Rechtsprechung
| EuGH, 04.06.2013 - C-300/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Entscheidung, mit der einem Bürger der Europäischen Union die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aus Gründen der öffentlichen Sicherheit untersagt wird - Art. 30 Abs. 2 dieser Richtlinie - Verpflichtung, dem ...
- Europäischer Gerichtshof
ZZ
Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Entscheidung, mit der einem Bürger der Europäischen Union die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aus Gründen der öffentlichen Sicherheit untersagt wird - Art. 30 Abs. 2 dieser Richtlinie - Verpflichtung, dem ...
- EU-Kommission
ZZ
Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Entscheidung, mit der einem Bürger der Europäischen Union die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aus Gründen der öffentlichen Sicherheit untersagt wird - Art. 30 Abs. 2 dieser Richtlinie - Verpflichtung, dem ...
- Wolters Kluwer
Umfang der Begründung eines Einreiseverbots für Unionsbürger in anderen Mitgliedsstaat aus Gründen der öffentlichen Sicherheit
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
RL 2004/38/EG Art. 27, RL 2004/38/EG Art.30 Abs. 2, RL 2004/38/EG Art. 31, GR-Charta Art. 47
Einreiseverbot, Einreiseverweigerung, öffentliche Sicherheit, gegenwärtige Gefahr der öffentlichen Ordnung, Sicherheit des Staates, Sicherheit, Gefahr, gerichtliche Kontrolle, zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zwingender Gründe der Sicherheit des ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Begründung eines Einreisverbots für Unionsbürger in anderen Mitgliedsstaat aus Gründen der öffentlichen Sicherheit; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Court of Appeal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Unionsbürgerschaft - Einem Betroffenen ist der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung mitzuteilen, mit der ihm die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verboten wird
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EU-Bürgern müssen Gründe für Einreiseverbot in EU-Mitgliedsstaat bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht im Detail dargelegt werden - EuGH zum Umfang der Begründungspflicht eines EU-Mitgliedsstaats bei Erteilung eines Einreiseverbots aus Gründen der öffentlichen ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) - Auslegung von Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im ...
Verfahrensgang
- EuGH, 10.10.2011 - C-300/11
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-300/11
- EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Papierfundstellen
- NVwZ 2013, 1139
- DVBl 2013, 1116
- DÖV 2013, 649
Wird zitiert von ... (87) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 02.12.2009 - C-89/08
Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von …
Auszug aus EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Rn. 55 In Bezug auf das Gerichtsverfahren ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Verfahrensbeteiligten angesichts des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens, der Bestandteil der Verteidigungsrechte nach Art. 47 der Charta ist, das Recht darauf haben müssen, von allen beim Gericht eingereichten Schriftstücken oder Erklärungen Kenntnis zu nehmen, um diese erörtern und die Entscheidung des Gerichts beeinflussen zu können (Urteile vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-581, Randnr. 45, vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, Slg. 2009, I-11245, Randnr. 52, und vom 21. Februar 2013, Banif Plus Bank, C-472/11, Randnr. 30; vgl. auch in Bezug auf Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 23. Juni 1993, Ruiz-Mateos/Spanien, Serie A, Nr. 262, § 63).Rn. 56 Es würde gegen das Grundrecht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf verstoßen, wenn eine gerichtliche Entscheidung auf Tatsachen und Schriftstücke gegründet würde, von denen die Parteien - oder eine von ihnen - keine Kenntnis nehmen und zu denen sie daher auch nicht Stellung nehmen konnten (Urteil Kommission/Irland u. a., Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …
Auszug aus EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Rn. 53 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen (Urteile vom 17. März 2011, Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, Slg. 2011, I-1785, Randnr. 63, und vom 17. November 2011, Gaydarov, C-430/10, Slg. 2011, I-11637, Randnr. 41), um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und um dieses vollständig in die Lage zu versetzen, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 15, und vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 337). - EuGH, 14.02.2008 - C-450/06
Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame …
Auszug aus EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Rn. 55 In Bezug auf das Gerichtsverfahren ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Verfahrensbeteiligten angesichts des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens, der Bestandteil der Verteidigungsrechte nach Art. 47 der Charta ist, das Recht darauf haben müssen, von allen beim Gericht eingereichten Schriftstücken oder Erklärungen Kenntnis zu nehmen, um diese erörtern und die Entscheidung des Gerichts beeinflussen zu können (Urteile vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-581, Randnr. 45, vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, Slg. 2009, I-11245, Randnr. 52, und vom 21. Februar 2013, Banif Plus Bank, C-472/11, Randnr. 30; vgl. auch in Bezug auf Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 23. Juni 1993, Ruiz-Mateos/Spanien, Serie A, Nr. 262, § 63).
- EuGH, 15.10.1987 - 222/86
Unectef / Heylens
Auszug aus EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Rn. 53 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen (Urteile vom 17. März 2011, Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, Slg. 2011, I-1785, Randnr. 63, und vom 17. November 2011, Gaydarov, C-430/10, Slg. 2011, I-11637, Randnr. 41), um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und um dieses vollständig in die Lage zu versetzen, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 15, und vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 337). - EGMR, 23.06.1993 - 12952/87
Auszug aus EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Rn. 55 In Bezug auf das Gerichtsverfahren ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Verfahrensbeteiligten angesichts des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens, der Bestandteil der Verteidigungsrechte nach Art. 47 der Charta ist, das Recht darauf haben müssen, von allen beim Gericht eingereichten Schriftstücken oder Erklärungen Kenntnis zu nehmen, um diese erörtern und die Entscheidung des Gerichts beeinflussen zu können (Urteile vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-581, Randnr. 45, vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, Slg. 2009, I-11245, Randnr. 52, und vom 21. Februar 2013, Banif Plus Bank, C-472/11, Randnr. 30; vgl. auch in Bezug auf Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 23. Juni 1993, Ruiz-Mateos/Spanien, Serie A, Nr. 262, § 63). - EuGH, 04.10.2012 - C-249/11
Byankov - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im …
Auszug aus EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Rn. 47 Mit Art. 31 der Richtlinie 2004/38 wird den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegt, in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung die Maßnahmen vorzusehen, die erforderlich sind, damit Unionsbürger und ihre Familienangehörigen gegen Entscheidungen, die ihr Recht, sich in den Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit beschränken, einen Rechtsbehelf bei einem Gericht und gegebenenfalls bei einer Behörde einlegen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2012, Byankov, C-249/11, Randnr. 53). - EuGH, 15.12.2009 - C-284/05
Der Gerichtshof stellt fest, dass Finnland, Schweden, Deutschland, Italien, …
Auszug aus EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Rn. 61 Es obliegt daher der zuständigen nationalen Behörde, entsprechend den nationalen Verfahrensregeln den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Sicherheit des Staates tatsächlich beeinträchtigt würde, wenn dem Betroffenen die genauen und umfassenden Gründe, die einer in Anwendung von Art. 27 der Richtlinie 2004/38 getroffenen Entscheidung zugrunde liegen, und die entsprechenden Beweise mitgeteilt würden (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Dezember 2009, Kommission/Finnland, C-284/05, Slg. 2009, I-11705, Randnrn. - EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
Peñarroja Fa - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier …
Auszug aus EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Rn. 53 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen (Urteile vom 17. März 2011, Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, Slg. 2011, I-1785, Randnr. 63, und vom 17. November 2011, Gaydarov, C-430/10, Slg. 2011, I-11637, Randnr. 41), um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und um dieses vollständig in die Lage zu versetzen, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 15, und vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 337). - EuGH, 21.02.2013 - C-472/11
Banif Plus Bank - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
Auszug aus EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Rn. 55 In Bezug auf das Gerichtsverfahren ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Verfahrensbeteiligten angesichts des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens, der Bestandteil der Verteidigungsrechte nach Art. 47 der Charta ist, das Recht darauf haben müssen, von allen beim Gericht eingereichten Schriftstücken oder Erklärungen Kenntnis zu nehmen, um diese erörtern und die Entscheidung des Gerichts beeinflussen zu können (Urteile vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-581, Randnr. 45, vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, Slg. 2009, I-11245, Randnr. 52, und vom 21. Februar 2013, Banif Plus Bank, C-472/11, Randnr. 30; vgl. auch in Bezug auf Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 23. Juni 1993, Ruiz-Mateos/Spanien, Serie A, Nr. 262, § 63). - EuGH, 17.11.2011 - C-430/10
Gaydarov - Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das …
Auszug aus EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Rn. 53 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen (Urteile vom 17. März 2011, Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, Slg. 2011, I-1785, Randnr. 63, und vom 17. November 2011, Gaydarov, C-430/10, Slg. 2011, I-11637, Randnr. 41), um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und um dieses vollständig in die Lage zu versetzen, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 15, und vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 337). - EuGH, 15.12.2009 - C-387/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki und Abdeli - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der …
- EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
Rintisch - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a - …
- EuGH, 06.10.2020 - C-511/18
La Quadrature du Net u.a. - Vorratsdatenspeicherung kann zulässig sein
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es zwar Sache der Mitgliedstaaten, ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen festzulegen und die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um ihre innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, doch kann die bloße Tatsache, dass eine nationale Maßnahme zum Schutz der nationalen Sicherheit getroffen wurde, nicht zur Unanwendbarkeit des Unionsrechts führen und die Mitgliedstaaten von der erforderlichen Beachtung dieses Rechts entbinden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 38…, vom 20. März 2018, Kommission/Österreich [Staatsdruckerei], C-187/16, EU:C:2018:194, Rn. 75 und 76, …sowie vom 2. April 2020, Kommission/Polen, Ungarn und Tschechische Republik [Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen], C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257, Rn. 143 und 170). - EuGH, 06.10.2020 - C-623/17
Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, aber ...
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es zwar Sache der Mitgliedstaaten, ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen festzulegen und die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um ihre innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, doch kann die bloße Tatsache, dass eine nationale Maßnahme zum Schutz der nationalen Sicherheit getroffen wurde, nicht dazu führen, dass das Unionsrecht unanwendbar ist und die Mitgliedstaaten von der erforderlichen Beachtung dieses Rechts entbunden werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 20. März 2018, Kommission/Österreich [Staatsdruckerei], C-187/16, EU:C:2018:194, Rn. 75 und 76, …sowie vom 2. April 2020, Kommission/Polen, Ungarn und Tschechische Republik [Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen], C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257, Rn. 143 und 170). - EuGH, 21.06.2022 - C-817/19
Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden
Rn. 211 Im Rahmen eines gemäß Art. 13 Abs. 1 der PNR-Richtlinie eingelegten Rechtsbehelfs müssen schließlich das Gericht, das mit der Rechtmäßigkeitsprüfung der Entscheidung der zuständigen Behörden betraut ist, sowie, außer in Fällen einer Bedrohung der Sicherheit des Staates, der Betroffene selbst sowohl von allen Gründen als auch von den Beweisen, auf deren Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde, Kenntnis erlangen können (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 54 bis 59), einschließlich der im Voraus festgelegten Prüfkriterien und der Funktionsweise der Programme, mit denen diese Kriterien angewandt werden.
- EuGH, 29.07.2024 - C-185/23
protectus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beschluss 2013/488/EU - …
Rn. 79 Was zweitens die Mindestgarantien betrifft, denen ein solcher Rechtsbehelf genügen muss, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und um dieses vollständig in die Lage zu versetzen, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung auszuüben (Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 82 Zu diesem Zweck sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine wirksame gerichtliche Kontrolle sowohl des Vorliegens und der Stichhaltigkeit der Gründe, die von der zuständigen nationalen Behörde im Hinblick auf die Sicherheit des Staates geltend gemacht werden, um die Offenlegung aller oder eines Teils der Informationen, auf denen die Aufhebung des Sicherheitsbescheids für Unternehmen im Sinne des Beschlusses 2013/488 beruht, zu verweigern, als auch der Rechtmäßigkeit dieser Aufhebung vorzusehen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 58).
Rn. 83 Im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Sicherheitsbescheids für Unternehmen im Sinne des Beschlusses 2013/488 obliegt es den Mitgliedstaaten, Regeln vorzusehen, die es dem mit der Kontrolle der Rechtmäßigkeit dieser Aufhebung betrauten Gericht ermöglichen, von allen Gründen und den entsprechenden Beweisen Kenntnis zu nehmen, auf deren Grundlage die Aufhebung erfolgte (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 59).
Rn. 84 Hinsichtlich der Anforderungen, denen die gerichtliche Überprüfung des Vorliegens und der Stichhaltigkeit der von der zuständigen nationalen Behörde im Hinblick auf die Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaats geltend gemachten Gründe genügen muss, ist es wichtig, dass ein Gericht damit betraut ist, eine unabhängige Prüfung aller von der zuständigen nationalen Behörde angeführten rechtlichen und tatsächlichen Umstände vorzunehmen, um im Einklang mit den nationalen Verfahrensvorschriften zu beurteilen, ob zwingende Erwägungen z. B. hinsichtlich des Schutzes der Sicherheit des Staates oder der internationalen Beziehungen der Mitteilung aller oder eines Teils der Gründe, auf denen die betreffende Aufhebung beruht, sowie der entsprechenden Beweise tatsächlich entgegenstehen (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 60 und 62, …sowie vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 126).
Wenn die Behörde deren Mitteilung nicht erlaubt, prüft das Gericht die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Aufhebung allein anhand der mitgeteilten Gründe und Beweise (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 63, …und vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 127).
Rn. 86 Zeigt sich dagegen, dass zwingende Erwägungen z. B. hinsichtlich des Schutzes der Sicherheit des Staates oder der internationalen Beziehungen der Mitteilung aller oder eines Teils der Gründe oder Beweise, die die Grundlage für die Aufhebung des Sicherheitsbescheids für Unternehmen im Sinne des Beschlusses 2013/488 bilden, an den Betroffenen tatsächlich entgegenstehen, so hat die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit dieser Aufhebung im Rahmen eines Verfahrens zu erfolgen, das die Erfordernisse, die sich aus diesen zwingenden Erwägungen ergeben, und diejenigen aus dem Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, insbesondere die Einhaltung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens, in angemessener Weise zum Ausgleich bringt und dabei die eventuellen Eingriffe in die Ausübung dieses Rechts auf das unbedingt Erforderliche begrenzt (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 64, …und vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 128).
Zu diesem Zweck kann auf Möglichkeiten wie die Übermittlung einer Zusammenfassung des Inhalts der fraglichen Informationen oder Beweise zurückgegriffen werden (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 65, …und vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 129).
Rn. 88 Jedenfalls muss dem Betroffenen der wesentliche Inhalt der Gründe, auf denen die Aufhebung beruht, mitgeteilt werden, da der erforderliche Schutz u. a. der Sicherheit des Staates oder der internationalen Beziehungen nicht dazu führen kann, dass dem Betroffenen sein Recht darauf, gehört zu werden, vorenthalten und damit sein Recht auf einen Rechtsbehelf gegen die Aufhebung wirkungslos wird (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 65).
In bestimmten Fällen kann nämlich die Offenlegung dieser Beweise u. a. die Sicherheit des Staates insoweit unmittelbar und besonders beeinträchtigen, als sie insbesondere das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit von Personen gefährden könnte oder die von den Nationalen Sicherheitsbehörden speziell angewandten Untersuchungsmethoden enthüllen und damit die zukünftige Erfüllung der Aufgaben dieser Behörden ernsthaft behindern oder sogar unmöglich machen könnte (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 66).
Rn. 92 Unter diesen Umständen hat das zuständige nationale Gericht dafür zu sorgen, dass dem Betroffenen der wesentliche Inhalt der Gründe, auf denen die Aufhebung des Sicherheitsbescheids für Unternehmen im Sinne des Beschlusses 2013/488 beruht, in einer Weise mitgeteilt wird, die die erforderliche Geheimhaltung der Beweise gebührend berücksichtigt, und gegebenenfalls nach dem nationalen Recht die Konsequenzen aus einer eventuellen Missachtung dieser Mitteilungspflicht zu ziehen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 68).
- EuGH, 25.04.2024 - C-420/22
Unionsbürgerschaft: Gegen den auf Verschlusssachen gestützten Entzug des …
Rn. 106 Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass es gegen das Grundrecht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf verstoßen würde, wenn eine gerichtliche Entscheidung auf Tatsachen und Dokumente gegründet würde, von denen die Parteien - oder eine von ihnen - keine Kenntnis nehmen und zu denen sie daher auch nicht Stellung nehmen konnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 56).Rn. 107 Um zu verhindern, dass dem Betroffenen aus Gründen der Sicherheit des Staates in Ausnahmefällen die genauen und umfassenden Gründe mitgeteilt werden, die der Aufenthaltsentscheidung zugrunde liegen, steht es den Mitgliedstaaten jedoch frei, verfahrensrechtliche Techniken und Regeln vorzusehen, die es ermöglichen, die legitimen Erwägungen der Sicherheit des Staates in Bezug auf die Art und die Quellen der Informationen, die beim Erlass der betreffenden Entscheidung berücksichtigt worden sind, auf der einen und das Erfordernis, dem Einzelnen seine Verfahrensrechte wie das Recht, gehört zu werden, und den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens hinreichend zu gewährleisten, auf der anderen Seite zum Ausgleich zu bringen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 57).
Rn. 108 Der Gerichtshof hat ein System als mit Art. 47 der Charta vereinbar angesehen, in dem das zuständige Gericht sowohl von allen Gründen und den entsprechenden Beweisen, auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, Kenntnis nehmen, aber auch prüfen kann, ob die von der nationalen Behörde im Hinblick auf die Sicherheit des Staates angeführten Gründe einer vollständigen Mitteilung dieser Gründe und Beweise tatsächlich entgegenstehen oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 58 und 59).
Rn. 109 Zur gerichtlichen Kontrolle dieser Gründe hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass es zur Gewährleistung der Beachtung von Art. 47 der Charta ausreichend ist, dass das zuständige Gericht, falls es diese Gründe für nicht zutreffend hält, der nationalen Behörde die Möglichkeit einräumen kann, dem Betroffenen die fehlenden Gründe und Beweise mitzuteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 63).
Rn. 110 Um Art. 47 der Charta nachzukommen, muss das zuständige Gericht in einem solchen Fall, wenn die nationale Behörde beschließt, nicht alle Gründe und die entsprechenden Beweise mitzuteilen, die Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Entscheidung allein anhand der mitgeteilten Gründe und Beweise prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 63).
Rn. 111 Umgekehrt hat der Gerichtshof für den Fall, dass das zuständige Gericht entscheidet, dass die von der nationalen Behörde angeführten Gründe einer vollständigen Mitteilung dieser Gründe und Beweise entgegenstehen, die Auffassung vertreten, dass das zuständige Gericht diese Gründe und Beweise berücksichtigen kann, indem es die maßgeblichen Erfordernisse in angemessener Weise zum Ausgleich bringt, und ausgeführt, dass dieses Gericht, wenn es so zu verfahren beabsichtigt, dafür sorgen muss, dass dem Betroffenen der wesentliche Inhalt der Gründe, auf denen die fragliche Entscheidung beruht, in einer Weise mitgeteilt wird, die die erforderliche Geheimhaltung der Beweise gebührend berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 64 bis 68).
Rn. 112 Der Gerichtshof hat jedoch auch klargestellt, dass das Gericht nach dem nationalen Recht die Konsequenzen aus einer Missachtung dieser Mitteilungspflicht ziehen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 68).
- EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Fußball: Der Gerichtshof erkennt u. a. den Klubs und den Spielern das Recht auf …
Rn. 66 Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung im Verfahren nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, allein das nationale Gericht u. a. für die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts zuständig (Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 36, …und vom 24. Juli 2023, Lin, C-107/23 PPU, EU:C:2023:606, Rn. 76). - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2026 - C-271/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Ausschlussgründe - …
Vgl. in diesem Sinne entsprechend auch Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ (C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 38 a. E. und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:84} Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ (C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 57).
{FN:86} Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ (C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 64 a. E.).
{FN:94} Vgl. entsprechend Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ (C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 58), und vom 29. Juli 2024, protectus (…C-185/23, EU:C:2024:657, Rn. 82).
{FN:95} Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ (C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 59), und vom 29. Juli 2024, protectus (…C-185/23, EU:C:2024:657, Rn. 83).
{FN:98} Vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ (C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 55 und 56).
{FN:100} Vgl. entsprechend Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ (C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 65 und 68), und vom 29. Juli 2024, protectus (…C-185/23, EU:C:2024:657, Rn. 92).
{FN:101} Vgl. entsprechend Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ (C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 66), und vom 29. Juli 2024, protectus (…C-185/23, EU:C:2024:657, Rn. 90).
- EuGH, 16.05.2017 - C-682/15
Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines …
Rn. 84 Insoweit ist für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich, dass die Begründung der ersuchenden Behörde das nationale Gericht in die Lage versetzt, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Informationsersuchens auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 53, …und vom 23. Oktober 2014, Unitrading, C-437/13, EU:C:2014:2318, Rn. 20). - EuGH, 01.08.2025 - C-758/24
Internationaler Schutz: Die Bestimmung eines Drittstaats als "sicherer …
Zum anderen muss das zuständige Gericht befugt sein, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, um es vollständig in die Lage zu versetzen, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung auszuüben (Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 53, …und vom 29. Juli 2024, protectus, C-185/23, EU:C:2024:657, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.07.2013 - C-584/10
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der …
Rn. 100 Das zweite der genannten Grundrechte, das in Art. 47 der Charta bekräftigt wird, verlangt, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch das Studium der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, damit der Betroffene seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es angebracht ist, das zuständige Gericht anzurufen, und damit dieses umfassend in die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Entscheidung zu überprüfen (vgl. Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.09.2022 - C-159/21
Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der …
- EuGH, 12.07.2018 - C-89/17
Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat zurück, muss dieser …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-225/19
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- EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
PI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Art. 15 Abs. 2 und Art. 16 …
- EuGH, 16.11.2023 - C-333/22
Verarbeitung personenbezogener Daten: Beschlüsse, die eine Aufsichtsbehörde im …
- EuGH, 23.10.2014 - C-437/13
Unitrading - Vorabentscheidungsersuchen - Zollkodex der Gemeinschaft - Erhebung …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2017 - C-682/15
Berlioz Investment Fund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/16/EU - …
- EuGH, 01.12.2022 - C-564/21
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- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-159/21
Országos Idegenrendeszeti Főigazgatóság u.a. - Vorlage zur …
- EuGH, 16.07.2026 - C-26/25
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- EGMR, 15.10.2020 - 80982/12
MUHAMMAD ET MUHAMMAD c. ROUMANIE
- EuGH, 12.02.2026 - C-408/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 549/2004 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-128/22
NORDIC INFO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Nationale Maßnahmen …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-141/12
YS u.a. - Personenbezogene Daten und Verarbeitung - Rechtliche Analyse
- EuGH, 14.02.2019 - C-54/18
Cooperativa Animazione Valdocco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …
- EuG, 24.01.2024 - T-347/21
Hypo Vorarlberg Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
- EuGH, 04.10.2024 - C-535/22
Aeris Invest/ Kommission und CRU - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …
- EuG, 29.05.2024 - T-360/21
Portigon/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuGH, 04.10.2024 - C-541/22
García Fernández u. a./ Kommission und SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- …
- EuGH, 20.04.2023 - C-329/21
DIGI Communications - Vorlage zur Vorabentscheidung - Telekommunikation - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2019 - C-189/18
Glencore Agriculture Hungary - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …
- EuG, 24.10.2018 - T-29/17
RQ/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Generaldirektor des OLAF - …
- EuG, 30.04.2025 - T-400/18
Landesbank Baden-Württemberg/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und …
- EuG, 09.04.2025 - T-336/20
Hypo Vorarlberg Bank/ SRB (Contributions ex ante 2016) - Wirtschafts- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-767/22
1Dream u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuG, 24.01.2024 - T-348/21
Volkskreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-176/13
Rat / Bank Mellat - 'Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2026 - C-354/24
und Software von 2G-4G- und 5G-Telekommunikationsinfrastrukturen mit der …
- EuG, 17.07.2024 - T-142/22
Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-185/23
protectus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beschluss 2013/488/EU - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-437/19
État luxembourgeois (Informations sur un groupe de contribuables) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-710/19
G. M. A. (Demandeur d'emploi) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-570/18
HF/ Parlament - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete des …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-200/13
Rat / Bank Saderat Iran - 'Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur …
- EuG, 10.06.2025 - T-414/18
Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Effets d'une décision d'éloignement) …
- EuG, 17.07.2024 - T-396/21
Deutsche Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 20.12.2023 - T-383/21
Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds …
- EuG, 20.12.2023 - T-389/21
Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion …
- EuG, 10.06.2025 - T-479/19
Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 10.06.2025 - T-480/19
Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-184/16
Petrea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-154/14
SKW Stahl-Metallurgie und SKW Stahl-Metallurgie Holding / Kommission - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22
NW (Informations classifiées) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-246/17
Diallo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte der Unionsbürger, sich im …
- EuG, 20.03.2024 - T-392/21
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …
- EuG, 20.03.2024 - T-404/21
DZ Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 20.03.2024 - T-391/21
Deutsche Kreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
- EuG, 06.02.2020 - T-485/18
Compañia de Tranvías de la Coruña/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung …
- EuG, 17.07.2024 - T-402/21
UniCredit Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
- EuG, 20.03.2024 - T-394/21
Bayerische Landesbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
- EuG, 20.03.2024 - T-395/21
DZ Hyp/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 20.03.2024 - T-390/21
DZ Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 14.01.2015 - T-127/09
Abdulrahim / Rat und Kommission - Zurückverweisung nach Aufhebung - Gemeinsame …
- EuG, 22.01.2025 - T-405/22
UniCredit Bank/ SRB (Contributions ex ante 2022) - Wirtschafts- und Währungsunion …
- EuG, 11.07.2018 - T-13/17
Europa Terra Nostra/ Parlament - Institutionelles Recht - Europäisches Parlament …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-561/16
Saras Energía - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2012/27/EU - Förderung …
- EGMR, 19.09.2024 - 5488/22
TRAPITSYNA AND ISAEVA v. HUNGARY
- EuG, 11.07.2018 - T-54/17
CLF/ Parlament - Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit …
- EGMR, 26.06.2025 - 55000/18
CIMPAKA KAPETA c. BELGIQUE
- EuGH, 04.10.2024 - C-761/23
Komise pro rozhodování ve vecech pobytu cizincu
- EuG, 11.07.2018 - T-57/17
Pegasus/ Parlament - Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, …
- EuG, 11.07.2018 - T-16/17
APF/ Parlament - Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit …
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Rechtsprechung
| EuGH, 10.10.2011 - C-300/11 |
Volltextveröffentlichung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England und Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 17. Juni 2011 - ZZ/Secretary of State for the Home Department
Verfahrensgang
- EuGH, 10.10.2011 - C-300/11
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-300/11
- EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Wird zitiert von ...
- EGMR, 19.09.2024 - 5488/22
TRAPITSYNA AND ISAEVA v. HUNGARY
Rn. 36 The judgment of the CJEU (Grand Chamber) in the case of ZZ (judgment of 4 June 2013, C-300/11, EU:C:2013:363) concerned the exclusion of a citizen of a member State from the territory of another member State on grounds of public security.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-300/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
ZZ
Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Entscheidung, einem Unionsbürger die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aus Gründen der ...
- EU-Kommission
ZZ
Verfahrensgang
- EuGH, 10.10.2011 - C-300/11
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-300/11
- EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-300/11
{FN:26} - Vgl. Urteil des EGMR vom 15. November 1996, Chahal/Vereinigtes Königreich, Recueil des arrêts et décisions 1996-V, Randnr. 131. Vgl. auch betreffend Gemeinschaftsmaßnahmen zum Einfrieren von Geldern Urteil des Gerichtshofs vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2005, I-6351, Randnr. 344). - EuGH, 22.12.2010 - C-279/09
DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-300/11
{FN:18}- Vgl. u. a. Urteil vom 22. Dezember 2010, DEB (C-279/09, Slg. 2010, I-13849, Randnr. 29). - EuGH, 29.06.2010 - C-550/09
und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-300/11
{FN:15}- Vgl. u. a. Urteil vom 29. Juni 2010, E und F (C-550/09, Slg. 2010, I-6213, Randnr. 54).
- EuGH, 28.10.1975 - 36/75
Rutili / Ministre de l'intérieur
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-300/11
{FN:13}- 36/75 (Slg. 1975, 1219). - EuGH, 28.07.2011 - C-309/10
Agrana Zucker - Zucker - Befristete Umstrukturierungsregelung für die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-300/11
{FN:25}- Vgl. u. a. Urteil vom 28. Juli 2011, Agrana Zucker (C-309/10, Slg. 2011, I-7333, Randnr. 35). - EuG, 21.03.2012 - T-439/10
Fulmen / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-300/11
{FN:17} - Vgl. u. a. Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 21. März 2012, Fulmen und Mahmoudian/Rat (T-439/10 und T-440/10, Randnr. 72).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2017 - C-682/15
Berlioz Investment Fund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/16/EU - …
Rn. 128 Generalanwalt Bot hat in Nr. 92 seiner Schlussanträge in der Rechtssache ZZ (C-300/11, EU:C:2012:563) nämlich unlängst darauf hingewiesen, dass, "auch wenn eine Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit geltend gemacht wird, die Gewährleistung einer effektiven Klagemöglichkeit zumindest verlangt, dass die unabhängige Instanz, die über die Klage zu entscheiden hat, über die Gründe der streitigen Entscheidung unterrichtet wird, selbst wenn diese der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind"{FN-VERWEIS:63}.{FN:69} - Vgl. in diesem Sinne Nr. 83 der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ZZ (C-300/11, EU:C:2012:563) und insbesondere EGMR, 16. Februar 2000, Jasper/Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:2000:0216JUD002705295, § 52.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-831/18
Kommission/ RQ - Rechtsmittel - Art. 11 Buchst. a und Art. 17 des Protokolls (Nr. …
{FN:59} Vgl. Schlussanträge meines verstorbenen und geschätzten Freundes und Kollegen, Generalanwalt Bot in der Rechtssache ZZ (C-300/11, EU:C:2012:563, Nr. 65). - Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-418/11
Texdata Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV und …
{FN:64} - Der Gerichtshof hat diese Grundsätze wiederholt bekräftigt, vgl. insbesondere Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-110/10 P, Slg. 2011, I-10439, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. auch Urteil vom 24. Oktober 1996, Kommission/Lisrestal u. a. (C-32/95 P, Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21), sowie jüngst Nr. 60 der Schlussanträge von Generalanwalt Bot vom 12. September 2012 in der Rechtssache ZZ (C-300/11) und die dort angeführte Rechtsprechung.
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