Rechtsprechung
| EuGH, 10.03.2016 - C-94/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Flight Refund
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Europäisches Mahnverfahren - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Art. 17 und 20 - Pflichten eines Gerichts, bei dem ein Verfahren zur Bestimmung ...
- Europäischer Gerichtshof
Flight Refund
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Europäisches Mahnverfahren - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Art. 17 und 20 - Pflichten eines Gerichts, bei dem ein Verfahren zur Bestimmung ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Flight Refund
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Europäisches Mahnverfahren - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Art. 17 und 20 - Pflichten eines Gerichts, bei dem ein Verfahren zur Bestimmung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-94/14
- EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 04.09.2014 - C-119/13
eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Rn. 50 Das in der Verordnung Nr. 1896/2006 geregelte besondere Verfahren und die mit dieser Verordnung verfolgten Ziele finden jedoch keine Anwendung, wenn die einem Zahlungsbefehl zugrunde liegenden Forderungen mit einem Einspruch nach Art. 16 der Verordnung bestritten werden (vgl. in diesem Sinne Urteile eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 39, sowie Goldbet Sportwetten, C-144/12, EU:C:2013:393, Rn. 31 und 42).Rn. 71 Da eine Verfahrenssituation wie die des Ausgangsverfahrens - wie sich aus den Rn. 55 und 56 des vorliegenden Urteils ergibt - nicht den Vorschriften der Verordnung Nr. 1896/2006, sondern den nationalen Rechtsvorschriften unterliegt, sind im Übrigen die Vorschriften dieser Verordnung, einschließlich ihres Art. 20, nicht - auch nicht entsprechend - auf diese Situation anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 45).
- EuGH, 09.07.2009 - C-204/08
DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF …
Auszug aus EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Rn. 45 Insoweit ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach der aus den Art. 5 bis 7 der Verordnung Nr. 261/2004 hergeleitete Anspruch auf eine pauschale und einheitliche Ausgleichszahlung an den Fluggast für eine Flugverspätung, den Flight Refund im vorliegenden Fall geltend macht, unabhängig vom Ersatz des Schadens im Rahmen von Art. 19 des Übereinkommens von Montreal besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Rehder, C-204/08, EU:C:2009:439, Rn. 27, sowie Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 46, 49 und 55).Rn. 46 Somit finden, da für Ansprüche, die auf die Vorschriften der Verordnung Nr. 261/2004, und solche, die auf die Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal gestützt sind, unterschiedliche Regelungsrahmen gelten, die Zuständigkeitsregeln des Übereinkommens von Montreal auf Klagen, die allein auf der Grundlage der Verordnung Nr. 261/2004 erhoben wurden, keine Anwendung; solche Klagen sind anhand der Verordnung Nr. 44/2001 zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Rehder, C-204/08, EU:C:2009:439, Rn. 27 und 28).
- EuGH, 28.01.2015 - C-375/13
Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Die Anwendung der einschlägigen nationalen Vorschriften darf jedoch die praktische Wirksamkeit dieser Verordnung nicht beeinträchtigen (vgl. Urteil Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 59 und 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 60 In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass sowohl das Ziel einer geordneten Rechtspflege, das der Verordnung Nr. 44/2001 zugrunde liegt, als auch die gebotene Achtung der Autonomie des Richters bei der Ausübung seines Amtes es erfordern, dass das Gericht, das über die Frage der internationalen Zuständigkeit zu entscheiden hat, diese Frage im Licht aller ihm vorliegenden Informationen prüfen kann, wozu gegebenenfalls auch die Einwände des Beklagten gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 64).
- EuGH, 13.06.2013 - C-144/12
Goldbet Sportwetten - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren …
Auszug aus EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Rn. 47 Was sodann die vom vorlegenden Gericht angeführte und in Rn. 44 des vorliegenden Urteils wiedergegebene Hypothese betrifft, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Einspruch des Antragsgegners gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl, dessen Wirkungen in Art. 17 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1896/2006 geregelt sind, nicht zu einer vereinbarten Zuständigkeit der Gerichte des Ursprungsmitgliedstaats des Zahlungsbefehls nach Art. 24 der Verordnung Nr. 44/2001 führen und somit nicht bedeuten kann, dass sich der Antragsgegner mit der Einlegung eines solchen Einspruchs, auch wenn darin Vorbringen zur Sache enthalten ist, mit der Zuständigkeit der Gerichte dieses Mitgliedstaats für die Entscheidung in dem streitigen Verfahren über die bestrittene Forderung einverstanden erklärt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Goldbet Sportwetten, C-144/12, EU:C:2013:393, Rn. 38, 41 und 43).Rn. 50 Das in der Verordnung Nr. 1896/2006 geregelte besondere Verfahren und die mit dieser Verordnung verfolgten Ziele finden jedoch keine Anwendung, wenn die einem Zahlungsbefehl zugrunde liegenden Forderungen mit einem Einspruch nach Art. 16 der Verordnung bestritten werden (vgl. in diesem Sinne Urteile eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 39, sowie Goldbet Sportwetten, C-144/12, EU:C:2013:393, Rn. 31 und 42).
- EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - …
Auszug aus EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Rn. 45 Insoweit ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach der aus den Art. 5 bis 7 der Verordnung Nr. 261/2004 hergeleitete Anspruch auf eine pauschale und einheitliche Ausgleichszahlung an den Fluggast für eine Flugverspätung, den Flight Refund im vorliegenden Fall geltend macht, unabhängig vom Ersatz des Schadens im Rahmen von Art. 19 des Übereinkommens von Montreal besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Rehder, C-204/08, EU:C:2009:439, Rn. 27, sowie Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 46, 49 und 55). - EuGH, 21.05.2015 - C-657/13
Verder LabTec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
Auszug aus EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Rn. 40 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festgelegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteile Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 30, und Verder LabTec, C-657/13, EU:C:2015:331, Rn. 29). - EuGH, 15.03.2012 - C-292/10
G - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und …
Auszug aus EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Rn. 59 In Bezug auf die Erfordernisse, die im Verfahren zu beachten sind, ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 insgesamt das Bestreben zum Ausdruck bringen, sicherzustellen, dass im Rahmen der Ziele der Verordnung die Verfahren, die zum Erlass gerichtlicher Entscheidungen führen, unter Wahrung der Verteidigungsrechte durchgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile G, C-292/10, EU:C:2012:142, Rn. 47, sowie A, C-112/13, EU:C:2014:2195, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.09.2014 - C-112/13
A - Art. 267 AEUV - Nationale Verfassung - Obligatorisches Zwischenverfahren zur …
Auszug aus EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Rn. 59 In Bezug auf die Erfordernisse, die im Verfahren zu beachten sind, ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 insgesamt das Bestreben zum Ausdruck bringen, sicherzustellen, dass im Rahmen der Ziele der Verordnung die Verfahren, die zum Erlass gerichtlicher Entscheidungen führen, unter Wahrung der Verteidigungsrechte durchgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile G, C-292/10, EU:C:2012:142, Rn. 47, sowie A, C-112/13, EU:C:2014:2195, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - …
Auszug aus EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Rn. 40 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festgelegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteile Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 30, und Verder LabTec, C-657/13, EU:C:2015:331, Rn. 29). - EuGH, 22.10.2015 - C-245/14
Thomas Cook Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
Auszug aus EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Rn. 70 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die in Art. 20 der Verordnung Nr. 1896/2006 vorgesehenen Möglichkeiten zur Überprüfung des Zahlungsbefehls nur Anwendung finden, wenn der Antragsgegner nicht innerhalb der in Art. 16 Abs. 2 dieser Verordnung vorgesehenen Frist Einspruch eingelegt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Thomas Cook Belgium, C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 47 und 48).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-274/16
flightright - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnungen (EG) Nr. 44/2001 und (EU) …
{FN:15} Zur Frage, auf welche Zuständigkeitsregeln sich im Fall der Abtretung einer Forderung nach der Verordnung Nr. 261/2004 der klagende Abtretungsempfänger stützen kann, vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flight Refund (C-94/14, EU:C:2015:723, Nr. 60).Urteil vom 10. März 2016, Flight Refund (C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-213/18
Guaitoli u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) …
{FN:19} Vgl. insbesondere Urteile vom 9. Juli 2009, Rehder (…C-204/08, EU:C:2009:439, Rn. 27), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (…C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 46, 49 bis 55, 57 und 74), vom 22. November 2012, Cuadrench Moré (…C-139/11, EU:C:2012:741, Rn. 32), sowie vom 10. März 2016, Flight Refund (C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 46).{FN:26} Vgl. insbesondere Urteile vom 9. Juli 2009, Rehder (…C-204/08, EU:C:2009:439, Rn. 27), vom 22. November 2012, Cuadrench Moré (…C-139/11, EU:C:2012:741, Rn. 28), sowie vom 10. März 2016, Flight Refund (C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 45).
{FN:28} Vgl. Urteile vom 9. Juli 2009, Rehder (…C-204/08, EU:C:2009:439, Rn. 27 und 28), sowie vom 10. März 2016, Flight Refund (C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 43 und 46).
{FN:68} Betreffend die Wechselwirkung zwischen den in den Mitgliedstaaten der Union geltenden Verfahrensvorschriften und den durch die Verordnung Nr. 44/2001 oder die Verordnung Nr. 1215/2012 oder auch die Verordnung Nr. 4/2009 vorgesehenen Regeln für die gerichtliche Zuständigkeit vgl. entsprechend Urteile vom 15. März 2012, G (…C-292/10, EU:C:2012:142, Rn. 44 ff.), vom 18. Dezember 2014, Sanders und Huber (…C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461, Rn. 30 bis 32), vom 10. März 2016, Flight Refund (C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 62 und 66), sowie vom 31. Mai 2018, Nothartová (…C-306/17, EU:C:2018:360, Rn. 28).
- EuGH, 07.11.2019 - C-213/18
Guaitoli u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 34 In Bezug auf die Zuständigkeit für die Entscheidung über Ansprüche wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass, da für Ansprüche, die auf die Vorschriften der Verordnung Nr. 261/2004, und solche, die auf die Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal gestützt sind, unterschiedliche Regelungsrahmen gelten, die Zuständigkeitsregeln des Übereinkommens von Montreal auf Klagen, die allein auf der Grundlage der Verordnung Nr. 261/2004 erhoben wurden, keine Anwendung finden; solche Klagen sind anhand der Verordnung Nr. 44/2001 zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2016, Flight Refund, C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-215/18
Primera Air Scandinavia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche …
a. (…Rn. 69) hergeleitet wird, ein Anspruch auf eine pauschale und einheitliche Ausgleichsleistung ist (vgl. insbesondere Urteil vom 10. März 2016, Flight Refund, C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 45).Schließlich steht es angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofs fest, dass eine Klage auf Ausgleichsleistung, die allein auf der Grundlage der Verordnung Nr. 261/2004 erhoben wurde, anhand der Verordnung Nr. 44/2001 zu prüfen ist (vgl. insbesondere Urteile vom 10. März 2016, Flight Refund, C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 46, …und vom 11. April 2019, Ryanair, C-464/18, EU:C:2019:311, Rn. 24, sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Guaitoli u. a., C-213/18, EU:C:2019:524, Nrn. 32 und 35 ff.).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-18/21
Uniqa Versicherungen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
Urteil vom 10. März 2016, Flight Refund (C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 53).{FN:6} Urteile vom 13. Dezember 2012, Szyrocka (…C-215/11, EU:C:2012:794, Rn. 30), vom 13. Juni 2013, Goldbet Sportwetten (…C-144/12, EU:C:2013:393, Rn. 28), und vom 10. März 2016, Flight Refund (C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 53).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2024 - C-393/23
Athenian Brewery und Heineken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
{FN:25} Vgl. entsprechend zur Brüssel-I-Verordnung Urteil vom 10. März 2016, Flight Refund (C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:27} Vgl. entsprechend zur Brüssel-I-Verordnung Urteil vom 10. März 2016, Flight Refund (C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.09.2022 - C-18/21
Uniqa Versicherungen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
Mit dieser Verordnung wird somit ein einheitliches Beitreibungsinstrument geschaffen, das für Gläubiger und Schuldner in der gesamten Europäischen Union gleiche Bedingungen gewährleistet, wobei zugleich vorgesehen ist, dass für sämtliche verfahrensrechtlichen Fragen, die in der Verordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, das Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2016, Flight Refund, C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 53). - Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-876/24
Gerichtliche Zuständigkeit: Nach Ansicht von Generalanwalt Spielmann kann im Fall …
{FN:40} Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass die Regeln über die internationale Zuständigkeit für Klagen, die auf der Grundlage der Verordnung Nr. 261/2004 erhoben werden, anhand der Brüssel-Ia-Verordnung (früher Brüssel-I-Verordnung) zu prüfen sind, so dass das zuständige Gericht auf der Grundlage der allgemeinen Zuständigkeitsvorschrift von Art. 4 der Brüssel-Ia-Verordnung (früher Art. 2 der Brüssel-I-Verordnung), nach der die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, sowie auf der Grundlage der in Art. 7 Nr. 1 Buchst. b der Brüssel-Ia-Verordnung (früher Art. 5 Nr. 1 Buchst. b der Brüssel-I-Verordnung) enthaltenen Regel über die besondere Zuständigkeit aufgrund des Erfüllungsorts der Verpflichtung zu bestimmen ist (…vgl. Urteile vom 9. Juli 2009, Rehder, C-204/08, EU:C:2009:439, Rn. 28 bis 32 und 41 bis 43, sowie vom 10. März 2016, Flight Refund, C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 46); Clavel, S., "Le passager aérien est-il un consommateur comme les autres? Réflexions inspirées par le droit à l'accès effectif à un tribunal" in Études à la mémoire de Philippe Neau-Leduc: le juriste dans la cité, Librairie générale de droit et de jurisprudence-Lextenso, Issy-les-Moulineaux, 2018, S. 235, sowie Tang, Z. S., "Jurisdiction and Protection of Passengers", a. a. O., S. 349). - Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2019 - C-584/18
Blue Air - Airline Management Solutions - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:11} Vgl. z. B. Urteil vom 10. März 2016, Flight Refund (C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-94/14 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Flight Refund
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung - Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls in einem Mitgliedstaat, mit dem die Forderung keine Verbindung aufweist - Bestimmung des für ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-94/14
- EuGH, 10.03.2016 - C-94/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
- EuGH, 09.07.2009 - C-204/08
DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-94/14
{FN:13} - Urteil Rehder (C-204/08, C:2009:439, Rn. 26 bis 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.02.2013 - C-11/11
Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-94/14
Vgl. auch Urteil Folkerts (C-11/11, EU:C:2013:106).
- EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-94/14
{FN:8} - Urteile Sturgeon u. a. (…C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 40 bis 69) sowie Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 28 bis 40). - EuGH, 15.07.2010 - C-256/09
Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-94/14
Als ein Beispiel betreffend die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (…ABl. L 338, S. 1) vgl. auch Urteil Purrucker (C-256/09, EU:C:2010:437, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.06.2013 - C-144/12
Goldbet Sportwetten - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-94/14
{FN:24} - Urteil Goldbet Sportwetten (C-144/12, EU:C:2013:393, Rn. 38 bis 41). - EuGH, 15.05.1990 - 365/88
Hagen / Zeehaghe
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-94/14
{FN:22} - Vgl. bezüglich des Brüsseler Übereinkommens, das der Brüssel-I-Verordnung vorausging, Urteil Hagen (C-365/88, EU:C:1990:203, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-274/16
flightright - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnungen (EG) Nr. 44/2001 und (EU) …
{FN:15} Zur Frage, auf welche Zuständigkeitsregeln sich im Fall der Abtretung einer Forderung nach der Verordnung Nr. 261/2004 der klagende Abtretungsempfänger stützen kann, vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flight Refund (C-94/14, EU:C:2015:723, Nr. 60). - Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2017 - C-498/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der …
{FN:38} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flight Refund (C-94/14, EU:C:2015:723, Nr. 60). - Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-213/18
Guaitoli u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) …
{FN:33} Vgl. auch in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Prüller-Frey (C-240/14, EU:C:2015:325, Nr. 29), sowie Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flight Refund (C-94/14, EU:C:2015:723, Nr. 52).
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