Rechtsprechung
| EuGH, 08.12.2022 - C-694/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Orde van Vlaamse Balies u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung - Verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen - Richtlinie 2011/16/EU in der durch die Richtlinie (EU) ...
- Europäischer Gerichtshof
Orde van Vlaamse Balies u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung - Verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen - Richtlinie 2011/16/EU in der durch die Richtlinie (EU) ...
- IWW
- BRAK-Mitteilungen
Besonderer Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung - Verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen - Richtlinie 2011/16/EU in der durch die Richtlinie (EU) ...
- datenbank.nwb.de
Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht: Offenbarungspflichten können EU-Grundrechte verletzen
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung: Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die anderen beteiligten Intermediäre zu informieren, ist nicht erforderlich und verletzt das Recht auf Achtung der Kommunikation mit seinem Mandanten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Anwaltliche Verschwiegenheit gestärkt
- lto.de (Pressebericht, 09.12.2022)
Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht: Offenbarungspflichten können EU-Grundrechte verletzen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bekämpfung "aggressiver Steuerplanung" - und die beteiligten Rechtsanwälte
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Aggressive Steuerplanung - Unterrichtungspflicht für Rechtsanwälte verletzt Berufsgeheimnis
Besprechungen u.ä.
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Sonstiges (4)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EURL 2018/822 Art 1 Nr 2 ; EURL 16/2011 Art 8 Abs 5 ; EUGrdRCh Art 47 ; EUGrdRCh Art 7 ; EWGRL 799/77 ; AEUV Art 267
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EURL 2018/822 Art 1 Nr 2, EURL 16/2011 Art 8 Abs 5, EUGrdRCh Art 47, EUGrdRCh Art 7, EWGRL 799/77, AEUV Art 267
Grundrechte, Meldepflicht, Verschwiegenheitspflicht, Intermediär, nationales Recht - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Orde van Vlaamse Balies u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Orde van Vlaamse Balies und Belgian Association of Tax Layers
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
- EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Papierfundstellen
- BB 2022, 2065
- AnwBl 2023, 106
- AnwBl Online 2023, 86
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (12)
- EGMR, 06.12.2012 - 12323/11
[FRE]
Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Rn. 27 Zur Gültigkeit von Art. 8ab Abs. 5 der geänderten Richtlinie 2011/16 im Licht von Art. 7 der Charta ergibt sich aus der Rechtsprechung des EGMR, dass Art. 8 Abs. 1 EMRK die Vertraulichkeit jeder Korrespondenz zwischen Privatpersonen schützt, und weist dem Schriftwechsel zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten einen verstärkten Schutz zu (vgl. in diesem Sinne EGMR, Urteil vom 6. Dezember 2012, Michaud/Frankreich, CE:ECHR:2012:1206JUD001232311, §§ 117 und 118).Rn. 28 Der besondere Schutz, den Art. 7 der Charta und Art. 8 Abs. 1 EMRK dem anwaltlichen Berufsgeheimnis gewähren, der vor allem in Pflichten besteht, die ihnen obliegen, wird dadurch gerechtfertigt, dass den Rechtsanwälten in einer demokratischen Gesellschaft eine grundlegende Aufgabe übertragen wird, nämlich die Verteidigung der Rechtsunterworfenen (vgl. EGMR, Urteil vom 6. Dezember 2012, Michaud/Frankreich, CE:ECHR:2012:1206JUD001232311, §§ 118 und 119).
- EuGH, 26.06.2007 - C-305/05
DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS …
Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Wäre ein Rechtsanwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder im Rahmen von dessen Vorbereitung verpflichtet, mit den öffentlichen Stellen zusammenzuarbeiten und ihnen Informationen zu übermitteln, die er anlässlich einer Rechtsberatung erlangt hat, die im Rahmen eines solchen Verfahrens stattfand, könnte er seinen Aufgaben bei der Beratung, der Verteidigung und der Vertretung seines Mandanten nicht in angemessener Weise gerecht werden, so dass dem Mandanten die ihm durch Art. 47 der Charta gewährten Rechte genommen wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-305/05, EU:C:2007:383, Rn. 31 und 32).Rn. 61 Aus diesen Erwägungen ergibt sich, dass die Anforderungen, die aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgen, definitionsgemäß einen Bezug zu einem Gerichtsverfahren voraussetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-305/05, EU:C:2007:383, Rn. 35).
- EuGH, 22.11.2022 - C-37/20
Geldwäscherichtlinie: Die Bestimmung, dass die Angaben über die wirtschaftlichen …
Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Wenn ja, ist erstens sicherzustellen, dass sie geeignet ist, diese Zielsetzung zu erreichen, zweitens, dass der Eingriff in das Grundrecht auf Achtung der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant, der sich aus dieser Unterrichtungspflicht ergeben kann, in dem Sinne auf das absolut Notwendige beschränkt ist, dass diese Zielsetzung vernünftigerweise nicht ebenso wirksam mit anderen Mitteln erreicht werden kann, die dieses Recht weniger beeinträchtigen, und drittens, sofern dies tatsächlich der Fall ist, dass dieser Eingriff nicht außer Verhältnis zu dieser Zielsetzung steht, was insbesondere eine Gewichtung der Bedeutung dieser Zielsetzung und der Schwere dieses Eingriffs impliziert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers und Sovim, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 66).
- EuGH, 06.10.2020 - C-623/17
Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, aber ...
Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit müssen sie erforderlich sein und den von der Europäischen Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Privacy International, C-623/17, EU:C:2020:790, Rn. 63 und 64). - EuGH, 26.04.2022 - C-401/19
Die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die …
Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Insbesondere ist die Möglichkeit, eine Einschränkung der durch die Art. 7 und 8 der Charta garantierten Rechte zu rechtfertigen, zu beurteilen, indem die Schwere des mit einer solchen Einschränkung verbundenen Eingriffs bestimmt und geprüft wird, ob die mit ihr verfolgte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht (Urteile vom 26. April 2022, Polen/Parlament und Rat, C-401/19, EU:C:2022:297, Rn. 65, …sowie vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers und Sovim, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:22:912, Rn. 64). - EuGH, 21.06.2022 - C-817/19
Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden
Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Zum anderen kann der Gerichtshof gegebenenfalls die konkrete Tragweite der Einschränkung im Wege der Auslegung präzisieren, und zwar anhand sowohl des Wortlauts als auch der Systematik und der Ziele der fraglichen Unionsregelung, wie sie im Licht der durch die Charta garantierten Grundrechte auszulegen sind (Urteil vom 21. Juni 2022, Ligue des droits humains, C-817/19, EU:C:2022:491, Rn. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 02.02.2021 - C-481/19
Eine natürliche Person, gegen die die Behörden wegen Insidergeschäften ermitteln, …
Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Rn. 26 Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Charta, der die notwendige Kohärenz zwischen den in der Charta enthaltenen Rechten und den entsprechenden durch die EMRK garantierten Rechten gewährleisten soll, ohne dass dadurch die Eigenständigkeit des Unionsrechts und des Gerichtshofs berührt wird, muss der Gerichtshof daher bei seiner Auslegung der durch die Art. 7 und 47 der Charta garantierten Rechte die entsprechenden durch Art. 8 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 EMRK in deren Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) garantierten Rechte als Mindestschutzstandard berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Februar 2021, Consob, C-481/19, EU:C:2021:84, Rn. 36 und 37). - EuGH, 06.10.2020 - C-245/19
Richtlinie 2011/16/EU - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der …
Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Rn. 44 Die Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug stellen von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzungen im Sinne von Art. 52 Abs. 1 der Charta dar, die es erlauben, die Ausübung der durch Art. 7 der Charta garantierten Rechte einzuschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Luxemburgischer Staat [Rechtsbehelf gegen ein Auskunftsersuchen in Steuersachen], C-245/19 und C-246/19, EU:C:2020:795, Rn. 87). - EuGH, 18.05.1982 - 155/79
AM & S / Kommission
Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Diese grundlegende Aufgabe umfasst zum einen das Erfordernis, dessen Bedeutung in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird, dass es dem Einzelnen möglich sein muss, sich völlig frei an seinen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Beruf es schon seinem Wesen nach gehört, all denen unabhängig Rechtsberatung zu erteilen, die sie benötigen, und zum anderen die damit zusammenhängende Loyalität des Rechtsanwalts seinem Mandanten gegenüber (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 1982, AM & S Europe/Kommission, 155/79, EU:C:1982:157, Rn. 18). - EGMR, 09.04.2019 - 11236/09
ALTAY v. TURKEY
Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Wie der EGMR ausgeführt hat, können nämlich Personen, die einen Rechtsanwalt konsultieren, vernünftigerweise erwarten, dass ihre Kommunikation privat und vertraulich bleibt (Urteil des EGMR vom 9. April 2019, Altay/Türkei [Nr. 2], CE:ECHR:2019:0409JUD001123609, § 49). - EuGH - C-246/19 (anhängig)
État du Grand-duché de Luxembourg
- EuGH, 13.01.2022 - C-683/20
Kommission/ Slowakei (Bruit dans l'environnement) - Vertragsverletzung eines …
- EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist …
Rn. 84 Folglich ist, um zu prüfen, ob im vorliegenden Fall die Eingriffe in die durch die Art. 7 und 8 der Charta garantierten Rechte, die sich aus der in Art. 3 Abs. 5 der Verordnung 2019/1157 vorgesehenen Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken in das Speichermedium von Personalausweisen ergeben, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit achten, erstens zu prüfen, ob diese Maßnahme eine oder mehrere von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzungen verfolgt und tatsächlich geeignet ist, diese zu erreichen, zweitens, ob die sich daraus ergebenden Eingriffe in dem Sinne auf das absolut Notwendige beschränkt sind, dass diese Zielsetzungen vernünftigerweise nicht ebenso wirksam mit anderen Mitteln erreicht werden können, die diese Grundrechte der betroffenen Personen weniger beeinträchtigen, und drittens, ob diese Eingriffe nicht außer Verhältnis zu diesen Zielsetzungen stehen, was insbesondere eine Gewichtung der Zielsetzungen und der Schwere der Eingriffe impliziert (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 66, und vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 42). - EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft - Fremdbesitzverbot verstößt nicht gegen …
Zum anderen geht mit ihr das Erfordernis der Loyalität des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten einher (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.04.2026 - C-769/22
Werte der Union: Durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+-Personen …
Rn. 437 Außerdem berücksichtigt der Gerichtshof gemäß Art. 52 Abs. 3 der Charta, der die notwendige Kohärenz zwischen den in der Charta enthaltenen Rechten und den entsprechenden durch die EMRK garantierten Rechten gewährleisten soll, ohne dass dadurch die Eigenständigkeit des Unionsrechts berührt wird und insbesondere ohne dass es dadurch ausgeschlossen wird, dass das Unionsrecht einen weiter gehenden Schutz gewährt, bei der Auslegung der durch Art. 7 der Charta garantierten Rechte u. a. die entsprechenden durch Art. 8 Abs. 1 EMRK garantierten Rechte in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Mindestschutzstandard (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 25. November 2025, Wojewoda Mazowiecki, C-713/23, EU:C:2025:917, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
Bekämpfung aggressiver Steuerplanung: Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit …
Rn. 19 Da das vorlegende Gericht auch über die Rügen einiger Kläger des Ausgangsverfahrens in Bezug auf die Verpflichtung des Intermediärs, der sich auf das Berufsgeheimnis beruft, die anderen Intermediäre von ihrer Meldepflicht in Kenntnis zu setzen, zu befinden hat, ist es der Auffassung, dass dem Gerichtshof vor der Entscheidung in der Sache eine vierte Frage nach der Gültigkeit der diese Verpflichtung vorsehenden Bestimmung der Richtlinie 2018/822 vorzulegen ist, die der in der Rechtssache C-694/20 gestellten Frage ähnelt, zu der mittlerweile das Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), ergangen ist, aber alle Intermediäre betrifft, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, und sich nur auf das Recht auf Achtung des Privatlebens bezieht.Sie soll zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung und zur Verhinderung der Gefahr von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung beitragen (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 43 und 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 91 Die vierte Frage betrifft die in Art. 8ab Abs. 5 der geänderten Richtlinie 2011/16 vorgesehene Unterrichtungspflicht und ähnelt der in Bezug auf Rechtsanwälte in der Rechtssache, in der das Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), ergangen ist, gestellten Frage.
Rn. 109 Zu klären bleibt jedoch noch, ob - wie der Gerichtshof in Bezug auf das Verhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 19 in fine und 27), entschieden hat - schon die Existenz einer Beziehung zwischen einem zur Vertretung vor Gericht befugten Berufsangehörigen, der kein Rechtsanwalt ist, und seinem Kunden Dritten gegenüber geheim bleiben sollte, mit der Folge, dass es gar nicht in Betracht käme, einem solchen Berufsangehörigen die subsidiäre Meldepflicht aufzuerlegen, mit der die Offenbarung der Existenz einer Beziehung zwischen ihm und seinem Kunden gegenüber Dritten verbunden wäre.
Rn. 112 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 7 der Charta, der jeder Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation zuerkennt, Art. 8 Abs. 1 EMRK entspricht (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 25).
Rn. 113 Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Charta, der die notwendige Kohärenz zwischen den in ihr enthaltenen Rechten und den entsprechenden durch die EMRK garantierten Rechten gewährleisten soll, ohne dass dadurch die Eigenständigkeit des Unionsrechts berührt wird, muss der Gerichtshof daher bei der Auslegung der durch Art. 7 der Charta garantierten Rechte die entsprechenden durch Art. 8 Abs. 1 EMRK garantierten Rechte in ihrer Auslegung durch den EGMR als Mindestschutzstandard berücksichtigen (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 26).
Abgesehen von Ausnahmefällen ist es daher legitim, wenn diese Personen darauf vertrauen, dass ihr Anwalt ohne ihre Zustimmung niemandem offenlegen wird, dass sie ihn konsultieren (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 27).
Diese grundlegende Aufgabe umfasst zum einen das in allen Mitgliedstaaten als bedeutsam anerkannte Erfordernis, dass es dem Einzelnen möglich sein muss, sich völlig frei an seinen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Beruf schon dem Wesen nach die Aufgabe gehört, all denen unabhängig Rechtsberatung zu erteilen, die sie benötigen, und zum anderen die damit zusammenhängende Loyalität des Rechtsanwalts seinem Mandanten gegenüber (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 28).
Aufgrund dieser Erwägungen hat der Gerichtshof im Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), festgestellt, dass die dem Rechtsanwalt auferlegte Unterrichtungspflicht gegen Art. 7 der Charta verstößt.
Rn. 118 Im Licht dieser Erwägungen und der singulären Stellung, die sie dem Beruf des Rechtsanwalts in der Gesellschaft im Interesse einer geordneten Rechtspflege zuerkennen, ist davon auszugehen, dass sich die im Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), in Bezug auf Rechtsanwälte entwickelte Lösung nur auf Personen erstrecken kann, die ihre beruflichen Tätigkeiten unter einer der in Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/5 aufgeführten Berufsbezeichnungen ausüben.
Rn. 120 Unter diesen Umständen ist auf die vierte Frage zu antworten, dass die vom Gerichtshof im Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), festgestellte Ungültigkeit von Art. 8ab Abs. 5 der geänderten Richtlinie 2011/16 im Licht von Art. 7 der Charta nur für Personen gilt, die ihre beruflichen Tätigkeiten unter einer der in Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/5 aufgeführten Berufsbezeichnungen ausüben.
Rn. 141 Die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und die Verhinderung der Gefahren von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung stellen von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzungen im Sinne von Art. 52 Abs. 1 der Charta dar, die es erlauben, die Ausübung der durch Art. 7 der Charta garantierten Rechte einzuschränken (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die vom Gerichtshof im Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), festgestellte Ungültigkeit von Art. 8ab Abs. 5 der Richtlinie 2011/16 in der durch die Richtlinie 2018/822 geänderten Fassung im Licht von Art. 7 der Charta der Grundrechte gilt nur für Personen, die ihre beruflichen Tätigkeiten unter einer der in Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, aufgeführten Berufsbezeichnungen ausüben..
- EuG, 02.10.2024 - T-797/22
Restriktive Maßnahmen als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine: Das Verbot der …
Rn. 39 Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Charta, der die notwendige Kohärenz zwischen den in der Charta enthaltenen Rechten und den entsprechenden durch die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnete Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) garantierten Rechten gewährleisten soll, ohne dass dadurch die Eigenständigkeit des Unionsrechts berührt wird, muss das Gericht bei der Auslegung der durch die Art. 7 und 47 der Charta garantierten Rechte die entsprechenden durch Art. 8 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 EMRK in deren Auslegung durch den EGMR garantierten Rechte als Mindestschutzstandard berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es umfasst u. a. die Verteidigungsrechte, den Grundsatz der Waffengleichheit, das Recht auf Zugang zu den Gerichten und das Recht auf Zugang zu einem Anwalt sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 60).
In diesem Zusammenhang ist die in Abs. 2 dieses Artikels vorgesehene Möglichkeit, sich beraten, verteidigen und vertreten zu lassen, nur dann anzuerkennen, wenn ein Bezug zu einem Gerichtsverfahren besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 61).
Der Anwalt erfüllt somit in einer demokratischen Gesellschaft eine grundlegende Aufgabe, nämlich die Verteidigung der Rechtsuchenden (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 28).
Rn. 46 Ebenso hat der Gerichtshof ausdrücklich entschieden, dass Personen, die einen Anwalt konsultieren, abgesehen von Ausnahmefällen "mit Recht darauf vertrauen dürfen, dass ihr Anwalt ohne ihre Zustimmung niemandem offenlegen wird, dass sie ihn konsultieren" (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 27).
Rn. 47 Der in Art. 7 der Charta verankerte Schutz des Berufsgeheimnisses ermöglicht es einem Anwalt zwar, seinen Aufgaben bei der Beratung, der Verteidigung und der Vertretung seines Mandanten in angemessener Weise gerecht zu werden, um dessen in Art. 47 der Charta verankertes Recht auf ein faires Verfahren zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 60).
Zum einen wird der in Art. 7 der Charta verankerte Schutz des Berufsgeheimnisses unabhängig von einem Bezug zu einem Gerichtsverfahren anerkannt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 61 bis 65).
Wenn ein Anwalt in einem derart frühen Stadium eine juristische Dienstleistung erbringt und nicht als Verteidiger seines Mandanten in einem Rechtsstreit handelt, bedeutet der bloße Umstand, dass die Ratschläge des Anwalts oder der Gegenstand seiner Konsultation in einem späteren Stadium zu einem Rechtsstreit führen können, nicht, dass das Tätigwerden des Anwalts im Rahmen oder im Interesse des Rechts auf Verteidigung seines Mandanten erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 63 und 64).
Abgesehen von Ausnahmefällen muss jede Person daher mit Recht darauf vertrauen dürfen, dass ihr Anwalt ohne ihre Zustimmung niemandem offenlegen wird, dass sie ihn konsultiert (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 27).
Rn. 73 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass eine Meldepflicht, die einem Anwalt vorschreibt, einem Drittintermediär, der nicht sein Mandant war, seine Identität, seine Beurteilung zu der in Rede stehenden Meldepflicht sowie die Tatsache selbst, dass er konsultiert wurde, zu offenbaren, zu einem Eingriff in das in Art. 7 der Charta garantierte Recht auf Achtung der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant führt (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 29 und 30).
Im Übrigen führt diese Meldepflicht dadurch, dass sie den Drittintermediär zwingt, der Verwaltung die Identität und die Tatsache mitzuteilen, dass der betreffende Anwalt konsultiert wurde, zu einem weiteren Eingriff in das in Art. 7 der Charta garantierte Recht (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 31).
Diese müssen auch den Wesensgehalt des in Rede stehenden Grundrechts achten sowie unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich sein und den von der Europäischen Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen tatsächlich entsprechen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 148, vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 34, …und vom 27. Juli 2022, RT France/Rat, T-125/22, EU:T:2022:483, Rn. 77 und 144).
Zum anderen kann der Gerichtshof gegebenenfalls die konkrete Tragweite der Einschränkung im Wege der Auslegung präzisieren, und zwar anhand sowohl des Wortlauts als auch der Systematik und der Ziele der fraglichen Unionsregelung, wie sie im Licht der durch die Charta garantierten Grundrechte auszulegen sind (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ferner weist der Gerichtshof darauf hin, dass die grundlegende Aufgabe des Anwalts zum einen das Erfordernis, dessen Bedeutung in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird, umfasst, wonach es dem Einzelnen möglich sein muss, sich völlig frei an seinen Anwalt zu wenden, zu dessen Beruf es schon seinem Wesen nach gehört, all denen unabhängig Rechtsberatung zu erteilen, die sie benötigen, und zum anderen das damit zusammenhängende Erfordernis der Loyalität des Anwalts seinem Mandanten gegenüber (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 28).
- EuGH, 26.09.2024 - C-432/23
Ordre des avocats du Barreau de Luxembourg - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 33 In der Sache weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass die Klägerin und der Streithelfer ihre Vorbringen zur Rechtswidrigkeit der streitigen Anordnung auf Art. 17 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 2011/16 und § 18 Abs. 2 und 4 des Gesetzes vom 29. März 2013 zur Umsetzung dieser Richtlinie in luxemburgisches Recht stützten und sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, im Folgenden: Urteil Orde van Vlaamse Balies u.a., EU:C:2022:963), sowie auf Bestimmungen der Charta, insbesondere ihren Art. 7, beriefen.
Rn. 35 Dabei weist das vorlegende Gericht zunächst darauf hin, dass nach den Feststellungen des Gerichtshofs im Urteil Orde van Vlaamse Balies u.
Angesichts des Unterschieds zwischen den Regelungen zum Informationsaustausch und den diesbezüglichen Maßnahmen, wie sie einerseits im Urteil Orde van Vlaamse Balies u.
Rn. 40 Folglich dürfe sich die Prüfung des vorlegenden Gerichts nicht auf die Feststellung eines möglichen Eingriffs in den Wesensgehalt der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten beschränken, sondern es sollte danach auch geprüft werden, ob weitere vom Gerichtshof im Urteil Orde van Vlaamse Balies u.
Rn. 47 Es ist darauf hinzuweisen, dass Art. 7 der Charta, der jeder Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation zuerkennt, Art. 8 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) entspricht (Urteil Orde van Vlaamse Balies u.
Rn. 48 Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Charta, der die notwendige Kohärenz zwischen den in der Charta enthaltenen Rechten und den entsprechenden durch die EMRK garantierten Rechten gewährleisten soll, ohne dass dadurch die Eigenständigkeit des Unionsrechts berührt wird, muss der Gerichtshof daher bei der Auslegung der durch Art. 7 der Charta garantierten Rechte die entsprechenden durch Art. 8 Abs. 1 EMRK in deren Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte garantierten Rechte als Mindestschutzstandard berücksichtigen (Urteil Orde van Vlaamse Balies u.
Abgesehen von Ausnahmefällen müssen diese Personen daher mit Recht darauf vertrauen dürfen, dass ihr Anwalt ohne ihre Zustimmung niemandem offenlegen wird, dass sie ihn konsultieren (Urteil Orde van Vlaamse Balies u.
Diese grundlegende Aufgabe umfasst zum einen das Erfordernis, dessen Bedeutung in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird, dass es dem Einzelnen möglich sein muss, sich völlig frei an seinen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Beruf es schon seinem Wesen nach gehört, all denen unabhängig Rechtsberatung zu erteilen, die sie benötigen, und zum anderen die damit zusammenhängende Anforderung der Loyalität des Rechtsanwalts seinem Mandanten gegenüber (Urteil Orde van Vlaamse Balies u.
Der Gerichtshof kam jedoch zu dieser Schlussfolgerung auf der Grundlage seiner weiteren Feststellung, dass diese Pflicht nur in beschränktem Maß dazu führt, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen dem Rechtsanwalt-Intermediär und seinem Mandanten gegenüber einem Drittintermediär und der Steuerverwaltung aufgehoben wird und dass diese Bestimmung insbesondere den Rechtsanwalt-Intermediär nicht verpflichtet oder befugt, ohne Zustimmung seines Mandanten Informationen über den Inhalt dieser Kommunikation zu teilen (Urteil Orde van Vlaamse Balies u.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-432/23
Ordre des avocats du Barreau de Luxembourg - Vorabentscheidungsersuchen - …
{FN:5} Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963).{FN:7} Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 26).
{FN:8} Vgl. EGMR, Urteil vom 6. Dezember 2012, Michaud/Frankreich, (CE:ECHR:2012:1206JUD001232311, §§ 118 und 119), und ihm folgend der EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 28).
{FN:9} Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 28).
{FN:10} EGMR, Urteil vom 9. April 2019, Altay/Türkei [Nr. 2] (CE:ECHR:2019:0409JUD001123609, § 49), und ihm folgend EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 27).
{FN:14} Im Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung vor einem Gericht gewährleistet Art. 47 der Charta diesen Schutz, vgl. Urteile vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 60 und 61), und vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a. (…C-305/05, EU:C:2007:383, Rn. 31 und 32).
{FN:15} Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 27).
{FN:21} Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 66).
{FN:25} Zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung); zur korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer Urteil vom 26. Januar 2006, Kommission/Rat (…C-533/03, EU:C:2006:64, Rn. 52).
{FN:26} Vgl. Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 42).
{FN:28} Konkret zu Art. 7 der Charta Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BAG, 20.06.2024 - 8 AZR 253/20
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Der Eingriff darf zudem nicht außer Verhältnis zu der Zielsetzung stehen, was insbesondere eine Gewichtung der Bedeutung dieser Zielsetzung und der Schwere dieses Eingriffs impliziert (vgl. EuGH 8. Dezember 2022 - C-694/20 - [Orde van Vlaamse Balies ua.] Rn. 41, 42;… 8. April 2014 - C-293/12, C-594/12 - [Digital Rights Ireland] Rn. 52;… BSG 20. Januar 2021 - B 1 KR 7/20 R - Rn. 49, BSGE 131, 169; jeweils mwN). - EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …
Daher ist die Möglichkeit, eine Einschränkung der durch die Art. 7 und 8 der Charta garantierten Rechte zu rechtfertigen, zu beurteilen, indem die Schwere des mit einer solchen Einschränkung verbundenen Eingriffs bestimmt und geprüft wird, ob die mit dieser Einschränkung verfolgte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht (…Urteile vom 22. November 2022, Luxemburg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 64, sowie vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 41). - EuGH, 23.03.2023 - C-365/21
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Exception au principe ne bis in idem) - …
Daher ist die Möglichkeit, eine Einschränkung des in Art. 50 der Charta garantierten Grundsatzes ne bis in idem zu rechtfertigen, zu beurteilen, indem die Schwere des mit einer solchen Einschränkung verbundenen Eingriffs bestimmt und geprüft wird, ob die mit ihr verfolgte, dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.12.2023 - C-128/22
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- EuG, 03.06.2026 - T-1097/23
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Orde van Vlaamse Balies u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7 und 47 - Verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7 und 47 - Verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
- EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 26.06.2007 - C-305/05
DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
{FN:13} Urteil vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a. (C-305/05, im Folgenden: Urteil Ordre des barreaux francophones et germanophone u.a., EU:C:2007:383, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:15} Urteil Ordre des barreaux francophones et germanophone u.
{FN:16} Urteil Ordre des barreaux francophones et germanophone u.
- EGMR, 16.12.1992 - 13710/88
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
{FN:11} Vgl. u. a. EGMR, 16. Dezember 1992, Niemietz/Deutschland (CE:ECHR:1992:1216JUD001371088, § 37).{FN:17} Vgl. EGMR, 16. Dezember 1992, Niemietz/Deutschland (CE:ECHR:1992:1216JUD001371088, § 37).
- EuGH, 07.03.2023 - C-398/21
Conseil national des barreaux u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
Das Ergebnis in der vorliegenden Rechtssache wird dasjenige in der Rechtssache C-398/21 (Conseil national des barreaux u. a.) bestimmen, die bis zur Entscheidung im vorliegenden Fall ausgesetzt worden ist.Die Bestimmungen der Richtlinie 2011/16, die Gegenstand der Vorlagefrage in der vorliegenden Rechtssache sind, sowie die Grundlagen, auf denen sie beruht, stimmen nämlich mit denen überein, auf die im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens des Conseil d'État (Staatsrat, Frankreich) in der Rechtssache C-398/21 Bezug genommen wird.
- EuGH, 26.02.2019 - C-135/17
X (In Drittländern ansässige Zwischengesellschaften) - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
{FN:42} Vgl. Urteil vom 26. Februar 2019, X (In Drittländern ansässige Zwischengesellschaften) (C-135/17, EU:C:2019:136, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.07.2021 - C-791/19
Die polnischen Rechtsvorschriften über die Disziplinarordnung für Richter …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
{FN:12} Urteil vom 15. Juli 2021, Kommission/Polen (Disziplinarordnung für Richter) (C-791/19, EU:C:2021:596, Rn. 165 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EGMR, 06.12.2012 - 12323/11
[FRE]
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
Zum Recht auf Achtung des Privatlebens vgl. EGMR, 24. Juli 2008, André u. a./Frankreich (CE:ECHR:2008:0724JUD001860303, § 36), und EGMR, 6. Dezember 2012, Michaud/Frankreich, im Folgenden: Urteil Michaud (CE:ECHR:2012:1206JUD001232311, §§ 117 bis 119). - EuGH, 06.10.2020 - C-245/19
Richtlinie 2011/16/EU - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der …
- EuGH, 18.05.1982 - 155/79
AM & S / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
{FN:10} Urteil vom 18. Mai 1982, AM & S Europe/Kommission (155/79, EU:C:1982:157, Rn. 18). - EuGH, 22.11.2017 - C-251/16
Das Verbot missbräuchlicher Praktiken im Mehrwertsteuerbereich ist unabhängig von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
{FN:41} Urteil vom 22. November 2017, Cussens u. a. (C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.09.2018 - C-358/16
Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden können verpflichtet sein, zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
{FN:38} Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a. (C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH - C-246/19 (anhängig)
État du Grand-duché de Luxembourg
- EGMR, 24.07.2008 - 18603/03
ANDRÉ AND ANOTHER v. FRANCE
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22
Belgian Association of Tax Lawyers u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 08.12.2022 - C-348/21
HYA u.a. (Impossibilité d'interroger les témoins à charge) - Vorlage zur …
Rn. 54 Als Drittes verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass Einschränkungen, die insbesondere durch Unionsrechtsakte an in der Charta verankerten Rechten und Freiheiten vorgenommen werden können, nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der verfolgten legitimen Ziele oder des Erfordernisses des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-209/24
" Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Ablehnung der …
{FN:42} Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Orde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:259, Nr. 49) ausgeführt habe, die insoweit vom Gerichtshof im Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (…C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 27), bestätigt wurden, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR), dass Art. 8 Abs. 1 EMRK die Vertraulichkeit jeder Korrespondenz zwischen Privatpersonen schützt und dem Schriftwechsel zwischen den Rechtsanwälten und ihren Mandanten einen verstärkten Schutz zuweist (vgl. in diesem Sinne Urteil des EGMR vom 6. Dezember 2012, Michaud/Frankreich, CE:ECHR:2012:1206JUD001232311, §§ 117 und 118).
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