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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 U 134/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11421
OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 U 134/98 (https://dejure.org/2000,11421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2000 - 10 U 134/98 (https://dejure.org/2000,11421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 10 U 134/98 (https://dejure.org/2000,11421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535; Anlage 3 zu § 27 II. BV
    Abwälzung von Betriebskosten auf den Gewerbemieter; Abrechnungsreife; Betriebskostenvorschüsse; Schuldbeitritt; Bürgschaft; Regenwasserkosten; Versicherungskosten; Gartenpflege; Abwasser; sonstige Betriebskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Auslegung der Übernahme der persönlichen Haftung durch den Geschäftsführer einer GmbH in einem Mietvertrag; Umfang der Umlegung von Nebenkosten; Anforderungen an die Abrechnung der Nebenkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung aus Schuldbeitritt für Miete, Nebenkosten und Mietausfallschaden; Abgrenzung des Schuldbeitritts zur Bürgschaft durch Auslegung; Erstreckung der Schuldbeitrittshaftung auf Zusatzvereinbarungen; Beschränkung der Haftung auf primäre Leistungspflichten; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 882
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.12.2021 - VIII ZR 66/20

    Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur …

    Rn. 16 c) Demgemäß entspricht es durchgängiger Auffassung in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum, dass der Mieter grundsätzlich Einsicht in die einer Betriebskostenabrechnung zugrundeliegende Originalunterlagen nehmen darf (vgl. LG Hamburg, ZMR 2020, 957; LG Kempten ZMR 2017, 248; LG Freiburg, NJW-RR 2011, 1096, 1097; LG Berlin, Urteil vom 1. März 2011 - 65 S 4/10, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 882, 886; Wall, aaO Rn. 2141, 2149, 2149b; Schmid/Harsch, Handbuch der Mietnebenkosten, 16. Aufl., Rn. 3653; Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, Mietrecht, 15. Aufl., § 556 BGB Rn. 511; Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 9. Aufl., H Rn. 284: Staudinger/Artz, BGB, Neubearb.
  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07

    Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der …

    Überwiegend wird angenommen, dass der Vermieter schon in der Abrechnung selbst Besonderheiten zu erläutern habe, namentlich bei auffälligen Betriebskostensteigerungen oder Verbrauchsschwankungen (OLG Düsseldorf, NJOZ 2001, 287, 295;… Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 556 Rdnr. 121;… Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 4. Aufl., Kap. G Rdnr. 149; Lützenkirchen, MDR 1998, 134, 136), bei Abweichungen hinsichtlich abrechnungsrelevanter Nutzflächenangaben in aufeinander folgenden Jahren (KG, ZMR 2006, 446; LG Berlin, GE 1998, 1025) oder bei Verwendung verschiedener Flächenschlüssel oder gemischter Umlegungsmaßstäbe (OLG Nürnberg, WuM 1995, 308;… Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rdnr. 355; Lützenkirchen, WuM 2002, 179, 184).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem …

    Die Beifügung von Belegen ist kein Erfordernis einer ordnungsgemäßen Nebenkostennachforderung; der Mieter ist vielmehr auf sein Belegeinsichtsrecht verwiesen (…BGH, Urt. v. 8.3.2006, aaO, Rn. 19 f.; Senat, Urt. v. 14.12.2000, 10 U 134/98 mwN.).

    Auch wird jener Teil der mietvertraglichen Umlageabrede entgegen der auch insoweit rechtsirrigen Auffassung des Landgerichts nicht allein dadurch obsolet, dass er durch Verknüpfungen wie "insbesondere" oder "zumindest" mit einem Katalog weiterer Nebenkosten verbunden wird, solange nicht gleichzeitig die dort vorgesehenen Beschränkungen für unanwendbar erklärt werden (…dazu BGH, Urt. v. 26.9.2012, aaO., Rn. 13 und 20; Senat, Urt. v. 14.12.2000, aaO).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 U 209/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2909
OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 U 209/99 (https://dejure.org/2001,2909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.01.2001 - 1 U 209/99 (https://dejure.org/2001,2909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 1 U 209/99 (https://dejure.org/2001,2909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839 Abs 1 BGB, § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 BörsG, § 25 Abs 4 DTBBörsO, Art 34 GG
    Amtshaftung: Verluste durch Aussetzung des Börsenterminhandels

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 839 Abs. 1; ; BörsG § 1; ; BörsG § 9; ; BörsG § 4 Abs. 1; ; BörsG § 5; ; BörsG § 1 Abs. 5; ; BörsG § 4 Abs. 5; ; BörsG § 25 Abs. 1; ; BörsG § 25; ; BörsG § 43 Abs. 1; ; BörsG § 25 Abs. 3; ; BörsG § 1 Abs. 4; ; BörsG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Amtspflichtverletzung der Börsenaufsicht durch Aussetzung des Handels mit bestimmten Optionen

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung ; Schadensersatz ; Pflichtverletzungen; Aussetzung des Börsenterminhandels; Börsengeschäftsführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG §§ 1, 4; BörsO § 25; GG Art. 34; BGB § 839
    Keine Amtshaftung für Verluste durch Aussetzung des Börsenhandels bestimmter Call-Optionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 730
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 U 209/99
    Wird aber ein Amtshaftungsanspruch darauf gestützt, dass die Amtspflichtverletzung im Erlass eines rechtswidrigen belastenden Verwaltungsakts oder in der rechtswidrigen Ablehnung oder Unterlassung eines begünstigenden Verwaltungsakts bestehe, so fällt in der Regel die Drittgerichtetheit der verletzten Amtspflicht mit der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO zusammen (BGH NJW 1994, 1647;… Palandt/Thomas, 60. Aufl., BGB § 839 Rn. 50).
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 6/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren; Ansprüche des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 U 209/99
    Es muss mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten Dritten bestehen (BGH NJW 1994, 2091, 2092 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 1 U 176/10

    Parteifähigkeit der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zivilprozess; …

    Einer vergleichbaren, die Börsenaufsicht betreffenden Regelung habe das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ZIP 2001, S. 730) einen Ausschluss von Amtshaftungsansprüchen entnommen, und diesen Ausschluss auch nicht auf mittelbar Betroffene - etwa auf Anleger - beschränkt.

    Rn. 87 Sie kann nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 13 Abs. 6 BörsG 2002 (jetzt: § 2 Abs. 5 BörsG) als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nur in verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter ihrem Namen klagen und verklagt werden, nicht aber vor den Zivilgerichten (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Januar 2001, ZIP 2001, S. 730 ff., juris Rn. 22;… Beck, in: Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Auflage 2010, § 2 BörsG Rn. 33 ff.;… Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012, § 2 BörsG Rn. 7).

    Die Mitglieder der Organe dieser Anstalt, d. h. auch des Börsenrates und der Börsengeschäftsführung, nehmen öffentliche Aufgaben wahr und werden somit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinn tätig (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Januar 2001, ZIP 2001, S. 730 ff., juris Rn. 21 f.;… Schwark, in: Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Auflage 2010, § 12 BörsG Rn. 3, § 15 BörsG Rn. 11;… Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012, § 3 Rn. 5 und § 15 BörsG Rn. 5).

    Daher könnte nach den vom Bundesgerichtshof formulierten Grundsätzen von Verfassungswegen eine enge Auslegung der vorgenannten Regelungen geboten sein, die den Ausschluss der Amtshaftung auf mittelbar Betroffene wie etwa Börsenanleger begrenzt (so im Ergebnis Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Januar 2001, ZIP 2001, S. 730 ff., juris Rn. 25 f. zu § 1 Abs. 4 BörsG 1998 …und Urteil vom 15. Dezember 2005, NJW-RR 2006, S. 416, 417, das Amtshaftungsansprüche von Anlegern wegen Maßnahmen der Börsenaufsichtsbehörde und der Börsenzulassungsstelle mit der Begründung verneint hat, die dieser obliegenden Amtspflichten dienten nicht dem Schutz individueller Anlegerinteressen).

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, die Drittgerichtetheit der verletzten Amtspflicht falle in der Regel mit der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO zusammen (vgl. Bundesgerichtshof…, Urteil vom 10. März 1994, NJW 1994, S. 1647, 1649; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Januar 2001, ZIP 2001, S. 730 ff., juris Rn. 25), gilt dies nur dann, wenn ein Amtshaftungsanspruch auf den rechtswidrigen Erlass oder die rechtswidrige Versagung eines Verwaltungsakts gestützt wird (vgl. ebenda), nicht aber für die Fälle des sog. legislativen Unrechts.

    Wird ein Amtshaftungsanspruch darauf gestützt, dass die Amtspflichtverletzung im Erlass eines rechtswidrigen belastenden Verwaltungsakts oder in der rechtswidrigen Ablehnung oder Unterlassung eines begünstigenden Verwaltungsakts bestehe, so fällt in der Regel die Drittgerichtetheit der verletzten Amtspflicht mit der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO zusammen (vgl. Bundesgerichtshof…, Urteil vom 10. März 1994, NJW 1994, S. 1647, 1649; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Januar 2001, ZIP 2001, S. 730 ff., juris Rn. 25).

  • VG Stuttgart, 26.04.2019 - 4 K 7419/16

    Kein Anspruch auf Aussetzung des Börsenhandels

    Denn bei der Aussetzung des Handels nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BörsG handelt es sich nach allgemeiner Auffassung um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit (…vgl. Groß, Kapitalmarktrecht, 6. Aufl. 2016, § 25 Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2001 - 1 U 209/99, juris).

    Statthaft ist die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO in doppelt analoger Anwendung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.12.1993 - 6 C 20/92, juris, Rn. 19 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15.05.1990 - 4 S 2124/87, juris, Rn. 14), da es sich bei der Aussetzung des Börsenhandels nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 VwGO um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. § 25 Abs. 3 BörsG; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2001 - 1 U 209/99, juris, Rn. 25;… Groß, Kapitalmarktrecht, § 25 Rn. 9 ff.), sodass vor der Erledigung des begehrten Verwaltungsaktes die Verpflichtungsklage statthaft gewesen wäre.

    Rn. 20 Der Kläger ist jedoch nicht klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO analog; vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2001 - 1 U 209/99, juris, Rn. 25;… Beck, in: Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrecht, § 25, Rn. 21;… Groß, Kapitalmarktrecht, § 25 BörsG, Rn. 11;… Kumpan, in: Baumbach/Hopt, HGB, § 25 BörsG, Rn. 4).

  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07

    Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren

    Für das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zuteilungen vom 20. Mai 2005 bedeutungslos ist schließlich die Frage, ob die Klägerin ihre Schadensersatzklage zu Recht (auch) gegen die Beklagte richten kann oder ob für die Schadensersatzklage (allein) das Land Hessen passivlegitimiert ist (so die Rechtsprechung des OLG B-Stadt, vgl. etwa Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 U 209/99 -, ZIP 2001, 730).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 4 O 435/02

    Drittwirkung von Amtspflichten der Zulassungsstelle der Frankfurter …

    Grundsätzlich kommt ein Anspruch aus Amtshaftung bei Pflichtverletzungen der Zulassungsstelle in Betracht, da diese öffentlich-rechtliche Funktionen ausführt (OLG Frankfurt/M., Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 U 209/99 -) und ihre Mitglieder Beamte im haftungsrechtlichen Sinn sind.
  • OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 1 U 62/20
    Zwar nehmen die Bediensteten des Sanktionsausschusses kraft Beleihung durch das beklagte Land (vgl. § 22 Abs. 1 und 3 BörsG) hoheitliche Aufgaben wahr und sind Beamte im haftungsrechtlichen Sinne (vgl. Senat, Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 U 209/99 -, Rn. 22, juris;… Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 U 176/10 -, Rn. 101, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 04.05.2005 - 4 O 171/04
    Ob die Geschädigten "Dritter" i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB sind, richtet sich danach, ob die Amtspflicht (auch) den Zweck hat, gerade sein Interesse zu wahrzunehmen (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 18. Januar 2001, AZ 1 U 209/99).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5257
OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99 (https://dejure.org/2001,5257)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.02.2001 - 1 U 1161/99 (https://dejure.org/2001,5257)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 1 U 1161/99 (https://dejure.org/2001,5257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung des Eigentümers eines an einer Straße gelegenen Waldgrundstücks für Baumbruch

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § 823; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Baumbruch und PKW-Beschädigung - Schadensersatzanspruch gegen das Land

  • rechtsportal.de

    Sicherungspflicht des Waldeigentümers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hugo-gebhard.de (Kurzmitteilung/Auszüge/Zusammenfassung)

    Pappel-Windböe-Fall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung eines Waldeigentümers; Baumbruch; Verkehrssicherungspflicht; Forstwirtschaft; Windbruch; Windwurf

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99
    Denn bei der abgebrochenen Pappel (Aspe) handelt es sich nicht um einen Straßenbaum, der freilich "laufend von Straßenwärtern zu überwachen ist" (BGH NJW 1965, 815 m.w.N.), sondern um einen Baum aus einem angrenzenden Waldstück.
  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 258/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast für …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99
    Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei dem angrenzenden Waldstück, aus welchem der gestürzte Baum stammt, um Gemeindewald handelt, dessen Pflege zwar Aufgabe der Gemeinde ist, aber auch durch staatliche Beamte wahrgenommen werden kann (vgl. § 37 Abs. 1 Rheinland-Pfälzisches Forstgesetz und BGH MDR 1989, 719 sowie LM Nr. 73 zu § 839).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99
    Erst bei verdächtigen Umständen, wie etwa trockenem Laub, dürren Ästen, äußeren Verletzungen oder Beschädigungen, hohem Alter, Erhaltungszustand, Eigenart oder Stellung, statischem Aufbau und ähnlichem (vgl. BGH VersR 1974, 88, 90 und VersR 1979, 1009) bedarf es der eingehenden Untersuchung.
  • BGH, 30.10.1973 - VI ZR 115/72

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Waldes

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99
    Erst bei verdächtigen Umständen, wie etwa trockenem Laub, dürren Ästen, äußeren Verletzungen oder Beschädigungen, hohem Alter, Erhaltungszustand, Eigenart oder Stellung, statischem Aufbau und ähnlichem (vgl. BGH VersR 1974, 88, 90 und VersR 1979, 1009) bedarf es der eingehenden Untersuchung.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1996 - 18 U 150/95

    Pflicht des Straßenbaulastträgers zur Überwachung des Zustandes eines Baumes

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99
    Grundsätzlich erfordert es die Verkehrssicherungspflicht - selbst für Straßen und Parkplätze - nicht, unauffällige, gesunde, nur naturbedingt immer etwas bruchgefährdete Pappeln zu stutzen oder den Bestand großer Bäume dieser Arten an Verkehrsflächen überhaupt zu beseitigen (OLG Koblenz VersR 1998, 865, vgl. a. OLG Düsseldorf VersR 1997, 463 und OLG Hamm VersR 1997, 1148 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.12.1996 - 9 U 128/96

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Kastanien

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99
    Grundsätzlich erfordert es die Verkehrssicherungspflicht - selbst für Straßen und Parkplätze - nicht, unauffällige, gesunde, nur naturbedingt immer etwas bruchgefährdete Pappeln zu stutzen oder den Bestand großer Bäume dieser Arten an Verkehrsflächen überhaupt zu beseitigen (OLG Koblenz VersR 1998, 865, vgl. a. OLG Düsseldorf VersR 1997, 463 und OLG Hamm VersR 1997, 1148 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 01.12.1997 - 12 U 1370/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99
    Es ist allgemein bekannt und bedarf daher auch keiner Einholung eines Sachverständigengutachtens, dass Pappeln (ebenso wie Kastanien) Bäume sind, die von Natur aus brüchig sind und gelegentlich auch gesunde Astteile abwerfen (Urteil des 12. Zivilsenats des OLG Koblenz vom 1. Dezember 1997, 12 U 1370/96).
  • OLG Koblenz, 02.03.1998 - 12 U 246/97

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers für …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99
    Grundsätzlich erfordert es die Verkehrssicherungspflicht - selbst für Straßen und Parkplätze - nicht, unauffällige, gesunde, nur naturbedingt immer etwas bruchgefährdete Pappeln zu stutzen oder den Bestand großer Bäume dieser Arten an Verkehrsflächen überhaupt zu beseitigen (OLG Koblenz VersR 1998, 865, vgl. a. OLG Düsseldorf VersR 1997, 463 und OLG Hamm VersR 1997, 1148 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 352/13

    Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

    Rn. 11 Überwiegend wird demgegenüber in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 1148, 1149 und NuR 1999, 538, 539; OLG Koblenz, NZV 1998, 378, VersR 1998, 865 und OLGR 2001, 286, 287 f; OLG Karlsruhe VersR 2011, 925, 926; siehe auch OLG München DAR 1985, 25, 26; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 726, 727 und VersR 1997, 463, 464; OLG Naumburg - 1 U 81/12, n.v. S. 3) und im Schrifttum (vgl. Breloer, NZV 1998, 378 f; Edenfeld, VersR 2002, 272, 277 f; Burmann, NZV 2003, 20, 22; Schneider VersR 2007, 743, 747; Hilsberg, VersR 2011, 928 f) die Meinung vertreten, dass ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken gehöre.
  • OLG Braunschweig, 16.11.2016 - 3 U 31/16

    Haftung der Gemeinde für Schäden durch einen Abwasserrückstau aufgrund einer …

    Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht ist grundsätzlich eine in regelmäßigen Abständen durchzuführende äußere Sichtprüfung ausreichend, wenn keine Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten (vgl. Urteil des OLG Brandenburg vom 18.10.2007, Az.: 5 U 174/06; Urteil des OLG Koblenz vom 14.02.2001, Az.: 1 U 1161/99).
  • VG Düsseldorf, 22.05.2013 - 25 K 7920/12

    Baumschutzsatzung Ausnahmegenehmigung Pappel Schwarzpappel Grünbruch

    Rn. 50 Vgl. Oberlandesgericht (OLG) Köln, Urteil vom 24. Mai 1994 - 22 U 11/94 -, juris, Rn. 3; OLG Koblenz, Urteil vom 1. Dezember 1997 - 12 U 1370/96 -, juris, Rn. 6 und Urteil vom 14. Februar 2001 - 1 U 1161/99 -, juris, Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 4. September 1998 - 9 U 130/98 -, juris, Rn. 6; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29. Juni 2010 - 4 U 482/09-140 -, VersR 2011, 926 mit Anm. Hilsberg; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 12 U 103/10 -, juris, Rn. 18.

    Rn. 55 Vgl. Urteile vom 1. Dezember 1997 - 12 U 1370/96 - und vom 14. Februar 2001 - 1 U 1161/99 -, a.a.O.; dem folgend OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 12 U 103/10 -, a.a.O.

    Rn. 60 So teilweise die zivilrechtliche Rspr. zur Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, vgl. OLG Koblenz, Urteile vom 1. Dezember 1997 - 12 U 1370/96 - und vom 14. Februar 2001 - 1 U 1161/99 -, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 12 U 103/10 -, a.a.O.

  • OLG Koblenz, 28.07.2010 - 1 U 46/09

    Amtspflichtverletzung: Drittgerichtetheit der Amtspflichten eines staatlichen …

    Die Gefahrenlage für den Baumbestand auf der Nachbarparzelle war bei entsprechender Sorgfalt erkennbar und vermeidbar (vgl. allg. zur "forstwirtschaftlichen Erkenntnismöglichkeit" Senatsurteil vom 14. Februar 2001 - 1 U 1161/99 - = BeckRS 2001, 30161849).
  • AG Lemgo, 12.09.2006 - 19 C 81/06

    Verkehrssicherungspflicht; Kontrolle von Bäumen auf Standsicherheit; …

    Erst bei verdächtigen Umständen wie trockenem Laub, dürren Ästen, äußeren Verletzungen oder Beschädigungen, hohem Alter, Erhaltungszustand, Eigenart oder Stellung, statischem Aufbau und Ähnlichem bedarf es der eingehenden Untersuchung (OLG Hamm 9, Urteil vom 5. November 2002, Az: 9 U 72/02; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Februar 2001, Az: 1 U 1161/99).
  • LG Aachen, 03.11.2022 - 12 O 466/21
    Indes ist anerkannt, dass in einem solchen Fall, in dem der Baum geeignet ist, ein Verkehrshindernis darzustellen, auch dann die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers greift, wenn es sich bei dem angrenzenden Waldgrundstück, aus welchem der schadhafte Baum stammt, um einen Gemeindewald handelt und dessen Pflege grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde ist (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.2.2001 - 1 U 1161/99 - juris Rn. 11 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 9/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6711
OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 9/01 (https://dejure.org/2001,6711)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2001 - 19 W 9/01 (https://dejure.org/2001,6711)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2001 - 19 W 9/01 (https://dejure.org/2001,6711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 9/01
    Selbst im Fall einer späteren Heilung nach § 313 Satz 2 BGB entsteht die Vormerkung nicht nachträglich und wird auch nicht etwa gegenüber gutgläubigen Dritten fingiert (BGHZ 54, 56 (57)).
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 9/01
    Hätte der Abschluss eines einheitlichen Rechtsgeschäfts dem erkennbaren Willen auch nur einer Partei entsprochen, so hätte der Abhängigkeit der Verträge voneinander zwar durch notarielle Beurkundung Rechnung getragen werden müssen (vgl. BGHZ 78, 346 (350)); dass auf Seiten der Antragstellerin zwei verschiedene Rechtspersönlichkeiten handelten, stünde dem "Verknüpfungswillen" nicht entgegen (…vgl. aaO, ferner Koeble NJW 1992, 1142 (1143)).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 9 W 28/00

    Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 9/01
    Damit besteht vorliegend die Möglichkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Vormerkung nicht (so auch OLG Düsseldorf MDR 2000, 846 (847)).
  • RG, 13.12.1924 - V 665/23

    Widerruflichkeit der Vollmacht.

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 9/01
    Ein solcher Widerspruch würde auch ohnehin nicht die Heilung der Formnichtigkeit nach § 313 Satz 2 BGB verhindern (RGZ 109, 331 (334);… Müko-Wacke, § 899, Rn. 27).
  • RG, 21.09.1931 - VI 230/31

    Was hat bei der condictio indebiti der Zurückfordernde und was hat der Gegner zu …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 9/01
    Wenn die Antragstellerin trotz ihrer selbst eingeräumten Kenntnis von der Unwirksamkeit des Grundstücksvertrages dennoch die Auflassung erklärt hat, so ist es ihr verwehrt, im folgenden aus der Unwirksamkeit noch Rechte herzuleiten (vgl. RGZ 133, 275 (276);… Müko-Kanzleiter, Band 2 (§§ 241-432), 3. Aufl. (1994), § 313, Rn. 80/67).
  • KG, 30.01.2014 - 22 W 44/13

    Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs: Eilbedürftigkeit eines Antrags …

    Rn. 4 b) Da der an die Auflassungsvormerkung anknüpfende Gutglaubensschutz nicht auf Mängel des Kausalgeschäfts gerichtet ist, weshalb ein gutgläubiger Erwerb der Vormerkung im Falle der - wie hier geltend gemacht - Unwirksamkeit des zu sichernden Anspruchs nicht in Betracht kommt (vgl. BGH mit Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57 - BGHZ 25, 16, 26 [4.]; OLG Köln mit Beschluss vom 23. März 2001 - 19 W 9/01 - OLGR 2001, 286 f. [II.]; OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 14. April 2000 - 9 W 28/00 - NJW-RR 2000, 1686;… Toussaint in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 899 Rn. 7;… § 892 Rn. 13; Gursky in: Staudinger, BGB (2013), § 892 Rn.58), ist die gesetzliche Vermutung vorliegend offensichtlich widerlegt.
  • AG Steinfurt, 04.12.2019 - 21 C 988/19

    Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung

    Wenn die Antragstellerin trotz Kenntnis der hieraus resultierenden Unwirksamkeit des Grundstücksvertrages dennoch die Auflassung erklärt hat, so ist es ihr verwehrt, im Folgenden aus der Unwirksamkeit Rechte herzuleiten (vgl. OLGR Naumburg 2003, 483-485, Beschluss vom 18.12.2002, Az. 11 W 306/02, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2001, Az. 19 W 9/01, zitiert nach juris Rn. 3 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6545
OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00 (https://dejure.org/2001,6545)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.04.2001 - 4 U 143/00 (https://dejure.org/2001,6545)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. April 2001 - 4 U 143/00 (https://dejure.org/2001,6545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch; Störerhaftung ; Klagebefugnis; Verband ; Adressenhandel ; Werbesendungen ; Wettbewerbsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 78
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
    Jedoch ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß ein nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugter Verband neben dem Verletzer auch dann den Störer in Anspruch nehmen kann, wenn nicht dieser, sondern nur der hauptverantwortlich Handelnde in einem Wettbewerbsverhältnis zu seinen Verbandsmitgliedern steht (BGH WRP 1997, 325 f. - Architektenwettbewerb).

    So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.10.1996 (WRP 1997, 325, 327 f. = GRUR 1997, 313 - Architektenwettbewerb) zur (Mit-) Störerhaftung ausgeführt:.

    Auch ist es unter dem vom Bundesgerichtshof anerkannten Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (BGH WRP 1997, 325, 327 f. - Architektenwettbewerb) nicht vertretbar, daß sich die Beklagte vor Erbringung ihrer Dienstleistung bei ihren Kunden darüber vergewissert, für welche Art von Sendungen die Adressen verwendet und ob insbesondere Werbesendungen mit wettbewerbswidrigem Inhalt vertrieben werden sollen.

  • BGH, 05.12.1975 - I ZR 122/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet jeder als wettbewerbsrechtlicher Störer, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat - kausal an der Herbeiführung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt, wobei es auf ein Verschulden insoweit nicht ankommt (BGH GRUR 1976, 258 = WRP 1976, 162, 165 - Rechenscheibe; BGH NJW-RR 1991, 1258 = GRUR 1991, 769, 770 - Honoraranfrage).

    Nach der Rechtsprechung ist als Störer auch anzusehen, wer als Spediteur oder Frachtführer beim Vertrieb einer rechtsverletzend gekennzeichneten Ware mitwirkt, und zwar ohne Rücksicht auf Kenntnis oder Kennenmüssen der Zeichenverletzung (BGH GRUR 1957, 352, 354 - Pertussin II), wer die Zugabegewährung eines ausländischen Unternehmens im Inland dadurch ermöglicht, daß er seine eigene Adresse zur Verfügung stellt und den Postverkehr vermittelt (BGH GRUR 1976, 256, 258 = WRP 1976, 162 - Rechenscheibe).

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
    Zwar kann auch die Berühmung im Rahmen einer Rechtsverteidigung in einem Prozeß eine Erstbegehungsgefahr begründen, falls die Lebenserfahrung dafür spricht, daß die Verteidigung einer bestimmten Handlungsweise jedenfalls auch den Weg zu ihrer beabsichtigten künftigen Fortsetzung eröffnen soll (BGH GRUR 1992, 404, 405).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
    In der Entscheidung "Räumschild" (WRP 1999, 1045, 1048) hat der Bundesgerichtshof eine Störerhaftung mit der Begründung abgelehnt, daß der Inhaber eines Telefonanschlusses nicht bereits deshalb für Patentverletzungen eines Dritten hafte, weil dieser seine Telefonnummer in der Werbung als Anlaufadresse für die Anbahnung von Geschäften angegeben habe.
  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
    Als Mitwirkung genügt auch die Unterstützung oder die Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH NJW-RR 1994, 872 = GRUR 1994, 441, 443 = WRP 1994, 398, 400 - Kosmetik-Studio; BGH NJW 1995, 715, 716 = GRUR 1995, 167, 168 = WRP 1995, 300 - Kosten bei unbegründeter Abmahnung).
  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89

    Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet jeder als wettbewerbsrechtlicher Störer, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat - kausal an der Herbeiführung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt, wobei es auf ein Verschulden insoweit nicht ankommt (BGH GRUR 1976, 258 = WRP 1976, 162, 165 - Rechenscheibe; BGH NJW-RR 1991, 1258 = GRUR 1991, 769, 770 - Honoraranfrage).
  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 321/91

    Kosmetikstudio - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
    Als Mitwirkung genügt auch die Unterstützung oder die Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH NJW-RR 1994, 872 = GRUR 1994, 441, 443 = WRP 1994, 398, 400 - Kosmetik-Studio; BGH NJW 1995, 715, 716 = GRUR 1995, 167, 168 = WRP 1995, 300 - Kosten bei unbegründeter Abmahnung).
  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 36/87

    Verkaufsfahrten II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
    Auch wer als Omnibus-Unternehmer eine Verkaufsfahrt unter der irreführenden Bezeichnung als "Werbefahrt" durchführt, haftet neben dem werbenden Verkaufsveranstalter, wenn er die Irreführung der Kunden über den Charakter der Fahrt hätte verhindern können (BGH GRUR 1988, 829 - Verkaufsfahrten II), wer einem anderen Gewerbetreibenden die Mitbenutzung seiner Geschäftsräume und seines Telefonanschlusses gestattet, wenn der andere unter Verwendung der Nummer des mitbenutzen Anschlusses unlauter wirbt (OLG Stuttgart ZIP 1993, 1494).
  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55

    Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
    Nach der Rechtsprechung ist als Störer auch anzusehen, wer als Spediteur oder Frachtführer beim Vertrieb einer rechtsverletzend gekennzeichneten Ware mitwirkt, und zwar ohne Rücksicht auf Kenntnis oder Kennenmüssen der Zeichenverletzung (BGH GRUR 1957, 352, 354 - Pertussin II), wer die Zugabegewährung eines ausländischen Unternehmens im Inland dadurch ermöglicht, daß er seine eigene Adresse zur Verfügung stellt und den Postverkehr vermittelt (BGH GRUR 1976, 256, 258 = WRP 1976, 162 - Rechenscheibe).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1998 - 4 U 191/97

    Leistungsfreiheit des Unfallversicherers wegen Herbeiführung eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
    Die Verantwortlichkeit des Dritten folge vielmehr erst daraus, daß er die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden habe, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des Anschlusses zu erwarten war (so auch Urteil des Senats vom 02.04.1998 - 4 U 37/97 - und der hierzu ergangene Beschluß des BGH zur Nichtannahme der Revision vom 03.12.1998 - I ZR 125/98 - sowie Urteil des Senats vom 01.04.1999 - 4 U 191/97).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 125/98

    Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung - …

  • OLG Stuttgart, 26.03.1993 - 2 U 6/93
  • OLG Stuttgart, 16.02.1996 - 2 W 12/96
  • OLG Karlsruhe, 02.04.1998 - 4 U 37/97
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.03.2001 - 29 U 5056/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8539
OLG München, 22.03.2001 - 29 U 5056/00 (https://dejure.org/2001,8539)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2001 - 29 U 5056/00 (https://dejure.org/2001,8539)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2001 - 29 U 5056/00 (https://dejure.org/2001,8539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; HWG § 11 Nr. 2 u. Nr. 11; ; HWG § 3 a; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Förderung fremden Wettbewerbs - redaktionelle In- und Out Berichterstattung in "P-Magazin"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unlauterer Wettbewerb; Förderung fremden Wettbewerbs; Pharma-Magazin; In- und Out Berichterstattung; Objektive Berichterstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1549
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79

    Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 5056/00
    Der Verkehr mißt einem redaktionell gestalteten Beitrag als einer Information eines am Wettbewerb nicht beteiligten Dritten regelmäßig größere Beachtung und Bedeutung bei, als den ohne weiteres als Werbung erkennbaren Angaben des Werbenden selbst (BGH GRUR 81, 835 - Getarnte Werbung I).
  • LG München II, 15.09.2016 - 8 O 4244/15

    Keine Unterlassungsansprüche eines Schutzbriefversicherers gegen einen …

    Von einer Förderung des Wettbewerbers durch einen Dritten kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und wenn ferner in subjektiver Hinsicht Wettbewerbsförderungsabsicht hinzu kommt (OLG München NJW-RR 2001, 1549).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.05.2001 - 4 WF 23/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14245
OLG Bremen, 16.05.2001 - 4 WF 23/01 (https://dejure.org/2001,14245)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.05.2001 - 4 WF 23/01 (https://dejure.org/2001,14245)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 4 WF 23/01 (https://dejure.org/2001,14245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 323 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Abänderungsklage; Vorhersehbarkeit der neu eintretenden Umstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1314
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 10.09.2019 - 3 U 49/17

    Voraussetzungen der Abänderung einer Unterhaltsrente

    Nach der herrschenden Ansicht in Literatur und Rechtsprechung werden durch die Präklusionswirkung des § 323 Abs. 2 ZPO allerdings nicht solche Gründe präkludiert, die bereits bei Erlass des abzuändernden Urteils voraussehbar waren, jedoch vom Erstgericht nicht berücksichtigt wurden (…vgl. z. Bsp. Borth in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 323 Rn 26;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 323 Rn 33; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, MDR 2001, 1314, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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