Rechtsprechung
| EuGH, 14.11.2024 - C-646/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Compass Banca
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 2 Buchst. j, Art. 5, 8 und 9 - Begriff "Durchschnittsverbraucher" - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern - Begriff "aggressive Geschäftspraxis" - Querverkäufe ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Compass Banca/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Compass Banca
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Compass Banca
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
- EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Papierfundstellen
- EuZW 2025, 352
- WM 2025, 13
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 12.06.2019 - C-628/17
Orange Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, handelt es sich bei einer unzulässigen Beeinflussung nicht zwangsläufig um eine rechtswidrige Beeinflussung, sondern um eine Beeinflussung, durch die - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit - aktiv durch Ausübung von Druck die Konditionierung des Willens des Verbrauchers erzwungen wird (Urteil vom 12. Juni 2019, 0range Polska, C-628/17, EU:C:2019:480, Rn. 33).Rn. 74 So kann die Anwendung eines Modells zum Abschluss oder zur Änderung von Verträgen durch einen Gewerbetreibenden als "aggressive Geschäftspraxis" eingestuft werden, wenn durch den Einsatz unlauterer Verhaltensweisen, die sich dahin auswirken, dass Druck auf den Verbraucher in einer Weise ausgeübt wird, die dessen Entscheidungsfreiheit erheblich beeinträchtigt - wie Verhaltensweisen, die dazu geeignet sind, den Durchschnittsverbraucher zu verunsichern oder seine Überlegungen zu stören -, eine unzulässige Beeinflussung erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2019, 0range Polska, C-628/17, EU:C:2019:480, Rn. 47).
Rn. 78 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung von wesentlicher Bedeutung ist, dem Verbraucher schon vor Abschluss des Vertrags klare und angemessene Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2019, 0range Polska, C-628/17, EU:C:2019:480, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.10.2016 - C-611/14
Canal Digital Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unlautere …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Rn. 56 Er hat überdies bereits Gelegenheit zu der Feststellung gehabt, dass dem Durchschnittsverbraucher eine falsche Wahrnehmung einer Information suggeriert worden sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2016, Canal Digital Danmark, C-611/14, EU:C:2016:800, Rn. 40 und 41) und dass es unwahrscheinlich ist, dass ein Durchschnittsverbraucher in bestimmten Bereichen über das technische Verständnis verfügt, um sämtliche Bestandteile eines etwaigen Angebots zu erfassen, damit er völlig rational eine Wahl treffen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Wind Tre und Vodafone Italia, C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:710, Rn. 50 bis 52).Rn. 58 Die Feststellung, wie der Durchschnittsverbraucher in einem gegebenen Fall typischerweise reagieren würde, ist jedenfalls von den nationalen Gerichten zu treffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2016, Canal Digital Danmark, C-611/14, EU:C:2016:800, Rn. 39).
- EuGH, 19.12.2013 - C-281/12
Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen - …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Rn. 49 Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2005/29 durch Angleichung der Vorschriften der Mitgliedstaaten über unlautere Geschäftspraktiken, die die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleisten soll (Urteil vom 19. Dezember 2013, Trento Sviluppo und Centrale Adriatica, C-281/12, EU:C:2013:859, Rn. 31).Rn. 54 Der Gerichtshof hat im Übrigen bereits darauf hingewiesen, dass ein Durchschnittsverbraucher getäuscht werden kann und folglich möglicherweise seine geschäftlichen Entscheidungen weder informiert noch effektiv trifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Trento Sviluppo und Centrale Adriatica, C-281/12, EU:C:2013:859, Rn. 34 und 38).
- EuGH, 07.02.2023 - C-688/21
Verfahren zur genetischen Veränderung: Der Gerichtshof konkretisiert den Status …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich verpflichtet, über ihm vorgelegte Fragen zu entscheiden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 7. Februar 2023, Confédération paysanne u. a. [In-vitro-Zufallsmutagenese], C-688/21, EU:C:2023:75, Rn. 32).Rn. 36 Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 7. Februar 2023, Confédération paysanne u. a. [In-vitro-Zufallsmutagenese], C-688/21, EU:C:2023:75, Rn. 33).
- EuGH, 09.11.2010 - C-540/08
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Rn. 87 Da dies, wie sich aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 2005/29 ergibt, in Form einer vollständigen Angleichung dieser Vorschriften der Mitgliedstaaten geschieht, ist festzustellen, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten verbietet, im angeglichenen Bereich Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder zu erlassen, die in der Richtlinie 2005/29 nicht vorgesehen oder zugelassen sind, selbst wenn solche Maßnahmen ein höheres Verbraucherschutzniveau gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag, C-540/08, EU:C:2010:660, Rn. 38). - EuGH, 03.09.2020 - C-503/19
Subdelegación del Gobierno en Barcelona (Langfristig Aufenthaltsberechtigte) - …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Damit eine Behörde auf der Grundlage dieser Befugnis restriktivere oder strengere Anforderungen als die in der Richtlinie 2005/29 vorgesehenen stellen darf, muss diese Befugnis zum anderen vom betreffenden Mitgliedstaat mit der vom Erfordernis der Rechtssicherheit verlangten Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt worden sein (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2020, Subdelegación del Gobierno en Barcelona [Langfristig Aufenthaltsberechtigte], C-503/19 und C-592/19, EU:C:2020:629, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Rn. 55 Im Bereich des Unionsmarkenrechts hat der Gerichtshof ferner entschieden, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, EU:C:1999:323, Rn. 25 und 26). - EuGH, 13.09.2018 - C-54/17
Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige vorinstallierte und …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Rn. 56 Er hat überdies bereits Gelegenheit zu der Feststellung gehabt, dass dem Durchschnittsverbraucher eine falsche Wahrnehmung einer Information suggeriert worden sein kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2016, Canal Digital Danmark, C-611/14, EU:C:2016:800, Rn. 40 und 41) und dass es unwahrscheinlich ist, dass ein Durchschnittsverbraucher in bestimmten Bereichen über das technische Verständnis verfügt, um sämtliche Bestandteile eines etwaigen Angebots zu erfassen, damit er völlig rational eine Wahl treffen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Wind Tre und Vodafone Italia, C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:710, Rn. 50 bis 52). - EuGH, 08.09.2022 - C-399/21
IRnova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Rn. 41 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof dessen Aufgabe ist, dem nationalen Gericht eine für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zweckdienliche Antwort zu geben Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 8. September 2022, IRnova, C-399/21, EU:C:2022:648, Rn. 22). - EuGH, 21.09.2023 - C-139/22
mBank (Registre polonais des clauses illicites) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Diesem objektiven Kriterium entspricht außerdem weder ein unterdurchschnittlich noch ein überdurchschnittlich verständiger Verbraucher (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2023, mBank [Polnisches Register unzulässiger Klauseln], C-139/22, EU:C:2023:692, Rn. 60, 61 und 66). - EuGH - C-55/17 (anhängig)
Vodafone Italia
- BGH, 26.03.2026 - I ZR 66/25
Kontosperrung
Bei der Auslegung des Begriffs der Nötigung ist auf den üblichen Wortsinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch abzustellen (EuGH, Urteil vom 14. November 2024 - C-646/22, WRP 2025, 39 [juris Rn. 72] - Compass Banca).Bei einer unzulässigen Beeinflussung handelt es sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht zwangsläufig um eine rechtswidrige Beeinflussung, sondern um eine Beeinflussung, durch die - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit - aktiv durch Ausübung von Druck die Konditionierung des Willens des Verbrauchers erzwungen wird (EuGH…, Urteil vom 12. Juni 2019 - C-628/17, GRUR 2019, 1064 [juris Rn. 33] = WRP 2019, 1153 - Orange Polska; EuGH, WRP 2025, 39 [juris Rn. 73] - Compass Banca).
- LG Düsseldorf, 17.07.2026 - 38 O 219/25
Scheinbare Preisermäßigung verpflichtet zur Angabe des 30-Tagesbestpreises
Rn. 39 Unter einem "durchschnittlichen Verbraucher" ist nach den unionsrechtlichen Vorgaben und dem sie umsetzenden nationalen Recht ein normal informierter und verständiger Durchschnittsverbraucher zu verstehen, der einer geschäftlichen Handlung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt, wobei der Begriff des Durchschnittsverbrauchers nicht auf statistischen, sondern auf normativen Maßstäben beruht und einen fiktiven typischen Verbraucher bezeichnet, dessen mutmaßliche Reaktion von den Gerichten regelmäßig aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer Verbraucherbefragung unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren durch Anwendung speziellen Erfahrungswissens festgestellt werden kann (vgl. Erwägungsgrund 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt [UGPRL]; EuGH…, Urteil vom 16. Juli 1998 - C-210/96, Gut Springenheide GmbH und Rudolf Tusky/Oberkreisdirektor des Kreises Steinfurt - Amt für Lebensmittelüberwachung [Rn. 31 f., 35 f. und 37];… Urteil vom 26. Oktober 2016 - C-611/14 Canal Digital Danmark A/S [Rn. 39 f.];… Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, Scotch Whisky Association/Michael Klotz [Rn. 45, 47, 52 und 56];… Urteil vom 9. September 2021 - C-406/20, Phantasialand/Finanzamt Brühl [Rn. 46 f.];… Urteil vom 4. Juli 2024 - C-450/22, Caixabank SA u.a./Asociación de Usuarios de Bancos, Cajas de Ahorros y Seguros de España u.a. [Rn. 49 und 52 f.]; Urteil vom 14. November 2024 - C-646/22, Compass Banca SpA/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato [Rn. 44 ff., insbesondere 46 bis 48 und 50 f.];… Urteil vom 23. Januar 2025 - C-518/23, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V./NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH [Rn. 34 ff.]; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97 - Orient-Teppichmuster, GRUR 2000, 619 [unter II 2 b]; Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - Marktführerschaft [unter II 2 a]; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser [unter II 2 c aa und unter II 3 a aa]; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport [unter II 3 c bb]; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 34/12 [unter II 2]; Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 - Das beste Netz [unter B II 2 a]; Urteile vom 7. April 2022 - I ZR 5/21 - Kinderzahnärztin [unter B II 3 c aa und bb] und I ZR 217/20 - Kinderzahnarztpraxis [unter B III 2 b und c]; Beschluss vom 20. Februar 2025 - I ZB 26/24 - Fernbus in Belgien [unter C II 3 b bb (7) (a)]).Dem objektiven, von konkreten Kenntnissen und Informationen der betreffenden Person unabhängigen Kriterium des Durchschnittsverbrauchers entspricht weder ein überdurchschnittlich noch ein unterdurchschnittlich verständiger Verbraucher, sondern eine Person mit Kenntnissen, von denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie bei allen Verbrauchern unter Berücksichtigung der maßgeblichen sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren vorhanden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2024 - C-646/22, Compass Banca SpA/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato [Rn. 48 und 52];… Urteil vom 4. Juli 2024, a.a.O. [Rn. 53]).
- EuGH, 13.03.2025 - C-337/23
APS Beta Bulgaria und Agentsia za kontrol na prosrocheni zadalzhenia - Vorlage …
Rn. 69 Hierzu heißt es im 17. Erwägungsgrund der Richtlinie 2005/29, dass zwecks Schaffung größerer Rechtssicherheit nur die in ihrem Anhang I aufgeführten Praktiken unter allen Umständen als unlauter gelten, ohne dass es erforderlich wäre, eine Beurteilung des Einzelfalls anhand der Bestimmungen ihrer Art. 5 bis 9 vorzunehmen (Urteil vom 14. November 2024, Compass Banca, C-646/22, EU:C:2024:957, Rn. 66).Rn. 70 Da Anhang I der Richtlinie 2005/29 eine vollständige und abschließende Liste der Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten, darstellt, kann eine Geschäftspraxis wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehende nur dann als eine unter allen Umständen aggressive Geschäftspraxis im Sinne dieser Richtlinie eingestuft werden, wenn sie einem der in den Nrn. 24 bis 31 des Anhangs aufgeführten Fälle entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2024, Compass Banca, C-646/22, EU:C:2024:957, Rn. 67).
- EuGH, 04.09.2025 - C-211/24
LEGO (Notion d'utilisateur averti d'un dessin ou modèle) - Vorlage zur …
Rn. 50 Zwar kann der Grad der Aufmerksamkeit eines solchen Benutzers, der jedenfalls relativ hoch ist, je nach dem betreffenden Bereich unterschiedlich sein (vgl. entsprechend zum Markenrecht Urteil vom 14. November 2024, Compass Banca, C-646/22, EU:C:2024:957, Rn. 55), und zwar selbst dann, wenn es sich um Geschmacksmuster handelt, die unter Art. 8 Abs. 3 dieser Verordnung fallen. - LG Düsseldorf, 06.02.2026 - 38 O 243/23
1N Telecom GmbH
Überdies dient das (in das Verbot aktiver Irreführung im engeren Sinne und das Verbot der Informationspflichtverletzung zerfallende) allgemeine Irreführungsverbot der §§ 5, 5a UWG (wie das Verbraucherschutzrecht allgemein) auch dem Schutz vor nicht vollständig rationalen Entscheidungen, zu denen der Verbraucher durch bestimmte Geschäftspraktiken veranlasst werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2024 - C-646/22, Compass Banca SpA/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato [Rn. 44 ff., insbesondere 46 bis 49, 51 bis 53 und 56 f.];… s.a. Urteil vom 18. Oktober 2012 - C-428/11, Purely Creative Ltd. u. a./Office of Fair Trading [Rn. 38 und 49];… Urteil vom 16. Mai 1989 - C-382/87, R. Buet und SARL Educational Business Services (EBS)/Ministère public [Rn. 13]). - LG Düsseldorf, 28.11.2025 - 38 O 120/25 Rn. 37 bb) Richtet sich eine geschäftliche Handlung an das allgemeine Publikum und damit zumindest auch an Verbraucher im Sinne von § 2 Abs. 2 UWG in Verbindung mit § 13 BGB, ist für ihre Beurteilung auf das Verständnis eines normal informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen, der einer geschäftlichen Handlung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt, wobei der Begriff des Durchschnittsverbrauchers nicht auf statistischen, sondern auf normativen Maßstäben beruht und einen fiktiven typischen Verbraucher bezeichnet, dessen mutmaßliche Reaktion von den Gerichten regelmäßig aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer Verbraucherbefragung unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren durch Anwendung speziellen Erfahrungswissens festzustellen ist (vgl. Erwägungsgrund 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt [UGPRL]; EuGH…, Urteil vom 16. Juli 1998 - Rs. C-210/96, Gut Springenheide GmbH und Rudolf Tusky ./. Oberkreisdirektor des Kreises Steinfurt - Amt für Lebensmittelüberwachung [Rn. 31 f., 35 f. und 37];… Urteil vom 26. Oktober 2016 - Rs. C-611/14 Canal Digital Danmark A/S [Rn. 39 f.];… Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, Scotch Whisky Association ./. Michael Klotz [Rn. 45, 47, 52 und 56];… Urteil vom 9. September 2021 - C-406/20, Phantasialand ./. Finanzamt Brühl [Rn. 46 f.];… Urteil vom 4. Juli 2024 - C-450/22, Caixabank SA u.a. ./. Asociación de Usuarios de Bancos, Cajas de Ahorros y Seguros de España u.a. [Rn. 49 und 52 f.]; Urteil vom 14. November 2024 - C-646/22, Compass Banca SpA ./. Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato [Rn. 44 ff., insbesondere 46 bis 48 und 50 f.];… Urteil vom 23. Januar 2025 - C-518/23, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ./. NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH [Rn. 34 ff.]; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97 - Orient-Teppichmuster, GRUR 2000, 619 [unter II 2 b]; Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - Marktführerschaft [unter II 2 a]; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser [unter II 2 c aa und unter II 3 a aa]; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport [unter II 3 c bb]; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 34/12 [unter II 2]; Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 - Das beste Netz [unter B II 2 a]; Urteile vom 7. April 2022 - I ZR 5/21 - Kinderzahnärztin [unter B II 3 c aa und bb] und I ZR 217/20 - Kinderzahnarztpraxis [unter B III 2 b und c]; Beschluss vom 20. Februar 2025 - I ZB 26/24 - Fernbus in Belgien [unter C II 3 b bb (7) (a)]).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Compass Banca
Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 2 Buchst. d, e und j sowie Art. 5, 6, 8 und 9 - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern - Verbot - Begriff "aggressive Geschäftspraxis" - Querverkäufe von ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
- EuGH, 14.11.2024 - C-646/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 07.09.2016 - C-310/15
Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stellt an sich keine …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
Rn. 47 Viertens trifft es zu, dass der Gerichtshof im Urteil Deroo-Blanquart{FN-VERWEIS:26}den in der Richtlinie 2005/29 vorgesehenen Lauterkeitsanforderungen "aufgrund einer zutreffenden Information des Verbrauchers" genügt werden kann.{FN:9} Eine Geschäftspraxis kann nur dann als unlauter im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29 gelten, wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart, C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:26} Vgl. Urteil vom 7. September 2016 (C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 36).
{FN:31} Vgl. Urteil vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart (C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:33} Vgl. insoweit erneut Urteil vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart (C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:36} Vgl. hierzu Urteil vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart (C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.06.2019 - C-628/17
Orange Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
{FN:34} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2019, 0range Polska (C-628/17, EU:C:2019:480, Rn. 30).Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 17. Januar 2013, Köck (…C-206/11, EU:C:2013:14, Rn. 50), in dem der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden hat, dass die zuständige nationale Behörde, wenn eine Geschäftspraxis nicht unter Anhang I der Richtlinie 2005/29 fällt, selbst deren Unlauterkeit anhand der in den Art. 5 bis 9 dieser Richtlinie genannten Kriterien prüfen muss, und es ihr verwehrt ist, eine solche Praxis allgemein zu verbieten, sowie vom 12. Juni 2019, 0range Polska (C-628/17, EU:C:2019:480, Rn. 25).
{FN:38} Urteil vom 12. Juni 2019 (C-628/17, EU:C:2019:480, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.09.2022 - C-633/20
TC Medical Air Ambulance Agency - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
{FN:41} Insoweit weise ich darauf hin, dass die Richtlinie 2016/97, wie in ihrem siebten Erwägungsgrund ausgeführt, für jede "Art des Vertriebs von Versicherungsprodukten" gilt (vgl. insoweit auch Urteil vom 29. September 2022, TC Medical Air Ambulance Agency, C-633/20, EU:C:2022:733, Rn. 48).
- EuGH, 18.10.2012 - C-428/11
Aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden, mit denen dem Verbraucher der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
{FN:25} So hat der Gerichtshof etwa entschieden, dass die Unterrichtung eines Verbrauchers, dass er einen Preis gewonnen hat, eine psychologische Wirkung ausnutzt und ihn dazu veranlasst, eine Entscheidung zu treffen, die nicht immer rational ist (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2012, Purely Creative u. a., C-428/11, EU:C:2012:651, Rn. 38). - EuGH, 13.09.2018 - C-54/17
Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige vorinstallierte und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
{FN:43} Vgl. Urteil vom 13. September 2018, Wind Tre und Vodafone Italia (C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:710, Rn. 60 und 61). - EuGH, 19.10.2017 - C-295/16
Europamur Alimentación - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
{FN:37} Vgl. Urteil vom 19. Oktober 2017, Europamur Alimentación (C-295/16, EU:C:2017:782, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.01.2013 - C-206/11
Köck - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 17. Januar 2013, Köck (C-206/11, EU:C:2013:14, Rn. 50), in dem der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden hat, dass die zuständige nationale Behörde, wenn eine Geschäftspraxis nicht unter Anhang I der Richtlinie 2005/29 fällt, selbst deren Unlauterkeit anhand der in den Art. 5 bis 9 dieser Richtlinie genannten Kriterien prüfen muss, und es ihr verwehrt ist, eine solche Praxis allgemein zu verbieten, sowie vom 12. Juni 2019, 0range Polska (…C-628/17, EU:C:2019:480, Rn. 25). - EuGH, 21.09.2023 - C-139/22
mBank (Registre polonais des clauses illicites) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
{FN:23} Vgl. hierzu Urteil vom 21. September 2023, mBank (Polnisches Register unzulässiger Klauseln) (C-139/22, EU:C:2023:692, Rn. 66). - EuGH - C-55/17 (anhängig)
Vodafone Italia
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
{FN:43} Vgl. Urteil vom 13. September 2018, Wind Tre und Vodafone Italia (C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:710, Rn. 60 und 61). - EuGH, 13.01.2000 - C-220/98
Estée Lauder - Freier Warenverkehr - Vertrieb eines kosmetischen Mittels mit der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
{FN:20} Vgl. Urteil vom 13. Januar 2000, Estée Lauder (C-220/98, EU:C:2000:8, Rn. 27 bis 31). - EuGH, 25.07.2018 - C-632/16
Es stellt keine "irreführende Unterlassung" dar, wenn dem Verbraucher die …
- EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
Cofidis - "Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- EuGH, 04.06.2020 - C-495/19
Kancelaria Medius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
Generalanwältin Medina: Die Transparenz von Mindestzinssatzklauseln in …
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