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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 21.09.2000 | BVerfG, 24.10.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1068
BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99 (https://dejure.org/2000,1068)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99 (https://dejure.org/2000,1068)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 (https://dejure.org/2000,1068)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 2

  • nomos.de PDF, S. 28

    Art. 3 Abs. 1, 14 GG; Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Abs. 3 EGBGB
    Abwicklung der Bodenreform/Vererblichkeit von Bodenreformgrundstücken

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Bodenreform - Abwicklung - Sowjetische Besatzungszone - Vermögensrechtsänderungsgesetz - Grundstück - DDR - Eigentumsgarantie - Gleichheitssatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

  • zaoerv.de PDF, S. 48 (Kurzinformation)

    Deutschlands Rechtslage nach 1945 und deutsche Wiedervereinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 670 (Ls.)
  • NJ 2001, 247
  • WM 2001, 775
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Rn. 14 1. Die angegriffenen Entscheidungen verstoßen weder gegen Art. 14 GG noch gegen die Grundsätze zum Schutz gegenüber rückwirkenden Gesetzen, der in dieser Norm eine eigenständige Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 101, 239 m.w.N.).

    Ihrem Zweck nach ist sie auf die vollständige oder partielle Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 m.w.N.).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 101, 239 ; jeweils m.w.N.).

    Jedenfalls kann für den Schutz dieses Vertrauens nur die Sach- und Rechtslage maßgeblich sein, die der bundesdeutsche Gesetzgeber am Ende der staatlichen Existenz der Deutschen Demokratischen Republik vorgefunden hat und die im Zuge der Wiedervereinigung gleichsam als normativer Bestandteil in den Geltungsbereich des Grundgesetzes gelangt ist (vgl. BVerfGE 101, 239 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 101, 239 ; jeweils m.w.N.).

    Einzelne belastende Vorschriften dürfen weder aus dem Regelungszusammenhang gelöst und für sich betrachtet noch ohne Rücksicht darauf gewürdigt werden, dass der angestrebte Rechtszustand nur in Schritten erreichbar war (vgl. BVerfGE 101, 54 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft dann im Einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 101, 54 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Es ist nicht ersichtlich, dass die Gerichte bei der Normanwendung Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (vgl. zum Maßstab BVerfGE 18, 85 ) verkannt haben könnten.
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Zinsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Rn. 28 Vertrauen in den Fortbestand von Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik konnte sich in der Zeit nach der Wende mit Blick auf eine mögliche Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten nicht allgemein bilden, sondern nur dort, wo besonderer Anlass für die Erwartung bestand, dass Recht der Deutschen Demokratischen Republik ausnahmsweise in Kraft bleiben werde (vgl. BVerfGE 88, 384 ).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Angesichts der Vielzahl und Kompliziertheit der im Rahmen der Wiedervereinigung zu lösenden Aufgaben war der Einigungsvertragsgesetzgeber nicht in der Lage, alle Vorschriften zur Überleitung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik in dasjenige der Bundesrepublik Deutschland in gewissermaßen einem Federstrich abschließend zu erlassen (vgl. auch BVerfGE 98, 17 ).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Rn. 19 Der Gesetzgeber darf im Rahmen seiner Regelungsbefugnis nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bei der generellen Neugestaltung eines Rechtsgebiets unter bestimmten Voraussetzungen auch bestehende, durch die Eigentumsgarantie geschützte Rechtspositionen beseitigen (vgl. BVerfGE 83, 201 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Die Voraussetzungen dafür wären hier nur gegeben, wenn die dem angegriffenen Urteil des Oberlandesgerichts zugrunde liegende Würdigung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik hinsichtlich einer verdeckten Regelungslücke im Gesetz vom 6. März 1990 Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 96, 189 ) verletzen würde (vgl. BVerfGE 97, 89 ).
  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten; …

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Der Sicherung der Landwirtschaft unter marktwirtschaftlichen Bedingungen habe es aber nicht gedient, das Eigentum an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ohne weitere Regelungen den Erben verstorbener Begünstigter auch dann zuzuweisen, wenn diese weder in der Deutschen Demokratischen Republik gelebt hätten noch in der Landwirtschaft tätig gewesen seien (vgl. BGHZ 140, 223 ).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Die Voraussetzungen dafür wären hier nur gegeben, wenn die dem angegriffenen Urteil des Oberlandesgerichts zugrunde liegende Würdigung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik hinsichtlich einer verdeckten Regelungslücke im Gesetz vom 6. März 1990 Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 96, 189 ) verletzen würde (vgl. BVerfGE 97, 89 ).
  • EGMR, 22.01.2004 - 46720/99

    Verletzung des Protokolls durch Eigentumsentziehung zu Gunsten des Staatas nach …

    Ebenso vertrat das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen vom 6. und 25. Oktober 2000 (1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) die Auffassung, dass Artikel …
  • EGMR, 30.06.2005 - 46720/99

    Abwicklung der Bodenreform

    Ebenso vertrat das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen vom 6. und 25. Oktober 2000 (1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) die Auffassung, dass Artikel …
  • BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99

    Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

    Zur Begründung kann insoweit auf den als Anlage beigefügten Nichtannahmebeschluss der Kammer vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 - verwiesen werden.
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Sachenrecht">233 §§ 11 ff EGBGB vorgebrachten Bedenken sind nicht begründet (Senat, BGHZ 140, 223, 231 ff.;… Urt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, VIZ 2001, 103 f.; v. 22. März 2002, V ZR 192/01, VIZ 2002, 483 f.; v. 28. März 2003, V ZR 156/02, VIZ 2003, 592; BVerfG, VIZ 2001, 111, 112 ff.; 2002, 640 f.).
  • BVerfG, 02.07.2002 - 1 BvR 2544/95

    Einstellung der berufsbezogenen Zuwendungen an Ballettmitglieder in der Deutschen …

    Vertrauen in den Fortbestand von Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik konnte sich in der Zeit nach der Wende mit Blick auf eine mögliche Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten nicht allgemein bilden, sondern nur dort, wo besonderer Anlass für die Erwartung bestand, das Recht der Deutschen Demokratischen Republik werde ausnahmsweise in Kraft bleiben (vgl. BVerfGE 88, 384 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 2000, VIZ 2001, 111 ).
  • BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00

    Vererblichkeit - Vererbbarkeit - Bodenreform - Eigentum - Deutsche Demokratische …

    Sachenrecht">233 §§ 11 ff. EGBGB war nach der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vererblichkeit des Bodenreformeigentums bereits mehrfach Gegenstand von Nichtannahmeentscheidungen der Kammer (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 6., 24. und 25. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99, 1643/95 und 2062/99 -, VIZ 2001, S. 111;… 2001, S. 114;… 2001, S. 115).

    Es ist bereits in diesen Entscheidungen ausgeführt worden, dass es sich bei der Frage, ob das Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 (GBl I S. 134) eine verdeckte Regelungslücke enthielt, um eine einfachrechtliche Frage handelt, deren Beantwortung verfassungsgerichtlich nur am Maßstab des Willkürverbots des Art. 3 Abs. 1 GG überprüft werden kann (vgl. vor allem VIZ 2001, S. 111 ).

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00

    Zulässigkeit einer Richtervorlage

    Diese Rechtsprechung ist, wie die beschließende Kammer in mehreren schon vor dem Vorlagebeschluss ergangenen Beschlüssen festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 - …und vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 - <ZOV 2000, S. 387>).

    Die Voraussetzungen dafür wären in Fällen der vorliegenden Art nur gegeben, wenn die Würdigung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik hinsichtlich des Vorliegens einer verdeckten Regelungslücke in dem Gesetz vom 6. März 1990 Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 96, 189 ) verletzen würde (vgl. BVerfGE 97, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, Umdruck S. 8 f.).

  • BVerfG, 31.07.2004 - 2 BvR 1881/00

    Ausschluss von Globalentschädigungsabkommen der ehemaligen DDR unterfallenden …

    Während vorliegend schon gar keine Eigentum begründende Rechtsstellung mehr zur Zeit der Wiedervereinigung vorlag, ging es in der Entscheidung des EGMR um die Problematik eines entschädigungslosen Entzugs einer durch den Gesetzgeber unerkannt eingeräumten, aber doch bestehenden Eigentumsposition (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 -).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 8 B 36.03

    Rechtsnachfolger; Erbe; Bodenreform; -grundstück; Berechtigter.

    Auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1998 (BGHZ 140, 223) und des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2000 (VIZ 2001, 111) werfen keinen Klärungsbedarf auf.
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95

    Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

    Zur Begründung kann auf den als Anlage beigefügten Nichtannahmebeschluss der Kammer vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 - verwiesen werden.
  • OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06

    Vollstreckungsschutz wegen Sittenwidrigkeit der Vollstreckungshandlung; …

  • EGMR, 15.05.2003 - 72203/01
  • BVerwG, 18.10.2004 - 7 PKH 5.04

    Den Klägern kann die gewünschte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil …

  • OVG Hamburg, 23.08.2012 - 1 Bs 154/12

    Zur Frage der Behördeneigenschaft des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung …

  • OLG Dresden, 11.05.2001 - 6 U 423/01

    Abwicklung der Bodenreform - Besserberechtigung - Zuteilungsfähigkeit - Zeitpunkt

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 46/03

    Vorverlegung des Rentenbeginns im Weg des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

  • BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 55/01

    Erbeinsetzung bezüglich in sowjetisch besetzter Zone zugeteilter …

  • OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 5 U 207/01

    Abwicklung der Bodenreform im Beitrittsgebiet: Grundstück aus der Bodenreform im …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2006 - L 4 RA 94/03

    Verhältnis eines früheren Bezuges der berufsbezogenen Zuwendung zur …

  • OLG Brandenburg, 12.07.2001 - 5 U 149/00

    Rechtsstellung der nicht zuteilungsfähigen Erben von Grundstücken aus der …

  • BVerwG, 08.01.2004 - 8 B 158.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • LG Rostock, 09.12.2004 - 10 O 90/04

    Begehrung der Aufhebung eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Vorverfahren; …

  • OLG Naumburg, 23.11.2000 - 2 U 80/00

    Herausgabeanspruch betreffend Verkaufserlös eines Bodenreformgrundstücks; …

  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 B 79.01

    Rückübertragung von Bodenreformland - Rückführung eines Bodenreformgrundstücks in …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96, 1 BvR 514/97, 1 BvR 2069/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1355
BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96, 1 BvR 514/97, 1 BvR 2069/98 (https://dejure.org/2000,1355)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2000 - 1 BvR 661/96, 1 BvR 514/97, 1 BvR 2069/98 (https://dejure.org/2000,1355)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2000 - 1 BvR 661/96, 1 BvR 514/97, 1 BvR 2069/98 (https://dejure.org/2000,1355)
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DDR-Kreisgerichtsdirektorin

Art. 12 GG, § 6 RNPG, (hier: verfassungswidrige) Amtsenthebung einer Notarin wegen menschenrechs- oder rechtsstaatswidrigen Verhaltens in der DDR-Justiz, keine Anwendung von BRD-Maßstäben, individuelle Beurteilung, Berücksichtigung des Verhaltens nach der Wende in der DDR;

Ausreisefreiheit kein unverbrüchliches individuelles Menschenrecht, Art. 11 GG, Art. 12 IPBPR

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12; ; GG Art. 33; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; RNPG § 6; ; StGB/DDR § 214; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BNotO § 1; ; GVG/DDR § 26

  • nomos.de PDF, S. 33

    Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG; § 6 ReNotPrüfG; §§ 213, 214 StGB/DDR; § 1 BNotO; § 26 GVG/DDR
    Notar/Amtsenthebung/Tätigkeit als DDR-Richterin in politischen Strafsachen/Prognose/einzelfallbezogene Würdigung/Berufsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - DDR - Strafverfahren - Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit - Berufsausübung - Berufsverbot - Notar

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1; RNPG § 1
    Zulassung eines in der ehemaligen DDR als Richter tätig gewesenen Juristen als Notar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

  • nomos.de PDF, S. 30 (Kurzinformation)

    Zulassung ehem. DDR-Richter als Rechtsanwalt bzw. Notar

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsrecht; Zulassung ehemaliger Strafrichter in der DDR als Rechtsanwalt oder Notar

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 670
  • DNotZ 2000, 937
  • NJ 2001, 28
  • DVBl 2000, 1768
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Rechtsgrundlage der angegriffenen Entscheidungen sind Bestimmungen des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1386; im Folgenden: RNPG), dessen Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht bereits grundsätzlich geklärt hat (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

    Rn. 20 c) Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter bereits entschieden (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

    Rn. 27 (2) Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit durch einen mit dem politischen Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik befassten Richter kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände hinzutreten und der Richter durch schuldhaftes Verhalten entweder selbst fundamentale Schutzgüter verletzt hat oder es für ihn absehbar gewesen ist, dass solche Verletzungen die Folge seines Handelns sein werden (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

    Stets ist zu berücksichtigen, ob nicht die Handlung innerhalb des Systems geboten, zur eigenen Sicherheit erforderlich oder der Loyalität gegenüber der sozialistischen Gesetzlichkeit geschuldet war (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 -, b) den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Dezember 1992 - 3836E-I.-1859/92 - .

    Der Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Dezember 1992 - 3836E-I.-1859/92 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Rn. 7 Der Bundesgerichtshof hat den Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben und den Antrag der Beschwerdeführerin auf gerichtliche Entscheidung gegen den angegriffenen Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums zurückgewiesen (vgl. DtZ 1996, S. 272).

  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Die eingeholten Stellungnahmen im Verfahren 1 BvR 514/97 (vgl. Beschluss vom heutigen Tage), die den Beteiligten bekannt sind, haben die aus der Literatur gewonnenen Erkenntnisse über die übliche Strafrechtspraxis in der Deutschen Demokratischen Republik dahin bestätigt, dass die Beschwerdeführerin sowohl hinsichtlich der absoluten Dauer der ausgeworfenen Strafen als auch hinsichtlich der großzügigen Strafaussetzung zur Bewährung zu den milden Richtern gehörte.

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Freikauf zum Teil in das Kalkül der Angeklagten selbst gehörte; das war auch für die entscheidenden Richter erkennbar, weil die Akten mit einem "Z" gekennzeichnet waren (vgl. die persönliche Stellungnahme des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schümann, als Teil der Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer im Verfahren 1 BvR 514/97).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Aber auch Fragen der Eignung für den öffentlichen Dienst im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung sind vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Die früher für den Verbleib und Aufstieg im öffentlichen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik notwendige und übliche Loyalität und Kooperation können nicht schon für sich allein die mangelnde Eignung begründen, obwohl damit Werthaltungen und Verhaltensmuster verbunden waren, die den in Art. 33 Abs. 2 GG vorausgesetzten widersprechen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Insoweit ist anerkannt, dass die frühere Identifikation mit dem SED-Regime nur ein Faktor der Eignungsbewertung ist, in die konkret und einzelfallbezogen eine Würdigung der gesamten Persönlichkeit sowie das Verhalten nach dem Beitritt einzubeziehen sind (…vgl. BVerfG, a.a.O., S. 155; BVerfGE 96, 152 ).

    Die früher für den Verbleib und Aufstieg im öffentlichen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik notwendige und übliche Loyalität und Kooperation können nicht schon für sich allein die mangelnde Eignung begründen, obwohl damit Werthaltungen und Verhaltensmuster verbunden waren, die den in Art. 33 Abs. 2 GG vorausgesetzten widersprechen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Ausreiseverbote sind auch in der Bundesrepublik Deutschland verhängt worden, wenn eine Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik durch abträgliche Äußerungen im Ausland befürchtet wurde (vgl. BVerwGE 3, 71; BVerfGE 6, 32 - Elfes).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1994 - 1 S 667/94

    Paßversagung/Ausreiseverbot wegen rechtsextremistischer Betätigung

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Bis in die jüngste Zeit sind sie damit gerechtfertigt worden, dass von zu erwartenden Meinungsäußerungen der Antragsteller eine Belastung der Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten zu erwarten war (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1995, S. 151, sowie VG Frankfurt, NVwZ 1990, S. 401 ff.).
  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69

    Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Dies hat der Bundesgerichtshof in anderen Zusammenhängen ähnlich gesehen (vgl. BGHZ 53, 95).
  • EuGH, 14.02.1984 - 2/83

    Alfer / Kommission

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Rn. 28 Durch den von der Bundesrepublik Deutschland praktizierten Häftlingsfreikauf war auch im Westen hinlänglich bekannt, dass ein gewisser Anteil der Juristen in der Deutschen Demokratischen Republik an solchen Strafverfahren beteiligt war; sie haben nach den Vorermittlungen durch das Ministerium für Staatssicherheit (…vgl. Behlert, in: Rottleuthner, Steuerung der Justiz in der DDR, Einflußnahme der Politik auf Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, 1994, S. 287 ;… Furian, Der Richter und sein Lenker, Politische Justiz in der DDR, 1. Aufl., 1992, S. 22 und S. 147 ff.; vgl. auch die MfS-Dienstanweisung Nr. 2/83 vom 13. Oktober 1983 mit Anlage 6, in: Lochen/Meyer-Seitz , Die geheimen Anweisungen zur Diskriminierung Ausreisewilliger, Dokumente der Stasi und des Ministeriums des Innern, 1992, S. 89, 103, 180 ff., 191 ff.;… Reuter, NJ 1990, S. 322 ) als Staatsanwälte die Anklage vertreten; sie haben als Richter entsprechend den Anleitungen des Staates (…vgl. Ministerium der Justiz , Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 5. Aufl., 1987, § 99 Anm. 2 und 4;… vgl. näher dazu Gängel, in: Rottleuthner, a.a.O., S. 33 f., 253 ff., 278 ff.) und des Obersten Gerichts (…vgl. Informationen des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Sonderdruck, Juni 1979, S. 33 f., S. 68 f.;… Informationen des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Nr. 6/1980, S. 8 f., und die Informationen des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Nr. 2/1988, S. 11 ff.) Strafen verhängt, die nach bundesrepublikanischen Maßstäben unverhältnismäßig waren.
  • VG Frankfurt/Main, 13.03.1989 - V/3 H 239/89
    Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
    Bis in die jüngste Zeit sind sie damit gerechtfertigt worden, dass von zu erwartenden Meinungsäußerungen der Antragsteller eine Belastung der Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten zu erwarten war (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1995, S. 151, sowie VG Frankfurt, NVwZ 1990, S. 401 ff.).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Rechtsanwaltsberuf

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Notarstellen

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das …

    Der Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 21. September 2000 (1 BvR 661/96) ändere daran nichts.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; …

    Die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Verknüpfung der Berufsausübung mit der Würdigkeit des Berufsinhabers ist - ungeachtet der im konkreten Einzelfall eventuell verfassungswidrigen Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen - auch vom Bundesverfassungsgericht bisher nicht ersichtlich in Frage gestellt worden (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 21.9.2000 - 1 BvR 661/96 -, NJW 2001, 670 ff. (zu § 14 Abs. 3 Satz 1 BNotO); Beschl. v. 8.3.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266 ff. (zu § 7 Nr. 5 BRAO)).
  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 2069/98

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

    Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen sind durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 92, 140; 93, 213; vgl. auch die Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 1 BvR 661/96 und 1 BvR 514/97).
  • BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01

    Rechtsgut bei der Rechtsbeugung (DDR-Taten); Überdehnung von Strafgesetzen; …

    Hierin liegt ein für die Beurteilung ihrer Person und ihrer Vergangenheit bedeutsamer Umstand (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2001, 670, 673).
  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 25/00

    Dem Antragsgegner aufzuerlegende außergerichtliche Kosten in einem Verfahren …

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 21. September 2000 (1 BvR 661/96) den Bescheid des Antragsgegners und den Beschluß des Bundesgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über die Kosten an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3692
BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95 (https://dejure.org/2000,3692)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95 (https://dejure.org/2000,3692)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 (https://dejure.org/2000,3692)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; EGBGB § 11 Abs. 3; ; EGBGB § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c; ; EGBGB § 12 Abs. 3; ; GG Art. 25; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 24; ; GG Art. 26; ; GG Art. 25

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Bodenreform - Abwicklung - Sowjetische Besatzungszone - Vermögensrechtsänderungsgesetz - Grundstück - DDR - Eigentumsgarantie - Gleichheitssatz

  • rechtsportal.de

    Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 670 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95
    Rn. 9 aa) Mit der Verfassungsbeschwerde kann zwar geltend gemacht werden, dass die Bodenreformabwicklungsvorschriften mit einer durch Art. 25 GG in das Bundesrecht inkorporierten allgemeinen Regel des Völkerrechts, das heißt mit einem universell geltenden Völkergewohnheitsrechtssatz oder einem anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsatz, nicht im Einklang stehen und von ihr verdrängt werden (vgl. BVerfGE 31, 145 m.w.N.; 95, 96 ).

    Einzelne Bestimmungen eines völkerrechtlichen Vertrags stellen aber grundsätzlich keine allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG dar (vgl. BVerfGE 31, 145 ).

    Sie werden in solche Regeln mit Vorrang vor innerstaatlichem Recht auch nicht durch den Grundsatz "pacta sunt servanda" verwandelt, der selbst als allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG anzusehen ist (vgl. BVerfGE 31, 145 ).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95
    Rn. 9 aa) Mit der Verfassungsbeschwerde kann zwar geltend gemacht werden, dass die Bodenreformabwicklungsvorschriften mit einer durch Art. 25 GG in das Bundesrecht inkorporierten allgemeinen Regel des Völkerrechts, das heißt mit einem universell geltenden Völkergewohnheitsrechtssatz oder einem anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsatz, nicht im Einklang stehen und von ihr verdrängt werden (vgl. BVerfGE 31, 145 m.w.N.; 95, 96 ).

    Rn. 10 Schon danach handelt es sich bei den einzelnen Bestimmungen des Vertrags vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - (BGBl II S. 889; im Folgenden: EV), der als völkerrechtlicher Vertrag geschlossen worden ist (vgl. zur Stellung der Deutschen Demokratischen Republik als Völkerrechtssubjekt BVerfGE 92, 277 ; 95, 96 ), nicht um allgemeine Regeln des Völkerrechts.

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95
    Rn. 10 Schon danach handelt es sich bei den einzelnen Bestimmungen des Vertrags vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - (BGBl II S. 889; im Folgenden: EV), der als völkerrechtlicher Vertrag geschlossen worden ist (vgl. zur Stellung der Deutschen Demokratischen Republik als Völkerrechtssubjekt BVerfGE 92, 277 ; 95, 96 ), nicht um allgemeine Regeln des Völkerrechts.
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95
    Rn. 6 a) Die angegriffene Entscheidung verstößt weder gegen Art. 14 Abs. 1 GG noch gegen die Grundsätze zum Schutz vor rückwirkenden Gesetzen, der in dieser Norm eine eigenständige Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 101, 239 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95
    Dieser Grundsatz gebietet zwar, Rechtsordnungen und -anschauungen anderer Staaten zu achten (vgl. BVerfGE 18, 112 ; 75, 1 ).
  • BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95
    Zur Begründung kann auf den als Anlage beigefügten Nichtannahmebeschluss der Kammer vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 - verwiesen werden.
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvR 93/64

    Auslieferung I

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95
    Dieser Grundsatz gebietet zwar, Rechtsordnungen und -anschauungen anderer Staaten zu achten (vgl. BVerfGE 18, 112 ; 75, 1 ).
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95
    Rn. 4 1. Die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 20. März 1952 (BGBl 1956 II S. 1880) ist schon unzulässig, weil die Verletzung dieser Konvention nicht mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann (vgl. BVerfGE 41, 126 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 20.06.1995 - 4 U 9/95

    Bodenreformerben

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95
    gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 20. Juni 1995 - 4 U 9/95 - .
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …

    Er bewirkt insbesondere nicht, dass alle Bestimmungen völkerrechtlicher Verträge zu allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG werden (vgl. BVerfGE 31, 145 ;… vgl. auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 1983 - 2 BvR 1193/83 -, NVwZ 1984, S. 165 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 -, VIZ 2001, S. 114 ).

    Der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit - der seinerseits keine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 -, juris, Rn. 11) und unter anderem aus Art. 59 Abs. 2 GG abgeleitet wird - vermag an dieser Einordnung und an der daran anknüpfenden Geltung des lex-posterior-Grundsatzes nichts zu ändern.

  • BVerwG, 14.11.2008 - 6 B 61.08

    Deutsche Rundfunkfinanzierung als Erfüllung des Tatbestands einer staatlichen …

    Denn es ist allgemein anerkannt, dass der als allgemeine Regel des Völkerrechts i.S.d. Art. 25 GG anzusehende Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda", selbst wenn sich der Einzelne auf ihn im Sinne eines subjektiven Rechts berufen könnte, die einzelnen Normen völkerrechtlicher Verträge nicht ihrerseits in allgemeine Regeln des Völkerrechts mit Vorrang vor innerstaatlichem Recht verwandelt (s. BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 - BVerfGE 31, 145 ; Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 - VIZ 2001, 114).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00

    Zulässigkeit einer Richtervorlage

    Diese Rechtsprechung ist, wie die beschließende Kammer in mehreren schon vor dem Vorlagebeschluss ergangenen Beschlüssen festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 - …und vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 - <ZOV 2000, S. 387>).
  • OLG Dresden, 11.05.2001 - 6 U 423/01

    Abwicklung der Bodenreform - Besserberechtigung - Zuteilungsfähigkeit - Zeitpunkt

    Dies gilt auch für das Bodenreformeigentum (BVerfG, Beschluss vom 06.10.2000, Az.: 1 BvR 1637/99, VIZ 2001, 111, 113; BVerfG, Beschluss vom 24.10.2000, Az.: 1 BvR 1643/95, VIZ 2001, 114; vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2000, Az: V ZR 194/99, WM 2001, 212 = VIZ 2001, 103 = ZfIR 2001, 48, 49).
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