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Rechtsprechung
   EuGH, 21.02.2008 - C-425/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1257
EuGH, 21.02.2008 - C-425/06 (https://dejure.org/2008,1257)
EuGH, Entscheidung vom 21.02.2008 - C-425/06 (https://dejure.org/2008,1257)
EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - C-425/06 (https://dejure.org/2008,1257)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. a und d - Mietkauf - Künstliche Aufspaltung der Leistung in mehrere Bestandteile - Wirkungen - Herabsetzung der Besteuerungsgrundlage - Befreiungen - Missbräuchliche Praxis - ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. a; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d

  • Europäischer Gerichtshof

    Part Service

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. a und d - Mietkauf - Künstliche Aufspaltung der Leistung in mehrere Bestandteile - Wirkungen - Herabsetzung der Besteuerungsgrundlage - Befreiungen - Missbräuchliche Praxis - ...

  • EU-Kommission PDF

    Part Service

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. a und d - Mietkauf - Künstliche Aufspaltung der Leistung in mehrere Bestandteile - Wirkungen - Herabsetzung der Besteuerungsgrundlage - Befreiungen - Missbräuchliche Praxis - ...

  • EU-Kommission

    Part Service

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. a und d - Mietkauf - Künstliche Aufspaltung der Leistung in mehrere Bestandteile - Wirkungen - Herabsetzung der Besteuerungsgrundlage - Befreiungen - Missbräuchliche Praxis - ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer missbräuchlichen Praxis i.S.d. Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977; Zuständiges Gericht für die Entscheidung über das Vorliegen einer missbräuchlichen Praxis; Anforderungen an die Auslegung des Begriffs der missbräuchlichen ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    MwStSystRL Art. 73; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. a; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. b; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. d; UStG § ... 1; UStG § 4 Nr. 8 Buchst. a; UStG § 4 Nr. 8 Buchst. c; UStG § 4 Nr. 8 Buchst. g; UStG § 10
    Missbräuchliche Praxis durch geplante Erlangung eines Steuervorteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht: Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. a und d - Mietkauf - Künstliche Aufspaltung der Leistung in mehrere Bestandteile - Wirkungen - Herabsetzung der Besteuerungsgrundlage - Befreiungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Part Service

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. a und d - Mietkauf - Künstliche Aufspaltung der Leistung in mehrere Bestandteile - Wirkungen - Herabsetzung der Besteuerungsgrundlage - Befreiungen - Missbräuchliche Praxis - ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Künstliche Aufspaltung der Leistung in mehrere Bestandteile

Besprechungen u.ä.

  • wwp.ch PDF, S. 13 (Entscheidungsbesprechung)

    Aufspaltung einer einheitlichen Leistung als missbräuchliche Praxis (RA Jan Ole Luuk, RA Stefan Oesterhelt, RA Maurus Winzap)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 16. Oktober 2006 - Ministero dell'Economia e delle Finanze / Part Service Srl, in Liquidation

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77, Richtlinie 77/388/EWG
    EG; Finanzierung; Leasing; Mehrwertsteuer; Missbrauch; Umsatzsteuer; Vermittlung; Versicherung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione (Italien) - Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche ...

Papierfundstellen

  • DB 2008, 622
 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-425/06
    Rn. 24 Nach Auffassung dieses Gerichts ist es für die von ihm zu erlassende Entscheidung erforderlich, die Frage zu beantworten, ob die Handlungen und Verhaltensweisen der fraglichen Beteiligten in ihrem wechselseitigen Zusammenhang als Rechtsmissbrauch oder Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Definition der Gemeinschaftsrechtsprechung und insbesondere des Urteils des Gerichtshofs vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, Slg. 2006, I-1609), angesehen werden können.

    Rn. 28 Das vorlegende Gericht hält Klarstellungen zu diesem Aspekt für erforderlich, insbesondere in Bezug auf die Reichweite der im Urteil Halifax u. a. für die Feststellung eines Missbrauchs aufgestellten Voraussetzungen.

    Stimmt der Begriff des Rechtsmissbrauchs, der im Urteil Halifax u. a. als "Umsatz, mit dem im Wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt wird" definiert wird, mit dem Begriff des "Umsatzes, der keine anderen wirtschaftlichen Gründe als die Erlangung eines Steuervorteils hat" überein oder ist er weiter oder enger als dieser?.

    Der Steuerpflichtige hat vielmehr das Recht, seine Tätigkeit so zu gestalten, dass er seine Steuerschuld in Grenzen hält (Urteil Halifax u. a., Randnr. 73).

    Rn. 56 Der Gerichtshof kann im Vorabentscheidungsverfahren gegebenenfalls Klarstellungen vornehmen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben (Urteil Halifax u. a., Randnr. 77).

    Rn. 62 In Bezug auf das zweite Kriterium kann das nationale Gericht bei der von ihm vorzunehmenden Würdigung den rein künstlichen Charakter dieser Umsätze sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder personellen Verbindungen zwischen den Wirtschaftsteilnehmern berücksichtigen (Urteil Halifax u. a., Randnr. 81), da solche Umstände zeigen, dass im Wesentlichen die Erlangung eines Steuervorteils angestrebt wurde, auch wenn es im Übrigen um die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele gegangen sein mag, die auf Erwägungen des Marketings, der Organisation und der Sicherheitsleistung beruhten.

  • EuGH, 27.10.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, …

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-425/06
    Rn. 49 Diese Frage ist aus mehrwertsteuerlicher Sicht u. a. für die Anwendung des Steuersatzes oder der in der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungen von besonderer Bedeutung (vgl. Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, Slg. 1999, I-973, Randnr. 27, und vom 27. Oktober 2005, Levob Verzekeringen und OV Bank, C-41/04, Slg. 2005, I-9433, Randnr. 18).

    Rn. 50 Aus Art. 2 der Sechsten Richtlinie ergibt sich, dass jeder Umsatz in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten ist (vgl. Urteile CPP, Randnr. 29, und Levob Verzekeringen und OV Bank, Randnr. 20).

    Rn. 52 Dies ist z. B. der Fall, wenn schon nach einer nur objektiven Analyse festgestellt wird, dass eine oder mehrere Einzelleistungen eine Hauptleistung bilden und die andere Einzelleistung oder die anderen Einzelleistungen eine oder mehrere Nebenleistungen bilden, die das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen (vgl. in diesem Sinne Urteile CPP, Randnr. 30, sowie Levob Verzekeringen und OV Bank, Randnr. 21).

    Rn. 53 Eine einheitliche Leistung liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (Urteil Levob Verzekeringen und OV Bank, Randnr. 22).

  • EuGH, 21.03.2002 - C-451/99

    Cura Anlagen - "Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, nach Ablauf einer …

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-425/06
    Rn. 61 Da die Vermietung von Kraftfahrzeugen durch Mietkaufverträge eine Dienstleistung im Sinne der Art. 6 und 9 der Sechsten Richtlinie ist (vgl. u. a. Urteile vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 19, und vom 11. September 2003, Cookies World, C-155/01, Slg. 2003, I-8785, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2003 - C-155/01

    Cookies World - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Überlassung eines …

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-425/06
    Rn. 61 Da die Vermietung von Kraftfahrzeugen durch Mietkaufverträge eine Dienstleistung im Sinne der Art. 6 und 9 der Sechsten Richtlinie ist (vgl. u. a. Urteile vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 19, und vom 11. September 2003, Cookies World, C-155/01, Slg. 2003, I-8785, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER …

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-425/06
    Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2002, Arduino, C-35/99, Slg. 2002, I-1529, Randnr. 25, und vom 11. Juli 2006, Chacón Navas, C-13/05, Slg. 2006, I-6467, Randnr. 33).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-425/06
    Rn. 49 Diese Frage ist aus mehrwertsteuerlicher Sicht u. a. für die Anwendung des Steuersatzes oder der in der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungen von besonderer Bedeutung (vgl. Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, Slg. 1999, I-973, Randnr. 27, und vom 27. Oktober 2005, Levob Verzekeringen und OV Bank, C-41/04, Slg. 2005, I-9433, Randnr. 18).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT …

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-425/06
    Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2002, Arduino, C-35/99, Slg. 2002, I-1529, Randnr. 25, und vom 11. Juli 2006, Chacón Navas, C-13/05, Slg. 2006, I-6467, Randnr. 33).
  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …

    Rn. 41 Zum Beweis für das Vorliegen dieses zweiten Tatbestandsmerkmals, das auf die Absicht der Handelnden abstellt, kann u. a. der rein künstliche Charakter der fraglichen Handlungen berücksichtigt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke, C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 53 und 58…, vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 81, vom 21. Februar 2008, Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 62, …sowie vom 13. März 2014, SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 33).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-432/15

    Baštová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …

    Eine Leistung ist als Nebenleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (…Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 30, und vom 21. Februar 2008, Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 52).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-390/18

    Frankreich darf von Airbnb nicht verlangen, dass sie über einen Gewerbeausweis …

    Derartige Dienstleistungen stellen vielmehr eine Ergänzung dar, da sie für die Vermieter keinen eigenen Zweck darstellen, sondern ein Mittel, um unter optimalen Bedingungen den von Airbnb Ireland erbrachten Vermittlungsdienst in Anspruch zu nehmen oder Beherbergungsleistungen anzubieten (vgl. entsprechend Urteile vom 21. Februar 2008, Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 52…, vom 10. November 2016, Baštová, C-432/15, EU:C:2016:855, Rn. 71 …und Urteil vom 4. September 2019, KPC Herning, C-71/18, EU:C:2019:660, Rn. 38).
  • EuGH, 23.10.2025 - C-234/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Rn. 23 In seinem Vorabentscheidungsersuchen führt das vorlegende Gericht zunächst aus, es sei in Anbetracht der Erkenntnisse aus dem Urteil vom 21. Februar 2008, Part Service (C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 56 und 57), der Auffassung, dass der Administrativen sad Sofia-grad (Verwaltungsgericht Sofia-Stadt) zu Recht davon ausgegangen sei, dass die von IME Bulgaria vorgenommenen Lieferungen von Bauteilen für die Tätigkeit von Brose Prievidza einerseits und des streitgegenständlichen Geräts andererseits künstlich aufgespalten worden seien.

    Dagegen sei im Unterschied zu der Situation, um die es im Urteil vom 21. Februar 2008, Part Service (C-425/06, EU:C:2008:108), gegangen sei, im vorliegenden Fall die Absicht eines Steuermissbrauchs weder geltend gemacht noch nachgewiesen worden.

    Rn. 25 Außerdem verweist das vorlegende Gericht auf seine Rechtsprechung, die sich auf die Urteile des Gerichtshofs vom 25. Februar 1999, CPP (…C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 26), vom 21. Februar 2008, Part Service (C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 48), und vom 27. Oktober 2005, Levob Verzekeringen und OV Bank (C-41/04, EU:C:2005:649), stütze und der zufolge Lieferungen von Geräten, die neben innergemeinschaftliche Lieferungen von mit diesen Geräten hergestellten Teilen träten, derselben Steuerregelung unterlägen, was im vorliegenden Fall bedeute, dass die Lieferung des streitgegenständlichen Geräts einem Nullsteuersatz unterliege.

    In der Rechtssache, in der das Urteil vom 21. Februar 2008, Part Service (C-425/06, EU:C:2008:108), ergangen sei, hätten wiederum ebenso wie in der beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtssache verschiedene Lieferer Geräte an einen einzigen Empfänger geliefert; die künstliche Aufspaltung der Leistungen habe dort jedoch die Begehung eines Steuermissbrauchs zum Zweck gehabt, was vorliegend nicht der Fall sei.

    Rn. 49 Was zweitens das Verhältnis zwischen innergemeinschaftlichen Lieferungen und einer Lieferung wie der des streitgegenständlichen Geräts betrifft, ergibt sich aus Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 2 und Art. 2 der Richtlinie 2006/112, dass jeder Umsatz grundsätzlich als eigene, selbständige Leistung zu betrachten ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2005, Levob Verzekeringen und OV Bank, C-41/04, EU:C:2005:649, Rn. 20, vom 21. Februar 2008, Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 17. Oktober 2024, Digital Charging Solutions, C-60/23, EU:C:2024:896, Rn. 47).

    Rn. 61 Eine solche Situation wurde vom Gerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2008, Part Service (C-425/06, EU:C:2008:108), berücksichtigt.

    Rn. 62 Die Angaben in den Rn. 56 und 57 des Urteils vom 21. Februar 2008, Part Service (C-425/06, EU:C:2008:108), lassen jedoch nicht den Schluss zu, dass Lieferungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Gegenstand einer künstlichen Aufspaltung gewesen seien, da keines der vom Gerichtshof insoweit beschriebenen Merkmale der Umsätze mit den Merkmalen dieser Lieferungen vergleichbar ist.

    Ferner ist das vorlegende Gericht im vorliegenden Fall davon ausgegangen, dass weder behauptet noch nachgewiesen worden sei, dass die Gesellschaft, an die die verschiedenen Lieferungen gerichtet gewesen seien, d. h. Brose Prievidza, einen ungerechtfertigten Steuervorteil habe erlangen wollen, der sich aus einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der betreffenden Lieferungen ergebe, während der Gerichtshof im Wesentlichen in den Rn. 58 bis 62 des Urteils vom 21. Februar 2008, Part Service (C-425/06, EU:C:2008:108), darauf hingewiesen hat, dass dieser Umstand bei der Einstufung als Umsatz, der Gegenstand einer künstlichen Aufspaltung ist, eine wesentliche Rolle spielt.

    Rn. 65 Was zweitens die Frage betrifft, ob eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen ist, ist dies nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn diese Leistung für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2008, Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 16. Februar 2023, DGRFP Cluj, C-519/21, EU:C:2023:106, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 17. Oktober 2024, Digital Charging Solutions, C-60/23, EU:C:2024:896, Rn. 48).

  • BFH, 28.10.2010 - V R 9/10

    Vorabentscheidungsersuchen zur Steuerfreiheit der Portfolioverwaltung - …

    Rn. 43 aa) Zunächst ist in der Regel jede Lieferung oder Dienstleistung als eigene, selbständige Leistung zu betrachten (…EuGH-Urteile vom 25. Februar 1999 C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973 Rdnr. 29;… vom 27. Oktober 2005 C-41/04, Levob Verzekeringen und OV Bank, Slg. 2005, I-9433 Rdnr. 20;… Ludwig in Slg. 2007, I-5083 Rdnr. 18; vom 21. Februar 2008 C-425/06, Part Service, Slg. 2008, I-897 Rdnr. 50;… vom 11. Juni 2009 C-572/07, RLRE Tellmer Property, Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 17;… vom 19. November 2009 C-461/08, Don Bosco, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2010, 25 Rdnr. 35).

    Andererseits sind mehrere formal getrennt erbrachte Einzelumsätze als einheitlicher Umsatz anzusehen, wenn sie nicht selbständig sind (EuGH-Urteile Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnr. 51, und RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 18, und Don Bosco in UR 2010, 25 Rdnr. 36).

    Eine Leistung ist insbesondere dann Neben- und nicht Hauptleistung, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (…EuGH-Urteile CPP in Slg. 1999, I-973 Rdnr. 30;… vom 3. Juli 2001 C-380/99, Bertelsmann, Slg. 2001, I-5163 Rdnr. 20;… vom 15. Mai 2001 C-34/99, Primback, Slg. 2001, I-3833 Rdnr. 45; Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnr. 52, und RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 18).

    Rn. 49 (2) Zum anderen kann sich eine einheitliche Leistung daraus ergeben, dass zwei oder mehr Handlungen oder Einzelleistungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv einen einzigen untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (…EuGH-Urteile Levob in Slg. 2005, I-9433 Rdnr. 22;… Aktiebolaget NN in Slg. 2007, I-2697 Rdnr. 23; Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnr. 53;… RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 19, und Don Bosco in UR 2010, 25 Rdnr. 37).

    Rn. 59 (1) Soweit mit den EuGH-Urteilen CPP in Slg. 1999, I-973 Rdnr. 30, Bertelsmann in Slg. 2001, I-5163 Rdnr. 20, Primback in Slg. 2001, I-3833 Rdnr. 45, Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnr. 52 und RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 18 darauf abzustellen ist, dass eine Nebenleistung für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, wäre im Streitfall die Steuerpflicht der beim Kauf und Verkauf der einzelnen Wertpapiere erbrachten Leistungen zu bejahen, da dieser Leistungsteil die zuvor getroffene Anlageentscheidung umsetzt und dazu dient, diese unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

  • EuGH, 17.01.2013 - C-224/11

    BGŻ Leasing - Mehrwertsteuer - Leasingleistung, die zusammen mit einer vom …

    Rn. 30 Allerdings geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass unter bestimmten Umständen mehrere formal eigenständige Leistungen, die getrennt erbracht werden und damit jede für sich zu einer Besteuerung oder Befreiung führen könnten, als einheitlicher Umsatz anzusehen sind, wenn sie nicht voneinander unabhängig sind (Urteile vom 21. Februar 2008, Part Service, C-425/06, Slg. 2008, I-897, Randnr. 51, und vom 2. Dezember 2010, Everything Everywhere, C-276/09, Slg. 2010, I-12359, Randnr. 23).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn ein oder mehrere Elemente als Hauptleistung anzusehen sind, während andere Elemente als eine oder mehrere Nebenleistungen einzustufen sind, die steuerlich ebenso zu behandeln sind wie die Hauptleistung (Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, Slg. 1999, I-973, Randnr. 30, sowie Part Service, Randnr. 52).

    Rn. 33 Ob der Steuerpflichtige in einem konkreten Fall eine einheitliche Leistung erbringt, haben im Rahmen der mit Art. 267 AEUV errichteten Zusammenarbeit die nationalen Gerichte festzustellen, die dazu alle definitiven Tatsachenbeurteilungen vorzunehmen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile CPP, Randnr. 32, Part Service, Randnr. 54, und vom 10. März 2011, Bog u. a., C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09, Slg. 2011, I-1457, Randnr. 55, sowie Beschluss vom 19. Januar 2012, Purple Parking und Airparks Services, C-117/11, Randnr. 32).

    Rn. 38 Als Dienstleistungen unterliegen derartige Leasingumsätze gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie in der Regel der Mehrwertsteuer, und ihre Steuerbemessungsgrundlage wird im Einklang mit Art. 73 dieser Richtlinie ermittelt (vgl. in diesem Sinne Urteil Part Service, Randnr. 61).

    Rn. 41 Aus diesem Blickwinkel ist erstens daran zu erinnern, dass nach der in Randnr. 30 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Begriff des einheitlichen Umsatzes eine Leistung insbesondere dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung angesehen wird, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (Urteile CPP, Randnr. 30, und Part Service, Randnr. 52).

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des …

    Rn. 63 aaa) Zwar hat ein Steuerpflichtiger das Recht, seine Tätigkeit so zu gestalten, dass er seine Steuerschuld in Grenzen hält (…EuGH-Urteile Halifax u.a. vom 21. Februar 2006 C-255/02, EU:C:2006:121, BFH/NV 2006, Beilage 3, 260, Rz 73; Part Service vom 21. Februar 2008 C-425/06, EU:C:2008:108, UR 2008, 461, Rz 47; Weald Leasing vom 22. Dezember 2010 C-103/09, EU:C:2010:804, UR 2011, 705, Rz 27).
  • EuGH, 26.02.2019 - C-116/16

    T Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Gemeinsames …

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass der Grundsatz des Missbrauchsverbots in Steuersachen Anwendung findet, wenn die Erlangung eines Steuervorteils Hauptzweck der betreffenden Transaktionen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2008, Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 45, …und vom 22. November 2017, Cussens u. a., C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 53).
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Rn. 28 Eine einheitliche Leistung sei aber auch dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige für den Verbraucher zwei oder mehr Handlungen vornehme oder Elemente liefere, die aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers so eng miteinander verbunden seien, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bildeten, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (…vgl. EuGH-Urteile vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38, Randnr. 22; vom 29. März 2007 Rs. C-111/05 --Aktiebolaget NN--, Slg. 2007, I-2697, UR 2007, 420, Randnr. 23; vom 21. Februar 2008 Rs. C-425/06 --Part Service Srl.--, Slg. 2008, I-897, UR 2008, 461, Randnr. 53;… vom 11. Juni 2009 Rs. C-572/07 --RLRE Tellmer Property sro--, BFH/NV 2009, 1368, Randnr. 19).
  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …

    Der Gerichtshof kann im Vorabentscheidungsverfahren jedoch Klarstellungen vornehmen, um dem vorlegenden Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 76 und 77, sowie Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 54 bis 56).

    Rn. 42 Was als Zweites die Frage anbelangt, ob das wesentliche Ziel eines Vorgangs nur in der Erlangung des Steuervorteils besteht, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Bereich der Mehrwertsteuer bereits entschieden hat, dass der Steuerpflichtige bei einer Wahlmöglichkeit zwischen zwei Umsätzen nicht verpflichtet ist, den Umsatz zu wählen, der die höhere Mehrwertsteuerzahlung nach sich zieht, sondern vielmehr das Recht hat, seine Tätigkeit so zu gestalten, dass er seine Steuerschuld in Grenzen hält (vgl. u. a. Urteile Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 73, Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 47, sowie Weald Leasing, C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 27).

  • BFH, 19.10.2016 - II R 44/12

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-251/16

    Cussens u.a. - Mehrwertsteuer - Steuerumgehung - Unmittelbare Anwendbarkeit des …

  • BFH, 15.05.2012 - V R 19/11

    EuGH-Vorlage zur Lieferung von Zytostatika durch einen Krankenhausträger für im …

  • EuGH, 22.11.2017 - C-251/16

    Das Verbot missbräuchlicher Praktiken im Mehrwertsteuerbereich ist unabhängig von …

  • EuGH, 11.06.2009 - C-572/07

    RLRE Tellmer Property - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung …

  • EuGH, 27.06.2013 - C-155/12

    RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • EuGH, 27.09.2012 - C-392/11

    Field Fisher Waterhouse - Mehrwertsteuer - Befreiung der Vermietung von …

  • EuGH, 26.02.2019 - C-115/16

    N Luxembourg 1 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Gemeinsame …

  • EuGH, 22.12.2010 - C-103/09

    Weald Leasing - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der missbräuchlichen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-115/16

    N Luxembourg 1 - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-116/16

    T Danmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das …

  • BFH, 03.07.2014 - V R 1/14

    Gebühren für zweite Leichenschau als durchlaufender Posten

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-299/16

    Z Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-277/09

    RBS Deutschland Holding - Auslegung von Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-117/16

    Y Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-118/16

    X Danemark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-119/16

    C Danmark I - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …

  • EuGH, 21.02.2013 - C-18/12

    Město Žamberk - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. …

  • BFH, 16.06.2015 - XI R 17/13

    Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. des § 3 Abs. 8 UStG; direkte Vertretung …

  • EuGH, 19.11.2009 - C-461/08

    Don Bosco Onroerend Goed - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Auslegung von Art. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-276/18

    KrakVet Marek Batko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • EuGH, 16.02.2012 - C-118/11

    Eon Aset Menidjmunt - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 und 176 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-419/14

    WebMindLicenses - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Dienstleistungen - …

  • EuGH, 26.05.2016 - C-607/14

    Bookit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

  • EuGH, 19.07.2012 - C-33/11

    A - Sechste Richtlinie - Befreiungen - Art. 15 Nr. 6 - Befreiung der Lieferungen …

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 7 K 7320/08

    Auf 30 Jahre angelegte Finanzierung der Werklohnforderung für Bauleistungen bei …

  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 13.03.2014 - C-155/13

    SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 - …

  • EuGH, 27.03.2019 - C-201/18

    Mydibel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-98/21

    Finanzamt R (Déduction de TVA liée à une contribution d'associé) - Vorlage zur …

  • EuGH, 22.01.2015 - C-55/14

    Régie communale autonome du stade Luc Varenne - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19

    Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG - …

  • FG München, 16.04.2013 - 2 K 3443/10

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Inventarlieferungen im Zusammenhang mit …

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2014 - 6 K 1465/12

    Befreiung von Umsatzsteuer bei Leistungen eines Dienstleisters gegenüber einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-234/24

    Brose Prievidza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • EuGH, 28.10.2010 - C-175/09

    AXA UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung - Art. 13 Teil B Buchst. d …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-37/08

    RCI Europe - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung von Art. 9 …

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16

    Gestaltungsmissbrauch bei Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuersatz für die …

  • EuGH, 02.12.2010 - C-276/09

    Everything Everywhere - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung - Art. 13 …

  • FG Niedersachsen, 23.02.2017 - 11 K 134/16

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Umsätze aus den Garantiezusagen beim Verkauf von …

  • OLG Celle, 05.11.2021 - 5 StS 2/20

    Vergütung für die Anfertigung von Wortprotokollen aus …

  • EuGH, 29.03.2012 - C-417/10

    Die Einstellung von Steuerverfahren, die bei der Corte suprema di cassazione und …

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 7 K 5384/05

    Spieleinsätze der Kunden eines Lotterievermittlers kein durchlaufender Posten - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2008 - C-572/07

    RLRE Tellmer Property - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung …

  • FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 259/09

    Steuerbarkeit von Umsätzen aus der Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bzgl. …

  • EuGH, 22.09.2022 - C-330/21

    The Escape Center - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer …

  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 9 K 2621/18

    Zum Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit, des Vorsteuerabzugsrechts sowie …

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 7 K 7183/06

    Umsatzsteuerbarkeit der Haftungsvergütung einer Komplementär-GmbH

  • FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 332/09

    Umsatzsteuerliche Einordnung der Beförderung mittels Skilift und der Möglichkeit …

  • EuGH, 18.04.2024 - C-89/23

    Companhia União de Crédito Popular - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09

    Budějovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-808/23

    Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem …

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14

    Sicherheitszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung - Steuerfreiheit von Umsätzen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-164/16

    Mercedes-Benz Financial Services UK - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • BFH, 19.04.2012 - V R 35/11

    Ermittlung der "Beförderungsstrecke" i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG - Annahme …

  • EuGH, 13.03.2008 - C-446/05

    Doulamis - Art. 81 EG in Verbindung mit Art. 10 EG - Nationale Regelung, die …

  • EuGH, 09.07.2015 - C-607/13

    Cimmino u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-395/11

    BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht des …

  • FG Münster, 08.04.2025 - 15 K 2500/22

    Umsatzsteuer - Kleinunternehmerregelung, Frage der missbräuchlichen Verwendung

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-118/09

    Koller - Begriff des einzelstaatlichen Gerichts im Sinne von Art. 234 EG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-103/09

    Weald Leasing - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates - …

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2010 - 6 K 1502/09

    Mit umsatzsteuerfreier Vermittlungsleistung verbundenes Wettbewerbsverbot: …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2009 - C-2/08

    Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Missbräuchliche Praxis - Vorrang des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-153/17

    Volkswagen Financial Services (UK) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-262/08

    CopyGene - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Mit der Krankenhausbehandlung und der …

  • FG München, 18.10.2018 - 14 V 2121/18

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen Antidumpingzoll

  • FG Köln, 09.06.2011 - 11 K 3311/08

    Vermittlungsleistung; Frage der Annahme einer sog. einheitlichen Leistung bei …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-7/08

    Har Vaessen Douane Service - Verordnung (EWG) Nr. 918/83 über das …

  • VG Darmstadt, 03.03.2011 - 5 K 9/10

    Anwendbarkeit des FreizügG/EU bei Täuschungshandlung

  • FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 140/09

    Besteuerung von Umsätzen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Heißgetränken durch …

  • EGMR - 37273/21 (anhängig)

    CEM S.P.A. v. ITALY

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