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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026

Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2024 - C-606/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,34420
EuGH, 05.12.2024 - C-606/23 (https://dejure.org/2024,34420)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2024 - C-606/23 (https://dejure.org/2024,34420)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2024 - C-606/23 (https://dejure.org/2024,34420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Vertikale Vereinbarungen - "Bewirkte" Beschränkung - Vereinbarung, die Beschränkungen der Gewährleistung für Kraftfahrzeuge vorsieht - Verpflichtung der Wettbewerbsbehörde, die ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: "Tallinna Kaubamaja Grupp" u.a./Konkurences padome

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kartellrechtliche Bewertung von Gewährleistungsbedingungen bei Kfz

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto

    Vorabentscheidungsersuchen der Administratīvā apgabaltiesa (Lettland), eingereicht am 4. Oktober 2023 - AS Tallinna Kaubamaja Grupp, AS KIA Auto/Konkurences padome

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2025, 775
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.11.2021 - C-306/20

    Visma Enterprise - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-606/23
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 17 Allerdings hat der Gerichtshof ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung zur Prüfung seiner eigenen Zuständigkeit die Umstände zu untersuchen, unter denen er von dem nationalen Gericht angerufen wird (Urteil vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 18 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof wiederholt seine Zuständigkeit für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen bejaht hat, die Vorschriften des Unionsrechts in Fällen betrafen, in denen der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fiel, diese Vorschriften aber durch das nationale Recht, das sich zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen richtete, für anwendbar erklärt worden waren (Urteil vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem hat sich der Gerichtshof bereits für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung von Art. 101 Abs. 1 AEUV bei Sachverhalten für zuständig erklärt, in denen Art. 11 Abs. 1 des Wettbewerbsgesetzes anwendbar war, unabhängig davon, ob eine Auswirkung auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten vorlag (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Hierfür ist es erforderlich, den Wettbewerb so zu betrachten, wie er ohne die betreffende Vereinbarung, den betreffenden Beschluss der Unternehmensvereinigung oder die betreffende abgestimmte Verhaltensweise bestünde (Urteile vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 74, …und vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung), indem der oder die Märkte bestimmt werden, auf denen dieses Verhalten seine Wirkungen entfalten soll, und sodann diese Wirkungen, seien sie real oder potenziell, ermittelt werden.

    Rn. 31 Mit der Ermittlung des kontrafaktischen Szenarios soll bestimmt werden, welche realistischen Verhaltensmöglichkeiten die Wirtschaftsteilnehmer gehabt hätten, wenn die betreffende Vereinbarung nicht geschlossen worden wäre, und mithin, wie sich der Markt ohne die Vereinbarung wahrscheinlich verhalten hätte und welche Struktur er dann gehabt hätte (…Urteile vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 120, und vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 76).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-124/21

    Wettbewerb

    Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-606/23
    Rn. 24 Damit in einem konkreten Fall davon ausgegangen werden kann, dass eine Vereinbarung, ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung oder eine abgestimmte Verhaltensweise unter das Verbot von Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt, muss schon nach dem Wortlaut dieser Bestimmung nachgewiesen werden, dass das Verhalten eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder eine solche Wirkung hat (Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nur wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass mit ihm ein wettbewerbswidriger Zweck verfolgt wird, ist daher in einem zweiten Schritt seine Wirkung zu prüfen (Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 26 Die vorzunehmende Prüfung hängt davon ab, ob das in Rede stehende Verhalten eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs "bezweckt" oder "bewirkt", da für jeden dieser beiden Begriffe gesonderte Rechts- und Beweisregeln gelten (Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung erfasst der Begriff des Verhaltens, das eine wettbewerbswidrige "Wirkung" hat, jedes Verhalten, dem kein wettbewerbswidriger "Zweck" beigemessen werden kann, sofern nachgewiesen wird, dass es tatsächlich oder potenziell eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bewirkt, die spürbar sein muss (Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Hierfür ist es erforderlich, den Wettbewerb so zu betrachten, wie er ohne die betreffende Vereinbarung, den betreffenden Beschluss der Unternehmensvereinigung oder die betreffende abgestimmte Verhaltensweise bestünde (…Urteile vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 74, und vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung), indem der oder die Märkte bestimmt werden, auf denen dieses Verhalten seine Wirkungen entfalten soll, und sodann diese Wirkungen, seien sie real oder potenziell, ermittelt werden.

  • EuGH, 27.06.2024 - C-176/19

    Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-606/23
    Das kontrafaktische Szenario, bei dem die Vereinbarung weggedacht wird, muss also realistisch und plausibel sein (Urteil vom 27. Juni 2024, Kommission/Servier u. a., C-176/19 P, EU:C:2024:549, Rn. 341 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat insbesondere entschieden, dass die Annahme, dass die potenziellen Wirkungen einer Vereinbarung zwischen Unternehmen bei der Beurteilung ihrer wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen nicht berücksichtigt werden könnten, wenn die Vereinbarung durchgeführt worden sei, sowohl die Merkmale der kontrafaktischen Methode verkennt, die bei der Beurteilung einer bewirkten Einschränkung des Wettbewerbs durchzuführen ist, als auch die Rechtsprechung, wonach die den Wettbewerb einschränkenden Wirkungen sowohl tatsächlich als auch potenziell sein können, aber hinreichend spürbar sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2024, Kommission/Servier u. a., C-176/19 P, EU:C:2024:549, Rn. 345 bis 353).

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Rechtsfrage - Tatfrage - …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-606/23
    Rn. 33 Es genügt somit, nach einer angemessenen Prüfung des Wettbewerbs, wie er ohne die betreffende Vereinbarung bestehen würde, potenzielle wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen festzustellen, die hinreichend spürbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, EU:C:1998:256, Rn. 77 und 78, …sowie vom 28. Mai 1998, New Holland Ford/Kommission, C-8/95 P, EU:C:1998:257, Rn. 91 und 92).
  • EuGH, 30.01.2020 - C-307/18

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-606/23
    Rn. 31 Mit der Ermittlung des kontrafaktischen Szenarios soll bestimmt werden, welche realistischen Verhaltensmöglichkeiten die Wirtschaftsteilnehmer gehabt hätten, wenn die betreffende Vereinbarung nicht geschlossen worden wäre, und mithin, wie sich der Markt ohne die Vereinbarung wahrscheinlich verhalten hätte und welche Struktur er dann gehabt hätte (Urteile vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 120, …und vom 18. November 2021, Visma Enterprise, C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 76).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-23/14

    Post Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 82 EG - Missbrauch einer …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-606/23
    Rn. 35 Im Übrigen hat der Gerichtshof in den Rn. 65 und 66 des Urteils vom 6. Oktober 2015, Post Danmark (C-23/14, EU:C:2015:651), entschieden, dass die Feststellung der Missbräuchlichkeit einer nach Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV) geprüften Praxis den Nachweis voraussetzt, dass sie eine wettbewerbsschädigende Wirkung auf dem Markt hat, wenn auch nicht unbedingt im konkreten Fall, denn es genügt der Nachweis einer potenziellen wettbewerbsschädigenden Wirkung, durch die zumindest ebenso leistungsfähige Wettbewerber wie das beherrschende Unternehmen verdrängt werden könnten.
  • EuGH, 28.05.1998 - C-8/95

    New Holland Ford / Kommission - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Rechtsfrage - …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-606/23
    Rn. 33 Es genügt somit, nach einer angemessenen Prüfung des Wettbewerbs, wie er ohne die betreffende Vereinbarung bestehen würde, potenzielle wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen festzustellen, die hinreichend spürbar sind (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, EU:C:1998:256, Rn. 77 und 78, sowie vom 28. Mai 1998, New Holland Ford/Kommission, C-8/95 P, EU:C:1998:257, Rn. 91 und 92).
  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-606/23
    Rn. 13 Insbesondere sollte, wie aus der Stellungnahme des Wettbewerbsrats hervorgehe, ein ähnlicher Ansatz bei der Anwendung und Auslegung von Art. 101 AEUV und damit auch von Art. 11 des Wettbewerbsgesetzes verfolgt werden, wie er vom Gericht der Europäischen Union im Urteil vom 10. November 2021, Google und Alphabet/Kommission (Google Shopping) (T-612/17, EU:T:2021:763), in Bezug auf eine Zuwiderhandlung nach Art. 102 AEUV angewandt worden sei.
  • EuGH, 13.10.2022 - C-164/21

    BALTIJAS STARPTAUTISKĀ AKADĒMIJA - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-606/23
    Rn. 19 Diese Zuständigkeit wird durch das offensichtliche Interesse der Unionsrechtsordnung daran begründet, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu vermeiden (Urteil vom 13. Oktober 2022, Baltijas Starptautiskā Akademija und Stockholm School of Economics in Riga, C-164/21 und C-318/21, EU:C:2022:785, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH - C-318/21 (anhängig)

    STOCKHOLM SCHOOL OF ECONOMICS IN RIGA

    Auszug aus EuGH, 05.12.2024 - C-606/23
    Rn. 19 Diese Zuständigkeit wird durch das offensichtliche Interesse der Unionsrechtsordnung daran begründet, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu vermeiden (Urteil vom 13. Oktober 2022, Baltijas Starptautiskā Akademija und Stockholm School of Economics in Riga, C-164/21 und C-318/21, EU:C:2022:785, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.09.2026 - C-11/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer …

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 5. Dezember 2024, Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto, C-606/23, EU:C:2024:1004, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Allerdings hat der Gerichtshof ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung zur Prüfung seiner eigenen Zuständigkeit die Umstände zu untersuchen, unter denen er von dem nationalen Gericht angerufen wird (Urteil vom 5. Dezember 2024, Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto, C-606/23, EU:C:2024:1004, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 23 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof seine Zuständigkeit für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen bejaht hat, die Vorschriften des Unionsrechts in Fällen betrafen, in denen der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fiel, diese Vorschriften aber durch das nationale Recht, das sich zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen richtete, für anwendbar erklärt worden waren (…vgl. Urteile vom 18. Oktober 1990, Dzodzi, C-297/88 und C-197/89, EU:C:1990:360, Rn. 36, sowie vom 5. Dezember 2024, Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto, C-606/23, EU:C:2024:1004, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 24 Diese Zuständigkeit wird durch das offensichtliche Interesse der Unionsrechtsordnung daran begründet, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu vermeiden (…vgl. Urteile vom 18. Oktober 1990, Dzodzi, C-297/88 und C-197/89, EU:C:1990:360, Rn. 37, sowie vom 5. Dezember 2024, Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto, C-606/23, EU:C:2024:1004, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-209/23

    Generalanwalt Emiliou: Wenn sich Sportverbände eigene Regelwerke geben, …

    {FN:24} Vgl. in diesem Sinne jüngst Urteile vom 5. Dezember 2024, Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto (C-606/23, EU:C:2024:1004, Rn. 28 und 32 bis 34), sowie ISU (…Rn. 109).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer …

    Rn. 26 In der Rechtssache C-606/23.

    {FN:13} Rechtssache Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto (C-606/23, EU:C:2024:1004).

    {FN:14} Urteil vom 5. Dezember 2024, Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto (C-606/23, EU:C:2024:1004, Rn. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-428/23

    ROGON u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - …

    {FN:16} Vgl. insbesondere Urteil vom 5. Dezember 2024, Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto (C-606/23, EU:C:2024:1004, Rn. 22 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-575/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Offene Daten und …

    {FN:16} Vgl. Urteile vom 16. Juni 2016, Rodríguez Sánchez (…C-351/14, EU:C:2016:447, Rn. 55), vom 10. Dezember 2020, J & S Service (…C-620/19, EU:C:2020:1011, Rn. 32), vom 5. Dezember 2024, Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto (C-606/23, EU:C:2024:1004, Rn. 17), und vom 19. Juni 2025, Hôtel Plaza (…C-419/24, EU:C:2025:464, Rn. 29).
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   Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25   

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https://dejure.org/2026,5743
Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25 (https://dejure.org/2026,5743)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.03.2026 - C-11/25 (https://dejure.org/2026,5743)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. März 2026 - C-11/25 (https://dejure.org/2026,5743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit und des Unternehmens - Organisation der Abfallbewirtschaftung in der Gemeinde und Befugnis zur Wahl des Systems, nach dem die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit und des Unternehmens - Organisation der Abfallbewirtschaftung in der Gemeinde und Befugnis zur Wahl des Systems, nach dem die ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 08.12.2016 - C-553/15

    Undis Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25
    Rn. 69 Im Urteil Undis Servizi, über dessen Bedeutung für den Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung diskutiert worden ist, hat der Gerichtshof diese Erwägungen wiederholt und die Anerkennung der "In-House"-Ausnahme mit der "besonderen internen Verbindung gerechtfertigt, die zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und der beauftragten Einrichtung in einem solchen Fall besteht, auch wenn diese eine rechtlich vom öffentlichen Auftraggeber verschiedene Einrichtung ist … Der öffentliche Auftraggeber greift in solchen Fällen in Wirklichkeit auf seine eigenen Mittel zurück … und die beauftragte Einrichtung gehört quasi zu seinen internen Dienststellen."{FN-VERWEIS:44}.

    Aus jüngerer Zeit stammt das Urteil vom 8. Dezember 2016, Undis Servizi (C-553/15, EU:C:2016:935, im Folgenden: Urteil Undis Servizi, Rn. 30).

    {FN:44} Urteil Undis Servizi (…Rn. 30).

  • EuGH, 05.12.2024 - C-606/23

    Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25
    Rn. 26 In der Rechtssache C-606/23.

    {FN:13} Rechtssache Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto (C-606/23, EU:C:2024:1004).

    {FN:14} Urteil vom 5. Dezember 2024, Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto (C-606/23, EU:C:2024:1004, Rn. 20).

  • EuGH, 08.05.2014 - C-15/13

    Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Lieferaufträge - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25
    {FN:42} Urteil vom 8. Mai 2014, Datenlotsen Informationssysteme (C-15/13, EU:C:2014:303, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:43} Urteil vom 8. Mai 2014, Datenlotsen Informationssysteme (C-15/13, EU:C:2014:303, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.07.2012 - C-138/11

    Compass-Datenbank - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Unternehmensbegriff - Daten …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25
    {FN:31} Urteil vom 12. Juli 2012, Compass-Datenbank (C-138/11, EU:C:2012:449, Rn. 35).

    {FN:32} Urteile vom 12. Juli 2012, Compass-Datenbank (C-138/11, EU:C:2012:449, Rn. 36), vom 19. Januar 1994, SAT Fluggesellschaft (…C-364/92, EU:C:1994:7, Rn. 30 und 31), und vom 10. Juli 2025, 1NTERZERO u. a. (…C-254/23, EU:C:2025:569, Rn. 49).

  • EuGH, 10.07.2025 - C-254/23

    INTERZERO u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25
    {FN:30} Urteil vom 10. Juli 2025, 1NTERZERO u. a. (C-254/23, EU:C:2025:569, Rn. 48).

    {FN:32} Urteile vom 12. Juli 2012, Compass-Datenbank (…C-138/11, EU:C:2012:449, Rn. 36), vom 19. Januar 1994, SAT Fluggesellschaft (…C-364/92, EU:C:1994:7, Rn. 30 und 31), und vom 10. Juli 2025, 1NTERZERO u. a. (C-254/23, EU:C:2025:569, Rn. 49).

  • EuGH, 29.04.2025 - C-452/23

    Der Gerichtshof präzisiert die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession ohne …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25
    {FN:21} Urteil vom 29. April 2025, Fastned Deutschland (C-452/23, EU:C:2025:284, Rn. 41): "[Es ist] ausschließlich anhand des Unionsrechts zu beurteilen …, ob ein Vorgang als 'öffentlicher Auftrag' im Sinne der Richtlinie 2014/24 oder als 'Konzession' im Sinne der Richtlinie 2014/23 einzustufen ist".

    {FN:22} Urteil vom 29. April 2025, Fastned Deutschland (C-452/23, EU:C:2025:284, Rn. 48): "[D]ie Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften über Konzessionen [war] ausgeschlossen, wenn der öffentliche Auftraggeber über den Konzessionsnehmer eine ähnliche Kontrolle ausübte wie über seine eigenen Dienststellen und wenn der Konzessionsnehmer zugleich seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber, seinen Anteilseigner, verrichtete … Im Fall einer solchen In-House-Vergabe wurde nämlich davon ausgegangen, dass der öffentliche Auftraggeber auf seine eigenen Mittel zurückgriff, da der Konzessionsnehmer, auch wenn er sich rechtlich von ihm unterschied, in der Praxis den internen Dienststellen des öffentlichen Auftraggebers gleichgestellt werden konnte, so dass eine Ausschreibung nicht zwingend vorgeschrieben war … Diese Grundsätze sind nunmehr in Art. 17 der Richtlinie 2014/23 verankert und näher geregelt, der festlegt, unter welchen Voraussetzungen eine Konzession zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften nicht in ihren Anwendungsbereich fällt.".

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25
    {FN:28} Urteil vom 23. April 1991, Höfner und Elser (C-41/90, EU:C:1991:161, Rn. 21).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25
    {FN:41} Insbesondere seit den Urteilen vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, EU:C:1999:562), und vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, EU:C:2005:5).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal - "Öffentliche Dienstleistungs- und Lieferaufträge Richtlinien 92/50/EWG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25
    {FN:41} Insbesondere seit den Urteilen vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, EU:C:1999:562), und vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, EU:C:2005:5).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25
    {FN:33} Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE (C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 25): "[D]ie bloße Tatsache, dass diese Einrichtung für einen Teil ihrer Tätigkeit über hoheitliche Gewalt verfügt, [steht] ihrer Einstufung als Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft für den Rest ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht entgegen … Die Unterscheidung zwischen hoheitlicher und wirtschaftlicher Betätigung ist nämlich für jede von einer Einrichtung ausgeübte Tätigkeit gesondert zu treffen.".
  • EuGH, 11.07.2006 - C-205/03

    FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Einrichtungen, die das spanische …

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die …

  • EuGH, 19.01.1994 - C-364/92

    SAT Fluggesellschaft / Eurocontrol

  • EuGH, 29.11.2012 - C-182/11

    Econord - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - …

  • EuGH, 12.05.2022 - C-719/20

    Comune di Lerici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

  • EuGH, 11.11.2021 - C-315/20

    Regione Veneto (Transfert de déchets municipaux en mélange) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15

    LitSpecMet - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bau-, Liefer- und …

  • EuGH, 13.07.1962 - 19/61

    Mannesmann AG gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und …

  • EuGH, 27.02.2025 - C-220/24

    Aeroportul Internaţional "Avram Iancu" Cluj - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • EuGH, 26.11.2015 - C-345/14

    Maxima Latvija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 …

  • EuGH, 14.09.2017 - C-177/16

    Biedrība "Autortiesību un komunicēšanās …

  • EuGH, 18.11.2021 - C-306/20

    Visma Enterprise - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. …

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