Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2014 - VI ZR 530/12 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gehörsverletzung durch Überraschungsentscheidung entgegen eines erteilten rechtlichen Hinweises
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 139 Abs 2 ZPO
Gehörsverletzung durch Überraschungsentscheidung entgegen eines erteilten rechtlichen Hinweises - verkehrslexikon.de
Zur Bedeutung eines rechtlichen Hinweises für das Urteil
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Änderung der Rechtsauffassung eines Gerichts nach Erteilung eines Rechtlichen Hinweises hierzu
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Überraschungsent-scheidung - Abweichen von rechtlichem Hinweis des Gerichts im anschließenden Urteil - Keine Anhörung der Beteiligten
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
VI. Zivilsenat des BGH entscheidet mit Beschluss zum rechtlichen Gehör und rügt das OLG Celle (BGH Beschluss vom 29.4.2014 - VI ZR 530/12 -).
- RA Kotz
Überraschungsentscheidung - Anspruch auf rechtliches Gehör
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 139 Abs. 2
Änderung der Rechtsauffassung eines Gerichts nach Erteilung eines Rechtlichen Hinweises hierzu - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Was interessiert mich mein richterlicher Hinweis...
- zip-online.de (Leitsatz)
Abweichung des Gerichts von in rechtlichem Hinweis vertretener Rechtsansicht nur nach Gelegenheit der Parteien zur Stellungnahme
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gehörsverstoß durch unzulässige Überraschungsentscheidung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gehörsverstoß durch unzulässige Überraschungsentscheidung
- anwaltverein.de (Kurzinformation)
Hinweispflicht und Überraschungsentscheidung
- erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)
Keine Entscheidung gegen richterlichen Hinweis
- haerlein.de (Kurzinformation)
Zivilprozess - Gericht muss auf Änderung der rechtlichen Beurteilung hinweisen
- haufe.de (Kurzinformation)
Entscheidungserhebliche gerichtliche Hinweise dürfen nicht durch das Urteil widerlegt werden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig! (IBR 2014, 450)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.05.2012 - 4 O 53/11
- OLG Celle, 28.11.2012 - 14 U 98/12
- BGH, 29.04.2014 - VI ZR 530/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2796
- ZIP 2014, 1652 (Ls.)
- MDR 2014, 854
- NZV 2015, 183
- FamRZ 2014, 1364
- VersR 2014, 1102
- ZfBR 2014, 558
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.2011 - XII ZR 86/10
Schadensersatzklage gegen Betreuer wegen Pflichtverletzung: Darlegungs- und …
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - VI ZR 530/12
Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZR 86/10, NJW-RR 2011, 1009;… BVerfG, NJW 1996, 3202, juris Rn. 22 f.). - BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - VI ZR 530/12
Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZR 86/10, NJW-RR 2011, 1009; BVerfG, NJW 1996, 3202, juris Rn. 22 f.).
- BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15
Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom …
Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (Senatsbeschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, r + s 2014, 427 mwN; BVerfG, NJW 1996, 3202). - OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14
Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!
Die Klägerin hat auf die Berufungserwiderung der Beklagten repliziert, ihre Berufungsbegründung - zum Einwand eines Verfahrensfehlers insbesondere unter Bezugnahme auf BGH, IBR -, 720/1326 und IBR 2014, 450 (vgl. im Einzelnen 1443 ff. GA) sowie zu den einzelnen Nachtragspositionen (vgl. 1448 ff. GA, dort zu 2.-16.), vertieft bzw. ergänzt und ihr Nachtragsangebot vom 03.12.2008 nebst Kalkulationsunterlagen (Anlagenkonvolut BB 1) sowie ihre Auftragskalkulation zum Nachtrag zur Gerichtsakte gereicht. - BGH, 10.12.2019 - II ZR 451/18
Erforderlichkeit eines richterlichen Hinweises; Verletzung des rechtlichen …
In diesem Fall ist ein Hinweis auf die geänderte Auffassung erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320; Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5;… Beschluss vom 11. Mai 2017 - V ZR 235/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 116/16, MDR 2017, 355; BVerfG, NJW 1996, 3202).
- BGH, 16.04.2024 - II ZR 70/23
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei Klageänderung
Rn. 10 aa) Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5;… Beschluss vom 11. Mai 2017 - V ZR 235/16, juris Rn. 6;… Beschluss vom 28. November 2019 - IX ZR 8/19, NZI 2020, 65 Rn. 5). - BGH, 09.05.2018 - I ZR 68/17
Maklerprovisionsanspruch durch Vermittlung von Geschäftskontakten in der …
Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt zudem voraus, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (…vgl. BVerfGE 84, 188, 190 [juris Rn. 7]; BVerfG…, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09, juris Rn. 11 mwN; BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5 mwN). - BGH, 07.03.2019 - I ZR 148/18
Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision nach der Ausübung des gesetzlichen …
Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt zudem voraus, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (…vgl. BVerfGE 84, 188, 190 [juris Rn. 7]; BVerfG…, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09, juris Rn. 11 mwN; BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5 mwN). - BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
Kartellzivilverfahren wegen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch …
Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt zudem voraus, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG…, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09, Rn. 11, juris, mwN; BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5;… Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZR 68/17 Rn. 10, juris). - BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19
Zivilprozess: Gehörsverletzung bei Urteil entgegen eines den Parteien zuvor …
Rn. 5 a) Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5;… vom 11. Mai 2017 - V ZR 235/16, juris Rn. 6). - OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15
Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und …
Werden notwendige richterliche Hinweis gemäß § 139 I 2, II 1 ZPO (BGH ZfBR 2012, 24; NJW-RR 2011, 1556) nicht erteilt, stellt die getroffene Entscheidung eine unzulässige Überraschungsentscheidung (BGH NJW 2014, 2796; NJW-RR 2011, 1009; NJW-RR 2011, 487; NJW-RR 2010, 1363; BVerfG NJW 1991, 2823; NJW 1996, 3202) und eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör dar. - OLG Köln, 30.07.2014 - 17 U 62/13
Anforderungen an das Verfahren bei Änderung der Rechtsauffassung des Gerichts im …
Dies gilt erst recht, wenn das Gericht - wie im vorliegenden Fall - zuvor für die Parteien erkennbar eine andere Rechtsauffassung vertreten hat (vgl. BGH Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12 - BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZR 86/10, NJW-RR 2011, 1009;… BVerfG, NJW 1996, 3202, juris Rn. 22 f.). - OLG Nürnberg, 24.02.2022 - 8 W 457/22
Keine Niederschlagung der Sachverständigenkosten bei später geänderter …
- BGH, 11.05.2017 - V ZR 235/16
Rückabwicklungsprozess für einen Grundstückskaufvertrag: Gehörsverletzung bei …
- LG Frankfurt/Main, 24.10.2018 - 24 O 22/18
- OLG Hamm, 15.06.2023 - 2 U 179/21
- OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16
Wann entspricht eine einseitige Preisbestimmung "billigem Ermessen"?
- BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17
Nockenwellenversteller - Patentnichtigkeitsklageverfahren - …
- OLG Nürnberg, 14.10.2016 - 12 U 2437/14
Begründet ein Rahmenvertrag die Pflicht zum Abschluss von Einzelverträgen?
- BGH, 02.07.2024 - X ZR 83/23
- BayObLG, 11.11.2021 - 101 AR 145/21
Streit über örtliche Zuständigkeit im Kindesunterhaltsverfahren bei ausländischem …
- OLG Karlsruhe, 05.03.2026 - 12 U 102/25
Beginn der Betriebsrente von "Nicht-Sozialrentnern" im Rahmen der …
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Rechtsprechung
| BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der Berufungsbegründung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 234 Abs 1 S 2 ZPO, § 236 Abs 2 S 2 ZPO, § 520 ZPO
Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der Berufungsbegründung - IWW
- Wolters Kluwer
Beginn der Monatsfrist für die Berufungsbegründung für eine um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei bei versäumter Berufungsfrist erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung
- Anwaltsblatt
§ 234 ZPO
Frist zur Berufungsbegründung läuft erst nach Entscheidung über Wiedereinsetzung - Anwaltsblatt
§ 234 ZPO
Frist zur Berufungsbegründung läuft erst nach Entscheidung über Wiedereinsetzung - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
Beginn der Monatsfrist für die Berufungsbegründung für eine um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei bei versäumter Berufungsfrist erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufungsbegründungsfrist nach PKH-Bewilligung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beginn der Monatsfrist für die Berufungsbegründung für mittellose Partei
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beginn der Monatsfrist für die Berufungsbegründung für mittellose Partei
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.06.2012 - 20 C 22/11
- LG Berlin, 09.08.2013 - 83 S 67/12
- BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
- BGH, 24.07.2014 - III ZB 86/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2442
- MDR 2014, 1104
- FamRZ 2014, 1364
- AnwBl 2014, 757
- AnwBl Online 2014, 257
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
Die Monatsfrist für die Berufungsbegründung nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO beginnt für eine mittellose, um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei bei versäumter Berufungsfrist erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007, XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14; vom 26. Mai 2008, II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 und vom 29. Mai 2008, IX ZB 197/07, BGHZ 176, 379).Auch beginne - in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und entgegen der Auffassung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, NJW 2007, 3354) - die Monatsfrist nicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag wegen der Versäumung der Berufungsfrist.
Die mittellose Partei soll nämlich erst dann zur Berufungsbegründung gehalten sein, wenn sie weiß, dass ihr hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung gewährt worden ist (Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14, 17 Rn. 9, S. 19 ff Rn. 13 ff, insbesondere Rn. 23).
Der vom Berufungsgericht zitierte Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 (III ZA 7/06, NJW 2006, 2857) betraf die - hier nicht vorliegende - Fallkonstellation, dass der Berufungskläger erst nach erfolgter (unbedingter) Berufungseinlegung Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt hatte (vgl. auch Beschluss vom 19. Juni 2007 aaO S. 18 Rn. 10).
- BGH, 29.05.2008 - IX ZB 197/07
Prozesskostenhilfe und Wiedereinsetzung - Beginn der Begründungsfrist für …
Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
Die Monatsfrist für die Berufungsbegründung nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO beginnt für eine mittellose, um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei bei versäumter Berufungsfrist erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007, XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14; vom 26. Mai 2008, II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 und vom 29. Mai 2008, IX ZB 197/07, BGHZ 176, 379).Der weiter vom Berufungsgericht angeführte Beschluss des IX. Zivilsenats vom 29. Mai 2008 (IX ZB 197/07, BGHZ 176, 379 = NJW 2008, 3500) behandelt die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einlegungs- und Begründungsfrist für eine Rechtsbeschwerde.
Hier beginnt nach Meinung des IX. Zivilsenats die Frist (auch) zur Begründung der Rechtsbeschwerde deshalb (schon) ab der Bekanntgabe der Gewährung von Prozesskostenhilfe und nicht (erst) ab Bekanntgabe der Bewilligung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einlegungsfrist, weil bei der Rechtsbeschwerde - im Unterschied zur Berufung und zur Revision (oder Nichtzulassungsbeschwerde) - nicht zwischen zeitlich voneinander abweichenden Einlegungs- und Begründungsfristen zu differenzieren, sondern das Rechtsmittel innerhalb eines Monats sowohl einzulegen (§ 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO) als auch zu begründen ist (§ 575 Abs. 2 Satz 1 und 2 ZPO; vgl. Beschluss vom 29. Mai 2008 aaO S. 381 f Rn. 8).
- BGH, 26.05.2008 - II ZB 19/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von Rechtsmittelfristen …
Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
Die Monatsfrist für die Berufungsbegründung nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO beginnt für eine mittellose, um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei bei versäumter Berufungsfrist erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007, XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14; vom 26. Mai 2008, II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 und vom 29. Mai 2008, IX ZB 197/07, BGHZ 176, 379).Auch der II. Zivilsenat folgt der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats (s. Beschlüsse vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306, 1307 f Rn. 16 …und vom 17. Mai 2010 - II ZB 12/09, NJOZ 2011, 647, 648 Rn. 13).
- BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag …
Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
Rn. 13 aa) Für eine zusätzliche Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen, wie sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Beginn der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist unter gleichzeitiger Nachholung der Berufungseinlegung nach Versagung von Prozesskostenhilfe angenommen hat (…s. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, BeckRS 2007, 12692 Rn. 10 mwN; vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 f mwN …und vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, NJW 2013, 2822, 2823 Rn. 16), ist in Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist weder Raum noch Bedarf, wenn die Monatsfrist nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu laufen beginnt. - BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur …
Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
Rn. 10 Allerdings trifft es zu, dass der XII. Zivilsenat (in einem obiter dictum) Bedenken gegen die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats geäußert hat (Beschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313, 1314 f Rn. 16 ff); in einer neueren Entscheidung hat er freilich offengelassen, ob trotz dieser Bedenken der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats zu folgen ist (…Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 169/12, NJW 2013, 471, 472 Rn. 12 ff, 19). - BGH, 29.06.2006 - III ZA 7/06
Beginn der Berufungsbegründungsfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
Der vom Berufungsgericht zitierte Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 (III ZA 7/06, NJW 2006, 2857) betraf die - hier nicht vorliegende - Fallkonstellation, dass der Berufungskläger erst nach erfolgter (unbedingter) Berufungseinlegung Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt hatte (…vgl. auch Beschluss vom 19. Juni 2007 aaO S. 18 Rn. 10). - BGH, 17.05.2010 - II ZB 12/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übertragung der Rechtsprechung über die …
Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
Auch der II. Zivilsenat folgt der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats (…s. Beschlüsse vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306, 1307 f Rn. 16 und vom 17. Mai 2010 - II ZB 12/09, NJOZ 2011, 647, 648 Rn. 13). - BGH, 19.12.2012 - XII ZB 169/12
Amtswegige Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist: Fehlendes …
Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
Rn. 10 Allerdings trifft es zu, dass der XII. Zivilsenat (in einem obiter dictum) Bedenken gegen die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats geäußert hat (…Beschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313, 1314 f Rn. 16 ff); in einer neueren Entscheidung hat er freilich offengelassen, ob trotz dieser Bedenken der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats zu folgen ist (Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 169/12, NJW 2013, 471, 472 Rn. 12 ff, 19). - BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die …
Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
Rn. 13 aa) Für eine zusätzliche Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen, wie sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Beginn der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist unter gleichzeitiger Nachholung der Berufungseinlegung nach Versagung von Prozesskostenhilfe angenommen hat (…s. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, BeckRS 2007, 12692 Rn. 10 mwN;… vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 f mwN und vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, NJW 2013, 2822, 2823 Rn. 16), ist in Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist weder Raum noch Bedarf, wenn die Monatsfrist nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu laufen beginnt. - BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07
Wiedereinsetzungsfrist bei Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die …
Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
Rn. 13 aa) Für eine zusätzliche Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen, wie sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Beginn der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist unter gleichzeitiger Nachholung der Berufungseinlegung nach Versagung von Prozesskostenhilfe angenommen hat (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, BeckRS 2007, 12692 Rn. 10 mwN;… vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 f mwN …und vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, NJW 2013, 2822, 2823 Rn. 16), ist in Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist weder Raum noch Bedarf, wenn die Monatsfrist nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu laufen beginnt. - BGH, 14.11.2012 - IX ZR 268/12
Verlängerung der vom Gesetz bestimmten Frist zur Anbringung des …
- BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16
Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden
Die mittellose Partei ist erst dann zur Begründung der Revision gehalten, wenn sie weiß, dass ihr hinsichtlich der Versäumung der Revisionsfrist Wiedereinsetzung gewährt worden ist (vgl. zur Berufungsbegründungsfrist BGH 30. April 2015 - III ZB 86/13 - Rn. 8;… BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 20). - BGH, 30.05.2017 - VIII ZB 54/16
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Demgegenüber ist der Antrag der Beklagten auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist, die nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO für eine mittellose, um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist beginnt (BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - III ZB 86/13, NJW 2014, 2442 Rn. 8 vom 10. Oktober 2016 - IX ZR 199/16, juris Rn. 2 [zur versäumten Nichtzulassungsbeschwerdebegrüngungsfrist]; jeweils mwN), noch nicht entscheidungsreif. - LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
Nach § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG beginnt die Frist im Fall einer Bewerbung oder eines …
Die Monatsfrist für die Berufungsbegründung nach §§ 234 Abs. 1 Satz 2, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO beginnt für eine mittellose, um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei bei versäumter Berufungsfrist nämlich erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist (BGH 30. April 2014 - III ZB 86/13 - NJW 2014, 2442 f. mwN.). Da die Kammer über die Wiedereinsetzung in beide Fristen zeitgleich entschieden hat, hat die Klägerin auch die Monatsfrist für die Berufungsbegründung eingehalten.
- BGH, 27.04.2021 - VI ZB 60/20
Fristbeginn bei Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Rn. 5 a) Im Unterschied zur Berufung (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14 Rn. 8 ff.; vom 30. April 2014 - III ZB 86/13, NJW 2014, 2442 Rn. 8 ff.), Revision und Nichtzulassungsbeschwerde ist bei der Rechtsbeschwerde nicht zwischen zeitlich voneinander abweichenden Einlegungs- und Begründungsfristen zu differenzieren. - LAG Hessen, 05.11.2021 - 3 Sa 840/20
Zahlungsanspruch eines Bewerbers auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen …
Die Monatsfrist für die Berufungsbegründung nach §§ 234 Abs. 1 Satz 2, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO beginnt für eine mittellose und um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei bei versäumter Berufungsfrist nämlich erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist (BGH 30. April 2014 -III ZB 86/13- Rn. 8, NJW 2014, 2442 f. mwN.). - BVerwG, 16.12.2024 - 3 B 14.23
Revisionszulassung; Wegfall Hindernis Rechtsverfolgung; Wiedereinsetzung in …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO - der § 60 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 VwGO entspricht - dahin auszulegen, dass bei auch versäumter Rechtsmitteleinlegungsfrist die Frist zur Nachholung der Rechtsmittelbegründung erst mit der Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Rechtsmitteleinlegungsfrist beginnt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06 - BGHZ 173, 14 Rn. 13 ff. und vom 30. April 2014 - III ZB 86/13 - NJW 2014, 2442 Rn. 8 f. m. w. N.; ebenso BAG…, Urteil vom 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16 - BAGE 161, 245 Rn. 17 m. w. N.; offengelassen von BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 169/12 - NJW 2013, 471 Rn. 12 ff.). - BGH, 29.10.2020 - III ZR 72/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Die Monatsfrist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO) beginnt erst mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses (Senat…, Beschluss vom 18. Juni 2015 - III ZR 168/15, BeckRS 2015, 11865 Rn. 2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. April 2014 - III ZB 86/13, NJW 2014, 2442 Rn. 8 zum Beginn der Berufungsbegründungsfrist). - OLG Bamberg, 01.08.2019 - 8 U 76/19
Beginn der Monatsfrist für Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist nach …
Da bei vorgeschaltetem PKH-Prüfungsverfahren zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung regelmäßig nicht nur die Berufungseinlegungsfrist des § 517 ZPO, sondern auch die Begründungsfrist des § 520 Abs. 2 ZPO abgelaufen ist, stellt es keine Benachteiligung des mittellosen Klägers dar, auch in diesen Fällen neben der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO (für die Berufungseinlegung) auch die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO (für die Berufungsbegründung) mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der PKH-Entscheidung anlaufen zu lassen (abweichend zu BGH, NJW 2007, 3354; BGH, NJW 2014, 2442).Nach der Rechtsprechung der beiden vorgenannten Senate des BGH soll nämlich die mittellose Partei nicht schon dann, wenn sie die Entscheidung zu ihrem Prozesskostenhilfeantrag erhält, sondern erst dann zur Berufungsbegründung gehalten sein, wenn sie weiß, dass ihr hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung gewährt worden ist (vgl. BGH, NJW 2007, 3354; BGH, NJW 2014, 2442).
- BGH, 18.06.2015 - III ZR 168/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
- BGH, 10.10.2016 - IX ZR 199/16
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist …
Die Monatsfrist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO) beginnt erst mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2014 - III ZB 86/13, NJW 2014, 2442 Rn. 8 zum Beginn der Berufungsbegründungsfrist; vom 18. Juni 2015 - III ZR 168/15, nv). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2022 - 2 Sa 71/21
Annahmeverzugsvergütung - Arbeitsaufforderung - Leistungswille
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2024 - 3 SLa 134/24
Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die Berufungsbegründung
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Rechtsprechung
| BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 78 Abs 1 ZPO, § 307 ZPO, § 555 Abs 3 ZPO
Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwaltszwang beim Anerkenntnis
- ra.de
- rechtsportal.de
Anwaltszwang beim Anerkenntnis
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Anerkenntnis vor Revisionsbegründung durch zweitinstanzlichen Anwalt möglich!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Revisionsbeklagter kann Anerkenntnis beim BGH ohne BGH-Anwalt durch Anwalt zweiter Instanz abgeben, solange Revisionsbegründung noch nicht vorliegt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anerkenntnis in der Revisionsinstanz - durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten
- zip-online.de (Leitsatz)
Anerkenntnis des Revisionsbeklagten vor Revisionsbegründung durch Erklärung seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 13.06.2013 - 3 C 574/13
- LG Darmstadt, 18.12.2013 - 7 S 120/13
- BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 831
- ZIP 2014, 1252 (Ls.)
- MDR 2014, 982
- FamRZ 2014, 1364
- WM 2014, 1553
- BauR 2014, 1526
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.07.1954 - III ZR 229/53
Klagerücknahme nach Revision
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Er muss dort Ausnahmen erleiden, wo prozessökonomische Erwägungen dies nahelegen und der mit der Bestimmung des § 78 ZPO verfolgte Zweck dadurch nicht in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, BGHZ 14, 210, 211).Es sei deshalb kein zwingender Grund dafür ersichtlich, die Befugnis des beim Berufungsgericht zugelassenen Anwalts zur Klagerücknahme, die er kraft der ihm gemäß § 81 ZPO zustehenden Vollmacht bis zur Einlegung der Revision erklären könne, mit dem Augenblick enden zu lassen, in dem die beklagte Gegenpartei Revision eingelegt habe (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, BGHZ 14, 210, 211).
- BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11
Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod des Klägers: Aufnahme durch einen …
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Ebenso hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Aufnahme eines beim Bundesgerichtshof durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch Tod einer Partei unterbrochenen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Revisionsbeklagten wirksam erklärt werden könne, da hierdurch lediglich der vor der Unterbrechung bestehende Verfahrensstand hergestellt werde und daher der Revisionsbeklagte, ohne Rechtsnachteile zu erleiden, mit der Bestellung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalts bis zur Entscheidung über die Zulassung der Revision zuwarten könne (BGH, Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, NJW-RR 2012, 8; entsprechend zum früheren Verfahren über die Annahme der Revision: Beschluss vom 8. Februar 2001 - VII ZR 477/00, BGHZ 146, 372, 373 = NJW 2001, 1581). - BGH, 04.03.2002 - AnwZ 1/01
Anwaltssenat: BGH zur Vereinbarkeit der Singularzulassung der Rechtsanwälte beim …
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Rn. 8 Der Zweck des qualifizierten Anwaltszwangs nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, eine geordnete Rechtspflege durch spezialisierte Anwälte mit besonderer Erfahrung und Kompetenz sicherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2002 - AnwZ 1/01, BGHZ 150, 70, 81), erfordert in diesem Fall nicht die Bestellung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalts.
- BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12
Berufungsentscheidung bei Anerkenntnis des beklagten Berufungsklägers innerhalb …
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Das Anerkenntnis kann, was die Form angeht, auch durch Schriftsatz und in zeitlicher Hinsicht ab Rechtshängigkeit bis zum rechtskräftigen Abschluss in jeder Lage des Verfahrens und damit insbesondere auch während laufender Rechtsmittelbegründungsfrist erklärt werden (BGH…, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2; Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, NJW-RR 2013, 1827 Rn. 8). - BGH, 08.02.2001 - VII ZR 477/00
Anwaltszwang bei Aufnahme eines im Revisionsverfahren durch Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Ebenso hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Aufnahme eines beim Bundesgerichtshof durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch Tod einer Partei unterbrochenen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Revisionsbeklagten wirksam erklärt werden könne, da hierdurch lediglich der vor der Unterbrechung bestehende Verfahrensstand hergestellt werde und daher der Revisionsbeklagte, ohne Rechtsnachteile zu erleiden, mit der Bestellung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalts bis zur Entscheidung über die Zulassung der Revision zuwarten könne (BGH, Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, NJW-RR 2012, 8; entsprechend zum früheren Verfahren über die Annahme der Revision: Beschluss vom 8. Februar 2001 - VII ZR 477/00, BGHZ 146, 372, 373 = NJW 2001, 1581). - BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09
Nichtzulassungsbeschwerde: Anwendbarkeit der Vorschriften über das gerichtliche …
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Das Anerkenntnis kann, was die Form angeht, auch durch Schriftsatz und in zeitlicher Hinsicht ab Rechtshängigkeit bis zum rechtskräftigen Abschluss in jeder Lage des Verfahrens und damit insbesondere auch während laufender Rechtsmittelbegründungsfrist erklärt werden (BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2;… Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, NJW-RR 2013, 1827 Rn. 8). - BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51
Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des …
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Das Gericht ist lediglich davon enthoben, den ihm ursprünglich vorgelegten Streitstoff zu überprüfen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - III ZR 206/51, BGHZ 10, 333, 335). - BGH, 16.06.1987 - X ZR 102/85
Wirksamkeit der Verzichtserklärung im Anwaltsprozeß
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Insoweit hat der Bundesgerichtshof zwar entschieden, dass die von den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers zum Bundesgerichtshof abgegebene Verzichtserklärung als prozessual unwirksam anzusehen ist (BGH, Urteil vom 16. Juni 1987 - X ZR 102/85, NJW 1988, 210).
- BGH, 16.01.2020 - V ZB 93/18
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach …
Insoweit ist das Gericht der Prüfung des Streitstoffes enthoben, denn es besteht kein Streit mehr über die Begründetheit des Klageanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - III ZR 206/51, BGHZ 10, 333, 335 mwN; Urteil vom 27. Mai 1981 - IVb ZR 589/80, BGHZ 80, 389, 391; Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, NJW-RR 2014, 831 Rn. 6). - AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtantritt eines erheblich verspäteten Fluges
Dem steht nicht die Entscheidung des LG Darmstadt entgegen (7 S 120/13; die dort beklagte Fluggesellschaft hat den Anspruch in der Revisionsinstanz anerkannt (BGH - X ZR 11/14), das sich zur Begründung auf das Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (a.a.O.) stützt. - BGH, 18.11.2014 - II ZR 1/14
Kostenantrag des Nebenintervenienten auf Seiten des Beklagten nach Klagerücknahme …
Er muss dort Ausnahmen erleiden, wo prozessökonomische Erwägungen dies nahelegen und der mit der Bestimmung des § 78 ZPO verfolgte Zweck dadurch nicht in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2001 - VII ZR 477/00, BGHZ 146, 372, 373;… Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, NJW-RR 2012, 8 Rn. 4; Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 5).Es sei deshalb kein zwingender Grund dafür ersichtlich, die Befugnis des beim Berufungsgericht zugelassenen Anwalts zur Klagerücknahme, die er kraft der ihm gemäß § 81 ZPO zustehenden Vollmacht bis zur Einlegung der Revision erklären könne, mit dem Augenblick enden zu lassen, in dem die beklagte Gegenpartei Revision eingelegt habe (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, BGHZ 14, 210, 211; Beschluss vom 8. Dezember 1977 - VII ZR 226/77, NJW 1978, 1262; Beschluss vom 8. Februar 2001 - VII ZR 477/00, BGHZ 146, 372, 373;… Beschluss vom 8. Juli 2013 - VII ZB 35/12, juris Rn. 1 für das Rechtsbeschwerdeverfahren; Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 5).
Rn. 8 Der qualifizierte Anwaltszwang gemäß § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO hat den Zweck, eine geordnete Rechtspflege durch spezialisierte Anwälte mit besonderer Erfahrung und Kompetenz sicherzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 8 mwN).
Auch in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Umstand, dass die nicht durch einen Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof vorgenommene Prozesshandlung letztlich zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs führt, der Zulässigkeit der Prozesshandlung nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2001 - VII ZR 477/00, BGHZ 146, 372 [Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens vor Entscheidung über die Annahme];… Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, NJW-RR 2012, 8 Rn. 4 [Aufnahme eines unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens]; Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 [Anerkenntnis]).
- BGH, 18.07.2014 - V ZR 287/13
Anerkenntnisurteil trotz Nichtdurchführung eines obligatorischen …
Rn. 8 So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Revisionsbeklagte den gegen ihn geltend gemachten Anspruch, jedenfalls solange der Kläger seine Revision noch nicht begründet hat, durch Erklärung seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten anerkennen kann, obwohl vor dem Bundesgerichtshof nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO ein qualifizierter Anwaltszwang besteht (Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, NJW-RR 2014, 831 Rn. 7, 8).Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, der zur Verfahrensbeschleunigung und Verfahrenserleichterung die Voraussetzungen zum Erlass eines Anerkenntnisurteils durch Abschaffung des Antragserfordernisses (…BT-Drucks. 14/3750, S. 58 f.) und den generellen Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (…BR-Drucks. 378/03, S. 8 f.;… BT-Drucks. 15/3482, S. 17) zunehmend erleichtert hat (BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, NJW-RR 2014, 831 Rn. 8 mwN).
Das Gericht ist der Prüfung des ihm ursprünglich vorgelegten Streitstoffes enthoben (BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, NJW-RR 2014, 831 Rn. 6; Urteil vom 8. Oktober 1953 - III ZR 206/51, BGHZ 10, 333, 335).
- BGH, 14.12.2021 - X ZR 147/17
Verzichtsurteil - Klageverzicht im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde; …
Rn. 21 Der Senat hat bereits entschieden, dass der Rechtsmittelgegner selbst in einem Revisionsverfahren den Klageanspruch jedenfalls dann durch seinen zweitinstanzlichen Bevollmächtigten wirksam anerkennen kann, wenn die Revision noch nicht begründet worden ist (BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, NJW-RR 2014, 831 Rn. 4 ff.).Maßgeblich dafür ist, dass es sich um Erklärungen handelt, die grundsätzlich in jeder Instanz abgegeben werden können (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1954 - III ZR 229/53, BGHZ 14, 210, 211) und die das Gericht davon entheben, den ihm ursprünglich vorgelegten Streitstoff zu überprüfen (BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, NJW-RR 2014, 831 Rn. 5 f.).
- OLG Brandenburg, 26.03.2025 - 4 MK 2/21
Musterfeststellungsklage auf Feststellungen der Voraussetzungen für das Bestehen …
Dementsprechend ist anerkannt, dass der Revisionsbeklagte den gegen ihn geltend gemachten Anspruch - allerdings nur, solange der Kläger seine Revision noch nicht begründet hat (BGH, Beschluss vom 12.05.2015, XI ZR 397/14) - durch Erklärung seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten anerkennen kann, obwohl vor dem Bundesgerichtshof nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO ein qualifizierter Anwaltszwang besteht (BGH, Urteil vom 06.05.2014, X ZR 11/14, Rn 7, 8, juris). - BGH, 19.10.2021 - VI ZR 1173/20
Wirkungen eines Anerkenntnisses im Berufungsverfahren
Rn. 16 Ein Anerkenntnis beendet den Prozess aber nicht unmittelbar mit der Folge, dass dem Gericht wie bei einer Klagerücknahme die Möglichkeit zu entscheiden genommen ist (BGH, Anerkenntnisurteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, NJW-RR 2014, 831 Rn. 6). - BGH, 12.05.2015 - XI ZR 397/14
Revisionsverfahren vor dem BGH: Anerkenntnis durch den zweitinstanzlichen …
Nachdem die Revision begründet worden ist, kann ein prozessual wirksames Anerkenntnis nur noch von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt abgegeben werden (Fortführung von BGH, Anerkenntnisurteil vom 6. Mai 2014, X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 8).Wenn der Rechtsstreit in der Rechtsmittelinstanz anhängig ist, können daher grundsätzlich auch die Prozesshandlungen, die sich an das Rechtsmittelgericht richten - wie die Abgabe eines prozessualen Anerkenntnisses -, nur von einem beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt vorgenommen werden (BGH, Anerkenntnisurteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 5).
- BGH, 21.09.2021 - X ZR 33/20
A) Ein vor dem Ende der mündlichen Verhandlung über die Revision gestellter …
Rn. 8 Ein nicht beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt kann den Klageanspruch für die von ihm vertretene Partei in der Revisionsinstanz jedenfalls dann wirksam anerkennen, wenn der Kläger seine Revision noch nicht begründet hat (BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, NJW-RR 2014, 831 Rn. 4 ff.). - OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 4 MK 1/21
Verbraucherschutzrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung von …
Dementsprechend ist anerkannt, dass der Revisionsbeklagte den gegen ihn geltend gemachten Anspruch - allerdings nur, solange der Kläger seine Revision noch nicht begründet hat (BGH, Beschluss vom 12.05.2015, XI ZR 397/14) - durch Erklärung seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten anerkennen kann, obwohl vor dem Bundesgerichtshof nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO ein qualifizierter Anwaltszwang besteht (BGH, Urteil vom 06.05.2014, X ZR 11/14, Rn. 7, 8, juris). - LG Karlsruhe, 28.03.2019 - 13 O 74/18
Wettbewerbsprozess: Feststellung der Prozessfähigkeit eines Wettbewerbsverbandes; …
- OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 4 MK 1/22
Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße
- AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 238/15
Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung: Voraussetzung des Antritts der Flugreise …
- OLG Brandenburg, 20.03.2024 - 4 MK 1/21
Musterklage gegen eine Bank auf Durchführung der vertraglich vereinbarten …
- BGH, 28.10.2014 - X ZR 71/14
Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils i.R.v. Ausgleichszahlungen für …
- LAG Baden-Württemberg, 23.05.2024 - 2 Sa 5/24
Verzichtsurteil - Anerkenntnis eines Rechtsmittels - Auslegung als Klageverzicht …
- AG Hamburg-St. Georg, 25.04.2024 - 980a C 40/23
Anerkenntnis ist bedingungsfeindlich!
- LAG Baden-Württemberg, 23.05.2024 - 1 Ca 36/23
Verzichtsurteil - Anerkenntnis eines Rechtsmittels des Beklagten durch den Kläger …
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Rechtsprechung
| BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
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Notarhaftung: Belehrungspflichten bei einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einem vor dem Jahr 2001 geschlossenen Ehevertrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 S 1 BNotO, § 17 Abs 1 BeurkG, § 138 BGB, § 242 BGB
Notarhaftung: Belehrungspflichten bei einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einem vor dem Jahr 2001 geschlossenen Ehevertrag - Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1; BeurkG § 17 Abs. 1
Reichweite der notariellen Belehrungspflicht im Falle der Änderung der bei Vertragsschluss gegebenen Umstände - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notarielle Belehrungspflicht bei Verzicht auf einen bereits in einem geschlossenen Ehevertag vereinbarten Versorgungsausgleich
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- rechtsportal.de
Notarielle Belehrungspflicht bei Verzicht auf einen bereits in einem geschlossenen Ehevertag vereinbarten Versorgungsausgleich
- datenbank.nwb.de
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Notarielle Belehrungspflichten beim Ehevertrag
- Jurion (Kurzinformation)
Grundsätzlich keine Belehrungspflicht des beurkundenden Notars über zukünftige Entwicklungen
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 06.12.2010 - 2 O 177/10
- OLG Düsseldorf, 24.10.2012 - 18 U 4/11
- BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1399
- MDR 2014, 1082
- DNotZ 2014, 679
- FamRZ 2014, 1364
- VersR 2015, 201
- WM 2015, 443
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Auszug aus BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei Eheverträgen nach § 138 BGB und § 242 BGB (Urteil vom 11. Februar 2004 - XII ZR 265/02, BGHZ 158, 81, 94 ff; Beschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 110/99, FamRZ 2005, 26, 27) sich bei einem ehevertraglichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Einzelfall ergebenden Rechtsfolgen der Unwirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs oder der Vertragsanpassung betreffen grundsätzlich die "rechtliche Tragweite des Geschäfts" im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG, über die der Notar die Beteiligten zu belehren hat (vgl. zum Begriff der rechtlichen Tragweite des Geschäfts im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG: Senat, Urteil vom 2. Juni 2005 - III ZR 306/04, NJW 2005, 2495).Rn. 14 Das Berufungsgericht geht jedoch zutreffend davon aus, dass sich die vorgenannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst als Folge der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 (NJW 2001, 957) und vom 29. März 2001 (NJW 2001, 2248) herausgebildet hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 aaO S. 86: nach bisheriger Rechtsprechung grundsätzlich volle Vertragsfreiheit; vgl. zu den aus der neuen Rechtsprechung folgenden Belehrungspflichten des Notars: Bredthauer, NJW 2004, 3072, 3073 ff; DNotI-Gutachten, DNotI-Report 2004, 185, 188; Mayer, FPR 2012, 563, 564 f;… Haug/Zimmermann, Die Amtshaftung des Notars, 3. Aufl., Rn. 519;… Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 7. Aufl., § 14 Rn. 178).
- BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
Wirksamkeit eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Der Bundesgerichtshof hat es vielmehr in seinem Beschluss vom 18. September 1996 (XII ZB 206/94, NJW 1997, 126, 128) als zweifelhaft bezeichnet, ob die Grundsätze zum befristeten Ausschluss der Berufung auf einen vereinbarten Unterhaltsausschluss auf den Fall des Verzichts auf den Versorgungsausgleich übertragen werden können.Eine Belehrungspflicht des beurkundenden Notars mit dem vom Berufungsgericht angenommenen Inhalt wurde durch sie - zumal angesichts des zeitlich nachfolgenden Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1996 (aaO) - nicht ausgelöst.
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Rn. 14 Das Berufungsgericht geht jedoch zutreffend davon aus, dass sich die vorgenannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst als Folge der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 (NJW 2001, 957) und vom 29. März 2001 (NJW 2001, 2248) herausgebildet hat (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Februar 2004 aaO S. 86: nach bisheriger Rechtsprechung grundsätzlich volle Vertragsfreiheit; vgl. zu den aus der neuen Rechtsprechung folgenden Belehrungspflichten des Notars: Bredthauer, NJW 2004, 3072, 3073 ff; DNotI-Gutachten, DNotI-Report 2004, 185, 188; Mayer, FPR 2012, 563, 564 f;… Haug/Zimmermann, Die Amtshaftung des Notars, 3. Aufl., Rn. 519;… Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 7. Aufl., § 14 Rn. 178).
- BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
Auszug aus BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass sich der Notar über die Rechtsprechung der obersten Gerichte, die in den amtlichen Sammlungen und den für seine Amtstätigkeit wesentlichen Zeitschriften veröffentlicht ist, unterrichtet und die üblichen Erläuterungsbücher auswertet (BGH, Urteile vom 28. September 2000 - IX ZR 279/99, BGHZ 145, 265, 275 f und vom 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91, NJW 1992, 3237, 3239). - BVerfG, 29.03.2001 - 1 BvR 1766/92
Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Auszug aus BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Rn. 14 Das Berufungsgericht geht jedoch zutreffend davon aus, dass sich die vorgenannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst als Folge der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 (NJW 2001, 957) und vom 29. März 2001 (NJW 2001, 2248) herausgebildet hat (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Februar 2004 aaO S. 86: nach bisheriger Rechtsprechung grundsätzlich volle Vertragsfreiheit; vgl. zu den aus der neuen Rechtsprechung folgenden Belehrungspflichten des Notars: Bredthauer, NJW 2004, 3072, 3073 ff; DNotI-Gutachten, DNotI-Report 2004, 185, 188; Mayer, FPR 2012, 563, 564 f;… Haug/Zimmermann, Die Amtshaftung des Notars, 3. Aufl., Rn. 519;… Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 7. Aufl., § 14 Rn. 178). - BGH, 02.06.2005 - III ZR 306/04
Hinweis- und Belehrungspflichten des Notars bei Übertragung eines …
Auszug aus BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei Eheverträgen nach § 138 BGB und § 242 BGB (Urteil vom 11. Februar 2004 - XII ZR 265/02, BGHZ 158, 81, 94 ff; Beschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 110/99, FamRZ 2005, 26, 27) sich bei einem ehevertraglichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Einzelfall ergebenden Rechtsfolgen der Unwirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs oder der Vertragsanpassung betreffen grundsätzlich die "rechtliche Tragweite des Geschäfts" im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG, über die der Notar die Beteiligten zu belehren hat (vgl. zum Begriff der rechtlichen Tragweite des Geschäfts im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG: Senat, Urteil vom 2. Juni 2005 - III ZR 306/04, NJW 2005, 2495). - BGH, 06.10.2004 - XII ZB 110/99
Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle eines notariellen Ehevertrages
Auszug aus BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei Eheverträgen nach § 138 BGB und § 242 BGB (Urteil vom 11. Februar 2004 - XII ZR 265/02, BGHZ 158, 81, 94 ff; Beschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 110/99, FamRZ 2005, 26, 27) sich bei einem ehevertraglichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Einzelfall ergebenden Rechtsfolgen der Unwirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs oder der Vertragsanpassung betreffen grundsätzlich die "rechtliche Tragweite des Geschäfts" im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG, über die der Notar die Beteiligten zu belehren hat (vgl. zum Begriff der rechtlichen Tragweite des Geschäfts im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG: Senat, Urteil vom 2. Juni 2005 - III ZR 306/04, NJW 2005, 2495). - BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91
Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell
Auszug aus BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass sich der Notar über die Rechtsprechung der obersten Gerichte, die in den amtlichen Sammlungen und den für seine Amtstätigkeit wesentlichen Zeitschriften veröffentlicht ist, unterrichtet und die üblichen Erläuterungsbücher auswertet (BGH, Urteile vom 28. September 2000 - IX ZR 279/99, BGHZ 145, 265, 275 f und vom 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91, NJW 1992, 3237, 3239). - BGH, 28.11.1990 - XII ZR 16/90
Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
Auszug aus BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Rn. 21 (1) In dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. November 1990 (XII ZR 16/90, NJW 1991, 913, 914) war lediglich für einen ehevertraglich vereinbarten Unterhaltsverzicht festgestellt worden, dass die Berufung darauf gemäß § 242 BGB für die Zeit ausgeschlossen sein könne, in der wegen der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit eines Ehegatten nicht möglich sei und der Verzichtende mangels anderer Mittel auf Sozialhilfe angewiesen wäre. - BGH, 27.10.1993 - XII ZB 158/91
Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Parteivereinbarung über den …
Auszug aus BGH, 15.05.2014 - III ZR 375/12
Rn. 23 (3) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem von der Revisionserwiderung angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 1993 (XII ZB 158/91, NJW 1994, 579). - OLG München, 02.05.1994 - 2 UF 1322/93
Versorgungsausgleich: Wegfall der Geschäftsgrundlage für Ausschluß
- LG Frankenthal, 26.07.2021 - 4 O 47/21
Notare haftet nicht für Schäden aufgrund geänderter Rechtsprechung
Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei Eheverträgen nach § 138 BGB und § 242 BGB sich bei einem ehevertraglichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs und der weiteren Scheidungsfolgen im Einzelfall ergebenden Rechtsfolgen der Unwirksamkeit solcher Ausschlüsse oder der Vertragsanpassung (Urteil vom 11. Februar 2004 - XII ZR 265/02; Beschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 110/99) betreffen grundsätzlich die "rechtliche Tragweite des Geschäfts" im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG, über die der Notar die Beteiligten zu belehren hat (BGH, Urt. v. 15. Mai 2014 - III ZR 375/12 Rn. 12).Zuvor galt der Grundsatz der vollen Vertragsfreiheit (BGH, Urt. v. 15. Mai 2014 - III ZR 375/12 Rn. 13;… vgl. die Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung bei Scheller, in: BeckOK BGB, 58. Ed. 1.2.2021, BGB § 1408 Rn. 13-15).
Ausnahmsweise nimmt der Bundesgerichtshof zwar eine Belehrungspflicht des Notars über mögliche künftige Entwicklungen an, wenn im Einzelfall zum Zeitpunkt der Beurkundung die vertragliche Regelung erkennbar auf einer bestimmten Grundlage beruht, es nach der Lebenserfahrung als möglich erscheint, dass diese Grundlage künftig entfallen könnte, und nach der bei der Beurkundung bestehenden Rechtslage oder einer zu diesem Zeitpunkt sicher absehbaren Änderung der Rechtslage der Wegfall dieser vertraglichen Grundlage dazu führen kann, dass die vereinbarte Rechtsfolge nicht eintritt (BGH, Urt. v. 15. Mai 2014 - III ZR 375/12 Rn. 17).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass sich der Notar über die Rechtsprechung der obersten Gerichte, die in den amtlichen Sammlungen und den für seine Amtstätigkeit wesentlichen Zeitschriften veröffentlicht ist, unterrichtet und die üblichen Erläuterungsbücher auswertet (BGH, Urt v. 15. Mai 2014 - III ZR 375/12 Rn. 26).
- BPatG, 26.11.2015 - 2 Ni 6/15
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "(keine) Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens …
Besteht indes ein einfacheres Verfahren, um das Klageziel zu erreichen, so kann das Rechtsschutzbedürfnis ebenso wie für eine Zivilklage auch für eine Nichtigkeitsklage entfallen (…zum allgemeinen Zivilrecht: Musielak, ZPO, 12. Aufl., vor § 253 Rd. 8; vgl. BGH GRUR 2015, 196, 199; BGH MDR 2014, 1082; BGH NJW 1996, 2035, 2036).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.03.2014 - V ZB 138/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an der Rechtsbeschwerde unterliegende Beschlüsse
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 559 ZPO, § 577 Abs 2 S 4 ZPO
Anforderungen an der Rechtsbeschwerde unterliegende Beschlüsse - Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer Sachverhaltsdarstellung bei einem Beschluss über die Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 577 Abs. 2 S. 4
Notwendigkeit einer Sachverhaltsdarstellung bei einem Beschluss über die Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die strittige Berufungssumme - und der nicht begründete Verwerfungsbeschluss
Verfahrensgang
- AG Lemgo, 21.03.2013 - 19 C 338/12
- LG Detmold, 08.08.2013 - 10 S 75/13
- BGH, 13.03.2014 - V ZB 138/13
- BGH, 15.04.2014 - V ZB 138/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1364
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.04.2013 - V ZB 81/12
Wiedergabe des maßgeblichen Sachverhalts für die Entscheidung i.R.e. Beschlusses
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - V ZB 138/13
Dies gilt auch für einen Beschluss, durch den die Berufung mit der Begründung verworfen wird, die Berufungssumme nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO sei nicht erreicht (Senat, Beschluss vom 18. April 2013 V ZB 81/12, Rn. 3, juris, mwN).Sie begründen einen Verfahrensmangel, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist und die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (Senat, Beschluss vom 18. April 2013 V ZB 81/12, juris, Rn. 3; Beschluss vom 11. Mai 2006 - V ZB 70/05, FamRZ 2006, 1030).
- BGH, 20.06.2002 - IX ZB 56/01
Anforderungen an der Rechtsbeschwerde unterliegende Beschlüsse
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - V ZB 138/13
Rn. 3 1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. September 2010 - V ZB 95/10, juris, Rn. 3 …und vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - IX ZB 56/01, NJW 2002, 2648, 2649 …und vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582, 1583 Rn. 5 mwN). - BGH, 14.06.2010 - II ZB 20/09
Berufungsverwerfungsbeschluss: Anforderungen an die Begründung bei Verwerfung …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - V ZB 138/13
Rn. 3 1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. September 2010 - V ZB 95/10, juris, Rn. 3 …und vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - IX ZB 56/01, NJW 2002, 2648, 2649 und vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582, 1583 Rn. 5 mwN).
- BGH, 11.05.2006 - V ZB 70/05
Anforderungen an die Begründung von Beschwerdeentscheidungen
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - V ZB 138/13
Sie begründen einen Verfahrensmangel, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist und die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (Senat…, Beschluss vom 18. April 2013 V ZB 81/12, juris, Rn. 3; Beschluss vom 11. Mai 2006 - V ZB 70/05, FamRZ 2006, 1030). - BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10
Zulassung der Berufung: Bemessung der Beschwer beim Anspruch auf Beseitigung …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - V ZB 138/13
Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO zuzulassen, weil es den Streitwert auf über 600 EUR festgesetzt hat, und hält das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht, muss es die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung erfüllt sind; denn die unterschiedliche Bewertung darf nicht zu Lasten der Partei gehen (siehe nur Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, ZMR 2011, 782 mwN). - BGH, 07.04.2011 - V ZB 301/10
Berufungsverwerfung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Notwendiger Inhalt …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - V ZB 138/13
Rn. 3 1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. September 2010 - V ZB 95/10, juris, Rn. 3 und vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - IX ZB 56/01, NJW 2002, 2648, 2649 …und vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582, 1583 Rn. 5 mwN). - BGH, 16.09.2010 - V ZB 95/10
Wiedergabe des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts in einem der …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - V ZB 138/13
Rn. 3 1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. September 2010 - V ZB 95/10, juris, Rn. 3 …und vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - IX ZB 56/01, NJW 2002, 2648, 2649 …und vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582, 1583 Rn. 5 mwN).
- BGH, 05.05.2026 - XI ZB 4/25
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Wirksamkeit mehrerer …
Anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 - V ZB 138/13, FamRZ 2014, 1364 Rn. 3 …und vom 30. April 2019 - VI ZB 48/18, NJW-RR 2019, 952 Rn. 4, jeweils mwN).Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht die Berufung verwirft, weil die Berufungssumme nicht erreicht sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 aaO …und vom 30. April 2019 aaO, jeweils mwN).
- BGH, 30.04.2019 - VI ZB 48/18
Wiedergabe des maßgeblichen Sachverhalts in den der Rechtsbeschwerde unterliegen …
Anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. März 2019 - VI ZB 27/17, juris Rn. 5;… vom 12. Februar 2019 - VI ZB 35/17, juris Rn. 4;… vom 6. Februar 2018 - VI ZB 12/17, juris Rn. 4;… vom 26. April 2016 - VI ZB 4/16 und - VI ZB 7/16, NJW-RR 2016, 952 Rn. 16;… vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - V ZB 138/13, FamRZ 2014, 1364 Rn. 3; jeweils mwN).Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht die Berufung verwirft, weil die Berufungssumme nicht erreicht sei (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2019 - VI ZB 35/17, juris Rn. 5;… vom 6. Februar 2018 - VI ZB 12/17, juris Rn. 4;… vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - V ZB 138/13, FamRZ 2014, 1364 Rn. 3).
- BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 46/19
Rechtsweg für Zahlungsansprüche aus Kostenübernahmeerklärungen des …
Da das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen hat, den das Beschwerdegericht festgestellt hat (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO), ist es zu einer rechtlichen Prüfung nicht in der Lage, wenn der angefochtene Beschluss keine tatsächlichen Feststellungen enthält (…BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 5;… vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4; vom 13. März 2014 - V ZB 138/13, FamRZ 2014, 1364 Rn. 3;… vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, juris Rn. 5;… vom 13. Juni 2017 - VIII ZB 7/16, juris Rn. 6 f.).Rn. 8 bb) Genügt die angegriffene Entscheidung diesen Anforderungen nicht, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor (…BGH, Beschlüsse vom 6. November 2012 - VI ZB 33/12, juris Rn. 4;… vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, aaO; vom 13. März 2014 - V ZB 138/13, aaO;… vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, aaO), der die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nach sich zieht (…BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, aaO Rn. 4 f.;… vom 6. November 2012 - VI ZB 33/12, aaO;… vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, aaO; vom 13. März 2014 - V ZB 138/13, aaO;… vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, aaO;… vom 13. Juni 2017 - VIII ZB 7/16, juris Rn. 7).
- BGH, 12.11.2024 - VIII ZB 36/23
Rechtswegzuständigkeit für die Klage einer Gemeinde auf Entgeltzahlung für die …
Rn. 11 aa) Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4; vom 13. März 2014 - V ZB 138/13, FamRZ 2014, 1364 Rn. 3;… vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, juris Rn. 5;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/19, juris Rn. 6;… vom 5. Oktober 2021 - VIII ZB 68/20, juris Rn. 19; jeweils mwN).
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