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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.03.2002 - 8 U 4326/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2601
OLG Nürnberg, 28.03.2002 - 8 U 4326/01 (https://dejure.org/2002,2601)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.03.2002 - 8 U 4326/01 (https://dejure.org/2002,2601)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. März 2002 - 8 U 4326/01 (https://dejure.org/2002,2601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VVG § 27; ; VVG § 28; ; AKB § 12

  • rechtsportal.de

    VVG § 27 ; VVG § 28 ; AKB § 12
    Verlust des Portemonnaie-Schlüssels als Gefahrerhöhung bei der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Gefahrerhöhung durch Ersatzschlüsselverlust

  • archive.org (Leitsatz)

    VVG §§ 27 I, 28 I
    Anzeigepflicht bei Verlust eines Kfz-Schlüssels

  • archive.org (Leitsatz und Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 23 § 27 § 28
    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Fahrzeugversicherung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Gefahrerhöhung; Verlust eines Schlüssels aus der Geldbörse oder der Kasse einer Gaststätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefahrerhöhung in der Fahrzeugversicherung ; Verlust des Portemonnaie-Schlüssels ; Dauerhafte Steigerung des versicherten Risikos des Verlustes des Fahrzeugs Unverzügliche Anzeige des Verlustes ; Leistungsfreiheit des Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1032
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94

    Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.03.2002 - 8 U 4326/01
    (Zur Anwendbarkeit des § 27 VVG auf den Verlust eines Schlüssels siehe BGH VersR 96, 703; OLG Hamm, VersR 92, 1217).
  • OLG Hamm, 06.12.1991 - 20 U 231/91

    Abhandenkommen des Fahrzeugschlüssels während Werkstattaufenthalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.03.2002 - 8 U 4326/01
    (Zur Anwendbarkeit des § 27 VVG auf den Verlust eines Schlüssels siehe BGH VersR 96, 703; OLG Hamm, VersR 92, 1217).
  • OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Lässt sich indes nicht ausschließen, dass Dritte - ob in der Wohnung oder außerhalb - den Schlüssel an sich genommen haben, so ist dadurch das Risiko einer Entwendung grundsätzlich erhöht (…BGH, VersR 1996, 703, Juris Rdn. 13;… OLGR Hamm, 1992, 237, Juris Rdn. 16; OLGR Nürnberg 2003, 284, Juris Rdn. 13).
  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten …

    bei Verlust oder Diebstahl eines Kfz.-Schlüssels eine Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1 VVG nicht vorliegt, sondern den Versicherungsnehmer lediglich eine Anzeigepflicht nach § 27 Abs. 2 VVG trifft (so ausdrücklich OLG Hamm VersR 1992, 1217 [OLG Hamm 06.12.1991 - 20 U 231/91]; OLG Stuttgart r+s 1995, 90; OLG Nürnberg r+s 2003, 233).
  • AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 99/09

    Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des …

    Bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des Fahrzeuges liegt keine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG a.F. vor (…Anschluss an OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640; entgegen OLG Nürnberg, Urt. v. 28.03.2003 - 8 U 4326/01).

    Insoweit geht das Gericht allerdings mit einer zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung davon aus, dass bei dem Verlust eines Fahrzeugschlüssels und einer anschließenden Weiterbenutzung des Fahrzeuges keine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG a.F. gesehen werden (…so zutreffend OLG Celle, Urt. v. 23.09.2004 - 8 U 128/03, VersR 2005, 640 m.w.N. zum Streitstand; a.A. etwa OLG Nürnberg, Urt. v. 28.03.2003 - 8 U 4326/01).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2714
OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03 (https://dejure.org/2003,2714)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.2003 - 16 Wx 121/03 (https://dejure.org/2003,2714)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 16 Wx 121/03 (https://dejure.org/2003,2714)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    WEG § 22
    Selbständige Anspruchsgrundlage aus bestandskräftigem Eigentümerbeschluss

  • Wolters Kluwer

    Eigentümerbeschluss als selbständige Anspruchsgrundlage; Beschluss mit deklaratorischem oder konstitutivem Charakter; Anspruch auf Rückbau der nicht genehmigten Verglasung der Loggia wegen Durchfeuchtung von Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümerbeschluss als Anspruchsgrundlage für Gemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 812 (Ls.)
  • ZMR 2004, 215
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

    Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses - …

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03
    Nach st. Rspr. - auch des Senats - kann sich aus Eigentümerbeschlüssen eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben (vgl. Senat WE 1998, 191 = ZMR 1998, 248 m. Anm. Köhler; NZM 1999, 424 = OLGReport Köln 1999, 185; BayObLG ZMR 1996, 565; WE 1997, 436; NZM 2003, 239 = ZMR 2003, 433; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103;…Palandt/Bassenge, BGB, 62. Auflage, § 22 Rdn. 22; Schuschke ZWE 2000, 146 [153]).

    Ob dem zu folgen ist (kritisch hierzu BayObLG NZM 2003, 239 = ZMR 2003, 433), kann offen bleiben; denn die Auslegung, die der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht selbst vornehmen kann, da sich der Beschluss auf eine bestimmte Wohnung bezieht, also auch gegenüber einem Sonderrechtsnachfolger des Antragsgegners gelten soll, ergibt hier, dass eine selbständige Begründung von Pflichten gewollt war.

  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten …

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03
    Nach st. Rspr. - auch des Senats - kann sich aus Eigentümerbeschlüssen eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben (vgl. Senat WE 1998, 191 = ZMR 1998, 248 m. Anm. Köhler; NZM 1999, 424 = OLGReport Köln 1999, 185; BayObLG ZMR 1996, 565; WE 1997, 436; NZM 2003, 239 = ZMR 2003, 433; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103;…Palandt/Bassenge, BGB, 62. Auflage, § 22 Rdn. 22; Schuschke ZWE 2000, 146 [153]).

    Zu einem "Anspruch der Gemeinschaft" bzw. einer "Angelegenheit der Verwaltung" wird er erst dadurch, dass die Wohnungseigentümer darüber gem. § 21 Abs. 1 WEG einen Beschluss fassen (BayObLG ZMR 1996, 565).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03
    Maßnahmen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentums sind von der Beschlusskompetenz der Gemeinschaft erfasst (BGH NZM 2000, 1184).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03
    Hierzu wird allerdings teilweise die Auffassung vertreten, dass ohne besondere Anhaltspunkte ein Beschluss, in dem von einem Wohnungseigentümer etwa die Beseitigung einer baulichen Veränderung gefordert oder die Zahlung von Schadensersatz bzw. einer Nutzungsentschädigung verlangt wird, regelmäßig nicht als konstitutive Begründung einer Sonderpflicht, sondern lediglich als Androhung gerichtlicher Maßnahmen wegen eines sich bereits aus die Gesetz ergebenden Anspruchs verstanden werden kann (KG in st. Rspr. z. B. KG ZMR 1997, 318 = NJW-RR 1997, 1033 = KGReport 1997, 85;… ferner Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage, § 22 Rdn. 269 u. § 23 Rdn. 52).
  • OLG Köln, 21.10.1997 - 16 Wx 255/97

    Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung über Nutzungsentschädigungsverlanngen …

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03
    Nach st. Rspr. - auch des Senats - kann sich aus Eigentümerbeschlüssen eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben (vgl. Senat WE 1998, 191 = ZMR 1998, 248 m. Anm. Köhler; NZM 1999, 424 = OLGReport Köln 1999, 185; BayObLG ZMR 1996, 565; WE 1997, 436; NZM 2003, 239 = ZMR 2003, 433; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103;…Palandt/Bassenge, BGB, 62. Auflage, § 22 Rdn. 22; Schuschke ZWE 2000, 146 [153]).
  • OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 211/98

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03
    Nach st. Rspr. - auch des Senats - kann sich aus Eigentümerbeschlüssen eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben (vgl. Senat WE 1998, 191 = ZMR 1998, 248 m. Anm. Köhler; NZM 1999, 424 = OLGReport Köln 1999, 185; BayObLG ZMR 1996, 565; WE 1997, 436; NZM 2003, 239 = ZMR 2003, 433; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103;…Palandt/Bassenge, BGB, 62. Auflage, § 22 Rdn. 22; Schuschke ZWE 2000, 146 [153]).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.1996 - 11 Wx 86/94

    Anfechtungspflich des einzelnen Wohnungseigentümers bei Rückforderung eines vom …

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03
    Nach st. Rspr. - auch des Senats - kann sich aus Eigentümerbeschlüssen eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben (vgl. Senat WE 1998, 191 = ZMR 1998, 248 m. Anm. Köhler; NZM 1999, 424 = OLGReport Köln 1999, 185; BayObLG ZMR 1996, 565; WE 1997, 436; NZM 2003, 239 = ZMR 2003, 433; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103;…Palandt/Bassenge, BGB, 62. Auflage, § 22 Rdn. 22; Schuschke ZWE 2000, 146 [153]).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07

    Wohnungseigentum: Begründung einer Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur …

    b) Soweit sich das Landgericht für seine gegenteilige Beurteilung der Rechtslage auf obergerichtliche Rechtsprechung berufen kann (namentlich zitiert: OLG Köln NZM 1999, 424; ebenso: OLG Köln ZMR 2004, 215; OLG Hamburg ZMR 2003, 447; BayObLG NZM 2003, 239), sind die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 FGG nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Eigentümerbeschlüsse des Inhalts, einzelne Miteigentümer zum Rückbau von ihnen veranlasster Baumaßnahmen aufzufordern, können unterschiedlich verstanden werden, und bedürfen daher nach insoweit wohl einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Auslegung (BayObLG NZM 2003, 239; OLG Köln OLGR 2003, 284; KG NJW-RR 1997, 1033, 1034; Senat ZMR 2005, 897).
  • AG Aachen, 08.07.2009 - 119 C 14/09

    Beschlusskompetenz einer Wohnungseigentümerversammlung zur Herausgabe einer …

    Auch angesichts dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt den Wohnungseigentümern nach der Entscheidung OLG Köln ZMR 2004, Seite 215 f. weiterhin eine Kompetenz für Beschlüsse zu, welche einem Eigentümer die Beseitigung bestimmter baulicher Veränderungen aufgeben.

    Rn. 44 Im Übrigen hätte der angefochtene Beschluss auch keinen Bestand, wenn abweichend von der Entscheidung OLG Köln ZMR 2004, Seite 215 f. eine Beschlusskompetenz für den angefochtenen Beschluss verneint würde.

  • LG Hamburg, 07.10.2009 - 318 S 60/08

    Wohnungseigentum: Begründung von Beseitigungspflichten durch bestandskräftigen …

    Dies entspricht der Rechtsprechung des HansOLG (ZMR 2003, 447), die von anderen Obergerichten geteilt wird (BayObLG, ZMR 2006, 623; OLG Köln, ZMR 2004, 215; OLG Düsseldorf, ZWE 2005, 236) und an welcher das HansOLG festhält (Beschluss vom 24.10.2008, 2 W 115/08).
  • OLG Köln, 12.09.2003 - 16 Wx 156/03

    WEG -Verfahren: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Begründung von …

    Damit kann sich aus nicht angefochtenen und folglich bestandskräftig gewordenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben, wie es der gefestigten Rechtsprechung des Senats im Anwendungsbereich des § 22 Abs. 1 WEG, also für Beseitigungsansprüche betreffend bauliche Veränderungen, entspricht (vgl. zuletzt Beschluß vom 23.6.2003, 16 Wx 121/03 mit weit. Nachw.) und wie das Bayerische Oberlandesgericht jüngst auch für eine Geldforderung in Form einer Schadensersatzforderung anerkannt hat (vgl. Beschl. vom 15.1.2003, NZM 2003, 239 f.).
  • OLG Köln, 30.06.2004 - 16 Wx 135/04

    Entfernen einer ungenehmigt angebrachten Parabolantenne

    Vielmehr ging es lediglich um die Entfernung ganz bestimmter, nämlich der im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Anlagen, wobei der Beschluss wiederum eigenständige Anspruchsgrundlage für das Beseitigungsverlangen ist (vgl. Senat OLGR 2003, 284 = NZM 2003, 812 LS).
  • OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer

    Rn. 14 Der Senat hält trotz der von Wenzel (NZM 2004, 542) geäußerten Kritik an seiner Auffassung fest, dass sich aus nicht angefochtenen und folglich bestandskräftig gewordenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben kann (Beschluss vom Beschluss vom 23.6.2003, 16 Wx 121/03, ZMR 2004, 215; ebenso OLG Hamburg ZMR 2003, 447 und BayObLG NZM 2003, 239) und dass dies auch für Geldforderungen der Gemeinschaft gilt (vgl. Beschluss vom 12.9.2003 - 16 Wx 156/03, OLGR 2003, 284).
  • AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 539 C 10/10

    Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung

    Wenn es im Beschluss zu TOP 1 heißt, dass ein bestimmtes Verhalten vom Kläger verlangt werde, so wurde dies zwar in einem vergleichbaren Fall (Loggia-Verglasung) vom OLG Köln (ZMR 2004, 215) als konstitutive Regelung verstanden, die in Bestandskraft erwachsen und auch Gerichte binden könne.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 23.09.2009 - 11 C 108/07

    Wohnraummiete: Anforderungen an den Mindeststandard einer nicht modernisierten …

    Rn. 13 Es entspricht einhelliger Auffassung, dass der Vermieter bei drohenden Gesundheitsgefahren auch nachfolgend zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist (Bay OLG NJW-RR 1999, 1533 für Schadstoffbelastung durch PCP; KG ZMR 2004, 215 für fehlenden Brandschutz).
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.05.2003 - 11 UF 218/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4473
OLG Hamm, 02.05.2003 - 11 UF 218/02 (https://dejure.org/2003,4473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.05.2003 - 11 UF 218/02 (https://dejure.org/2003,4473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 2003 - 11 UF 218/02 (https://dejure.org/2003,4473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung zum Barunterhalt; Das minderjährige Kind betreuender Elternteil; 20 Prozent höheres Einkommen des betreuenden Elternteils; Berücksichtigung von Fahrtkosten; Zumutbarkeit des Umzugs bei befristetem Arbeitsvertrag; Minimierung berufsbedingter Aufwendungen; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1161
  • FamRZ 2003, 1964
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2003 - 11 UF 218/02
    In diesen Fällen ist die Mangelverteilung nach der neuen Rechtsprechung des BGH nicht mehr auf der Grundlage des konkreten Bedarfs der Berechtigten vorzunehmen, sondern es ist mit Mindestbedarfsbeträgen zu rechnen: zum einen mit dem Existenzminimum für den Ehegatten, zum anderen mit dem Existenzminimum für die Kinder, das in Anlehnung an § 1612 b Abs. 5 mit 135 % des Regelbetrages zu bemessen ist (BGH, Urteil vom 22.01.2003, Az. XII ZR 2/00, S. 13 ff.).
  • BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80

    Klage auf Herabsetzung des Kinderunterhalts - Maßgeblichkeit der Altersstufe …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2003 - 11 UF 218/02
    Zwar kann auch der Elternteil, der das Kind betreut und damit seine Unterhaltspflicht gemäß § 1606 Abs. 3 BGB durch Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, zusätzlich zum Barunterhalt herangezogen werden, wenn sein Einkommen das des anderen Elternteils nachhaltig und deutlich übersteigt (BGH FamRZ 80, 994;… 1998, S. 288).
  • OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 806/10

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes: Einsatz vorhandenen Vermögens zur …

    Diese Opfergrenze ist in der Regel nur dann überschritten, wenn der Unterhaltspflichtige sein Vermögen zur Deckung des eigenen Unterhaltsbedarfes braucht (BGH FamRZ 1989, 170 ff; OLG Hamm FamRZ 2003, 1964).
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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4322
OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02 (https://dejure.org/2003,4322)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.02.2003 - 6 U 56/02 (https://dejure.org/2003,4322)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 6 U 56/02 (https://dejure.org/2003,4322)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Zustandekommen des durch einen Handelsvertreter unterzeichneten Vertrags mit Bestätigungsvorbehalt; Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Nr. 5 VOB/B ; § 13 Nr. 6 VOB/B
    Zustandekommen eines Bauvertrages; Unterzeichnung für Auftragnehmer durch Handelsvertreter; Vorbehalt der schriftlichen Bestätigung ; Vereinbarung eines sog. Bemusterungsgesprächs ; Unverhältnismäßigkeit nach § 13 Nr. 6 VOB/B; Bestehen auf Umdeckung eines mit ...

  • Judicialis

    VOB/B § 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 6

  • IWW
  • rechtsportal.de

    VOB/B § 13 Nr. 5; VOB/B § 13 Nr. 6
    Bau- und Architektenvertrag: Gewährleistung beim VOB -Vertrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Zustandekommen eines Bauvertrages; Unterzeichnung für Auftragnehmer durch Handelsvertreter; Vorbehalt der schriftlichen Bestätigung ; Vereinbarung eines sog. Bemusterungsgesprächs ; Unverhältnismäßigkeit nach § 13 Nr. 6 VOB/B; Bestehen auf Umdeckung eines mit ...

  • ibr-online

    Maßgeblichkeit der vereinbarten besonderen Ausführungsart

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betondachsteine statt vereinbarter Tonziegel: Unternehmer muss Dach neu eindecken! (IBR 2003, 352)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84

    Mängelbeseitigung durch Neuherstellung auch nach Abnahme

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02
    Bei dieser Verwendung von Tondachziegeln handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne von § 13 Nr. 1 VOB/B. Zusicherung ist das vertraglich vom Auftragnehmer gegebene und vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft zu versehen (BGHZ 96, 111, 114 f.; ZfBR 1997, 295, 296).

    Zwar stellt nicht jede Beschreibung einer Bauleistung in einem Leistungsverzeichnis ohne weiteres die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft dar (BGHZ 96, 111, 114).

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 95/94

    Haftung des Auftragnehmers für zugesicherte Eigenschaften; Technische …

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02
    In diesen Fällen kann der Unternehmer sich in der Regel nicht darauf berufen, die Mängelbeseitigungskosten seien unverhältnismäßig hoch (BGH ZfBR 1997, 295, 297;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 6. Teil Rdnr. 207).

    Bei dieser Verwendung von Tondachziegeln handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne von § 13 Nr. 1 VOB/B. Zusicherung ist das vertraglich vom Auftragnehmer gegebene und vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft zu versehen (BGHZ 96, 111, 114 f.; ZfBR 1997, 295, 296).

  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der …

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02
    Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 24/95

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02
    Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).
  • BGH, 23.02.1995 - VII ZR 235/93

    Bewertung des zur Nachbesserung erforderlichen Aufwands

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02
    Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1997 - 21 U 188/96

    Parkettleger muß Restfeuchte im Estrich messen!

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02
    Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).
  • OLG Celle, 08.10.1997 - 6 U 85/96

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsaufwandes

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02
    Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 342/03

    Verjährung einer Werklohnforderung

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  • LG Bonn, 30.12.2020 - 1 O 471/18

    Bemusterung schlägt Leistungsverzeichnis!

    Deshalb kommt der Bemusterung hier eine besondere Bedeutung zu, weil sie letztendlich die geschuldete vertragliche Beschaffenheit des zu liefernden Basaltlavamaterials definiert (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 05.07.2007 - 12 U 189/06 = juris Rd.34; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2003 - 6 U 56/02 = juris Rd.6ff.;… Lethert/Krug, aaO., Rd.41).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.01.2003 - 10 U 983/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9507
OLG Koblenz, 31.01.2003 - 10 U 983/01 (https://dejure.org/2003,9507)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.01.2003 - 10 U 983/01 (https://dejure.org/2003,9507)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 10 U 983/01 (https://dejure.org/2003,9507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263
    Vorgetäuschter PKW-Diebstahl: Nach Schadensregulierung obliegt dem Versicherer der volle Beweis hierfür

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz des Versicherers wegen unerlaubter Handlung; Anspruch auf Rückzahlung erbrachter Versicherungsleistungen ; Behaupteter Diebstahl eines PKW ; Beweislast für Vorliegen eines vorgetäuschten Diebstahls; "Äußeres Bild eines Diebstahls" ; Vortrag von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.01.2003 - 10 U 983/01
    Im Sinne der Rechtsprechung des BGH hat der Senat den für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit gewonnen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256).
  • OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.01.2003 - 10 U 983/01
    Es gelten die vollen Beweisanforderungen des § 286 ZPO (vgl. zu Beweislastanforderungen bei Entwendungsfällen auch Senat Urteile vom 30.8.2002 - 10 U 1415/01; vom 1.10.1999 - 10 U 1848/97 - OLGR 2000, 455; vom 19.3.1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276; vom 21.9.2001 - 10 U 16669/00 - r+s 2002, 319).
  • OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 1004/01

    Verfahrensfehler; Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.01.2003 - 10 U 983/01
    Es gelten die vollen Beweisanforderungen des § 286 ZPO (vgl. zu Beweislastanforderungen bei Entwendungsfällen auch Senat Urteile vom 30.8.2002 - 10 U 1415/01; vom 1.10.1999 - 10 U 1848/97 - OLGR 2000, 455; vom 19.3.1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276; vom 21.9.2001 - 10 U 16669/00 - r+s 2002, 319).
  • OLG Koblenz, 19.03.1999 - 10 U 1646/97

    Beweiserleichterungen im Rahmen des Nachweises bezüglich des "äußeren Bildes …

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.01.2003 - 10 U 983/01
    Es gelten die vollen Beweisanforderungen des § 286 ZPO (vgl. zu Beweislastanforderungen bei Entwendungsfällen auch Senat Urteile vom 30.8.2002 - 10 U 1415/01; vom 1.10.1999 - 10 U 1848/97 - OLGR 2000, 455; vom 19.3.1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276; vom 21.9.2001 - 10 U 16669/00 - r+s 2002, 319).
  • OLG Koblenz, 01.10.1999 - 10 U 1846/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 31.01.2003 - 10 U 983/01
    Es gelten die vollen Beweisanforderungen des § 286 ZPO (vgl. zu Beweislastanforderungen bei Entwendungsfällen auch Senat Urteile vom 30.8.2002 - 10 U 1415/01; vom 1.10.1999 - 10 U 1848/97 - OLGR 2000, 455; vom 19.3.1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276; vom 21.9.2001 - 10 U 16669/00 - r+s 2002, 319).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.11.2002 - 11 W 117/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10744
OLG Naumburg, 27.11.2002 - 11 W 117/02 (https://dejure.org/2002,10744)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.11.2002 - 11 W 117/02 (https://dejure.org/2002,10744)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. November 2002 - 11 W 117/02 (https://dejure.org/2002,10744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GKG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 308 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 319

  • rechtsportal.de

    Im Kostenfestsetzungsverfahren ist auch zu hinterfragen, ob das Führen mehrerer Prozesse an Stelle einer subjektiven Klagehäufung notwendig war

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfungsumfang im Kostenfestsetzungsverfahren ; Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme mehrerer Bürgen in gesonderten Prozessen ; Auf Grund subjektiver Klagenhäufung gegen alle Bürgen zugleich geführter Rechtsstreit; Erstattungsfähigkeit der Kosten ; Zur ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 20.02.2001 - 11 W 3250/00

    Erstattungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Vertretung mehrerer Gläubiger durch …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2002 - 11 W 117/02
    Die Grenze ist allerdings dort gezogen, wo es für dieses Vorgehen keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe gibt, vielmehr die zu Mehrkosten führende Inanspruchnahme Mehrerer in einzelnen Prozessen willkürlich und treuwidrig, mithin rechtsmissbräuchlich erscheint (OLG München AnwBl. 1994, 527 f.; MDR 2001, 652 f.; KG NJW-RR 1992, 1298; JurBüro 1989, 1697 f.; 2001, 99, 100; OLG Koblenz JurBüro 1990, 58; OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 602).

    Dies hat zur Folge, dass die Klägerin Erstattung nur des Betrages verlangen kann, für den der Beklagte im Falle der Inanspruchnahme der Bürgen in einem Prozess haften würde (OLG München AnwBl. 1994, 527; MDR 2001, 652; KG NJW-RR 1992, 1298; JurBüro 1989, 1697 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 602).

  • KG, 26.02.1992 - 24 W 3965/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2002 - 11 W 117/02
    Die Grenze ist allerdings dort gezogen, wo es für dieses Vorgehen keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe gibt, vielmehr die zu Mehrkosten führende Inanspruchnahme Mehrerer in einzelnen Prozessen willkürlich und treuwidrig, mithin rechtsmissbräuchlich erscheint (OLG München AnwBl. 1994, 527 f.; MDR 2001, 652 f.; KG NJW-RR 1992, 1298; JurBüro 1989, 1697 f.; 2001, 99, 100; OLG Koblenz JurBüro 1990, 58; OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 602).

    Dies hat zur Folge, dass die Klägerin Erstattung nur des Betrages verlangen kann, für den der Beklagte im Falle der Inanspruchnahme der Bürgen in einem Prozess haften würde (OLG München AnwBl. 1994, 527; MDR 2001, 652; KG NJW-RR 1992, 1298; JurBüro 1989, 1697 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 602).

  • OLG Koblenz, 05.01.1989 - 14 W 4/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2002 - 11 W 117/02
    Die Grenze ist allerdings dort gezogen, wo es für dieses Vorgehen keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe gibt, vielmehr die zu Mehrkosten führende Inanspruchnahme Mehrerer in einzelnen Prozessen willkürlich und treuwidrig, mithin rechtsmissbräuchlich erscheint (OLG München AnwBl. 1994, 527 f.; MDR 2001, 652 f.; KG NJW-RR 1992, 1298; JurBüro 1989, 1697 f.; 2001, 99, 100; OLG Koblenz JurBüro 1990, 58; OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 602).

    Es liegt ein einheitlicher Lebenssachverhalt vor (OLG Koblenz JurBüro 1990, 58).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 2 U 33/01

    Auslaufendstücke für Sanitärarmaturen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2002 - 11 W 117/02
    Die der Klägerin von dem Beklagten aufgrund des Urteils des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 05.07.2001, Geschäftszeichen: 2 U 33/01, zu erstattenden Kosten werden auf 2.919,43 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 19.07.2001 festgesetzt.
  • OLG Koblenz, 13.09.1990 - 14 W 586/90

    Mehrkosten; Bürgschaftsgläubiger; Getrennte Klagen; Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2002 - 11 W 117/02
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es, wie hier, um mehrere Bürgen geht (OLG Koblenz Rpfleger 1991, 81).
  • KG, 28.03.2000 - 1 W 1964/99

    Kostenerstattung bei Geltendmachung inhaltsgleicher Unterlassungsansprüche in …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2002 - 11 W 117/02
    Es handelt sich hierbei nicht um eine materiell-rechliche Einwendung (so OLG Celle NdsRpfl. 1987, 283), sondern betrifft den Umfang des im Festsetzungsverfahren zu ermittelnden prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (so auch KG JurBüro 2001, 99, 100).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 24 W 9/11

    Verfahrensrecht - Keine Kostenerstattung für unnötige Prozesse!

    Es handelt sich dabei nämlich nicht um eine materiell-rechtliche Einwendung (so OLG Celle NdsRpfl. 1987, 283), sondern betrifft den Umfang des im Festsetzungsverfahren zu ermittelnden prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (so zutreffend OLG Naumburg OLGR Naumburg 2003, 284; KG JurBüro 2001, 99, 100).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.01.2003 - 8 W 271/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20758
OLG Hamburg, 21.01.2003 - 8 W 271/02 (https://dejure.org/2003,20758)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.2003 - 8 W 271/02 (https://dejure.org/2003,20758)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 8 W 271/02 (https://dejure.org/2003,20758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 19.03.1997 - 8 W 43/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.01.2003 - 8 W 271/02
    Im übrigen hat der Senat die Auffassung vertreten, dass bei der Bewertung der dargelegten Gesichtspunkte zu Gunsten des Versicherers ein großzügigerer Standpunkt in Fällen einzunehmen ist, in denen das Prozessgericht im Urteil dem Versicherten aufgrund der vom Versicherer beigebrachten Beweismittel den Versuch bescheinigt hat, den Versicherer über wesentliche Umstände des Schadensfalles zu täuschen (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.07.1997 - 8 W 143/97; vom 19.03.1997 - 8 W 43/97; 29.05.1997 - 8 W 24/97; 06.05.1996 - 8 W 16/96 - m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 06.05.1996 - 8 W 16/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.01.2003 - 8 W 271/02
    Im übrigen hat der Senat die Auffassung vertreten, dass bei der Bewertung der dargelegten Gesichtspunkte zu Gunsten des Versicherers ein großzügigerer Standpunkt in Fällen einzunehmen ist, in denen das Prozessgericht im Urteil dem Versicherten aufgrund der vom Versicherer beigebrachten Beweismittel den Versuch bescheinigt hat, den Versicherer über wesentliche Umstände des Schadensfalles zu täuschen (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.07.1997 - 8 W 143/97; vom 19.03.1997 - 8 W 43/97; 29.05.1997 - 8 W 24/97; 06.05.1996 - 8 W 16/96 - m. w. N.).
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