Rechtsprechung
| EuGH, 16.06.2022 - C-697/19 P S |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Sony Corporation und Sony Electronics/ Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Optische Laufwerke - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 festgestellt wird - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - ...
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel; Wettbewerb; Kartelle; Optische Laufwerke; Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 festgestellt wird; Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung; Begriff; ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Art. 101 AEUV
Getrennt oder einheitlich und fortgesetzt: KOM grenzt bei Zuwiderhandlungen unzureichend ab
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke: Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission teilweise für nichtig, setzt die verhängten Geldbußen jedoch nicht herab
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Sony Corporation and Sony Electronics v Commission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Sony Corporation und Sony Electronics/ Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 12.07.2019 - T-762/15
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19
- EuGH, 16.06.2022 - C-697/19 P S
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 81 EG - Kartelle - …
Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Rn. 176 In Anwendung der dem Gerichtshof durch Art. 261 AEUV und Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 zuerkannten Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ist auch über den Betrag der den Rechtsmittelführerinnen aufzuerlegenden Geldbuße zu entscheiden (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 177 Da der Gerichtshof nach Art. 61 Abs. 1 Satz 2 der Satzung endgültig über den Rechtsstreit entscheidet, kann er im Rahmen seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufheben, herabsetzen oder erhöhen (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 178 Um die Höhe der zu verhängenden Geldbuße festzusetzen, hat der Gerichtshof selbst die Umstände des Einzelfalls und die Art der fraglichen Zuwiderhandlung zu beurteilen (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 179 Dies setzt nach Art. 23 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 für jedes sanktionierte Unternehmen die Berücksichtigung der Schwere und der Dauer der betreffenden Zuwiderhandlung unter Wahrung der Grundsätze u. a. der Begründungspflicht, der Verhältnismäßigkeit, der individuellen Sanktionsfestsetzung und der Gleichbehandlung voraus, ohne dass der Gerichtshof durch die von der Kommission in ihren Leitlinien definierten Richtlinien gebunden wäre, auch wenn diese die Unionsgerichte bei der Ausübung ihrer Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung leiten können (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.12.2012 - C-441/11
Der Gerichtshof hebt in Bezug auf das Unternehmen Coppens das Urteil des Gerichts …
Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Somit ist, wenn sich die verschiedenen Verhaltensweisen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" einfügen, die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Verhaltensweisen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 63 Ein Unternehmen, das sich durch eigene Handlungen, die den Begriff von auf ein wettbewerbswidriges Ziel gerichteten "Vereinbarungen" oder "aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV erfüllten und zur Verwirklichung der Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit beitragen sollten, an einer solchen einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung beteiligt hat, kann somit für die gesamte Zeit seiner Beteiligung an der Zuwiderhandlung auch für das Verhalten verantwortlich sein, das andere Unternehmen im Rahmen der Zuwiderhandlung an den Tag legten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 68 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine solche Aufteilung einer Entscheidung der Kommission, in der ein Gesamtkartell als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung eingestuft wird, nur dann in Betracht kommt, wenn das betreffende Unternehmen im Verwaltungsverfahren in die Lage versetzt wurde, zu erkennen, dass ihm auch jede der Verhaltensweisen, aus denen sie besteht, vorgeworfen wird, und es sich mithin in diesem Punkt verteidigen konnte und wenn die Entscheidung insoweit hinreichend klar ist (Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 46).
In einem solchen Fall ist die Kommission berechtigt, dieses Unternehmen für das gesamte wettbewerbswidrige Verhalten, das eine solche Zuwiderhandlung bildet, und damit für diese Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit zur Verantwortung zu ziehen (Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.09.2018 - C-99/17
Infineon Technologies/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt …
Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Ebenso habe der Gerichtshof in dem Urteil vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission (C-99/17 P, EU:C:2018:773, Rn. 50 bis 52), entschieden, dass in Fällen, in denen es um Produkte gehe, bei denen die Preise jährlich festgesetzt würden, zu prüfen sei, ob die Kommission nachgewiesen habe, dass sich die betroffenen Unternehmen zumindest einmal im Jahr an dem Kartell beteiligt hätten.Rn. 113 Der Umstand, dass sich ein Unternehmen nicht an allen Bestandteilen eines Kartells beteiligt hat oder dass es, soweit es beteiligt war, eine untergeordnete Rolle gespielt hat, ist in einem solchen Fall daher nur bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung und gegebenenfalls bei der Bemessung der Geldbuße zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission, C-99/17 P, EU:C:2018:773, Rn. 54).
Rn. 123 Die Rechtsmittelführerinnen können sich auch nicht auf das Urteil vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission (C-99/17 P, EU:C:2018:773), berufen, um geltend zu machen, dass das Gericht hätte prüfen müssen, ob ein Abstand von etwa acht Monaten ohne nachgewiesenen wettbewerbswidrigen Kontakt nicht ihre Beteiligung an der zur Last gelegten einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung in Frage stellt.
- EuGH, 26.09.2018 - C-98/17
Im Zusammenhang mit dem Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips verweist der …
Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Die Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung, über die das Gericht auf der Grundlage von Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 verfügt, betrifft allein die Beurteilung der von der Kommission verhängten Geldbuße durch das Gericht (Urteil vom 26. September 2018, Philips und Philips France/Kommission, C-98/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:774, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).Nur wenn der Gerichtshof zu der Einschätzung gelangen würde, dass die Höhe der Sanktion nicht nur unangemessen, sondern auch so überhöht ist, dass sie unverhältnismäßig ist, wäre ein Rechtsfehler des Gerichts wegen der unangemessenen Höhe einer Geldbuße festzustellen (…Urteile vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission, C-70/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:351, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 26. September 2018, Philips und Philips France/Kommission, C-98/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:774, Rn. 107).
- EuGH, 25.11.2020 - C-823/18
Kommission/ GEA Group - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für Zinn-, …
Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Die Begründung kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, auf denen das angefochtene Urteil beruht, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollaufgabe im Rahmen eines Rechtsmittels wahrnehmen kann (Urteil vom 25. November 2020, Kommission/GEA Group, C-823/18 P, EU:C:2020:955, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).Er besagt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 25. November 2020, Kommission/GEA Group, C-823/18 P, EU:C:2020:955, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.07.2019 - T-762/15
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem ein Kartell auf dem …
Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
(im Folgenden zusammen: Rechtsmittelführerinnen) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:515), mit dem ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses K(2015) 7135 endg.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515), wird aufgehoben..
- EuGH, 03.09.2009 - C-322/07
DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER …
Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Dieser Grundsatz verlangt insbesondere, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweismittel enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, das gegen es eingeleitet worden ist, sachgerecht äußern kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler u. a./Kommission, C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, EU:C:2009:500, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.09.2006 - C-113/04
CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …
Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Rn. 114 Im Rahmen einer Zuwiderhandlung, die sich über mehrere Jahre erstreckt, bleibt die Tatsache, dass sich das Kartell während verschiedener Zeitabschnitte manifestiert, die durch mehr oder weniger lange Zwischenräume voneinander getrennt sein können, ohne Einfluss auf den Bestand dieses Kartells, sofern mit den verschiedenen Maßnahmen, die Teil dieser Zuwiderhandlung sind, im Rahmen einer einzigen und fortgesetzten Zuwiderhandlung das gleiche Ziel verfolgt wird (Urteil vom 21. September 2006, Technische Unie/Kommission, C-113/04 P, EU:C:2006:593, Rn. 169). - EuGH, 10.07.2019 - C-39/18
Kommission/ Icap u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der …
Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil vom 10. Juli 2019, Kommission/Icap u. a., C-39/18 P, EU:C:2019:584, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.03.2015 - C-93/13
Kommission u.a. / Versalis u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt …
Auszug aus EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Rn. 69 Zweitens ist, was die Verteidigungsrechte angeht, festzustellen, dass die Beachtung der Verteidigungsrechte nach ständiger Rechtsprechung in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, der von der Kommission ausnahmslos eingehalten werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2015, Kommission u. a./Versalis u. a., C-93/13 P und C-123/13 P, EU:C:2015:150, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.12.2013 - C-448/11
Rechtsmittel; Kartelle; Europäischer Markt für Wasserstoffperoxid und …
- EuGH, 30.05.2013 - C-70/12
Rechtsmittel; Kartelle; Europäischer Markt für Methacrylate; Dauer der …
- EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
ASNEF-EQUIFAX - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch …
- EuGH, 22.10.2020 - C-702/19
Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb …
- EuG, 26.03.2025 - T-441/21
Kartell bei europäischen Staatsanleihen: Das Gericht bestätigt im Wesentlichen …
Das kann nur dann der Fall sein, wenn die Kommission in dem betreffenden Beschluss diese Verhaltensweisen jeweils festgestellt, als Zuwiderhandlung eingestuft und sodann nachgewiesen hat, dass das betreffende Unternehmen, dem sie zugerechnet werden, an ihnen beteiligt war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 67).Rn. 86 Außerdem muss das Gericht bei der Auslegung des betreffenden Beschlusses darauf achten, dass es die Begriffe "Verhaltensweise" und "Zuwiderhandlung" nicht verwechselt, da ihm ansonsten ein Rechtsfehler unterlaufen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 78).
Rn. 90 So wird, anders als bei Art. 1 des Beschlusses, der Gegenstand der Rechtssache war, die zu dem Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission (C-697/19 P, EU:C:2022:478), führte und in dem eine aus mehreren gesonderten Zuwiderhandlungen bestehende einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung angeführt wurde, in Art. 1 des angefochtenen Beschlusses keine andere Zuwiderhandlung erwähnt, die einer der in den vier Kategorien der Erwägungsgründe 93, 382 und 496 des angefochtenen Beschlusses (…siehe oben, Rn. 42 und 43) enthaltenen Verhaltensweisen entsprechen könnte.
Rn. 116 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Beachtung der Verteidigungsrechte insbesondere verlangt, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweisstücke enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des ihm gegenüber eingeleiteten Verwaltungsverfahrens sachgerecht äußern kann (vgl. Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 254 Folglich brauchte die Kommission nicht nachzuweisen, dass jeder Chat oder gar jeder Auszug aus einem Chat als Absprache im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV einzustufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 83 und 84).
Überdies ist bereits entschieden worden, dass der Umstand, dass sich ein Unternehmen nicht an allen Bestandteilen eines Kartells beteiligt hat oder dass es bei den Aspekten, an denen es beteiligt war, eine untergeordnete Rolle gespielt hat, bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung und gegebenenfalls bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 1301 Hinzuzufügen ist, dass der etwaige Umstand, dass diese Bank keinen Vorteil aus dem Gesamtplan ziehen konnte, gegebenenfalls nicht im Stadium der Feststellung der Verantwortlichkeit eines Unternehmens für seine Beteiligung an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung berücksichtigt wird, sondern nur bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung oder der Schwere der Beteiligung des betreffenden Unternehmens an ihr (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 1454 Zudem würde, wenn dem oben in Rn. 1449 angeführten Vorbringen von UniCredit gefolgt würde, dies dazu führen, dass das Gericht die Begriffe "Verhaltensweise" und "Zuwiderhandlung" durcheinanderbringen und damit einen Rechtsfehler begehen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 78).
- EuGH, 24.10.2024 - C-240/22
Der Gerichtshof bestätigt die vom Gericht ausgesprochene Nichtigerklärung der …
Unabhängig davon, dass die Kriterien, auf die sich die Kommission stützt, allein nicht ausreichend erscheinen, um einen Verstoß gegen Art. 102 AEUV festzustellen, konnte das Gericht eine solche Prüfung nicht vornehmen, da es, wie es in Rn. 150 des angefochtenen Urteils im Wesentlichen ausgeführt hat, die Feststellungen zu den Elementen, die die von der Kommission festgestellte Zuwiderhandlung bilden, nicht abändern kann, indem es die vom Urheber der Handlung, deren Rechtmäßigkeit es nach Art. 263 AEUV kontrolliert, gegebene Begründung durch seine eigene ersetzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 95 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 06.11.2024 - T-386/21
Die Banken Crédit agricole und Credit Suisse haben sich an einem Kartell im …
Dies kann nur dann der Fall sein, wenn sich die Kommission in der betreffenden Entscheidung dafür entschieden hat, diese Verhaltensweisen jeweils festzustellen, als Zuwiderhandlung einzustufen und nachzuweisen, dass das betreffende Unternehmen, dem sie zugerechnet werden, an ihnen beteiligt war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 67).Rn. 75 Außerdem muss das Gericht bei der Auslegung der betreffenden Entscheidung darauf achten, nicht die Begriffe "Verhaltensweise" und "Zuwiderhandlung" zu verwechseln, da es sonst einen Rechtsfehler begehen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 78).
Rn. 82 Im Unterschied zu Art. 1 des Beschlusses, um den es in der Rechtssache ging, die dem Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission (C-697/19 P, EU:C:2022:478) zugrunde lag, und in dem eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung erwähnt wurde, die sich aus mehreren gesonderten Zuwiderhandlungen zusammensetzte, erwähnt Art. 1 des angefochtenen Beschlusses somit keine andere Zuwiderhandlung, die den fünf in den Erwägungsgründen 103 und 613 dieses Beschlusses angegebenen und oben in Rn. 35 genannten Verhaltenskategorien entsprechen könnte.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
Servier u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
{FN:100} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission (C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 67). - EuG, 23.07.2025 - T-84/22
Wettbewerb: Das Gericht bestätigt die Beteiligung von Credit Suisse an einem …
Somit ist, wenn sich die verschiedenen Verhaltensweisen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" einfügen, die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Verhaltensweisen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (vgl. Urteil vom 16. Juni 2022 Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-14/24
" Pourvoi - Concurrence - Abus de position dominante - Marché intérieur du gaz …
{FN:81} Arrêt du 16 juin 2022, Sony Corporation et Sony Electronics/Commission (C-697/19 P, ci-après « arrêt Sony Corporation et Sony Electronics/Commission ", EU:C:2022:478, point 73). - EuG, 02.10.2024 - T-181/22
Pharol/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Portugiesischer und spanischer …
Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Unionsrechts dar, der von der Kommission ausnahmslos eingehalten werden muss (vgl. Urteil vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, C-697/19 P, EU:C:2022:478, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-367/22
Air Canada/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …
{FN:6} C-697/19 P, im Folgenden: Urteil Sony, EU:C:2022:478. - EuGH, 26.02.2026 - C-375/22
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Luftfrachtmarkt - Beschluss der …
Rn. 62 Der Gerichtshof hat in Rn. 46 des Urteils vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens (C-441/11 P, EU:C:2012:778), aufgegriffen in Rn. 68 des Urteils vom 16. Juni 2022, Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission (C-697/19 P, EU:C:2022:478), klargestellt, dass eine solche "Aufteilung" einer Entscheidung der Kommission, in der ein Gesamtkartell als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung eingestuft wird, jedoch nur in Betracht kommt, wenn das genannte Unternehmen im Verwaltungsverfahren in die Lage versetzt wurde, zu erkennen, dass ihm auch jede der Verhaltensweisen, aus denen sie besteht, vorgeworfen wird, und es sich mithin in diesem Punkt verteidigen konnte und wenn die Entscheidung insoweit hinreichend klar ist. - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-403/22
SAS Cargo Group u.a./ Kommission
{FN:6} C-697/19 P, ci-après l'« arrêt Sony ", EU:C:2022:478. - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-370/22
Air France-KLM/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-379/22
Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-381/22
Japan Airlines / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-385/22
Koninklijke Luchtvaart Maatschappij / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-382/22
Cathay Pacific Airways / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-378/22
British Airways/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-375/22
LATAM Airlines Group und Lan Cargo/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-380/22
Deutsche Lufthansa u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-401/22
Cargolux Airlines/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-369/22
Air France / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-386/22
Martinair Holland / Kommission
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19 P, C-698/19 P, C-699/19 P, C-700/19 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
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Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Optische Laufwerke - Beschluss, mit dem ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Kollusive Vereinbarungen im Zusammenhang mit Ausschreibungen von zwei Herstellern von Computern - Einheitliche ...
- Europäischer Gerichtshof
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Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Optische Laufwerke - Beschluss, mit dem ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Kollusive Vereinbarungen im Zusammenhang mit Ausschreibungen von zwei Herstellern von Computern - Einheitliche ...
Verfahrensgang
- EuG, 12.07.2019 - T-762/15
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19 P, C-698/19 P, C-699/19 P, C-700/19 P
- EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (34)
- EuG, 12.07.2019 - T-762/15
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem ein Kartell auf dem …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19
Rn. 22 Mit Klageschriften, die am 29. Dezember 2015, 31. Dezember 2015 und 5. Januar 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhoben die Rechtsmittelführerinnen vier verschiedene, als Rechtssachen T-762/15, T-763/19, T-772/15 und T-8/16 registrierte Klagen, die auf Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses, soweit er sie betrifft, und hilfsweise auf Herabsetzung der verhängten Geldbuße gerichtet waren.Rn. 96 Als Beleg sei z. B. auf Rn. 242 des Urteils T-762/15 verwiesen, wo das Gericht feststellt, dass, "wie die Kommission - ohne dass die Rechtsmittelführerinnen widersprochen hätten - ausführt, die Rechtsmittelführerinnen jeden Kontakt gesondert und detailliert in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte in Abrede [stellten] und … es ihnen [gelang], die Kommission davon [zu] überzeugen, ihre Anschuldigungen im Hinblick auf bestimmte bilaterale Kontakte nicht mehr aufrechtzuerhalten".
{FN:2} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).
{FN:4} Zu einer detaillierten Darstellung siehe angefochtene Urteile und insbesondere die Rn. 1 bis 37 der Urteile T-762/15 und T-763/15 und Rn. 1 bis 32 der Urteile T-772/15 und T-8/16.
{FN:37} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 263 bis 265).
{FN:38} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 266 bis 268).
{FN:39} Urteil vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, EU:T:2019:515, Rn. 270 und 271).
- EuGH, 06.12.2012 - C-441/11
Der Gerichtshof hebt in Bezug auf das Unternehmen Coppens das Urteil des Gerichts …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19
Damit habe das Gericht das Urteil vom 6. Dezember 2012 in der Rechtssache C-441/11 P, Kommission/Verhuizingen Coppens (EU:C:2012:778), und das Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2014 in der Rechtssache T-68/09, Soliver/Kommission (EU:T:2014:867), unbeachtet gelassen.{FN:15} In diesem Sinne, wenn auch mit Verweis auf den früheren Art. 81 Abs. 1 EG, vgl. Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens (C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:22} Vgl. Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens (C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 44).
{FN:23} Vgl. Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens (C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 45).
{FN:24} Vgl. Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens (C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 46).
- EuGH, 25.03.2021 - C-591/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
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{FN:45} Vgl. zuletzt Urteil vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission (C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 185 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:46} Vgl. zuletzt Urteil vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission (C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 187 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:51} Vgl. zuletzt Urteil vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission (C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 197 und 198 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.12.2013 - C-448/11
Rechtsmittel; Kartelle; Europäischer Markt für Wasserstoffperoxid und …
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{FN:25} Vgl. Urteil vom 5. Dezember 2013, SNIA/Kommission (C-448/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:801, Rn. 42 bis 44).{FN:29} Vgl. Urteil vom 5. Dezember 2013, SNIA/Kommission (C-448/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:801, Rn. 42 und 43).
{FN:30} Vgl. Urteil vom 5. Dezember 2013, SNIA/Kommission (C-448/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:801, Rn. 44).
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
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{FN:18} Vgl. Urteil vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni (C-49/92 P, EU:C:1999:356, Rn. 84).{FN:19} Vgl. Urteil vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni (C-49/92 P, EU:C:1999:356, Rn. 81).
- EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19
{FN:27} Vgl. Urteil vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:28} Vgl. Urteil vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte …
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{FN:43} Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens/Kommission (C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 394 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:44} Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens/Kommission (C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 395 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.07.2019 - T-763/15
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem ein Kartell auf dem …
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{FN:2} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).{FN:4} Zu einer detaillierten Darstellung siehe angefochtene Urteile und insbesondere die Rn. 1 bis 37 der Urteile T-762/15 und T-763/15 und Rn. 1 bis 32 der Urteile T-772/15 und T-8/16.
- EuG, 10.10.2014 - T-68/09
Soliver / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19
Damit habe das Gericht das Urteil vom 6. Dezember 2012 in der Rechtssache C-441/11 P, Kommission/Verhuizingen Coppens (EU:C:2012:778), und das Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2014 in der Rechtssache T-68/09, Soliver/Kommission (EU:T:2014:867), unbeachtet gelassen.{FN:9} Vgl. Urteil vom 10. Oktober 2014, Soliver/Kommission (T-68/09, EU:T:2014:867).
- EuGH, 14.09.2010 - C-550/07
Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit …
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{FN:50} Vgl. Urteil vom 14. September 2010, Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission (C-550/07 P, EU:C:2010:512, Rn. 54 und 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.10.2015 - C-194/14
AC-Treuhand / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäische …
- EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
ASNEF-EQUIFAX - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch …
- EuGH, 18.07.2013 - C-501/11
Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung …
- EuGH, 10.07.2014 - C-295/12
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …
- EuGH, 12.12.2019 - C-435/18
Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell …
- EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres …
- EuGH, 12.11.2014 - C-580/12
Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am …
- EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …
- EuGH, 26.09.2018 - C-99/17
Infineon Technologies/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt …
- EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
Fresh Del Monte Produce / Kommission und Commission / Fresh Del Monte Produce - …
- EuGH, 03.09.2009 - C-534/07
Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 19.03.2009 - C-510/06
Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 01.02.2018 - C-261/16
Der Gerichtshof erhält die Geldbußen aufrecht, die die Kommission gegen mehrere …
- EuGH, 22.10.2020 - C-702/19
Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb …
- EuGH, 24.09.2020 - C-601/18
Prysmian und Prysmian Cavi e Sistemi/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
- EuGH, 26.01.2017 - C-644/13
Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 28.11.2019 - C-593/18
ABB/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
- EuGH, 19.12.2012 - C-452/11
Heineken Nederland und Heineken / Kommission
- EuGH, 31.10.2019 - C-281/18
Repower/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Widerruf …
- EuG, 12.07.2019 - T-772/15
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem ein Kartell auf dem …
- EuGH, 26.01.2017 - C-642/13
Villeroy & Boch - Belgium / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 12.07.2019 - T-8/16
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem ein Kartell auf dem …
- EuG, 16.12.2015 - T-43/11
Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo / Kommission
- EuG, 24.11.2022 - T-763/19
Ultra Electronics Holdings u.a./ Kommission
- BGH, 12.05.2026 - KZR 6/24
Sammelklage-Inkasso - Grenzen des "Sammelklage-Inkassos" beim LKW-Kartell
Das gilt entgegen der Revision auch für Beschaffungsvorgänge vor dem Jahr 2002, weil die Kommission für den Zeitraum ab dem 17. Januar 1997 eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung aufgrund eines gemeinschaftlichen Gesamtplans festgestellt hat (…Kommissionsbeschluss, Rn. 62, 70 ff.; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 16. Juni 2022 - C-699/19 P, ECLI:EU:C:2022:483, juris Rn. 55; Schlussanträge des GA Pitruzzella vom 3. Juni 2021, C-697/19 P bis C-700/19 P, NZKart 2021, 423 Rn. 106). - Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
Servier u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
{FN:101} Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in den Rechtssachen Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission, Quanta Storage/Kommission sowie Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (C-697/19 P bis C-700/19 P, EU:C:2021:452, Rn. 100 ff.); vgl. auch Urteil vom 16. September 2013, Masco u. a./Kommission (…T-378/10, EU:T:2013:469, Rn. 57); vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission (…T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 138), sowie LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (…T-128/11, EU:T:2014:88, Rn. 224). - Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-14/24
" Pourvoi - Concurrence - Abus de position dominante - Marché intérieur du gaz …
{FN:75} Voir, à cet égard, conclusions de M. l'avocat général Pitruzzella dans l'affaire Sony Corporation et Sony Electronics/Commission, Sony Optiarc et Sony Optiarc America / Commission, Quanta Storage/Commission et Toshiba Samsung Storage Technology et Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Commission (C-697/19 P à C-700/19 P, EU:C:2021:452, points 55 à 80) ; voir également M. Romic, « Particularities of Proving a Single and Continuous Infringement of EU Competition Rules " Yearbook of Antitrust and Regulatory Studies, Vol. 13, Issue 22, 2020, p. 169.
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