Rechtsprechung
| EuGH, 23.12.2015 - C-333/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
The Scotch Whisky Association
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Mindestpreis für alkoholische Getränke, der ...
- Europäischer Gerichtshof
The Scotch Whisky Association
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Mindestpreis für alkoholische Getränke, der ...
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verstößt ein gesetzlicher Mindestpreis gegen Europarecht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Landwirtschaft - Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro Alkoholeinheit verstößt gegen das Unionsrecht, sofern weniger einschränkende steuerliche Maßnahmen erlassen werden können
- zeit.de (Pressebericht, 23.12.2015)
Schottischer Whisky darf billig sein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mindestverkaufspreis pro Alkoholeinheit
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Höhere Alkoholsteuer könnte milderes Mittel gegenüber Mindestpreis für alkoholische Getränke sein
- spiegel.de (Pressemeldung, 23.12.2015)
Schottland: EuGH gegen Mindestpreis für Alkohol
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 34, 36, 267 AEUV; EU-VO Nr. 1308/2013
Vereinbarkeit eines Mindestpreises für Alkohol mit dem Unionsrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verhältnismäßigkeit von Mindestpreisen - Segelanweisung für die Verteidigung der HOAI? (IBR 2016, 220)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Scotch Whisky Association u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Mindestpreis für alkoholische Getränke, der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14
- EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Papierfundstellen
- NJW 2016, 621
- EuZW 2016, 230
Wird zitiert von ... (70) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 05.06.2007 - C-170/04
DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Insoweit ist es Sache der Mitgliedstaaten, in den durch den Vertrag gesetzten Grenzen zu bestimmen, auf welchem Niveau sie diesen Schutz gewährleisten wollen (Urteil Rosengren u. a., C-170/04, EU:C:2007:313, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 41 Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine nationale Regelung oder Praxis nicht unter die Ausnahme nach Art. 36 AEUV fällt, wenn die Gesundheit und das Leben von Menschen genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden können, die den Handelsverkehr innerhalb der Union weniger beschränken (Urteil Rosengren u. a., C-170/04, EU:C:2007:313, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 53 Da ein Verbot, wie es sich aus der im Ausgangsverfahren streitigen nationalen Regelung ergibt, eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, haben die nationalen Behörden darzutun, dass diese Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, d. h., dass sie erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und dass sich das angestrebte Ziel nicht durch Verbote oder Beschränkungen erreichen ließe, die weniger weit gehen oder den Handel innerhalb der Union weniger beeinträchtigen würden (vgl. in diesem Sinne Urteile Franzén, C-189/95, EU:C:1997:504, Rn. 75 und 76, und Rosengren u. a., C-170/04, EU:C:2007:313, Rn. 50).
- EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
ANETT - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV und 37 AEUV - Nationale Regelung, die …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Rn. 32 Wie der Generalanwalt in den Rn. 59 und 60 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist die im Ausgangsverfahren streitige Regelung allein deshalb, weil sie verhindert, dass sich niedrigere Gestehungskosten eingeführter Erzeugnisse im Endverkaufspreis niederschlagen können, geeignet, alkoholhaltigen Getränken, die in anderen Mitgliedstaaten als dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland rechtmäßig vertrieben werden, den Zugang zum britischen Markt zu erschweren, und stellt somit eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 37, ANETT, C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 35, und Vilniaus energija, C-423/13, EU:C:2014:2186, Rn. 48), was im Übrigen weder vom vorlegenden Gericht noch von einer der Parteien, die in der vorliegenden Rechtssache Erklärungen abgegeben haben, in Abrede gestellt wird.Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung lässt sich eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung nur dann u. a. mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Art. 36 AEUV rechtfertigen, wenn sie geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das dazu Erforderliche hinausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil ANETT, C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 54 Insoweit müssen die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, von geeigneten Beweisen oder einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen beschränkenden Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (vgl. in diesem Sinne Urteile Lindman, C-42/02, EU:C:2003:613 Rn. 25, Kommission/Belgien, C-227/06, EU:C:2008:160, Rn. 63, und ANETT, C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 50).
- EuGH, 10.02.2009 - C-110/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Rn. 32 Wie der Generalanwalt in den Rn. 59 und 60 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist die im Ausgangsverfahren streitige Regelung allein deshalb, weil sie verhindert, dass sich niedrigere Gestehungskosten eingeführter Erzeugnisse im Endverkaufspreis niederschlagen können, geeignet, alkoholhaltigen Getränken, die in anderen Mitgliedstaaten als dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland rechtmäßig vertrieben werden, den Zugang zum britischen Markt zu erschweren, und stellt somit eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 37, ANETT, C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 35, und Vilniaus energija, C-423/13, EU:C:2014:2186, Rn. 48), was im Übrigen weder vom vorlegenden Gericht noch von einer der Parteien, die in der vorliegenden Rechtssache Erklärungen abgegeben haben, in Abrede gestellt wird.Rn. 55 Diese Beweislast darf allerdings nicht so weit gehen, dass die nationalen Behörden, wenn sie eine nationale Regelung, mit der eine Maßnahme wie ein MPA vorgegeben wird, positiv belegen müssten, dass sich dieses Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen ließe (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 66).
- EuGH, 11.06.2015 - C-98/14
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Rn. 28 Eine beschränkende Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren nach der streitigen nationalen Regelung vorgesehene, muss jedoch den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit genügen, d. h., sie muss geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. entsprechend Urteil Berlington Hungary u. a., C-98/14, EU:C:2015:386, Rn. 64).Rn. 37 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass eine nationale Regelung nur dann als geeignet angesehen werden kann, die Verwirklichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kakavetsos-Fragkopoulos, C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 42, sowie entsprechend Urteil Berlington Hungary u. a., C-98/14, EU:C:2015:386, Rn. 64).
- EuGH, 04.03.2010 - C-197/08
Die Regelungen Frankreichs, Österreichs und Irlands, mit denen …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Eine derartige Maßnahme kann daher die Wettbewerbsverhältnisse beeinträchtigen, indem sie bestimmte Hersteller oder Einführer daran hindert, niedrigere Gestehungskosten auszunutzen, um günstigere Einzelhandelspreise anzubieten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 37, und Kommission/Irland, C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 40).Das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Getränke hohe Preise festgesetzt werden, kann in angemessener Weise durch ihre erhöhte Besteuerung verfolgt werden, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Einzelhandelspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Zusammenhang Urteile Kommission/Griechenland, C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 31, und Kommission/Frankreich, C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52).
- EuGH, 13.11.2003 - C-42/02
Lindman - "Freier Dienstleistungsverkehr - Lotteriescheine - Betrag, der bei …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Rn. 54 Insoweit müssen die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, von geeigneten Beweisen oder einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen beschränkenden Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (vgl. in diesem Sinne Urteile Lindman, C-42/02, EU:C:2003:613 Rn. 25, Kommission/Belgien, C-227/06, EU:C:2008:160, Rn. 63, und ANETT, C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 50). - EuGH, 09.02.1999 - C-167/97
Seymour-Smith und Perez - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Rn. 62 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Erfordernisse des Unionsrechts jederzeit zu beachten sind, sei es zum Zeitpunkt des Erlasses einer Maßnahme, zum Zeitpunkt ihrer Durchführung oder zum Zeitpunkt ihrer Anwendung auf den konkreten Einzelfall (Urteil Seymour-Smith und Perez, C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 45). - EuGH, 23.10.1997 - C-189/95
DAS MONOPOL DES "SYSTEMBOLAG" VERSTÖB NICHT GEGEN DEN EG-VERTRAG
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Rn. 53 Da ein Verbot, wie es sich aus der im Ausgangsverfahren streitigen nationalen Regelung ergibt, eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, haben die nationalen Behörden darzutun, dass diese Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, d. h., dass sie erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und dass sich das angestrebte Ziel nicht durch Verbote oder Beschränkungen erreichen ließe, die weniger weit gehen oder den Handel innerhalb der Union weniger beeinträchtigen würden (vgl. in diesem Sinne Urteile Franzén, C-189/95, EU:C:1997:504, Rn. 75 und 76, und Rosengren u. a., C-170/04, EU:C:2007:313, Rn. 50). - EuGH, 13.03.2008 - C-227/06
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Rn. 54 Insoweit müssen die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, von geeigneten Beweisen oder einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen beschränkenden Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (vgl. in diesem Sinne Urteile Lindman, C-42/02, EU:C:2003:613 Rn. 25, Kommission/Belgien, C-227/06, EU:C:2008:160, Rn. 63, und ANETT, C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 50). - EuGH, 03.03.2011 - C-161/09
Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Rn. 37 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass eine nationale Regelung nur dann als geeignet angesehen werden kann, die Verwirklichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kakavetsos-Fragkopoulos, C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 42, sowie entsprechend Urteil Berlington Hungary u. a., C-98/14, EU:C:2015:386, Rn. 64). - EuGH, 19.10.2000 - C-216/98
Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
- EuGH, 09.09.2003 - C-137/00
Milk Marque und National Farmers' Union - "Gemeinsame Agrarpolitik - Artikel 32 …
- EuGH, 16.01.2014 - C-481/12
Juvelta - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen …
- EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
Kuipers - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung …
- EuGH, 19.09.2013 - C-373/11
Panellinios Syndesmos Viomichanion Metapoiisis Kapnou - …
- EuGH, 16.01.2003 - C-462/01
Hammarsten - "Gemeinsame Marktorganisation für Flachs und Hanf - Artikel 28 EG …
- EuGH, 04.03.2010 - C-221/08
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 10.09.2014 - C-423/13
Vilniaus energija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - …
- EuGH, 04.07.2019 - C-377/17
Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für …
Rn. 64 Daraus folgt insbesondere, dass es zwar Sache des Mitgliedstaats ist, der sich auf einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses beruft, um eine Anforderung im Sinne von Art. 15 der Richtlinie 2006/123 zu rechtfertigen, darzutun, dass seine Regelung zur Erreichung des angestrebten legitimen Ziels geeignet und erforderlich ist, doch geht diese Beweislast nicht so weit, dass dieser Mitgliedstaat positiv belegen müsste, dass sich dieses Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen ließe (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 2009, Kommission/Italien, C-518/06, EU:C:2009:270, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 24. März 2011, Kommission/Spanien, C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 123, und vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 55). - EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt …
Rn. 34 Zwar fällt das Ziel der Gewährleistung einer flächendeckenden sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung grundsätzlich unter Art. 36 AEUV, doch lässt sich eine Regelung, die eine durch den Vertrag gewährleistete Grundfreiheit wie den freien Warenverkehr beschränken kann, nur dann mit Erfolg rechtfertigen, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten legitimen Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember, 2010, Humanplasma, C-421/09, EU:C:2010:760, Rn. 34, und vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 33).Die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, müssen daher von einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 36 Ein nationales Gericht muss somit, wenn es eine nationale Regelung darauf prüft, ob sie zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt ist, mit Hilfe statistischer Daten, auf einzelne Punkte beschränkter Daten oder anderer Mittel objektiv prüfen, ob die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 59).
- EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat …
Rn. 84 Ferner kann eine beschränkende Maßnahme nur dann als geeignet angesehen werden, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 37).
- BGH, 17.07.2025 - I ZR 74/24
Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel
Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts besteht - anders als auf der Ebene der Tatsachenermittlung (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2015 - C-333/14, NJW 2016, 621 [juris Rn. 64] - Scotch Whisky Association u.a.) - für einen Rückgriff auf nationale Beweisregeln insoweit kein Raum mehr.Die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit einer nationalen Maßnahme ist dabei nicht auf die Angaben, Beweismittel oder sonstigen Unterlagen beschränkt, die dem Gesetzgeber bei ihrem Erlass zur Verfügung gestanden haben, sondern die Kontrolle der Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit dem Unionsrecht muss auf der Grundlage der Angaben, Beweismittel und sonstigen Unterlagen erfolgen, die dem nationalen Gericht gemäß den Bedingungen seines nationalen Rechts zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung stehen (vgl. EuGH, NJW 2016, 621 [juris Rn. 64 f.] - Scotch Whisky Association u.a.).
Neben den Rechtfertigungsgründen, die ein Mitgliedstaat geltend machen kann, muss dieser eine Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von ihm erlassenen beschränkenden Maßnahme vorlegen sowie genaue Angaben zur Stützung seines Vorbringens machen (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. Juli 2005 - C-147/03, Slg. 2005, I-5969 = EuZW 2005, 465 [juris Rn. 63] - Kommission/Österreich; EuGH, NJW 2016, 621 [juris Rn. 54] - Scotch Whisky Association u.a.;… GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 35] - Deutsche Parkinson Vereinigung).
Auf der Grundlage solcher Beweise hat das nationale Gericht objektiv zu untersuchen, ob die vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (vgl. EuGH, NJW 2016, 621 [juris Rn. 56] - Scotch Whisky Association u.a.).
Die Beweislast darf allerdings nicht so weit gehen, dass positiv belegt werden müsste, dass sich das angestrebte Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen ließe (vgl. EuGH, NJW 2016, 621 [juris Rn. 55] - Scotch Whisky Association u.a.).
Die beschränkende Maßnahme kann nur dann als geeignet angesehen werden, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. EuGH, NJW 2016, 621 [juris Rn. 37] - Scotch Whisky Association u.a.;… LMuR 2021, 21 [juris Rn. 84] - B S und C A [Vermarktung von Cannabidiol]).
- OLG München, 07.03.2024 - 6 U 1509/14
Vorabentscheidungsersuchen, Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, …
Zur Begründung hat der Gerichtshof unter Verweis auf seine Rechtsprechung in Sachen The Scotch Whisky Association (Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:EU:C:2015:845, Rn. 54) u.a. festgestellt, dass der Kläger im Ausgangsverfahren des Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und die im Vorabentscheidungsverfahren unmittelbar beteiligte Bundesrepublik Deutschland ihre Argumentation, dass die Arzneimittelpreisbindung geeignet und erforderlich sei, um eine flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen, nicht hinreichend mit den gebotenen Beweisen untermauert hätten (…EuGH, a.a.O., Rn. 35 ff.).Vielmehr müssen die nationalen Gerichte alle Angaben, Beweismittel und sonstigen einschlägigen Unterlagen berücksichtigen, von denen sie gemäß den Bedingungen ihres nationalen Rechts im Zeitpunkt ihrer Entscheidung Kenntnis haben (EuGH, Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:ECLI:EU:C:2015:845, Rn. 60/65 - Scotch Whisky Association;… ebenso Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard v. 27.02.2020, Rs. C-649/18, ECLI:ECLI:EU:C:2020:134, Rn. 131).
Rn. 64 Allerdings lässt sich eine nationale Regelung, die eine durch den Vertrag gewährleistete Grundfreiheit wie den freien Warenverkehr beschränken kann, auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes nur dann mit Erfolg rechtfertigen, wenn diese geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten legitimen Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (…vgl. EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Rs. C-148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 = GRUR 2016, 1312 Rn. 34 - Deutsche Parkinson Vereinigung mit Verweis auf Urt. v. 09.12.2010, Rs. C-421/09, ECLI:EU:C:2010:760, Rn. 34 - Humanplasma sowie Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:EU:C:2015:845, Rn. 33 - Scotch Whisky Association).
Die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, müssen daher von einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (…EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Rs. C-148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 = GRUR 2016, 1312, Rn. 35 - Deutsche Parkinson Vereinigung; Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:EU:C:2015:845, Rn. 54 - Scotch Whisky Association;… Urt. v. 26.04.2012, Rs. C-456/10, ECLI:ECLI:EU:C:2012:241, Rn. 50 - ANETT).
Rn. 65 (2) Als denkbare Beweismittel kommen dabei entweder statistische Daten, auf einzelne Punkte beschränkte Daten oder andere Mittel in Betracht, welche das nationale Gericht seiner Prüfung dann dahingehend objektiv zu prüfen hat, ob die vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung des verfolgten Ziels geeignet sind, und ob es möglich ist, dieses Ziel durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Rs. C-148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 = GRUR 2016, 1312, Rn. 35/36 - Deutsche Parkinson Vereinigung mit Verweis auf Urt. v. 23.12.2015, Rs. C333/14, ECLI:ECLI:EU:C:2015:845 = EuZW 2016, 230, Rn. 54 - Scotch Whisky Association).
Rn. 66 Überdies hat das zuständige nationale Gericht im Rahmen seiner richterlichen Überzeugungsbildung die nach seiner Jurisdiktion maßgeblichen Beweisregeln zu beachten und im Lichte der europarechtlichen Vorgaben anzuwenden (vgl. EuGH, Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:ECLI:EU:C:2015:845 = EuZW 2016, 230, Rn. 64 - Scotch Whisky Association).
Der vom Unionsgerichtshof selbst referenzierten Rechtsprechung zufolge darf nämlich die den Streitparteien auferlegte Beweislast nicht so weit gehen, dass positiv belegt werden müsste, dass ein Mitgliedstaat das von ihm angestrebte Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen könne (st. Rspr.; EuGH, Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:ECLI:EU:C:2015:845, Rn. 55/58 - Scotch Whisky Association;… Urt. v. 10.02.2009, Rs. C-110/05, ECLI:ECLI:EU:C:2009:66, Rn. 66 - Kommission/Italien;… Urt. v. 23.10.1997, Rs. C-157/94, ECLI:ECLI:EU:C:1997:499, Rn. 58 - Kommission/Niederlande).
Dabei darf das Gericht auch mögliche wissenschaftliche Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten und tatsächlichen Auswirkungen einer Preisbindungsmaßnahme für die Erreichung des verfolgten Ziels berücksichtigen (vgl. EuGH, Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:ECLI:EU:C:2015:845 = EuZW 2016, 230, Rn. 56/57 - Scotch Whisky Association).
Zu prüfen ist daher lediglich, ob die dem nationalen Gericht zur Rechtfertigung der fraglichen mitgliedstaatlichen Maßnahme vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass diese Regelung zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet ist, und ob es möglich ist, dieses Ziel durch weniger einschränkende Maßnahmen zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:ECLI:EU:C:2015:845 = EuZW 2016, 230, Rn. 56 - Scotch Whisky Association sowie Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard v. 27.02.2020, Rs. C-649/18, ECLI:ECLI:EU:C:2020:134, Rn. 131).
Rn. 74 Gibt aber der Unionsgerichtshof - wie ausgeführt - selbst vor, dass die von einem nationalen Gericht vorzunehmende Stichhaltigkeitskontrolle darauf beschränkt ist, objektiv festzustellen, ob die ihm vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (vgl. EuGH, Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:EU:C:2015:845, Rn. 56 - Scotch Whiskey), ist die zivilgerichtliche Überprüfung angesichts der seitens des nationalen Gesetzgebers zu treffenden Prognoseentscheidung und der hiermit verbundenen praktischen Beweisschwierigkeiten vor dem Hintergrund der bestehenden weitreichenden Einschätzungsprärogative bei der Definition und Umsetzung gesundheitspolitischer Ziele auf die Frage zu beschränken, ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die fragliche gesetzliche Maßnahme rechtfertigen und nicht ohne jede tatsächlichen Anhaltspunkte ins Blaue und damit willkürlich erfolgt sind.
Denn Mitgliedstaaten müssen gerade nicht positiv belegen, das von ihnen avisierte Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen zu können (st. Rspr.; EuGH, Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:ECLI:EU:C:2015:845, Rn. 55 - Scotch Whisky Association;… Urt. v. 10.02.2009, Rs. C-110/05, ECLI:ECLI:EU:C:2009:66, Rn. 66 - Kommission/Italien;… Urt. v. 23.10.1997, Rs. C-157/94, ECLI:ECLI:EU:C:1997:499, Rn. 58 - Kommission/Niederlande).
- BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15
Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von …
Rn. 44 (6) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 angenommen, ein nationales Gericht müsse, wenn es eine nationale Regelung darauf prüfe, ob sie zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt ist, mit Hilfe statistischer Daten, auf einzelne Punkte beschränkter Daten oder anderer Mittel objektiv prüfen, ob die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (…EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 35 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2015 - C-333/14, NJW 2016, 621 - Scotch Whisky Association, mwN).Insoweit müssen die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, von geeigneten Beweisen oder einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen beschränkenden Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (EuGH, NJW 2016, 621 Rn. 54 - Scotch Whisky Association).
Diese Beweislast darf allerdings nicht so weit gehen, dass die nationalen Behörden, wenn sie eine nationale Regelung, mit der eine Maßnahme vorgegeben wird, positiv belegen müssten, dass sich dieses Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen ließe (EuGH, NJW 2016, 621 Rn. 55 - Scotch Whisky Association).
Der Entscheidung und den weiteren in dieser Entscheidung in Bezug genommenen Urteilen (EuGH, NJW 2016, 621 Rn. 54) lagen Rechtsstreitigkeiten zugrunde, in denen entweder die Mitgliedstaaten - etwa in einem Vertragsverletzungsverfahren - selbst Partei waren oder staatliche Stellen dieser Mitgliedstaaten (EuGH…, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02, Slg 2003, I-13519, IStR 2003, 853 Rn. 25 - Lindman;… Urteil vom 13. März 2008 - C-227/06, Celex-Nr. 62006CJ0227 - Rn. 63 - Kommission/Belgien;… Urteil vom 26. April 2012 - C-456/10, EuZW 2012, 508 Rn. 50 - ANETT; EuGH, NJW 2016, 621 Rn. 54 - Scotch Whisky Association).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-2/18
Lietuvos Respublikos Seimo narių grupė - Vorabentscheidungsersuchen - …
{FN:3} Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association (C-333/14, EU:C:2015:845).{FN:18} Vgl. Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:22} Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 26 bis 29).
{FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 29).
{FN:26} Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association (C-333/14, EU:C:2015:845).
{FN:35} Vgl. Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 20).
{FN:37} Urteil vom 23. Dezember 2015 (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 26 bis 29).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die …
{FN:56} Vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville (…8/74, EU:C:1974:82, im Folgenden: Dassonville, Rn. 5), und vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 31). - Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-400/19
Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires) - Vertragsverletzung eines …
In Rn. 20 des Urteils vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845), habe der Gerichtshof festgestellt, dass die freie Bestimmung der Verkaufspreise auf der Grundlage des freien Wettbewerbs einer der Bestandteile der Verordnung Nr. 1308/2013 und Ausdruck des Grundsatzes des freien Warenverkehrs unter Bedingungen wirksamen Wettbewerbs sei.{FN:9} Urteil vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 21).
{FN:10} Urteil vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 23).
{FN:19} Vgl. entsprechend Urteil vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 17).
{FN:22} Urteile vom 26. Mai 2005, Kuipers (…C-283/03, EU:C:2005:314, Rn. 37), und vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 19).
In den Rn. 26 bis 28 des Urteils Scotch Whisky Association u. a (C-333/14, EU:C:2015:845) hat der Gerichtshof entschieden, dass sich ein Mitgliedstaat grundsätzlich auf das Ziel berufen darf, die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen, um eine Maßnahme zu rechtfertigen, die das System der freien Preisbildung unter wirksamen Wettbewerbsbedingungen beeinträchtigt, auf das sich die Verordnung Nr. 1308/2013 gründet, sofern die Maßnahme geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.
- EuGH, 29.07.2019 - C-209/18
Kommission/ Österreich (Ingénieurs civils, agents de brevets et vétérinaires) - …
Rn. 82 Daraus folgt insbesondere, dass zwar dem Mitgliedstaat, der sich zur Rechtfertigung einer Anforderung im Sinne des Art. 15 der Richtlinie 2006/123 auf einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses beruft, der Nachweis obliegt, dass seine Regelung geeignet und erforderlich ist, um das angestrebte legitime Ziel zu erreichen; diese Beweislast darf aber nicht so weit gehen, dass dieser Mitgliedstaat positiv belegen müsste, dass sich dieses Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen ließe (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 2009, Kommission/Italien, C-518/06, EU:C:2009:270, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 24. März 2011, Kommission/Spanien, C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 123, und vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 55). - EuGH, 06.03.2018 - C-52/16
Es verstößt gegen das Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen …
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- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
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