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Rechtsprechung
   EuG, 07.06.2001 - T-359/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,937
EuG, 07.06.2001 - T-359/99 (https://dejure.org/2001,937)
EuG, Entscheidung vom 07.06.2001 - T-359/99 (https://dejure.org/2001,937)
EuG, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - T-359/99 (https://dejure.org/2001,937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wort EuroHealth - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Judicialis

    Verordnung 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. c

  • Europäischer Gerichtshof

    DKV / OHMI (EuroHealth)

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c
    1. Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können - Wort EuroHealth"

  • EU-Kommission

    Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Wort EuroHealth - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung des Wortes EuroHealth als Gemeinschaftsmarke; Absolute Eintragungshindernisse; Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 835
  • GRUR Int. 2001, 970
  • MarkenR 2001, 320
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Geographische …

    Auszug aus EuG, 07.06.2001 - T-359/99
    Trotz der scheinbaren Verwandtheit zwischen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 12 Buchstabe b hat die letztgenannte Bestimmung keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Auslegung des absoluten Eintragungshindernisses gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 28).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …

    Auszug aus EuG, 07.06.2001 - T-359/99
    Als betroffene Verkehrskreise sind dabei die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen englischsprachigen Durchschnittsverbraucher von Versicherungsleistungen anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26).
  • EuG, 31.01.2001 - T-135/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Action)

    Auszug aus EuG, 07.06.2001 - T-359/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist das absolute Eintragungshindernis des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 nur hinsichtlich der Waren oder Dienstleistungen zu beurteilen, für die die Eintragung beantragt wurde (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-135/99, Taurus-Film/HABM, Cine Action, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25, und in der Rechtssache T-136/99, Taurus-Film/HABM, Cine Comedy, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • EuG, 08.07.1999 - T-163/98

    Procter & Gamble / OHMI (BABY-DRY)

    Auszug aus EuG, 07.06.2001 - T-359/99
    Das Gericht kann dem Amt somit keine Anordnung erteilen, denn dieses hat die Konsequenzen aus dem Tenor und den Gründen des vorliegenden Urteils zu ziehen (Urteil des Gerichtsvom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98, Procter & Gamble/HABM, BABY-DRY, Slg. 1999, II-2383, Randnr. 53).
  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

    Auszug aus EuG, 07.06.2001 - T-359/99
    60 und 61, und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache T-32/00, Messe München/HABM, electronica, Slg. 2000, II-3829, Randnrn.
  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

    Auszug aus EuG, 07.06.2001 - T-359/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist das absolute Eintragungshindernis des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 nur hinsichtlich der Waren oder Dienstleistungen zu beurteilen, für die die Eintragung beantragt wurde (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-135/99, Taurus-Film/HABM, Cine Action, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25, und in der Rechtssache T-136/99, Taurus-Film/HABM, Cine Comedy, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • EuG, 26.10.2000 - T-345/99

    Harbinger / HABM (TRUSTEDLINK)

    Auszug aus EuG, 07.06.2001 - T-359/99
    Auch wenn die Umstände, aus denen sich die beiden fraglichen Eintragungshindernisse ergeben können, sich in gewissem Umfang überschneiden können, haben doch beide Eintragungshindernisse ihren eigenen Anwendungsbereich (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger Corporation/HABM, TRUSTEDLINK, Slg. 2000, II-3525, Randnr. 31).
  • EuG, 16.02.2000 - T-122/99

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

    Auszug aus EuG, 07.06.2001 - T-359/99
    Die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegendenEintragungen stellen somit einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (Urteile des Gerichts vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99, Procter & Gamble/HABM, Form einer Seife, Slg. 2000, II-265, Randnrn.
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM

    35 Die Unterscheidungskraft von Marken ist unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Erwartung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99, DKV/HABM [EuroHealth], Slg. 2001, II-1645, Randnr. 27).
  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

    Denn die mit einer verallgemeinernden Aussagen einhergehende Unbestimmtheit steht der Eignung als freihaltebedürftiger Sachbegriff nicht entgegen (vgl für die Sammelbezeichnung "Bücher für eine bessere Welt" BGH MarkenR 2000, 330, 332), zumal wenn wie hier nicht ausschließlich ein fachsprachliches, sondern zugleich auch ein Verwendungsinteresse der Unternehmen als verbraucherorientierte werbewirksame Sachinformation im Vordergrund steht und deshalb selbst begrifflich eher unbestimmte Angaben zur Beschreibung geeignet und freihaltebedürftig sein könnten (…vgl zur Bedeutung des Verkehrsverständnisses auch Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl., § 8 Rdn 26, 69; EuG MarkenR 2001, 320, 322 Tz. 27 und Tz. 37 - EuroHealth - zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. b GMV).

    Der an derartige Kartensysteme mit vergleichbaren Bezeichnungen gewöhnte Verkehr wird diesen konkreten, unmittelbaren Bezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen auch sofort und ohne weiteres Nachdenken erkennen (vgl hierzu auch EuG MarkenR 2001, 320, 322 Tz. 27, 37 - EuroHealth).

    So hat auch das EuG wiederholt unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung ausgeführt, dass die Entscheidungspraxis der nationalen Markenämter und die Anerkennung der Unterscheidungskraft eines ähnlichen Zeichens durch die Entscheidung nationaler Gerichte der Mitgliedstaaten nur Umstände darstellen, die für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke berücksichtigt werden können, ohne jedoch entscheidend zu sein (EuG MarkenR 2001, 320, 322 Tz. 29 - EuroHealth; EuG MarkenR 2001, 418, 423, Tz. 65 - Waschmitteltablette - mwH).

  • EuG, 07.10.2026 - T-559/25

    Fiber Experts Deutschland/ EUIPO (FIBER EXPERTS)

    Rn. 63 Was die Behauptung der Klägerin betrifft, dass nicht alle Artikel, die zu den "Kleineisenwaren" gehörten, aus Fasern bestünden, so ist zu beachten, dass, selbst wenn diese in Rede stehende Warenkategorie auch Waren umfasst, die keinerlei Bezug zu Fasern haben, und das fragliche Zeichen daher nicht für alle Waren dieser Kategorie einen rein verkaufsfördernden Hinweis darstellt, die Klägerin die Eintragung des fraglichen Zeichens doch für die gesamte Kategorie beantragt hat, ohne eine Unterscheidung vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2001, DKV/HABM [EuroHealth], T-359/99, EU:T:2001:151, Rn. 33, …und vom 29. September 2016, Universal Protein Supplements/EUIPO [Darstellung eines Bodybuilders], T-335/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:579, Rn. 32).
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