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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5169
OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00 (https://dejure.org/2001,5169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.11.2001 - 8 W 643/00 (https://dejure.org/2001,5169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 (https://dejure.org/2001,5169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB §§ 2353 ff; ; BGB §§ 2274 ff; ; BGB § 128; ; BGB § 242; ; FGG § 27; ; FGG § 28; ; ZPO 565 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unwirksamkeit einer Erbunfähigkeitsklausel im Erbvertrag eines Adelsgeschlechts- Bindung des Richters im Instanzenzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Zur Erbfolge im Haus Preußen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gültigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel; Bindung des Zivilrichters; Instanzenzug ; Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Gehalt Verfassungsrechtliche Schranken; Testierfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1365
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97

    "Erbunfähigkeit" im Hause Preußen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
    Die Bindung des (Zivil-)Richters im Instanzenzug erstreckt sich auch auf Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Gehalt (im Anschluss an den auf Vorlage ergangenen Beschluss BGHZ 140, 118 bezüglich der verfassungsrechtlichen Schranken der Testierfreiheit).

    Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 2.12.1998 (BGHZ 140, 118 = NJW 1999, 566 = MDR 1999, 360 = JZ 1999, 514 = JR 1999, 504 = WM 1999, 442 = FamRZ 1999, 580 = ZEV 1999, 59 = FGPrax 1999, 29 = RPfl 1999, 128 ua) die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Hechingen aufgehoben und die Sache zur anderweiten Behandlung und neuerlichen Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

    Da der Senat diese - zuvor auch vom Landgericht vertretene - Rechtsansicht bereits dem Beschluss vom 24.8.1997 zugrunde gelegt hatte, muss der Entscheidung des BGH vom 2.12.1998 entnommen werden, dass er die Geltendmachung einer verfahrenshindernden Einrede nicht für durchgreifend erachtet hat, denn die verfahrensleitenden Vorgaben wären andere gewesen, wenn der BGH dem Einwand entscheidungserhebliches Gewicht beigemessen hätte.

    Neue, im Senatsbeschluss vom 24.8.1997 und Beschluss des BGH vom 2.12.1998 noch nicht erörterte verfassungsrechtliche Gesichtspunkte sind nicht geltend gemacht.

    Berücksichtigt man, dass der rechtliche Unterschied beider Fälle noch geringer ist, wenn man - wie vom Beteiligten zu 2 geltend gemacht wird - den Erlass des Erblassers vom Januar 1943 über die Handhabung des Ebenbürtigkeitserfordernisses (dazu unten 3 c)) als maßgebend ansieht, dann geht die These, aus dieser späteren Verfassungsgerichtsentscheidung ergebe sich die Verfassungswidrigkeit der BGH-Entscheidung vom 2.12.2001, ins Leere.

    b) Soweit es um die Abwägung von Testierfreiheit einerseits und Eheschließungsfreiheit / Diskriminierungsverbot andererseits geht, sieht sich der Senat durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.12.1998 gebunden.

  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
    c) Eine Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung lässt sich auch nicht mit der Erwägung erfolgreich begründen, dass der BGH die Existenz von Pflichtteilsrechten als verfassungsrechtlich legitimierte Teilhabe der nächsten Angehörigen (Art. 6 GG) am Vermögen des Erblassers als Schranke der Testierfreiheit angesehen hat (unter Hinweis auf BGHZ 111, 36, 39; 123, 368, 371), hier aber Pflichtteilsansprüche - da längst verjährt - nicht gegeben seien.
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
    c) Eine Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung lässt sich auch nicht mit der Erwägung erfolgreich begründen, dass der BGH die Existenz von Pflichtteilsrechten als verfassungsrechtlich legitimierte Teilhabe der nächsten Angehörigen (Art. 6 GG) am Vermögen des Erblassers als Schranke der Testierfreiheit angesehen hat (unter Hinweis auf BGHZ 111, 36, 39; 123, 368, 371), hier aber Pflichtteilsansprüche - da längst verjährt - nicht gegeben seien.
  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
    Die grundgesetzlich gewährleistete Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 Abs. 1 GG) besteht nur innerhalb der Gesetze und dient der rechtsstaatlichen Justizgewährung (vgl. zB BVerfGE 2, 406, 41-1/12; E 12, 67, 71; BGHZ -GemS-OBG- 60, 392, 396/97; vgl. auch BGH NJW 2001, 3275, 3276; Maunz / Dürig / Herzog, GG, Art. 97 Rn 13ff, 37;… Sachs, GG 2. Aufl., Art. 97 Rn 14;… Münch-KommZPO / Wenzel, 2. Aufl., § 565 Rn 14).
  • BVerfG, 21.02.2000 - 1 BvR 1937/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Erbfolge in einem …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
    Auch der Nichtannahme-Beschluss vom 21.2.2000 (1 BvR 1937/97; NJW 2000, 2495 = FamRZ 2000, 945 = DNotZ 2000, 391) in dem Parallelverfahren, das dem Senat zur Vorlage an den BGH Anlass gegeben hatte und in dem das Bayerische Oberste Landesgericht durch Beschluss vom 4.8.1999 (BayObLG-Rep 1999, 76 = FamRZ 2000, 380) abschließend entschieden hat, trägt den vom Beteiligten zu 7 daraus gezogenen Umkehrschluss nicht.
  • BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 79/99

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden der Beteiligten zu 3 und zu 7 durch Beschlüsse vom 18.2.1999 nicht angenommen hatte (1 BvR 79/99 und 80/99), hat das Landgericht Hechingen durch Beschluss vom 7.12.2000 (FamRZ 2001, 721) ... den Vorbescheid des Notariats bezüglich des Beteiligten zu 1 aufgehoben und das Nachlassgericht angewiesen, dem Beteiligten zu 1 einen Erbschein zu erteilen, der ihn als Nacherben des Erblassers ausweist mit dem Vermerk, dass Testamentsvollstreckung angeordnet ist.
  • OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97

    Auslegung und Ausführung eines Erbvertrages ; Anordnung einer Nacherbfolge ; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
    Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 1 und zu 2 hat der Senat durch Beschluss vom 19.8.1997 (OLG-Rep 1997, 61 = FGPrax 1997, 230 = FamRZ 1998, 260 = ZEV 1998, 185 m. Anm. Otte) die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er sich durch eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts v. 3.9.1996 (BayObLGZ 96, 204 = FamRZ 1997, 705 = ZEV 1997, 119) an einer Bestätigung der landgerichtlichen Auffassung gehindert gesehen hat.
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60

    Richterliche Unabhängikeit und Bindungswirkung obergerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
    Die grundgesetzlich gewährleistete Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 Abs. 1 GG) besteht nur innerhalb der Gesetze und dient der rechtsstaatlichen Justizgewährung (vgl. zB BVerfGE 2, 406, 41-1/12; E 12, 67, 71; BGHZ -GemS-OBG- 60, 392, 396/97; vgl. auch BGH NJW 2001, 3275, 3276; Maunz / Dürig / Herzog, GG, Art. 97 Rn 13ff, 37;… Sachs, GG 2. Aufl., Art. 97 Rn 14;… Münch-KommZPO / Wenzel, 2. Aufl., § 565 Rn 14).
  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95

    Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
    Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 1 und zu 2 hat der Senat durch Beschluss vom 19.8.1997 (OLG-Rep 1997, 61 = FGPrax 1997, 230 = FamRZ 1998, 260 = ZEV 1998, 185 m. Anm. Otte) die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er sich durch eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts v. 3.9.1996 (BayObLGZ 96, 204 = FamRZ 1997, 705 = ZEV 1997, 119) an einer Bestätigung der landgerichtlichen Auffassung gehindert gesehen hat.
  • BayObLG, 04.08.1999 - 1Z BR 187/97

    Erbrecht und fürstliches Hausgesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
    Auch der Nichtannahme-Beschluss vom 21.2.2000 (1 BvR 1937/97; NJW 2000, 2495 = FamRZ 2000, 945 = DNotZ 2000, 391) in dem Parallelverfahren, das dem Senat zur Vorlage an den BGH Anlass gegeben hatte und in dem das Bayerische Oberste Landesgericht durch Beschluss vom 4.8.1999 (BayObLG-Rep 1999, 76 = FamRZ 2000, 380) abschließend entschieden hat, trägt den vom Beteiligten zu 7 daraus gezogenen Umkehrschluss nicht.
  • LG Hechingen, 07.12.2000 - 3 T 15/96
  • BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01

    Ebenbürtigkeitsklausel und Eheschließungsfreiheit

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -, b) den Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 7. Dezember 2000 - 3 T 15/96 -, c) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1998 - IV ZB 19/97 - .

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -, der Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 7. Dezember 2000 - 3 T 15/96 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1998 - IV ZB 19/97 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Eheschließungsfreiheit aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1057/14

    Kausalzusammenhang zwischen der Nichtleistung des Versorgungsschuldners im …

    Die Bindungswirkung des § 563 Abs. 2 ZPO umfasst nämlich auch Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Bezug (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom21. November 2001 - 8 W 643/00 -, Rn. 17, juris).
  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1056/14

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Trägers der Insolvenzsicherung für …

    Die Bindungswirkung des § 563 Abs. 2 ZPO umfasst nämlich auch Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Bezug (OLG Stuttgart, Beschluss vom21. November 2001 - 8 W 643/00 -, Rn. 17, juris).
  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1059/14

    Kausalzusammenhang zwischen der Nichtleistung des Versorgungsschuldners im …

    Die Bindungswirkung des § 563 Abs. 2 ZPO umfasst nämlich auch Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Bezug (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -, Rn. 17, juris).
  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 489/15

    Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren …

    Die Bindungswirkung des § 563 Abs. 2 ZPO umfasst nämlich auch Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Bezug (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -, Rn. 17, juris).
  • LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Die Bindung des Richters im Instanzenzug erstreckt sich auch auf Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Gehalt ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.11.2001 - 8 W 643/00 ).
  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1058/14

    Kausalzusammenhang zwischen der Nichtleistung des Versorgungsschuldners im …

    Die Bindungswirkung des § 563 Abs. 2 ZPO umfasst nämlich auch Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Bezug (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -, Rn. 17, juris).
  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 490/15

    Kausalzusammenhang zwischen der Nichtleistung des Versorgungsschuldners im …

    Die Bindungswirkung des § 563 Abs. 2 ZPO umfasst nämlich auch Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Bezug (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Bremen, 10.12.2004 - 5 U 29/04

    Prozessrechtliche und materielle Voraussetzungen einer erfolgreichen …

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dejure.org Übersicht OLG Stuttgart

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 24 U 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4096
OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 24 U 17/01 (https://dejure.org/2001,4096)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2001 - 24 U 17/01 (https://dejure.org/2001,4096)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 24 U 17/01 (https://dejure.org/2001,4096)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Zu den Voraussetzungen eines Wechsel der Mietvertragsparteien

  • Wolters Kluwer

    Vollzug des Wechsels der Mietvertragsparteien; Verlust der Gewährleistungsrechte des Mieters bei Fortentrichtung des Mietzinses ohne Mängelbeanstandung; Anspruch auf Rückgabe der Schlüssel zur Mietsache; Kosten bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1233
  • ZMR 2002, 511
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 24 U 17/01
    Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind sämtliche Schlüssel, die der Mieter vom Vermieter erhalten hat, zurückzugeben (vgl. BGH NJW 1983, 1049, Senat NJW-RR 1996, 209).

    Zu einer ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache gehört nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat angeschlossen hat, grundsätzlich die Rückgabe sämtlicher Schlüssel, die der Mieter erhalten hat (vgl. BGH NJW 1983, 1049; Senat, NJW-RR 1996, 209;… Wolf/Eckert/ Ball, a.a.O., Rdnr. 1041;… Palandt/Weidenkaff, 60. Aufl., § 556 BGB, Rdnr. 2).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 24 U 163/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 24 U 17/01
    Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind sämtliche Schlüssel, die der Mieter vom Vermieter erhalten hat, zurückzugeben (vgl. BGH NJW 1983, 1049, Senat NJW-RR 1996, 209).

    Zu einer ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache gehört nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat angeschlossen hat, grundsätzlich die Rückgabe sämtlicher Schlüssel, die der Mieter erhalten hat (vgl. BGH NJW 1983, 1049; Senat, NJW-RR 1996, 209;… Wolf/Eckert/ Ball, a.a.O., Rdnr. 1041;… Palandt/Weidenkaff, 60. Aufl., § 556 BGB, Rdnr. 2).

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 24 U 17/01
    Während drei Monate vorbehaltloser Zahlung grundsätzlich noch innerhalb dieses Rahmens liegen, kann sich der Mieter im Regelfall nach sechs Monaten vorbehaltloser Zahlung nicht mehr auf einen Sachmangel berufen (vgl. BGH WM 1997, 2674, NJW 2000, 2663, 2664;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdnr. 328).
  • BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96

    Anfechtung der Zustimmung zu einer Vertragsübernahme durch den Vermieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 24 U 17/01
    Welcher Vertragstyp im Einzelfall dem Willen der Beteiligten entspricht, ist durch Auslegung der getroffenen Parteiabreden zu ermitteln (BGH NJW 1998, 531, 532).
  • LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18

    Mietrechtsstreit: Erlöschen des mangelbedingten Leistungsverweigerungsrechts des …

    Rn. 13 Für die Beklagten hätte im Fall eines Räumungsurteils § 100 Abs. 4 ZPO gegolten; dementsprechend ist auch ihre Kostenentscheidung nach § 91a ZPO grds. gesamtschuldnerisch (OLG Düsseldorf Urt. v. 11.12.2001 - 24 U 17/01, BeckRS 2001, 30226005; LG Frankfurt…, Beschluss vom 26. November 2010 - 2-11 T 127/10 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2004 - 10 U 119/03

    Voraussetzungen einer konkludenten Entlassung des Mieters

    Jedenfalls ist mit dem 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (ZMR 2002, 511 = GuT 2002, 73) davon auszugehen, dass die hier allein in Betracht kommende konkludente Entlassung der ursprünglichen Mieterin aus dem Mietverhältnis bei gleichzeitigem Eintritt der Beklagten ein unzweideutiges Verhalten aller drei Vertragsbeteiligten voraussetzen würde.
  • KG, 09.03.2026 - 2 W 5/26

    Haftung mehrerer Beklagter für die Prozesskosten nach einer Klagerücknahme wegen …

    Rn. 15 Soweit teilweise eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 100 Abs. 4 ZPO in Rechtsprechung und Literatur angenommen wird, erfolgt dies in aller Regel ohne Begründung oder dogmatische Herleitung (…vgl. für Sonderfälle BeckOK ZPO/Jaspersen, 59. Ed., Stand 1. Dezember 2025, ZPO § 100 Rn. 16 ff.;… Schulz, in Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Auflage (2025), § 100 Rn. 14;… Flockenhaus, in Musielak/Voit, ZPO, 22. Auflage (2025), § 100 Rn. 5; für eine Anwendung auf Entscheidungen nach § 91a Abs. 1 Satz 1 und § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO offenbar auch BGH…, Urteil vom 7. Juli 2020 - XI ZR 320/18 -, juris Rn. 26 zu § 524 ZPO unter Verweis auf OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 7. März 2016 - 1 W 6/16 -, juris Rn. 14 ff. und BeckOK ZPO/Jaspersen, 59. Ed., Stand 1. Dezember 2025, ZPO § 100 Rn. 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 24 U 17/01 -, juris Rn. 23; LG Freiburg (Breisgau)…, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 3 S 10/18 -, juris Rn. 13; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 26. November 2010 - 2-11 T 127/10 -, juris Rn. 4; AG Schöneberg…, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 17 C 125/21 -, juris Rn. 9 ; AG Dortmund…, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 511 C 3/07 -, juris Rn. 6 unter Verweis auf Gründe der Praktikabilität).
  • LG Frankenthal, 26.07.2023 - 3 O 62/23

    Kündigungserklärung des Vermieters bei einer Mietermehrheit

    Die konkludente Entlassung des ursprünglichen Mieters aus dem Vertragsverhältnis bei gleichzeitigem Eintritt eines neuen Mieters setzt ein unzweideutiges Verhalten aller drei Beteiligten in diesem Sinne voraus (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.02.2004 - 10 U 119/03; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2001 - 24 U 17/01).
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dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4934
OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02 (https://dejure.org/2002,4934)
OLG München, Entscheidung vom 08.03.2002 - 11 W 927/02 (https://dejure.org/2002,4934)
OLG München, Entscheidung vom 08. März 2002 - 11 W 927/02 (https://dejure.org/2002,4934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer überörtlichen Anwaltssozietät

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts einer überörtlichen Sozietät; Reisekosten aus vorprozessualer Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1435
  • MDR 2002, 784
  • FamRZ 2002, 1129
  • AnwBl 2002, 436
  • Rpfleger 2002, 481
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der …

    Es greift bereits zu kurz, die Erstattung der mit der Terminswahrnehmung verbundenen Reisekosten des am Wohnsitz der Klägerin ansässigen Prozessbevollmächtigten allein mit dem Hinweis auf das formale, mit den am Gerichtsort niedergelassenen Sozien bestehende Mandatsverhältnis abzulehnen (so aber mit dem Beschwerdegericht die wohl h.M., vgl. OLG Hamburg OLGR 2003, 152; OLG Bamberg OLGR 2005, 127 f.; OLG Brandenburg MDR 2007, 245; OLG Nürnberg MDR 2007, 56 f.; OLG Köln OLG-Report 2007, 66 f.; OLG München FamRZ 2002, 1129;… Zöller/Herget ZPO 26. Aufl. § 91 Rdn. 13 Stichwort: Reisekosten des Anwalts;… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. § 91 Rdn. 42 a;… Musielak/Wolst ZPO 5. Aufl. § 91 Rdn. 19).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Dies wird von einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung bejaht (OLG Naumburg OLGR 2002, 527; OLG Koblenz AGS 2002, 262 zur Konkursordnung;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort: "Masseunzulänglichkeit"), zum Teil beschränkt auf den - hier nicht gegebenen - Fall, daß Bestehen und Umfang des Vollstreckungsverbots zwischen den Parteien streitig sind (OLG Hamm ZInsO 2002, 831, 832), von anderen Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums hingegen verneint (OLG München ZIP 2004, 138; 2248; OLG Düsseldorf ZInsO 2003, 713; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657, 658; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867, 868; OLG Düsseldorf MDR 1991, 357 zur Konkursordnung;… MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 208 Rn. 65;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 210 Rn. 3;… HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 210 Rn. 5;… Braun/Kießner, InsO 2. Aufl. § 210 Rn. 7; Lappe EWiR 2000, 873).
  • KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04

    Kostenerstattung in Familiensachen: Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts …

    Da aufgrund dieses Mandats alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des nicht am Prozessgericht ansässigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (ebenso z.B. OLG München OLGR 2002, 195; OLG Hamburg OLGR 2003, 152).
  • OLG Koblenz, 29.11.2004 - 14 W 796/04

    Kostenfestsetzung gegen den unterlegenen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung des …

    Freilich hat der Senat unter der Geltung von § 60 KO den Einwand der Masseunzulänglichkeit im Kostenfestsetzungsverfahren mit dem Hinweis darauf nicht zugelassen, dass es dabei um eine materiell-rechtliche Einwendung gehe, die im Rahmen der formalisierten Kostenfestsetzung nicht zu prüfen sei (AGS 2002, 262).
  • OLG Köln, 20.07.2006 - 17 W 96/06

    Reisekosten bei überörtlicher Sozietät

    Dies führt im vorliegenden Fall dazu, dass fiktive Reisekosten sowie Tages- und Abwesenheitsgeld im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (Nr. 7003-7006 VV RVG) nur für die Anreise eines der als überörtliche Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälte von Düsseldorf aus nach Köln zur Festsetzung gebracht werden können (vgl.: OLG Bamberg JB 2004, 599; KG NJW-RR 2005, 655; OLG Hamburg OLGR 2002, 152; OLG München NJW 2002, 1435; Senat…, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 17 W 269/05 - Zöller/Herget, § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts").
  • OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04

    Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten für die Beauftragung eines …

    Deshalb sind keine Reisekosten einer überörtlichen Sozietät erstattungsfähig, wenn am Gerichtssitz Anwälte der Kanzlei residieren (…vgl. Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 91 RdNr. 13, Stichwort "Reisekosten des Anwalts"; OLG München, Beschluss vom 08.03.2002, OLG Report 2002, S. 155-196, NJW 2002, 1435; OLG Hamburg…, Beschluss vom 03.07.2002, OLG Report 2003, S. 152).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 998/06

    Anforderungen an die Notwendigkeit und Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines …

    Auf die Kenntnisse eines bestimmten einzelnen Anwalts kann bei einer Sozietät, die ihre Leistungsfähigkeit gerade auch aus ihrer Größe herleitet, nicht abgestellt werden (OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLGR 2003, 152;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Auflage Rdnr. 42 a;… Zöller/Herget, ZPO, 25. Auflage Rdnr. 13 je zu § 91).
  • OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Mitglieds …

    Rn. 15 Da auf Grund dieses Mandates alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des weiter vom Prozessgericht entfernt ansässigen Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (KG NJW-RR 2005, 655; OLG München JurBüro 2004, 599; OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLG-Report 2003, 152).
  • OLG Hamburg, 03.07.2002 - 8 W 143/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei …

    Dementsprechend hat es einer Reise einer Münchener Rechtsanwältin dieser Sozietät nicht bedurft (vgl. auch OLG München MDR 2002, 784 m.w. N.).
  • OLG Koblenz, 20.11.2004 - 14 W 796/04

    Kostenerstattung gegenüber dem Insolvenzverwalter nach Anzeige der …

    "Zeigt der Insolvenzverwalter, dem später die Kosten der Berufung auferlegt werden, nach Einlegung des Rechtsmittels die Masseunzulänglichkeit an, ist im Kostenfestsetzungsverfahren der Erstattungsanspruch des obsiegenden Gegners nur der Höhe nach festzustellen (Klarstellung zu dem Senatsbeschluss OLG Koblenz - 14 W 439/01 - 25.6.2001 -, AGS 2002, 262)«.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.06.2002 - 5 U 164/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8428
OLG Brandenburg, 27.06.2002 - 5 U 164/01 (https://dejure.org/2002,8428)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2002 - 5 U 164/01 (https://dejure.org/2002,8428)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 5 U 164/01 (https://dejure.org/2002,8428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    MauerG § 7; ; MauerG § 2 Abs. 1; ; MauerG § ... 3 Abs. 1; ; MauerG § 7 Abs. 1; ; MauerG § 7 Abs. 2; ; MauerG § 2 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz; ; InVorG § 3; ; InVorG § 3 Abs. 1; ; VerkFlBerG § 5; ; VerkFlBerG § 3 Abs. 1; ; VerkFlBerG § 3 Abs. 3; ; VerkFlBerG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 n.F.; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BauGB § 165 Abs. 6; ; VermG § 5 Abs. 1 lit. b

  • grundeigentum-verlag.de

    MauerG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1
    Mauergrundstück, Veräußerung an Dritten wegen Nutzungsabsicht im öffentlichen Interesse, Klageanforderungen, Streitgegenstandsbestimmung

  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach dem Mauergrundstücksgesetz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Ansprüche nach dem Mauergrundstücksgesetz; Begriff des Verkaufs im öffentlichen Interesse; Investive Gründe für Veräußerung an Dritte; Erwerbsrecht zu ermäßigtem Ankaufspreis; Planungsrechtliche Absicherung; Verfassungsrechtlicher Schutz des Eigentums

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 2, 3, 7 MauerG; § 253 ZPO
    Vermögensrecht - Mauergrundstücke - Veräußerung im öffentlichen Interesse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 660
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2002 - 5 U 164/01
    Der Kläger verfügte nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik über keine von Art. 14 geschützte Rechtsposition (vgl. BVerfGE 84, 90, 122; BVerfG, VIZ 1996, 325, 332).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2002 - 5 U 164/01
    Der Kläger verfügte nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik über keine von Art. 14 geschützte Rechtsposition (vgl. BVerfGE 84, 90, 122; BVerfG, VIZ 1996, 325, 332).
  • AG Cottbus, 21.02.2001 - 41 C 510/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2002 - 5 U 164/01
    Veröffentlichte Rechtsprechung zur Konkretisierung des Rechtsbegriffs der öffentlichen Interessen in §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 MauerG liegt mit Ausnahme des im Verfahren eingereichten Urteils des AG Cottbus (abgedruckt in VIZ 2001, 340, durch das ebenfalls eingereichte Berufungsurteil abgeändert) - soweit ersichtlich - nicht vor.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 4 UF 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4920
OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 4 UF 109/00 (https://dejure.org/2001,4920)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.01.2001 - 4 UF 109/00 (https://dejure.org/2001,4920)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 4 UF 109/00 (https://dejure.org/2001,4920)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Übergang von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger: Ausschluß bei Gründung des Unterhaltsanspruchs auf fiktive Einkünfte des Pflichtigen

  • openjur.de

    Kein Übergang des Unterhaltsanspruches gem. § 7 I UVG bei fiktiven Erwerbseinkünften des Unterhaltsschuldners.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 UVG
    Übergang von Unterhaltsansprüchen bei fiktiven Erwerbseinkünften eines Unterhaltsschuldners; Gewährung von Unterhaltsleistungen durch das Land ; Zahlung eines Unterhaltsvorschusses

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergang von Unterhaltsansprüchen bei fiktiven Erwerbseinkünften eines Unterhaltsschuldners; Gewährung von Unterhaltsleistungen durch das Land ; Zahlung eines Unterhaltsvorschusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 275
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80

    Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 4 UF 109/00
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob dem Beklagten überhaupt der Vorwurf eines unterhaltsbezogen veranwortungslosen, zumindest leichtfertigen Fehlverhaltens gemacht werden kann (vgl. BGH FamRZ 1982, 913, 914;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rn. 582 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 6 UF 194/97
    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 4 UF 109/00
    Dieser Auffassung haben sich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 1999, 587) und das Oberlandesgericht Nürnberg (NJW-RR 1999, 589) angeschlossen.
  • OLG Nürnberg, 21.12.1998 - 10 UF 2453/98

    Umfang des Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der öffentlichen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 4 UF 109/00
    Dieser Auffassung haben sich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 1999, 587) und das Oberlandesgericht Nürnberg (NJW-RR 1999, 589) angeschlossen.
  • OLG Hamm, 12.04.2000 - 10 UF 229/99

    Übergang von Unterhaltsansprüchen des Hilfeempfängers auf Sozialhilfeträger - …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 4 UF 109/00
    Jedoch muß der Grundsatz, daß niemand durch die Erfüllung einer Unterhaltspflicht selbst sozialhilfebedürftig werden darf, auch im Rahmen des § 7 UVG geltend, da er letztlich aus dem Verfassungsrecht herzuleiten ist (so OLG Hamm NJW-RR 2000, 1462).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.11.2001 - 6 UF 86/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6676
OLG Saarbrücken, 21.11.2001 - 6 UF 86/01 (https://dejure.org/2001,6676)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.11.2001 - 6 UF 86/01 (https://dejure.org/2001,6676)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. November 2001 - 6 UF 86/01 (https://dejure.org/2001,6676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § ... 621 e Abs. 3; ; ZPO § 516; ; ZPO § 519; ; BGB § 1696 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 94 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3

  • RA Kotz

    Sorgerecht: Übertragung aus triftigen Gründen

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Übertragung des Sorgerechts auf einen Ehegatten

  • Wolters Kluwer

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter unter Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge; Dauerhafter Aufenthalt der Kinder im Ausland bei gemeinsamer elterlicher Sorge; Vorrang des Wohl des Kindes bei Änderung der Sorgerechtsvereinbarungen; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sorgerecht bei Auswanderung futsch!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 202/97

    Abänderung bei vorherigem gemeinsamen Sorgerecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2001 - 6 UF 86/01
    Die Abänderung der bestehenden Sorgerechtsregelung zu Gunsten einer Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Antragsteller ist nach § 1696 Abs. 1 BGB aus triftigen, das Kindeswohl nachhaltig berührenden Gründen angezeigt, die nach der Erstentscheidung eingetreten bzw. bekannt geworden sind und die mit jeder Änderung für die Kinder verbundenen Nachteile deutlich überwiegen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 1046), weil die Gefahr weiterer Schäden in der Persönlichkeitsentwicklung beider Kinder hier nicht anders abgewendet werden kann.
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