Rechtsprechung
| EuGH, 08.04.2014 - C-78/14 P-R |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / ANKO
Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf Aussetzung der Durchführung - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) - Verträge über die Projekte Oasis und Perform - Aussetzung der Zahlungen - Bei der Prüfung ...
- EU-Kommission
[fremdsprachig]
- Wolters Kluwer
Vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsmittel; Antrag auf Aussetzung der Durchführung; Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013); Verträge über die Projekte Oasis und Perform; Aussetzung der Zahlungen; Bei der Prüfung anderer ...
Verfahrensgang
- EuG, 12.12.2013 - T-117/12
- EuGH, 21.02.2014 - C-78/14
- EuGH, 08.04.2014 - C-78/14 P-R
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
- EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (12)
- EuG, 12.12.2013 - T-117/12
ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias gegen Europäische Kommission.
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Rn. 1 Mit ihrem am 13. Februar 2014 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenen Rechtsmittel hat die Europäische Kommission beantragt, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union ANKO/Kommission (T-117/12, EU:T:2013:643, im Folgenden: angefochtenes Urteil) aufzuheben.Die Durchführung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union ANKO/Kommission (T-117/12, EU:T:2013:643) wird bis zur Verkündung des das Rechtsmittelverfahren in der Rechtssache C-78/14 P abschließenden Urteils ausgesetzt..
- EuGH, 14.10.1996 - C-268/96
SCK und FNK / Kommission
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Rn. 23 Zur Voraussetzung der Dringlichkeit hat die Partei, die den Erlass einstweiliger Anordnungen beantragt, nachzuweisen, dass sie den Ausgang des Verfahrens zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne dass ihr ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entstünde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Matra/Kommission, C-225/91 R, EU:C:1991:460, Rn. 19, sowie SCK und FNK/Kommission, C-268/96 P[R], EU:C:1996:381, Rn. 30). - EuGH, 08.05.2003 - C-39/03
Cambridge Healthcare Supplies / Kommission - "Rechtsmittel -Humanarzneimittel - …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Rn. 15 Die Voraussetzung des fumus boni iuris ist erfüllt, wenn im Stadium des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes eine bedeutsame rechtliche Kontroverse besteht, deren Lösung sich nicht sogleich aufdrängt, so dass das Rechtsmittel dem ersten Anschein nach nicht einer ernstlichen Grundlage entbehrt (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs, Publishers Association/Kommission, 56/89 R, EU:C:1989:238, Rn. 31, und Kommission/Artegodan u. a., C-39/03 P-R, EU:C:2003:269, Rn. 40).
- EuGH, 19.12.2013 - C-426/13
Kommission / Deutschland - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Da nämlich der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes darin besteht, die volle Wirksamkeit der Hauptsacheentscheidung sicherzustellen, um Lücken im durch den Gerichtshof gewährleisteten Rechtsschutz zu vermeiden, muss sich der Richter des vorläufigen Rechtsschutzes darauf beschränken, die sachliche Richtigkeit der im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geltend gemachten Klagegründe "dem ersten Anschein nach" zu beurteilen, um festzustellen, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Klage Erfolg haben wird (Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Kommission/Deutschland, C-426/13 P[R], EU:C:2013:848, Rn. 41). - EuGH, 29.04.2005 - C-404/04
Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Der Richter des vorläufigen Rechtsschutzes nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P-R, EU:C:2005:267, Rn. 10 und 11 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
Front National und Martinez / Parlament
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Gemäß Art. 278 AEUV kann der Gerichtshof jedoch, wenn er dies den Umständen nach für nötig hält, die Durchführung des angefochtenen Urteils aussetzen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs Front National und Martinez/Parlament, C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, EU:C:2002:116, Rn. 71). - EuGH, 07.03.2013 - C-551/12
EDF / Kommission - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Rn. 26 Hierzu ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wenn der geltend gemachte Schaden finanzieller Art ist, die beantragte einstweilige Anordnung zu rechtfertigen, sofern erkennbar ist, dass die Rechtsmittelführerin andernfalls in eine Lage geriete, die ihre finanzielle Lebensfähigkeit vor dem Ergehen der abschließenden Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache bedrohen könnte, oder dass ihre Marktanteile wesentlich verändert würden (in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Camar/Kommission und Rat, C-43/98 P[R], EU:C:1998:166, Rn. 36, und des Vizepräsidenten des Gerichtshofs EDF/Kommission, C-551/12 P[R], EU:C:2013:157, Rn. 54). - EuGH, 15.04.1998 - C-43/98
Camar / Kommission und Rat - "Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Rn. 26 Hierzu ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wenn der geltend gemachte Schaden finanzieller Art ist, die beantragte einstweilige Anordnung zu rechtfertigen, sofern erkennbar ist, dass die Rechtsmittelführerin andernfalls in eine Lage geriete, die ihre finanzielle Lebensfähigkeit vor dem Ergehen der abschließenden Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache bedrohen könnte, oder dass ihre Marktanteile wesentlich verändert würden (in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Camar/Kommission und Rat, C-43/98 P[R], EU:C:1998:166, Rn. 36, und des Vizepräsidenten des Gerichtshofs EDF/Kommission, C-551/12 P[R], EU:C:2013:157, Rn. 54). - EuGH, 04.12.1991 - C-225/91
Matra / Kommission
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Rn. 23 Zur Voraussetzung der Dringlichkeit hat die Partei, die den Erlass einstweiliger Anordnungen beantragt, nachzuweisen, dass sie den Ausgang des Verfahrens zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne dass ihr ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entstünde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Matra/Kommission, C-225/91 R, EU:C:1991:460, Rn. 19, sowie SCK und FNK/Kommission, C-268/96 P[R], EU:C:1996:381, Rn. 30). - EuGH, 28.11.2013 - C-390/13
EMA / InterMune UK u.a. - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen …
Auszug aus EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Für den Nachweis des Bestehens eines solchen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens braucht sein Bevorstehen nicht mit absoluter Sicherheit nachgewiesen zu werden, seine Entstehung muss jedoch mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sein (Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs EMA/InterMune UK u. a., C-390/13 P[R], EU:C:2013:795, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.01.2014 - C-574/13
Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren der einstweiligen …
- EuGH, 13.06.1989 - C-56/89
Publishers Association / Kommission
- EuGH, 27.03.2024 - C-639/23
Online-Werbung: Der Antrag von Amazon auf Aussetzung ihrer Pflicht, ein …
Rn. 150 Dieser Umstand kann jedoch nicht für sich allein als entscheidend angesehen werden, da der eigentliche Zweck der Interessenabwägung darin besteht, zu beurteilen, ob trotz der Beeinträchtigung der Interessen des Antragstellers, die die Gefahr, einen schweren und irreparablen Schaden zu erleiden, darstellt, die Berücksichtigung der Interessen, die mit der sofortigen Vollziehung des angefochtenen Beschlusses verbunden sind, die Ablehnung der beantragten einstweiligen Anordnungen rechtfertigen kann (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Juli 1996, Vereinigtes Königreich/Kommission, C-180/96 R, EU:C:1996:308, Rn. 90 bis 92, Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. April 2001, Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, C-471/00 P[R], EU:C:2001:218, Rn. 120, und Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 8. April 2014, Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, EU:C:2014:239, Rn. 40). - EuGH, 12.06.2014 - C-21/14
Kommission / Rusal Armenal - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
Denn der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes besteht darin, die volle Wirksamkeit der Hauptsachenentscheidung sicherzustellen, um Lücken in dem durch den Gerichtshof gewährleisteten Rechtsschutz zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, EU:C:2014:239, Rn. 15).Für den Nachweis des Bestehens eines solchen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens braucht sein Bevorstehen nicht mit absoluter Sicherheit nachgewiesen zu werden, seine Entstehung muss jedoch mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sein (Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Kommission/ANKO, EU:C:2014:239, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 41 Jedoch sind die Voraussetzungen des fumus boni iuris und der Dringlichkeit nach Art. 160 Abs. 3 der Verfahrensordnung verschieden und kumulativ, so dass Rusal Armenal weiter das Drohen eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens nachweisen muss (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Akhras/Rat, C-110/12 P[R], EU:C:2012:507, Rn. 26, und des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Kommission/ANKO, EU:C:2014:239, Rn. 14).
- EuGH, 17.12.2018 - C-619/18
Polen hat die Anwendung der nationalen Bestimmungen zur Senkung des …
Es genügt, dass seine Entstehung mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist (Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 8. April 2014, Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, EU:C:2014:239, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.01.2016 - C-517/15
AGC Glass Europe u.a./ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - …
Der Eilrichter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, EU:C:2014:239, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 01.09.2015 - T-235/15
Pari Pharma/ EMA - Vorläufiger Rechtsschutz - Zugang zu Dokumenten - Verordnung …
Rn. 88 Was insbesondere den von der Klägerin im vorliegenden Fall geltend gemachten Schaden anbelangt, wurde von der Rechtsprechung entschieden, dass ein objektiv erheblicher oder auch ein nicht unbeachtlicher finanzieller Schaden als "schwer" eingestuft werden kann, ohne dass er systematisch zu dem Umsatz des Unternehmens in Beziehung gesetzt werden muss, das sein Entstehen befürchtet (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. März 2013, EDF/Kommission, C-551/12 P[R], Slg, EU:C:2013:157, Rn. 32 und 33; vgl. auch entsprechend Beschluss vom 8. April 2014, Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, Slg, EU:C:2014:239, Rn. 34).Angesichts der Besonderheiten von Rechtsstreitigkeiten betreffend den Schutz angeblich vertraulicher Informationen ist die Klägerin nicht verpflichtet, darüber hinaus nachzuweisen, dass sie sich in einer Situation befände, die ihre wirtschaftliche Existenz gefährden könnte, oder dass ihre Marktanteile ernsthaft und irreparabel beeinträchtigt würden, wenn die beantragten einstweiligen Maßnahmen nicht gewährt würden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Beschluss Kommission/ANKO, oben in Rn. 88 angeführt, EU:C:2014:239, Rn. 26 ff.).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-393/21
Lufthansa Technik AERO Alzey - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Kommission / ANKO - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für …
In der Rechtssache C-78/14 P.Rn. 18 Mit den Beschlüssen Kommission/ANKO (C-78/14 P-R, EU:C:2014:93) und Kommission/ANKO (C-78/14 P-R, EU:C:2014:239) hat der Vizepräsident des Gerichtshofs entschieden, die Durchführung des angefochtenen Urteils bis zum Erlass des das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beendenden Beschlusses auszusetzen, noch bevor die andere Partei des Verfahrens ihre Stellungnahme abgegeben hat, und die Durchführung des angefochtenen Urteils bis zur Verkündung des das Rechtsmittelverfahren in der vorliegenden Rechtssache abschließenden Urteils auszusetzen.
- EuG, 26.05.2021 - T-54/21
Der Präsident des Gerichts weist den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der …
Da der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes darin besteht, die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung sicherzustellen, um Lücken in dem durch die Unionsgerichte gewährleisteten Rechtsschutz zu vermeiden, muss sich der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nämlich darauf beschränken, die Begründetheit der im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geltend gemachten Klagegründe prima facie zu beurteilen, um festzustellen, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Klage Erfolg haben wird (…vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 2013, Kommission/Deutschland, C-426/13 P[R], EU:C:2013:848, Rn. 41, und vom 8. April 2014, Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, EU:C:2014:239, Rn. 15). - EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
Der für die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P-R, EU:C:2005:267, Rn. 10 und 11 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und des Vizepräsidenten des Gerichtshofs, Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, EU:C:2014:239, Rn. 14). - EuG, 27.02.2015 - T-826/14
Spanien/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - …
Da nämlich der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes darin besteht, die volle Wirksamkeit der Hauptsacheentscheidung sicherzustellen, um Lücken im durch den Unionsrichter gewährleisteten Rechtsschutz zu vermeiden, muss sich der Richter des vorläufigen Rechtsschutzes darauf beschränken, die Begründetheit der im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geltend gemachten Klagegründe prima facie zu beurteilen, um festzustellen, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Klage Erfolg haben wird (…Beschlüsse vom 19. Dezember 2013, Kommission/Deutschland, C-426/13 P[R], Slg, EU:C:2013:848, Rn. 41, und vom 8. April 2014, Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, Slg, EU:C:2014:239, Rn. 15). - EuG, 04.12.2014 - T-199/14
Vanbreda Risk & Benefits / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche …
- EuG, 25.08.2026 - T-336/26
- EuG, 01.09.2015 - T-344/15
Frankreich/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zugang zu Dokumenten der …
- EuG, 24.03.2015 - T-383/14
Europower / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Bauaufträge - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EuGH, 29.10.2015 - C-78/14 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / ANKO
Rechtsmittel - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) - Verträge über Finanzhilfen der Europäischen Union an die Projekte Perform und Oasis - Bei der Prüfung anderer Projekte festgestellte ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / ANKO
Rechtsmittel - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) - Verträge über Finanzhilfen der Europäischen Union an die Projekte Perform und Oasis - Bei der Prüfung anderer Projekte festgestellte ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / ANKO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 - 2013) - Verträge über Finanzhilfen der Europäischen Union an die Projekte Perform und Oasis - Bei der Prüfung anderer Projekte festgestellte ...
Verfahrensgang
- EuG, 12.12.2013 - T-117/12
- EuGH, 21.02.2014 - C-78/14
- EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
- EuGH, 29.10.2015 - C-78/14 P
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
Commune de Millau und SEMEA / Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - …
Auszug aus EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Rn. 21 Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsmittel nach Art. 256 AEUV und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf Rechtsfragen beschränkt ist und auf die Unzuständigkeit des Gerichts, auf einen Verfahrensfehler, durch den die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden, oder auf eine Verletzung des Unionsrechts durch das Gericht gestützt werden muss (Urteil Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 55).Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Beweise stellen demnach, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Kommission / ANKO - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
Auszug aus EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
In der Rechtssache C-78/14 P.Rn. 18 Mit den Beschlüssen Kommission/ANKO (C-78/14 P-R, EU:C:2014:93) und Kommission/ANKO (C-78/14 P-R, EU:C:2014:239) hat der Vizepräsident des Gerichtshofs entschieden, die Durchführung des angefochtenen Urteils bis zum Erlass des das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beendenden Beschlusses auszusetzen, noch bevor die andere Partei des Verfahrens ihre Stellungnahme abgegeben hat, und die Durchführung des angefochtenen Urteils bis zur Verkündung des das Rechtsmittelverfahren in der vorliegenden Rechtssache abschließenden Urteils auszusetzen.
- EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
Tomra u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - …
Auszug aus EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Rn. 54 Was die behauptete Verfälschung von Beweisen durch das Gericht betrifft, hat die Kommission diese Verfälschung zwar, wie nach ständiger Rechtsprechung verlangt, ausdrücklich geltend gemacht (…vgl. u. a. Beschluss Walcher Meßtechnik/HABM, C-374/14 P, EU:C:2015:101, Rn. 27), doch muss sich nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. Urteil Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 500 000 Euro, die gegen das …
Auszug aus EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Für den Nachweis einer solchen Verfälschung genügt es also nicht, eine andere als die vom Gericht gewählte Auslegung dieser Beweise vorzuschlagen (vgl. Urteile Activision Blizzard Germany/Kommission, C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 57, und Kommission/Aalberts Industries u. a., C-287/11 P, EU:C:2013:445, Rn. 52). - EuGH, 04.07.2013 - C-287/11
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des …
Auszug aus EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Für den Nachweis einer solchen Verfälschung genügt es also nicht, eine andere als die vom Gericht gewählte Auslegung dieser Beweise vorzuschlagen (vgl. Urteile Activision Blizzard Germany/Kommission, C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 57, und Kommission/Aalberts Industries u. a., C-287/11 P, EU:C:2013:445, Rn. 52). - EuGH, 12.02.2015 - C-374/14
Walcher Meßtechnik / HABM
Auszug aus EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Rn. 54 Was die behauptete Verfälschung von Beweisen durch das Gericht betrifft, hat die Kommission diese Verfälschung zwar, wie nach ständiger Rechtsprechung verlangt, ausdrücklich geltend gemacht (vgl. u. a. Beschluss Walcher Meßtechnik/HABM, C-374/14 P, EU:C:2015:101, Rn. 27), doch muss sich nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (…vgl. Urteil Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 12.12.2013 - T-117/12
ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias gegen Europäische Kommission.
Auszug aus EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2013, ANKO/Kommission (T-117/12, EU:T:2013:643, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Kommission verurteilt hat, an die ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias (im Folgenden: ANKO) die Beträge zu zahlen, deren Zahlung auf der Grundlage von Klausel II.5 Abs. 3 Buchst. d der Allgemeinen Bedingungen in Anhang II der Finanzhilfevereinbarungen betreffend die Projekte Perform und Oasis (im Folgenden: Allgemeine Bedingungen) ausgesetzt wurde. - EuGH, 21.02.2014 - C-78/14
Kommission / ANKO
Auszug aus EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Rn. 18 Mit den Beschlüssen Kommission/ANKO (C-78/14 P-R, EU:C:2014:93) und Kommission/ANKO (C-78/14 P-R, EU:C:2014:239) hat der Vizepräsident des Gerichtshofs entschieden, die Durchführung des angefochtenen Urteils bis zum Erlass des das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beendenden Beschlusses auszusetzen, noch bevor die andere Partei des Verfahrens ihre Stellungnahme abgegeben hat, und die Durchführung des angefochtenen Urteils bis zur Verkündung des das Rechtsmittelverfahren in der vorliegenden Rechtssache abschließenden Urteils auszusetzen.
- EuGH, 16.11.2017 - C-250/16
Ludwig-Bölkow-Systemtechnik/ Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - …
Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Beweise stellen demnach, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO, C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Auslegung einer vertraglichen Bestimmung durch das Gericht stellt aber eine Tatsachenfrage dar, die dem Gerichtshof als solche nicht zur Prüfung im Rahmen eines Rechtsmittels unterbreitet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO, C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 23).
- EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern: Der Gerichtshof weist die …
Rn. 94 Soweit die Rechtsmittelführerinnen vortragen, Art. 7 der streitigen Verordnung habe in dem Sinne verstanden werden können, dass die Kommission die Testmethode gemäß Abschnitt 5.9 der Cenelec-Norm zum Zeitpunkt des Erlasses der streitigen Verordnung noch nicht geprüft, sondern ihre Prüfung für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen habe, so ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass ein Bestandteil der dem Gericht unterbreiteten Akten auch anders verstanden werden kann, als ihn das Gericht interpretiert hat, noch nicht belegt, dass das Verständnis des Gerichts auf einer Verfälschung beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO, C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 55). - EuGH, 10.03.2021 - C-572/19
Ertico - ITS Europe/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Siebtes …
Rn. 70 Im Übrigen kann die Prüfung einer vertraglichen Bestimmung durch das Gericht nicht als Auslegung des Rechts angesehen werden und kann daher nicht im Rahmen eines Rechtsmittels überprüft werden, ohne damit in die Zuständigkeit des Gerichts zur Feststellung des Sachverhalts einzugreifen (Urteile vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO, C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 23, …und vom 14. Januar 2021, ERCEA/Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis, C-280/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:23, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die Geldbuße von fast 94 Mio. …
{FN:99} Vgl. oben, Nr. 69 der vorliegenden Schlussanträge und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie zur Auslegung des Wortlauts der streitigen Vereinbarungen Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO (C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 23). - EuGH, 17.10.2019 - C-403/18
Alcogroup und Alcodis/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
Insoweit genügt es nicht, darzutun, dass ein Dokument anders ausgelegt werden könnte als durch das Gericht (Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO, C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2026 - C-627/24
Rechtsmittel - Verordnung (EU) 2022/1925 - Benennung von Torwächtern - …
{FN:21} Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO (C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 54 und 55). - Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
Servier u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
{FN:87} Die Auslegung dieser Klauseln gehört zur Tatsachenwürdigung, die dem Gericht obliegt: vgl. Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO (C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 23). - EuGH, 25.06.2020 - C-730/18
SC/ Eulex Kosovo - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Personal internationaler …
Rn. 55 Zunächst hat das Gericht nämlich noch Art. 1.2 des Arbeitsvertrags im Hinblick auf den Nichtigkeitsgrund auszulegen, was eine Tatsachenwürdigung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO, C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 23, …und Beschluss vom 21. April 2016, Borde und Carbonium/Kommission, C-279/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:297, Rn. 30 bis 32), um über die Trennbarkeit dieses Vertrags von der Entscheidung über das interne Auswahlverfahren von 2016 und der Entscheidung über die Nichtverlängerung dieses Vertrags zu entscheiden. - Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-535/22
Aeris Invest/ Kommission und SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …
{FN:25} Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post (…C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 63); Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO (C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 54). - Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-579/22
Anglo Austrian AAB/ EZB und Far East - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …
{FN:54} Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post (…C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 63), Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO (C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 54). - Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-541/22
García Fernández u. a./ Kommission und SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- …
- EuGH, 25.07.2018 - C-139/17
QuaMa Quality Management/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2025 - C-882/24
Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage für …
- EuGH, 23.01.2025 - C-766/21
Parlament/ Axa Assurances Luxembourg u. a. - Rechtsmittel - Art. 56 der Satzung …
- EuGH, 09.07.2020 - C-241/19
Haswani/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- EuGH, 03.07.2025 - C-114/24
Rechtsmittel - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-767/21
Rivière u. a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Europäisches …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EuGH, 21.02.2014 - C-78/14 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / ANKO
Verfahrensgang
- EuG, 12.12.2013 - T-117/12
- EuGH, 21.02.2014 - C-78/14 P
- EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
- EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- EuG, 12.12.2013 - T-117/12
ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias gegen Europäische Kommission.
Auszug aus EuGH, 21.02.2014 - C-78/14
Rn. 1 Par sa requête, la Commission européenne demande à la Cour de surseoir à l'exécution de l'arrêt du Tribunal de l'Union européenne du 12 décembre 2013, ANKO/Commission (T-117/12, ci-après l'«arrêt litigieux"), jusqu'au prononcé de l'arrêt sur pourvoi.1) Il est sursis à l'exécution de l'arrêt du Tribunal de l'Union européenne du 12 décembre 2013, ANKO/Commission (T-117/12), jusqu'au prononcé de l'ordonnance mettant fin à la procédure de référé..
- EuGH, 07.03.2013 - C-551/12
EDF / Kommission - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - …
Auszug aus EuGH, 21.02.2014 - C-78/14
Cela étant, il ne saurait être exclu à ce stade que le préjudice financier pour les finances publiques de l'Union soit d'un montant objectivement non négligeable et que ce préjudice puisse donc être considéré comme «grave" [voir, en ce sens, ordonnance du vice-président de la Cour du 7 mars 2013, EDF/Commission, C-551/12 P(R), non encore publiée au Recueil, point 33]. - EuGH, 18.04.2007 - C-193/07
Kommission / Polen
Auszug aus EuGH, 21.02.2014 - C-78/14
Rn. 10 ANKO n'ayant pas encore pu, à ce stade de la procédure, présenter ses observations sur la demande en référé formée par la Commission, il n'est dès lors pas possible, à ce jour, de décider si cette dernière a établi à suffisance le bien-fondé de cette demande (voir, en ce sens, ordonnance du président de la Cour du 18 avril 2007, Commission/Pologne, C-193/07 R, point 8).
- EuGH, 02.03.2016 - C-162/15
Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - …
Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vor (Beschlüsse des Vizepräsidenten des Gerichtshofs, Kommission/ANKO, C-78/14 P-R, EU:C:2014:93, Rn. 14, sowie AGC Glass Europe u. a./Kommission, C-517/15 P-R, EU:C:2016:21, Rn. 21). - EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Kommission / ANKO - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für …
Rn. 18 Mit den Beschlüssen Kommission/ANKO (C-78/14 P-R, EU:C:2014:93) und Kommission/ANKO (C-78/14 P-R, EU:C:2014:239) hat der Vizepräsident des Gerichtshofs entschieden, die Durchführung des angefochtenen Urteils bis zum Erlass des das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beendenden Beschlusses auszusetzen, noch bevor die andere Partei des Verfahrens ihre Stellungnahme abgegeben hat, und die Durchführung des angefochtenen Urteils bis zur Verkündung des das Rechtsmittelverfahren in der vorliegenden Rechtssache abschließenden Urteils auszusetzen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / ANKO
Rechtsmittel - Schiedsklausel - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Auslegung einer Vertragsklausel
Verfahrensgang
- EuG, 12.12.2013 - T-117/12
- EuGH, 21.02.2014 - C-78/14
- EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14 P
- EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- EuGH, 19.06.2014 - C-531/12
Commune de Millau und SEMEA / Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
{FN:5} - Vgl. als Beispiel für diese ständige Rechtsprechung Urteil Commune de Millau und SEMEA/Kommission (C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:14} - EU:C:2014:2008.
{FN:15} - Urteil Commune de Millau und SEMEA/Kommission (EU:C:2014:2008, Rn. 57).
- EuGH, 05.05.2011 - C-200/10
Evropaïki Dynamiki / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
{FN:8} - C-200/10 P, EU:C:2011:281.{FN:13} - Urteile Kommission/Alexiadou (EU:C:2008:623) und Evropaïki Dynamiki/Kommission (EU:C:2011:281).
- EuGH, 13.11.2008 - C-436/07
Kommission / Alexiadou
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
{FN:7} - C-436/07 P, EU:C:2008:623, Rn. 19.{FN:13} - Urteile Kommission/Alexiadou (EU:C:2008:623) und Evropaïki Dynamiki/Kommission (EU:C:2011:281).
- EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
Tomra u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
{FN:28} - Vgl. Urteil Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
{FN:30} - Vgl. Urteil PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 37). - EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 500 000 Euro, die gegen das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
{FN:31} - Vgl. Urteile Activision Blizzard Germany/Kommission (C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 57) und Kommission/Aalberts Industries u. a. (…C-287/11 P, EU:C:2013:445, Rn. 52). - BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56
Schiedsvertrag und Schiedsspruch. Auslegung
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
{FN:23} - Bundesgerichtshof (Deutschland), Urteil vom 28.2.1957 - VII ZR 204/56 (BGHZ 24, 15). - EuGH, 04.07.2013 - C-287/11
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
{FN:31} - Vgl. Urteile Activision Blizzard Germany/Kommission (…C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 57) und Kommission/Aalberts Industries u. a. (C-287/11 P, EU:C:2013:445, Rn. 52). - Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05
und Sicherheitspolitik - GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS OSMAN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
Generalanwältin Kokott erläutert in ihren Schlussanträgen in dieser Rechtssache (C-229/05 P, EU:C:2006:606, Nr. 42) den Unterschied zwischen den beiden Formulierungen in der Weise, dass "auch die Feststellung der Verfälschung von Beweismitteln ein Mindestmaß der Würdigung voraussetzt. - EuGH, 28.02.2013 - C-171/12
Rechtsmittel; Gemeinschaftsmarke; Verordnung (EG) Nr. 40/94; Art. 51 Abs. 1 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14
{FN:26} - Zu diesem Erfordernis vgl. z. B. Beschluss Carrols/HABM (C-171/12 P, EU:C:2013:131, Rn. 36). - EuGH, 10.07.2003 - C-87/01
Kommission / CCRE - "Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, durch die zwei …
- EuG, 12.12.2013 - T-117/12
ANKO AE Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias gegen Europäische Kommission.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2016 - C-30/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist die Unionsmarke, die die Form des …
{FN:23} - Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/ANKO (C-78/14 P, EU:C:2015:153, Nr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".