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Rechtsprechung
   EuGH, 28.03.2000 - C-7/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,508
EuGH, 28.03.2000 - C-7/98 (https://dejure.org/2000,508)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.2000 - C-7/98 (https://dejure.org/2000,508)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 2000 - C-7/98 (https://dejure.org/2000,508)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Öffentliche Ordnung

  • Judicialis

    Brüsseler Übereinkommen

  • Europäischer Gerichtshof

    Krombach

    "Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Öffentliche Ordnung"

  • EU-Kommission PDF

    Dieter Krombach gegen André Bamberski.

    Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Öffentliche Ordnung

  • EU-Kommission

    Krombach

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof; Öffentliche Ordnung; Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ordre-Public-Vorbehalt gegen die Vollstreckung eines französischen Adhäsionsurteils

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Krombach./Bamberski. Ordre public und Internationales Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 1
    Verstoß gegen öffentliche Ordnung durch ausländische Abwesenheitsentscheidung

Besprechungen u.ä.

  • law-journal.de PDF, S. 11 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der ordre public-Vorbehalt im Europäischen Kollisionsrecht (Henning Grosser; Bucerius Law Journal 1/2008, S. 9-14)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach - "Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Dieter Krombach

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Artikel 27 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens (Ausschluß der Anerkennung einer Entscheidung, die der öffentlichen Ordnung des Staates, in dem sie geltend gemacht wird, widerspricht) - Nur aufgrund der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1853
  • ZIP 2000, 859
  • EuZW 2001, 32 (Ls.)
  • BB 2000, 626
 
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Wird zitiert von ... (100)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 02.06.1994 - C-414/92

    Solo Kleinmotoren / Boch

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Das Übereinkommen soll durch ein einfaches und schnelles Vollstreckungsverfahren soweit wie möglich die Freizügigkeit von Urteilen herstellen (vgl. z. B. Urteile vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-414/92, Solo Kleinmotoren, Slg. 1994, I-2237, Randnr. 20, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-267/97, Coursier, Slg. 1999, I-2543, Randnr. 25).

    Artikel 27 des Übereinkommens ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes eng auszulegen, da er ein Hindernis für die Verwirklichung eines der grundlegenden Ziele des Übereinkommens bildet (Urteil Solo Kleinmotoren, Randnr. 20).

  • EuGH, 26.05.1981 - 157/80

    Rinkau

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Artikel II des Protokolls, der eine durch die möglichen zivil- und handelsrechtlichen Folgen eines strafgerichtlichen Urteils gerechtfertigte Erstreckung des Geltungsbereichs des Übereinkommens auf das Gebiet des Strafrechts enthält (Urteil vom 26. Mai 1981 in der Rechtssache 157/80, Rinkau, Slg. 1981, 1391, Randnr. 6), gewährleistet das Recht, sich ohne persönliches Erscheinen vor den Strafgerichten eines Vertragsstaats verteidigen zu lassen, diesem Staat nicht angehörenden und in einem anderen Vertragsstaat wohnenden Personen nur dann, wenn sie wegen einer fahrlässig begangenen Straftat verfolgt werden.

    Diese Beschränkung ist dahin ausgelegt worden, daß das Übereinkommen das Recht, sich verteidigen zu lassen, ohne persönlich erscheinen zu müssen, offensichtlich solchen Personen versagen wollte, die wegen Straftaten verfolgt werden, deren Schwere eine solche Versagung rechtfertigt (Urteil Rinkau, Randnr. 12).

  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Der Rechtsprechung des Gerichtshofes, die auf der Grundlage der oben in den Randnummern 25 f. dargelegten Prinzipien entwickelt wurde, ist jedoch zu entnehmen, daß die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts bildet, der auch dann sichergestellt werden muß, wenn eine Regelung für das fragliche Verfahren fehlt (vgl. z. B. Urteile vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885, Randnr. 39, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21).
  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Der Rechtsprechung des Gerichtshofes, die auf der Grundlage der oben in den Randnummern 25 f. dargelegten Prinzipien entwickelt wurde, ist jedoch zu entnehmen, daß die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts bildet, der auch dann sichergestellt werden muß, wenn eine Regelung für das fragliche Verfahren fehlt (vgl. z. B. Urteile vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885, Randnr. 39, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21).
  • EuGH, 11.06.1985 - 49/84

    Debaecker / Bouwman

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, daß das Übereinkommen zwar die Vereinfachung der Förmlichkeiten für die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sicherstellen soll, daß dieses Ziel aber nicht durch eine Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erreicht werden darf (Urteil vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 10).
  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und …

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (vgl. z. B. Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 33).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    In diesem Rahmen kommt der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) besondere Bedeutung zu (vgl. z. B. Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18).
  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Was speziell die Ordre-Public-Klausel in Artikel 27 Nummer 1 des Übereinkommens betrifft, so kann sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur in Ausnahmefällen eine Rolle spielen (Urteile vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 145/86, Hoffmann, Slg. 1988, 645, Randnr. 21, und vom 10. Oktober1996 in der Rechtssache C-78/95, Hendrikman und Feyen, Slg. 1996, 4943, Randnr. 23).
  • EuGH, 21.04.1993 - C-172/91

    Sonntag / Waidmann

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    Aus dem Wortlaut von Artikel 1 Absatz 1 des Übereinkommens folgt, daß es auch auf zivilrechtliche Entscheidungen eines Strafgerichts Anwendung findet (Urteil vom 21. April 1993 in der Rechtssache C-172/91, Sonntag, Slg. 1993, I-1963, Randnr. 16).
  • EGMR, 23.11.1993 - 14032/88

    POITRIMOL c. FRANCE

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
    So hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in mehreren Entscheidungen zu Strafverfahren festgestellt, daß das - wenngleich nicht absolut gegebene - Recht jedes Angeklagten, sich von einem ihm erforderlichenfalls von Amts wegen beizuordnenden Rechtsanwalt tatsächlich verteidigen zu lassen, zu den grundlegenden Merkmalen eines fairen Prozesses gehört und daß ein Angeklagter dieses Recht nicht bereits dadurch verliert, daß er nicht in der Hauptverhandlung zugegen ist (vgl. Urteile des EGMR vom 23. November 1993 im Fall Poitrimol/Frankreich, Serie A, Nr. 277-A, vom 22. September 1994 im Fall Pelladoah/Niederlande, Serie A, Nr. 297-B, und vom 21. Januar 1999 im Fall Van Geyseghem/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …

  • EuGH, 10.02.1994 - C-398/92

    Mund & Fester / Hatrex Internationaal Transport

  • EuGH, 11.01.2000 - C-174/98

    Niederlande und Van der Wal / Kommission - Rechtsmittel — Zugang zu …

  • EuGH, 29.04.1999 - C-267/97

    Coursier - Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung der Entscheidungen - Artikel …

  • EuGH, 10.10.1996 - C-78/95

    Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag

  • EuGH, 11.08.1995 - C-432/93

    SISRO / Ampersand Software

  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN …

    62 Im Zusammenhang mit dem Brüsseler Übereinkommen hat der Gerichtshof entschieden, dass die Ordre-public-Klausel in Artikel 27 Nummer 1 dieses Übereinkommens nur in Ausnahmefällen einschlägig sein kann, da Artikel 27 ein Hindernis für die Verwirklichung eines der grundlegenden Ziele des Übereinkommens, nämlich die Erleichterung der Freizügigkeit der Urteile, bildet (Urteil vom du 28. März 2000 in der Rechtssache C-7/98, Krombach, Slg. 2000, I-1935, Randnrn.

    Bei dem Verstoß muss es sich um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaats als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (Urteil Krombach, Randnrn.

    20 und 21, vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 17, und Krombach, Randnr. 26).

  • BGH, 29.06.2022 - IV ZR 110/21

    Pflichtteilsanspruch: Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Rechtswahl des …

    Er liegt nur dann vor, wenn das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Einzelfall zu den Grundgedanken der nationalen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischer Vorstellung schlichtweg untragbar erscheint (vgl. Erwägungsgrund 58 Satz 1 EuErbVO; EuGH, Urteil vom 28. März 2000 - C-7/98, EU: C: 2000:164 Rn. 37; BGH…, Beschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 292/15, NJW-RR 2019, 321 Rn. 30;… Urteil vom 8. Mai 2014 - III ZR 371/12, SchiedsVZ 2014, 151 Rn. 29; st. Rspr.;… vgl. auch Bauer/Fornasier in Dutta/Weber, Internationales Erbrecht 2. Aufl. Art. 35 EuErbVO Rn. 5;… Grüneberg/Thorn, BGB 81. Aufl. Art. 6 EGBGB Rn. 5;… Lagarde in Bergquist/Damascelli ua (Hrsg), EU-Erbrechtsverordnung 2015 Art. 35 Rn. 2;… NK-BGB/Looschelders 3. Aufl. Art. 35 EuErbVO Rn. 14;… Soutier, Die Geltung deutscher Rechtsgrundsätze im Anwendungsbereich der Europäischen Erbrechtsverordnung, 2015, S. 198 ff.; vgl. zu Art. 6 EGBGB BT-Drs.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-420/07

    GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS EIN URTEIL EINES GERICHTS …

    Rn. 92 In dem grundlegenden Urteil Krombach{FN-VERWEIS:49} hat der Gerichtshof festgestellt, dass Art. 27 EuGVÜ - die Vorgängerbestimmung des Art. 34 der Verordnung Nr. 44/2001 - eng auszulegen ist.

    Rn. 106 Im Urteil Krombach hat es der Gerichtshof als seine Aufgabe angesehen, über die Grenzen zu wachen, innerhalb deren sich das Gericht eines Vertragsstaats des Brüsseler Übereinkommens auf den Begriff des Ordre public stützen darf, um der Entscheidung eines Gerichts eines anderen Vertragsstaats die Anerkennung zu versagen.{FN-VERWEIS:59} Da die Grundrechte, wie sie in der EMRK ihren Ausdruck gefunden haben, zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, kam er zu dem Schluss, dass ein mitgliedstaatliches Gericht berechtigt ist, einem ausländischen Urteil, das unter offensichtlichem Verstoß gegen die Grundrechte zustande gekommen ist, die Anerkennung zu versagen.{FN-VERWEIS:60}.

    {FN:49} - Urteil vom 28. März 2000, Krombach (C-7/98, Slg. 2000, I-1935, Randnrn.

    {FN:50} - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 21) und Renault (zitiert in Fn. 49, Randnr. 26) unter Verweis auf die Urteile vom 4. Februar 1988, Hoffmann (145/86, Slg. 1988, 645, Randnr. 21), und vom 10. Oktober 1996, Hendrikman und Feyen (C-78/95, Slg. 1996, I-4943, Randnr. 23).

    {FN:51} - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 37) und Renault (zitiert in Fn. 49, Randnr. 30).

    {FN:52} - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 22) und Renault (zitiert in Fn. 49, Randnr. 27).

    {FN:53} - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 23) und Renault (zitiert in Fn. 49, Randnr. 28).

    {FN:59} - Urteil Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 23).

    {FN:60} - Urteil Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnrn. 25 bis 27 und 38 bis 40).

    {FN:63} - Urteile Krombach (zitiert in Fn. 49, Randnr. 37) und Renault (zitiert in Fn. 49, Randnr. 30).

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