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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13801
BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13 (https://dejure.org/2014,13801)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2014 - 2 C 2.13 (https://dejure.org/2014,13801)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 (https://dejure.org/2014,13801)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BBesG 2006 § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4; LBesG LSA § 38 Abs. 2 Satz 5
    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; Familienzuschlag; gemeinsam bewohnte Wohnung; gemeinsames Sorgerecht; geschiedene Beamte; Gesetzesbindung; Mehrbedarf; planwidrige Regelungslücke; Wechselmodell.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG 2006 § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4
    Analogie; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; Familienzuschlag; Gesetzesbindung; Mehrbedarf; Wechselmodell; anteilige Zuschlagsgewährung; gemeinsam bewohnte Wohnung; gemeinsames Sorgerecht; geschiedene Beamte; planwidrige Regelungslücke

  • rechtsinformationen.bund.de

    Strenge Anforderungen an die analoge Gesetzesanwendung im Besoldungsrecht; Familienzuschlag bei geschiedenen Beamten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 Nr 4 S 4 BBesG, § 38 Abs 2 S 5 BesG ST 2011
    Strenge Anforderungen an die analoge Gesetzesanwendung im Besoldungsrecht; Familienzuschlag bei geschiedenen Beamten

  • Wolters Kluwer

    Kinderbezogener Familienzuschlag bei bei beiden Elternteilen zu gleichen Anteilen wohnenden Kindern geschiedener Beamter

  • doev.de PDF

    Kinderbezogener Familienzuschlag bei geschiedenen Beamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 39 Abs. 1; BBesG § 40 Abs. 1 Nr. 4
    Kinderbezogener Familienzuschlag bei bei beiden Elternteilen zu gleichen Anteilen wohnenden Kindern geschiedener Beamter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschiedene Beamte, Kinder im Wechselmodell - und der Familienzuschlag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzesanalogien im Besoldungsrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Voller kinderbezogener Familienzuschlag bei geschiedenen Beamten möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voller kinderbezogener Familienzuschlag bei geschiedenen Beamten möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 689
  • FamRZ 2014, 1458
  • DÖV 2014, 847
 
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Wird zitiert von ... (146)Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers regelmäßig abschließend konzipiert, so dass der Möglichkeit einer analogen Anwendung schon das Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke entgegensteht (vgl. Urteile 30. Mai 1967 - BVerwG 2 C 27.67 - BVerwGE 27, 159 , vom 20. Juni 1974 - BVerwG 2 C 28.73 - BVerwGE 45, 201 und vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 25.78 - BVerwGE 61, 79 zur Gesamtkonzeption des § 6 BBesG sowie Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 zum Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG).

    Die Anspruchsgewährung aus § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG, die regelmäßig alleinerziehenden Eltern bei Aufnahme ihrer Kinder in den Haushalt zugute kommt (…BTDrucks 17/7142, S. 24), trägt dieser durch die Wohnungsaufnahme typischerweise entstehenden wirtschaftlichen Mehrbelastung Rechnung (vgl. Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 19 und vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 36 jeweils Rn. 19).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Jenseits dessen wird trotz des formalen Rekurses auf die Norm nicht mehr die vom Gesetzgeber verantwortete Regelung, sondern ein anderes, durch die Deutung des Gerichts geschaffenes Recht angewendet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 und vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 - BVerfGE 128, 193 ).

    Die darin liegende Rechtsfortbildung ist aber den Wertungen des Gesetzes entnommen und stellt, sofern die methodischen Grenzen eingehalten sind, keine unzulässige richterliche Eigenmacht dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 - BVerfGE 128, 193 ; Urteil vom 11. Juli 2012 - 1 BvR 3142/07 u.a. - BVerfGE 132, 99 ).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (stRspr; vgl. Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 24).

    Rn. 24 Von der analogen Anwendung einer Norm, die ein mit dem Zweck der Norm unvereinbares Regelungsversäumnis des Normgebers voraussetzt (Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 24), sind die Fälle zu unterscheiden, in denen eine Norm im Hinblick auf nachträglich eingetretene Rechtsentwicklungen angewendet wird, um einen Widerspruch zu der bei Erlass der Regelung unmissverständlich zum Ausdruck gekommenen Zielsetzung des Normgebers auszuschließen (Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 ).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 2 B 116.90

    Beamtenrecht: Begriff der nicht nur vorübergehenden Aufnahme in die Wohnung i.S. …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Nicht nur vorübergehend in die Wohnung aufgenommen ist eine andere Person, wenn die Wohnung auch für den Aufgenommenen zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen im Sinne des § 7 BGB wird und es hierdurch zur Bildung einer häuslichen Gemeinschaft kommt (Beschluss vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 116.90 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 22 ).

    Daher kann auch die nicht nur vorübergehende Wohnungsaufnahme ausnahmsweise in mehrere Wohnungen erfolgen (vgl. Nr. 40.1.9 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz - BBesGVwV - D II 3 - 221 710/1 sowie bereits Beschluss vom 12. Dezember 1990 a.a.O. Rn. 6).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Sofern eine gemeinsam bewohnte Wohnung mehrerer Anspruchsberechtigter nicht vorliegt, fällt tatsächlich bei jedem Zuschlagsberechtigten ein Mehrbedarf für die Wohnungsaufnahme an (vgl. zur Orientierung der Alimentierung am tatsächlichen Unterhaltsaufwand auch BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 u.a. - BVerfGE 44, 249 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Rn. 31 cc) Dass der Gesetzgeber die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 im Falle der nicht nur vorübergehenden Aufnahme in mehrere Wohnungen pauschal geregelt und eine anteilige Kürzung im Hinblick auf die nur anteilig entstehenden Mehraufwendungen (wie etwa Verpflegung oder Heizkosten) nicht vorgesehen hat, obliegt seinem politischen Gestaltungsspielraum (stRspr; vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - BVerfGE 131, 239 ; BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 2013 - BVerwG 2 C 49.11 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Der kinderbezogene Bestandteil des Familienzuschlags ist dazu bestimmt, den von Kindern verursachten Mehrbedarf einschließlich der Mehraufwendungen für Unterkunft und Heizung zu decken (Urteil vom 9. Mai 2006 - BVerwG 2 C 12.05 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 37 Rn. 19;… Beschluss vom 8. Juni 2011 - BVerwG 2 B 76.11 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04

    Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, zu verhindern, dass derselbe Bedarf aus öffentlichen Kassen doppelt abgegolten wird (…vgl. BTDrucks 7/4127, S. 40 sowie Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 24.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 33 Rn. 15).
  • BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11

    Altersteilzeit; Anwendungsvorrang; Arbeitszeit; Billigkeitsentscheidung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Rn. 28 Der ehe- und familienbezogene Zweck des Familienzuschlags rechtfertigt es, dass er insgesamt nur einmal gezahlt wird, auch wenn beide Ehegatten besoldungsberechtigt sind (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 24. September 2013 - BVerwG 2 C 52.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 49.11

    Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet; Ostbesoldung; Besoldungsangleichung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Rn. 31 cc) Dass der Gesetzgeber die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 im Falle der nicht nur vorübergehenden Aufnahme in mehrere Wohnungen pauschal geregelt und eine anteilige Kürzung im Hinblick auf die nur anteilig entstehenden Mehraufwendungen (wie etwa Verpflegung oder Heizkosten) nicht vorgesehen hat, obliegt seinem politischen Gestaltungsspielraum (stRspr; vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - BVerfGE 131, 239 ; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - BVerwG 2 C 49.11 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 43.88

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Ortszuschlagsstufe 2 wegen Aufnahme einer …

  • BVerwG, 08.06.2011 - 2 B 76.11

    Anspruch des im öffentlichen Dienst stehenden Vaters auf Familienzuschlag bei …

  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 375/06
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

  • BFH, 28.04.2010 - III R 79/08

    Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd …

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Analoge Rechtsanwendung

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder; …

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt; …

  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen …

  • BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94

    Begründung eines Wohnsitzes der getrennt lebenden Ehefrau durch Aufenthalt in …

  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des …

  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als …

  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der …

  • BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78

    Besoldungsanspruch - Besoldungsdienstalter - Anrechnungsfähige …

  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

  • BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 15.23

    Keine Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst von Bewerbern, die sich …

    Ihr stehen, abgesehen von besonderen Rechtsbereichen, die - wie insbesondere das Strafrecht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 BvL 5/17 - BVerfGE 153, 310 Rn. 71) und das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 - NVwZ-RR 2014, 689 Rn. 18 m. w. N.) - von einer strikten Gesetzesbindung geprägt sind, keine bundesrechtlichen Bedenken gegenüber.
  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit …

    Rn. 181 Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 -, juris Rn. 24 und vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris Rn. 17 sowie Beschluss vom 26. Januar 2016 - 2 B 17/15 -, juris Rn. 11.
  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; …

    Auch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit ist eine Einschränkung auf der Rechtsfolgenseite gegenüber dem völligen Leerlaufen der Regelung des § 46 BBesG in Fällen der "Topfwirtschaft" vorzuziehen und ist eine teleologisch begründete Einbeziehung dieser Fälle in den Anwendungsbereich der Norm auch unter Berücksichtigung der besonderen Wortlautbindung im Besoldungs- und Versorgungsrecht (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 27. März 2014 - BVerwG 2 C 2.13 - NVwZ-RR 2014, 689 Rn. 18 ff.) möglich und geboten.
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dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16103
BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12 (https://dejure.org/2014,16103)
BFH, Entscheidung vom 06.02.2014 - VI R 34/12 (https://dejure.org/2014,16103)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - VI R 34/12 (https://dejure.org/2014,16103)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

  • openjur.de

    Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33a Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 1, EStG § 7g Abs 1, BGB § 1602, BGB § 1603, EStG § 7g Abs 2, EStG § 7g Abs 3, EStG § 7g Abs 4, EStG VZ 2009
    Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33a Abs 1 S 1 EStG 2009, § 2 Abs 1 EStG 2009, § 7g Abs 1 EStG 2009, § 1602 BGB, § 1603 BGB
    Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

  • IWW
  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung - und die Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Selbstständige: Ermittlung des Nettoeinkommens bei Unterhaltspflicht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags beim Unterhalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Nettoeinkommen für Unterhaltsaufwendungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EStG § 33a Abs. 1; EStG § 7g
    Unterhalt, Investitionsabzugsbetrag, Leistungsfähigkeit, Opfergrenze

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33a Abs 1, EStG § 7g
    Investitionsabzugsbetrag; Leistungsfähigkeit; Opfergrenze; Unterhalt

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 127
  • FamRZ 2014, 1458
  • BStBl II 2014, 619
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.12.2009 - VI R 64/08

    Keine Opfergrenze, aber Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei Unterhalt an …

    Auszug aus BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können daher Unterhaltsaufwendungen im Allgemeinen nur dann als zwangsläufig und folglich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch die angemessenen Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs verbleiben (sog. Opfergrenze, vgl. z.B. Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 VI R 64/08, BFHE 227, 491, BStBl II 2010, 343, m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist für die Ermittlung der gemäß § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltsaufwendungen das verfügbare Nettoeinkommen vielmehr nach Köpfen zu verteilen (Senatsurteil in BFHE 227, 491, BStBl II 2010, 343; BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363).

  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12
    Seine Wirkung erschöpft sich in einer zinslosen Steuerstundung (HHR/Meyer, § 7g EStG Rz 3; BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 XII ZR 217/01, BFH/NV 2005, Beilage 1, 56).
  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 19/01

    Auslegung einer Unterhaltsvereinbarung; Berechnung des Einkommens eines …

    Auszug aus BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12
    Dies gilt etwa für Rücklagen (…Erman/Hammermann, BGB, 13. Aufl., § 1603 Rz 44; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19. Februar 2003 XII ZR 19/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2003, 741), trifft aber auch auf den in § 7g EStG geregelten Investitionsabzugsbetrag zu (HHR/Meyer, § 7g EStG Rz 5; Bartone in Korn, § 7g EStG Rz 7.0).
  • BFH, 29.05.2008 - III R 23/07

    Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin - Gleichstellung der …

    Auszug aus BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12
    In einem solchen Fall ist für die Ermittlung der gemäß § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltsaufwendungen das verfügbare Nettoeinkommen vielmehr nach Köpfen zu verteilen (Senatsurteil in BFHE 227, 491, BStBl II 2010, 343; BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363).
  • BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - geldwerter Vorteil aus …

    Auszug aus BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12
    Nach der sog. konkreten Betrachtungsweise setzt die Abziehbarkeit von Leistungen des Steuerpflichtigen an dem Grunde nach unterhaltsberechtigte Personen zudem voraus, dass die unterhaltene Person bedürftig ist (§ 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--; Senatsurteil vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 31/11

    Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbständigen

    Auszug aus BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12
    Dieses von der Finanzverwaltung und ihr folgend der Rechtsprechung entwickelte spezifisch steuerrechtliche Verständnis der zivilrechtlichen Leistungsfähigkeit (HHR/ Pfirrmann, § 33a EStG Rz 42) ist allerdings auf Ehegatten und minderjährige Kinder, mit denen der Steuerpflichtige alle ihm verfügbaren Mittel teilen muss (§ 1603 BGB), sowie bei einer bestehenden Haushaltsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft) nicht anzuwenden (Senatsurteil vom 28. März 2012 VI R 31/11, BFHE 237, 79, BStBl II 2012, 769; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Juni 2010, BStBl I 2010, 582, Tz 12).
  • BFH, 11.12.1997 - III R 214/94

    Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12
    So sind die Einkünfte um Beträge zu kürzen, die dem Verpflichteten faktisch nicht zur Verfügung stehen (z.B. steuerliche und sozialrechtliche Belastungen; s. dazu BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 III R 214/94, BFHE 185, 168, BStBl II 1998, 292).
  • FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 15 K 234/11

    Berücksichtigung der Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages bei der …

    Auszug aus BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12
    Rn. 8 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1349 veröffentlichten Gründen statt.
  • OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 9 UF 185/06

    Abänderungsklage: Einkommensberechnung eines selbständigen Unterhaltsschuldners …

    Auszug aus BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12
    Das hat nach Auffassung des Senats unterhaltsrechtlich zur Folge, dass der Abzugsbetrag nicht zu berücksichtigen und dem Gewinn zuzuschreiben ist (Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 2. August 2007 9 UF 185/06, juris;… s. auch Palandt/Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Aufl., § 1361 Rz 32).
  • BFH, 28.04.2016 - VI R 21/15

    Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbständigen

    Dabei kommt es auf das Vermögen und die Einkünfte des Unterhaltsverpflichteten (sog. Nettoeinkommen) an (Senatsurteil vom 6. Februar 2014 VI R 34/12, BFHE 245, 127, BStBl II 2014, 619).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können daher Unterhaltsaufwendungen im Allgemeinen nur dann als zwangsläufig und folglich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch die angemessenen Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs verbleiben (sog. Opfergrenze, vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 245, 127, BStBl II 2014, 619, m.w.N.).

    Dies gilt allerdings nicht für Ehegatten und minderjährige Kinder, mit denen der Steuerpflichtige gemäß § 1603 Abs. 2 BGB alle ihm verfügbaren Mittel teilen muss (Senatsurteil in BFHE 245, 127, BStBl II 2014, 619), sowie bei einer bestehenden Haushaltsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft; Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 VI R 64/08, BFHE 227, 491, BStBl II 2010, 343, m.w.N.; BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010, BStBl I 2010, 582, Tz 12).

  • BFH, 14.12.2016 - VI R 15/16

    Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung - Berechnung der Opfergrenze

    Rn. 11 b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können daher Unterhaltsaufwendungen im Allgemeinen nur dann als zwangsläufig und folglich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch die angemessenen Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs verbleiben (sog. Opfergrenze, z.B. Senatsurteile vom 28. April 2016 VI R 21/15, BFHE 253, 403, BStBl II 2016, 742, und vom 6. Februar 2014 VI R 34/12, BFHE 245, 127, BStBl II 2014, 619; jeweils m.w.N.).

    Maßgröße ist insoweit das verfügbare Nettoeinkommen des Steuerpflichtigen (Senatsentscheidungen in BFHE 253, 403, BStBl II 2016, 742; in BFHE 245, 127, BStBl II 2014, 619, und in BFHE 237, 79, BStBl II 2012, 769, sowie BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 III R 214/94, BFHE 185, 168, BStBl II 1998, 292; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 7. Juni 2010, BStBl I 2010, 582, Tz 9 f.).

  • FG Sachsen, 29.04.2015 - 8 K 1580/14

    Abzugsfähigkeit der Unterhaltsleistungen an den in der Russischen Föderation …

    Die im Jahr 2010 geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, stellt auf die konkrete Betrachtungsweise ab (vgl. BFH, Urteil vom 5.5.2010, VI R 29/09, BStBl. II 2011, 116; v. 30.6.2010 - VI 35/09, BStBl. II 2011, 267; BFH, Urteil vom 4.8.2011, III R 48/08, BStBl. II 2011, 975; BFH, Urteil vom 6.2.2014, VI R 34/12, BStBl. II 2014, 619; R 33a.1 EStR ; nach der früheren Rechtsprechung kam es auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltsberechtigung bzw. die Höhe des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs nicht an [vgl. BFH, Urteil vom 18.5.2006, III R 26/05, BStBl. II 2007, 108; dazu Geserich, DStR 2011, 294; Greite, HFR 2007, 31]).

    Das bedeutet, dass alle zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs (§§ 1601 bis 1603 BGB ) vorliegen müssen und die Unterhaltskonkurrenzen (§§ 1606, 1608, 1609 BGB ) zu beachten sind; insbesondere darf die Bedürftigkeit des Empfängers im Sinne des § 1602 BGB nicht unterstellt werden, sondern sie muss tatsächlich vorliegen (vgl. BFH, Urteil vom 5.5.2010, VI R 29/09, BStBl. II 2011, 116; BFH, Urteil vom 30.6.2010, VI 35/09, BStBl. II 2011, 267; BFH, Urteil vom 4.8.2011, III R 48/08, BStBl. II 2011, 975; BFH, Urteil vom 6.2.2014, VI R 34/12, BStBl. II 2014, 619).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, können daher Unterhaltsaufwendungen im Allgemeinen nur dann als zwangsläufig und folglich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch die angemessenen Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs verbleiben (vgl. BFH, Urteil vom 06.2.2014, VI R 34/12, BFHE 245, 127, BStBl II 2014, 619).

    Soweit der BFH in seinen Entscheidungen vor Änderung seiner Rechtsprechung von der typisierenden zur konkreten Betrachtungsweise zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit gemäß § 1603 Abs. 1 BGB auf die sog. Opfergrenze abstellte, hat er diese Rechtsprechung für die Beurteilung der zivilrechtlichen Leistungsfähigkeit nach Änderung der Rechtsprechung von der typisierenden zur konkreten Betrachtungsweise nicht mehr entscheidungserheblich angewendet (vgl. BFH, Urteil vom 06.2.2014, VI R 34/12, BFHE 245, 127, BStBl II 2014, 619).

  • FG Niedersachsen, 19.02.2015 - 16 K 10187/14

    Einbeziehung des einsatzfähigen Vermögen des Unterhaltspflichtigen bei der …

    Dabei kommt es auf das Vermögen und die Einkünfte des Unterhaltsverpflichteten an (BFH, Urteil vom 6. Februar 2014 VI R 34/12, BFH/NV 2014, 1251 = Juris Rdnr. 16).
  • FG Köln, 21.02.2024 - 2 K 1552/19

    Versicherungsteuerfreiheit einer Funktionsinvaliditätsversicherung aus …

    Damit erfüllt die Sportinvaliditätsversicherung die Merkmale einer Versicherung, durch die im Sinne des § 4 Nr. 5 Satz 1 VersStG Ansprüche im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit begründet werden." (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2014, II R 18/12, BStBl. II 2014, 619, Rn. 25).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18331
OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12 (https://dejure.org/2013,18331)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.2013 - 10 UF 74/12 (https://dejure.org/2013,18331)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 10 UF 74/12 (https://dejure.org/2013,18331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1375 Abs. 2 S. 2; BGB § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FamFG § 113 Abs. 1; FamFG § 117 Abs. 2; ZPO § 254; ZPO § 256 Abs. 2; ZPO § 301
    Zulässigkeit der im Rahmen eines güterrechtlichen Stufenantrages ausgesprochenen Auskunftsverpflichtung auf einen streitigen Trennungszeitpunkt ohne gleichzeitige Zwischenfeststellung zum Trennungszeitpunkt

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der im Rahmen eines güterrechtlichen Stufenantrages ausgesprochenen Auskunftsverpflichtung auf einen streitigen Trennungszeitpunkt ohne gleichzeitige Zwischenfeststellung zum Trennungszeitpunkt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunft im Zugewinnausgleich und die Feststellung des Trennungszeitpunkts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässige Teilentscheidung bei streitigem Trennungszeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1458
  • FamRZ 2014, 326
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12
    Weiter hat der BGH ausgesprochen, daß etwa ein Kündigungsgrund allein das Rechtsverhältnis darstellen kann, wenn die Kündigung selbst bereits zu bestimmten Rechtsfolgen führt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1967 - II ZR 171/65 - WM 1967, 419), oder auch die "Rechtsnatur" einer Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund oder freie Kündigung) als zwischen den Beteiligtes streitiges Rechtsverhältnis zu verstehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11 - NJW 2013, 1744 f. = MDR 2013, 544 = juris).

    Dabei hat er zugleich klargestellt, daß es für die Zulässigkeit des Zwischenfeststellungsantrages bereits ausreicht, daß das festzustellende Rechtsverhältnis für die verschiedenen Teile der Stufenklage maßgeblich ist, da es sich bei der Stufenklage um einen besonderen Fall der objektiven Klagenhäufung handelt (…BGH a.a.O.; vgl. ebenso für den Fall von Klage und Widerklage BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11 - NJW 2013, 1744 f = MDR 2013, 544 = juris).

  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 114/66

    Auseinandersetzung zwischen geschiedenen Eheleuten - Anspruch auf hälftige …

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12
    Denn die Entscheidung zur Auskunft führt weder zu einer innerprozessualen Bindungswirkung noch enthält sie eine rechtskraftfähige Feststellung zum Grund des Leistungsanspruches (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH - Urteil vom 19. Dezember 1969 - V ZR 114/66 - MDR 1970, 577 = juris; Urteil vom 27. November 1998 - V ZR 180/97 - ZIP 1999, 447 ff. = Rpfleger 1999, 176 ff (und 268 ff.) = WM 1999, 118 ff. = juris;… Zöller28-Greger § 254 Rz. 9 m.w.N.).

    Rn. 22 Der Bundesgerichtshof hat es auch bereits ausdrücklich für zulässig erklärt, den Auskunftsanspruch mit einem Zwischenfeststellungsantrag über das zugrundeliegende Rechtsverhältnis zu verbinden (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1969 a.a.O.).

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass …

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12
    Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (BGH, Urteile vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - BGHZ 189, 356 ff. [Tz. 13]; vom 26. April 1989 - VIb ZR 48/88 - BGHZ 107, 236, 242; vom 10. Oktober 1991 - III ZR 93/90 - NJW 1992, 511 unter III 1; vom 4. Februar 1997 - VI ZR 69/96 - NJW 1997, 1709 unter II; vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/09 - WM 2001, 106 unter II 1 b; vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03 - NJW 2004, 1452 unter II 1 a; vom 7. November 2006 - X ZR 149/04 - NJW 2007, 156 [Tz. 12]; vom 19. November 2008 - VIII ZR 47/07 - NJW-RR 2009, 494 [Tz. 14 f.]; vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 62/09 - MDR 2010, 944 f.).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 UF 84/20

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gefährdung der …

    Die Frage des Einsatzzeitpunktes für das Getrenntleben i.S.d. § 1567 BGB löse zudem für die Beteiligten unmittelbar rechtliche Folgen aus wie etwa Unterhaltsverpflichtungen nach § 1361 BGB (statt nach § 1360 BGB), die Möglichkeit von Regelungen nach den §§ 1361a und 1361b BGB sowie im Falle des gesetzlichen Güterstandes den Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 2 BGB und die (mögliche) Folge des § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB (vgl. OLG Brandenburg, NZFam 2020, 913; OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 519; OLG Celle, FamRZ 2014 326; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.02.2014 - 6 WF 1/14, juris).

    Weitergehend wird wegen der erkannten Gefahr divergierender Entscheidungen in Stufenverfahren zum Zugewinn zum Teil sogar angenommen, dass ohne eine verbindliche (Zwischen-)Feststellung des Trennungszeitpunktes eine Verpflichtung, Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt zu erteilen, nicht zulässig sei (OLG Celle, FamRZ 2014, 326; ebenso OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.02.2014 - 6 WF 1/14 - juris;… sich anschließend BeckOGK/Siede/Preisner, § 1375 BGB Rn. 107 (Stand 01.11.2020)).

    Daneben fehle es in Zugewinnausgleichsverfahren auch an dem erforderlichen Feststellungsinteresse mit Blick auf den Wortlaut der Regelung des § 1375 Abs. 2 BGB (vgl. Braeuer, FamRZ 2014, 1458 (1459);… OLG Koblenz a.a.O.).

    Insoweit fehlt es aber auch, worauf das Oberlandesgericht Koblenz (FamRZ 2018, 42) ebenfalls zutreffend hingewiesen hat, an der Vergleichbarkeit der Sachlage zu der vom Bundesgerichtshof bejahten Feststellungsfähigkeit eines Kündigungsgrundes bzw. der "Rechtsnatur" einer Kündigung (freie Kündigung vs. Kündigung aus wichtigem Grund), auf die sich die Gegenansicht (OLG Celle, FamRZ 2014, 326) zur Begründung der Annahme der Feststellungsfähigkeit gestützt hat.

    Soweit für dieses die Beweislastregel des § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht kommt, ist der tatsächliche Trennungszeitpunkt jedenfalls unter Zugrundelegung des Wortlauts des § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB irrelevant, da es für den Vergleich von Trennungs- und Endvermögen danach nur auf die Angaben zum Trennungsvermögen in der Auskunft ankommt, nicht aber darauf, ob diese zum richtigen Termin erteilt wurde (…vgl. MüKoBGB/Koch, 8. Aufl. 2019, BGB § 1379 Rn. 53; Braeuer FamRZ 2014, 1458;… OLG Koblenz a.a.O.).

  • BGH, 13.11.2024 - XII ZB 558/23

    Beweislast und Beweislastumkehr für Vermögensminderungen nach der Trennung im …

    Rn. 13 Denn für die in § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB vorgesehene Beweislastumkehr (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18 - FamRZ 2019, 818 Rn. 13 …und vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10 - FamRZ 2013, 103 Rn. 18) kommt es vorliegend von vornherein nicht darauf an, ob in der Auskunft des Antragsgegners zum Trennungszeitpunkt der zutreffende Zeitpunkt zugrunde gelegt ist (vgl. OLG Karlsruhe FF 2024, 450, 452; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1870, 1873; OLG Koblenz FamRZ 2018, 42, 44 f.; Braeuer FamRZ 2014, 1458, 1459;… MünchKommBGB/Koch 9. Aufl. § 1379 Rn. 53; Koch FamRZ 2015, 1073, 1075; Kintzel FamRZ 2021, 371, 372;… Kohlenberg in Johannsen/Henrich/Althammer Familienrecht 7. Aufl. § 1379 Rn. 6 mwN;… Scholz/Kleffmann/Kohlenberg Praxishandbuch Familienrecht [Stand: September 2019] Teil B Eheliches Güterrecht Rn. 132; aA OLG Celle FamRZ 2014, 326, 327;… Staudinger/Thiele BGB [2017] § 1375 Rn. 46;… Grüneberg/Siede BGB 83. Aufl. § 1376 Rn. 33).

    Die spätere Behauptung, der seiner Auskunft zugrunde gelegte Zeitpunkt sei nicht der Trennungszeitpunkt gewesen und die Angaben zum Trennungsvermögen träfen daher nicht zu, ist damit rechtlich irrelevant (vgl. auch Braeuer FamRZ 2014, 1458, 1459).

  • OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 13 UF 122/17

    Getrenntleben zweier Eheleute innerhalb der gemeinsamen ehelichen Wohnung

    Rn. 43 aa) Der (Zwischen-)Feststellungsantrag der Antragsgegnerin ist zulässig (so auch Brandenburgisches OLG, 1. Familiensenat, 9 UF 112/13; OLG Celle, 10 UF 74/12;… a. a. OLG Koblenz 13 UF 189/17).

    Insbesondere besteht durchaus ein beachtliches Interesse der Antragsgegnerin daran, den Trennungszeitpunkt gesondert feststellen zu lassen (vgl. zum Ganzen OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2013, Az. 10 UF 74/12 - zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 12.12.2013 - 9 UF 112/13

    Familienrecht: Scheidungsverfahren; Auskunftsanspruch eines Ehegatten im Rahmen …

    Insbesondere besteht durchaus ein beachtliches Interesse der Antragstellerin daran, den Trennungszeitpunkt gesondert feststellen zu lassen (vgl. zum Ganzen OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2013, Az. 10 UF 74/12 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2024 - 16 UF 20/24

    Trennungszeitpunkt als zwischenfeststellungsfähiges Rechtsverhältnis in der …

    Rn. 24 Teilweise wird ein Antrag auf Zwischenfeststellung des Trennungszeitpunkts als zulässig erachtet (so OLG Brandenburg…, Beschluss vom 10.08.2020, 13 UF 122/17, Rn. 43, juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 12.12.2013, 9 UF 112/13, Rn. 29, juris; OLG Celle, Beschluss vom 23.07.2013, 10 UF 74/12, Rn. 21, juris; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17.02.2014, 6 WF 1/14, Rn. 4, juris;… Grüneberg/Siede, BGB, 83. Auflage 2024, § 1379, Rn. 3;… BeckOGK/Preisner, 01.05.2024, BGB § 1379 Rn. 118).

    Ein solches Interesse bestehe insbesondere dann, wenn - wie vorliegend - zunächst Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung (§ 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) begehrt wird und anschließend ggf. von der Beweislastumkehr des § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB Gebrauch gemacht werden soll (hierzu OLG Celle, Beschluss vom 23.07.2013, 10 UF 74/12, Rn. 21, juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 12.12.2013, 9 UF 112/13, Rn. 30, juris).

    Rn. 25 Weitergehend wird wegen der erkannten Gefahr divergierender Entscheidungen in Stufenverfahren zum Zugewinn zum Teil sogar angenommen, dass ohne eine verbindliche (Zwischen-)Feststellung des Trennungszeitpunktes eine Verpflichtung, Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt zu erteilen, nicht zulässig sei (OLG Celle, Beschluss vom 23.07.2013, 10 UF 74/12, Rn. 19 ff., juris; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17.02.2014, 6 WF 1/14, Rn. 4, juris;… sich anschließend BeckOGK/Preisner, 01.05.2024, BGB § 1379 Rn. 119).

    Um die Vermutungswirkung des § 1375 Abs. 2 BGB eintreten zu lassen, ist also weder erneut der Trennungstag noch das tatsächliche Vermögen an diesem Trennungstag festzustellen (so auch Brauer in FamRZ 2014, 1458, 1459).

  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 499/18

    Güterrechtsverfahren: Wert der Beschwer bei einer selbstständigen Feststellung …

    Rn. 12 Für die Bemessung der Beschwer kann dabei dahinstehen, ob der Trennungszeitpunkt ein zwischenfeststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO darstellt (…so OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 519 Rn. 28 ff.; OLG Celle FamRZ 2014, 326, 327 f. mit Anm. Götsche jurisPR-FamR 22/2013 Anm. 8.;… OLG Saarbrücken Beschluss vom 17. Februar 2014 - 6 WF 1/14 - juris, Rn. 4 mwN; a.A.: OLG Koblenz FamRZ 2018, 42 ff.;… MünchKommBGB/Koch 7. Aufl. § 1379 Rn. 38;… Staudinger/Thiele BGB [2017] § 1379 Rn. 7; Brudermüller NJW 2010, 401, 404; Hoppenz FamRZ 2010, 16, 19; Bergschneider FamRZ 2009, 1713, 1716).
  • BGH, 12.11.2025 - XII ZB 203/25

    Trennungszeitpunkt - und der Zwischenfeststellungsantrag im Scheidungsverbund

    Rn. 9 aa) Zum Teil wird vertreten, ein Zwischenfeststellungsantrag mit diesem Inhalt sei zulässig (vgl. etwa OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 519, 521 und FamRZ 2021, 367, 369;… OLG Koblenz Beschluss vom 8. April 2015 - 9 UF 371/14 - BeckRS 2015, 124034 Rn. 3; OLG Celle FamRZ 2014, 326, 328;… OLG Saarbrücken Beschluss vom 17. Februar 2014 - 6 WF 1/14 - juris Rn. 4).
  • OLG Celle, 19.08.2014 - 10 UF 186/14

    Teilentscheidung auf Abweisung allein des Auskunftsanspruchs bei Verneinung der …

    Dadurch wiederum ergäbe sich aber zugleich offenkundig die Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung der nämlichen Frage - ggf. auch durch das Rechtsmittelgericht (vgl. zu den Erfordernissen eines zulässigen Teilurteils weitergehend auch Senatsbeschluß vom 23. Juli 2013 - 10 UF 74/12 - FamRZ 2014, 326 ff. = NdsRPfl 2013, 244 ff. = NJOZ 2014, 561 ff. = NJW-Spezial, 2013, 550 = juris = BeckRS 2013, 13090).
  • OLG Jena, 04.09.2017 - 1 UF 432/16

    Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch eines Ehegatten über den Vermögensbestand …

    Insbesondere besteht durchaus ein beachtliches Interesse des Antragsgegners daran, den Trennungszeitpunkt gesondert feststellen zu lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2013, Az. 10 UF 74/12 - zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2014 - 6 WF 1/14

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch über das Vermögen zum …

    Dieser Antrag ist nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 256 ZPO zulässig und die rechtskräftige Feststellung des Trennungszeitpunkt wird sogar als Voraussetzung für einen darauf bezogenen Auskunftsanspruch angesehen, weil nur auf diese Weise der Stichtag für diesen Auskunftsanspruch für das weitere Verfahren bindend festgestellt werden kann (OLG Celle, FamFR 2013, 417;… Palandt/Brudermüller, BGB, 73. Aufl., § 1379, Rz. 24; Götsche, jurisPR-FamR 22/2013, Anm. 8; Haußleiter, NJW-Spezial, 2013, 708).
  • KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Notwendige Angabe des Trennungszeitpunkts für …

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Rechtsprechung
   BFH, 10.04.2014 - III R 35/13   

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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

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  • lexetius.com

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Berufsfachschule als regelmäßige Arbeitsstätte; private Lerngemeinschaft keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • openjur.de

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Berufsfachschule als regelmäßige Arbeitsstätte; private Lerngemeinschaft keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 Abs 2, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG VZ 2011
    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Berufsfachschule als regelmäßige Arbeitsstätte; private Lerngemeinschaft keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • rechtsinformationen.bund.de

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  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 Abs 2 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, EStG VZ 2011
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  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

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  • Techniker Krankenkasse
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    Berücksichtigung von Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Abgrenzung von Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte und sonstigen Aufwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld - und die Fahrtkosten für die Berufsausbildung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Abgrenzung von Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte und sonstigen Aufwendungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtkosten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fahrtaufwendungen bei Ausbildungsdienstverhältnis

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 207
  • FamRZ 2014, 1458
  • BStBl II 2014, 1011
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
    Rn. 12 Regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne dieser Vorschrift ist (nur) der (ortsgebundene) Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat (BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, m.w.N.).

    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteil in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, m.w.N).

    Denn der Ausbildungsbetrieb stellt eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers der T dar, der T durch ihren Ausbildungsvertrag zugeordnet war und in der sie über einen längeren Zeitraum --jedenfalls die gesamte Dauer ihres Ausbildungsverhältnisses-- fortdauernd und immer wieder ihre durch den Ausbildungscharakter geprägte berufliche Leistung gegenüber ihrem Arbeitgeber zu erbringen hatte (BFH-Urteil in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, m.w.N.).

    Die Ausbildung im Klinikum bildete auch den Kern des gesamten Ausbildungsverhältnisses, so dass sich der Ausbildungsbetrieb als ortsgebundener Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit der T darstellte (s. hierzu BFH-Urteil in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, m.w.N.).

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
    In diesem Fall sind pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte grundsätzlich 0, 30 EUR anzusetzen (z.B. BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234, …und vom 18. September 2012 VI R 65/11, BFH/NV 2013, 517).

    Eine vom Arbeitnehmer besuchte arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte in diesem Sinne dar (BFH-Urteile in BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234; vom 9. Februar 2012 VI R 42/11, BFHE 236, 439, BStBl II 2013, 236; Senatsurteil vom 22. November 2012 III R 64/11, BFHE 239, 355, BStBl II 2013, 914).

    Rn. 14 d) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, ergibt sich --entgegen der Auffassung des Klägers-- nichts anderes aus den Urteilen des VI. Senats des BFH vom 16. Januar 2013 VI R 14/12 (BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449) und in BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234.

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 42/11

    Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
    Eine vom Arbeitnehmer besuchte arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte in diesem Sinne dar (BFH-Urteile in BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234; vom 9. Februar 2012 VI R 42/11, BFHE 236, 439, BStBl II 2013, 236; Senatsurteil vom 22. November 2012 III R 64/11, BFHE 239, 355, BStBl II 2013, 914).
  • BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
    Diese Voraussetzungen können auch bei berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen erfüllt sein (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06

    Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
    Rn. 21 Zum anderen war die Berufsfachschule auch in örtlicher Hinsicht Teil der regelmäßigen Arbeitsstätte der T. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in Betracht kommt, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, auf dem der Arbeitnehmer auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird (BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564, m.w.N.).
  • BFH, 08.08.2013 - VI R 72/12

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
    Rn. 18 dd) Im Übrigen hat der VI. Senat dem zeitlichen Umfang einer Tätigkeit und dem Umstand, dass es sich um eine befristete Tätigkeit handelt, dann maßgebliche Bedeutung beigemessen, wenn eine Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsmittelpunkt und einer --insbesondere nach einer Versetzung oder Abordnung stattfindenden-- Tätigkeit an einem neuen Tätigkeitsort vorzunehmen war (…BFH-Urteile vom 8. August 2013 VI R 27/12, BFH/NV 2014, 308; VI R 72/12, BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68, und VI R 59/12, BFHE 242, 354, BStBl II 2014, 66).
  • BFH, 08.08.2013 - VI R 27/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08. 08. 2013 VI R 72/12 - Keine …

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
    Rn. 18 dd) Im Übrigen hat der VI. Senat dem zeitlichen Umfang einer Tätigkeit und dem Umstand, dass es sich um eine befristete Tätigkeit handelt, dann maßgebliche Bedeutung beigemessen, wenn eine Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsmittelpunkt und einer --insbesondere nach einer Versetzung oder Abordnung stattfindenden-- Tätigkeit an einem neuen Tätigkeitsort vorzunehmen war (BFH-Urteile vom 8. August 2013 VI R 27/12, BFH/NV 2014, 308; VI R 72/12, BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68, und VI R 59/12, BFHE 242, 354, BStBl II 2014, 66).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 14/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen als Werbungskosten - Dienstverhältnis i. S. des § 9 …

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
    Rn. 14 d) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, ergibt sich --entgegen der Auffassung des Klägers-- nichts anderes aus den Urteilen des VI. Senats des BFH vom 16. Januar 2013 VI R 14/12 (BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449) und in BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234.
  • BFH, 27.02.2014 - III R 60/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; …

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
    Rn. 14 d) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, ergibt sich --entgegen der Auffassung des Klägers-- nichts anderes aus den Urteilen des VI. Senats des BFH vom 16. Januar 2013 VI R 14/12 (BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449) und in BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234.
  • BFH, 08.08.2013 - VI R 59/12

    Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
    Rn. 18 dd) Im Übrigen hat der VI. Senat dem zeitlichen Umfang einer Tätigkeit und dem Umstand, dass es sich um eine befristete Tätigkeit handelt, dann maßgebliche Bedeutung beigemessen, wenn eine Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsmittelpunkt und einer --insbesondere nach einer Versetzung oder Abordnung stattfindenden-- Tätigkeit an einem neuen Tätigkeitsort vorzunehmen war (…BFH-Urteile vom 8. August 2013 VI R 27/12, BFH/NV 2014, 308; VI R 72/12, BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68, und VI R 59/12, BFHE 242, 354, BStBl II 2014, 66).
  • BFH, 22.11.2012 - III R 64/11

    Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes

  • BFH, 22.10.2009 - III R 101/07

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Rechtspflegeranwärters

  • BFH, 20.12.2012 - III R 33/12

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der …

  • BFH, 18.09.2012 - VI R 65/11

    Kindergeld; regelmäßige Arbeitsstätte

  • FG Nürnberg, 15.05.2013 - 3 K 1588/12

    Kindergeld, Grenzbetrag: Beschränkung des Werbungskostenabzugs der Fahrtauslagen …

  • BFH, 18.07.1985 - VI R 93/80

    Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit - Ausbildungsdienstverhältnis - Vergütung …

  • FG Düsseldorf, 19.11.2014 - 2 K 278/14

    Kindergeld: Regelmäßige Arbeitsstätte bei Kommissaranwärtern

    Demnach handelt es sich bei einer Ausbildungsstätte um eine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn der Auszubildende im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, aus dem er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet ist und diesen über einen längeren Zeitraum - jedenfalls die gesamte Dauer seines Ausbildungsverhältnisses - fortdauernd aufsucht, um dort seine für den Ausbildungszweck zentralen Tätigkeiten zu erbringen (…BFH-Urteile vom 27.02.2014 III R 60/13, BFH/NV 2014, 1140; vom 10.04.2014 III R 35/13, BFH/NV 2014, 1286; vom 28.08.2014 V R 22/14, juris).

    Ein der betrieblichen Ausbildung dienendes Arbeitsverhältnis ist nicht typischerweise vorübergehend, weil es sich häufig nach Ausbildungsende in einem regulären Arbeitsverhältnis im selben Betrieb fortsetzt (…BFH-Urteile vom 27.02.2014 III R 60/13, BFH/NV 2014, 1140; vom 10.04.2014 III R 35/13, BFH/NV 2014, 1286).

  • BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14

    Kindergeld: Ausbildungsdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte

    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2009 III R 101/07, BFH/NV 2010, 200; vom 27. Februar 2014 III R 60/13, BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27; vom 10. April 2014 III R 35/13, BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011).

    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht; entsprechend kann auch eine Ausbildungsstätte im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei beruflichen Lehrgängen, Ausbildungsverhältnissen, Abordnungen oder Fortbildungsmaßnahmen den Charakter einer regelmäßigen Arbeitsstätte haben, wenn es sich um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelt und der Arbeitnehmer diese dauerhaft, d.h. über einen längeren Zeitraum, aufsucht (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27, Rz 12; in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011, Rz 12).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des III. Senats des BFH (vgl. Urteile in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27, Rz 14; in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011, Rz 14) aus den dort genannten Gründen an.

  • FG Thüringen, 27.02.2014 - 2 K 663/13

    Zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Finanzanwärters im Rahmen der dualen …

    So haben das FG Düsseldorf (Urteil vom 25.10.2012 14 K 1173/11 KG, EFG 2013, 130), das FG Nürnberg (Urteil vom 15.05.2013 3 K 1588/12, EFG 2013, 1599, Rev. III R 35/13) und das Sächsische FG (Urteil vom 11.09.2013 8 K 23/10, Juris) jeweils entschieden, dass die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb nur mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen seien, weil es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte handele.

    Der Senat schließt sich deshalb der von dem FG Düsseldorf (Urteil vom 25.10.2012 14 K 1173/11 KG, EFG 2013, 130), dem FG Nürnberg (Urteil vom 15.05.2013 3 K 1588/12, EFG 2013, 1599, Rev. III R 35/13) und dem Sächsischen FG (Urteil vom 11.09.2013 8 K 23/10, Juris) vertretenen Auffassung ausdrücklich an, dass es sich bei dem Ausbildungsbetrieb um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelt.

    Der Senat hat die Revision zugelassen im Hinblick auf die anhängigen Verfahren III R 35/13 und III R 60/13.

  • BFH, 05.02.2015 - III R 24/14

    Fahrtkosten eines Kindes wegen Fachschule und Praktikum

    Rn. 15 Die Abzugsbegrenzung für Wegekosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist grundsätzlich nicht zu beachten, wenn die zu Einkünften führende Bildungsmaßnahme nicht auf Dauer angelegt, sondern wie das hier vorliegende halbjährige bezahlte Praktikum im Kindergarten lediglich als Teilabschnitt in eine längere und anderenorts stattfindende Ausbildung eingebettet ist, die nicht insgesamt als Ausbildungsdienstverhältnis organisiert ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. April 2014 III R 35/13, BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011).

    Die von der Tochter besuchte Fachschule ist keine regelmäßige Arbeitsstätte, obwohl sie häufig und über einen längeren Zeitraum hinweg aufgesucht wurde, weil sie nicht vom Arbeitgeber der Tochter betrieben wurde (Senatsurteil in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011).

  • FG Münster, 20.04.2016 - 7 K 2639/14

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Fahrten zur Ausbildungsschule im …

    Auch eine Ausbildungsstätte im Rahmen eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses kann den Charakter einer regelmäßigen Arbeitsstätte haben, wenn es sich um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelt und der Arbeitnehmer diese dauerhaft, d.h. über einen längeren Zeitraum aufsucht (BFH, Urt. vom 10.04.2014 - BStBl II 2014, 1011; BStBl II 2014, 1011).

    Im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Ausbildungsbetrieb den ortsgebundenen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Auszubildenden darstellt (vgl. BFH, Urt. vom 10.04.2014 - III R 35/13, BStBl II 2014, 1011).

  • BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Entsprechendes ergibt sich aus dem BFH-Urteil vom 10. April 2014 III R 35/13 (BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011).

    Denn der BFH hat mit Urteilen in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27 und in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011 die betreffende Rechtsfrage so beantwortet, wie sie das FG entschieden hat; danach hätte die Revision in der Sache keine Aussicht auf Erfolg (vgl. hierzu Werth in Beermann/Gosch, FGO § 115 Rz 71; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 21c;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 61).

  • BFH, 05.02.2015 - III R 30/14

    Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes - Gegenrüge des …

    Denn die von S besuchte Universität stellt nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des BFH keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung dar (BFH-Urteile vom 16. Januar 2013 VI R 14/12, BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, Rz 25; vom 22. November 2012 III R 64/11, BFHE 239, 355, BStBl II 2013, 914, Rz 11; vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234, Rz 18, 19; vgl. vom 10. April 2014 III R 35/13, BStBl II 2014, 1011, Rz 16), da der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG voraussetzt, dass die Leistung des Arbeitnehmers in einer ortsfesten dauerhaften betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers erbracht wird und auch nur im Rahmen bezahlter Arbeit in Betracht kommt (BFH-Urteil in BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234, Rz 19).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1103/13

    Kindergeld: Grenzbetragsermittlung - Berücksichtigung der Fahrten zur …

    Gegen das Urteil des FG Nürnberg ist unter dem Aktenzeichen III R 35/13 ein Revisionsverfahren anhängig.
  • FG Thüringen, 18.03.2014 - 2 K 925/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen einer Vollzeitlehre im dualen System; …

    Die Revision war zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung sowie im Hinblick auf die Revisionen III R 35/13, III R 60/13 und XI R 50/13 zuzulassen, § 115 Abs. 2 FGO.
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    Anteilige Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge im Monat des Erreichens der Altersgrenze

  • openjur.de

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  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 6, EStG § 32 Abs 4 S 7, EStG § 32 Abs 4 S 8, EStG VZ 2010
    Anteilige Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge im Monat des Erreichens der Altersgrenze

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anteilige Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge im Monat des Erreichens der Altersgrenze

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 6 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 7 EStG 2009
    Anteilige Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge im Monat des Erreichens der Altersgrenze

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Anteilige Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge im Monat des Erreichens der Altersgrenze

  • Betriebs-Berater

    Anteilige Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge im Monat des Erreichens der Altersgrenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Einkünften eines Kindes in dem Monat, indem es die Altersgrenze für die Gewährung des Kindergeldes erreicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld - und die Einkunftsgrenze im Monat des Erreichens der Altersgrenze

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Einkünften eines Kindes im Monat des Erreichens der Altersgrenze für die Gewährung des Kindergeldes

  • Jurion (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Einkünfte eines Kindes bei Kindergeldbezug stichtagsmäßig bis Vollendung des 25. Lebensjahres

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anteilige Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge im Monat des Erreichens der Altersgrenze

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einkünfte und Bezüge im Monat des Erreichens der Altersgrenze

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Anteilige Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge des Kindes im Monat des Erreichens der Altersgrenze

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte und Bezüge von Kindern
    Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
    Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge bei Kürzungsmonaten
    Die monatliche Zurechnung der Einkünfte und Bezüge
    Überblick
    Häusliches Arbeitszimmer
    Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
    Einzelfälle
    Vermietungseinkünfte
    Kapitaleinkünfte

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1458
  • BB 2014, 1686
  • BStBl II 2015, 32
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • FG Hessen, 11.03.2013 - 3 K 1171/11

    Ansatz der Einkünfte und Bezüge des Kindes für den Monat der Vollendung des 25. …

    Auszug aus BFH, 10.04.2014 - VI R 64/13
    das Urteil des Hessischen FG vom 11. März 2013 3 K 1171/11 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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