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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 02.09.2021 - C-930/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35543
EuGH, 02.09.2021 - C-930/19 (https://dejure.org/2021,35543)
EuGH, Entscheidung vom 02.09.2021 - C-930/19 (https://dejure.org/2021,35543)
EuGH, Entscheidung vom 02. September 2021 - C-930/19 (https://dejure.org/2021,35543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgischer Staat (Droit de séjour en cas de violence domestique)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 13 Abs. 2 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers - Ehe zwischen einem Unionsbürger und einem Drittstaatsangehörigen - Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts eines ...

  • doev.de PDF

    X - Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts eines Opfers häuslicher Gewalt

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 13 Abs. 2 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers - Ehe zwischen einem Unionsbürger und einem Drittstaatsangehörigen - Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts eines ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - Nach Ansicht des Gerichtshofs befindet sich ein Drittstaatsangehöriger, der Opfer von Gewalthandlungen im häuslichen Bereich seitens seines Ehegatten mit Unionsbürgerschaft wurde, nicht in einer Situation, die mit der eines Drittstaatsangehörigen ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH zum Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen nach Scheidung von EU-Bürger bei häuslicher Gewalt - EuGH zum Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen nach Scheidung von EU-Bürger bei häuslicher Gewalt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Weites Ermessen der EU-Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung des Aufenthaltsrechts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entweder gescheitere Ehe ertragen oder das Land verlassen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 66
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 30.06.2016 - C-115/15

    NA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
    Rn. 30 Diese Zweifel beruhen auf dem Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 51), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass diese Bestimmung dahin auszulegen ist, dass ein Drittstaatsangehöriger, der von einem Unionsbürger geschieden wurde, dessen Gewalttaten im häuslichen Bereich er während der Ehe ausgesetzt war, auf der Grundlage dieser Bestimmung keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung seines Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat hat, wenn das gerichtliche Scheidungsverfahren erst nach dem Wegzug des Ehegatten mit Unionsbürgerschaft aus diesem Mitgliedstaat eingeleitet wurde.

    Rn. 33 Insoweit ergibt sich zunächst sowohl aus der Überschrift als auch aus dem Wortlaut von Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38, dass die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts, das den Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, nach dieser Bestimmung zusteht, u. a. für den Fall der Scheidung vorgesehen ist und dass daher eine Scheidung, wenn die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind, nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts führt (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 40).

    Rn. 34 Sodann ist zum Kontext dieser Bestimmung festzustellen, dass Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 eine Ausnahme von dem in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Grundsatz darstellt, dass sich nicht für alle Drittstaatsangehörigen aus dieser Richtlinie das Recht ergibt, in einen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten, sondern nur für diejenigen, die im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie "Familienangehörige" eines Unionsbürgers sind, der sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, niedergelassen hat (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 betrifft nämlich die Ausnahmefälle, in denen die Scheidung nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts der betreffenden Drittstaatsangehörigen nach der Richtlinie 2004/38 führt, obwohl bei ihnen im Anschluss an ihre Scheidung die Voraussetzungen von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie und insbesondere die Eigenschaft als "Familienangehöriger" eines Unionsbürgers im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. a dieser Richtlinie nicht mehr vorliegen (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 42).

    Rn. 36 Schließlich ist zur Zielsetzung von Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 festzustellen, dass diese Bestimmung dem in ihrem 15. Erwägungsgrund genannten Zweck entspricht, für die Familienangehörigen, wenn die Ehe geschieden oder aufgehoben oder die eingetragene Partnerschaft beendet wird, einen rechtlichen Schutz vorzusehen, indem Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass in solchen Fällen Familienangehörigen, die sich bereits im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufhalten, das Aufenthaltsrecht auf persönlicher Grundlage erhalten bleibt (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 45).

    Rn. 37 Aus der Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2004/38, insbesondere aus der Begründung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (KOM[2001] 257 endg.), ergibt sich insoweit, dass dem geschiedenen Ehegatten nach dem vor der Richtlinie 2004/38 geltenden Unionsrecht das Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat versagt werden konnte (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 46).

    Rn. 38 Hierzu heißt es im Richtlinienvorschlag, das Ziel der vorgeschlagenen Bestimmung, des späteren Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38, sei es, Drittstaatsangehörigen einen gewissen Rechtsschutz zu bieten, da ihr Aufenthaltsrecht von der durch die Ehe ausgedrückten familiären Bindung abhängig sei und sie daher mit einer Scheidungsandrohung unter Druck gesetzt werden könnten; ein solcher Schutz sei nur erforderlich, wenn ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliege, da das Aufenthaltsrecht des einem Drittstaat angehörenden Ehegatten nicht berührt werde, wenn die Ehegatten getrennt lebten (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 47).

    Rn. 40 Aus dem Vorstehenden folgt, dass nach dem Wortlaut, dem Kontext und der Zielsetzung von Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 die Durchführung dieser Bestimmung einschließlich des Rechts aus Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 von der Scheidung der Betroffenen abhängt (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 48).

    Rn. 43 Entgegen den Ausführungen in Rn. 51 des Urteils vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), ist daher davon auszugehen, dass für die Zwecke der Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts gemäß Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 das gerichtliche Scheidungsverfahren nach dem Wegzug des Unionsbürgers aus dem Aufnahmemitgliedstaat eingeleitet werden kann.

  • EuGH, 16.07.2015 - C-218/14

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
    Rn. 41 In Rn. 62 des Urteils vom 16. Juli 2015, Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476), hat der Gerichtshof entschieden, dass in dem Fall, dass der Unionsbürger vor der Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens den Mitgliedstaat, in dem sich sein Ehegatte aufhält, verlässt, um sich in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat niederzulassen, das abgeleitete Aufenthaltsrecht des Drittstaatsangehörigen aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 mit dem Wegzug des Unionsbürgers endet und nicht mehr auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie aufrechterhalten werden kann.

    Der Zweck und die Rechtfertigung dieser abgeleiteten Rechte beruhen auf der Feststellung, dass die Nichtanerkennung dieser Rechte den Unionsbürger in seiner Freizügigkeit beeinträchtigen könnte, weil ihn dies davon abhalten könnte, von seinem Recht Gebrauch zu machen, in das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats einzureisen und sich dort aufzuhalten (Urteil vom 16. Juli 2015, Singh u. a., C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17

    Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
    Rn. 54 Was zweitens Art. 20 der Charta anbelangt, sieht dieser Artikel, nach dem "[a]lle Personen … vor dem Gesetz gleich [sind]", keine ausdrückliche Begrenzung seines Anwendungsbereichs vor und findet daher in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen Anwendung, etwa den von den Richtlinien 2004/38 und 2003/86 erfassten (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/17 [CETA EU-Kanada] vom 30. April 2019, EU:C:2019:341, Rn. 171 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Soweit sich die Situationen nicht miteinander vergleichen lassen, verstößt ihre unterschiedliche Behandlung nicht gegen die in Art. 20 der Charta garantierte Gleichheit vor dem Gesetz (Gutachten 1/17 [CETA EU-Kanada] vom 30. April 2019, EU:C:2019:341, Rn. 177 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-718/19

    Die Maßnahmen zur Vollstreckung einer Entscheidung über die Ausweisung eines …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
    Rn. 72 Wie aus den Erwägungsgründen 1 und 2 der Richtlinie 2004/38 hervorgeht, verleiht die Unionsbürgerschaft jedem Bürger der Union das elementare und persönliche Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften festgelegten Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten, wobei die Freizügigkeit von Personen im Übrigen eine der Grundfreiheiten des Binnenmarkts darstellt und in Art. 45 der Charta verankert ist (Urteil vom 22. Juni 2021, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a. [Präventive Maßnahmen im Hinblick auf eine Ausweisung], C-718/19, EU:C:2021:505, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 78 Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Art. 20 und 21 AEUV ergibt, besteht nämlich das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht uneingeschränkt, sondern ist den im AEU-Vertrag und in den Vorschriften zu seiner Durchführung vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen unterworfen (Urteil vom 22. Juni 2021, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a. [Präventive Maßnahmen im Hinblick auf eine Ausweisung] C-718/19, EU:C:2021:505, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
    Ebenso wurde festgestellt, dass Bedingungen, die die Integration von Familienangehörigen von Unionsbürgern im Aufnahmemitgliedstaat begünstigen, zur Verwirklichung des Ziels der Freizügigkeit beitragen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 1986, Reed, 59/85, EU:C:1986:157, Rn. 28, und vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 51).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
    Insoweit ist hinzuzufügen, dass der Ehegatte nicht notwendigerweise ständig bei dem Unionsbürger wohnen muss, um Inhaber eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts zu sein (…Urteile vom 13. Februar 1985, Diatta, 267/83, EU:C:1985:67, Rn. 20 und 22, und vom 8. November 2012, Iida, C-40/11, EU:C:2012:691, Rn. 58).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
    Rn. 51 Wie der Gerichtshof festgestellt hat, betrifft Art. 18 Abs. 1 AEUV jedoch in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallende Situationen, in denen ein Angehöriger eines Mitgliedstaats nur aufgrund seiner Staatsangehörigkeit gegenüber den Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats diskriminiert wird, findet aber keine Anwendung im Fall einer etwaigen Ungleichbehandlung zwischen Angehörigen der Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörigen (Urteil vom 4. Juni 2009, Vatsouras und Koupatantze, C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 52).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-153/14

    Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Drittstaatsangehörige vor einer …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
    Rn. 88 In jedem Fall darf der den Mitgliedstaaten zuerkannte Handlungsspielraum von ihnen nicht in einer Weise genutzt werden, die das Ziel dieser Richtlinie und ihre praktische Wirksamkeit beeinträchtigen oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2015, K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 50 und 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-709/20

    The UK legislation on Universal Credit, which deprives of that benefit Union …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
    Rn. 84 Was das Ermessen der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Richtlinie 2004/38 betrifft, ist dieses unbeschadet der Durchführung ihres Art. 37 begrenzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland, C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 83).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-101/12

    Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen …

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
    Rn. 57 Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgestellt hat, ist die in Art. 20 der Charta niedergelegte Gleichheit vor dem Gesetz ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, nach dem vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich und unterschiedliche Situationen nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 17. Oktober 2013, Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.02.1985 - 267/83

    Diatta / Land Berlin

  • EuGH, 21.04.2016 - C-558/14

    Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, …

  • EuGH, 02.10.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie …

  • EuGH, 17.04.1986 - 59/85

    Niederlande State / Reed

  • EuGH, 07.11.2018 - C-257/17

    C und A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs - …

  • EuGH, 07.04.2008 - C-23/08

    Koupatantze - Verbindung

  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht …

  • EuGH, 14.05.2019 - C-391/16

    Die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge in Bezug auf die Aberkennung und …

  • EuGH, 16.02.2022 - C-156/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …

    Gleiches gilt für die ebenfalls dort genannten Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz und der Nichtdiskriminierung, wie sich insbesondere aus den Rn. 94 und 98 des Urteils vom 3. Juni 2021, Ungarn/Parlament (C-650/18, EU:C:2021:426), sowie aus den Rn. 57 und 58 des Urteils vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657), ergibt.
  • EuGH, 01.08.2025 - C-397/23

    Jobcenter Arbeitplus Bielefeld - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Der Schutz des Familienlebens der Unionsbürger und insbesondere der Erlass von Maßnahmen zur Integration ihrer Familie im Aufnahmemitgliedstaat tragen zur Erreichung dieses Ziel bei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 81 und 82 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.03.2022 - C-205/20

    Entsendung von Arbeitnehmern: Das nationale Gericht muss sich versichern, dass …

    Rn. 54 Zweitens ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die in Art. 20 der Charta niedergelegte Gleichheit vor dem Gesetz ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, nach dem vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich und unterschiedliche Situationen nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 2. September 2021, X [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 55 Das für die Feststellung einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes geltende Erfordernis der Vergleichbarkeit der Situationen ist anhand aller die betreffenden Situationen kennzeichnenden Merkmale zu beurteilen (Urteil vom 2. September 2021, X [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.02.2022 - C-157/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …

    Gleiches gilt für die ebenfalls dort genannten Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz und der Nichtdiskriminierung, wie sich insbesondere aus den Rn. 94 und 98 des Urteils vom 3. Juni 2021, Ungarn/Parlament (C-650/18, EU:C:2021:426), sowie aus den Rn. 57 und 58 des Urteils vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657), ergibt.
  • EuGH, 12.09.2024 - C-63/23

    Sagrario - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Rn. 33 Vor dem Hintergrund, dass Art. 15 Abs. 4 der Richtlinie bestimmt, dass die Bedingungen für die Erteilung und die Dauer dieses eigenen Aufenthaltstitels im nationalen Recht festgelegt sind, hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass das den Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinie eingeräumte Ermessen, was die Bedingungen betrifft, unter denen einem Drittstaatsangehörigen, der im Wege der Familienzusammenführung in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats eingereist ist, auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie ein eigener Aufenthaltstitel erteilt werden kann, wenn "besonders schwierige Umstände" im Sinne dieser Bestimmung vorliegen, als weit zu verstehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 85 und 86).

    Rn. 34 Mit seinem Verweis auf das nationale Recht in Art. 15 Abs. 4 der Richtlinie 2003/86 wollte es der Unionsgesetzgeber also in das Ermessen der Mitgliedstaaten stellen, unter welchen Bedingungen einem Drittstaatsangehörigen, der im Rahmen einer Familienzusammenführung eingereist ist, ein eigener Aufenthaltstitel zu erteilen ist, wenn solche Umstände vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Mitgliedstaaten den ihnen zuerkannten Handlungsspielraum allerdings nicht in einer Weise nutzen, die die praktische Wirksamkeit oder das Ziel dieser Richtlinie beeinträchtigen oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 40 Die Richtlinie 2003/86 soll nämlich, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 2, 4 und 6 ergibt, allgemein den Schutz der Familie gewährleisten und die Integration Drittstaatsangehöriger in den Mitgliedstaaten erleichtern, indem im Wege der Familienzusammenführung ein Familienleben ermöglicht und zur Schaffung soziokultureller Stabilität beigetragen wird (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 26, vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 83, …und vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling], C-273/20 und C-355/20, EU:C:2022:617, Rn. 58).

    Rn. 46 So hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 15 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie 2003/86 namentlich durch die Gewährung eines eigenen Aufenthaltstitels einen Drittstaatsangehörigen schützen soll, der im Wege der Familienzusammenführung in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats eingereist ist und während der Ehe Opfer von Gewalthandlungen im häuslichen Bereich seitens des Zusammenführenden wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 69, 70, 85 und 89).

    In diesen Leitlinien sind als Beispiele für "besonders schwierige Umstände" im Sinne von Art. 15 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie 2003/86 nicht nur Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie Fälle genannt, in denen die betreffende Person in einer besonders schwierigen familiären Situation wäre, wenn sie zur Rückkehr in ihr Herkunftsland gezwungen würde, sondern auch Zwangsehen oder die Gefahr einer Genitalverstümmelung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 64).

    Rn. 56 Sodann wird diese Auslegung durch Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 gestützt, der für Familienangehörige von Unionsbürgern ebenso wie Art. 15 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie 2003/86 den Zweck verfolgt, den Schutz von Familienangehörigen, die Opfer von Gewalt im häuslichen Bereich wurden, zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 70 und 89).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-63/23

    Sagrario - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    {FN:10} Vgl. hierzu Urteile vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (…C-557/17, im Folgenden: Urteil Y. Z. u. a. [Täuschung bei der Familienzusammenführung], EU:C:2019:203, Rn. 47), und vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:14} Vgl. Urteil vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 64).

    {FN:15} Vgl. Urteil vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 85 bis 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 69 und 70).

    {FN:28} Der Gerichtshof hat in der Rechtssache, in der das Urteil vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657), ergangen ist, auch entschieden, dass Art. 15 Abs. 3 der Richtlinie 2003/86 den Zweck verfolgt, Familienangehörige zu schützen, die Opfer von Gewalt im häuslichen Bereich wurden (…Rn. 69 und 70).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-477/24

    Deldwyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht auf …

    Der Unionsgesetzgeber hat diese Beschränkungen und Bedingungen in der Richtlinie 2004/38 geregelt (Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:24} Der abgeleitete Charakter solcher Angehörigenrechte spiegelt ihren vorrangigen Zweck gemäß der Richtlinie 2004/38 wider, nämlich die Freizügigkeit der Unionsbürger zu fördern (vgl. Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 74 und 82 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:33} Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 stellt somit eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass die Familienangehörigen eines Unionsbürgers keine eigenständigen Aufenthaltsrechte, sondern vielmehr abgeleitete Rechte nach dieser Richtlinie genießen (Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 34).

    {FN:34} Urteil vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 61 und 62).

    In Fällen häuslicher Gewalt hat der Gerichtshof diese Anforderungen relativiert und angepasst (Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 43).

  • EuGH, 06.06.2023 - C-700/21

    Die Möglichkeit, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls abzulehnen, …

    Rn. 42 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die in Art. 20 der Charta niedergelegte Gleichheit vor dem Gesetz ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, nach dem vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich und unterschiedliche Situationen nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Soweit sich die Situationen nicht miteinander vergleichen lassen, verstößt ihre unterschiedliche Behandlung nicht gegen die in Art. 20 der Charta garantierte Gleichheit vor dem Gesetz (Urteil vom 2. September 2021, État belge [Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt], C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2022 - C-624/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Nature du droit de séjour au titre …

    {FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 74).

    {FN:36} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 82).

    {FN:39} Vgl. hierzu Urteil vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall von häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 90).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-394/25
    {FN:38} Vgl. Urteil vom 2. September 2021, État belge (Aufenthaltsrecht im Fall häuslicher Gewalt) (C-930/19, EU:C:2021:657, Rn. 51 und 52).

    {FN:39} Urteil vom 2. September 2021 (C-930/19, EU:C:2021:657).

  • EuGH, 14.07.2022 - C-116/21

    Kommission/ VW - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Ruhegehalt - Statut der …

  • EuG, 25.06.2025 - T-95/23

    RWE Supply & Trading/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) …

  • EuG, 25.06.2025 - T-96/23

    Uniper Global Commodities/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung …

  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 19 ZB 22.2326

    Kein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht des pakistanischen Ehegatten einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2025 - C-397/23

    Jobcenter Arbeitplus Bielefeld - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-414/25

    und Asylverfahren vereinbar, sofern die Rechte der Migranten vollständig gewahrt …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2026 - C-556/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Genehmigungsverfahren für die Erzeugung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-374/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Unité familiale) - Vorlage …

  • EuGH, 26.03.2026 - C-819/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Grenzkontrollen, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2025 - C-151/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/98/EU - Rechte von …

  • VGH Bayern, 17.03.2023 - 10 CE 23.524

    Rechtmäßige Einreiseverweigerung bei einem vormaligen drittstaatsangehörigen …

  • VG Augsburg, 18.01.2023 - Au 6 K 22.2179

    Rechtmäßige Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 10 ZB 21.2127

    Aufenthaltsrecht, Anfechtungsklage, Zulassungsverfahren, Berufung, Zulassung, …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19   

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https://dejure.org/2021,5838
Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19 (https://dejure.org/2021,5838)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.03.2021 - C-930/19 (https://dejure.org/2021,5838)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. März 2021 - C-930/19 (https://dejure.org/2021,5838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgischer Staat (Droit de séjour en cas de violence domestique)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 13 Abs. 2 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers - Ehe zwischen einem ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 13 Abs. 2 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers - Ehe zwischen einem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (42)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-218/14

    Singh u.a. - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 12 und Art. 13 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
    {FN:5} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:21} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:22} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:23} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 48).

    {FN:24} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 55).

    {FN:25} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 62).

    {FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 66).

    {FN:27} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 70 und Tenor).

    {FN:30} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 48).

    {FN:33} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:34} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 67).

    {FN:35} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:306, Nrn. 25 und 26): "… Art. 13 der Richtlinie 2004/38 verlangt seinem Wortlaut nach [nicht], dass sich der Unionsbürger und sein Ehegatte bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens im Aufnahmemitgliedstaat aufhalten müssen, [oder] dass das Scheidungsverfahren in diesem Staat betrieben und abgeschlossen wird." Weiter heißt es dort jedoch: "Betrachtet man die Art. 12 und 13 der Richtlinie 2004/38 aber nicht jeweils isoliert, sondern kombiniert, ließe sich über Art. 13 der Richtlinie bei einer strikt am Wortlaut orientierten Auslegung nicht der Fortbestand des Aufenthaltsrechts der geschiedenen Drittstaatsangehörigen begründen." Hervorhebung nur hier.

    {FN:37} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 67).

    {FN:44} Generalanwältin Kokott führt in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:306, Nr. 48) zum Fall von Ehegatten, die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten leben und arbeiten, aus, dass "jedoch eine Inkohärenz im System der Richtlinie 2004/38 [verbleibt].

    {FN:46} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:306, Nr. 49).

    {FN:47} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:48} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:54} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:62} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:64} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:66} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 48).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-115/15

    NA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Art. 13 Abs. 2 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
    {FN:6} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:11} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:13} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 48).

    {FN:14} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 50).

    {FN:16} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:18} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:20} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:31} Dieser Aspekt ist wichtig, um die Tragweite des Urteils vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), und die Gründe, aus denen ich eine Aktualisierung der auf dieses Urteil zurückgehenden Rechtsprechung für erforderlich halte, richtig zu verstehen.

    {FN:36} Ich werde diese Frage eingehender im Rahmen meiner Analyse des Urteils vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), behandeln.

    {FN:56} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 48 und 49).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 15 bis 22).

    {FN:59} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 49).

    {FN:60} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 36).

    {FN:61} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 51).

    {FN:63} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    Wie Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache NA (C-115/15, EU:C:2016:259, Nr. 66) betont hat, "fallen [daher] die Gewalt im häuslichen Bereich, d. h. der auslösende Tatbestand der Bestimmung, und die Scheidung notwendigerweise zeitlich auseinander".

    {FN:71} Im Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und (KOM[2001] 257 endgültig, ABl. 2001, C 270 E, S. 150) heißt es: "Damit das Aufenthaltsrechts gewahrt bleibt, muss eine der drei folgenden Voraussetzungen vorliegen: a) die Ehe muss [eine bestimmte Zeit] bestanden haben …, b) oder die elterliche Sorge …, c) oder die Ehe wurde aufgrund von Umständen aufgelöst, die eine schwere Härte darstellen." (Für die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts braucht nur eine davon erfüllt zu sein.) Generalanwalt Wathelet hat den alternativen Charakter dieser Voraussetzungen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache NA (C-115/15, EU:C:2016:259, Nr. 60) unterstrichen.

    {FN:78} Dazu hat Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache NA (C-115/15, EU:C:2016:259, Nr. 70) ausgeführt: "Diese Gefahr einer ,Scheidungsandrohung' oder einer Drohung, die Scheidung zu verweigern, halte ich im Kontext von Gewalt im häuslichen Bereich für besonders groß.

    {FN:81} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache NA (C-115/15, EU:C:2016:259, Rn. 61 und 62).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-218/14

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
    {FN:5} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:21} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:22} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:23} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 48).

    {FN:24} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 55).

    {FN:25} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 62).

    {FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 66).

    {FN:27} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 70 und Tenor).

    {FN:30} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 48).

    {FN:33} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:34} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 67).

    {FN:37} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 67).

    {FN:47} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:48} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:54} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:62} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:64} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476).

    {FN:66} Urteil vom 16. Juli 2015 Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 48).

  • EuGH, 30.06.2016 - C-115/15

    NA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
    {FN:6} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:11} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:13} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 48).

    {FN:14} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 50).

    {FN:16} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:18} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:20} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    {FN:31} Dieser Aspekt ist wichtig, um die Tragweite des Urteils vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), und die Gründe, aus denen ich eine Aktualisierung der auf dieses Urteil zurückgehenden Rechtsprechung für erforderlich halte, richtig zu verstehen.

    {FN:36} Ich werde diese Frage eingehender im Rahmen meiner Analyse des Urteils vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), behandeln.

    {FN:56} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 48 und 49).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 15 bis 22).

    {FN:59} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 49).

    {FN:60} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 36).

    {FN:61} Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 51).

    {FN:63} Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

  • EuGH, 10.07.2014 - C-244/13

    Ogieriakhi - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 2 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
    {FN:45} Hierzu hat Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Ogieriakhi (C-244/13, EU:C:2014:323, Nr. 42) ausgeführt: "Von den Betroffenen zu verlangen, dass sie dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben, stellt meines Erachtens einen Eingriff in ihr Privat- und Familienleben dar, der gegen Art. 7 der [Charta] verstößt.

    {FN:50} Urteile vom 13. Februar 1985, Diatta (…267/83, EU:C:1985:67, Rn. 20), und vom 10. Juli 2014, 0gieriakhi (C-244/13, EU:C:2014:2068, Rn. 37).

    {FN:51} Vgl. in diesem Sinne im Rahmen der Auslegung des Art. 10 der Verordnung Nr. 1612/68 Urteil vom 10. Juli 2014, 0gieriakhi (C-244/13, EU:C:2014:2068, Rn. 47 und Tenor).

    Vgl. dazu Urteile vom 13. Februar 1985, Diatta (…267/83, EU:C:1985:67, Rn. 20), und vom 10. Juli 2014, 0gieriakhi (C-244/13, EU:C:2014:2068, Rn. 37).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-202/13

    Das Vereinigte Königreich darf das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
    {FN:74} Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (…C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 84), und vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 32).

    {FN:88} Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (…C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 84), sowie vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 32).

    {FN:129} Urteile vom 14. November 2017, Lounes (…C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 31), und vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 31 und 32).

    {FN:136} Urteil vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.03.2019 - C-557/17

    Zum Zweck der Familienzusammenführung erlangte Aufenthaltserlaubnisse und die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
    Zur Richtlinie 2003/86 vgl. insoweit u. a. Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 53).

    {FN:117} Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:125} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:126} Vgl. Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 53).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
    {FN:74} Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 84), und vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a. (…C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 32).

    {FN:88} Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 84), sowie vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a. (…C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 32).

    {FN:111} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 68).

  • EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17

    Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
    {FN:102} Gutachten 1/17 (Abkommen EU-Kanada CETA) vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341, Rn. 168).

    {FN:103} Gutachten 1/17 (Abkommen EU-Kanada CETA) vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341, Rn. 169) und Urteil vom 4. Juni 2009, Vatsouras und Koupatantze (…C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 52).

    {FN:104} Gutachten 1/17 (Abkommen EU-Kanada CETA) vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341, Rn. 171 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.02.1985 - 267/83

    Diatta / Land Berlin

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
    {FN:50} Urteile vom 13. Februar 1985, Diatta (267/83, EU:C:1985:67, Rn. 20), und vom 10. Juli 2014, 0gieriakhi (…C-244/13, EU:C:2014:2068, Rn. 37).

    Vgl. dazu Urteile vom 13. Februar 1985, Diatta (267/83, EU:C:1985:67, Rn. 20), und vom 10. Juli 2014, 0gieriakhi (…C-244/13, EU:C:2014:2068, Rn. 37).

  • EuGH, 07.11.2018 - C-257/17

    C und A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-754/18

    Ryanair Designated Activity Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-558/14

    Khachab - Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht auf Familienzusammenführung - …

  • EuGH, 22.01.2019 - C-193/17

    Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für …

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber …

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt …

  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, …

  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher …

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner …

  • EuGH, 14.05.2019 - C-391/16

    Die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge in Bezug auf die Aberkennung und …

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …

  • EGMR, 09.06.2009 - 33401/02

    Opuz ./. Türkei

  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft, …

  • EuGH, 09.07.2015 - C-153/14

    Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Drittstaatsangehörige vor einer …

  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang …

  • EuGH, 16.01.2014 - C-378/12

    Zeiträume der Strafhaft können weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels …

  • EuGH, 07.03.2017 - C-390/15

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung steht dem Ausschluss auf elektronischem Weg …

  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT …

  • EuGH, 17.10.2013 - C-101/12

    Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen …

  • EuGH, 27.02.2018 - C-266/16

    Das Fischereiabkommen EU-Marokko ist gültig, weil es auf die Westsahara und die …

  • EuGH, 21.04.2016 - C-558/14

    Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, …

  • EuGH, 16.09.2010 - C-149/10

    Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über …

  • EuGH, 13.06.2017 - C-258/14

    Florescu u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 143 AEUV - …

  • EuGH, 18.06.2020 - C-754/18

    Ein Familienangehöriger eines Unionsbürgers, der nicht die Staatsangehörigkeit …

  • EuGH, 22.12.2010 - C-77/09

    Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie …

  • EuGH, 10.09.2019 - C-94/18

    Chenchooliah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV …

  • EuGH, 11.07.2006 - C-313/04

    Franz Egenberger - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 - …

  • EuGH, 01.02.2017 - C-144/16

    Município de Palmela - Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf …

  • EuGH, 26.03.2020 - C-113/19

    Luxaviation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit …

  • EuGH, 07.04.2008 - C-23/08

    Koupatantze - Verbindung

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-244/13

    Ogieriakhi - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats …

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