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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 30.06.2022 - C-625/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16013
EuGH, 30.06.2022 - C-625/20 (https://dejure.org/2022,16013)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.2022 - C-625/20 (https://dejure.org/2022,16013)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - C-625/20 (https://dejure.org/2022,16013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    INSS (Cumul de pensions d'invalidité professionnelle totale)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Nationale Regelung, wonach zwei oder mehrere Renten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    INSS (Cumul de pensions d'invalidité professionnelle totale)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Nationale Regelung, wonach zwei oder mehrere Renten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Nationale Regelung, wonach zwei oder mehrere Renten ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1253
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.01.2021 - C-843/19

    INSS

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-625/20
    Rn. 38 Zweitens ist für die Beurteilung der Frage, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung die weiblichen Beschäftigten in besonderer Weise gegenüber den männlichen Beschäftigten benachteiligen kann, darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen eines solchen besonderen Nachteils u. a. dann festgestellt werden könnte, wenn nachgewiesen würde, dass sich eine solche Regelung auf einen signifikant höheren Anteil von Personen eines Geschlechts im Vergleich zu Personen des anderen Geschlechts ungünstig auswirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 25).

    Rn. 40 Für den Fall, dass das nationale Gericht wie hier über statistische Daten verfügt, hat der Gerichtshof zum einen entschieden, dass es die Gesamtheit der Beschäftigten zu berücksichtigen hat, für die die nationale Regelung gilt, auf der die unterschiedliche Behandlung beruht, und zum anderen, dass die beste Vergleichsmethode darin besteht, die jeweiligen Anteile der unter diese Regelung fallenden weiblichen Beschäftigten, die von der gerügten unterschiedlichen Behandlung betroffen bzw. nicht betroffen sind, mit den entsprechenden Anteilen der unter die Regelung fallenden männlichen Beschäftigten zu vergleichen (Urteil vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 26).

    Rn. 41 In diesem Rahmen ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, inwieweit die ihm vorgelegten statistischen Daten zuverlässig sind und ob es sie berücksichtigen kann, d. h. insbesondere, ob sie nicht rein zufällige oder konjunkturelle Phänomene widerspiegeln und ob sie hinreichend aussagekräftig sind (Urteil vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 27).

    Rn. 45 Bei der Klärung der Frage, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung eine mittelbare Diskriminierung enthält, müssen daher Beschäftigte, die allein deshalb zwei oder mehrere Renten nicht kumulieren können, weil sie die Voraussetzungen für die Gewährung jeder dieser Renten nicht erfüllt haben, unberücksichtigt bleiben, obwohl sie zwangsläufig zu den Beschäftigten gehören, die von den vom vorlegenden Gericht herangezogenen statistischen Daten zur prozentualen Zugehörigkeit zu den verschiedenen Systemen der sozialen Sicherheit erfasst werden (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 30).

    Rn. 60 Zu der Frage, ob ein solches Ziel ein legitimes Ziel der Sozialpolitik darstellt, ist festzustellen, dass haushaltspolitische Erwägungen zwar eine Diskriminierung zum Nachteil eines der Geschlechter nicht rechtfertigen können, doch können die in der Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung von Renten wegen Berufsunfähigkeit bestehenden Zielsetzungen in Anbetracht des weiten Entscheidungsspielraums, über den die Mitgliedstaaten verfügen, als legitime Ziele der Sozialpolitik angesehen werden, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 38).

  • EuGH, 24.09.2020 - C-223/19

    YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-625/20
    Rn. 57 Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten bei der Wahl der zur Verwirklichung ihrer sozial- und beschäftigungspolitischen Ziele geeigneten Maßnahmen über einen weiten Entscheidungsspielraum verfügen (Urteil vom 24. September 2020, YS [Betriebspensionen leitender Angestellter], C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 57).

    Rn. 58 Es ist zwar letztlich Sache des für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständigen nationalen Gerichts, zu klären, ob und in welchem Umfang die fragliche Rechtsvorschrift durch einen solchen objektiven Faktor gerechtfertigt ist, doch ist der Gerichtshof, der dem vorlegenden Gericht im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens sachdienliche Antworten zu geben hat, befugt, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise zu geben, die geeignet sind, dem vorlegenden Gericht seine Entscheidung zu ermöglichen (Urteil vom 24. September 2020, YS [Betriebspensionen leitender Angestellter], C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 58).

  • EuGH, 12.12.2019 - C-450/18

    Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-625/20
    Rn. 27 Solche Renten fallen unter die Richtlinie 79/7, da sie im Rahmen eines gesetzlichen Systems des Schutzes gegen eines der in ihrem Art. 3 Abs. 1 aufgeführten Risiken, und zwar das der Invalidität, gewährt werden und unmittelbar und in effektiver Weise mit dem Schutz gegen dieses Risiko zusammenhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social [Rentenzulage für Mütter], C-450/18, EU:C:2019:1075, Rn. 35).

    Wie sich aus Art. 1 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/54 in Verbindung mit ihrem Art. 2 Abs. 1 Buchst. f ergibt, gilt sie nämlich nicht für gesetzliche Systeme, die unter die Richtlinie 79/7 fallen (Urteil vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social [Rentenzulage für Mütter], C-450/18, EU:C:2019:1075, Rn. 34).

  • EuGH, 03.10.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-625/20
    Diese können insbesondere vorsehen, dass die mittelbare Diskriminierung mit allen Mitteln, einschließlich statistischer Daten, festgestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan, C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-389/20

    Die spanische Regelung, mit der Hausangestellte - bei denen es sich fast …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-625/20
    Dies wäre der Fall, wenn sie einem legitimen Ziel der Sozialpolitik dient und zu dessen Erreichung geeignet und erforderlich ist, wobei sie nur dann als zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet angesehen werden kann, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es zu erreichen, und in kohärenter und systematischer Weise angewandt wird (Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 48).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-625/20
    Rn. 54 Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, die erforderlichen Prüfungen vorzunehmen und gegebenenfalls zu beurteilen, ob die etwaige Differenz zwischen den Anteilen männlicher und weiblicher Beschäftigter, auf die sich die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung ungünstig auswirkt, signifikant ist, wobei auch eine geringere, aber über einen langen Zeitraum hinweg fortbestehende und relativ konstante Differenz zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten ein Hinweis auf eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sein könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez, C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 61).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-161/18

    Die spanische Regelung über die Berechnung der Altersrenten von …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-625/20
    Rn. 33 Zur Frage, ob die fragliche nationale Regelung eine mittelbare Diskriminierung enthält, ist festzustellen, dass dieser Begriff im Kontext der Richtlinie 79/7 dahin zu verstehen ist, dass eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen des einen Geschlechts in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechts benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein legitimes Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz, C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37).
  • EuGH, 14.04.2015 - C-527/13

    Das spanische Gesetz über die Berechnung von Berufsunfähigkeitsrenten ist mit dem …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-625/20
    Rn. 30 Zwar steht fest, dass das Unionsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lässt und dass in Ermangelung einer Harmonisierung auf der Ebene der Europäischen Union das Recht jedes Mitgliedstaats regelt, unter welchen Voraussetzungen Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit gewährt werden; gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Zuständigkeit das Unionsrecht beachten (Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 25).
  • BGH, 20.09.2023 - IV ZR 120/22

    Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: BGH …

    Eine mittelbare Ungleichbehandlung ist etwa dann anzunehmen, wenn sich aus den verfügbaren statistischen Daten ergibt, dass sich die Übergangsregelung auf einen signifikant höheren Anteil von Frauen als von Männern ungünstig auswirkt (vgl. EuGH, Urteile vom 30. Juni 2022, KM, C-625/20, EU:C:2022:508 = ZESAR 2023, 41 Rn. 38, 46 f., 54;… vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55 = NZA 2021, 403 Rn. 25;… vom 24. September 2020, YS, C-223/19, EU:C:2020:753 = NZA 2020, 1385 Rn. 49;… vom 8. Mai 2019, Villar Láiz, C-161/18, EU:C:2019:382 = WzS 2020, 19 Rn. 38).

    Hierzu sind die jeweiligen Anteile der weiblichen rentenfernen Versicherten, die von der angeblichen Ungleichbehandlung betroffen bzw. nicht betroffen sind, mit den entsprechenden Anteilen der männlichen rentenfernen Versicherten zu vergleichen (vgl. EuGH, Urteile vom 30. Juni 2022 aaO Rn. 40;… vom 21. Januar 2021 aaO Rn. 26;… vom 24. September 2020 aaO Rn. 52;… vom 8. Mai 2019 aaO Rn. 39).

    Rn. 61 Dabei ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Sache der nationalen Gerichte zu beurteilen, ob die vorgelegten statistischen Daten zuverlässig sind und ob es sie berücksichtigen kann, das heißt insbesondere, ob sie nicht rein zufällige oder konjunkturelle Erscheinungen widerspiegeln und ob sie hinreichend aussagekräftig sind (EuGH, Urteile vom 30. Juni 2022, KM, C-625/20, EU:C:2022:508 = ZESAR 2023, 41 Rn. 41, 53;… vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55 = NZA 2021, 403 Rn. 27;… vom 24. September 2020, YS, C-223/19, EU:C:2020:753 = NZA 2020, 1385 Rn. 51;… vom 8. Mai 2019, Villar Láiz, C-161/18, EU:C:2019:382 = WzS 2020, 19 Rn. 40).

  • EuGH, 10.04.2025 - C-584/23

    Alcampo u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung …

    Rn. 30 Zwar steht fest, dass das Unionsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lässt und dass in Ermangelung einer Harmonisierung auf der Ebene der Union das Recht jedes Mitgliedstaats regelt, unter welchen Voraussetzungen Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit gewährt werden; gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Zuständigkeit das Unionsrecht beachten (Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Solche Rechtsvorschriften müssen jedoch die Richtlinie 79/7 und insbesondere deren Art. 4 Abs. 1 beachten, wonach der Grundsatz der Gleichbehandlung den Fortfall jeglicher unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, u. a. bei der Berechnung der Leistungen, beinhaltet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 31).

    Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Kontext der Richtlinie 79/7 als die Anwendung dem Anschein nach neutraler Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die Personen des einen Geschlechts in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechts benachteiligen können, zu verstehen, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein legitimes Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich (Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Das Vorliegen eines solchen besonderen Nachteils kann u. a. dann festgestellt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sich eine nationale Regelung auf einen signifikant höheren Anteil von Personen eines Geschlechts im Vergleich zu Personen des anderen Geschlechts ungünstig auswirkt (Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Für den Fall, dass das nationale Gericht wie hier über statistische Daten verfügt, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die beste Vergleichsmethode darin besteht, den Anteil der Arbeitnehmer, die von der in Rede stehenden Regel in der Gruppe der männlichen Arbeitskräfte betroffen sind, mit dem entsprechenden Anteil in der Gruppe der weiblichen Arbeitskräfte zu vergleichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 In diesem Rahmen ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, inwieweit die ihm vorgelegten statistischen Daten zuverlässig sind, und festzustellen, ob diese berücksichtigt werden können, d. h. insbesondere, ob sie nicht rein zufällige oder konjunkturelle Phänomene widerspiegeln und ob sie hinreichend aussagekräftig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.01.2024 - C-631/22

    Ca Na Negreta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/78/EG - …

    Rn. 51 Was schließlich das Vorbringen der spanischen Regierung in ihren schriftlichen Erklärungen betrifft, wonach allein der betreffende Mitgliedstaat für die Ausgestaltung seines Systems der sozialen Sicherheit und die Festlegung der Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit zuständig sei, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Mitgliedstaat bei der Ausübung seiner Befugnis das Unionsrecht beachten muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-184/22

    KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation - Vorlage zur …

    {FN:26} Vgl. u. a. Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS (Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit) (C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.07.2024 - C-39/23

    Keva u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr …

    Rn. 49 Was das Vorbringen der schwedischen Regierung angeht, dass es in Ermangelung einer entsprechenden Harmonisierung des Unionsrechts keine gemeinsame Verpflichtung der Mitgliedstaaten gebe, zur Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit der anderen Mitgliedstaaten beizutragen, ist darauf hinzuweisen, dass das Unionsrecht zwar die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lässt, die Mitgliedstaaten aber bei der Ausübung dieser Zuständigkeit gleichwohl das Unionsrecht und insbesondere die Bestimmungen des AEU-Vertrags zu den Grundfreiheiten beachten müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 2022, Gerencia Regional de Salud de Castilla y León, C-86/21, EU:C:2022:310, Rn. 18, und vom 30. Juni 2022, 1NSS [Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit], C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-5/24

    Pauni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …

    {FN:26} Urteil vom 30. Juni 2022, 1NSS (Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit) (C-625/20, EU:C:2022:508, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20   

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https://dejure.org/2022,3400
Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20 (https://dejure.org/2022,3400)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.02.2022 - C-625/20 (https://dejure.org/2022,3400)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - C-625/20 (https://dejure.org/2022,3400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    INSS (Cumul de pensions d'invalidité professionnelle totale)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Berechnung der Leistungen - Weigerung, zwei Renten wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit im Rahmen desselben ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Berechnung der Leistungen - Weigerung, zwei Renten wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit im Rahmen desselben ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 08.05.2019 - C-161/18

    Die spanische Regelung über die Berechnung der Altersrenten von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
    {FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:39} Vgl. u. a. Urteile vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (…C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37 und 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:40} Vgl. u. a. Urteile vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 46), und vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan (…C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 46).

    {FN:41} Siehe u. a. Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37 und 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:46} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 45).

    {FN:53} Siehe Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (…C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 76), vom 20. Oktober 2011, Brachner (…C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56), und vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37).

    {FN:55} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (…C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 40).

    {FN:56} Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 42).

  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
    {FN:31} Urteil vom 9. Februar 1999 (C-167/97, EU:C:1999:60).

    {FN:42} Vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 59), vom 6. Dezember 2007, Voß (…C-300/06, EU:C:2007:757, Rn. 40), und vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan (…C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 47).

    {FN:45} So hat der Gerichtshof festgestellt, dass es nicht genügt, auf die Zahl der betroffenen Personen abzustellen, da diese davon abhängt, wie viele Arbeitnehmer insgesamt in diesem Mitgliedstaat tätig sind und wie viele davon Männer und wie viele Frauen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez, C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 59).

    {FN:55} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (…C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 40).

  • EuGH, 03.10.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
    {FN:40} Vgl. u. a. Urteile vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (…C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 46), und vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan (C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 46).

    {FN:42} Vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (…C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 59), vom 6. Dezember 2007, Voß (…C-300/06, EU:C:2007:757, Rn. 40), und vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan (C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 47).

    {FN:54} Vgl. Urteil vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan (C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.09.2020 - C-223/19

    YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
    {FN:33} Urteil vom 24. September 2020, YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) (C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 40).

    {FN:34} Urteil vom 24. September 2020, YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) (C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 44).

    {FN:43} Urteil vom 24. September 2020, YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) (C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 52).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-385/11

    Die spanischen Rechtsvorschriften über die beitragsbezogene Altersrente von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
    Daher können unmittelbar durch Gesetz geregelte, keinerlei vertragliche Vereinbarungen innerhalb des Unternehmens oder in dem betroffenen Gewerbezweig zulassende Sozialversicherungssysteme oder -leistungen, wie z. B. Altersrenten, die zwingend für allgemein umschriebene Gruppen von Arbeitnehmern gelten, nicht in den Entgeltbegriff einbezogen werden (vgl. Urteil vom 22. November 2012, Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a. (…C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 14), vom 22. November 2012, Elbal Moreno (C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 25), und vom 14. Juli 2016, Ornano (…C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 38).

    Während der Gerichtshof in der früheren Rechtsprechung eine "mittelbare Diskriminierung" dann als gegeben angesehen hat, "wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt" (Hervorhebung nur hier) (…vgl. insbesondere Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 22. November 2012, Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 29), ist die Definition nach derzeitiger Rechtsprechung identisch mit derjenigen in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/54. Zum Wechsel der Formulierung vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2021:777, Fn. 28).

  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
    Während der Gerichtshof in der früheren Rechtsprechung eine "mittelbare Diskriminierung" dann als gegeben angesehen hat, "wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt" (Hervorhebung nur hier) (vgl. insbesondere Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 22. November 2012, Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 29), ist die Definition nach derzeitiger Rechtsprechung identisch mit derjenigen in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/54. Zum Wechsel der Formulierung vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2021:777, Fn. 28).

    {FN:53} Siehe Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (…C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 76), vom 20. Oktober 2011, Brachner (C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56), und vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (…C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37).

  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a. - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen und deren Gleichbehandlung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
    {FN:27} Vgl. u. a. Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 39), und vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón Sánchez-Camacho (…C-537/07, EU:C:2009:462, Rn. 53).

    {FN:53} Siehe Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 76), vom 20. Oktober 2011, Brachner (…C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56), und vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (…C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37).

  • EuGH, 21.01.2021 - C-843/19

    INSS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
    {FN:47} Vgl. Urteil vom 21. Januar 2021, INSS (C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2021:777, Nr. 56).

    {FN:51} Vgl. Urteil vom 21. Januar 2021, INSS (C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20

    Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
    Während der Gerichtshof in der früheren Rechtsprechung eine "mittelbare Diskriminierung" dann als gegeben angesehen hat, "wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt" (Hervorhebung nur hier) (…vgl. insbesondere Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 22. November 2012, Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 29), ist die Definition nach derzeitiger Rechtsprechung identisch mit derjenigen in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/54. Zum Wechsel der Formulierung vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2021:777, Fn. 28).

    {FN:47} Vgl. Urteil vom 21. Januar 2021, INSS (…C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2021:777, Nr. 56).

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
    {FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a. (C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 14), vom 22. November 2012, Elbal Moreno (…C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 25), und vom 14. Juli 2016, Ornano (…C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 38).

    {FN:26} Vgl. u. a. Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a. (C-342/93, EU:C:1996:46, Rn. 16), und vom 8. Mai 2019, Praxair MRC (…C-486/18, EU:C:2019:379, Rn. 73).

  • EuGH, 01.03.2011 - C-236/09

    Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in …

  • EuGH, 22.01.2019 - C-193/17

    Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für …

  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in …

  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE …

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil, …

  • EuGH, 08.05.2019 - C-486/18

    Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden …

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT …

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die …

  • EuGH, 26.06.2018 - C-451/16

    MB (Geschlechtsumwandlung und Altersrente) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 19.07.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - …

  • EuGH, 16.07.2009 - C-537/07

    Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung …

  • EuGH, 14.04.2015 - C-527/13

    Das spanische Gesetz über die Berechnung von Berufsunfähigkeitsrenten ist mit dem …

  • EuGH, 23.04.2020 - C-507/18

    Homophobe Äußerungen stellen eine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf dar, …

  • EuGH, 12.12.2019 - C-450/18

    Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente …

  • EuGH, 08.06.1994 - C-382/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 04.02.2015 - C-647/13

    Melchior - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Voraussetzungen …

  • EuGH, 15.03.2018 - C-431/16

    Die Zulage zur Rente, die in Spanien den dauerhaft vollständig berufsunfähigen …

  • EuGH, 14.07.2016 - C-335/15

    Ornano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 119 EG-Vertrag …

  • EuGH, 10.09.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamter der Europäischen Union im …

  • EuGH, 04.12.2003 - C-92/02

    Kristiansen - "Soziale Sicherheit - Nationales System der Leistungen bei …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-184/22

    KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation - Vorlage zur …

    {FN:20} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Medina in der Rechtssache INSS (Kombination von Renten wegen vollständiger Berufsunfähigkeit) (C-625/20, EU:C:2022:132, Nr. 1), die darauf hinweist, dass die Verwendung von Zahlen und Statistiken zum Nachweis mittelbarer Diskriminierung problematisch sein kann, da das Ergebnis je nach der für den Vergleich herangezogenen Referenzgruppe unterschiedlich ausfallen kann.
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