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Rechtsprechung
   EuGH, 08.05.2025 - C-324/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10151
EuGH, 08.05.2025 - C-324/23 (https://dejure.org/2025,10151)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2025 - C-324/23 (https://dejure.org/2025,10151)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2025 - C-324/23 (https://dejure.org/2025,10151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Myszak

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 - An eine Fremdwährung gebundener Hypothekendarlehensvertrag - Klage des Verbrauchers auf Feststellung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 - An eine Fremdwährung gebundener Hypothekendarlehensvertrag - Klage des Verbrauchers auf Feststellung der ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 15.06.2023 - C-287/22

    Getin Noble Bank (Suspension de l'exécution d'un contrat de crédit) - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-324/23
    Rn. 44 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel der Richtlinie 93/13 darin besteht, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2018, Bankia, C-109/17, EU:C:2018:735, Rn. 36, und vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Die nationalen Gerichte müssen diese Klauseln daher unangewendet lassen, damit sie den Verbraucher nicht binden, sofern der Verbraucher dem nicht widerspricht (Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Durch eine solche Einbettung des den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13 gewährten Schutzes in das nationale Recht kann nämlich das Wesen dieses Schutzes nicht beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 55 Daher erfordert der den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13, insbesondere durch deren Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1, gewährleistete Schutz, dass das nationale Gericht, sofern hinreichende Anhaltspunkte für die Nichtigkeit der vom Verbraucher beanstandeten Vertragsklauseln oder sogar des Vertrags selbst vorliegen, weshalb eine Rückerstattung der vom Verbraucher gezahlten Beträge wahrscheinlich ist, eine geeignete Sicherungsmaßnahme erlassen können muss, wenn dies erforderlich ist, um die volle Wirksamkeit der zu erlassenden Entscheidung in Bezug auf die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln sicherzustellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59, 60 und 64…, vom 26. Juni 2019, Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 57 und 58, sowie vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 43 und 60).

    Rn. 56 Damit die in der Sache zu erlassende Entscheidung volle Wirksamkeit entfaltet, muss insbesondere verhindert werden können, dass der Verbraucher während eines gerichtlichen Verfahrens, dessen Dauer erheblich sein kann, höhere Beträge zahlt, als er tatsächlich schuldet, wenn die beanstandeten Klauseln durch diese Entscheidung für missbräuchlich erklärt werden sollten, so dass in einem solchen Fall der Erlass von Sicherungsmaßnahmen geboten sein kann (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Oktober 2016, Fernández Oliva u. a., C-568/14 bis C-570/14, EU:C:2016:828, Rn. 35, und Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 42).

    Rn. 57 Im Übrigen ist anhand aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob der Erlass von Sicherungsmaßnahmen erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 59).

    Rn. 58 Dabei ist es im Fall eines Darlehensvertrags umso notwendiger, dass die nationalen Gerichte eine solche Maßnahme erlassen dürfen, wenn der Verbraucher in Erfüllung dieses Vertrags an das Kreditinstitut bereits einen Betrag gezahlt hat oder Gefahr läuft, zahlen zu müssen, der den aufgenommenen Darlehensbetrag übersteigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 52 und 59).

  • EuGH, 09.04.2024 - C-582/21

    Profi Credit Polska (Réouverture de la procédure terminée par une décision …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-324/23
    Rn. 50 Da die Verfahren zur Prüfung, ob eine Vertragsklausel missbräuchlich ist, nicht unionsrechtlich harmonisiert sind, sind sie nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten, vorausgesetzt allerdings, dass sie die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität wahren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. April 2024, Profi Credit Polska [Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens], C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Einhaltung der Anforderungen, die sich aus diesem Grundsatz ergeben, ist unter Berücksichtigung der Stellung der betreffenden Vorschriften im gesamten Verfahren, seines Ablaufs und der Besonderheiten dieser Vorschriften vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. April 2024, Profi Credit Polska [Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens], C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 40 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 52 Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Wirksamkeit der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte zu gewährleisten, impliziert u. a. für die sich aus der Richtlinie 93/13 ergebenden Rechte das Erfordernis eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes, das auch in Art. 47 der Grundrechtecharta verankert ist und insbesondere für die Verfahrensmodalitäten für Klagen gilt, die sich auf solche Rechte stützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. April 2024, Profi Credit Polska [Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens], C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.03.2013 - C-415/11

    Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-324/23
    Rn. 54 Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass es gegen Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 verstößt, wenn einem Verbraucher die Möglichkeit genommen wird, die Aussetzung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens zu erwirken, das aufgrund eines Vollstreckungstitels eingeleitet wurde, der auf einer Vertragsklausel beruht, deren Gültigkeit vor Gericht wegen ihrer Missbräuchlichkeit angefochten wird, sofern der Verbraucher ohne diese Aussetzung durch eine in der Sache zu erlassende Entscheidung, mit der die Missbräuchlichkeit dieser Klausel festgestellt würde, nur einen nachgelagerten, lediglich in Schadensersatz bestehenden Schutz erhielte, was sich als unvollständig und unzureichend erweisen würde und daher weder ein angemessenes noch ein wirksames Mittel wäre, um der Verwendung dieser Klausel ein Ende zu setzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 60).

    Rn. 55 Daher erfordert der den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13, insbesondere durch deren Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1, gewährleistete Schutz, dass das nationale Gericht, sofern hinreichende Anhaltspunkte für die Nichtigkeit der vom Verbraucher beanstandeten Vertragsklauseln oder sogar des Vertrags selbst vorliegen, weshalb eine Rückerstattung der vom Verbraucher gezahlten Beträge wahrscheinlich ist, eine geeignete Sicherungsmaßnahme erlassen können muss, wenn dies erforderlich ist, um die volle Wirksamkeit der zu erlassenden Entscheidung in Bezug auf die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59, 60 und 64…, vom 26. Juni 2019, Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 57 und 58, …sowie vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 43 und 60).

  • EuGH, 05.05.2022 - C-410/20

    J.A.C. und M.C.P.R. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/59/EU - …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-324/23
    Der Ausnahmecharakter dieses Verfahrens bedeutet, dass die Anwendung anderer Bestimmungen des Unionsrechts ausgeschlossen werden kann, wenn diese geeignet sind, dem Abwicklungsverfahren die praktische Wirksamkeit zu nehmen oder dessen Durchführung zu erschweren (Urteil vom 5. Mai 2022, Banco Santander [Bankenabwicklung Banco Popular], C-410/20, EU:C:2022:351, Rn. 36 und 37).

    Rn. 73 Die Umstände des Ausgangsverfahrens unterscheiden sich daher von denjenigen, die den Urteilen vom 5. Mai 2022, Banco Santander (Bankenabwicklung Banco Popular) (C-410/20, EU:C:2022:351), und vom 5. September 2024, Novo Banco u. a. (C-498/22 bis C-500/22, EU:C:2024:686), zugrunde lagen, da die Rechtssachen, in denen diese beiden Urteile ergangen sind, nicht ein verbleibendes Institut, sondern Einrichtungen betrafen, die nach Einleitung des Abwicklungsverfahrens gegründet worden waren.

  • EuGH, 05.09.2024 - C-498/22

    Die Unterlassung der öffentlichen Bekanntmachung der Maßnahmen zur Sanierung …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-324/23
    Dieses Ziel steht im Einklang mit dem Gebot der Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der Politik der Union gemäß Art. 38 der Grundrechtecharta, das insbesondere für die Umsetzung der Richtlinie 93/13 gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. September 2024, Novo Banco u. a., C-498/22 bis C-500/22, EU:C:2024:686, Rn. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 73 Die Umstände des Ausgangsverfahrens unterscheiden sich daher von denjenigen, die den Urteilen vom 5. Mai 2022, Banco Santander (Bankenabwicklung Banco Popular) (C-410/20, EU:C:2022:351), und vom 5. September 2024, Novo Banco u. a. (C-498/22 bis C-500/22, EU:C:2024:686), zugrunde lagen, da die Rechtssachen, in denen diese beiden Urteile ergangen sind, nicht ein verbleibendes Institut, sondern Einrichtungen betrafen, die nach Einleitung des Abwicklungsverfahrens gegründet worden waren.

  • EuGH - C-500/22 (anhängig)

    Novo Banco u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-324/23
    Dieses Ziel steht im Einklang mit dem Gebot der Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der Politik der Union gemäß Art. 38 der Grundrechtecharta, das insbesondere für die Umsetzung der Richtlinie 93/13 gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. September 2024, Novo Banco u. a., C-498/22 bis C-500/22, EU:C:2024:686, Rn. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 73 Die Umstände des Ausgangsverfahrens unterscheiden sich daher von denjenigen, die den Urteilen vom 5. Mai 2022, Banco Santander (Bankenabwicklung Banco Popular) (C-410/20, EU:C:2022:351), und vom 5. September 2024, Novo Banco u. a. (C-498/22 bis C-500/22, EU:C:2024:686), zugrunde lagen, da die Rechtssachen, in denen diese beiden Urteile ergangen sind, nicht ein verbleibendes Institut, sondern Einrichtungen betrafen, die nach Einleitung des Abwicklungsverfahrens gegründet worden waren.

  • EuGH, 26.06.2019 - C-407/18

    Addiko Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-324/23
    Rn. 55 Daher erfordert der den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13, insbesondere durch deren Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1, gewährleistete Schutz, dass das nationale Gericht, sofern hinreichende Anhaltspunkte für die Nichtigkeit der vom Verbraucher beanstandeten Vertragsklauseln oder sogar des Vertrags selbst vorliegen, weshalb eine Rückerstattung der vom Verbraucher gezahlten Beträge wahrscheinlich ist, eine geeignete Sicherungsmaßnahme erlassen können muss, wenn dies erforderlich ist, um die volle Wirksamkeit der zu erlassenden Entscheidung in Bezug auf die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln sicherzustellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59, 60 und 64, vom 26. Juni 2019, Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 57 und 58, …sowie vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 43 und 60).
  • EuGH, 26.10.2016 - C-568/14

    Fernández Oliva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-324/23
    Rn. 56 Damit die in der Sache zu erlassende Entscheidung volle Wirksamkeit entfaltet, muss insbesondere verhindert werden können, dass der Verbraucher während eines gerichtlichen Verfahrens, dessen Dauer erheblich sein kann, höhere Beträge zahlt, als er tatsächlich schuldet, wenn die beanstandeten Klauseln durch diese Entscheidung für missbräuchlich erklärt werden sollten, so dass in einem solchen Fall der Erlass von Sicherungsmaßnahmen geboten sein kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Oktober 2016, Fernández Oliva u. a., C-568/14 bis C-570/14, EU:C:2016:828, Rn. 35, …und Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 42).
  • EuGH - C-570/14 (anhängig)

    Robirosa Carrera und Romera Navales

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-324/23
    Rn. 56 Damit die in der Sache zu erlassende Entscheidung volle Wirksamkeit entfaltet, muss insbesondere verhindert werden können, dass der Verbraucher während eines gerichtlichen Verfahrens, dessen Dauer erheblich sein kann, höhere Beträge zahlt, als er tatsächlich schuldet, wenn die beanstandeten Klauseln durch diese Entscheidung für missbräuchlich erklärt werden sollten, so dass in einem solchen Fall der Erlass von Sicherungsmaßnahmen geboten sein kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Oktober 2016, Fernández Oliva u. a., C-568/14 bis C-570/14, EU:C:2016:828, Rn. 35, …und Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 42).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-154/15

    Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-324/23
    Auch Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie steht mit diesem öffentlichen Interesse in unmittelbarem Zusammenhang (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 56).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-40/08

    Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - …

  • EuGH, 17.05.2022 - C-869/19

    Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …

  • EuGH, 19.09.2018 - C-109/17

    Bankia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere …

  • EuGH, 14.08.2015 - C-307/15

    Palacios Martínez

  • EuGH, 30.06.2022 - C-170/21

    Profi Credit Bulgaria (Compensation d'office en cas de clause abusive) - Vorlage …

  • EuGH, 20.02.2024 - C-34/23

    Getin Noble Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der …

  • EuGH, 23.04.2026 - C-761/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in …

    Rn. 31 Eine solche Auslegung von Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 93/13 wäre zudem mit dem mit dieser Richtlinie verfolgten Ziel, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2025, Myszak, C-324/23, EU:C:2025:324, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung), unvereinbar.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2025 - C-58/24

    Drumakilla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - …

    {FN:38} Vgl. u. a. Urteil vom 8. Mai 2025, M. K. (C-324/23, EU:C:2025:324, Rn. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-23/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in …

    Insbesondere im Zusammenhang mit der Auslegung der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln vgl. Urteil vom 8. Mai 2025, Myszak (C-324/23, EU:C:2025:324, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,36435
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23 (https://dejure.org/2024,36435)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.2024 - C-324/23 (https://dejure.org/2024,36435)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2024 - C-324/23 (https://dejure.org/2024,36435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Myszak

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 - An eine Fremdwährung gekoppelter Hypothekendarlehensvertrag - Antrag des Verbrauchers auf Feststellung der ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 15.06.2023 - C-287/22

    Getin Noble Bank (Suspension de l'exécution d'un contrat de crédit) - Vorlage zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23
    Rn. 85 In der bereits erwähnten Rechtssache C-287/22{FN-VERWEIS:57} hat der Gerichtshof jedoch entschieden, dass die Erforderlichkeit einer solchen einstweiligen Maßnahme konkret im Hinblick auf das Ziel zu beurteilen ist, die volle Wirksamkeit der zukünftigen Entscheidung sicherzustellen.

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (C-287/22, EU:C:2023:491), in dem ebenfalls auf die "Effektivität und Verhältnismäßigkeit" Bezug genommen wurde.

    {FN:24} C-287/22, EU:C:2023:491.

    {FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:57} Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 59).

  • EuGH, 22.04.2021 - C-485/19

    Profi Credit Slovakia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23
    {FN:21} Urteile vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia (C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (…C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 29).

    {FN:50} Vgl. entsprechend zur Richtlinie 93/13, Urteil vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia (C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.05.2022 - C-410/20

    J.A.C. und M.C.P.R. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/59/EU - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23
    {FN:46} C-410/20, EU:C:2022:351.

    {FN:52} C-410/20, EU:C:2022:351.

  • EuGH - C-500/22 (anhängig)

    Novo Banco u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23
    {FN:55} Vgl. Urteil vom 5. September 2024, Novo Banco u. a. (C-498/22 bis C-500/22, EU:C:2024:686, Rn. 24).

    In der Rechtssache C-500/22 hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass die in jenem Ausgangsverfahren in Rede stehende Forderung auf einen Kaufvertrag zurückging, der nicht mit dem verbleibenden Unternehmen, sondern mit dem neuen Unternehmen, nämlich Novo Banco, geschlossen worden war und eine Schuldverschreibung betraf, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags zum Vermögen von Novo Banco gehörte.

  • EuGH, 20.02.2024 - C-34/23

    Getin Noble Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23
    Rn. 32 Jedenfalls möchte ich anmerken, dass der Gerichtshof in der Rechtssache C-34/23{FN-VERWEIS:13} - einer Rechtssache aus jüngerer Zeit, in der es um einen ähnlichen Sachverhalt wie im vorliegenden Fall ging - um die Auslegung von Art. 70 Abs. 1 der Richtlinie 2014/59 in Bezug auf Art. 135 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über den Bankengarantiefonds ersucht wurde.

    {FN:13} Beschluss vom 20. Februar 2024, Getin Noble Bank (C-34/23, EU:C:2024:203).

  • EuGH, 08.11.2022 - C-873/19

    Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23
    {FN:31} Vgl. entsprechend Urteile vom 8. November 2022, Deutsche Umwelthilfe (Genehmigung von Kraftfahrzeugen) (C-873/19, EU:C:2022:857), im Bereich des Umweltschutzrechts, und vom 20. Februar 2024, X (Fehlen von Kündigungsgründen) (C-715/20, EU:C:2024:139), im Bereich eines Rahmenvertrags über befristete Arbeitsverträge und des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung.
  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23
    {FN:22} Urteile vom 15. Januar 2013, Križan u. a. (…C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 107), und vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 297), unter Anführung des Urteils vom 19. Juni 1990, Factortame u. a. (…C-213/89, EU:C:1990:257, Rn. 21).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-776/19

    Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23
    {FN:21} Urteile vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia (…C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 29).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23
    {FN:23} Urteil vom 13. März 2007, Unibet (C-432/05, EU:C:2007:163, Rn. 77 und Tenor 2).
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23
    {FN:22} Urteile vom 15. Januar 2013, Križan u. a. (…C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 107), und vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság (…C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 297), unter Anführung des Urteils vom 19. Juni 1990, Factortame u. a. (C-213/89, EU:C:1990:257, Rn. 21).
  • EuGH, 20.02.2024 - C-715/20

    Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe der ordentlichen …

  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den …

  • EuGH, 21.12.2021 - C-497/20

    Das Unionsrecht steht nicht dem entgegen, dass das oberste ordentliche Gericht …

  • EuGH, 13.09.2018 - C-176/17

    Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

  • EuGH, 06.10.2015 - C-61/14

    Orizzonte Salute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/665/EWG - …

  • EuGH, 05.09.2024 - C-498/22

    Die Unterlassung der öffentlichen Bekanntmachung der Maßnahmen zur Sanierung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-169/14

    Sánchez Morcillo und Abril García - Vorabentscheidungsersuchen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-598/21

    Všeobecná úverová banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 05.09.2024 - C-775/22

    Banco Santander (Résolution bancaire Banco Popular II) - Vorlage zur …

  • EuGH, 03.10.2019 - C-260/18

    In Darlehensverträgen, die in Polen geschlossen wurden und an eine Fremdwährung …

  • EuGH, 30.04.2014 - C-26/13

    Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen …

  • EuGH, 14.03.2013 - C-415/11

    Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem …

  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen …

  • EuGH, 21.12.2016 - C-154/15

    Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von …

  • EuGH, 26.03.2019 - C-70/17

    Abanca Corporación Bancaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

  • EuGH, 21.01.2015 - C-482/13

    Die spanischen Rechtsvorschriften, wonach die nationalen Gerichte verpflichtet …

  • EuGH, 14.08.2015 - C-307/15

    Palacios Martínez

  • EuGH, 22.09.2022 - C-335/21

    Vicente (Action en paiement d'honoraires d'avocat) - Vorlage zur …

  • EuGH - C-487/13 (anhängig)

    Caixabank

  • EuGH - C-484/13 (anhängig)

    Caixabank

  • EuGH - C-485/13 (anhängig)

    Caixabank

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-582/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …

    {FN:44} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Medina in der Rechtssache M. K. (C-324/23, EU:C:2024:1031, Nr. 40), sowie u. a. Urteile vom 13. September 2018, Profi Credit Polska (…C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung), Vicente (…Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (…C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 40).

    {FN:49} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (…C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 59), angeführt in Nr. 85 der Schlussanträge der Generalanwältin Medina in der Rechtssache M. K. (C-324/23, EU:C:2024:1031), die hierzu erläutert, dass diesem Urteil zu entnehmen sei, dass die Beurteilung der Notwendigkeit des Erlasses vorläufiger Maßnahmen in concreto im Licht des Ziels vorzunehmen sei, die volle Wirksamkeit der zu erlassenden Entscheidung zu gewährleisten.

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