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Weitere Entscheidung unten: BAG, 24.01.2017

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15   

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BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15 (https://dejure.org/2017,15140)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15 (https://dejure.org/2017,15140)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15 (https://dejure.org/2017,15140)
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Volltextveröffentlichungen (17)

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  • lexetius.com

    ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 495 Abs. 1, § 355 (Fassung bis zum 10. Juni 2010)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers; mangelhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 355 Abs 1 BGB vom 23.07.2002, § 355 Abs 2 BGB vom 23.07.2002, § 488 Abs 1 S 2 BGB, § 495 Abs 1 BGB vom 23.07.2002
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers; mangelhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist

  • IWW

    § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB, § ... 357 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 346 ff. BGB, § 256 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 495 Abs. 1 BGB, § 355 Abs. 1, 2 BGB, Art. 229 § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 22 Abs. 2, §§ 32, 38 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 312d Abs. 2 BGB, § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV, § 16 BGB-InfoV, § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 242 BGB

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers nach Widerruf seiner auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung; Uneingeschränkte Nachprüfung der Würdigung prozessualer Erklärungen einer Partei durch das ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 495 Abs. 1, § 355 (Fassung bis zum 10. Juni 2010)
    Negative Feststellungsklage nach Widerruf, unzureichende Widerrufsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers nach Widerruf seiner auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung; Uneingeschränkte Nachprüfung der Würdigung prozessualer Erklärungen einer Partei durch das ...

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers; mangelhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers nach Widerruf des Darlehensvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage beim Widerruf von Verbraucherkreditverträgen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf von Darlehensverträgen - und die Zulässigkeit negativer Feststellungsklagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Nichtbestehen vertraglicher Erfüllungsansprüche nach Darlehenswiderruf mit negativer Feststellungsklage verfolgbar

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers nach Widerruf des Darlehensvertrags

  • versr.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über die Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen: Negative Feststellungsklage ist zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf - Sparda Bank Baden-Württemberg ohne Erfolg

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank hat ab Zugang des Widerrufs keine Ansprüche auf Zinsen und Tilgung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Darlehensvertrages gegenüber einer Bank

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage nach Widerruf eines Immobiliendarlehens nun unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung der Sparda-Banken unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf - Widerrufsjoker (Sparkassen/Volksbanken/ING-DiBa/DSL-Bank u. a.)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage nach Widerruf eines Immobiliendarlehens unter bestimmten Voraussetzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf gegen Sparda-Bank ist wirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen: Negative Feststellungsklage ist zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage nach Widerruf eines Immobiliendarlehens nun unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Widerruf Darlehen Sparda-Bank 2008

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Negative Feststellung der Wirksamkeit eines Verbraucherwiderrufs zulässig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf erfolgreich! Sparda-Bank verliert vor BGH (BGH, Urt. v. 16.05.2017 - XI ZR 586/15).!

  • der-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklagen in Widerrufsfällen zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerrufsbelehrungen der Sparda-Bank BW

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Negative Feststellungsklage

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Sparda Bank Baden-Württemberg erfolglos - Widerruf von Darlehensverträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2340
  • ZIP 2017, 1264
  • ZIP 2017, 40
  • MDR 2017, 16
  • MDR 2017, 887
  • WM 2017, 1258
  • BB 2017, 1154
  • BB 2017, 1473
 
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Wird zitiert von ... (405)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Der Vorrang der Leistungsklage gilt unter den vom Senat näher ausgeführten Umständen für das Begehren auf positive Feststellung, der Verbraucherdarlehensvertrag habe sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, das sich wirtschaftlich mit dem Interesse an der Rückgewähr der auf den Verbraucherdarlehensvertrag erbrachten Leistungen deckt (Senatsurteil vom 21. Februar 2017 aaO Rn. 21) und ohne entsprechenden Zusatz nicht als negative Feststellungsklage im Sinne der vom Kläger hier erhobenen ausgelegt werden kann.

    Rn. 21 aa) Die Beklagte belehrte den Kläger, wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, mittels der Wendung "die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags" unklar über die Voraussetzungen des § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB aF (Senatsurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, WM 2017, 806 Rn. 13 mwN).

    Insoweit gilt, dass sich der Unternehmer bei der Gestaltung einer Widerrufsbelehrung am Wortlaut des Gesetzes orientieren darf und nicht genauer formulieren muss als der Gesetzgeber selbst (…Senatsurteile vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, WM 2017, 427 Rn. 17, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, WM 2017, 806 Rn. 14;… Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8).

    Rn. 25 cc) Der durch objektive Auslegung ermittelte Belehrungsfehler konnte, was das Berufungsgericht richtig gesehen hat, nicht durch die konkreten, aber nicht in Textform dokumentierten Umstände der Erteilung der Widerrufsbelehrung ausgeräumt werden (Senatsurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, WM 2017, 806 Rn. 16 ff.).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Rn. 26 c) Schließlich hat das Berufungsgericht richtig erkannt, die Beklagte sei so erheblich sowohl von dem Muster für die Widerrufsbelehrung gemäß der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der hier maßgeblichen, zwischen dem 1. April 2008 und dem 3. August 2009 geltenden Fassung als auch von dem bis zum 30. September 2008 gemäß § 16 BGB-InfoV noch verwendungsfähigen Muster für die Widerrufsbelehrung gemäß der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der zwischen dem 8. Dezember 2004 und dem 31. März 2008 geltenden Fassung abgewichen, dass sie sich auf die Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung - gegebenenfalls in Verbindung mit § 16 BGB-InfoV - nicht berufen könne (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 22 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).

    Rn. 27 3. Auch mit der nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 39 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 34 ff. …sowie vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 30) in Einklang stehen schließlich die Überlegungen, die das Berufungsgericht dazu veranlasst haben, den Widerruf des Klägers nicht an § 242 BGB scheitern zu lassen.

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts beruhen auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage, berücksichtigen alle erheblichen Gesichtspunkte, verstoßen nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze und gehen nicht von einem falschen Wertungsmaßstab aus (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 aaO Rn. 18 sowie - XI ZR 564/15 aaO Rn. 43 …und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 27).

  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 442/16

    Widerruf einer Verbraucherdarlehensvertrages: Ordnungsgemäße Klagerhebung bei …

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Insoweit liegt der hier zu entscheidende Fall anders als die Fälle, in denen der Klageantrag auf die positive Feststellung gerichtet ist, der Darlehensvertrag habe sich aufgrund des Widerrufs der auf seinen Abschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt (…vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, juris Rn. 13 ff. und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 19).

    Rn. 19 a) Zwar genügten, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils klargestellt hat, entgegen der Rechtsmeinung des Berufungsgerichts die Angaben der Beklagten zur Länge der Widerrufsfrist den Vorgaben des inhaltlichen Deutlichkeitsgebots (vgl. Senatsurteil vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 23).

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts beruhen auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage, berücksichtigen alle erheblichen Gesichtspunkte, verstoßen nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze und gehen nicht von einem falschen Wertungsmaßstab aus (…vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 aaO Rn. 18 sowie - XI ZR 564/15 aaO Rn. 43 und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 27).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Rn. 27 3. Auch mit der nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 39 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 34 ff. …sowie vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 30) in Einklang stehen schließlich die Überlegungen, die das Berufungsgericht dazu veranlasst haben, den Widerruf des Klägers nicht an § 242 BGB scheitern zu lassen.

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts beruhen auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage, berücksichtigen alle erheblichen Gesichtspunkte, verstoßen nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze und gehen nicht von einem falschen Wertungsmaßstab aus (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 aaO Rn. 18 sowie - XI ZR 564/15 aaO Rn. 43 …und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 27).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Insoweit gilt, dass sich der Unternehmer bei der Gestaltung einer Widerrufsbelehrung am Wortlaut des Gesetzes orientieren darf und nicht genauer formulieren muss als der Gesetzgeber selbst (Senatsurteile vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, WM 2017, 427 Rn. 17, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, …und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, WM 2017, 806 Rn. 14;… Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8).

    Das wäre außerhalb des Anwendungsbereichs des § 312d Abs. 2 BGB aF nur der Fall, wenn die Beklagte durch den Zusatz - wie zu ihren Lasten zulässig (Senatsurteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, WM 2017, 427 Rn. 29 ff. mwN) - den Beginn der Widerrufsfrist für den Darlehensnehmer klar bestimmbar auf einen Tag hinausgeschoben hätte, an dem die Voraussetzungen des § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB aF erfüllt waren.

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Insoweit liegt der hier zu entscheidende Fall anders als die Fälle, in denen der Klageantrag auf die positive Feststellung gerichtet ist, der Darlehensvertrag habe sich aufgrund des Widerrufs der auf seinen Abschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, juris Rn. 13 ff. …und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 19).

    Rn. 23 Zwar ist dieser Zusatz hinreichend deutlich, soweit der Gesetzgeber selbst gemäß § 312d Abs. 2 BGB in der für im Fernabsatz geschlossene Verbraucherdarlehensverträge bis zum 10. Juni 2010 relevanten Fassung (künftig: aF) an den "Tage des Vertragsschlusses" angeknüpft hat und sich die Widerrufsfrist nach dieser Vorschrift richtet (…vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766 Rn. 26 und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, juris Rn. 47).

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Rn. 27 3. Auch mit der nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Rechtsprechung des Senats (…vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 39 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 34 ff. sowie vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 30) in Einklang stehen schließlich die Überlegungen, die das Berufungsgericht dazu veranlasst haben, den Widerruf des Klägers nicht an § 242 BGB scheitern zu lassen.
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Rn. 23 Zwar ist dieser Zusatz hinreichend deutlich, soweit der Gesetzgeber selbst gemäß § 312d Abs. 2 BGB in der für im Fernabsatz geschlossene Verbraucherdarlehensverträge bis zum 10. Juni 2010 relevanten Fassung (künftig: aF) an den "Tage des Vertragsschlusses" angeknüpft hat und sich die Widerrufsfrist nach dieser Vorschrift richtet (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766 Rn. 26 …und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, juris Rn. 47).
  • BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung …

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Insoweit gilt, dass sich der Unternehmer bei der Gestaltung einer Widerrufsbelehrung am Wortlaut des Gesetzes orientieren darf und nicht genauer formulieren muss als der Gesetzgeber selbst (…Senatsurteile vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, WM 2017, 427 Rn. 17, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, …und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, WM 2017, 806 Rn. 14; Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit …

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Bei einer negativen Feststellungsklage entsteht das Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten (nicht notwendig ausdrücklich) aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmen") der vom Kläger verneinten Rechtslage (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08, NJW 2010, 1877 Rn. 19 …und vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10, NJW 2011, 3657 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein …

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen …

  • BGH, 12.07.2011 - VI ZR 214/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten bei getrennter Abmahnung …

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für …

  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

  • BGH, 02.02.2017 - VII ZR 261/14

    Auslegung eines prozessualen Anerkenntnisses

  • LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines finanzierten Autokaufs bei mangelnder …

    Sie stellt nach wie vor die Berechtigung des Klägers zum Widerruf vom 30.3.2016 in Abrede und vertritt damit die Auffassung, ihr stünde weiterhin ein Anspruch auf Zins- und Tilgung aus dem Darlehensvertrag gegen den Kläger zu (vgl. BGH, Urteil v. 16.5.2017 - XI ZR 586/15 - Rn. 13).

    Von dem belehrenden Unternehmer muss nicht erwartet werden, dass er genauer formuliert als der Gesetzgeber selbst (…BGH, Beschluss v. 27. September 2016 - XI ZR 309/15 - Rn. 8;… Urteil v. 22.11.2016 - XI ZR 434/15 - Rn. 17; v. 16.5.2017 - XI ZR 586/15 - Rn. 23).

    Anders ist es aber, wenn besondere Umstände und übereinstimmendes anderes Verständnis der Parteien in Textform dokumentiert wurden (…BGH, Urteil v. 21.2.2017 - XI ZR 381/16 - Rn. 17f; v. 16.5.2017 - XI ZR 586/15 - 25).

  • LG Arnsberg, 17.11.2017 - 2 O 45/17

    VW-Bank: Kreditwiderruf unbefristet möglich

    Das berechtigte Interesse an der alsbaldigen Feststellung, dass der Kläger nach erklärtem Widerruf keine weiteren Zins- und Tilgungsleistungen schuldet, folgt aus dem Umstand, dass die Beklagte die Wirksamkeit des Widerrufs bestreitet und sich gegenüber dem Kläger einen vertraglichen Erfüllungsanspruch aus § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB berühmt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15 -, juris).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Vorliegen eines Fernabsatzvertrages bei persönlichem …

    Für den Antrag festzustellen, die Darlehensverträge hätten sich aufgrund des Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, fehlt, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils näher ausgeführt hat (…Senatsurteile vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766 Rn. 11 ff., vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 13 ff., vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 19, vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15, WM 2017, 1258 Rn. 16…, vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16, WM 2017, 1602 Rn. 16 f. und vom 23. Januar 2018 - XI ZR 359/16, n.n.v.), das Feststellungsinteresse.
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Volltextveröffentlichungen (16)

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  • lexetius.com

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • IWW

    § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § ... 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 307 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 315 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Widerrufsvorbehalte in Arbeitsverträgen, Inhaltskontrolle und Ausübungskontrolle; Materielle Wirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts im Arbeitsrecht; Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung als Anspruchsgrundlage für Entlohnungsansprüche; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ...

  • Betriebs-Berater

    Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bei Änderung der im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze

  • bag-urteil.com

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • ra.de
  • degruyter.com
  • rechtsportal.de

    Widerrufsvorbehalte in Arbeitsverträgen, Inhaltskontrolle und Ausübungskontrolle

  • datenbank.nwb.de

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • ZIP-online.de

    Zur Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bei Änderung der betrieblichen Entlohnungsgrundsätze

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entlohnungsgrundsätze - und die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungswidrige Kürzung des Weihnachtsgeldes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Widerrufsvorbehalt in Arbeitsverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 44
  • ZIP 2017, 1488
  • MDR 2017, 887
  • NZA 2017, 931
  • BB 2017, 1395
 
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Wird zitiert von ... (139)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14
    Sie weichen von dem allgemeinen Grundsatz pacta sunt servanda ab (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 113, 140).

    Bei den Widerrufsgründen muss zumindest die Richtung angegeben werden, aus der der Widerruf möglich sein soll, zB wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers (…BAG 21. März 2013 - 5 AZR 651/10 - Rn. 16 mwN; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 5 b der Gründe, BAGE 113, 140).

    Rn. 18 bb) Die Vereinbarung eines Widerrufsrechts ist nach § 308 Nr. 4 BGB zumutbar, wenn der Widerruf nicht grundlos erfolgen soll, sondern wegen der unsicheren Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig ist (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 4 c der Gründe, BAGE 113, 140).

    Der Arbeitgeber ist dann bis zur Grenze der Willkür frei, die Voraussetzungen des Anspruchs festzulegen und dementsprechend auch den Widerruf zu erklären (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu A I 4 c bb der Gründe, BAGE 113, 140).

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung - …

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14
    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 13;… 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 43 mwN, BAGE 135, 13).

    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird allerdings nicht vom Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 15 mwN;… 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 15 ff. mwN).

    Diese setzt eine auf die Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrats und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber voraus (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 31;… 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 33, BAGE 147, 313).

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14
    Bei den Widerrufsgründen muss zumindest die Richtung angegeben werden, aus der der Widerruf möglich sein soll, zB wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers (BAG 21. März 2013 - 5 AZR 651/10 - Rn. 16 mwN; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 5 b der Gründe, BAGE 113, 140).

    Die Einräumung einer Auslauffrist ist bei der Ausübungskontrolle in Betracht zu ziehen (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 651/10 - Rn. 18 mwN).

    Der Widerruf muss im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 651/10 - Rn. 22 mwN;… 20. April 2011 - 5 AZR 191/10 - Rn. 20, BAGE 137, 383).

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14
    Rn. 12 b) Der Widerrufsvorbehalt unterliegt als eine von Rechtsvorschriften abweichende Bestimmung der uneingeschränkten Inhaltskontrolle, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 18 mwN).

    Außerdem sind nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 19 mwN).

    Eingriffe in den Kernbereich des Arbeitsvertrags sind nach der Wertung des § 307 Abs. 2 BGB nicht zulässig (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 21 f.).

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14
    Die Vergütungsstruktur wird daher in der Regel geändert, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (…BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 127, 297; 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 22, BAGE 117, 130).

    Die bloße Vereinbarung eines Widerrufsrechts für den Arbeitgeber unterfällt nicht dem Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 25, aaO).

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer …

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14
    Die Vergütungsstruktur wird daher in der Regel geändert, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 127, 297;… 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 22, BAGE 117, 130).
  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14
    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird allerdings nicht vom Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (…BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 15 mwN; 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 15 ff. mwN).
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der …

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14
    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (…BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 13; 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 43 mwN, BAGE 135, 13).
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14
    Diese setzt eine auf die Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrats und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber voraus (…BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 31; 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 33, BAGE 147, 313).
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14
    Wird ein Vergütungsbestandteil bei einer Gruppe von Arbeitnehmern bei im Übrigen unveränderter Entgeltstruktur nicht mehr erbracht, verändert sich der relative Abstand der jeweiligen Gesamtvergütungen zueinander (vgl. BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 32, BAGE 131, 1).
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 191/10

    Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen

  • LAG München, 05.08.2014 - 7 Sa 938/13
  • LAG Niedersachsen, 17.01.2019 - 7 Sa 490/18

    Arbeitsordnung; Arbeitsunfähigkeit; Behinderung; Benachteiligung; betriebliche …

    Denn die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung trägt keinen Anspruch auf Vergütung bei mitbestimmungswidrig eingeführten Vergütungsbestandteilen (vgl. BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 44).
  • BAG, 21.02.2024 - 10 AZR 345/22

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Freiwilligkeitsvorbehalt - Mitbestimmung des …

    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird allerdings nicht vom Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (st. Rspr., zB BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 37, BAGE 158, 44).

    Diese Entlohnungsgrundsätze waren bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 2008 mitbestimmungsgemäß eingeführt worden, weil zum Zeitpunkt ihrer Einführung noch kein Betriebsrat bestanden hatte (vgl. BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 45, BAGE 158, 44;… 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 29).

    Eine nicht von einem Betriebsratsbeschluss umfasste Erklärung ist unwirksam und entfaltet keine Rechtswirkungen (…vgl. zum konkludenten Zustandekommen einer Regelungsabrede BAG 23. Oktober 2018 - 1 ABR 26/17 - Rn. 29 mwN; zur Duldung mitbestimmungswidrigen Handelns BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 46, BAGE 158, 44;… allgemein zur Willensbildung des Betriebsrats durch Beschluss BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 15, BAGE 150, 132).

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung - …

    Abgesehen davon, dass der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung, mitzubestimmen hat (…vgl. hierzu nur BAG 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 28; 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 37, BAGE 158, 44), waren die Betriebsparteien jedenfalls auf der Grundlage des § 88 BetrVG grundsätzlich befugt, die hier streitige BV PSP abzuschließen.
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