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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 U 11/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4611
OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 U 11/05 (https://dejure.org/2005,4611)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.08.2005 - 5 U 11/05 (https://dejure.org/2005,4611)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. August 2005 - 5 U 11/05 (https://dejure.org/2005,4611)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Wissen über Vorschäden bei Niederlassungen zurechenbar?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Unfallfreier Gebrauchtwagen" - Autohersteller haftet für Fehlinformation in seiner Niederlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung über die Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens; Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangels; Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1579
  • NJW-RR 2006, 1296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 U 11/05
    Die Leitentscheidung BGH NJW 1996, 1339 sieht den entscheidenden Gesichtspunkt im Gleichstellungsargument.

    BGH NJW 1996, 1339, 1341 fordert daher für die Wissenszurechnung, dass das Wissen sich auf einen Umstand bezieht, der "speicherungswürdig" ist, weil er sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit später als rechtserheblich erweisen kann.

    Wenn das - wie hier - nicht geschehen ist, liegt ein Fehler in der Organisation der unternehmensinternen Kommunikation vor, der die Zurechnung der in der Niederlassung M. erworbenen Kenntnis rechtfertigt, als wäre sie ordnungsgemäß bei dem Verkäufer in der Niederlassung L. angekommen (BGH NJW 1996, 1339, 1340 f. im Anschluss an Taupitz, Karlsruher Forum 1994, S. 16 ff., 28 ff.).

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre, …

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 U 11/05
    Die Saldotheorie, die eine solche Berücksichtigung von Amts wegen ermöglichen könnte, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 57, 137, 149) nicht zugunsten desjenigen anzuwenden, der das Fehlen des Rechtsgrunds durch arglistige Täuschung verursacht hat.
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96

    Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 U 11/05
    Diese Aussage mag es nicht schon rechtfertigen anzunehmen, der Zeuge habe selbst arglistig gehandelt, weil er die Unfallfreiheit "ins Blaue hinein" behauptet habe (vgl. dazu BGH NJW 1998, 2360, 2361).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 U 11/05
    Der Kläger hat einen Rücktrittsgrund: Die fehlende Unfallfreiheit ist ein Sachmangel i.S. des § 434 BGB (BGH NJW 1982, 1386).
  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80

    Anfechtbarkeit der Zulassung verspäteten Vorbringens

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 U 11/05
    Denn das gilt nur unter dem Vorbehalt, dass der Verkäufer die Begrenztheit seines Kenntnisstandes deutlich macht, nicht, wenn er - wie dies hier nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme anzunehmen ist - die Unfallfreiheit in einer Weise behauptet, die dem Käufer den Eindruck vermitteln kann, dies geschehe auf der Grundlage verlässlicher Kenntnis (BGH NJW 1981, 928, 929).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in NJW-RR 2005, 1579 veröffentlicht ist, hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 11.02.2026 - VIII ZR 37/24

    Anfechtung und Widerruf erklärt: Rücktritt nicht ausgeschlossen!

    Rn. 38 Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist eine andere Beurteilung nicht etwa deshalb geboten, weil die Gestaltungserklärung vorliegend nicht von der Klägerin persönlich, sondern von dem ihrerseits beauftragten Rechtsanwalt abgegeben wurde (vgl. zur Auslegung anwaltlicher Schriftsätze BGH, Urteile vom 9. Oktober 1980 - VII ZR 332/79, BGHZ 78, 216, 221;… vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, BGHZ 168, 64 Rn. 16 iVm OLG Schleswig, Urteil vom 18. August 2005 - 5 U 11/05, juris Rn. 2;… vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, ZIP 2011, 1571 Rn. 1, 12;… vom 14. Oktober 2020 - VIII ZR 318/19, NJW 2021, 464 Rn. 31 ff. iVm AG Köln…, Urteil vom 16. November 2017 - 128 C 161/17, juris Rn. 3;… Beschluss vom 3. November 2014 - IV ZR 230/14, juris Rn. 12).
  • AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17

    Streitverkündung Anspruchsentstehung Absonderungsrecht Wissenszurechnung

    Rn. 67 Diese Grundsätze gelten auch für die im Rahmen des § 123 I Var. 1 BGB erforderliche Arglist (OLG Schleswig v. 18.05.2005 [5 U 11/05] - Juris-Tz. 23, 25; zustimmend Moritz in JurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 123 BGB Rn. 72;… Weinland in Juris-PK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 166 BGB Rn. 20;… vgl. auch den Verweis bei Schilken in Staudinger-BGB, Neubearbeitung 2014, § 166 BGB Rn. 6 sowie LG München I v. 27.01.1988 [31 S 11767/87] - Juris-Tz. 7 zu § 463 S. 2 BGB a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2008 - 1 U 169/07

    GW-Handel - Doppelte Bagatellprüfung bei "lt. Vorbesitzer unfallfrei"

    Nicht ausgeschlossen werden kann allerdings die Bejahung eines Sachmangels auf der Grundlage der Kriterien des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB (vgl. NJW-RR 2005, 1579).
  • LG Kiel, 27.02.2015 - 3 O 25/14

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - Händlerpflicht zur Überprüfung des Kilometerstands …

    Zwar mag die Anfechtungserklärung gemäß § 140 BGB in eine Rücktrittserklärung umgedeutet werden (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 18.08.2005, 5 U 11/05, juris).
  • LG Lüneburg, 07.03.2016 - 6 O 55/15

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - höhere Vorbesitzeranzahl als angegeben

    Zwar mag die Anfechtungserklärung gemäß § 140 BGB in eine Rücktrittserklärung umgedeutet werden (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 18.08.2005, 5 U 11/05, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.08.2014 - 10 O 3910/14

    Keine arglistige Täuschung bei Verkauf eines Unfallwagens - Wissenszurechnung

    Abgrenzungs- und Nachweisschwierigkeiten können nicht dazu führen, zulasten der Unternehmen mit einem Beweis des ersten Anscheins für Organisationsverschulden zu operieren (…vgl. dazu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl ., Rn . 4311; a. A. OLG Schleswig, Urt . v. 18.08.2005 - 5 U 11/05, NJW-RR 2005, 1579, 1580).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1389
BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04 (https://dejure.org/2006,1389)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2006 - VI ZR 335/04 (https://dejure.org/2006,1389)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2006 - VI ZR 335/04 (https://dejure.org/2006,1389)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VVG § 12 Abs. 3; BGB § 126; ZPO § 286

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Deckungsklage - Belehrung über die Klagefrist per Telefax

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - Unter welchen Voraussetzungen beginnt die Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG zu laufen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2482
  • NJW-RR 2006, 1296 (Ls.)
  • MDR 2006, 1285
  • NZV 2006, 536 (Ls.)
  • VersR 2006, 821
  • DB 2006, 1156
  • AnwBl 2006, 147
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist …

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers, mit der er unter anderem die Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG rügte, hat das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil mit Beschluss vom 22. Oktober 2004 (- 1 BvR 894/04 - VersR 2004, 1585) aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.

    Auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2004 (- 1 BvR 894/04 - VersR 2004, 1585 ff.) begegnet allerdings keinen rechtlichen Bedenken, dass das Berufungsgericht die Klagefrist gemäß § 12 Abs. 3 VVG für gewahrt hält.

    Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung genügte jedenfalls diese Klageerhebung dem Zweck des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG, möglichst schnell eine zuverlässige Feststellung der für den Versicherungsfall maßgeblichen Tatsachen zu sichern und auf diese Weise die Klärung zu ermöglichen, ob die Deckungsablehnung des Versicherers rechtens ist (vgl. BVerfG VersR 2004, 1585, 1586 m.w.N.).

  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
    bb) Erfolglos sucht die Revision ihre abweichende Auffassung auf die Rechtsprechung zur Wahrung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen durch Einsatz fernmeldetechnischer Übertragungsmittel - unter anderem Telekopien (vgl. BGHZ 121, 224, 230 m.w.N.) - zu stützen.

    Eine Telekopie genügt deshalb nicht dem Schriftformerfordernis (vgl. BGHZ 121, 224, 228 ff.).

  • BGH, 12.07.1972 - IV ZR 23/71

    Rettungspflicht - Verletzung der Rettungspflicht - Schadensabwendung - …

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
    Hiermit traf ihn die Obliegenheit, die in der jeweiligen Situation sich anbietenden und zumutbaren Rettungsmaßnahmen unverzüglich und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu ergreifen, als ob er nicht versichert gewesen wäre (vgl. BGH Urteile vom 12. Juli 1972 - IV ZR 23/71 - NJW 1972, 1809 und vom 6. Mai 1985 - II ZR 162/84 - VersR 1985, 730, 731).

    Die Umstände für das Fehlen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit hat hingegen der Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH Urteile vom 12. Juli 1972 - IV ZR 23/71 - …und vom 6. Mai 1985 - II ZR 162/84 - jeweils aaO).

  • BGH, 06.05.1985 - II ZR 162/84

    Anspruch gegen den Kaskoversicherer bei Verstoß gegen die …

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
    Hiermit traf ihn die Obliegenheit, die in der jeweiligen Situation sich anbietenden und zumutbaren Rettungsmaßnahmen unverzüglich und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu ergreifen, als ob er nicht versichert gewesen wäre (vgl. BGH Urteile vom 12. Juli 1972 - IV ZR 23/71 - NJW 1972, 1809 und vom 6. Mai 1985 - II ZR 162/84 - VersR 1985, 730, 731).

    Die Umstände für das Fehlen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit hat hingegen der Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH Urteile vom 12. Juli 1972 - IV ZR 23/71 - und vom 6. Mai 1985 - II ZR 162/84 - jeweils aaO).

  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
    Es ist auch insoweit nicht erkennbar, dass das Berufungsgericht hierzu die erforderliche Sachkunde zur Würdigung aller Umstände in ihrem Gesamtzusammenhang selbst besessen und in das Verfahren ordnungsgemäß eingebracht hätte (vgl. Senatsurteil vom 21. März 2000 - VI ZR 158/99 - VersR 2000, 984, 985; BGH Urteil vom 20. Februar 1997 - VII ZR 231/95 - NJW-RR 1997, 1108).
  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 231/95

    Voraussetzung eigener Sachkunde des Gerichts

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
    Es ist auch insoweit nicht erkennbar, dass das Berufungsgericht hierzu die erforderliche Sachkunde zur Würdigung aller Umstände in ihrem Gesamtzusammenhang selbst besessen und in das Verfahren ordnungsgemäß eingebracht hätte (vgl. Senatsurteil vom 21. März 2000 - VI ZR 158/99 - VersR 2000, 984, 985; BGH Urteil vom 20. Februar 1997 - VII ZR 231/95 - NJW-RR 1997, 1108).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
    Das Schriftformerfordernis erfüllt sowohl für den Erklärenden als auch für den Erklärungsempfänger Klarstellungs- und Beweisfunktion (vgl. BGHZ 24, 308, 316 f.).
  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
    Für die Wahrung der materiellen Frist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG kommt es deshalb nicht mehr darauf an, dass die Klageschrift am 7. Januar 2000 nachträglich vom Prozessbevollmächtigten unterschrieben worden ist und erst damit die Erfordernisse für eine ordnungsgemäße Klageschrift nach dem Prozessrecht erfüllt worden sind (ständige Rechtsprechung, so BGHZ 22, 254, 256, 257; 92, 251, 254 ff.;… vgl. auch Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 253, Rn. 143;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 130, Rn. 58;… MünchKomm-ZPO/Lüke, 2. Aufl., § 253, Rn. 22 und 164 f.).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
    Hierfür ist eine die Anforderungen der gesetzlichen Schriftform (§ 126 BGB) erfüllende Mitteilung erforderlich, denn die Ablehnung eines Anspruchs auf Versicherungsschutz nach § 12 Abs. 3 VVG ist eine rechtsgeschäftsähnliche Willensäußerung, für die die Vorschriften über das Wirksamwerden von Willenserklärungen entsprechend gelten (vgl. BGH Urteil vom 9. Februar 1977 - IV ZR 25/75 - VersR 1977, 442, 443; a.A. wegen des bloßen Klarstellungszweckes des Verweigerungsschreibens des Betriebsrats bei einer geplanten Einstellung nach § 99 Abs. 3 BetrVG BAG NJW 2003, 843, 844).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 458/02

    Einhaltung der Klagefrist durch nicht unterschriebene Klage

    Auszug aus BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 3. März 2004 (- IV ZR 458/02 - VersR 2004, 629) das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage wegen Versäumung der sechsmonatigen Klagefrist gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG abgewiesen.
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55

    Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf …

  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 224/00

    Irreführung einer Belehrung

  • BGH, 09.02.1977 - IV ZR 25/75

    Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Versicherungsschutz innerhalb der …

  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 295/85

    Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht

  • BGH, 27.09.1994 - VI ZR 284/93

    Pflicht des Tatrichters zur Aufklärung von Widersprüchen; Anforderungen an einen …

  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

  • OLG Karlsruhe, 16.09.1993 - 4 U 324/92

    Rettungsmaßnahmen; Versicherung; Geboten; Kosten; Rettungspflicht

  • OLG Koblenz, 20.10.2000 - 10 U 1711/99

    Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Leitungswasserschadens ; …

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Rn. 47 a) Eine per Telefax übermittelte schriftliche Erklärung genügt § 126 Abs. 1 BGB nicht, da die vom Empfangsgerät hergestellte Telekopie lediglich die Ablichtung der Originalunterschrift wiedergibt (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 1 b der Gründe, BAGE 101, 298;… 7. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 - Rn. 14; BGH 14. März 2006 - VI ZR 335/04 - Rn. 13).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten sie allenfalls entsprechend (…BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 33, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12;… 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 27 ff., AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 36 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 11; vgl. dagegen BGH 14. März 2006 - VI ZR 335/04 - zu II 1 a aa der Gründe, NJW 2006, 2482: "Vorschriften über das Wirksamwerden von Willenserklärungen gelten im Fall von § 12 Abs. 3 VVG entsprechend")..
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18

    Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit; …

    Rn. 23 Auch die Gesetzessystematik oder der Zweck der jeweiligen Klagefrist können es gebieten, diese als Teil der materiellen Begründetheit der Klage zu behandeln (…so BGH, Urteile vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230 Rn. 8 f. [zu der Frist für eine Beschlussanfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG]; vom 14. März 2006 - VI ZR 335/04, NJW 2006, 2482 Rn. 15 [zu der Klagefrist für Ansprüche des Versicherungsnehmers nach deren schriftlicher Ablehnung durch den Versicherer gemäß § 12 Abs. 3 VVG in seiner bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung]; im Ergebnis ebenso - allerdings ohne nähere Begründung - BGH, Urteil vom 15. Juni 1998 - II ZR 40/97, NJW 1998, 3344 unter 3 [zu der Frist für eine Beschlussanfechtungsklage nach § 246 Abs. 1 AktG]).
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten sie allenfalls entsprechend (…BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 33, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12;… 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 27 ff., AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 36 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 11; aA BGH 14. März 2006 - VI ZR 335/04 - zu II 1 a aa der Gründe, NJW 2006, 2482, allerdings zur Geltendmachung nach § 12 Abs. 3 VVG: Vorschriften über das Wirksamwerden von Willenserklärungen gelten entsprechend)..
  • AG Würzburg, 12.04.2016 - 30 C 820/15

    Anfechtungsklage gegen Eigentümerbeschlüsse über Jahresabrechnung, Entlastung von …

    Dies deckt sich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu der Ausschlussfrist in § 12 Abs. 3 S. 1 VVG a.F. Auch in diesem Fall hielt es der BGH für die Einhaltung der materiellen Frist für ausreichend, dass die Unterschrift nachträglich geleistet wurde (BGH NJW 2006, 2482, bei juris unter II. 1. b).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 12 U 285/21

    Rechtsschutzdeckung für Schadensersatzanspruch eines Wirecard-Anlegers

    Rn. 78 (1) Nach § 82 Abs. 1 VVG, der grundsätzlich auf die Rechtsschutzversicherung als Schadensversicherung Anwendung findet (BGH…, Urteil vom 14.08.2019 - IV ZR 279/17, juris Rn. 31), trifft den Versicherungsnehmer die Obliegenheit, die in der jeweiligen Situation sich anbietenden und zumutbaren Rettungsmaßnahmen unverzüglich und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu ergreifen, als ob er nicht versichert wäre (BGH, Urteil vom 14.03.2006 - VI ZR 335/04, juris Rn. 17;… Urteil vom 12.07.1972 - IV ZR 23/71, juris Rn. 10).
  • OLG Dresden, 16.09.2020 - Kart 9/19
    Der Senat darf gemäß § 81 Abs. 1 Halbs. 1, § 83 Abs. 1 Satz 1 EnWG nämlich nur solche Umstände zur Grundlage seiner Entscheidung machen, die - zumindest konkludent - Gegenstand der mündlichen Verhandlung oder einer Beweisaufnahme waren (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2006 - VI ZR 335/04, NJW 2006, 2482 Rn. 23 mwN zu § 128 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • OLG Hamm, 12.06.2023 - 6 U 22/23
    Rn. 166 Nach § 82 Abs. 1 VVG, der grundsätzlich auf die Rechtsschutzversicherung als Schadensversicherung Anwendung findet (vgl. BGH…, Urteil vom 14.08.2019 - IV ZR 279/17 -, juris Rn. 31), trifft den Versicherungsnehmer die Obliegenheit, die in der jeweiligen Situation sich anbietenden und zumutbaren Rettungsmaßnahmen unverzüglich und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu ergreifen, als ob er nicht versichert wäre (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.2006 - VI ZR 335/04 -, juris Rn. 17).
  • LG München I, 14.11.2022 - 41 O 4351/22

    Selbstständiges Beweisverfahren, Rechtsschutzversicherung, Klageverfahren, …

    Rn. 47 aa) Danach trifft den Versicherungsnehmer die Obliegenheit, die in der jeweiligen Situation sich anbietenden und zumutbaren Rettungsmaßnahmen unverzüglich und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu ergreifen, als ob er nicht versichert wäre (BGH NJW 2006, 2482 Rn. 17 = NJW-RR 2006, 1296 Ls.;… NJW 1972, 1809 Rn. 10).
  • BGH, 12.11.2013 - EnVR 33/12

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Gerichtliche Überprüfbarkeit der …

    Rn. 12 Allerdings darf der Tatrichter gemäß § 81 Abs. 1 Halbs. 1, § 83 Abs. 1 Satz 1 EnWG nur solche Umstände zur Grundlage seiner Entscheidung machen, die - zumindest konkludent - Gegenstand der mündlichen Verhandlung oder einer Beweisaufnahme waren (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2006 - VI ZR 335/04, NJW 2006, 2482 Rn. 23 mwN zu § 128 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • OLG Hamm, 13.04.2023 - 6 U 8/22
  • LG Bamberg, 25.10.2016 - 11 S 20/16

    Wohnungseigentumssache: Keine Wahrung der Anfechtungsbegründungsfrist nach § 46 …

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2014 - 4 U 182/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Bindungswirkung eines Strafurteils im Prozess …

  • BVerwG, 26.01.2016 - 10 B 14.15

    Wirksamkeit einer bei der Rechtsaufsichtsbehörde per Telefax eingereichte und …

  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 50/13

    Fortbestehen der Zulassung eines Facharztes für Radiologie zur vertragsärztlichen …

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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1316
BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05 (https://dejure.org/2005,1316)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2005 - NotZ 18/05 (https://dejure.org/2005,1316)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2005 - NotZ 18/05 (https://dejure.org/2005,1316)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BNotO § 4; ; BNotO § 6; ; BNotO § 6a

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 4, 6, 6a
    Kein Anspruch auf Zuteilung einer weiteren Notarstelle (ohne vorherige Ausschreibung) trotz Mißachtung einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes

  • Wolters Kluwer

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit gebotene chancengleiche Bestenauslese zur Besetzung einer freien Notarstelle; Möglichkeit der zusätzlichen Bestellung eines zu Unrecht abgelehnten Bewerbers für ein Anwaltsnotariat nach der Besetzung ...

  • rechtsportal.de

    BNotO § 4 § 6 § 6a
    Zuteilung einer Notarstelle an den erfolgreichen Bewerber einer Ausschreibung nach Aufhebung des Bewerbungsverfahrens wegen Verfassungswidrigkeit der Vergabekriterien

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Notarrecht - Bestellung zum Notar

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 165, 139
  • NJW-RR 2006, 1296 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 639
  • DNotZ 2006, 313
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.08.2004 - NotZ 28/03

    Anfechtung der Ernennung eines Mitbewerbers zum Notar bei Nichtbeachtung einer …

    Auszug aus BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05
    Für einen solchen fehlt nach ständiger Rechtsprechung des Senats allerdings das Rechtsschutzinteresse, sobald die Stelle mit einem anderen Bewerber besetzt ist (vgl. nur BGHZ 160, 190, 193 und Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 21/04 - S. 5 f des Umdrucks m.w.N.).

    Die Rechtsposition, welche der Mitbewerber durch seine Bestellung erlangt hat, kann von dem unberücksichtigt gebliebenen Bewerber nicht erfolgreich angefochten werden, da sie nicht mehr revidiert werden kann (vgl. Senat, BGHZ 160, 190, 194 m.w.N.).

    b) Diese Rechtsprechung lässt sich jedoch - was der Senat bisher offen gelassen hat (BGHZ 160, 190, 197 …und Beschluss vom 22. November 2004 aaO) - nicht auf das Notarrecht übertragen; es kann daher dahingestellt bleiben, ob hier bei Zugrundelegung der Darstellung des Antragsgegners - wonach die Aushändigung der Urkunden an die Mitbewerber des Antragstellers in Unkenntnis der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2003 erfolgt ist - überhaupt von einer "Missachtung" der einstweiligen Anordnung durch die Justizverwaltung gesprochen werden kann.

  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Auswahlkriterien für die Besetzung von Notarstellen in Baden-Württemberg

    Auszug aus BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05
    Mit Beschluss vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03 - NJW 2005, 50) gab das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde des Antragstellers statt.

    d) Dieser Beurteilung lässt sich nicht entgegensetzen, die Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (aaO S. 51) stehe entgegen.

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 1/05

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei der Wiederbesetzung frei …

    Auszug aus BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05
    Allerdings hat die Landesjustizverwaltung bei der Ausübung des hier eingeräumten Organisationsermessens nach § 4 BNotO subjektive Rechte von Amtsinhabern insoweit zu wahren, als jedem Notar zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe als unabhängiger und unparteiischer Berater ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist (Senat, Beschluss vom 20. Juli 1998 - NotZ 31/97 - NJW-RR 1999, 207 und vom 11. Juli 2005 - NotZ 1/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen, S. 5 ff des Umdrucks).

    Erforderlich ist vielmehr die Gefährdung seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit (Beschluss vom 20. Juli 1998 und vom 11. Juli 2005 aaO m.w.N.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …

    Auszug aus BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05
    Hat die Landesjustizverwaltung bei der Besetzung von ausgeschriebenen (Anwalts-)Notarstellen eine nach Abschluss des fachgerichtlichen Konkurrentenstreitverfahrens vom Bundesverfassungsgericht erlassene einstweilige Verfügung auf Freihaltung einer Stelle für einen Mitbewerber unbeachtet gelassen, so kann der unberücksichtigt gebliebene Mitbewerber in dem nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht an die Fachgerichte zurückverwiesenen Verfahren nicht die Zuteilung einer weiteren Notarstelle (ohne vorherige Ausschreibung) verlangen (Abgrenzung zu BVerwGE 118, 370).

    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann allerdings dann, wenn entgegen einer einstweiligen Anordnung ein Mitbewerber befördert wurde, der im vorläufigen Rechtsschutz obsiegende Beamte seinen Bewerbungsverfahrensanspruch im Hauptsacheverfahren durchsetzen; dies setzt nicht die Möglichkeit voraus, die bereits erfolgte Ernennung aufzuheben (BVerwGE 118, 370).

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 21/04

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Verpflichtungsantrags bezüglich der Bewerbung um …

    Auszug aus BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05
    Für einen solchen fehlt nach ständiger Rechtsprechung des Senats allerdings das Rechtsschutzinteresse, sobald die Stelle mit einem anderen Bewerber besetzt ist (vgl. nur BGHZ 160, 190, 193 und Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 21/04 - S. 5 f des Umdrucks m.w.N.).

    b) Diese Rechtsprechung lässt sich jedoch - was der Senat bisher offen gelassen hat (BGHZ 160, 190, 197 und Beschluss vom 22. November 2004 aaO) - nicht auf das Notarrecht übertragen; es kann daher dahingestellt bleiben, ob hier bei Zugrundelegung der Darstellung des Antragsgegners - wonach die Aushändigung der Urkunden an die Mitbewerber des Antragstellers in Unkenntnis der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2003 erfolgt ist - überhaupt von einer "Missachtung" der einstweiligen Anordnung durch die Justizverwaltung gesprochen werden kann.

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 2207/04
    Auszug aus BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05
    Auch die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 (1 BvR 2207/04) enthaltene Wendung, der Beschwerdeführer könne "eine fachgerichtliche Überprüfung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs in materieller Hinsicht erreichen", schließt nicht aus, dass eine Überprüfung - nur - im Amtshaftungsprozess den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich …

    Auszug aus BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05
    Wird eine Konkurrentenstreitigkeit durch die vorzeitige Ernennung eines Mitbewerbers vereitelt, so kann darin eine selbständige Amtspflichtverletzung liegen, die Auswirkungen auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat, soweit es um die Beantwortung der Frage geht, ob die Bewerbung des Rechtsbehelfsführers bei pflichtgemäßer Durchführung des Auswahlverfahrens hätte Erfolg haben müssen (vgl. BGHZ 129, 226, 232 ff).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen; …

    Auszug aus BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05
    Die vom Antragsteller dagegen gerichtete sofortige Beschwerde wurde vom Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 31. März 2003 (NotZ 39/02) zurückgewiesen.
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 31/97

    Berücksichtigung rückläufiger Geschäftszahlen im Rahmen eines …

    Auszug aus BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05
    Allerdings hat die Landesjustizverwaltung bei der Ausübung des hier eingeräumten Organisationsermessens nach § 4 BNotO subjektive Rechte von Amtsinhabern insoweit zu wahren, als jedem Notar zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe als unabhängiger und unparteiischer Berater ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist (Senat, Beschluss vom 20. Juli 1998 - NotZ 31/97 - NJW-RR 1999, 207 und vom 11. Juli 2005 - NotZ 1/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen, S. 5 ff des Umdrucks).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Ansonsten soll das Amt mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers unwiderruflich vergeben sein, ohne dass es darauf ankommt, ob die Ernennung mit Art. 33 Abs. 2 GG in Einklang steht (Urteile vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 = Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 4 S. 5 f. …und vom 9. März 1989 a.a.O. S. 7 f.; Beschluss vom 30. Juni 1993 - BVerwG 2 B 64.93 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. November 2005 - NotZ 18/05 - BGHZ 165, 139 ).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei …

    Der Zuweisung einer der ausgeschriebenen Stellen stehe der Grundsatz der Ämterstabilität entgegen; auch die Zuweisung einer weiteren Stelle sei nicht möglich, da ansonsten die gesetzlich normierte Ausschreibungspflicht missachtet würde (NotZ 18/05; K 18, Blatt 43 d.A.).

    Gerichtskosten BGH NotZ 18/05.

    So hat der Bundesgerichtshof im Verfahren NotZ 18/05 (K 18, Blatt 43.9) unter Hinweis auf BGHZ 129, 226 ausgeführt, die Vereitelung der Konkurrentenstreitigkeit habe Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast, soweit es um die Frage geht, ob die Bewerbung des Klägers bei pflichtgemäßer Durchführung des Auswahlverfahrens Erfolg gehabt hätte.

    Es wäre widersprüchlich, den Kläger hinsichtlich seines leergelaufenen Bewerbungsverfahrensanspruchs einerseits auf die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen zu verweisen (BGH, Beschluss vom 28. November 2005, NotZ 18/05, K 18, Blatt 43.9; BVerfG, Beschluss vom 29. März 2006, 1 BvR 133/06, K 33, Blatt 137.9 - 137.10), ihn aber in diesem Verfahren dahingehend zu behandeln, dass sein Bewerbungsverfahrensanspruch gar nicht mehr beschieden werden musste (weil es kein weiteres Verfahren gegeben hätte).

    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs im Verfahren NotZ 18/05 lässt sich aber herleiten, dass jedenfalls im Amtshaftungsverfahren eine hypothetische Auswahlentscheidung zu treffen ist.

    Gerichtskosten BGH NotZ 18/05.

    Anwaltsrechnung vom 19. Dezember 2005 für das Verfahren Not 1/04 und NotZ 18/05.

    gegen das Verfahren Not 1/04 und NotZ 18/05.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 10 A 10805/08

    Klage gegen Ernennung des OLG-Präsidenten abgewiesen

    In seinem ebenfalls zu einer Notarstelle ergangenen Beschluss vom 28. November 2005 (BGHZ 165, 139) hat der Bundesgerichtshof die eigene dem entsprechende Rechtsprechung fortgeführt und nochmals hervorgehoben, dass einer Rückgängigmachung der zwischenzeitlich erfolgten Ernennung des Mitbewerbers der Grundsatz der Ämterstabilität entgegenstehe; die Rechtsposition, welche der Mitbewerber durch seine Bestellung erlangt habe, könne von dem unberücksichtigt gebliebenen Bewerber nicht erfolgreich angefochten werden, da sie nicht mehr revidiert werden könne.

    Rechtliche Bedenken könnten sich insoweit insbesondere (vgl. im Übrigen z.B. Schnellenbach, Anmerkung zu dem Urteil, ZBR 2004, 104) daraus ergeben, dass die Vergabe einer anderen als der ursprünglich ausgeschriebenen Stelle - um eine solche handelte es sich zweifellos bei einer "neu geschaffenen" Stelle, im Übrigen aber auch dann, wenn die mit dem Konkurrenten besetzte Stelle etwa durch dessen Versetzung oder Umsetzung wieder frei geworden ist (vgl. hierzu z.B. BVerwG…, Urteil vom 25. August 1988, a.a.O.) - ohne eine Ausschreibung, wie sie für derartige Stellen zwingend vorgeschrieben ist (vgl. zur Ausschreibungspflicht hinsichtlich freier Richterstellen z.B. Beschluss des Senats vom 19. Dezember 1996, ZBR 1998, 61), das grundrechtsgleiche Recht anderer (auch neuer) - möglicherweise leistungsstärkerer - Bewerber aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzen könnte (vgl. dazu neben dem Urteil des BVerwG vom 25. August 1988 den Beschluss des BGH vom 28. November 2005, a.a.O.).

    Die Rechtslage ist insofern vergleichbar mit den rechtlichen Gegebenheiten, wie sie vom Bundesgerichtshof in seinem - vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeten (…vgl. Beschluss vom 29. März 2006, a.a.O.) - Beschluss vom 28. November 2005 (a.a.O.) mit Blick auf eine Notarstelle gewürdigt wurden.

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Beamtenrecht: Konkurrentenklage // Aushändigung der Ernennungsurkunde; Effektiver …

    Hierzu besteht insbesondere in Anbetracht der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Notarsachen, der in Abgrenzung zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts am Grundsatz der Ämterstabilität festhält (vgl. BGHZ 165, 139), hinreichender Anlass.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 42/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im …

    Das ist der Fall, wenn die Verwaltung nach seinem Vorbringen Rechtssätzen zuwiderhandelt, die ausschließlich oder zumindest auch dem Schutz seiner Individualinteressen bestimmt sind (st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 aaO S. 385;… 2. Dezember 2002 aaO;… 16. Juli 2001 aaO;… Eylmann/Vaasen/Custodis, aaO Rn. 90 jeweils m.w.N.).

    Abgesehen davon, dass mit solchen Hinweisen allein keinesfalls den Zulässigkeitsanforderungen genügt wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 18/05 - NJW-RR 2006, 639, 640 Rn. 11 und 20. Juli 1998 - NotZ 31/97 - NJW-RR 1999, 207), kann sich die genannte Senatsrechtsprechung zum Schutz wirtschaftlicher Belange von Amtsinhabern nicht auf die Notare im badischen Landesdienst beziehen.

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07

    Rechtstellung eines unterlegenen Bewerbers um eine Notarstelle nach Feststellung …

    Der Antragsteller nimmt dies im Hinblick auf die Senatsentscheidung BGHZ 165, 139 hin.

    Wird eine Konkurrentenstreitigkeit durch die vorzeitige Ernennung eines Mitbewerbers vereitelt, so kann darin eine selbständige Amtspflichtverletzung liegen, die Auswirkungen auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat, soweit es um die Beantwortung der Frage geht, ob die Bewerbung des Rechtsbehelfsführers bei pflichtgemäßer Durchführung des Auswahlverfahrens hätte Erfolg haben müssen (BGHZ 165, 139, 145 unter Bezugnahme auf BGHZ 129, 226, 232 f.).

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05

    Notarstellenausschreibung und -besetzung: Anspruch auf Nichtbesetzung und …

    Unterlassungsanträge amtierender Notare gegen die Bestellung eines weiteren Notars werden hingegen als zulässig angesehen, da es insoweit um den nach Art. 12 Abs. 1 GG zu gewährenden Schutz des bereits ausgeübten Berufs gehe (…a.a.O., ebenso BVerfG NJW 2005, 45, 46; BGH, NJW-RR 2006, 639, 640; BGH DNotZ 2005, 947, 948).

    Soweit es um den Schutz des bereits ausgeübten Berufs geht (Art. 12 Abs. 1 GG), sind die subjektiven Rechte der Berufsinhaber von der Landesjustizverwaltung aber insoweit zu wahren, als jedem Notar zur Erfüllung seiner Aufgaben als unabhängigem und unparteiischem Berater der Parteien ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu gewährleisten ist (BGH NJW 1996, 123, 124; BGH, Beschluss vom 31.03.2003, NotZ 26/02, Umdruck Seite 5 f.; BGH, NJW-RR 2006, 639, 640; BVerfGE 73, 280, 292 und 294;… Frenz, a.a.O., § 2 Rn. 14).

    Darauf hat auch der BGH in seinem Beschluss vom 28.11.2005 (NJW-RR 2006, 639) hingewiesen.

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 41/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im …

    Das ist der Fall, wenn die Verwaltung nach seinem Vorbringen Rechtssätzen zuwiderhandelt, die ausschließlich oder zumindest auch dem Schutz seiner Individualinteressen bestimmt sind (st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 aaO S. 385;… 2. Dezember 2002 aaO;… 16. Juli 2001 aaO;… Eylmann/Vaasen/Custodis, aaO Rn. 90 jeweils m.w.N.).

    Abgesehen davon, dass mit solchen Hinweisen allein keinesfalls den Zulässigkeitsanforderungen genügt wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 18/05 - NJW-RR 2006, 639, 640 Rn. 11 und 20. Juli 1998 - NotZ 31/97 - NJW-RR 1999, 207), kann sich die genannte Senatsrechtsprechung zum Schutz wirtschaftlicher Belange von Amtsinhabern nicht auf die Notare im badischen Landesdienst beziehen.

  • BVerfG, 29.03.2006 - 1 BvR 133/06

    Rechtstellung eines zu Unrecht abgewiesenen Bewerbers auf eine Anwaltsnotarstelle

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2005 - NotZ 18/05 -,.
  • BGH, 11.10.2013 - AnwZ 2/13

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Zulassung als …

    Insoweit verweist der Antragsteller zu Unrecht auf die Situation bei der Besetzung von Notarstellen, bei der durch die Ernennung des Mitbewerbers auf eine ausgeschriebene Stelle vollendete Tatsachen geschaffen werden - die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Notarstelle bezieht sich ausschließlich auf diese Stelle; wird diese besetzt, ist das durch Ausschreibung eingeleitete Verfahren beendet; eine zusätzliche Stelle wäre wiederum nach §§ 6, 6b BNotO förmlich auszuschreiben und nach für alle Bewerber gleichen Eignungsmaßstäben zu besetzen - und deshalb etwaige Rechte des zu Unrecht übergangenen Bewerbers ohne die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes leerlaufen (vgl. zum Notarbestellungsverfahren BGH, Beschluss vom 28. November 2005 - NotZ 18/05, BGHZ 165, 139, 142 f.; BVerfG, NJW 2006, 2395, 2396); eine vergleichbare Rechtslage liegt hier nicht vor.
  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10

    Bestellung zum Notar: Bedürfnisse einer geordneten Rechtspflege; subjektive …

  • OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09

    Notarbestellung in Niedersachsen: Subjektives Recht auf Ausschreibung einer …

  • BGH, 11.10.2013 - AnwZ 4/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Verwaltungsverfahren zur Zulassung als Rechtsanwalt …

  • ArbG Köln, 03.07.2019 - 18 Ga 47/19
  • BGH, 11.10.2013 - AnwZ 5/13

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Zulassung als …

  • VG Ansbach, 21.10.2008 - AN 1 K 08.01230

    Konkurrentenstreit um Besetzung einer Beförderungsstelle als Beratungslehrkraft …

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3799
OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99 (https://dejure.org/2000,3799)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.02.2000 - 14 U 3347/99 (https://dejure.org/2000,3799)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 14 U 3347/99 (https://dejure.org/2000,3799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit; Drittwiderklage; Widerklage; Dritter; Schadensersatz; Hilfsaufrechnung; Aufrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 901
  • NJW-RR 2006, 1296 (Ls.)
  • NZBau 2000, 438
  • NZBau 2001, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.12.1970 - VI ZR 111/69

    Rechtsstreit - Beteiligter - Widerklage

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99
    Sie ist in aller Regel nur zulässig, wenn die Widerklage vorher oder zumindest zugleich auch gegen den Kläger erhoben wird, dieser also auch Widerbeklagter ist (BGH, Urteil v. 17.10.1963, II ZR 77/61, BGHZ 40, 185 ff. = NJW 1964, 44 f.; Urteil v. 08.12.1970, VI ZR 111/69, NJW 1971, 466 f. = MDR 1971, 290; Urteil v. 21.02.1975, V ZR 148/73, NJW 1975, 1228 f.;… Beschluss v. 22.03.1990, III ZR 221/88, BGHR § 33 ZPO "Drittbeklagter 2"; Beschluss v. 04.12.1991, XII ARZ 29/91, NJW-RR 1992, 383; Urteil v. 06.05.1993, VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120; OLG Frankfurt, NJW 1969, 546 f.; OLG Düsseldorf NJW 1970, 51 f.; EWiR § 89 BörsG 1/89, 883 f.; MDR 1990, 728; OLG Karlsruhe ZZP 88. Band 1975, 451 ff.; OLG Zweibrücken VersR 1995, 197;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Anh. § 253 Rdn. 3).

    Bereits aus dem Wortlaut des § 33 ZPO, der nicht nur eine Regelung der Zuständigkeit, sondern auch der Zulässigkeit einer Widerklage enthält (BGH NJW 1971, 466 f; NJW 1975, 1228 f.), ergibt sich, dass die Widerklage schon begrifflich eine Klage voraussetzt, die schon und noch anhängig ist.

    Sonst fehlt es schon an einer Klage, mit der ein Beklagter die Klage gegen den Dritten verbinden kann (BGH NJW 1971, 466 f.).

    Die Rechtsordnung billigt dem Beklagten diese privilegierende verfahrensmäßige Behandlung deshalb nur dann zu, wenn ihm durch die Erhebung einer Widerklage gegen den Kläger die verfahrensrechtliche Stellung eines Klägers zukommt (BGH NJW 1971, 466 f.).

  • BGH, 17.10.1963 - II ZR 77/61

    Zulässigkeit der Widerklage

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99
    Sie ist in aller Regel nur zulässig, wenn die Widerklage vorher oder zumindest zugleich auch gegen den Kläger erhoben wird, dieser also auch Widerbeklagter ist (BGH, Urteil v. 17.10.1963, II ZR 77/61, BGHZ 40, 185 ff. = NJW 1964, 44 f.; Urteil v. 08.12.1970, VI ZR 111/69, NJW 1971, 466 f. = MDR 1971, 290; Urteil v. 21.02.1975, V ZR 148/73, NJW 1975, 1228 f.;… Beschluss v. 22.03.1990, III ZR 221/88, BGHR § 33 ZPO "Drittbeklagter 2"; Beschluss v. 04.12.1991, XII ARZ 29/91, NJW-RR 1992, 383; Urteil v. 06.05.1993, VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120; OLG Frankfurt, NJW 1969, 546 f.; OLG Düsseldorf NJW 1970, 51 f.; EWiR § 89 BörsG 1/89, 883 f.; MDR 1990, 728; OLG Karlsruhe ZZP 88. Band 1975, 451 ff.; OLG Zweibrücken VersR 1995, 197;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Anh. § 253 Rdn. 3).

    Der Widerkläger muss Beklagter, der Widerbeklagter muss Kläger sein (BGH NJW 1964, 44 f.).

    Der Kläger hat insoweit die Stellung eines an diesem Teilrechtsstreit nicht beteiligten Dritten (BGH NJW 1964, 44 f).

  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99
    Das Landgericht hat mit Teilurteil vom 08.10.1999 (Bl. 287 - 293 d.A.) die Drittwiderklage als unzulässig abgewiesen, da sie sich nur gegen den Drittwiderbeklagten, nicht aber zugleich gegen den Kläger richte und ein mit BGH NJW 1984, 2104 f. vergleichbarer Ausnahmefall einer besonders engen rechtlichen Verknüpfung nicht vorliege.

    Er hält einen mit BGH NJW 1984, 2104 f. vergleichbaren Fall der Vorgreiflichkeit nicht für gegeben.

    a) Der Bundesgerichtshof hat - soweit ersichtlich - eine Widerklage ausschließlich gegen einen bislang am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten nur in dem Urteil vom 30.04.1984, NJW 1984, 2104 f., zugelassen.

  • OLG Zweibrücken, 16.02.1994 - 1 U 146/93

    Unzulässigkeit; Isolierte Widerklage; Fahrer; Unfallfahrzeug; Widerbeklagte; …

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99
    Sie ist in aller Regel nur zulässig, wenn die Widerklage vorher oder zumindest zugleich auch gegen den Kläger erhoben wird, dieser also auch Widerbeklagter ist (BGH, Urteil v. 17.10.1963, II ZR 77/61, BGHZ 40, 185 ff. = NJW 1964, 44 f.; Urteil v. 08.12.1970, VI ZR 111/69, NJW 1971, 466 f. = MDR 1971, 290; Urteil v. 21.02.1975, V ZR 148/73, NJW 1975, 1228 f.;… Beschluss v. 22.03.1990, III ZR 221/88, BGHR § 33 ZPO "Drittbeklagter 2"; Beschluss v. 04.12.1991, XII ARZ 29/91, NJW-RR 1992, 383; Urteil v. 06.05.1993, VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120; OLG Frankfurt, NJW 1969, 546 f.; OLG Düsseldorf NJW 1970, 51 f.; EWiR § 89 BörsG 1/89, 883 f.; MDR 1990, 728; OLG Karlsruhe ZZP 88. Band 1975, 451 ff.; OLG Zweibrücken VersR 1995, 197;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Anh. § 253 Rdn. 3).

    Zutreffend hat das OLG Zweibrücken (VersR 1995, 197) entgegen dem LG Hannover (NJW 1988, 1601) ausgeführt, dass etwaige Eigeninteressen des Zedenten am Prozessausgang bei der Würdigung seiner Zeugenaussage besonders zu beachten sind.

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99
    Sie ist in aller Regel nur zulässig, wenn die Widerklage vorher oder zumindest zugleich auch gegen den Kläger erhoben wird, dieser also auch Widerbeklagter ist (BGH, Urteil v. 17.10.1963, II ZR 77/61, BGHZ 40, 185 ff. = NJW 1964, 44 f.; Urteil v. 08.12.1970, VI ZR 111/69, NJW 1971, 466 f. = MDR 1971, 290; Urteil v. 21.02.1975, V ZR 148/73, NJW 1975, 1228 f.;… Beschluss v. 22.03.1990, III ZR 221/88, BGHR § 33 ZPO "Drittbeklagter 2"; Beschluss v. 04.12.1991, XII ARZ 29/91, NJW-RR 1992, 383; Urteil v. 06.05.1993, VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120; OLG Frankfurt, NJW 1969, 546 f.; OLG Düsseldorf NJW 1970, 51 f.; EWiR § 89 BörsG 1/89, 883 f.; MDR 1990, 728; OLG Karlsruhe ZZP 88. Band 1975, 451 ff.; OLG Zweibrücken VersR 1995, 197;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Anh. § 253 Rdn. 3).

    Bereits aus dem Wortlaut des § 33 ZPO, der nicht nur eine Regelung der Zuständigkeit, sondern auch der Zulässigkeit einer Widerklage enthält (BGH NJW 1971, 466 f; NJW 1975, 1228 f.), ergibt sich, dass die Widerklage schon begrifflich eine Klage voraussetzt, die schon und noch anhängig ist.

  • BGH, 06.05.1993 - VII ZR 7/93

    Kein besonderer Gerichtsstand bei Widerklage gegen Unbeteiligte

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99
    Sie ist in aller Regel nur zulässig, wenn die Widerklage vorher oder zumindest zugleich auch gegen den Kläger erhoben wird, dieser also auch Widerbeklagter ist (BGH, Urteil v. 17.10.1963, II ZR 77/61, BGHZ 40, 185 ff. = NJW 1964, 44 f.; Urteil v. 08.12.1970, VI ZR 111/69, NJW 1971, 466 f. = MDR 1971, 290; Urteil v. 21.02.1975, V ZR 148/73, NJW 1975, 1228 f.;… Beschluss v. 22.03.1990, III ZR 221/88, BGHR § 33 ZPO "Drittbeklagter 2"; Beschluss v. 04.12.1991, XII ARZ 29/91, NJW-RR 1992, 383; Urteil v. 06.05.1993, VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120; OLG Frankfurt, NJW 1969, 546 f.; OLG Düsseldorf NJW 1970, 51 f.; EWiR § 89 BörsG 1/89, 883 f.; MDR 1990, 728; OLG Karlsruhe ZZP 88. Band 1975, 451 ff.; OLG Zweibrücken VersR 1995, 197;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Anh. § 253 Rdn. 3).

    Ohnehin wäre eine Drittwiderklage vorliegend von vornherein ausgeschlossen, wenn der Drittwiderbeklagte nicht zufällig seinen allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk des Landgerichts Dresden hätte, da § 33 ZPO keinen Gerichtsstand für den Widerbeklagten, der nicht zugleich als Kläger an dem Verfahren beteiligt ist, begründet (BGH NJW 1993, 2120).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99
    Im Ergebnis handelt es sich daher um eine nicht zulässige, bedingte Klageerhebung (…vgl. Zöller, ZPO, 21. Aufl., Einl. Rdn. 59, § 33 Rdn. 27, § 60 Rdn. 10 m.w.N.;… Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 21. Aufl., vor § 128, Rdn. 208;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 59, Rdn. 3, Grdz § 128, Rdn. 54, § 253, Rdn. 1; BAGE 73, 30 ff, 39 m.w.N.;… MüKo zur ZPO - Schilken, § 39, Rdn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1991 - 6 U 66/90

    Zeugenausschaltung durch Widerklage

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99
    cc) Ob die isolierte Drittwiderklage bereits deshalb unzulässig ist, weil sie zur Ausschaltung des einzigen klägerischen Zeugen führt (vgl. OLG Karlsruhe, BB 1992, 97;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., Anh. § 253, Rdn. 11;… a.A: BGHR § 33 ZPO, "Drittbeklagter 1"), bedarf keiner Entscheidung mehr.
  • LG Hannover, 19.02.1988 - 8 S 295/87
    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99
    Zutreffend hat das OLG Zweibrücken (VersR 1995, 197) entgegen dem LG Hannover (NJW 1988, 1601) ausgeführt, dass etwaige Eigeninteressen des Zedenten am Prozessausgang bei der Würdigung seiner Zeugenaussage besonders zu beachten sind.
  • BGH, 11.11.1971 - VII ZR 57/70

    Rechtsfolgen der Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99
    Im Übrigen ist die Gefahr divergierender Entscheidungen, wie sie beispielsweise auch bei einer gesonderten klagweisen Geltendmachung einer bereits in einem anderen Verfahren zur Aufrechnung gestellten Forderung auftreten kann (vgl. BGHZ 57, 242 ff.), nur sehr theoretischer Natur und in Kauf zu nehmen.
  • BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91

    Gerichtszuständigkeit für eine Vollstreckungsabwehrklage, hilfsweise …

  • BGH, 22.03.1990 - III ZR 221/88

    Zulässigkeit des Erlasses eines Teilurteils über Klage oder Widerklage - …

  • OLG Düsseldorf, 05.04.1990 - 10 U 207/89
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1969 - 1 U 38/69
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten …

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW-RR 2000, 901 veröffentlicht ist, hält die Drittwiderklage für unzulässig, weil sie sich ausschließlich gegen einen am Prozeß bislang nicht beteiligten Dritten richte.
  • OLG Hamm, 25.10.2006 - 11 U 48/06

    Unterlassene Anmeldung des Rechtsgrundes einer Forderung zur Insolvenztabelle - …

    Dieser ist ausdrücklich gegen den Beklagten zu 2. persönlich und nicht mehr wie nach der ursprünglichen Fassung des Hilfsantrags im Schriftsatz vom 27.10.2005 (Bl. 94 GA) gegen den Beklagten zu 1. in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes - gerichtet und beinhaltet damit, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, eine bedingte subjektive Klagehäufung, die als solche nach herrschender Meinung unzulässig ist (vgl. nur BAG NJW 1994, 1084 ff, 1086 unter Hinweis u.a. auf BGH NJW 1972, 2302; BGH VersR 1974, 194; OLG Dresden, NJW-RR 2000, 901 ff, 902;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. § 60 Rz. 10;… Baumbach/ Lauterbach/Albers-Hartmann, ZPO, 60. Aufl. § 59 Rz. 3 a.E.).
  • OLG Rostock, 14.04.2011 - 3 U 2/10

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Vielmehr ist dann dem Gericht nach der Rechtsprechung und Literatur allenfalls die Möglichkeit eröffnet, hinsichtlich des Drittwiderbeklagten vorab ein Teilurteil zu erlassen, um ihn sodann als Zeugen zu hören (…vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.04.1991, 6 U 66/90, BB 1992, 97;… OLG Celle, Urt. v. 06.11.1995, 2 U 265/93, OLGR Celle 1996, 45;… LG Koblenz, Urt. v. 19.03.1999, MDR 1999, 1020;… Zöller/Vollkommer a. a. O., § 33 Rn. 27 a m.w.N.;… Einl. Rn. 57;… vgl. auch BGH, Urt. v. 21.02.1975, V ZR 148/73, NJW 1975, 1228; OLG Dresden, Urt. v. 22.02.2000, 14 U 3347/99, NJW-RR 2000, 901).
  • LAG Hamm, 10.06.2005 - 10 TaBV 175/03

    Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats, Konzernvermutung, Quorum, …

    Auch eine subjektive eventuelle Klagehäufung ist unzulässig (BAG, Urteil vom 31.03.1993 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 27; OLG Dresden, Urteil vom 22.02.2000 - NJW-RR 2000, 901;… Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., vor § 128 Rz. 20 und § 253 Rz. 1;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Grdz. § 128 Rz. 54 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 28.03.2024 - 11 U 54/22

    Ausschluß eines Gesellschafters, Rechtsmißbrauch, Anmeldung zum Handelsregister, …

    Das gegen den Dritten begründete Prozessrechtsverhältnis darf nicht in der Schwebe gelassen werden, weil es keinem Prozessgegner zuzumuten ist, sich auf ein Verfahren einzulassen, das sich möglicherweise wieder in ein rechtliches Nichts auflöst (BGH, NJW 2001, 2094, 2095; OLG Dresden, NJW-RR 2000, 901, 902 f.;… Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 33 Rn. 34;… Anders/Gehle/Anders, ZPO, 82. Aufl. 2024, § 33 Rn. 27;… MüKoZPO/Patzina, 6. Aufl. 2020, § 33 Rn. 32).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8007
LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04 (https://dejure.org/2005,8007)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.02.2005 - 27 O 877/04 (https://dejure.org/2005,8007)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 27 O 877/04 (https://dejure.org/2005,8007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Schmerzensgeld für Thomas Anders gegen Dieter Bohlen u.a.

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Thomas Anders muss in Streit mit Dieter Bohlen Niederlage hinnehmen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsfolgen einer Persönlichkeitsverletzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geldentschädigung wegen einer unzulässigen Buchpassage; Das Popmusikduo "Modern Talking"; Ansprüche von Thomas Anders gegen Dieter Bohlen; Das Buch "Hinter den Kulissen"; Äußerungen Dieter Bohlens in der Johannes B. Kerner Show; Anspruch auf Schadensersatz wegen ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 693
  • NJW-RR 2006, 1296 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 363 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 365 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03

    Dieter Bohlen muss in Streit mit Thomas Anders weitere Niederlage hinnehmen

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Der Kläger hat die Beklagten erfolgreich vor der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im Haupsacheverfahren (27 O 872/03 und 27 O 873/03) auf Unterlassung in Anspruch genommen.
  • OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81

    Schmerzensgeld wegen Verletzung der Ehre; Schmerzensgeld wegen Verletzung des …

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Nicht außer Acht gelassen werden darf hier, dass der Kläger als Künstler der Unterhaltungsbranche anders als ein Normalbürger in der Regel die Publizität in den Medien sucht und bis zu einem gewissen Grad die dadurch mit oder ohne sein Zutun gelegentlich einhergehenden negativen Begleiterscheinungen hinzunehmen bereit ist (hierzu OLG Stuttgart NJW 1981, 2817, 2818 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.03.1982 - 15 U 113/81

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen falscher Berichterstattung einer …

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Die "Unterhaltungsöffentlichkeit" ist gewissermaßen gewöhnt an zuspitzende und übertreibende Berichte in der Unterhaltungspresse und wertet diese auch so wie sie zu verstehen sind, als überpointierte Personality-Geschichten, die sich von den in wohlabgewogener Sprache verfassten Berichten aus Politik, Wirtschaft und Kultur unterscheiden (so OLG Köln AfP 1982, 181, 182 m.w.N.).
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