Rechtsprechung
| OLG München, 11.04.2000 - 11 W 1298/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
- anwaltsblatt-datenbank.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlungspflichten des erkennenden Gerichts; Europarechtliche Besonderheiten der Kostenfestsetzung; Rechtslage nach dem spanischen Urhebergesetz (UrhG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 91 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens zu Rechtsfragen des europäischen Rechts
Verfahrensgang
- LG München I, 15.02.2000 - 21 O 1119/98
- OLG München, 11.04.2000 - 11 W 1298/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1723
- AnwBl 2001, 442
- Rpfleger 2000, 425
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 09.11.1990 - 11 W 2106/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 22.11.1991 - 11 W 2557/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Rostock, 26.11.2009 - 3 U 103/06
Schadensersatz bei Beschädigung eines Kunstwerks: Unmöglichkeit der …
Anders kann es sein, wenn es um die Beurteilung einer besonders schwierigen Sach- und Rechtslage mit Bezügen zum ausländischen und internationalen Recht geht (OLG München, Beschl. v. 11.04.2000, 11 W 1298/00, NJW-RR 2001, 1723; OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.09.1992, 6 W 93/92, GRUR 1993, 161; arg ex § 293 ZPO) und die Partei die Einholung des Rechtsgutachtens darüber hinaus für sachdienlich erachten durfte (…OLG München, Urt. v. 17.03.2005, 29 W 2039/04, BeckRS 2005, 03688). - OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
Kostenfestsetzung: Höhe der Entschädigung für Terminswahrnehmung durch …
In einem anderen Fall war das Privatgutachten zum ausländischen Recht erforderlich, um eine schlüssige Klagebegründung formulieren zu können (OLG München, NJW-RR 2001, 1723). - OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04
Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Erstellung von Parteigutachten zum …
Dabei kann einem Rechtsanwalt in gleicher Weise wie einem Richter zugemutet werden, auch in entlegenere und weniger geläufige Rechtsmaterien einzudringen (vgl. OLG München NJW-RR 2001, 1723).Vielmehr sind die Kosten für ein solches Gutachten im Grundsatz erstattungsfähig (vgl. OLG München NJW-RR 2001, 1723; OLG Franfurt a. M. GRUR 1993, 161 - Französischer Rechtsanwalt und GRUR 1953, 500 [502];… Geimer in: Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 293 Rz. 7; Mankowski, MDR 2001, 194 [195]).
- OLG Hamburg, 27.10.2023 - 4 W 84/23
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Erstellung eines …
Rn. 7 Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG München vom 14.11.2000 (NJW-RR 2001, 1723) ist nicht einschlägig, weil dort die Erstattungsfähigkeit eines Rechtsgutachtens über ausländisches Recht mit der Begründung bejaht worden ist, dass der geltend gemachte urheberrechtliche Anspruch nach Spanischen Recht mit dem Rechtsgutachten schlüssig begründet worden sei und die Klägerin anderenfalls hätte befürchten müssen, dass die Klage als unschlüssig abgewiesen werde, ohne dass das Gericht in die Prüfung des spanischen Urheberrechts eintrete. - LG Hamburg, 26.07.2023 - 401 HKO 21/21 Rn. 9 (NJW-RR 2001, 1723, beck-online).
- OLG Düsseldorf, 29.04.2011 - 2 W 59/10
Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten für die Einschaltung technischer …
Es muss ferner objektiv dazu geeignet sein, die Rechtsstellung der auftraggebenden Partei tatsächlich zu unterstützen (OLG München, NJW-RR 2001, 1723) und es muss in unmittelbarer Beziehung zu dem konkreten Rechtsstreit stehen (vgl. BGH NJW 2006, 2415, 2416).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 05.04.2000 - 2 U 63/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
BGB § 634 Abs. 1; ; BGB § ... 642; ; BGB § 643; ; BGB § 242; ; BGB § 554 a; ; BGB § 626; ; BGB § 723; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 325 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 284 ff.; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 92; ; HGB § 133; ; ZPO § 286; ; ZPO § 91; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1
- IWW
- rechtsportal.de
BGB § 631, 634 Abs. 1 § 635
Rückabwicklung eines durch den Architekten unberechtigt gekündigten Vertrages
- Wolters Kluwer
Ingenieurgesellschaft; PVV; Bürogemeinschaft; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Abschlagszahlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung des Architektenvertrags - Kündigung aus wichtigem Grund muss gut dokumentiert werden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung des Vertrages durch den Architekten: Zu Recht? (IBR 2001, 127)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 02.09.1998 - 7 O 96/97
- OLG Rostock, 05.04.2000 - 2 U 63/98
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97
Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …
Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2000 - 2 U 63/98
Dessen hätte es - nachdem der Vertrag beendet worden ist - bedurft (vgl. BGH Urteil v. 11.02.1999 - VII ZR 399/97), um in den Schadenssaldo einen entsprechenden Anspruch der Beklagten einstellen zu können. - OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 U 65/96
Kündigung des Architektenvertrages über Vorplanung durch den Architekten
Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2000 - 2 U 63/98
Nach dem - aufgrund der Nichtannahme der Revision durch den BGH rechtskräftigen - Urteil des 5. Senats des OLG Düsseldorf vom 27. Februar 1997 (Az.: 5 U 65/96 - vgl. BauR 1998, S. 880, 881) hat ein Architekt eine Vergütung auch für erbrachte Leistungen nicht zu beanspruchen, wenn er sich ohne wichtigen Grund vom Vertrag losgesagt hat.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 14/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
BGB § 227
Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs durch Einsatz körperlicher Gewalt - hier: gezielte Faustschläge - Wolters Kluwer
Faustschläge; Kostenersatz; Notwehr ; Gegenwärtiger Angriff; Abwehrhandlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.11.1999 - 21 O 543/98
- OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 14/00
Wird zitiert von ...
- AG Köln, 26.10.2016 - 119 C 264/16 Der Beklagte war auch nicht zwingend darauf beschränkt, es bei einem Faustschlag zu belassen, da er - wie ausgeführt - nicht das Risiko einer ungenügenden Abwehrhandlung tragen musste (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. August 2000 - 19 U 14/00 - Juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 242 BGB, § 765 BGB
Leistungsunfähige Ehegattenbürgin: Treuwidrigkeit der Inanspruchnahme; konkrete Erwartung künftigen Vermögenserwerbs - Judicialis
BGB § 138 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 850c; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de
Klage gegen leistungsunfähigen Bürgen - vorübergehende Hinderung bei konkreter Erwartung künftigen Vermögenserwerbs
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Bürge; Bürgschaft; Ehegattenbürgschaft; Gläubiger; Leistungsunfähigkeit; Künftiger Vermögenserwerb; Erwerbstätigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 27 O 54/99
- OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95
Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99
Ist das dem (Ehegatten-)Bürgen zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen voraussichtlich so gering, dass man es bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise vernachlässigen kann, so bildet die Bürgschaft kein taugliches, im Hinblick auf die für den Bürgen mit der Haftung verbundenen Belastungen vertretbares Sicherungsmittel (BGH 25.4.1996 NJW 1996, 2088 [2089]; ders. 23.1.1997 NJW 1997, 1003; ders. 8.10.1998 NJW 1999, 58 [60]; ders. 25.11.1999 NJW 2000, 362 [363] = MDR 2000, 284).Dem Bürgen eine Verbindlichkeit aufzuerlegen, die er aller Voraussicht nach niemals erfüllen kann, ist mit der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar (BGH 25.4.1996 a.a.O. [2090]).
Dabei spielt eigenes Einkommen des Bürgen nur dann eine Rolle, wenn es die gemäß § 850c ZPO geltenden Pfändungsfreigrenzen in nennenswertem Umfang übersteigt (BGH 25.4.1996 a.a.O. [2091]).
Ist der Bürge nicht leistungsfähig und kann aufgrund der bei Vertragsschluss erkennbaren Tatsachen auch nicht erwartet werden, dass er in absehbarer Zeit mit eigenem Einkommen oder Vermögen zur Tilgung der Kreditforderung beizutragen vermag, dann bildet das Interesse des Gläubigers, sich vor Nachteilen durch Vermögensverlagerung zu sichern, die wesentliche Grundlage für den erkennbar gewordenen Geschäftswillen der Parteien (BGH 25.4.1996 a.a.O. [2089, 2090];… ders. 23.1.1997 a.a.O. [1003, 1004]).
Die Bank ist deshalb nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert, den Ehegatten, der eine seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit übersteigende Bürgschaftsverpflichtung eingegangen ist, in Anspruch zu nehmen (BGH 25.4.1996 a.a.O. [2090, 2091];… ders. 23.1.1997 a.a.O. [1004]).
Soweit es für die Beurteilung, ob der Bürge voraussichtlich in nennenswertem Umfang Zahlungen zu leisten vermag, in erster Linie auf seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Fälligkeit der Bürgschaftsforderung ankommen soll (BGH 25.4.1996 a.a.O. [2090]), sehen die Einkommensverhältnisse noch ungünstiger aus.
- BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96
Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99
Ist das dem (Ehegatten-)Bürgen zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen voraussichtlich so gering, dass man es bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise vernachlässigen kann, so bildet die Bürgschaft kein taugliches, im Hinblick auf die für den Bürgen mit der Haftung verbundenen Belastungen vertretbares Sicherungsmittel (BGH 25.4.1996 NJW 1996, 2088 [2089]; ders. 23.1.1997 NJW 1997, 1003; ders. 8.10.1998 NJW 1999, 58 [60]; ders. 25.11.1999 NJW 2000, 362 [363] = MDR 2000, 284).Ist der Bürge nicht leistungsfähig und kann aufgrund der bei Vertragsschluss erkennbaren Tatsachen auch nicht erwartet werden, dass er in absehbarer Zeit mit eigenem Einkommen oder Vermögen zur Tilgung der Kreditforderung beizutragen vermag, dann bildet das Interesse des Gläubigers, sich vor Nachteilen durch Vermögensverlagerung zu sichern, die wesentliche Grundlage für den erkennbar gewordenen Geschäftswillen der Parteien (…BGH 25.4.1996 a.a.O. [2089, 2090]; ders. 23.1.1997 a.a.O. [1003, 1004]).
Die Bank ist deshalb nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert, den Ehegatten, der eine seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit übersteigende Bürgschaftsverpflichtung eingegangen ist, in Anspruch zu nehmen (…BGH 25.4.1996 a.a.O. [2090, 2091]; ders. 23.1.1997 a.a.O. [1004]).
Besteht allerdings eine konkrete Erwartung auf künftigen Vermögenserwerb, dann ist der Gläubiger dennoch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so lange gehindert, den finanziell nicht leistungsfähigen Bürgen aus seiner Verpflichtung in Anspruch zu nehmen, wie in dessen Person noch kein Vermögen entstanden ist (BGH 23.1.1997 a.a.O. [1004];… ders. 8.10.1998 a.a.O. [58, 59], ders. 25.11.1999 a.a.O.).
- BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99
Ist das dem (Ehegatten-)Bürgen zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen voraussichtlich so gering, dass man es bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise vernachlässigen kann, so bildet die Bürgschaft kein taugliches, im Hinblick auf die für den Bürgen mit der Haftung verbundenen Belastungen vertretbares Sicherungsmittel (BGH 25.4.1996 NJW 1996, 2088 [2089]; ders. 23.1.1997 NJW 1997, 1003; ders. 8.10.1998 NJW 1999, 58 [60]; ders. 25.11.1999 NJW 2000, 362 [363] = MDR 2000, 284).Besteht allerdings eine konkrete Erwartung auf künftigen Vermögenserwerb, dann ist der Gläubiger dennoch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so lange gehindert, den finanziell nicht leistungsfähigen Bürgen aus seiner Verpflichtung in Anspruch zu nehmen, wie in dessen Person noch kein Vermögen entstanden ist (…BGH 23.1.1997 a.a.O. [1004]; ders. 8.10.1998 a.a.O. [58, 59], ders. 25.11.1999 a.a.O.).
- BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Unwirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99
Ist das dem (Ehegatten-)Bürgen zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen voraussichtlich so gering, dass man es bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise vernachlässigen kann, so bildet die Bürgschaft kein taugliches, im Hinblick auf die für den Bürgen mit der Haftung verbundenen Belastungen vertretbares Sicherungsmittel (BGH 25.4.1996 NJW 1996, 2088 [2089]; ders. 23.1.1997 NJW 1997, 1003; ders. 8.10.1998 NJW 1999, 58 [60]; ders. 25.11.1999 NJW 2000, 362 [363] = MDR 2000, 284).Besteht allerdings eine konkrete Erwartung auf künftigen Vermögenserwerb, dann ist der Gläubiger dennoch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so lange gehindert, den finanziell nicht leistungsfähigen Bürgen aus seiner Verpflichtung in Anspruch zu nehmen, wie in dessen Person noch kein Vermögen entstanden ist (…BGH 23.1.1997 a.a.O. [1004]; ders. 8.10.1998 a.a.O. [58, 59], ders. 25.11.1999 a.a.O.).
- BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99
Ein grobes Missverhältnis zwischen dem Verpflichtungsumfang und der Leistungsfähigkeit des Bürgen liegt in der Regel auch dann vor, wenn seine pfändbaren Einkünfte voraussichtlich nicht ausreichen werden, in fünf Jahren ein Viertel der Hauptsumme abzudecken (BGH 18.9.1997 NJW 1997, 3372 [3373]). - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bürgen kommt es entgegen der Auffassung der Klägerin nur auf seine eigenen Vermögensverhältnisse an; die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners haben außer Betracht zu bleiben (BGH 27.1.2000 NJW 2000, 1182 [1183]).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 16 UF 302/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BarwertVO § 5 Abs. 2; ; BarwertVO § 1; ; BarwertVO § 5 Abs. 2 Satz 1; ; BarwertVO § 5 Abs. 2 Satz 2; ; BarwertVO § 5 Abs. 2 Satz 3; ; BarwertVO § 2 Abs. 3; ; BGB § ... 1587 Abs. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 b; ; BGB § 1587 a Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 1587 Abs. 1; ; BGB § 1587 a Abs. 3; ; BGB § 1587 b Abs. 1; ; BGB § 1587 Abs. 3 Satz 3, 2. Halbsatz; ; BGB § 1587 c Nr. 1; ; SGB VI § 102; ; SGB VI § 88 SGB VI; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 93 a; ; GKG § 17 a
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Barwertverordnung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungswidrigkeit von § 5 Abs. 2 BarwertVO; Ende der Ehezeit; Befristete Rende; Restlaufzeit; Bewertung; Lebenslang zustehende Rente; Verbundverfahren; Versorgungsausgleich
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1225
- FamRZ 2001, 493
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.10.1992 - XII ZB 132/90
Versorgungsträger bei Anwartschaften der Stiftung "Hamburger Öffentliche …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 16 UF 302/00
Nicht gefolgt werden kann ihr, soweit die Ehefrau erreichen will, daß die Rente aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der Ausgleichsberechnung gänzlich unberücksichtigt bleibt, denn es handelt sich um ein mit Hilfe des Vermögens erworbenes Anrecht mit dem typischen Charakter einer Versorgung für den Fall der Invalidität, also nicht mit Entschädigungscharakter oder zur Daseinsvorsorge, das infolge dessen gem. § 1587 Abs. 1 BGB im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist (BGH, FamRZ 1993, 299, 302; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1554;… Borth, Versorgungsausgleich, Rz. 54 u. 395).Die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Gleichbewertung von zeitlich befristeten Renten mit einer Restlaufzeit von mehr als 10 Jahren mit zeitlich unbefristeten Renten und gegebenenfalls nach alternativen Berechnungsmöglichkeiten ist von grundsätzlicher Bedeutung und höchstrichterlich bisher ungeklärt (die zitierte Entscheidung des BGH, FamRZ 1993, 299 ff. betraf zwar ebenfalls eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, doch hat sich im seinerzeit entschiedenen Fall die Kürzungsbestimmung des § 5 Abs. 2 S. 2 Barwertverordnung ausgewirkt).
- BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80
Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 16 UF 302/00
Gesichtspunkte der Praktikabilität können die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte nur rechtfertigen, wenn die Vorteile der Typisierung in einem rechten Verhältnis zu der damit verbundenen Ungleichheit stehen und nicht ganze Gruppen von Betroffenen erheblich benachteiligt werden (BGH, FamRZ 1983, 40, 43 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 10.04.1996 - 16 UF 308/94
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 16 UF 302/00
Nicht gefolgt werden kann ihr, soweit die Ehefrau erreichen will, daß die Rente aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der Ausgleichsberechnung gänzlich unberücksichtigt bleibt, denn es handelt sich um ein mit Hilfe des Vermögens erworbenes Anrecht mit dem typischen Charakter einer Versorgung für den Fall der Invalidität, also nicht mit Entschädigungscharakter oder zur Daseinsvorsorge, das infolge dessen gem. § 1587 Abs. 1 BGB im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist (BGH, FamRZ 1993, 299, 302; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1554;… Borth, Versorgungsausgleich, Rz. 54 u. 395).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 10 U 150/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Stationärvertrag, TStH, Schuldbeitritt, Verjährung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Rechtsnatur eines Stationärvertrages über die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle; Rechtsfolgen und Formerfordernis bei einem Schuldbeitritt; Verjährung von Ansprüchen des Grundstückseigentümers
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 5 O 609/98
- OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 10 U 150/99
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 12.12.2006 - 22 U 138/06
Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von …
Rn. 37 In der von den Parteien zitierten Rechtsprechung und Literatur wird bei einem sog. Stationärsvertrag, bei dem das Mineralunternehmen auf dem Grundstück des Tankstellenverwalters oder auf einem von diesem gemieteten Grundstück die Tankstelle errichtet, ein gemischter Vertrag mit überwiegend dienstvertraglichen, aber auch mietvertraglichen Elementen angenommen (OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 7: dort war aber ausdrücklich die Vermietung von Grundstücksteilen im Tankstellenvertrag geregelt,; MüKo-Schilling, Vor § 535 BGB Rz 37). - OLG Brandenburg, 18.02.2009 - 3 U 64/08
Tankstellen-Stationärsvertrag: Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; …
Denn dann handelt es sich um einen eigenständigen Stationärsvertrag, ein komplexes Rechtsverhältnis in Gestalt eines gemischten Vertrages eigener Art, der die Merkmale verschiedener Vertragstypen - insbesondere des Dienstvertrages - in sich vereinigt (vgl. dazu BGHZ 52, 171, 175; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.06.2000 - 10 U 150/99, OLG-Rp 2001, 7;… für Österreich OGH, Urt. v. 28.05.1986 - 1 Ob 537/86, JBl. 1986, 721 [zitiert nach http://www.ris.bka.gv.at], ferner Gitter, Gebrauchsüberlassungsverträge, § 10 B I c [S. 264 f.];… MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., Vor § 535 Rdn. 32; Rehbinder, Der Tankstellenvertrag im Blickfeld der Rechtstatsachenforschung, II 5 [S. 15]). - LG Köln, 06.04.2006 - 30 O 280/05
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers durch …
In diesen Fällen lag es jedoch stets so, dass entweder die die Tankstelle als selbständige Handelsvertreter betreibenden Kläger dem beklagten Mineralölunternehmen das Tankstellengelände als dessen Eigentümer in dem Tankstellenvertrag vermietet hatten (so OLG Köln ZMR 2002, 748; OLG E OLGR 2001, 7; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 493), oder aber es ging um Ansprüche des vom Tankstellenbetreiber personenverschiedenen Grundstückseigentümers gegen das Mineralölunternehmen, dem das Tankstellengelände durch den Tankstellenbetreiber mit Gestattung des Eigentümers vermietet war (so BGH NJW 1997, 1983).
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