Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - I-3 Wx 231/10, 3 Wx 231/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 3 Abs. 1 Nr. 2, 10 Abs. 1 S. 1
Erforderlichkeit der Individualisierung des Unternehmensgegenstandes über allgemeine Angaben hinaus - Betriebs-Berater
Individualisierung des Unternehmensgegenstand bei Handelsregistereintragung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 3 Abs. 1 Nr. 2; GmbHG § 10 Abs. 1 Satz 1
Handelsregister: Individualisierter Unternehmensgegenstand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Schwerpunkt des Unternehmensgegenstandes muss nach außen erkennbar sein
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anmeldung, Gesellschaftsrecht, Handelsregister
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Individualisierung des Unternehmensgegenstands bei Handelsregistereintragung
- koesterblog.com (Kurzinformation)
Gesellschaftsvertrag: Formulierung des Unternehmensgegenstandes einger GmbH / UG für die Eintragung im Handelsregister
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Formulierung "Handel und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf" ist ungeeignet zur Individualisierung des Unternehmensgegenstandes; Anforderungen an die Individualisierung des Unternehmensgegenstandes
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Angemessen individualisierter Unternehmensgegenstand einer GmbH
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - I-3 Wx 231/10, 3 Wx 231/10
- OLG Düsseldorf, 03.11.2010 - 3 Wx 231/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 310
- DNotZ 2011, 444
- FGPrax 2011, 90
- BB 2010, 2706
- DB 2011, 168
- Rpfleger 2011, 212
- NotBZ 2011, 99
- NZG 2010, 1352 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.11.1980 - II ZB 1/79
Haftung für Einlageverpflichtung bei Übernahme einer GmbH-Stammeinlage durch …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 231/10
Das Ziel der Regelung liegt darin, vor Allem nach außen den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit für die beteiligten Wirtschaftskreise hinreichend erkennbar zu machen (BGH DB 1981, 466;… Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG 19. Auflage 2010 § 3 Rdz. 7).Gleichwohl ist auch in diesem Fall eine Individualisierung des Unternehmensgegenstandes keineswegs ausgeschlossen, sondern ohne besondere Schwierigkeiten, z. B. als "Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere (...)" ,darstellbar (…Beispiel bei Krafka/ Willer/Kühn ( a.a.O. Rdz. 929), womit dem gesetzlichen Hauptziel (§ § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG ; 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG), nach außen den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit für die beteiligten Wirtschaftskreise hinreichend erkennbar zu machen (BGH DB 1981, 466;… Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG 19. Auflage 2010 § 3 Rdz. 7), zur Geltung verholfen werden kann und muss.
- BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02
Eintragungsfähigkeit der GmbH-Tätigkeitsbezeichnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 231/10
Leerformeln wie "Betrieb eines Kaufmannsgeschäfts" (KGJ 34, 149), "Handel mit Waren aller Art" (BayObLG NJW-RR 2003, 686), "Produktion und Vertrieb von Waren aller Art" (BayObLG NJW-RR 1995, 31), reichen hierzu nicht aus (…Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O.;… Krafka/ Willer/Kühn Registerrecht 8. Auflage 2010 Rdz . 928). - BayObLG, 01.08.1994 - 3Z BR 157/94
Unzulässigkeit der Angabe hinsichtlich des Unternehmensgegenstands - Leerformel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 231/10
Leerformeln wie "Betrieb eines Kaufmannsgeschäfts" (KGJ 34, 149), "Handel mit Waren aller Art" (BayObLG NJW-RR 2003, 686), "Produktion und Vertrieb von Waren aller Art" (BayObLG NJW-RR 1995, 31), reichen hierzu nicht aus (…Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O.;… Krafka/ Willer/Kühn Registerrecht 8. Auflage 2010 Rdz . 928).
- OLG Düsseldorf, 03.11.2010 - 3 Wx 231/10
Anforderungen an die Individualisierung des Unternehmensgegenstandes in der …
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Oktober 2010 - I-3 Wx 231/10. - OLG Düsseldorf, 03.09.2024 - 3 Wx 133/24
Zulässiger Unternehmensgegenstand einer GmbH; "Handel mit Waren aller Art"; …
Denn gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ist der Gegenstand des Unternehmens bei der Eintragung in das Handelsregister anzugeben (zu Allem: Senat, Beschluss vom 6.10.2010, I-3 Wx 231/10; BayObLG, Beschluss vom 8.1.2003, 3Z BR 234/02). - KG, 20.03.2025 - 22 W 2/25
Handelsregister: Eintragungshindernis bei Anmeldung einer Satzungsänderung zum …
Rn. 17 Die Beteiligte hätte den Gegenstand durch einen Zusatz recht einfach eingrenzen können, da ein Unternehmensgegenstand als ausreichend bestimmt angesehen wird, der wenigstens die Art der Waren benennt, mit der gehandelt werden soll ("Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit den Produkten XY"; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - I-3 Wx 231/10 -, juris Rn. 34). - AG Düsseldorf, 13.06.2024 - 88 AR 1348/24 Soweit der Unternehmensgegenstand auch "Handel mit Waren aller Art sowie die Vermittlung von Geschäften aller Art" umfasst, erscheint er unter Berücksichtigung der Entscheidung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2010, I-3 Wx 231/10, zu unbestimmt.
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Rechtsprechung
| OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2075, 2269, 2270
Eingreifen einer Pflichtteilsstrafklausel durch Geltendmachung der Unwirksamkeit des Testaments
- erbrechtsiegen.de
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments - Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2075; BGB § 2269; BGB § 2270
Eingreifen einer Pflichtteilsstrafklausel bei Berufung auf die Unwirksamkeit eines Testaments - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Pflichtteilsstrafklausel und die Geltendmachung der gesetzlichen Erbfolge
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Durch Geltendmachung der Formunwirksamkeit eines Testaments Pflichtteilsstrafklausel verwirklicht?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Unerwartete Wirkung der Pflichtteilsstrafklausel!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erfolglose Anfechtung eines Ehegattentestaments durch Kinder kann zu Verlust des Erbrechts führen.
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsstrafklausel gilt auch beim Erbteil
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eingreifen einer Pflichtteilsstrafklausel bei Berufung auf die Unwirksamkeit eines Testaments
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Weite Auslegung der Strafklausel bei Rechtsmitteln des Pflichtteilsberechtigten gegen gemeinschaftliches Testament
Verfahrensgang
- AG Starnberg, 03.09.2010 - VI 555/09
- OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1164
- FamRZ 2011, 1691
- NotBZ 2011, 99
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88
Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung
Auszug aus OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10
Rn. 14 a) Eine Pflichtteilsklausel, wie sie hier das Testament vom 6.12.2006 enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben, ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert verbleibt und er nicht durch das Pflichtteilsverlangen eines Schlusserben gestört wird (vgl. BayObLGZ 1990, 58/60; 2004, 5/8).Rn. 15 b) Welche konkreten Voraussetzungen für die Verwirklichung der Pflichtteilsausschlussklausel erfüllt sein müssen, hängt im Einzelfall von der Gestaltung bzw. Formulierung und dem Willen der Erblasser ab, der gegebenenfalls im Wege der Auslegung festzustellen ist (BayObLGZ 1990, 58).
- BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02
Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im …
Auszug aus OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10
Rn. 14 a) Eine Pflichtteilsklausel, wie sie hier das Testament vom 6.12.2006 enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben, ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert verbleibt und er nicht durch das Pflichtteilsverlangen eines Schlusserben gestört wird (vgl. BayObLGZ 1990, 58/60; 2004, 5/8). - OLG München, 29.03.2006 - 31 Wx 7/06
Pflichtteilsklausel in Berliner Testament - hochverzinsliche Stundung des …
Auszug aus OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10
Weitere subjektive Voraussetzungen, etwa ein bewusstes Auflehnen gegen den Erblasserwillen, sind nicht erforderlich (OLG München ZEV 2006, 411/412). - BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93
Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10
Im Zusammenhang mit der Schlusserbenregelung soll die Verwirkungsklausel auch das Interesse der Ehepartner, insbesondere des Erstversterbenden, daran sichern, dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (BayObLGZ 1994, 164/168). - BayObLG, 18.09.1995 - 1Z BR 34/94
Zur Anwendung einer Verwirkungsklausel eines Ehegattenerbvertrags mit …
Auszug aus OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10
Verlangt ein Schlusserbe den Pflichtteil nach dem ersten Todesfall, so entfällt seine Einsetzung als Schlusserbe, und zwar regelmäßig mit Wirkung auch für seine Abkömmlinge (BayObLG NJW-RR 1996, 262); es gilt dann nicht die Auslegungsregel des § 2069 BGB, vielmehr gilt die Anwachsung (§ 2094 BGB) als gewollt.
- OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17
Zeitpunkt des Eingreifens der Pflichteeilsklausel nach Tod des Erstversterbenden
Eine Pflichtteilsklausel, die auf ein "Verlangen" des Pflichtteils nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten abstellt, greift nicht bereits dann ein, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Erbenstellung des überlebenden angreift (im Anschluss und in Abgrenzung zu OLG München Beschluss vom 7.4.2011 - 31 Wx 227/10).Insofern kann eine Pflichtteilsklausel auch dann eingreifen, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments geltend macht und seinen gesetzlichen Erbteil fordert (OLG München NJW-RR 2011, 1164).
Rn. 14 b) Aus der Entscheidung des Senats (OLG München NJW-RR 2011, 1164) ergibt sich nicht gegenteiliges.
- OLG Hamm, 29.10.2012 - 15 W 421/12
Pflichtteilsverlangen; Pflichtteilsstrafklausel; Auslegung; Bedingungseintritt
Rn. 4 Eine Pflichtteilsstrafklausel, wie sie hier das Testament vom 03.03.2010 enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben und ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert und ungestört verbleibt und dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (OLG München FamRZ 2011, 1691; OLG München FamRZ 2008, 721; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1175).Rn. 5 Nach dem üblichen Verständnis greift eine solche Klausel bereits dann ein, wenn der Schlusserbe in objektiver Hinsicht den Pflichtteil nach dem Erstversterbenden ausdrücklich und ernsthaft fordert und in subjektiver Hinsicht dabei bewusst - in Kenntnis der Verwirkungsklausel - handelt (Senat, Beschluss vom 29.06.2012, 15 W 310/11; Senat, Beschluss vom 28.03.2012, 15 W 178/11; BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; BayObLGZ 2004, 5 = ZEV 2004, 202; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1175, 1176; OLG München FamRZ 2008, 1118; OLG München FamRZ 2008, 721, 722; OLG München FamRZ 2011, 1691).
Weitere subjektive Voraussetzungen, etwa ein bewusstes oder gar böswilliges Auflehnen gegen den Erblasserwillen, sind nicht erforderlich (BayObLGZ 2004, 5 = ZEV 2004, 202; OLG München FamRZ 2008, 721, 722; OLG München FamRZ 2011, 1691).
Abgesehen davon, wirkt sich der Verstoß eines Schlusserben gegen die Pflichtteilsstrafklausel regelmäßig auch auf seine Abkömmlinge aus (BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; Senat, Beschluss vom 29.06.2012, 15 W 310/11; OLG München FamRZ 2011, 1691, 1692;… Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2269, Rn. 15).
- OLG Hamm, 13.02.2013 - 15 W 421/12
Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen KG
Eine Pflichtteilsstrafklausel, wie sie hier das Testament vom 03.03.2010 enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben und ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert und ungestört verbleibt und dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (OLG München FamRZ 2011, 1691 ; OLG München FamRZ 2008, 721 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1175 ).Nach dem üblichen Verständnis greift eine solche Klausel bereits dann ein, wenn der Schlusserbe in objektiver Hinsicht den Pflichtteil nach dem Erstversterbenden ausdrücklich und ernsthaft fordert und in subjektiver Hinsicht dabei bewusst - in Kenntnis der Verwirkungsklausel - handelt (Senat, Beschluss vom 29.06.2012, 15 W 310/11; Senat, Beschluss vom 28.03.2012, 15 W 178/11; BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; BayObLGZ 2004, 5 = ZEV 2004, 202 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1175, 1176; OLG München FamRZ 2008, 1118 ; OLG München FamRZ 2008, 721, 722; OLG München FamRZ 2011, 1691 ).
Weitere subjektive Voraussetzungen, etwa ein bewusstes oder gar böswilliges Auflehnen gegen den Erblasserwillen, sind nicht erforderlich (BayObLGZ 2004, 5 = ZEV 2004, 202 ; OLG München FamRZ 2008, 721, 722; OLG München FamRZ 2011, 1691 ).
Abgesehen davon, wirkt sich der Verstoß eines Schlusserben gegen die Pflichtteilsstrafklausel regelmäßig auch auf seine Abkömmlinge aus (BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; Senat, Beschluss vom 29.06.2012, 15 W 310/11; OLG München FamRZ 2011, 1691, 1692;… Palandt/Weidlich, BGB , 71. Aufl., § 2269 , Rn. 15).
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Rechtsprechung
| OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des Publizitäts- und Bestimmtheitsgrundsatzes durch den erlaubten "Betrieb eines Schmuckladens" vom grundsätzlichen Gewerbeverbot
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1018; GBO § 18 Abs. 1
Anforderungen an Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit - rechtsportal.de
BGB § 1018; GBO § 18 Abs. 1
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bestimmtheit einer Dienstbarkeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eine dem Eigentümer der Sondereigentumseinheit "Laden" die Vornahme von bestimmten Handlungen verbietende Grunddienstbarkeit genügt nicht dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz; Einhaltung des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes bei einer dem ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Grunddienstbarkeit: Anforderungen an die Bestimmtheit (IMR 2011, 1056)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1461
- MDR 2011, 592
- NZM 2011, 809
- NotBZ 2011, 99
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (12)
- BayObLG, 14.08.2002 - 2Z BR 66/02
Geh- und Fahrtrecht an hintereinanderliegenden Grundstücken
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Darauf, was der Bewilligende gewollt hat, kommt es nicht an (…BGH und Demharter je aaO.; auch BayObLG Rpfleger 2002, 619). - BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Rn. 10 Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze). - BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Erst wenn die Auslegung ergibt, dass der Inhalt der Grunddienstbarkeit mehrdeutig oder nicht vollständig geregelt ist, liegt eine Verletzung des Bestimmtheitgrundsatzes vor (vgl. BayObLGZ 2004, 103).
- BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
- OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07
Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts des Schenkers aufgrund …
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Rn. 10 Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze). - OLG München, 27.05.2008 - 34 Wx 130/07
Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit: Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Für die Bestimmung eines dinglichen Rechts ist eine Bezugnahme auf diese nicht geeignet; sie widerspricht vielmehr der Funktion des Grundbuchs, auf sicherer Grundlage den Inhalt der Eintragung klar zu vermitteln (vgl. auch Senat vom 27.5.2008, 34 Wx 130/07 = FGPrax 2008, 196/197). - OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 5 Wx 9/08
Grundbuchsache: Hinreichende Bestimmtheit des Inhalts einer beschränkten …
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Der Rechtsinhalt muss aufgrund objektiver Umstände bestimmbar und für einen Dritten erkennbar und verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstückseigentums einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum konkret haben kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2009, 100;… Staudinger/Mayer BGB Neubearb. 2009 § 1018 Rn. 88 m.w.N.). - OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09
Grundbucheintragung: Vormerkung eines Rückübertragungsanspruches bei drohender …
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Rn. 10 Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze). - OLG Düsseldorf, 04.04.2008 - 3 Wx 45/08
Keine Rückauflassungsvormerkung eines zu unbestimmten bedingten …
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Rn. 10 Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze). - LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06
Bestimmtheitsprinzip bei Vormerkung
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Rn. 10 Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze). - BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung; …
- AG Regensburg, 18.04.1991 - 8 C 42/91
Kündigung wegen gewerblicher Nutzung
- BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13
Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; …
Der Rechtsinhalt muss auf Grund objektiver Umstände erkennbar und für einen Dritten verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstücks einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum haben kann (OLG Brandenburg, FGPrax 2009, 100; OLG München, NotBZ 2011, 299). - OLG Nürnberg, 24.02.2025 - 15 W 200/25
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Bestimmtheitsgrundsatz, Zulassung der …
Die verwendeten Begriffe müssen aber einen eindeutigen, allgemein und nicht nur für die Beteiligten zum Zeitpunkt der Einräumung der Dienstbarkeit nachvollziehbaren Inhalt haben (BGH…, Beschluss vom 06. November 2014 - V ZB 131/13 -, juris Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 43/94 -, juris Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 21. Februar 1991 - V ZB 13/90 -, juris Rn. 12; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 15. April 2004 - 2Z BR 221/03 -, juris Rn. 13; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, juris Rn. 9, 11; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 04. Februar 2009 - 5 Wx 9/08 -, juris Rn. 13; OLG Hamm…, Beschluss vom 27. Juni 1986 - 15 W 10/86 -, juris Rn. 13; OLG Köln…, Beschluss vom 6. August 2013 - 2 Wx 199/13 -, juris Rn. 11;… Münch in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 1018 BGB, Stand: 01.07.2020, Rn. 7).Rn. 18 b) Nicht bestimmt genug sind nach der Rechtsprechung Formulierungen wie "stilles Gewerbe mit nur geringfügiger Umfeldbeeinträchtigung" (OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, juris Rn. 12), "unseriöses Gewerbe" (OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, juris Rn. 13), eine Nutzung nur durch "deutschstämmige Landarbeiterfamilien", ein Dienen "unmittelbar oder mittelbar dem Fremdenverkehr", die "allgemeinen Grundsätze der Denkmalpflege" (…Mohr in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage, § 1018 Rn. 14) oder die Ausübung "in zumutbarer Weise" (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 20 W 766/82 -, juris Rn. 6).
Für die Bestimmung eines dinglichen Rechts ist die Bezugnahme auf solche Wertmaßstäbe wie auch die Rechts- oder Sozialmoral oder die Sittenordnung daher nicht geeignet (OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, juris Rn. 13).
- OLG Schleswig, 22.12.2020 - 9 U 39/20
Bahnhof Schleswig - Eigentümer muss den Zugang zu Teilen des Bahnhofsgebäudes und …
Der Inhalt des Rechts muss aufgrund objektiver Umstände erkennbar und für einen Dritten verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstücks einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung zu entwickeln, welche Auswirkungen die Dienstbarkeit für das Eigentum haben kann (BGH…, Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13, NJW-RR 2015, S. 208, 210 Rn. 19; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011, 34 Wx 55/11, NJW-RR 2011, S. 1461; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 5 Wx 9/08, FGPrax 2009, S. 100 f.;… MüKo-BGB/Mohr, 8. Aufl., § 1018 Rn. 13).
- OLG Hamm, 18.10.2021 - 5 U 42/21 Rn. 86 Maßgebend für die Auslegung nach § 133 BGB ist die für Unbefangene nächstliegende Bedeutung, wie sie sich nach dem Verständnis zur Eintragungszeit aus dem Wortlaut der Eintragung einschließlich der gemäß § 874 BGB in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung (einschließlich nicht einzutragender Teile) unter Berücksichtigung der jedermann ohne weiteres erkennbaren Tatsachen außerhalb der Urkunde - wie insbesondere der Grundstücksverhältnisse zur Zeit der Rechtsbestellung - ergibt (BGH…, Beschluss vom 21. Februar 1991 - V ZB 13/90 -, Rn. 12, juris; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, Rn. 9, juris;… Palandt/Herrler, § 873 Rz. 14).
Das Bestimmtheitsgebot ist nicht schon verletzt, wenn die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung über den Inhalt des Rechts sind, sondern erst dann, wenn die richterliche Auslegung der Grundbucheintragung ergibt, dass der Inhalt der Grunddienstbarkeit mehrdeutig oder nicht vollständig geregelt ist (BGH…, Beschluss vom 6.11.2014 - V ZB 131/13 = NJW-RR 2015, 208, juris Rz. 19; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, Rn. 9, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 15. April 2004 - 2Z BR 221/03 -, Rn. 13, juris).
Rn. 87 Darauf, was der Bewilligende gewollt hat, kommt es nicht an (OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, Rn. 9, juris).
- OLG München, 09.12.2016 - 34 Wx 417/16
Eintragungsfähigkeit eines bedingt bestellten Nießbrauchs
2 Z 128/84|LG Essen; 21.08.1985; 7 T 675/85">Rpfleger 1985, 488: Auflösung von Verträgen aus einem Grund, der der "Sphäre" eines der Vertragspartner zuzurechnen ist; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 = NJW-RR 2011, 1461: Ausschluss von Gewerbe im Sondereigentum, es sei denn es handelt sich um "stille Gewerbe mit nur geringer Umfeldbeeinträchtigung"; Senat vom 7.5.2013, 34 Wx 115/13, juris: Vormerkung zur Sicherung von Dienstbarkeiten, "soweit diese zur dauerhaften Erschließung des Grundstücks notwendig oder zweckdienlich sein sollten") in objektiver Hinsicht nicht unsicher. - OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11
Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Grundstücks aus der Nacherbfolge; …
Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (…vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8 m.w.N.; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11; ausführlich OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 mit Anm. Lorbacher). - OLG München, 14.06.2019 - 34 Wx 434/18
Eintragung des Erbscheins - Nacherbfolge und Ersatzerbe
2 Z 1/90">BayObLGZ 1990, 6/8; OLG Hamm MittBayNot 2011, 299/300; Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17; siehe auch die Rechtspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 = RNotZ 2011, 348/349). - OLG München, 14.11.2023 - 34 Wx 167/23
Folge des Erlöschens einer Grunddienstbarkeit an dem versteigerten …
Der Rechtsinhalt muss aufgrund objektiver Umstände erkennbar und für einen Dritten verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstücks einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum haben kann (BGH FGPrax 2015, 5/6; Senat NJW-RR 2011, 1461;… Demharter Anh. zu § 13 Rn. 5;… Staudinger/Weber § 1018 Rn. 88). - OLG München, 19.12.2011 - 34 Wx 417/11
Grundbuchverfahren: Löschung einer Dienstbarkeit wegen Verstoßes gegen den …
Der Rechtsinhalt muss aufgrund objektiver Umstände bestimmbar und für einen Dritten erkennbar und verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstückseigentums einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum konkret haben kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2009, 100; Senat NJW-RR 2011, 1461;… Staudinger/Meyer BGB Neubearb. 2009 § 1018 Rn. 88). - OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit einer Grundschuld mit variablem Zinssatz
Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (…vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8 m.w.N.; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 und vom 28.4.2011, 34 Wx 27/11; ausführlich OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 m. Anm. Lorbacher). - OLG München, 05.07.2012 - 34 Wx 459/11
Grundbucheintragung: Bestimmtheit der Bewilligung von Grundschulden
- OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11
Grundbucheintragungsverfahren: Sofortige Zurückweisung eines Antrags bei …
- OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 268/11
Grundbuch: Bestimmtheitsgrundsatz bei Eintragung Warenvertriebsverbot
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Rechtsprechung
| KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 158 Abs 1 BGB, § 516 Abs 1 BGB, § 1821 Abs 1 Nr 5 BGB, § 1643 Abs 1 BGB
Elterliche Sorge: Beurteilung eines rechtlichen Vorteils bei der aufschiebend bedingten schenkweisen Grundstücksübertragung an Minderjährige; rechtlicher Nachteil bei vermietetem Grundstück; Genehmigungspflicht bei Mietvertragseintritt mit Erreichen der Volljährigkeit - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 158, 516, 1821, 1643
Genehmigungspflichtigkeit eines Schenkungsvertrages, durch den Minderjähriger mit Erreichen der Volljährigkeit ein Grundstück erhält und in bestehende Mietverhältnisse eintreten soll
- rechtsportal.de
BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5
Wirksamkeit der Schenkung eines Grundstücks an ein minderjähriges Kind; Genehmigungspflicht des Erwerbs bei Eintritt in einen Mietvertrag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Elterliche Sorge: Beurteilung eines rechtlichen Vorteils bei der aufschiebend …
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auflassungsvormerkung für Minderjährigen
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirksamkeit der Schenkung eines Grundstücks an ein minderjähriges Kind; Genehmigungspflicht des Erwerbs bei Eintritt in einen Mietvertrag
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 79
- FamRZ 2011, 736
- NotBZ 2011, 99
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79
Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff …
Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
Verpflichten sich Eltern in einem Schenkungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, zur Übertragung von Grundstückseigentum, ohne bereits die Auflassung zu erklären, so ist die Frage, ob die Schenkung lediglich rechtlich vorteilhaft ist, allein nach dem schuldrechtlichen Grundgeschäft und nicht aus einer Gesamtbetrachtung mit der später zu erklärenden Auflassung zu beurteilen (Abgrenzung zu BGHZ 78, 28).Rn. 19 Der Bundesgerichtshof hat zwar in einer Entscheidung, in der die Wirksamkeit einer Auflassung zu prüfen war, ausgeführt, dass die Frage, ob ein Minderjähriger durch eine Schenkung seines gesetzlichen Vertreters lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, aus einer Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und des dinglichen Vertrages heraus zu beurteilen sei (BGHZ 78, 28).
- BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69
Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil
Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
§ 181 BGB und § 1795 BGB beruhen - auch wenn sie gegenüber diesem Normzweck tatbestandlich verselbständigt sind (BGHZ 50, 8;… Ellenberger in Palandt, BGB, 69.Aufl., § 181 Rdn. 2) - auf dem Gedanken, dass die Mitwirkung derselben Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit die Schädigung eines Teils in sich birgt (BGHZ 56, 97; 59, 236).Bringt das Insichgeschäft dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil, ist ein Interessenwiderstreit ausgeschlossen und Belange Dritter stehen nicht entgegen (BGHZ 59, 236).
- KG, 03.12.1991 - 1 W 6126/91
Eintragungsfähigkeit einer Auflassungsvormerkung trotz schwebender Unwirksamkeit …
Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
Allerdings genießen solche Ansprüche nur dann Vormerkungsschutz, wenn für die künftige Gestaltung des Anspruchs nicht lediglich eine bloße mehr oder weniger aussichtsreiche tatsächliche Möglichkeit besteht, sondern bereits eine feste, die Gestaltung des Anspruchs bestimmende Grundlage (Rechtsboden) vorhanden ist (BGH, NJW 2002, 2461; Senat RPfleger 1992, 243).Schwebend unwirksame Ansprüche werden hinsichtlich der Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG, DNotZ 1990, 297; Senat, RPfleger 1992, 243;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 1490).
- BayObLG, 22.12.1989 - BReg. 2 Z 125/89
Vormerkbarkeit von Ansprüchen aus einem wegen Fehlens der Genehmigung des Käufers …
Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
Schwebend unwirksame Ansprüche werden hinsichtlich der Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG, DNotZ 1990, 297; Senat, RPfleger 1992, 243;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 1490).Dafür ist ausreichend - wenn auch nicht erforderlich -, dass die Entstehung des vorzumerkenden Anspruchs nur noch von dem Willen des künftigen Berechtigten abhängt (BGH, NJW 2002, 213, BayObLG, DNotZ 1990, 297), wobei nach dem Sinn und Zweck bei einem minderjährigen Berechtigten auf den Willen der Vertretungsberechtigten abzustellen ist.
- BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04
Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen …
Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
Mit dieser Rechtsprechung sollte jedoch allein verhindert werden, dass bei lukrativem Charakter des Grundgeschäfts unbeschadet rechtlicher Nachteile, die mit der Übertragung des dinglichen Rechts verbunden sind, der gesetzliche Vertreter im Hinblick auf § 181 letzter Halbsatz BGB befugt ist, den Minderjährigen bei der Annahme der Auflassung zu vertreten oder die von dem Minderjährigen selbst erklärte Auflassung zu genehmigen (klarstellend BGHZ 161, 170). - BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren
Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
Zwar ist der Erwerb des Eigentums an einem vermieteten Grundstück nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weil der Erwerber mit Eigentumsübergang gemäß § 566 BGB in sämtlich Rechte und Pflichten aus bestehenden Miet- und Pachtverhältnissen eintritt und für die ihn dann treffenden Vermieterpflichten persönlich auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet (BGHZ 162, 137;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdn. 3610k). - BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
Allerdings genießen solche Ansprüche nur dann Vormerkungsschutz, wenn für die künftige Gestaltung des Anspruchs nicht lediglich eine bloße mehr oder weniger aussichtsreiche tatsächliche Möglichkeit besteht, sondern bereits eine feste, die Gestaltung des Anspruchs bestimmende Grundlage (Rechtsboden) vorhanden ist (BGH, NJW 2002, 2461; Senat RPfleger 1992, 243). - BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00
Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des …
Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
Dafür ist ausreichend - wenn auch nicht erforderlich -, dass die Entstehung des vorzumerkenden Anspruchs nur noch von dem Willen des künftigen Berechtigten abhängt (BGH, NJW 2002, 213, BayObLG, DNotZ 1990, 297), wobei nach dem Sinn und Zweck bei einem minderjährigen Berechtigten auf den Willen der Vertretungsberechtigten abzustellen ist. - BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64
Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger …
Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
§ 181 BGB und § 1795 BGB beruhen - auch wenn sie gegenüber diesem Normzweck tatbestandlich verselbständigt sind (BGHZ 50, 8;… Ellenberger in Palandt, BGB, 69.Aufl., § 181 Rdn. 2) - auf dem Gedanken, dass die Mitwirkung derselben Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit die Schädigung eines Teils in sich birgt (BGHZ 56, 97; 59, 236). - BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens
Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
§ 181 BGB und § 1795 BGB beruhen - auch wenn sie gegenüber diesem Normzweck tatbestandlich verselbständigt sind (BGHZ 50, 8;… Ellenberger in Palandt, BGB, 69.Aufl., § 181 Rdn. 2) - auf dem Gedanken, dass die Mitwirkung derselben Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit die Schädigung eines Teils in sich birgt (BGHZ 56, 97; 59, 236). - OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03
Mietrecht; Erbrecht
- BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78
Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes …
- OLG Celle, 26.02.1980 - 4 Wx 4/80
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung …
- OLG Hamm, 06.08.2014 - 15 W 94/14
Familiengerichtliche Genehmigung; Grundstücksübertragung; Minderjähriger
Schwebend unwirksame Ansprüche werden hinsichtlich ihrer Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG DNotZ 1990, 297; KG FGPrax 2011, 79, 81;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdnr. 1490).In diesem Punkt unterscheidet sich der hier vorliegende Fall maßgeblich von einer Konstellation, in dem über die gesetzliche Folge hinaus gehend der Schenkungsvertrag eine Übernahme von Verpflichtungen aus bestehenden Mietverhältnissen durch den Beschenkten vorsieht (vgl. den der Entscheidung des KG FGPrax 2011, 79 zugrunde liegenden Sachverhalt).
- OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 65/16
Gerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines mit …
Anders liegen die Dinge deshalb, wenn das Kausalgeschäft über den gesetzlichen Vertragseintritt hinausgehende oder von diesem unabhängige Abreden zur rechtsgeschäftlichen Übernahme von Verpflichtungen aus jenen Verträgen durch den Erwerber umfasst (OLG Hamm NJW-RR 2014, 1350 f gegenüber KG FamRZ 2011, 736 ff;… jurisPK BGB - Lafontaine, Stand: 15.10.2016, § 1821 Rdnr. 80 f;… Staudinger-Veit a.a.O., Rdnr. 75). - KG, 15.12.2020 - 1 W 1461/20
Zulässigkeit der Übertragung von Miteigentumsanteilen eines Grundstücks an …
Rn. 18 (1) Allerdings werden diese Vorschriften nach ihrem Sinn und Zweck dahin einschränkend ausgelegt, dass sie keine Anwendung finden, wenn das Geschäft für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft ist, vgl. § 107 BGB (…BGHZ, a.a.O., 143; Senat, Beschluss vom 31. August 2010 - 1 W 167/10 - FamRZ 2011, 736, 737 ). - OLG München, 06.12.2011 - 34 Wx 403/11
Grundbuchverfahren: Darlegung der Entgeltlichkeit einer Verfügung eines …
Schwebend unwirksame Ansprüche werden wie künftige Ansprüche behandelt (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 297; KG FGPrax 2011, 79). - KG, 17.11.2022 - 1 W 345/22
Erforderlichkeit einer familienrechtlichen Genehmigung bei Übertragung eines …
Allerdings werden diese Vorschriften nach ihrem Sinn und Zweck dahin einschränkend ausgelegt, dass sie keine Anwendung finden, wenn das Geschäft für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft ist (Senat, Beschluss vom 31. August 2010 - 1 W 167/10 -, FamRZ 2011, 736, 737 ).
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Rechtsprechung
| KG, 25.10.2010 - 12 W 30/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1170 BGB, § 467 Abs 2 FamFG
Aufgebotsverfahren: Antragsberechtigung bei einem Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs bei dessen Abhandenkommen - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Antrag auf Kraftloserklärung des abhanden gekommenen Grundschuldbriefs im Aufgebotsverfahren auch durch den eine Löschungsbewilligung des Grundpfandrechtsgläubiger vorlegenden Eigentümer
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 1170; FamFG § 467
Aufgebotsverfahren; Berechtigung auch des Eigentümers im Falle des abhanden gekommenen Grundschuldbriefs - rechtsportal.de
BGB § 1170; FamFG § 467 Abs. 2
Zulässigkeit des Aufgebotsverfahrens bei Abhandenkommen des Grundschuldbriefs und Erteilung der Löschungsbewilligung - ibr-online
Aufgebotsverfahren bei abhanden gekommenem Grundschuldbrief
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Aufgebot nach Briefverlust
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsfolgen des Abhandenkommens eines Grundschuldbriefes im Falle einer erteilten Löschungsbewilligung durch den namentlich bekannten Gläubiger; Berechtigung zur Führung eines Aufgebotsverfahrens bzgl. der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes durch den Eigentümer
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 07.09.2010 - 70 II 29/09
- KG, 25.10.2010 - 12 W 30/10
Papierfundstellen
- NotBZ 2011, 99
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt …
Auszug aus KG, 25.10.2010 - 12 W 30/10
Rn. 14 Auch aus der Begründung der Entscheidung des BGH vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08 - (NJW-RR 2009, 660 = MDR 2009, 558 = Rpfleger 2009, 325) oder der des KG vom 25. November 1969 - 1 W 7164/69 - OLGZ 1970, 323, ist kein anderes Ergebnis abzuleiten, da diese Beschlüsse jeweils nachhaltig andere Sachverhalte betreffen.
- OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12
Zu den Voraussetzungen einer Antragsberechtigung nach § 467 Abs. 2 FamFG in …
Diesem in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits eingenommenen Standpunkt schließt sich der Senat an (…eingehend: OLG München NJW-RR 2011, S. 594 f; ferner: KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 in Sachen 12 W 30/10 m. zahlr. Nachw.). - OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - 25 Wx 21/13
Voraussetzungen der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs
Daran hat sich dadurch, dass das Aufgebotsverfahren nunmehr im FamFG geregelt ist, nichts geändert (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.11.2010 - 34 Wx 117/10 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 25.10.2010 - 12 W 30/10 - zitiert nach Juris;… Bumiller/Hardes, FamFG, 9. Auflage, § 467 FamFG, Rdn. 3;… Schulte-Bunert/Weinrauch, FamFG, 2. Auflage, § 467 FamFG, Rdn. 2;… Zöller-Geimer, ZPO, 28. Auflage, § 466 FamFG, Rdn. 2;… Keidel/Giers, a.a.O., § 467 FamFG, Rdn. 2; OLG Düsseldorf (Senat), Beschluss vom 08.03.2011 - I-25 Wx 9/11 -). - KG, 14.06.2018 - 13 W 6/18
Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Hypothekenbriefes: Anforderungen …
Ein Aufgebotsverfahren kommt nämlich nur in Betracht, wenn der Grundpfandgläubiger bekannt ist und lediglich der Brief abhandengekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2016 - 3 Wx 153/15, RNotZ 2018, 127 = BeckRS 2016, 126158; KG…, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 12 W 65/14, MDR 2015, 362 [bei juris Rz. 12]; KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 12 W 30/10 , NotBZ 2011, 99 = BeckRS 2010, 27965)], aber nicht, wenn darüber hinaus - wie hier - unklar ist, wer Grundpfandgläubiger ist bzw. nicht glaubhaft gemacht ist, dass sich der Brief zuletzt in den Händen des das Aufgebotsverfahren betreibenden Beteiligten befunden hat. - OLG München, 28.07.2020 - 34 Wx 212/20
Aufgebotsverfahrens durch einen Nachlasspfleger zum Zwecke der Kraftloserklärung …
Dieses Institut kommt nach allgemeiner Ansicht auch im Regelungsbereich des FamFG zur Anwendung (Senat vom 25.7.2017, 34 Wx 110/17 = MittBayNot 2018, 547; OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 134; KG BeckRS 2010, 27965;… BeckOK FamFG/Schlögel 34. Edition § 467 Rn. 2;… MüKoFamFG/Dörndorfer 3. Aufl. § 467 Rn. 2). - KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14
Kraftloserklärung Grundschuldbrief - Aufgebotsverfahren durch belasteten …
Der zugunsten der Beteiligten zu 1) wirkende Titel auf Abtretung der Grundschuld und auf Zustimmung zur Eintragung im Grundbuch schließt insofern die Ermächtigung der Beteiligten zu 2) gemäß § 185 BGB ein, den Grundschuldbrief für kraftlos erklären zu lassen (…vgl. zu ähnlichen Konstellationen z.B. OLG München, 34 Wx 117/10, Beschluss vom 05.11.2010, Rn. 20 f. bei juris;… OLG Düsseldorf, 3 Wx 247/12, Beschluss vom 13.12.2012, Rn. 22 bei juris; Kammergericht, 12 W 30/10, Beschluss vom 25.10.2010, Rn. 16 ff. bei juris).
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Rechtsprechung
| KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
ZPO §§ 91a Abs. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 566; InsO § 111
Erlöschen eines im Mietvertrag vereinbarten Vormietrechts bei Sonderkündigung nach Veräußerung durch den Insovenzverwalter gem. § 111 InsO - Wolters Kluwer
- ibr-online
Erlischt das Vormietrecht bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Erlischt ein Vormietrecht bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch den Erwerber? (IMR 2011, 11)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.07.2010 - 105 O 8/10
- KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 218
- NotBZ 2011, 99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.12.1970 - VIII ZR 77/69
Vorpachtrecht des Grundstückspächters
Auszug aus KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10
Die Frage der Auslegung kann jedoch dahin stehen, ebenso wie die erheblichen Bedenken gegen die Wirksamkeit eines formularmäßigen zeitlich unbeschränkten Vormietrechts, das (allein) den Vermieter auf Dauer an seinen Vertragspartner bindet und diesen entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen dürfte (§ 307 BGB), und die Frage, ob ein derart weites Vormietrecht, das über eine Verlängerungsoption weit hinausgeht, überhaupt als eine auf den Erwerber übergehende mietvertragliche Regelung anzusehen sein könnte (vgl. BGHZ 55, 71 = NJW 1971, 422, 423;… Weidenkaff in: Palandt, a.a.O., § 566 Rn 18).Es ist bereits im Ansatz widersprüchlich, einerseits den Übergang des Vormietrechts nach § 566 BGB damit zu begründen, dass es sich wie eine Option auswirkt (vgl. BGHZ 55, 71 = NJW 1971, 422, 423), andererseits aber bei Anwendung des § 111 InsO das Vormietrecht nicht dem Bereich der Laufzeitregelung zuzuordnen, sondern auf rechtstechnische Unterschiede zur Option abzustellen.
- BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05
Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
Auszug aus KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10
Dies folgt bereits daraus, dass sie zur Überprüfung materiell-rechtlicher Fragen, die im Rahmen einer Entscheidung nach § 91 a ZPO anstehen, nicht statthaft ist (s. BGH NJW 2007, 1591, 1593 Rn 22), und sich Fragen grundsätzlicher Bedeutung prozessualer Art vorliegend nicht stellen. - BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07
Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen; Herausgabeanspruch des Mieters gegen …
Auszug aus KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10
Dass ein Bereicherungsanspruch wegen Erhöhung des Ertragswerts nach vorzeitiger Vertragsbeendigung auf Grund von Investitionen des Mieters gegen den Erwerber in der Zwangsvollstreckung besteht (BGHZ 180, 293 = NJW 2009, 2374), begründet keine andere Wertung, da der Bereicherungsanspruch gerade das Nichtbestehen vertraglicher Ansprüche voraussetzt.
- BGH, 03.07.2002 - XII ZR 39/00
Auslegung eines Mietvorvertrages über noch zu errichtende Kinoräume
Auszug aus KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10
Denn dies macht das Wesen jedes Vormietrechts aus (s. § 464 Abs. 2 BGB entsprechend und BGH NJW 2002, 3016, 3019). - OLG Köln, 15.10.2001 - 13 U 94/99
Verfahrensrecht; Mietrecht; Schadensersatz wegen Verlust bei Verkauf einer …
Auszug aus KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10
Zu diesem Zweck wird dem Erwerber ein Sonderk ü ndigungsrecht eingeräumt, das sich nicht etwa in der Verkürzung vereinbarter Kündigungsfristen oder Laufzeiten erschöpft, sondern eine Durchbrechung des Grundsatzes des § 566 BGB darstellt: Die Verpflichtung, das Mietobjekt die ganze vertraglich ausgemachte Zeit zu überlassen, geht auf den Erwerber nicht ü ber (s. RGZ 63, 66, 68; ferner OLG Köln ZMR 2002, 749, 750 zum Nichtübergang eines Optionsrechts), woraus z.B. auch folgt, dass die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses nach Ausübung des Sonderkündigungsrechts zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, der durch die Veräußerung seine Pflichtenstellung insoweit nicht verliert, führen kann (s. RGZ 63, 66; OLG Köln ZMR 2002, 749, 750). - RG, 16.03.1906 - III 348/05
Haftung des Vermieters im Falle der Zwangsversteigerung.
Auszug aus KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10
Zu diesem Zweck wird dem Erwerber ein Sonderk ü ndigungsrecht eingeräumt, das sich nicht etwa in der Verkürzung vereinbarter Kündigungsfristen oder Laufzeiten erschöpft, sondern eine Durchbrechung des Grundsatzes des § 566 BGB darstellt: Die Verpflichtung, das Mietobjekt die ganze vertraglich ausgemachte Zeit zu überlassen, geht auf den Erwerber nicht ü ber (s. RGZ 63, 66, 68; ferner OLG Köln ZMR 2002, 749, 750 zum Nichtübergang eines Optionsrechts), woraus z.B. auch folgt, dass die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses nach Ausübung des Sonderkündigungsrechts zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, der durch die Veräußerung seine Pflichtenstellung insoweit nicht verliert, führen kann (s. RGZ 63, 66; OLG Köln ZMR 2002, 749, 750). - RG, 31.01.1908 - III 245/07
Konkurs des Untervermieters; Masseschuld
Auszug aus KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10
Die Vorschrift bezweckt - ebenso wie die Parallelvorschrift des § 57 a ZVG für den Erwerb durch Zwangsvollstreckung - letztlich im Interesse der Gläubiger des Vermieters die Erzielung eines möglichst hohen Erlöses (vgl. etwa RGZ 67, 372, 376).
- LG Karlsruhe, 07.05.2013 - 11 O 53/11
Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer Mietvertragsklausel über ein Vormietrecht; …
Die Vereinbarung eines zeitlich unbeschränkten Vormietrechts mag daher einzelvertraglich wirksam sein, da dadurch die Bewegungsfreiheit des Mieters nicht derart eingeengt wird, dass die Klausel als sittenwidrig im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB zu werten ist (OLG Hamm, ZMR 1992, 148, 149), sie kann jedoch formularmäßig nicht wirksam vereinbart werden, da sie den Vertragspartner wegen der dauerhaften Bindung entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB; ebenso erhebliche Bedenken KG MDR 2011, 218).
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