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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 17.03.2016 - C-286/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4179
EuGH, 17.03.2016 - C-286/14 (https://dejure.org/2016,4179)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - C-286/14 (https://dejure.org/2016,4179)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - C-286/14 (https://dejure.org/2016,4179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV - Begriffe "Änderung" und "Ergänzung" - Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 - Art. 21 Abs. 3 - Reichweite der der Europäischen Kommission übertragenen Befugnis - Erforderlichkeit, einen gesonderten normativen Akt zu erlassen - Delegierte ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV - Begriffe "Änderung" und "Ergänzung" - Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 - Art. 21 Abs. 3 - Reichweite der der Europäischen Kommission übertragenen Befugnis - Erforderlichkeit, einen gesonderten normativen Akt zu erlassen - Delegierte ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Parlament / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV - Begriffe "Änderung" und "Ergänzung" - Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 - Art. 21 Abs. 3 - Reichweite der der Europäischen Kommission übertragenen Befugnis - Erforderlichkeit, einen gesonderten normativen Akt zu erlassen - Delegierte ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 933
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-286/14
    Rn. 43 Diese Auslegung wird zum einen durch die Entstehungsgeschichte von Art. 290 AEUV bestätigt, die relevante Anhaltspunkte für die Auslegung einer Vorschrift des AEU-Vertrags liefern kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50), und zum anderen, wie das Parlament ausgeführt hat, durch die Erläuterungen der Kommission in ihren Leitlinien über die delegierten Rechtsakte, die den Gerichtshof zwar nicht binden können, aber gleichwohl eine nützliche Anregung darstellen können (…vgl. in diesem Sinne Urteile Italien/Kommission, C-310/99, EU:C:2002:143, Rn. 52, sowie T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic, C-508/14, EU:C:2015:657, Rn. 42).
  • EuGH, 18.03.2014 - C-427/12

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage - …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-286/14
    Dieses Erfordernis impliziert, dass die Übertragung einer delegierten Befugnis dem Erlass von Vorschriften dient, die sich in einen rechtlichen Rahmen einfügen, wie er durch den Basisgesetzgebungsakt definiert ist (Urteile Kommission/Parlament und Rat, C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 38, und Kommission/Parlament und Rat, C-88/14, EU:C:2015:499, Rn. 29).
  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Leitlinien für …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-286/14
    Rn. 43 Diese Auslegung wird zum einen durch die Entstehungsgeschichte von Art. 290 AEUV bestätigt, die relevante Anhaltspunkte für die Auslegung einer Vorschrift des AEU-Vertrags liefern kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50), und zum anderen, wie das Parlament ausgeführt hat, durch die Erläuterungen der Kommission in ihren Leitlinien über die delegierten Rechtsakte, die den Gerichtshof zwar nicht binden können, aber gleichwohl eine nützliche Anregung darstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteile Italien/Kommission, C-310/99, EU:C:2002:143, Rn. 52, sowie T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic, C-508/14, EU:C:2015:657, Rn. 42).
  • EuGH, 24.01.2013 - C-73/11

    Frucona Košice / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-286/14
    Rn. 17 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof und das Gericht der Europäischen Union im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV für Klagen zuständig sind, die wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung des AEU-Vertrags oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs erhoben werden (Urteile Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89, und Portugal/Kommission, C-246/11 P, EU:C:2013:118, Rn. 85).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-88/14

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-286/14
    Dieses Erfordernis impliziert, dass die Übertragung einer delegierten Befugnis dem Erlass von Vorschriften dient, die sich in einen rechtlichen Rahmen einfügen, wie er durch den Basisgesetzgebungsakt definiert ist (Urteile Kommission/Parlament und Rat, C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 38, und Kommission/Parlament und Rat, C-88/14, EU:C:2015:499, Rn. 29).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-508/14

    T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-286/14
    Rn. 43 Diese Auslegung wird zum einen durch die Entstehungsgeschichte von Art. 290 AEUV bestätigt, die relevante Anhaltspunkte für die Auslegung einer Vorschrift des AEU-Vertrags liefern kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50), und zum anderen, wie das Parlament ausgeführt hat, durch die Erläuterungen der Kommission in ihren Leitlinien über die delegierten Rechtsakte, die den Gerichtshof zwar nicht binden können, aber gleichwohl eine nützliche Anregung darstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteile Italien/Kommission, C-310/99, EU:C:2002:143, Rn. 52, sowie T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic, C-508/14, EU:C:2015:657, Rn. 42).
  • EuGH, 26.11.2014 - C-103/12

    Parlament und Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/19/EU - …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-286/14
    Rn. 67 Insoweit geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die Wirkungen einer solchen Handlung aufrechterhalten werden können, insbesondere wenn die unmittelbaren Auswirkungen ihrer Nichtigerklärung schwerwiegende negative Folgen für die Betroffenen hätten und die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung nicht wegen ihres Ziels oder ihres Inhalts in Abrede gestellt wird, sondern aus Gründen der Unzuständigkeit ihres Urhebers oder der Verletzung wesentlicher Formvorschriften (Urteil Parlament und Kommission/Rat, C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-246/11

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. März 2011, …

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-286/14
    Rn. 17 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof und das Gericht der Europäischen Union im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV für Klagen zuständig sind, die wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung des AEU-Vertrags oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs erhoben werden (Urteile Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89, und Portugal/Kommission, C-246/11 P, EU:C:2013:118, Rn. 85).
  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Auch die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann relevante Anhaltspunkte für deren Auslegung liefern (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 135;… Urteile vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 43).
  • EuGH, 21.03.2024 - C-61/22

    Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist …

    Rn. 126 Aus Gründen der Rechtssicherheit können die Wirkungen eines für ungültig erklärten Rechtsakts aufrechterhalten werden, insbesondere wenn die unmittelbaren Auswirkungen des Urteils, mit dem diese Ungültigkeit festgestellt wird, schwerwiegende negative Folgen für die Betroffenen hätten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 - 13 B 1734/18

    Vorläufiges Aus für "StreamOn"

    Rn. 27 vgl. EuGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - C-696/15 P -, Tschechische Republik ./. Kommission, Rn. 53, vom 17. März 2016, - C-286/14 -, Parlament ./. Kommission, Rn. 43, und vom 6. Oktober 2015 - C-508/14 -, T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic, Rn. 42,.
  • EuGH, 20.11.2025 - C-617/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - …

    Die beiden in Art. 290 Abs. 1 AEUV vorgesehenen Kategorien delegierter Befugnisse unterscheiden sich somit deutlich voneinander (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 40 und 54).

    Dieses Erfordernis impliziert, dass die Übertragung einer delegierten Befugnis dem Erlass von Vorschriften dient, die sich in einen rechtlichen Rahmen einfügen, wie er durch den Basisgesetzgebungsakt definiert ist (Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit ist die Möglichkeit, bestimmte nicht wesentliche Elemente eines solchen Rechtsakts "festzulegen", in diesem Artikel nicht vorgesehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 32).

    Macht die Kommission von einer solchen Befugnis Gebrauch, ist sie nicht verpflichtet, die Elemente zu beachten, deren "Änderung" durch die ihr eingeräumte Ermächtigung gerade bezweckt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 41 und 42).

    Unter diesen Umständen und um die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens zu gewährleisten, obliegt es dem Gesetzgeber nach dieser Bestimmung, die Art der Befugnis, die er der Kommission zu übertragen beabsichtigt, festzulegen (Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 46).

  • FG Düsseldorf, 04.09.2024 - 4 K 1619/23

    Wirtschaftliche Notwendigkeit für die rückwirkende Erteilung einer Bewilligung …

    Die Übertragung einer delegierten Befugnis darf daher nur dem Erlass von Vorschriften dienen, die sich in einen rechtlichen Rahmen einfügen, wie er durch den Basisgesetzgebungsakt definiert worden ist (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH -, Urteile vom 18. März 2014, C-427/12, ECLI:EU:C:2014:170 Randnr. 38; vom 17. März 2016, C-286/14, ECLI:EU:C:2016:183 Randnr. 30).

    Rn. 56 Rn. 57 27. Aus den Begriffen "ergänzen oder ändern" in Artikel 290 Absatz 1 AEUV ergibt sich, dass sich die beiden vorgesehenen Kategorien delegierter Befugnisse deutlich voneinander unterscheiden (EuGH, Urteil vom 17. März 2016, C-286/14, ECLI:EU:C:2016:183 Randnr. 40).

    Übt die Kommission eine solche Befugnis aus, ist ihre Ermächtigung darauf beschränkt, nicht wesentliche Elemente der betreffenden Regelung, die der Gesetzgeber nicht definiert hat, unter Beachtung des vom Gesetzgeber erlassenen Gesetzgebungsakts in seiner Gesamtheit im Einzelnen auszuarbeiten (EuGH, Urteil vom 17. März 2016, C-286/14, ECLI:EU:C:2016:183 Randnr. 41).

    Macht die Kommission von einer solchen Befugnis Gebrauch, ist sie nicht verpflichtet, die Elemente zu beachten, deren Änderung durch die ihr eingeräumte Ermächtigung gerade bezweckt wird (EuGH, Urteil vom 17. März 2016, C-286/14, ECLI:EU:C:2016:183 Randnr. 42).

    Daher obliegt es dem Gesetzgeber der Union, die Art der Befugnis, die er der Kommission zu übertragen beabsichtigt, selbst festzulegen (EuGH, Urteil vom 17. März 2016, C-286/14, ECLI:EU:C:2016:183 Randnr. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-275/20

    Kommission/ Rat (Accord avec la République de Corée) - Nichtigkeitsklage - …

    {FN:22} Vgl. u. a. Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission (C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 54).

    {FN:24} Vgl. u. a. Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission (C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:25} Vgl. u. a. Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission (C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 32).

    {FN:26} Vgl. u. a. Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission (C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 42).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-723/17

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass …

    {FN:28} Urteile vom 18. März 2014, Kommission/Parlament und Rat (…C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 38), vom 16. Juli 2015, Kommission/Parlament und Rat (…C-88/14, EU:C:2015:499, Rn. 29), und vom 17. März 2016, Parlament/Kommission (C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 30).
  • EuGH, 11.05.2017 - C-44/16

    Dyson/ Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 2010/30/EU - Angabe des Verbrauchs …

    Zunächst ist aber zu prüfen, ob die Unionsbehörden überhaupt im Rahmen der ihnen übertragenen Zuständigkeiten handeln und, wenn es sich wie im vorliegenden Fall um eine übertragene Befugnis im Sinne von Art. 290 AEUV handelt, ob die Unionsbehörden nicht den ihnen durch den Basisrechtsakt erteilten Auftrag überschreiten, wobei eine solche übertragene Befugnis jedenfalls die wesentlichen Aspekte des Basisrechtsakts beachten muss und sich in den rechtlichen Rahmen, wie er durch den Basisgesetzgebungsakt definiert ist, einfügen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 58 Die in Art. 290 AEUV vorgesehene Möglichkeit, Befugnisse zu übertragen, soll dem Gesetzgeber erlauben, sich auf die wesentlichen Elemente einer Regelung sowie auf ihre nicht wesentlichen Elemente, deren gesetzliche Regelung er für sachgerecht hält, zu konzentrieren und der Kommission die Aufgabe anzuvertrauen, bestimmte nicht wesentliche Elemente des erlassenen Gesetzgebungsakts zu "ergänzen" oder aber solche Elemente im Rahmen einer ihr eingeräumten Ermächtigung zu "ändern" (Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 54).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-696/15

    République Tchèque/ Kommission - Rechtsmittel - Verkehr - Richtlinie 2010/40/EU - …

    Rn. 49 Zu diesem Erfordernis hat der Gerichtshof wiederholt festgestellt, dass die Übertragung einer delegierten Befugnis dem Erlass von Vorschriften dient, die sich in einen rechtlichen Rahmen einfügen, wie er durch den Basisgesetzgebungsakt definiert ist (…Urteile vom 18. März 2014, Kommission/Parlament und Rat, C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 38…, vom 16. Juli 2015, Kommission/Parlament und Rat, C-88/14, EU:C:2015:499, Rn. 29, und vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 30).

    Rn. 53 Diese Auslegung von Art. 290 AEUV wird im Übrigen durch Nr. 52 der Leitlinien der Kommission vom 24. Juni 2011 über die delegierten Rechtsakte (SEC[2011] 855) bestätigt, die den Gerichtshof zwar nicht binden können, aber gleichwohl eine nützliche Anregung darstellen können (Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 21.06.2023 - T-628/22

    Taxonomie: Das Gericht weist die Klage eines Europaabgeordneten gegen die …

    Dieses Erfordernis impliziert, dass die Übertragung einer delegierten Befugnis dem Erlass von Vorschriften dient, die sich in einen rechtlichen Rahmen einfügen, wie er durch den Basisgesetzgebungsakt definiert ist (Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 30).

    Rn. 27 Die in Art. 290 AEUV vorgesehene Möglichkeit, Befugnisse zu übertragen, soll dem Gesetzgeber erlauben, sich auf die wesentlichen Elemente einer Regelung sowie auf ihre nicht wesentlichen Elemente, deren gesetzliche Regelung er für sachgerecht hält, zu konzentrieren und der Kommission die Aufgabe anzuvertrauen, bestimmte nicht wesentliche Elemente des erlassenen Gesetzgebungsakts zu "ergänzen" oder aber solche Elemente im Rahmen einer ihr eingeräumten Ermächtigung zu "ändern" (Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 54).

  • EuG, 24.01.2024 - T-347/21

    Hypo Vorarlberg Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuG, 09.04.2025 - T-336/20

    Hypo Vorarlberg Bank/ SRB (Contributions ex ante 2016) - Wirtschafts- und …

  • EuG, 24.01.2024 - T-348/21

    Volkskreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-695/20

    Generalanwalt Rantos: Die Bestimmung der Durchführungsverordnung zur …

  • EuG, 10.06.2025 - T-414/18

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 10.06.2025 - T-479/19

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-696/15

    République Tchèque/ Kommission - Rechtsmittel - Verkehr - Richtlinie 2010/40/EU - …

  • EuGH, 26.06.2025 - C-759/23

    PJ Carroll und Nicoventures Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

  • EuG, 10.09.2025 - T-55/24

    Gesetz über digitale Dienste: Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission …

  • EuG, 10.09.2025 - T-58/24

    Gesetz über digitale Dienste: Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission …

  • FG Düsseldorf, 09.03.2022 - 4 K 1238/19

    Anspruch auf eine Änderung der erteilten Bewilligung der aktiven Veredelung

  • EuGH, 19.12.2019 - C-386/18

    Coöperatieve Producentenorganisatie en Beheersgroep Texel - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2019 - C-255/18

    State Street Bank International - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26512
Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14 (https://dejure.org/2015,26512)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.10.2015 - C-286/14 (https://dejure.org/2015,26512)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - C-286/14 (https://dejure.org/2015,26512)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV - Begriffe "Ergänzung" und "Änderung" des Basisrechtsakts - Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 - Art. 21 Abs. 3 - Delegierte Verordnung (EU) Nr. 275/2014 - Festlegung der Förderprioritäten im Verkehrssektor - Hinzufügung eines neuen Teils in den ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-88/14

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV und 291 AEUV - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14
    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C:2015:304).

    {FN:33} - C-88/14, EU:C:2015:304.

    {FN:34} - Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C:2015:304, Nr. 43).

    {FN:40} - Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C:2015:304, Nr. 41).

    {FN:43} - Vgl. entsprechend zum Ermessen des Gesetzgebers bezüglich der Wahl zwischen Art. 290 AEUV und Art. 291 AEUV Urteil Kommission/Parlament und Rat (…C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 40) und Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C:2015:304, Nrn. 36 und 37).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-88/14

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14
    {FN:16} - Vgl. Urteile Parlament/Kommission (…C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 45) und Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C:2015:499, Rn. 31).

    {FN:37} - C-88/14, EU:C:2015:499.

    {FN:38} - Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C:2015:499, Rn. 43 und 44).

    {FN:52} - Vgl. auch die Schlussfolgerung des Gerichtshofs zu den Wirkungen eines delegierenden Rechtsakts im Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C:2015:499, Rn. 42).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-427/12

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Auslegung der Art. 290 AEUV …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14
    Zu der grundsätzlich den Mitgliedstaaten zustehenden Durchführungsbefugnis und den Durchführungsrechtsakten vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871, Nrn. 57 und 58).

    {FN:43} - Vgl. entsprechend zum Ermessen des Gesetzgebers bezüglich der Wahl zwischen Art. 290 AEUV und Art. 291 AEUV Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 40) und Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C:2015:304, Nrn. 36 und 37).

  • EuGH, 18.03.2014 - C-427/12

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14
    {FN:43} - Vgl. entsprechend zum Ermessen des Gesetzgebers bezüglich der Wahl zwischen Art. 290 AEUV und Art. 291 AEUV Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 40) und Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C:2015:304, Nrn. 36 und 37).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14
    {FN:19} - Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung des abgeleiteten Unionsrechts möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag vereinbar ist (vgl. u. a. Urteile Torrekens, 28/68, EU:C:1969:17, Rn. 10, Klensch u. a. 201/85 und 202/85, EU:C:1986:439, Rn. 21, Rauh, C-314/89, EU:C:1991:143, Rn. 17, Borgmann, C-1/02, EU:C:2004:202, Rn. 30, und Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 174).
  • EuGH, 25.11.1986 - 201/85

    Klensch / Secrétaire d'État

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14
    {FN:19} - Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung des abgeleiteten Unionsrechts möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag vereinbar ist (vgl. u. a. Urteile Torrekens, 28/68, EU:C:1969:17, Rn. 10, Klensch u. a. 201/85 und 202/85, EU:C:1986:439, Rn. 21, Rauh, C-314/89, EU:C:1991:143, Rn. 17, Borgmann, C-1/02, EU:C:2004:202, Rn. 30, und Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 174).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14
    {FN:19} - Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung des abgeleiteten Unionsrechts möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag vereinbar ist (vgl. u. a. Urteile Torrekens, 28/68, EU:C:1969:17, Rn. 10, Klensch u. a. 201/85 und 202/85, EU:C:1986:439, Rn. 21, Rauh, C-314/89, EU:C:1991:143, Rn. 17, Borgmann, C-1/02, EU:C:2004:202, Rn. 30, und Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 174).
  • EuGH, 15.10.2014 - C-65/13

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 492/2011 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14
    {FN:16} - Vgl. Urteile Parlament/Kommission (C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 45) und Kommission/Parlament und Rat (…C-88/14, EU:C:2015:499, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-270/12

    Generalanwalt Jääskinen ist der Ansicht, dass Art. 28 der Verordnung über …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14
    Ich weise jedoch darauf hin, dass es hierbei vor allem um die Abgrenzung zwischen delegierenden Rechtsakten, die den Basisrechtsakt ergänzen, und Durchführungsrechtsakten geht, die, wie ich bereits früher festgestellt habe, schwierig ist (vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Vereinigtes Königreich/Rat und Parlament, C-270/12, EU:C:2013:562, Nr. 78).
  • EuGH, 21.03.1991 - C-314/89

    Rauh / Hauptzollamt Nürnberg-Fürth

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14
    {FN:19} - Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung des abgeleiteten Unionsrechts möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag vereinbar ist (vgl. u. a. Urteile Torrekens, 28/68, EU:C:1969:17, Rn. 10, Klensch u. a. 201/85 und 202/85, EU:C:1986:439, Rn. 21, Rauh, C-314/89, EU:C:1991:143, Rn. 17, Borgmann, C-1/02, EU:C:2004:202, Rn. 30, und Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 174).
  • EuGH, 24.06.2015 - C-549/12

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale …

  • EuGH, 22.10.2014 - C-429/13

    Spanien / Kommission - 'Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung des Zuschusses - …

  • EuGH, 07.05.1969 - 28/68

    Caisse regionale de sécurité sociale du Nord / Torrekens

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2019 - C-396/18

    Cafaro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Inhaber einer Pilotenlizenz, die das …

    {FN:32} Vgl. zu dieser Begriffsbestimmung entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Parlament/Kommission (C-286/14, EU:C:2015:645, Nr. 1).
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