Rechtsprechung
| EuGH, 05.12.2023 - C-683/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Europäischer Gerichtshof
Nacionalinis visuomenės sveikatos centras
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 Nrn. 2 und 7 - Begriffe ,Verarbeitung" und ,Verantwortlicher" - Entwicklung einer mobilen IT-Anwendung - Art. 26 - Gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung - Art. ...
- Betriebs-Berater
Nur schuldhafter Verstoß gegen DSGVO kann zur Verhängung einer Geldbuße führen II
- ra.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Datenschutzrecht: Nacionalinis visuomenes sveikatos centras prie Sveikatos apsaugos ministerijos/Valstybine duomen?³ apsaugos inspekcija
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geldbuße gegen Auftraggeber nur bei schuldhaftem DSGVO-Verstoß!
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur Verhängung einer Geldbuße führen
- lto.de (Kurzinformation)
Unternehmensverantwortung: Millionen-DSGVO-Geldbuße nur bei schuldhaftem Verstoß
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur Verhängung einer Geldbuße führen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Geldbuße nur bei schuldhaftem DS-GVO-Verstoß
- delegedata.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verantwortliche haftet für Datenverarbeitungen des Auftragsverarbeiters
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Nacionalinis visuomenes sveikatos centras
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nacionalinis visuomenes sveikatos centras
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
- EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Papierfundstellen
- NJW 2024, 348
- NVwZ 2024, 329
- BB 2023, 2881 (EF)
- DB 2023, 3007
- K&R 2024, 119
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 28.04.2022 - C-319/20
Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes …
Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Rn. 29 Durch diese weite Definition soll im Einklang mit dem Ziel der DSGVO ein wirksamer Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten gewährleistet werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).Allerdings kann es vorkommen, dass manche Bestimmungen einer Verordnung zu ihrer Durchführung des Erlasses von Durchführungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 65 Dies gilt insbesondere für die DSGVO, die einige Bestimmungen enthält, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, zusätzliche - strengere oder einschränkende - nationale Vorschriften vorzusehen, und ihnen ein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise ihrer Durchführung lassen (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 57).
- EuGH, 29.07.2019 - C-40/17
Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …
Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Rn. 29 Durch diese weite Definition soll im Einklang mit dem Ziel der DSGVO ein wirksamer Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, …und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 41 Wie der Gerichtshof entschieden hat, muss eine natürliche oder juristische Person, um als gemeinsam Verantwortlicher angesehen werden zu können, eigenständig der Definition des "Verantwortlichen" in Art. 4 Nr. 7 DSGVO entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 74).
- EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als …
Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Dabei ist nicht erforderlich, dass über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung mittels schriftlicher Anleitungen oder Anweisungen seitens des Verantwortlichen entschieden wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 67 und 68) oder dass dieser förmlich als solcher bezeichnet wurde.Im Übrigen ist für eine gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Akteure für dieselbe Verarbeitung nicht erforderlich, dass jeder von ihnen Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat (Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Rn. 66 Ebenso ist es mangels besonderer Verfahrensregeln in der DSGVO Sache der Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, vorbehaltlich der Wahrung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität die Modalitäten für Klagen festzulegen, die den Schutz der dem Einzelnen aus den Bestimmungen dieser Verordnung erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Post [Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten], C-300/21, EU:C:2023:370, Rn. 53 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.06.2013 - C-681/11
Ein Rechtsrat einer Anwaltskanzlei oder eine Entscheidung einer nationalen …
Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Rn. 81 Insoweit ist hinsichtlich der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und deshalb mit einer Geldbuße nach Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, darauf hinzuweisen, dass gegen einen Verantwortlichen wegen eines Verhaltens, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, Sanktionen verhängt werden können, wenn sich dieser Verantwortliche über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, …und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97). - EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Rn. 82 Handelt es sich bei dem Verantwortlichen um eine juristische Person, ist außerdem zu beachten, dass die Anwendung von Art. 83 DSGVO keine Handlung oder gar Kenntnis des Leitungsorgans dieser juristischen Person voraussetzt (vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, …und vom 16. Februar 2017, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission, C-94/15 P, EU:C:2017:124, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 25.03.2021 - C-591/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Rn. 81 Insoweit ist hinsichtlich der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und deshalb mit einer Geldbuße nach Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, darauf hinzuweisen, dass gegen einen Verantwortlichen wegen eines Verhaltens, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, Sanktionen verhängt werden können, wenn sich dieser Verantwortliche über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt (…vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, …und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97). - EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Rechtsmittel - …
Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Rn. 82 Handelt es sich bei dem Verantwortlichen um eine juristische Person, ist außerdem zu beachten, dass die Anwendung von Art. 83 DSGVO keine Handlung oder gar Kenntnis des Leitungsorgans dieser juristischen Person voraussetzt (…vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, und vom 16. Februar 2017, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission, C-94/15 P, EU:C:2017:124, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 25.03.2021 - C-601/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Rn. 81 Insoweit ist hinsichtlich der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und deshalb mit einer Geldbuße nach Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, darauf hinzuweisen, dass gegen einen Verantwortlichen wegen eines Verhaltens, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, Sanktionen verhängt werden können, wenn sich dieser Verantwortliche über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt (…vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97). - EuGH, 05.06.2018 - C-210/16
Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die …
Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Vielmehr können diese Akteure in die Verarbeitung personenbezogener Daten in verschiedenen Phasen und in unterschiedlichem Ausmaß in der Weise einbezogen sein, dass der Grad der Verantwortlichkeit eines jeden von ihnen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (Urteil vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 43). - EuGH, 24.02.2022 - C-175/20
Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …
- EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
EDSB/ SRB - Personenbezogene Daten, Pseudonymisierung, Anonymisierung
Rn. 70 Diese Auslegung wird durch den fünften und den sechsten Satz des 16. Erwägungsgrundes der Verordnung 2018/1725 gestützt, nach denen unter die Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" weder "anonyme Informationen …, d. h. … Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen", fallen noch "personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann" (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 57). - EuGH, 02.12.2025 - C-492/23
Russmedia Digital und Inform Media Press - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
Rn. 57 Durch diese weite Definition soll im Einklang mit dem Ziel der DSGVO ein wirksamer Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten gewährleistet werden (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 58 Somit kann jede natürliche oder juristische Person, die aus Eigeninteresse auf die Verarbeitung solcher Daten Einfluss nimmt und damit an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung mitwirkt, als für diese Verarbeitung Verantwortlicher angesehen werden (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Mitwirkung an der Entscheidung über diese Zwecke und Mittel verschiedene Formen annehmen und sich sowohl aus einer gemeinsamen Entscheidung von zwei oder mehr Einrichtungen als auch aus übereinstimmenden Entscheidungen ergeben kann, die sich in einer Weise ergänzen, dass sich jede von ihnen konkret auf die Festlegung der Verarbeitungszwecke und -mittel auswirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 43).
Rn. 62 Insoweit setzt die gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Akteure für dieselbe Verarbeitung nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO nicht voraus, dass jeder von ihnen Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat (…Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 42).
Vielmehr können diese Akteure in die Verarbeitung personenbezogener Daten in verschiedenen Phasen und in unterschiedlichem Ausmaß in der Weise einbezogen sein, dass der Grad der Verantwortlichkeit eines jeden von ihnen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 42).
Das hängt damit zusammen, dass eine natürliche oder juristische Person, um als gemeinsam Verantwortlicher angesehen werden zu können, eigenständig der Definition des "Verantwortlichen" in Art. 4 Nr. 7 DSGVO entsprechen muss (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.09.2024 - C-768/21
Schutz personenbezogener Daten: Die Aufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, in …
Rn. 40 Der Unionsgesetzgeber hat somit ein Sanktionssystem vorgesehen, das es den Aufsichtsbehörden ermöglicht, die Sanktionen zu verhängen, die je nach den Umständen des konkreten Falles am besten geeignet und gerechtfertigt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 75 und 78), wobei sie, wie in den Rn. 37 und 38 des vorliegenden Urteils ausgeführt, das Erfordernis zu berücksichtigen haben, über die umfassende Einhaltung der DSGVO zu wachen und durch einen klar durchsetzbaren Rechtsrahmen ein gleichmäßiges und hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten.In demselben Erwägungsgrund heißt es jedoch, dass die Aufsichtsbehörden im Fall eines geringfügigeren Verstoßes oder falls die voraussichtlich zu verhängende Geldbuße eine unverhältnismäßige Belastung für eine natürliche Person bewirken würde, davon absehen dürfen, eine Geldbuße zu verhängen, und stattdessen eine Verwarnung erteilen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 76).
- EuGH, 18.06.2026 - C-484/24
NTH Haustechnik - Rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten dürfen als …
Rn. 55 Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, insbesondere aus dem Ausdruck "jeden … Vorgang", ergibt sich, dass der Unionsgesetzgeber den Begriff "Verarbeitung" weit fassen wollte (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.03.2024 - C-604/22
Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …
Im Gegenteil geht aus Art. 4 Nr. 5 DSGVO in Verbindung mit dem 26. Erwägungsgrund der DSGVO hervor, dass personenbezogene Daten, die durch Heranziehung zusätzlicher Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden sollten (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 58).So handelt es sich nach Art. 26 Abs. 1 DSGVO um "gemeinsam Verantwortliche", wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung festlegen (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 40).
Dagegen ist nicht erforderlich, dass zwischen diesen Verantwortlichen eine förmliche Vereinbarung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung besteht (Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 43 und 44).
- BGH, 11.11.2025 - VI ZR 396/24
Ex-(terner)Auftragsverarbeiter - Zu den Pflichten des Verantwortlichen bei …
Lediglich im Falle eines sogenannten Aufgaben- oder Auftragsverarbeiterexzesses, bei dem der Auftragsverarbeiter unter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung selbst die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt (Art. 28 Abs. 10 DSGVO), wird dieser Verantwortlicher und der ursprüngliche Verantwortliche unter Umständen aus seiner Haftung entlassen (vgl. für den Fall einer Haftung nach Art. 83 DSGVO EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - C-683/21, ZD 2024, 209 Rn. 85). - VG Köln, 17.07.2025 - 13 K 1419/23
Bundesregierung darf Facebook-Fanpage zur Öffentlichkeitsarbeit weiterbetreiben
Rn. 170 Vgl. EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - C-683/21 [ECLI:EU:C:2023:949] - Rn. 41.Rn. 186 Vgl. EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - C-683/21 [ECLI:EU:C:2023:949] -, Rn. 31; Plath, in: Plath, DSGVO/ BDSG/ TTDSG, 4. Auflage 2023, DSGVO Art. 26 Rn. 15; EDSA, Leitlinien 07/2020 zu den Begriffen "Verantwortlicher" und "Auftragsverarbeiter" in der DSGVO, angenommen am 7. Juli 2021, Rn. 35, 54 f.
- BSG, 06.03.2024 - B 6 KA 23/22 R
Vertragsärztliche Versorgung - Pflicht zur Durchführung des …
Allerdings eröffnen einige Bestimmungen der DS-GVO den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche - strengere oder einschränkende - nationale Vorschriften vorzusehen und lassen ihnen ein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise ihrer Durchführung ("Öffnungsklauseln", vgl EuGH Urteil vom 28.4.2022 - C-319/20 - NVwZ 2022, 945, 946 RdNr 57; EuGH Urteil vom 5.12.2023 - C-683/21 - DB 2023, 3007, 3011 RdNr 65).Rn. 28 aa) Nach dem Konzept der DS-GVO trägt die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, die Verantwortung (Art. 4 Nr. 7 Halbsatz 1 DS-GVO). Dafür ist maßgeblich, dass im Eigeninteresse auf die Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung Einfluss genommen wird (vgl EuGH Urteil vom 5.12.2023 - C-683/21 - DB 2023, 3007, 3008 RdNr 28 ff mwN)..
Rn. 54 Das BVerfG prüft innerstaatliches Recht und dessen Anwendung grundsätzlich auch dann am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, wenn es im Anwendungsbereich des Unionsrechts liegt, dabei aber durch dieses - wie hier (vgl EuGH Urteil vom 28.4.2022 - C-319/20 - NVwZ 2022, 945, 946 RdNr 57; EuGH Urteil vom 5.12.2023 - C-683/21 - DB 2023, 3007, 3011 RdNr 65) - nicht vollständig determiniert ist.
Überdies muss eine Person, die von dem Verantwortlichen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO verlangt, nicht nur den Verstoß gegen Bestimmungen der DS-GVO nachweisen, sondern auch, dass ihr dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist (vgl EuGH Urteil vom 25.1.2024 - C-687/21 - EuZW 2024, 278, 282 RdNr 61). Für die Verhängung einer Geldbuße ist Voraussetzung der Nachweis eines schuldhaften Verstoßes (vgl Art. 83 Abs. 2 Satz 2 Buchst b, Abs. 3 DS-GVO; hierzu EuGH Urteil vom 5.12.2023 - C-683/21 - DB 2023, 3007, 3012 RdNr 71 ff, 80).
Belässt das Unionsrecht den Mitgliedstaaten für die Umsetzung des Unionsrechts Gestaltungsspielräume - wie hier durch Öffnungsklauseln in der DS-GVO, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, zusätzliche - strengere oder einschränkende - nationale Vorschriften vorzusehen (vgl EuGH Urteil vom 28.4.2022 - C-319/20 - NVwZ 2022, 945, 946 RdNr 57; EuGH Urteil vom 5.12.2023 - C-683/21 - DB 2023, 3007, 3011 RdNr 65) - geht das BVerfG davon aus, dass durch eine Prüfung am Maßstab der Grundrechte des GG das Schutzniveau der GRCh, wie sie vom EuGH ausgelegt wird, in der Regel mitgewährleistet ist (vgl BVerfG Beschluss vom 6.11.2019 - 1 BvR 16/13 - BVerfGE 152, 152, 175 RdNr 55 - Recht auf Vergessen I)..
- OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 940/24
Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …
Die Haftung des Verantwortlichen für das Verhalten eines Auftragsverarbeiters erstreckt sich grundsätzlich nicht auf die Fälle, in denen der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet hat oder diese Daten auf eine Weise verarbeitet hat, die nicht mit dem Rahmen oder den Modalitäten der Verarbeitung, wie sie vom Verantwortlichen festgelegt wurden, vereinbar ist oder auf eine Weise, bei der vernünftigerweise nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Verantwortliche ihr zugestimmt hätte (EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - C-683/21 -, juris Rz. 85). - EuGH, 11.01.2024 - C-231/22
Belgischer Staat (Données traitées par un journal officiel) - Vorlage zur …
Rn. 28 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs durch die weite Definition des Ausdrucks "Verantwortlicher" ein wirksamer und umfassender Schutz der betroffenen Personen gewährleistet werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 29, und Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 47 Aus Art. 26 Abs. 1 DSGVO geht somit hervor, dass die jeweiligen Verpflichtungen der gemeinsam für eine Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen nicht notwendigerweise vom Bestehen einer Vereinbarung zwischen den verschiedenen Verantwortlichen abhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 44 und 45), sondern sich auch aus dem nationalen Recht ergeben können.
Rn. 48 Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass es zum einen ausreicht, damit eine Person gemeinsam für die Verarbeitung verantwortlich gemacht werden kann, wenn diese Person zu ihren eigenen Zwecken auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Einfluss nimmt und daher an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung beteiligt ist, und dass zum anderen die gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Akteure für dieselbe Verarbeitung nicht voraussetzt, dass jeder von ihnen Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 40 bis 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.07.2026 - C-199/24
DSGVO: Die bloße Online-Veröffentlichung von strafrechtlichen Verurteilungen …
- OLG Jena, 02.03.2026 - 3 U 31/25
Schadensersatz-, Auskunfts- und Löschungsansprüche gegen Betreiber sozialer …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-492/23
Elektronischer Geschäftsverkehr und DSGVO: Generalanwalt Szpunar nimmt …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-768/21
Schutz personenbezogener Daten: Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe ist die …
- LG Ellwangen/Jagst, 03.09.2024 - 6 O 65/24
Auskunftserteilung nach der DS-GVO - Stufenklage auf Auskunfterteilung zur …
- EuGH, 27.02.2025 - C-638/23
Amt der Tiroler Landesregierung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-200/23
Agentsia po vpisvaniyata - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
- OLG Brandenburg, 05.08.2026 - 4 U 24/26
- LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
- EuGH, 30.04.2025 - C-313/23
Inspektorat kam Visshia sadeben savet - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- OLG Dresden, 10.09.2024 - 4 U 602/24
Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …
- VG Berlin, 14.10.2025 - 1 K 74.24
Keine gemeinsame Verantwortlichkeit nach der DSGVO von Adresshändler und …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-693/22
Nach Ansicht von Generalanwalt Priit Pikamäe kann eine Datenbank mit …
- OLG Brandenburg, 15.07.2026 - 11 U 17/26
- OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 422/24
Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …
- OLG Düsseldorf, 10.07.2025 - 16 U 83/24
Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes als Ausgleich für …
- OLG Dresden, 05.11.2024 - 4 U 729/24
Zahlungsanspruch eines Nutzers auf Schadensersatz wegen der Verletzung von …
- OLG Dresden, 17.09.2024 - 4 U 506/24
Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …
- EuG, 03.06.2026 - T-1119/23
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22
Belgian Association of Tax Lawyers u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- OLG Dresden, 18.11.2025 - 4 U 543/25
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2026 - C-185/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2024 - C-383/23
ILVA (Amende pour violation du RGPD) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2026 - C-458/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …
- OLG Dresden, 10.09.2024 - 4 U 683/24
Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …
- KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Auskunftsrecht einer betroffenen Person über die Verarbeitung personenbezogener …
- LG Bonn, 16.04.2024 - 7 O 257/23
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Nacionalinis visuomenės sveikatos centras
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 Nr. 7 - Begriff "Verantwortlicher" - Entwicklung einer mobilen Anwendung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie - Verantwortung der für die Durchführung des ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- delegedata.de (Kurzinformation)
Bußgeldhaftung des Verantwortlichen für Tätigkeiten seines Auftragsverarbeiters
- delegedata.de (Kurzinformation)
Gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) kann auch bei Fehlen einer Vereinbarung oder einer gemeinsamen Entscheidung zwischen den Verantwortlichen vorliegen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
- EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
{FN:10} Vgl. Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat (C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 68).{FN:11} Vgl. Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat (C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 67).
{FN:18} Vgl. Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat (C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.07.2019 - C-40/17
Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
Rn. 33 Dieses Erfordernis hat der Gerichtshof im Urteil Fashion ID{FN-VERWEIS:13} bekräftigt, in dem er ausdrücklich feststellte, dass die Verantwortlichkeit eines Verantwortlichen auf den Vorgang oder die Vorgänge der Datenverarbeitung beschränkt ist, für den bzw. für die er tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet{FN-VERWEIS:14}.{FN:13} Urteil vom 29. Juli 2019 (C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 85).
{FN:16} Vgl. hierzu Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID (C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EGMR, 08.06.1976 - 5100/71
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
Für die Beurteilung der strafrechtlichen Natur sind drei Kriterien maßgebend: erstens die rechtliche Einordnung der Zuwiderhandlung im innerstaatlichen Recht, zweitens die Art der Zuwiderhandlung und drittens der Schweregrad der dem Betroffenen drohenden Sanktion (…vgl. Rn. 42 dieses Urteils …und Urteil vom 5. Juni 2012, Bonda, C-489/10, EU:C:2012:319, Rn. 37; vgl. auch Urteil des EGMR vom 8. Juni 1976, Engel u. a./Niederlande, CE:ECHR:1976:0608JUD000510071, § 82).
- EuGH, 24.09.2019 - C-507/17
Der Betreiber einer Suchmaschine ist nicht verpflichtet, eine Auslistung in allen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
Vgl. auch Erwägungsgründe 10, 11 und 13 der DSGVO sowie Urteil vom 24. September 2019, Google (Räumliche Reichweite des Rechts auf Auslistung) (C-507/17, EU:C:2019:772, Rn. 54). - EuGH, 02.02.2021 - C-481/19
Eine natürliche Person, gegen die die Behörden wegen Insidergeschäften ermitteln, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
{FN:40} Vgl. entsprechend Urteil vom 2. Februar 2021, Consob (C-481/19, EU:C:2021:84, Rn. 43). - EuGH, 10.07.2014 - C-295/12
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn sich das betroffene Unternehmen über die Wettbewerbswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein kann, gleichviel, ob ihm dabei bewusst ist, dass es gegen die Wettbewerbsregeln verstößt (vgl. Urteil vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 156 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.06.2012 - C-489/10
Der Ausschluss eines Betriebsinhabers von der Gewährung von Agrarbeihilfen wegen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
Für die Beurteilung der strafrechtlichen Natur sind drei Kriterien maßgebend: erstens die rechtliche Einordnung der Zuwiderhandlung im innerstaatlichen Recht, zweitens die Art der Zuwiderhandlung und drittens der Schweregrad der dem Betroffenen drohenden Sanktion (…vgl. Rn. 42 dieses Urteils und Urteil vom 5. Juni 2012, Bonda, C-489/10, EU:C:2012:319, Rn. 37; vgl. auch Urteil des EGMR vom 8. Juni 1976, Engel u. a./Niederlande, CE:ECHR:1976:0608JUD000510071, § 82). - EGMR, 28.06.2018 - 1828/06
[FRE]
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
{FN:44} Vgl. Urteil des EGMR (Große Kammer) vom 28. Juni 2018, GIEM s.r.l. u. a./Italien (CE:ECHR:2018:0628JUD000182806, §§ 242 und 243). - EuGH, 20.12.2017 - C-322/16
Global Starnet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
{FN:42} Vgl. Urteile vom 9. Februar 2012, Urbán (…C-210/10, EU:C:2012:64, Rn. 48), vom 13. November 2014, Reindl (…C-443/13, EU:C:2014:2370, Rn. 42), vom 20. Dezember 2017, Global Starnet (C-322/16, EU:C:2017:985, Rn. 63), und vom 22. März 2017, Euro-Team und Spirál-Gép (…C-497/15 und C-498/15, EU:C:2017:229, Rn. 53 und 54). - EuGH, 13.11.2014 - C-443/13
Lebensmitteleinzelhändlern kann eine Sanktion auferlegt werden, wenn von ihnen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
{FN:42} Vgl. Urteile vom 9. Februar 2012, Urbán (…C-210/10, EU:C:2012:64, Rn. 48), vom 13. November 2014, Reindl (C-443/13, EU:C:2014:2370, Rn. 42), vom 20. Dezember 2017, Global Starnet (…C-322/16, EU:C:2017:985, Rn. 63), und vom 22. März 2017, Euro-Team und Spirál-Gép (…C-497/15 und C-498/15, EU:C:2017:229, Rn. 53 und 54). - EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuGH, 09.02.2012 - C-210/10
Urbán - Straßenverkehr - Verstöße gegen die Vorschriften über die …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09
ThyssenKrupp Nirosta / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem …
- EuGH, 22.03.2017 - C-497/15
Euro-Team - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Straßenverkehr - …
- EuGH, 05.06.2018 - C-210/16
Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-768/21
Schutz personenbezogener Daten: Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe ist die …
{FN:32} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Emiliou in der Rechtssache Nacionalinis visuomenės sveikatos centras (C-683/21, EU:C:2023:376, Nr. 78), wonach die Absicht des Unionsgesetzgebers beim Erlass der DSGVO nicht darin bestand, für jeden Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften die Verhängung einer Geldbuße zuzulassen.{FN:40} Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Emiliou in der Rechtssache Nacionalinis visuomenės sveikatos centras (C-683/21, EU:C:2023:376, Nr. 84), der auf die Parallelen zwischen den beiden Regelungen hinweist.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22
Belgian Association of Tax Lawyers u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:25} Vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen in der Rechtsprechung meine Schlussanträge in der Rechtssache Nacionalinis visuomenės sveikatos centras prie Sveikatos apsaugos ministerijos (C-683/21, EU:C:2023:376, Nr. 74).
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