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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 05.06.1997 - C-398/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,755
EuGH, 05.06.1997 - C-398/95 (https://dejure.org/1997,755)
EuGH, Entscheidung vom 05.06.1997 - C-398/95 (https://dejure.org/1997,755)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - C-398/95 (https://dejure.org/1997,755)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EGV Art. 177; ; EGV Art. 59; ; EGV Art. 60

  • EU-Kommission PDF

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias

    EG-Vertrag, Artikel 59
    1 Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Abgrenzungskriterium - Über den nationalen Rahmen hinausweisender Aspekt - Niederlassung des Leistungserbringers in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Erbringung der Dienstleistung

  • EU-Kommission

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) durch den EuGH; Schiedsspruch bei Tarifauseinandersetzungen; Ausübung des Berufes des Fremdenführers in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 177; EGV Art. 59; EGV Art. 60
    1 Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Abgrenzungskriterium - Über den nationalen Rahmen hinausweisender Aspekt - Niederlassung des Leistungserbringers in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Erbringung der Dienstleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio Epikrateias - Auslegung der Artikel 59 und 60 EG-Vertrag - Nationale Regelung, die das Rechtsverhältnis zwischen Fremdenführern und Reiseagenturen verbindlich als arbeitsrechtlich qualifiziert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.02.1991 - C-198/89

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
    In diesem Fall wird die Dienstleistung vom Fremdenführer dem Reisebüro erbracht und stellt eine entgeltliche Tätigkeit im Sinne von Artikel 60 EG-Vertrag dar (Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnrn.

    8 Ferner ist daran zu erinnern, daß Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur anwendbar ist, wenn der Erbringer und der Empfänger der Dienstleistung in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, sondern immer dann, wenn ein Leistungserbringer Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen anbietet, in dem er niedergelassen ist, und zwar unabhängig vom Niederlassungsort der Empfänger dieser Dienstleistungen (Urteil Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnrn. 8 bis 10).

    Aus dem oben angeführten Urteil Kommission/Griechenland ergebe sich, daß eine solche Erlaubnis, die den Besitz eines Diploms voraussetze, von Fremdenführern aus einem anderen Mitgliedstaat nicht verlangt werden könne, wenn sie eine Reisegruppe in Griechenland begleiteten.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
    Insbesondere müssen die Beschränkungen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen angestrebten Zieles zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über das zur Erreichung dieses Zieles Erforderliche hinausgehen (Urteile vom 25. Juli 1991, Säger, a. a. O., Randnr. 15, und in der Rechtssache C-288/89, Collectieve Antennevoorziening Gouda, Slg. 1991, I-4007, Randnrn.

    23 Die Wahrung des Arbeitsfriedens als Mittel, einen Tarifkonflikt zu beenden und so negative Auswirkungen auf einen Wirtschaftszweig und damit auf die Wirtschaft eines Landes zu verhindern, ist aber als Ziel wirtschaftlicher Art anzusehen, das keinen Grund des Allgemeininteresses darstellen kann, der eine Beschränkung einer durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit rechtfertigen könnte (Urteil Collectieve Antennevoorziening Gouda, a. a. O., Randnr. 11).

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
    13 bis 15, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, und vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
    13 bis 15, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, und vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

    Auszug aus EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
    16 Artikel 59 EG-Vertrag verlangt jedoch nicht nur die Beseitigung sämtlicher Diskriminierungen von Dienstleistungserbringern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für einheimische Dienstleistungserbringer wie für Dienstleistungserbringer anderer Mitgliedstaaten gelten -, wenn sie geeignet sind, die Tätigkeit von Dienstleistungserbringern, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und dort rechtmässig entsprechende Dienstleistungen erbringen, zu unterbinden oder zu behindern (Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …

    Rn. 101 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass, da der freie Dienstleistungsverkehr einer der fundamentalen Grundsätze der Gemeinschaft ist (vgl. u. a. Urteile vom 4. Dezember 1986, Kommission/Frankreich, 220/83, Slg. 1986, 3663, Randnr. 17, und Kommission/Dänemark, 252/83, Slg. 1986, 3713, Randnr. 17), eine Beschränkung dieser Freiheit nur zulässig ist, wenn mit ihr ein berechtigtes und mit dem Vertrag zu vereinbarendes Ziel verfolgt wird und wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist, soweit sie in einem solchen Fall geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Juni 1997, SETTG, C-398/95, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 21, vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 37, und vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 61).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung …

    Rn. 84 Eine solche Beschränkung kann allerdings gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeinwohls entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 1997, SETTG, C-398/95, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 21, Cipolla u. a., Randnr. 61, und vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 39).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-201/15

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter …

    Rn. 72 Was die Wahrung der Belange der nationalen Wirtschaft betrifft, können nach ständiger Rechtsprechung rein wirtschaftliche Gründe, wie u. a. die Förderung der nationalen Wirtschaft oder deren gutes Funktionieren, keine Beeinträchtigungen rechtfertigen, die gemäß dem Vertrag verboten sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. Juni 1997, SETTG, C-398/95, EU:C:1997:282, Rn. 22 und 23…, vom 6. Juni 2000, Verkooijen, C-35/98, EU:C:2000:294, Rn. 47 und 48, …sowie vom 4. Juni 2002, Kommission/Portugal, C-367/98, EU:C:2002:326, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 97 Ein Verbot, eine Massenentlassung vorzunehmen, das u. a. von dem Bestreben getragen wäre, negative Auswirkungen auf einen Wirtschaftszweig und damit auf die Wirtschaft eines Landes zu verhindern, ist aber als wirtschaftliche Zielsetzung anzusehen, die, wie bereits in Rn. 72 des vorliegenden Urteils und vom Generalanwalt in Nr. 66 seiner Schlussanträge festgestellt, keinen Grund von allgemeinem Interesse darstellen kann, der eine Beschränkung einer durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit rechtfertigen könnte (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 1997, SETTG, C-398/95, EU:C:1997:282, Rn. 23).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-398/95   

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https://dejure.org/1997,29796
Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-398/95 (https://dejure.org/1997,29796)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.03.1997 - C-398/95 (https://dejure.org/1997,29796)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. März 1997 - C-398/95 (https://dejure.org/1997,29796)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion gegen Ypourgos Ergasias.

    Freier Dienstleistungsverkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (36)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-154/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-398/95
    (8) - Siehe meine Schlussanträge vom 5. Dezember 1990 in der Rechtssache C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659, I-666, Nr. 17).

    (33) - Urteile vom 4. Dezember 1986 in den Rechtssachen 220/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20); 252/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 3713, Randnr. 20) und 205/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 30).

    (35) - Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659, Randnr. 17) und in der Rechtssache Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 1, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-398/95
    Rn. 39 Der Kläger trägt ausserdem vor, eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit ergebe sich auch aus der analogen Anwendung der Formulierung im Urteil Bosman, wonach eine Beeinträchtigung der Freizuegigkeit dann vorliegt, wenn der Zugang zum Arbeitsmarkt in einem anderen Mitgliedstaat behindert wird(20).

    (5) - Siehe meine Schlussanträge vom 20. September 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, I-4930, Nrn. 68 ff. mit weiteren Nachweisen).

    (18) - Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 103).

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-398/95
    (12) - Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 52); Urteil vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-101/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-2691, Randnr. 31).

    (33) - Urteile vom 4. Dezember 1986 in den Rechtssachen 220/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20); 252/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 3713, Randnr. 20) und 205/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 30).

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