Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3115
OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01 (https://dejure.org/2002,3115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2002 - 6 U 43/01 (https://dejure.org/2002,3115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2002 - 6 U 43/01 (https://dejure.org/2002,3115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Nr 11 HeilMWerbG, § 11 Nr 13 HeilMWerbG, § 12 Abs 1 HeilMWerbG, § 1 UWG, EWGRL 28/92
    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Vereinbarkeit nationaler Verbote der Öffentlichkeitswerbung mit Gemeinschaftsrecht; Werbung für ein Ginsengpräparat mit einer Konsumentenbefragung, einer Verlosung und krankheitsbezogenen Aussagen

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Werbung für Ginseng-Präparate und zur Festlegung der Richtlinie 92/28/EWG als Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Werbung für Ginseng-Präparate und zur Festlegung der Richtlinie 92/28/EWG als Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite der Richtlinie 92/28/EWG über die Werbung für Humanarzneimittel; Zulässigkeit von Werbebeschränkungen im HWG; Wettbewerbsbeeinflussung durch Auswertung einer "Konsumentenbefragung"; Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung durch positive Äußerungen Dritter über ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 11 Nr. 11; ; HWG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 11 Nr. 11; HWG § 13
    Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz - Beeinflussung des Wettbewerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unzulässige Werbung für Ginseng-Präparate - Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2002, 931
  • GRUR-RR 2002, 363 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 06.02.1995 - 6 U 191/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass die Richtlinie 92/28/EWG keine abschließende Vollharmonisierung herbeiführt, sondern lediglich den Mindeststandard der Werbebeschränkungen für Arzneimittel harmonisiert (NJW-RR 96, 750, 751; gleicher Ansicht: OLG Düsseldorf WRP 98, 806, 808; Bülow/Ring, HWG, 2. Auflage, Rdz. 5 a Einführung).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte das Landgericht daher auch bei Stellung (nur) des Hauptantrages das Verbot der konkreten Verletzungsform als minus gegenüber dem zu unbestimmt gefassten Klageantrag zu c) aussprechen können (vgl. BGH WRP 99, 421, 424 ­ Vorratslücken ­ mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 31.10.1994 - 25 U 5213/94

    Verbandsklagebefugnis von Wettbewerbsverbänden ; Pflichtangaben auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
    An dieser Auffassung hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung und mit Rücksicht auf die hierzu vertretene Gegenmeinung (vgl. KG GRUR 95, 684, 688; Gröning, Heilmittelwerberecht, Einleitung RL Rdz. 21 ff.; Doepner a.a.O., Einleitung Rdz. 30) fest.
  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 215/90

    Hyanit - HWG - Äußerungen Dritter; Schutz der Gesundheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
    Dass die Äußerungen keinen einzelnen, identifizierbaren Personen zugeschrieben werden, ist unerheblich (vgl. BGH GRUR 92, 874 ­ Hyanit).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung

    Der Beklagten ist es nach der Entscheidung des Berufungsgerichts (OLG Frankfurt am Main GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730) verboten,.
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung II

    Das Berufungsgericht hat die Berufung insoweit zurückgewiesen (OLG Frankfurt a.M. GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2004 - 6 U 79/03

    Arzneimittelwerbung: Verfassungsmäßigkeit und Richtlinienkonformität des

    Insoweit hält der Senat an seiner bereits im Urteil vom 07.03.2002 ­ 6 U 43/01 (GRUR Int. 02, 931 = WRP 02, 730 ­ Werbung für Roten Ginseng) dargelegten Auffassung fest.
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 94/02

    Irreführende Werbung für Ginseng-Arzneimittel

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Frankfurt am Main GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2006 - 11 LA 138/05

    Umfang des heilmittelrechtlichen Werbeverbots aus § 10 Abs. 1 HWG bezüglich eines

    Es muss deshalb an dieser Stelle nicht vertieft werden, ob die Richtlinie 92/28/EWG lediglich einen Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel festlegt, durch den die Bundesrepublik nicht gehindert ist, bereits bestehende, im Heilmittelwerbegesetz nominierte weitergehende Werbebeschränkungen auf diesem Gebiet beizubehalten (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 7.3.2002 - 6 U 43/01 -, Pharma Recht 2002, 222; vgl. auch BGH, Teilurt.
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02
    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Frankfurt am Main GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730).
  • LG Hagen, 08.08.2012 - 22 O 17/12

    Werbung mit einer Konsumentenbefragung ohne Angabe der Fundstelle der

    Ähnliche Erwägungen liegen im Übrigen offenbar auch dem Werbeverbot des § 11 Nr. 11 HWG zugrunde, dass nämlich von positiven Äußerungen Dritter über ein Arzneimittel die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung ausgeht, weil "derartige Stellungnahmen einerseits den Eindruck der Neutralität erwecken, andererseits jedoch nicht nachprüfbar sind" (vgl. OLG G, 6. Zivilsenat, Urteil vom 07.03.2002 - 6 U 43/01 - Fundstelle: Juris zu der Frage der Zulässigkeit einer Werbung für ein bestimmtes Präparat mit einer Konsumentenbefragung ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1480
OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00 (https://dejure.org/2001,1480)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.03.2001 - 8 U 2844/00 (https://dejure.org/2001,1480)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. März 2001 - 8 U 2844/00 (https://dejure.org/2001,1480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Forderung; Einziehung; Unterlassung; Abtretung; Sicherheit; Gerichtsstand; Erfüllungsort; Verbraucherkredit; Darlehn; Bausparvertrag; Zinsen

  • Judicialis

    BGB § 269 Abs. 1; ; BGB § 270 Abs. 4; ; BGB §§ 812 ff.; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 b; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 6; ; ZPO § 29 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Verbraucherkreditvertrag - Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Klage auf Unterlassung der Einziehung zur Sicherheit abgetretener Forderung - unzulässige Sicherheit - Rückforderung - Darlehenstilgung durch Bausparguthaben oder Kapitallebensversicherung - Angabe des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 269 Abs. 1, § 270 Abs. 4, §§ 812 ff; VerbrKrG §§ 4, 6 Abs. 2 Satz 6; ZPO § 29 Abs. 1
    Wirksamkeit eines am Ende der Laufzeit durch Auszahlung einer Kapitallebensversicherung zu tilgenden Verbraucherkreditvertrages nur bei Angabe eines Tilgung, Zinsen und sonstige Kosten umfassenden Gesamtbetrages

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1716 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1368 (Ls.)
  • ZIP 2001, 1531
  • WM 2001, 1854
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.07.1995 - VI ZR 409/94

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00
    Denn die Verwertung von Sicherheiten setzt voraus, dass der gesicherte Anspruch fällig ist (BGH, NJW-RR 1995, 1369 m.w.N.) und der Sicherungsgeber in Verzug kommt (vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 398 Rdn. 22 m.w.N.), woran es hier fehlt.
  • BGH, 07.07.1992 - KZR 28/91

    Umfang der Formnichtigkeit bei Abänderung eines Patentlizenzvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00
    Zwar ist gegen das Schriftformerfordernis nicht verstoßen, wenn ein Vertrag in zwei (oder mehrere) voneinander getrennt beurkundete Vereinbarungen aufgespalten wird (BGHZ 84, 322 [324]; BGHZ 119, 112 [114]; BGH, NJW 1997, 2954).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00
    Da sich die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Leipzig als Gericht der ersten Instanz aus § 29 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 ZPO ergibt, soweit die Unterlassung der Einziehung von Gehaltsforderungen beansprucht wird, und die Kläger nach teilweiser Berufungsrücknahme die Klage im Übrigen nicht mehr weiterverfolgen, kann der Senat die Frage offen lassen, ob bei Inlandsfällen neben § 39 ZPO die §§ 288 Abs. 3, 296 Abs. 3 ZPO Anwendung finden mit der Folge, dass die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist präkludiert wäre (so Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 39 Rdn. 1; MüKo/Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 296 Rdn. 153 ff.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 39 Rdn. 14; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 39 Rdn. 8; differenzierend Musielak/Schmid, ZPO, 2. Aufl., § 39 Rdn. 6; a.A. OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 99, 101 f.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 864, 866; MüKo/Patzina, a.a.O., § 39 Rdn. 6; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 39 Rdn. 5; offen lassend BGHZ 134, 127 [134 f.] = NJW 1997, 396, 398).
  • BGH, 29.06.1982 - KZR 19/81

    Schriftformerfordernis nach § 34 GWB

    Auszug aus OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00
    Zwar ist gegen das Schriftformerfordernis nicht verstoßen, wenn ein Vertrag in zwei (oder mehrere) voneinander getrennt beurkundete Vereinbarungen aufgespalten wird (BGHZ 84, 322 [324]; BGHZ 119, 112 [114]; BGH, NJW 1997, 2954).
  • BGH, 20.06.1996 - I ZR 94/94

    Abtretungsverbot nach Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen -

    Auszug aus OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00
    Da sich die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Leipzig als Gericht der ersten Instanz aus § 29 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 ZPO ergibt, soweit die Unterlassung der Einziehung von Gehaltsforderungen beansprucht wird, und die Kläger nach teilweiser Berufungsrücknahme die Klage im Übrigen nicht mehr weiterverfolgen, kann der Senat die Frage offen lassen, ob bei Inlandsfällen neben § 39 ZPO die §§ 288 Abs. 3, 296 Abs. 3 ZPO Anwendung finden mit der Folge, dass die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist präkludiert wäre (so Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 39 Rdn. 1; MüKo/Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 296 Rdn. 153 ff.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 39 Rdn. 14; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 39 Rdn. 8; differenzierend Musielak/Schmid, ZPO, 2. Aufl., § 39 Rdn. 6; a.A. OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 99, 101 f.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 864, 866; MüKo/Patzina, a.a.O., § 39 Rdn. 6; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 39 Rdn. 5; offen lassend BGHZ 134, 127 [134 f.] = NJW 1997, 396, 398).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01
    Auszug aus OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00
    OLG Dresden, Urteil vom 23.03.2001, Az: 8 U 2844/00 [nicht rechtskräftig; die Beklagte hat die zugelassene Revision eingelegt, welche beim BGH das Az: XI ZR 156/01 führt].
  • BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 62/95

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche wegen Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00
    Demgegenüber wäre die Hauptpflicht der Kläger, die Rückerstattung und Verzinsung des Darlehens, an deren Wohnsitz in bei Leipzig zu erfüllen (vgl. OLG Stuttgart, WM 1993, 17; BayObLG, NJW-RR 1996, 956).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 14/83

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Werklohn für durchgeführte Bauarbeiten gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00
    Die in Streit stehenden Unterlassungspflichten sind die Kehrseite dieses Rechtes, so dass es hinsichtlich der Bestimmung des Erfüllungsortes darauf ankommt, wo die Beklagte das Recht in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH, NJW 1985, 561).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    "Magic Print"; Anforderungen an die Schriftform eines Vertragsstrafeversprechens

    Auszug aus OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00
    Auch insoweit findet § 269 Abs. 1 BGB Anwendung (BGH, a.a.O.; NJW 1974, 410).
  • BGH, 11.03.1997 - KZR 44/95
    Auszug aus OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00
    Zwar ist gegen das Schriftformerfordernis nicht verstoßen, wenn ein Vertrag in zwei (oder mehrere) voneinander getrennt beurkundete Vereinbarungen aufgespalten wird (BGHZ 84, 322 [324]; BGHZ 119, 112 [114]; BGH, NJW 1997, 2954).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1982 - 17 U 65/81
  • BGH, 22.07.2008 - XI ZR 389/07

    Zur Kondizierbarkeit von Personalsicherheiten eines Kreditnehmers

    cc) Dem vermag sich der erkennende Senat, der die Frage bislang offengelassen hat (BGHZ 149, 302, 305), mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Dresden, WM 2001, 1854, 1858 mit zust. Anm. Mues EWiR 2001, 887, 888 und Peters/Gröpper WuB I E 2. § 4 VerbrKrG - 1.02; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2008 - I-5 W 39/08, Umdruck S. 3; Soergel/Häuser, BGB 12. Aufl. § 6 VerbrKrG Rdn. 22 f.; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB [2004] § 494 Rdn. 33; Peters in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch aaO Rdn. 229, 231, 392; Peters/Münscher, Verbraucherdarlehensrecht S. 113; Münstermann/Hannes, VerbrKrG Rdn. 306; v. Rottenburg in v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, VerbrKrG 2. Aufl. § 6 Rdn. 41; Godefroid, Verbraucherkreditverträge 3. Aufl. Rdn. 260; Scholz, Verbraucherkreditverträge 2. Aufl. Rdn. 243; Drescher, Verbraucherkreditgesetz und Bankenpraxis Rdn. 171) jedenfalls für den hier im Streit stehenden Fall eines eine wirksame Verbindlichkeit sichernden abstrakten Schuldversprechens mit Vollstreckungsunterwerfungserklärung nicht anzuschließen.

    Ein nicht im Darlehensvertrag angegebenes vollstreckbares Schuldversprechen ist deshalb - wenn es wie hier eine bestehende Verbindlichkeit sichert - nicht kondizierbar (ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2008 - I-5 W 39/08, Umdruck S. 3; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 2007 - I-16 U 227/06, Umdruck S. 29; im Ergebnis ebenso: OLG Dresden WM 2001, 1854, 1858).

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Diesem Antrag hat das Berufungsgericht stattgegeben (OLG Dresden WM 2001, 1854).
  • OLG Hamm, 04.06.2007 - 5 U 42/07

    Bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch eines Darlehensnehmers, der nach

    Während ein Teil der Literatur und Rechtsprechung einen Bereicherungsanspruch des Darlehensnehmers in dieser Konstellation verneint (vgl. mit jeweils differenzierenden Begründungen OLG Dresden, Urteil vom 23.03.2001, Az.: 8 U 2844/00, Juris Rz. 72; Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 2. Auflage, § 494 Rz. 12; Scholz, Verbraucherkreditverträge, 2. Auflage, Rz. 243; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, § 494 Rz. 33; von Rottenburg, in: Graf von Westphalen/Emmerich/von Rottenburg, Verbraucherkreditgesetz, 2. Auflage, § 6 Rz. 41; Drescher, Verbraucherkreditgesetz und Bankenpraxis, Rz. 171), wird das Bestehen eines solchen Anspruchs in anderen Teilen der Rechtslehre bejaht (vgl. mit unterschiedlichen Begründungen Mü-Ko-Ulmer, BGB, 4. Auflage, § 494 Rz. 33; Bamberger/Roth-Möller/Wendehorst, BGB, § 494 Rz. 13; Bülow/Artz, Heidelberger Kommentar zum Verbraucherkredit, 6. Auflage, § 494 BGB Rz. 67; Erman-Saenger, BGB, 11. Auflage § 494 Rz. 17; Seibert, Handbuch zum Gesetz über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozessordnung und anderer Gesetze, § 6 VerbrKrG Rz. 8).

    d) Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte darauf, dass nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Personalsicherheiten ihren Rechtsgrund in sich selbst tragen und es den Abschluss eines gesonderten Sicherungsvertrags nicht bedarf (BGH NJW 2005, 1576, 1578; BGH NZG 2007, 140, 141, vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 23.03.2001, Az.: 8 U 2844/00, Juris Rz. 72).

  • OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06

    Schuldübernahme; Umdeutung; Verbraucherdarlehen; formnichtig; Zeitbestimmung

    Zwar könnte der Beklagte grundsätzlich gem. § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG a.F. unter Berücksichtigung der verminderten Zinsen eine Neuberechnung der monatlichen Leistungsraten und gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Rückzahlung überzahlter Zinsen verlangen (vgl. BGHZ 149, 302, 310 zu Senatsurteil WM 2001, 1854; zur näheren Ausgestaltung des Neuberechnungsanspruchs jüngst BGH WM 2006, 1243).
  • KG, 18.02.2016 - 2 AR 6/16

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts Wuppertal (LG Wuppertal, Urteil vom 23. Dezember 2014 - 5 O 242/14 -, Rn. 32, juris), auf die sich die Klägerin stützt, gilt dies auch im Falle eines Darlehensvertrags, so dass die aus einem solchen Vertrag entstehenden Verpflichtungen des Kreditinstituts grundsätzlich an dessen Sitz zu erfüllen sind (OLG Dresden, Urteil vom 23. März 2001 - 8 U 2844/00 -, Rn. 63, juris, WM 2001, 1854; Musielak/Heinrich, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 29 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 16 U 227/06

    Zulässige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung mit

    Die - bislang vom Bundesgerichtshof (BGHZ 149, 302 = WM 2002, 380) offen gelassene - Streitfrage, ob einem Darlehensnehmer, der nach Abschluss des Verbraucherkreditvertrages gleichwohl eine nicht in diesem genannte Sicherheit bestellt, ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch zusteht (so OLG Hamm, WM 2007, 1839 m. w. Nachw.), oder ob § 6 Abs. 2 Satz 6 1. HS VerbrKrG lediglich ein Recht begründet, die Bestellung von nicht im Kreditvertrag angegebenen Sicherheiten zu verweigern (vgl. OLG Dresden, WM 2001, 1854 m. w. Nachw.), muss hier deshalb nicht entschieden werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - I-23 U 29/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4879
OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - I-23 U 29/01 (https://dejure.org/2001,4879)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.2001 - I-23 U 29/01 (https://dejure.org/2001,4879)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - I-23 U 29/01 (https://dejure.org/2001,4879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01
    Die Grundsätze eines sog. faktischen Dienstverhältnisses (BGH NJW 2000, 2983) kommen mangels wirtschaftlicher und sozialer Überlegenheit der Klägerin nicht Betracht.
  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 172/92

    Ausschluß bereicherungsrechtlicher Rückforderung bei Darlehensvermittlung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01
    Die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB setzt nur einen bewußten oder zumindest leichtfertigen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot voraus, nicht aber das Bewußtsein der Vertragsnichtigkeit oder ein leichtfertiges Sicherschließen vor der Erkenntnis dieser Rechtsfolge (BGH NJW 1993, 2108) Die Voraussetzungen des § 817 Satz 2 BGB sind hier erfüllt.
  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01
    Die Zuvielforderung von Zinsen war - auch wenn sie eine Nebenforderung im Sinne von § 4 ZPO betrifft - im Rahmen der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (BGH NJW 1988, 2173; BGH LM § 92 ZPO Nr. 7).
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 314/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Anwendung der Saldotheorie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01
    Dieser Beteiligte ist Gläubiger eines einheitlichen, von vornherein durch Abzug der ihm zugeflossenen Vorteile beschränkten Bereicherungsanspruchs (BGH NJW 1999, 1181).
  • BGH, 15.06.1977 - I ZR 184/75

    Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01
    Denn unter den Begriff des Kontierens fällt die Entscheidung über die kontenmäßige und damit zugleich steuerliche Zuordnung eines Geschäftsvorganges und deren Kenntlichmachung durch handschriftliche oder maschinelle Kennzeichnung, durch Eintragung in Kontierlisten, durch geordnete Ablage oder auf mechanischem Wege (BGH BB 1977, 1342; OLG Nürnberg BB 1981, 627; OLG Hamm DStR 1979, 627; Cichon/Späth, a.a.O., § 6 StBerG, Anmerkung B 111.2 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.01.1988 - VII R 60/86

    Zum Umfang des Buchführungsprivilegs der steuerberatenden Berufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01
    Nur die laufende Buchführung (einschl. laufender Lohnabrechnung und Fertigung von Lohnsteueranmeldungen) darf - ausnahmsweise - gemäß § 6 Nr. 4 StBerG den dort genannten Personen mit entsprechender Ausbildung überlassen werden (BFHE 152, 393; Gehre a.a.O., § 6 Rndr. 7 mit weiteren Nachweisen), nicht dagegen die Fertigung von Umsatzsteuervoranmeldungen (BFHE 138, 129 = Bundessteuerblatt 1983 II 318; KG Berlin Stbg 1989, 228; Charlier/Peter StBerG, 39. Lieferung 1991, § 6 Rndr. 19 mit weiteren Nachweisen) und die umsatzsteuerrechtliche Berechnung (OLG Frankfurt DStR. 1991, 1300; Gehre, a.a.O.).
  • BFH, 01.03.1983 - VII R 27/82

    Hilfeleistung in Steuersachen - Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01
    Nur die laufende Buchführung (einschl. laufender Lohnabrechnung und Fertigung von Lohnsteueranmeldungen) darf - ausnahmsweise - gemäß § 6 Nr. 4 StBerG den dort genannten Personen mit entsprechender Ausbildung überlassen werden (BFHE 152, 393; Gehre a.a.O., § 6 Rndr. 7 mit weiteren Nachweisen), nicht dagegen die Fertigung von Umsatzsteuervoranmeldungen (BFHE 138, 129 = Bundessteuerblatt 1983 II 318; KG Berlin Stbg 1989, 228; Charlier/Peter StBerG, 39. Lieferung 1991, § 6 Rndr. 19 mit weiteren Nachweisen) und die umsatzsteuerrechtliche Berechnung (OLG Frankfurt DStR. 1991, 1300; Gehre, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 30.10.1990 - 3 U 1293/89

    Neufestsetzung von Steuern ; Rückerstattung von Steuerberatungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01
    Der Verstoß gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§ 5 StBerG) macht den Vertrag gemäß § 134 BGB nichtig (BGHZ 132, 231/232; OLG Koblenz NJW 1991, 430; OLG Naumburg DStR 1994, 1248; Gehre StBerG, 4. Aufl. 1999, § 5 Rdnr. 3 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 15.04.1993 - 4 U 1/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01
    Der Verstoß gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§ 5 StBerG) macht den Vertrag gemäß § 134 BGB nichtig (BGHZ 132, 231/232; OLG Koblenz NJW 1991, 430; OLG Naumburg DStR 1994, 1248; Gehre StBerG, 4. Aufl. 1999, § 5 Rdnr. 3 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75

    METRO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01
    Die Dienstleistung aufgrund eines nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages ist nicht wertlos, wenn der Mandant sonst eine andere - zur Geschäftsbesorgung befugte - Person beauftragt hätte und an diese eine entsprechende Vergütung hätten zahlen müssen (BGHZ 70, 18).
  • BFH, 25.04.1995 - VII R 86/94

    Zulässigkeit einer steuerlichen Hilfeleistung eines Arbeitnehmers für seinen

  • OLG Köln, 05.12.1972 - Ss OWi 190/72
  • BFH, 17.07.1979 - VII B 20/77

    Einstweilige Anordnung - Beschwerde - Erledigung in der Hauptsache

  • BFH, 07.06.2017 - II R 22/15

    Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt

    bb) § 6 Nr. 4 StBerG kann im Hinblick auf seinen klaren Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung nicht entsprechend auf die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen angewendet werden (Urteile des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 19. Oktober 2001  23 U 29/01, OLG-Report Hamm Düsseldorf Köln 2002, 210, und des OLG Hamm vom 18. Juli 2006  4 U 17/06, Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst --DStRE-- 2006, 1562; Bethge, Deutsches Steuerrecht 2006, 1959; Riddermann in Kuhls u.a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl. 2012, § 6 Rz 22; Späth, Handbuch der Steuerberatung, Fach B, § 6 StBerG Rz B 111.3).
  • LG Hamburg, 05.05.2017 - 418 HKO 39/15

    Hilfeleistung in Steuersachen: Erstellung automatisierter Jahresabschlüsse als

    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet dabei im Rahmen der Buchführung drei Tätigkeitsbereiche, nämlich das Einrichten der Buchführung (Aufstellen des Kontenplans), die laufende Buchführung und die Erstellung von Abschlüssen (BVerfG, Urteil vom 18. Juni 1980 - 1 BvR 697/77, NJW 1981, 33, 34 vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 23 U 29/01, NJOZ 2002, 527, 528).

    Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen handelt es sich um eine Vorbehaltsaufgabe im Sinne des § 1 StBerG, die den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juni 1980 - 1 BvR 697/77, OLG Köln, Urteil vom 18.10.2001, Az.: 8 U 45/01; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2005, Az.: 23 U 164/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2001, Az.: 23 U 29/01; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2010, Az.: 23 U 174/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2012, Az.: I-20 U 122/11; LG Dessau-Roßau, Urteil vom 10.05.2015, Az.: 3 O 50/14; LG Köln, Urteil vom 26.08.1993, Az.: 31 O 144/93; Erbs/Kohlhaas, StBerG, § 1, Rn.13).

    Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach den §§ 242 ff. HGB ist zudem grundsätzlich für die Besteuerung von Bedeutung, vgl. § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG, da bereits die in dem Jahresabschluss enthaltende Handelsbilanz für die nach dem EStG zu erstellende Steuerbilanz maßgeblich ist (BVerfG, Urteil vom 18.06.1980 - 1 BvR 697/77, NJW 1981, 33; 34; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2011, Az.: 23 U 29/01, NJOZ 2002, 527, 528).

    Diese Voraussetzung ist bereits dann erfüllt, wenn jemand ausdrücklich oder erkennbar die Absicht verfolgt, die Tätigkeit in gleicher Art zu wiederholen und zu einem wiederkehrenden oder dauernden Bestandteil seiner selbständigen (nach eigenem Willen, eigenverantwortlich und weisungsabhängigen Beschäftigung zu machen, wobei selbst eine einmalige Tätigkeit genügt, wenn aus den Umständen, insbesondere der Einrichtung eines Büros, der Wille erkennbar ist, eine derartige Tätigkeit zu wiederholen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2011 - 23 U 29/01, NJOZ 2002, 527, 529).

    Nach § 817 S. 2 BGB ist ein solcher Anspruch ausgeschlossen, wenn dem Leistenden ein Gesetzesverstoß, wie er hier in Rede steht, zur Last fällt, bei dem der Leistende leichtfertig vor dem Verbotensein seines Handelns die Augen verschlossen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2001 - 23 U 29/01, NJOZ 2002, 527, 530; Palandt/Sprau, BGB, 75.Auflage 2016, § 817 BGB Rn. 8 m.N.) Diese Voraussetzung ist hier erfüllt.

  • LG Hamburg, 28.04.2016 - 413 HKO 44/15

    Dienstleistungsvertragsverhältnis: Nichtigkeit des Vertrages wegen unbefugter

    Nur die laufende Buchführung (einschließlich laufender Lohnabrechnung und Fertigung von Lohnsteueranmeldungen) darf - ausnahmsweise - gemäß § 6 Nr. 4 StBerG den dort genannten Personen mit entsprechender Ausbildung überlassen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2001 - 23 U 29/01, NJOZ 2002, 527 m.N.), nicht dagegen die Fertigung von Jahresabschlüssen sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen und die umsatzsteuerrechtliche Berechnung.

    Diese Voraussetzung ist bereits dann erfüllt, wenn jemand ausdrücklich oder erkennbar die Absicht verfolgt, die Tätigkeit in gleicher Art zu wiederholen und zu einem wiederkehrenden oder dauernden Bestandteil seiner selbständigen (nach eigenem Willen, eigenverantwortlichen und weisungsunabhängigen Beschäftigung zu machen, wobei selbst eine einmalige Tätigkeit genügt, wenn aus den Umständen, insbesondere der Einrichtung eines Büros, der Wille erkennbar ist, eine derartige Tätigkeit zu wiederholen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2001 - 23 U 29/01, NJOZ 2002, 527, 529).

    Nach § 817 S. 2 BGB ist ein solcher Anspruch bereits ausgeschlossen, wenn dem Leistenden ein Gesetzesverstoß, wie er hier in Rede steht, zur Last fällt, bei dem der Leistende leichtfertig vor dem Verbotensein seines Handelns die Augen verschlossen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2001 - 23 U 29/01, NJOZ 2002, 527, 530; Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl. 2016, § 817 BGB Rn. 8 m.N.).

  • OLG Hamburg, 29.09.2016 - 4 U 81/16

    Hilfeleistung in Steuersachen: Erstellung einer automatisierten

    Im Rahmen der Buchführung sind drei Tätigkeitsbereiche zu unterscheiden, nämlich das Einrichten der Buchführung (Aufstellen des Kontenplans), die laufende Buchführung und die Erstellung von Abschlüssen (BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1980 - 1 BvR 697/77, Rn. 42 ff., OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 23 U 29/01, Rn. 4 ff, jeweils zitiert nach Juris).

    Nur die laufende Buchführung (einschließlich laufender Lohnabrechnung und Fertigung von Lohnsteueranmeldungen) darf gemäß § 6 Nr. 4 StBerG ausnahmsweise den dort genannten Personen mit entsprechender Ausbildung überlassen werden, nicht dagegen die Fertigung von Umsatzsteuervoranmeldungen und die umsatzsteuerrechtliche Berechnung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 23 U 29/01, Rn. 8 m.w.N. zitiert nach Juris; Gehre/Koslowski, Steuerberatungsgesetz, 6. Auflage 2009, § 6 Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 135/04

    Kein Honoraranspruch bei Steuerberatungsvertrag mit Sozietät aus deutschem und

    Geschäftsmäßigkeit liegt vielmehr bereits dann vor, wenn jemand ausdrücklich oder erkennbar die Absicht verfolgt, die Tätigkeit in gleicher Art zu wiederholen und zu einem wiederkehrenden oder dauernden Bestandteil seiner selbständigen (nach eigenem Willen vorgenommenen, eigenverantwortlichen und weisungsunabhängigen) Beschäftigung zu machen (BFH DStR 1996, 603; Urteil des Senats vom 19.10.2001 - 23 U 29/01, GI 2002, 31).

    Die Abwicklung nach Bereicherungsrecht soll nicht demjenigen, der eine gesetzwidrige Geschäftsbesorgung vornimmt, auf einem Umweg entgegen § 134 BGB doch eine Vergütung verschaffen, sondern nur verhindern, dass der Empfänger der Leistungen daraus einen ungerechtfertigten Vorteil zieht; dies gilt vor allem dann, wenn die Nichtigkeit des Vertrags auch erlaubte Leistungen erfasst (BGH NJW 2000, 1560, 1562; Urteil des Senats vom 19.10.2001 - 23 U 29/01, GI 2002, 31).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2005 - 23 U 164/04

    Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen § 5 StBerG nichtigen Dienstvertrages

    Die übrigen Buchhaltungsarbeiten (Einrichten der Buchführung / Aufstellen des Kontenplans / Erstellen von Abschlüssen) sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen und sämtliche Steuererklärungen sind uneingeschränkt den steuerberatenden Berufen vorbehalten (Senat, Urteil vom 19.10.2001 = 23 U 29/01 = OLGR 2002, 210 = GI 2002, 31 mit Hinweisen auf die Rspr. und Lit.).

    Eine geschäftsmäßige Ausübung erfordert keine gewerbsmäßige Tätigkeit; es genügt eine einmalige Tätigkeit, wenn aus den Umständen der Wille erkennbar ist, eine derartige Tätigkeit zu wiederholen (Senat 23 U 29/01).

  • LG Freiburg, 24.09.2010 - 2 O 111/10

    Verstoß gegen § 5 StBerG macht einen Vertrag nach § 134 BGB nichtig; Nichtigkeit

    Nach § 6 Nr. 4 StBerG darf nur die laufende Buchführung den dort genannten Personen überlassen werden (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 210, [...] Rdnr 8).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 23 U 124/03

    Möglicher Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Steuerberatung und

    Der Verstoß gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§ 5 StBerG) macht den Vertrag gemäß § 134 BGB nichtig (Senat, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 23 U 29/01, veröffentlicht in GI 2002, 31 = OLGR 2002, 210 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2005 - 23 U 225/04
    Die Abwicklung nach Bereicherungsrecht solle nämlich nicht demjenigen, der eine gesetzwidrige Geschäftsbesorgung vornimmt, auf einem Umweg entgegen § 134 BGB doch eine Vergütung verschaffen, sondern nur verhindern, dass der Empfänger der Leistungen daraus einen ungerechtfertigten Vorteil zieht; dies gilt vor allem dann, wenn die Nichtigkeit des Vertrags auch erlaubte Leistungen erfasst (BGH NJW 2000, 1560, 1562; Urteile des Senats vom 19.10.2001 - 23 U 29/01, GI 2002, 31, und vom 20.5.2005 - I - 23 U 135/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 30.11.1999 - 25 U 3487/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2867
OLG München, 30.11.1999 - 25 U 3487/99 (https://dejure.org/1999,2867)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.1999 - 25 U 3487/99 (https://dejure.org/1999,2867)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 1999 - 25 U 3487/99 (https://dejure.org/1999,2867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.03.1999 - 1 A 1.97

    Risikozuschläge bei Tarifwechsel in der Krankenkosten-Vollversicherung

    Auszug aus OLG München, 30.11.1999 - 25 U 3487/99
    Diese Einstufung darf aber auch bei solchen Fallgestaltungen nicht nachteilig geändert werden (vgl. BVerwG NVersZ 1999, 376).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05

    Anpassung des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung nach

    Das Lebensalter des Versicherungsnehmers ist jedoch nicht Bestandteil der "erneuten Risikoprüfung", die § 178e Satz 2 VVG dem Beklagten verwehrt (a.A. OLG München VersR 2000, 575 und - ohne nähere Begründung - Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 178e VVG Rdn. 1 a.E.).
  • OLG Hamburg, 19.07.2005 - 9 U 28/05

    Krankenversicherung: Maßgebliches Eintrittsalter nach Erhöhung der

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und sich zur Begründung im Wesentlichen auf ein Urteil des OL.G München vom 30.11.1999 (NVersZ 2000, 374) gestützt.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3476/01

    Alimentation; Anpassungsanspruch; Beamtenrecht; Beihilfe; Fürsorgepflicht;

    Aber ebensowenig wie sich die Vorschrift ausdrücklich auf ein vollumfängliches Entfallen des Beihilfeanspruchs bezieht, schließt sie die Anpassung auf Grund eines nur teilweisen Wegfalls des Beihilfeanspruchs aus (vgl. LG Saarbrücken, Urt. v. 28.5.1997 - 12 O 214/96 -, zitiert nach juris; Präve, VersR 1998, 397, 399; Honsell, Berliner Kommentar zum VVG, § 178 e RdNr. 1; OLG München, Urt. v. 30.11.1999 - 25 U 3487/99 -, VersR 2000, 575; zweifelnd SaarlVerfGH, Urt. v. 17.12.1996 - Lv 3/95 -, NVwZ-RR 1997, 449, 457).

    Sofern die von einer nachteiligen Änderung der Beihilfeleistungen, zum Beispiel der - wie hier - teilweisen oder sogar gänzlichen Streichung der Beihilfefähigkeit von stationären Wahlleistungen, betroffenen Beamten und Richter innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung der Beihilfebestimmungen bei ihrem Versicherer einen Antrag auf Anpassung des Versicherungsschutzes stellen, haben sie demnach gegenüber dem Versicherer einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch, wobei der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren hat (vgl. § 178 e Satz 2 VVG und LG Saarbrücken, Urt. v. 28.5.1997, aaO; OLG München, Urt. v. 30.11.1999, aaO; Honsell, aaO, § 178 e RdNr. 3; Präve, aaO, 397, 400).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - 16 UF 137/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7223
OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - 16 UF 137/01 (https://dejure.org/2002,7223)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.01.2002 - 16 UF 137/01 (https://dejure.org/2002,7223)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 16 UF 137/01 (https://dejure.org/2002,7223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rückständiger Unterhalt; Verwirkung durch Hinnahme gekürzten Unterhalts; Fristwahrung durch Prozeßkostenhilfeantrag; Nachehelicher Unterhalt; Trennungsunterhalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - 16 UF 137/01
    Bei der Bemessung des "Zeitmomentes" ist nach der Rechtssprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 1988, 370), - der auch das Gericht folgt - im allgemeinen von einem Jahr auszugehen.
  • OLG Schleswig, 06.11.1987 - 10 UF 259/85

    Zeitschranke der Rechtshängigkeit; Zugang des Prozeßkostenhilfegesuchs;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - 16 UF 137/01
    Rechtliche Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vorschrift bestehen im übrigen nicht (vgl. insoweit OLG Schleswig in FamRZ 1988, 961).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt

    Eine Verwirkung von rückständigen Unterhaltsansprüchen kann z.B. in Betracht kommen, wenn der Unterhaltsgläubiger auf von ihm geforderte Auskunft über die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners den Unterhaltsanspruch nicht beziffert oder eine Kürzung der laufenden Zahlungen des Unterhaltsschuldners hinnimmt (Senat, Urteil vom 25. Januar 2002 - 16 UF 137/01 - [...]; Viefhues, FuR 2017, 2ff).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 24 U 87/05

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen Rechtsanwalt wegen

    Die obergerichtliche Rechtsprechung der jüngeren Zeit ist dem, soweit ersichtlich, durchgehend gefolgt (vgl. z.B. OLG Dresden, Beschl. v. 22. März 2004, Az: 23 WF 0140/04, JAmt 2004, 337; OLG Brandenburg, Beschl. v. 4. September 2003, Az: 9 WF 158/03, FamRZ 2004, 972; OLG Hamm, Beschl. v. 8. August 2003, Az: 11 WF 91/03, FamRZ 2004, 1968; OLG Karlsruhe, Urt. v. 25. Januar 2002, Az: 16 UF 137/01, OLGR Karlsruhe 2002, 210; OLG München, Beschl. v. 29. August 2001, Az: 12 UF 1043/01, OLGR München 2002, 68; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. November 2000, Az: 7 UF 133/00, NJWE-FER 2001, 69).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12819
OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01 (https://dejure.org/2001,12819)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.10.2001 - 6 UF 100/01 (https://dejure.org/2001,12819)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 6 UF 100/01 (https://dejure.org/2001,12819)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufung auf die Unbilligkeit des Versorgungsausgleiches bei ungünstiger Versorgungsauskunft für die Antragstellerin; Abtrennung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren wegen fehlender Auskunft über die Ansprüche; Einräumung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 c Nr. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 519; ; ZPO § 539; ; ZPO § 540; ; ZPO § 621 e; ; GKG § 8; ; GKG § 17 a Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587c Nr. 1; ZPO § 539; ZPO § 540
    Fehlendes rechtliches Gehör im familiengerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01
    Da eine eigene Sachentscheidung des Senats für die Beteiligten dem Verlust einer Instanz gleich käme und weitere Sachaufklärung geboten erscheint, ist es hier sachdienlich, den angefochtenen Beschluss entsprechend §§ 539, 540 ZPO aufzuheben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Familiengericht zurückzuverweisen (BGH, FamRZ 1982, 152, 153; Senatsbeschluss vom 7. Dezember 1977-6 UF 245/77, FamRZ 1978, 832; Keidel/Kahl, a.a.O., § 25, Rz. 7).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01
    Dessen ungeachtet hat das Familiengericht hier in der Sache entschieden, ohne sich in den Gründen der angefochtenen Entscheidung zu diesem Vorbringen zu äußern und ohne der Antragstellerin nach Eingang der Versorgungsauskunft des Antragsgegners eine nach den Umständen angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen oder wenigstens eine angemessene Zeit auf die Stellungnahme zu warten (BVerfGE 18, 399, 406).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01
    Das Familiengericht hat in der angefochtenen Entscheidung wesentliches Vorbringen der Antragstellerin übergangen und damit deren in Art. 103 Abs. 1 GG, der auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit unmittelbar geltendes Verfahrensrecht enthält (BVerfG, NJW 1994, 1053; NJW 1988, 125; BVerfGE 7, 95, 98; Keidel/Kayser, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl., § 12, Rz. 105), niedergelegten Anspruch auf Wahrung rechtlichen Gehörs verletzt.
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01
    Das Familiengericht hat in der angefochtenen Entscheidung wesentliches Vorbringen der Antragstellerin übergangen und damit deren in Art. 103 Abs. 1 GG, der auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit unmittelbar geltendes Verfahrensrecht enthält (BVerfG, NJW 1994, 1053; NJW 1988, 125; BVerfGE 7, 95, 98; Keidel/Kayser, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl., § 12, Rz. 105), niedergelegten Anspruch auf Wahrung rechtlichen Gehörs verletzt.
  • BVerfG, 06.06.1986 - 1 BvR 574/86

    Rechtliches Gehör - Äußerung ohne Fristsetzung - Konkurs - Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01
    Diese Frist ist so zu bemessen, dass unter normalen Umständen bis dahin mit dem Eingang der Stellungnahme gerechnet werden kann und beträgt im Regelfall wenigstens zwei Wochen (BVerfG, ZIP 1986, 1336, 1337; OLG Köln, MDR 1990, 556; Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 573, Rz. 10).
  • OLG München, 12.02.1990 - 6 W 3407/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01
    Diese Frist ist so zu bemessen, dass unter normalen Umständen bis dahin mit dem Eingang der Stellungnahme gerechnet werden kann und beträgt im Regelfall wenigstens zwei Wochen (BVerfG, ZIP 1986, 1336, 1337; OLG Köln, MDR 1990, 556; Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 573, Rz. 10).
  • OLG Saarbrücken, 07.12.1977 - 6 UF 245/77
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01
    Da eine eigene Sachentscheidung des Senats für die Beteiligten dem Verlust einer Instanz gleich käme und weitere Sachaufklärung geboten erscheint, ist es hier sachdienlich, den angefochtenen Beschluss entsprechend §§ 539, 540 ZPO aufzuheben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Familiengericht zurückzuverweisen (BGH, FamRZ 1982, 152, 153; Senatsbeschluss vom 7. Dezember 1977-6 UF 245/77, FamRZ 1978, 832; Keidel/Kahl, a.a.O., § 25, Rz. 7).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01
    Das Familiengericht hat in der angefochtenen Entscheidung wesentliches Vorbringen der Antragstellerin übergangen und damit deren in Art. 103 Abs. 1 GG, der auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit unmittelbar geltendes Verfahrensrecht enthält (BVerfG, NJW 1994, 1053; NJW 1988, 125; BVerfGE 7, 95, 98; Keidel/Kayser, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl., § 12, Rz. 105), niedergelegten Anspruch auf Wahrung rechtlichen Gehörs verletzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.01.2002 - 8 W 282/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23406
OLG Hamburg, 02.01.2002 - 8 W 282/01 (https://dejure.org/2002,23406)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.01.2002 - 8 W 282/01 (https://dejure.org/2002,23406)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Januar 2002 - 8 W 282/01 (https://dejure.org/2002,23406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,23406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GKG § 49
    Kostenhaftung des Klägers bei Hilfsaufrechnung durch den Beklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 08.03.1983 - 1 AR 61/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.01.2002 - 8 W 282/01
    Für die durch Verteidigungsmaßnahmen entstehenden Gerichtskosten haftet nach dem eindeutigen Wortlaut des § 49 Satz 1 GKG aber allein der Antragsteller, da in diesen Maßnahmen weder eine Klage noch eine Widerklage zu sehen ist (vgl. KG, MDR 1984, 154 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht