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   EuGH, 17.12.1970 - 25/70   

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https://dejure.org/1970,97
EuGH, 17.12.1970 - 25/70 (https://dejure.org/1970,97)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.1970 - 25/70 (https://dejure.org/1970,97)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1970 - 25/70 (https://dejure.org/1970,97)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 43, 155
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - GEMEINSCHAFTSVERORDNUNGEN - VERFAHREN ZU IHREM ERLASS - UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN GRUNDVORSCHRIFTEN UND DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

  • EU-Kommission

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - GEMEINSCHAFTSVERORDNUNGEN - VERFAHREN ZU IHREM ERLASS - UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN GRUNDVORSCHRIFTEN UND DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 43, 155]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1006
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.1968 - 4/68

    Schwarzwaldmilch GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette

    Auszug aus EuGH, 17.12.1970 - 25/70
    Im Bereich der Agrarverordnungen ist der Begriff der höheren Gewalt nicht auf eine absolute Unmöglichkeit beschränkt, sondern im Sinne von ungewöhnlichen, vom Willen des Importeurs oder Exporteurs unabhängigen Umständen zu verstehen, deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismäßiger Opfer vermeidbar gewesen wäre (Vgl. Urteil vom 11. Juli 1968, Rechtssache 4/68, Slg. XIV/ 1968, 575).
  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Zum Vorbringen mangelnder Transparenz des Verfahrens legt die Kommission schließlich dar, dass die Möglichkeit für den Gesetzgeber, die Kommission dazu zu ermächtigen, die Vorschriften eines Basisrechtsakts durch Durchführungsbestimmungen, die keine wesentlichen Elemente beträfen, zu ändern oder zu ergänzen, vom Unionsrichter anerkannt worden sei (Urteil vom 17. Dezember 1970, Köster, Berodt & Co., 25/70, EU:C:1970:115) und dass sie nunmehr in den Art. 290 und 291 AEUV verankert sei.
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

    Danach dürfen die den Mitgliedstaaten durch das Unionsrecht auferlegten Pflichten nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 1970 - 25/70, Slg. 1970, 1162 Rn. 31 f. - Köster und Berodt & Co.; Langguth in Lenz/Borchardt, EU-Verträge, 5. Aufl., Art. 5 EUV Rn. 36).
  • EuGH, 27.10.1992 - C-240/90

    Deutschland / Kommission

    36 Nach dem Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70 (Köster, Slg. 1970, 1161, Randnr. 6), unterscheiden die genannten Bestimmungen zwischen Vorschriften, die für die zu regelnde Materie wesentlich sind und daher der Zuständigkeit des Rates vorbehalten bleiben müssen, und Vorschriften, deren Erlaß, da sie nur der Durchführung dienen, der Kommission übertragen werden kann.

    38 Ferner ist die Einbeziehung der Zuständigkeit für Sanktionen in die Durchführungsbefugnisse vom Gerichtshof bereits im Urteil Köster anerkannt worden.

    Aus dem bereits angeführten Urteil Köster geht hervor, daß der Rat, sobald er in seiner Grundverordnung die wesentlichen Vorschriften für die zu regelnde Materie festgelegt hat, der Kommission die allgemeine Befugnis übertragen kann, die Modalitäten von deren Anwendung zu regeln, ohne daß er die Hauptbestandteile der übertragenen Befugnisse genau festlegen müsste, und daß zu diesem Zweck eine allgemein gefasste Bestimmung eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage abgibt.

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