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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.06.2003 - 7 UF 103/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1793
OLG Bamberg, 10.06.2003 - 7 UF 103/03 (https://dejure.org/2003,1793)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.06.2003 - 7 UF 103/03 (https://dejure.org/2003,1793)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - 7 UF 103/03 (https://dejure.org/2003,1793)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum "Recht zum persönlichen Umgang" mit einem Hund bei getrenntlebenden Eheleuten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    "Recht zum persönlichen Umgang" mit dem Hund der Parteien; Einstufung eines Hundes als Hausrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • kanzlei-lachenmann.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Hund und Katze bei der Scheidung/Trennung - Haustiere und deren Rechte und Pflichten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangsrecht für den Hund?

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Haustiere - Umgangsrecht nach Trennung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ex-Mann möchte mit Labradorhündin spazieren gehen - Nach der Scheidung: Umgangsrecht für Kinder, aber nicht für Tiere

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Trennung: Umgangsrecht mit dem Hund?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Umgangsrecht mit einem Hund!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 37
  • FamRZ 2004, 559
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • AG Bad Mergentheim, 19.12.1996 - 1 F 143/95

    "Umgangsrecht" mit einem Hund nach einer Scheidung; Zurechnung eines Hundes als …

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.06.2003 - 7 UF 103/03
    Ein Hund ist als Haustier Hausratsgegenstand im Sinne von §§ 1361 a BGB, 1 HausratsVO (OLG Schleswig NJW 1998, 3127; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1432; Amtsgericht Bad Mergentheim NJW 1997, 3033;… Palandt/Brudermüller, 62. Aufl., Rdnr. 10 zu § 1361 a BGB m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 21.04.1998 - 12 WF 46/98

    Zuständigkeit des Familiengerichts für Zuweisung eines gemeinsamen Hundes von …

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.06.2003 - 7 UF 103/03
    Ein Hund ist als Haustier Hausratsgegenstand im Sinne von §§ 1361 a BGB, 1 HausratsVO (OLG Schleswig NJW 1998, 3127; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1432; Amtsgericht Bad Mergentheim NJW 1997, 3033;… Palandt/Brudermüller, 62. Aufl., Rdnr. 10 zu § 1361 a BGB m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2014 - 18 UF 62/14

    Verteilung der Hausratsgegenstände bei Getrenntleben: Zuweisung und Herausgabe …

    Haushaltsgegenstände sind alle Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Ehegatten für die Wohn- und Hauswirtschaft oder sonst für ihr Zusammenleben bestimmt sind, so dass für Haustiere eine sinngemäße Anwendung des § 1361a BGB angezeigt sein kann (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1432; OLG Bamberg FamRZ 2004, 559;… Palandt-Brudermüller, BGB, 73. Aufl., § 1361 a RZ 10).
  • OLG Hamm, 19.11.2010 - 10 WF 240/10

    Kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Familienhund!

    Auch wenn Tiere keine Sachen sind (§ 90 a BGB), werden die Regelungen zur vorläufigen (§ 1361 a BGB) oder endgültigen Hausratsverteilung zumindest analog angewendet (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2009, 1306, 1307 betreffend mehrere Papageien; OLG Bamberg, FamRZ 2004, 559 betreffend einen Hund; OLG Naumburg FamRZ 2001, 481 betreffend mehrere Pferde; OLG Schleswig NJW 1998, 3127 betreffend einen Pudel; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1432;… Götz, in: Johannsen/Henrich, Kommentar zum Familienrecht, 5. Auflage 2010, § 1361a BGB Rn 20).

    Rn. 18 Einen solchen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Hund, der beim früheren Partner verblieben ist, besteht nicht (vgl. OLG Bamberg, MDR 2004, 37; OLG Schleswig , NJW 1998, 3127;… Götz, in: Johannsen/Henrich, a.a.O., § 1361a BGB Rn 20;… Seier in: jurisPK-BGB, 5. Auflage 2010, § 1361a BGB Rn 24; a.A.: AG Bad Mergentheim, NJW 1997, 3033f).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - I-3 Wx 162/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1806
OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - I-3 Wx 162/02 (https://dejure.org/2003,1806)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2003 - I-3 Wx 162/02 (https://dejure.org/2003,1806)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2003 - I-3 Wx 162/02 (https://dejure.org/2003,1806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2113, 2136; GBO §§ 19, 22, 29
    Löschung eines Nichterbenvermerks bei Erfüllung eines

  • rechtsportal.de

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschung des im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vermächtniserfüllung durch Vorerben

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übereignung eines Grundstücks aufgrund eines angeordneten Vermächtnisses; Zustimmung des Nacherben zur Löschung des im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks; Grundstücksübertragung in Form einer unentgeltlichen Verfügung des Vorerben; Ausscheiden eines Grundstücks ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1592
  • DNotZ 2003, 637
  • FGPrax 2003, 151
  • FamRZ 2003, 1781
  • Rpfleger 2003, 495
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.05.1996 - 15 W 109/96

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei vorzeitiger Erfüllung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - 3 Wx 162/02
    Zwar ergibt sich das nur aus dem bei den Akten befindlichen privatschriftlichen Testament, also nicht aus einer Urkunde, die in formeller Hinsicht den Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO genügt, der Senat geht jedoch in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm(vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 1230, 1231;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rn. 3520).
  • BayObLG, 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74

    Fehlende Löschungsbewilligung übriger eingetragener Nacherben als …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - 3 Wx 162/02
    Das Recht des Nacherben wird nämlich regelmäßig nicht nur dann nicht beeinträchtigt, wenn der befreite Vorerbe entgeltlich, der nicht befreite Vorerbe mit Zustimmung des Nacherben verfügt, sondern auch, wenn der Vorerbe mit der Verfügung eine Verbindlichkeit erfüllt, die ihm durch die letztwillige Verfügung auferlegt ist (vgl. BayObLGZ 1974, 312, 313; OLG Hamm, RPflG 1984, 312; OLG Düsseldorf, RPflG 1999, 541, 542).
  • BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03

    Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch den Alleinerben

    c) Rechte der Nacherben werden nicht beeinträchtigt, wenn die Ernennung des Vorerben zum Testamentsvollstrecker nur den Zweck hat, einen wie hier ohnehin fälligen Anspruch gegen den Vorerben aus § 2174 BGB zu erfüllen (vgl. BayObLG DNotZ 2001, 808, 809 f.; OLG Düsseldorf ZEV 2003, 296 f. m. Anm. Ivo;… Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2113 Rdn. 22; alle m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 228/17

    Grundbuchsache: Anbringung eines Nacherbenvermerks bei Hinzuerwerb der übrigen …

    Rn. 16 aa) Allerdings bedarf es einer Mitwirkung der Nacherben nach verbreiteter Auffassung dann nicht, wenn der Vorerbe mit der Übernahme eines Nachlassgrundstücks in sein freies Vermögen lediglich in Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit oder einer Teilungsanordnung verfügt; in diesem Fall wird die Verfügung wegen Wegfalls der Verbindlichkeit rechtlich als nicht nachteilig und das Recht der Nacherben nicht beeinträchtigend angesehen (KG, JFG 22, 98, 100; OLG Hamm FamRZ 1995, 961, 962; BayObLGZ 2001, 118, 120 und OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 1781, 1782 - zur Erfüllung eines Vermächtnisanspruchs;… Burandt/Rojahn/Lang, Erbrecht, 2. Aufl., § 2113 BGB, Rn. 16 f.;… Erman/Schmidt, BGB, 15. Aufl., § 2113 Rn. 4;… MüKoBGB/Ann, 7. Aufl., § 2048 Rn. 9;… Palandt/Weidlich, BGB, 77. Aufl., § 2113 Rn. 5;… RGRK-BGB/Johannsen, 12. Aufl., § 2113 Rn. 50;… Staudinger/Avenarius, BGB [2013], § 2113 Rn. 53, dort auch weitere Nachweise zur Gegenauffassung, die stets eine Beteiligung der Nacherben verlangt).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16

    Grundbuch: Richtigkeit des Zeugnisses gem. § 36 GBO

    Zum anderen wird der Nacherbenvermerk nachträglich gegenstandslos, wenn der Vorerbe endgültig wirksam im Sinne des § 2113 BGB verfügt hat (vgl. die Nachweise bei Ivo ZEV 2003, 297 [OLG Düsseldorf 07.03.2003 - 3 Wx 162/02] ).

    Der diesbezügliche Nachweis, dass ein fälliger Vermächtnisanspruch bzw. eine Teilungsanordnung erfüllt wird, ist jedoch nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO durch öffentliche Urkunden zu führen (vgl. die Nachweise bei BayObLGZ 2001, 118, Tz. 12 bei juris, zum Vermächtnisanspruch, dort auch - Tz. 13 bei juris - zur Gegenauffassung;… vgl. zum Streitstand auch Meikel/Böhringer, a.a.O., § 51 Rz. 58;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 3520a; Ivo ZEV 2003, 297 [OLG Düsseldorf 07.03.2003 - 3 Wx 162/02] ).

  • OLG München, 16.03.2015 - 34 Wx 430/14

    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers bei …

    Mit Rücksicht darauf, dass die Beteiligten durch öffentliche Urkunde das Bestehen des Vermächtnisanspruchs nicht nachweisen können, reicht aber auch insoweit die privatschriftliche Verfügung (§ 2247 BGB) zum Nachweis aus (vgl. OLG Düsseldorf ZEV 2003, 296 mit Anm. Ivo; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1230/1231;… Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 52 Rn. 54).
  • OLG Celle, 23.07.2004 - 4 W 128/04

    Erforderlichkeit einer Zustimmung eines Nacherben zur Übereignung eines …

    Demgegenüber wird vor allem in der neueren Rechtsprechung und im Schrifttum die wohl im Vordringen befindliche Auffassung vertreten, dass der entsprechende Nachweis bei einem privatschriftlichen Testament auch durch Einsichtnahme in etwa beigezogene Nachlassakten oder durch beglaubigte Abschrift des privatschriftlichen Testaments nebst Eröffnungsniederschrift geführt werden kann (so bereits Deimann, Rpfleger 1978, 244; ferner OLG Hamm NJW-RR 1996, 1230;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., 2004, Rdnr. 3520) Demharter, Grundbuchordnung, 24. Aufl., 2002, § 51 GBO Rdnr. 34; so ausdrücklich zuletzt auch OLG Düsseldorf DNotZ 2003, 637 und ausdrücklich offen gelassen von BayObLG DNotZ 2001, 808).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.06.2003 - 4 W 79/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3234
OLG Celle, 27.06.2003 - 4 W 79/03 (https://dejure.org/2003,3234)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.06.2003 - 4 W 79/03 (https://dejure.org/2003,3234)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 4 W 79/03 (https://dejure.org/2003,3234)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Verzicht auf Wohnungseigentum (Dereliktion); §§ 11 WEG, 928 BGB

  • rechtsportal.de

    WEG § 11; BGB § 928
    Aufgeben des Wohnungseigentums durch Verzicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Aufgabe des Wohnungseigentums durch Verzicht; Entzug von Verpflichtungen durch Dereliktion des Eigentums; Grundsatz der Unauflöslichkeit der Gemeinschaft

  • ibr-online

    Eigentumsaufgabe durch Verzicht möglich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 29
  • BauR 2003, 1940 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2003 - 4 W 79/03
    Deshalb muss es, wie auch vom Bundesgerichtshof bereits für den Fall des Miteigentumsanteils an einem Grundstück entschieden (BGHZ 150, 1 ff) auch für das Wohnungseigentum dabei verbleiben, dass ein einseitiger Verzicht und seine Eintragung im Grundbuch nicht möglich ist.
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00

    Unwirksame Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum - Verzichterklärung gegenüber …

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2003 - 4 W 79/03
    2 Z 16/91|KG; 14.11.1990; 23 U 5029/89">NJW 91, 1962; KG NJW 89, 42; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 233, OLG Zweibrücken, ZMR 2003, 137; Staudinger/Pfeifer, BGB, 13. Aufl., § 928 Rdnr. 8; Staudinger/Rapp, WEG, 12. Aufl., § 1 Rdnr. 60; Ermann/Hagen/Lorenz, BGB 10. Aufl., § 928 Rdnr. 2; a. A.: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 79 f; Kanzleiter NJW 1996, 905 ff), dass ein Wohn- und Teileigentum nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden kann.
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2002 - 3 W 48/02

    Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum durch Verzicht

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2003 - 4 W 79/03
    2 Z 16/91|KG; 14.11.1990; 23 U 5029/89">NJW 91, 1962; KG NJW 89, 42; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 233, OLG Zweibrücken, ZMR 2003, 137; Staudinger/Pfeifer, BGB, 13. Aufl., § 928 Rdnr. 8; Staudinger/Rapp, WEG, 12. Aufl., § 1 Rdnr. 60; Ermann/Hagen/Lorenz, BGB 10. Aufl., § 928 Rdnr. 2; a. A.: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 79 f; Kanzleiter NJW 1996, 905 ff), dass ein Wohn- und Teileigentum nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden kann.
  • KG, 12.11.1987 - 16 U 1465/87

    Anforderungen an das Feststellungsinteresse; Verzicht auf das Miteigentum an …

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2003 - 4 W 79/03
    2 Z 16/91|KG; 14.11.1990; 23 U 5029/89">NJW 91, 1962; KG NJW 89, 42; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 233, OLG Zweibrücken, ZMR 2003, 137; Staudinger/Pfeifer, BGB, 13. Aufl., § 928 Rdnr. 8; Staudinger/Rapp, WEG, 12. Aufl., § 1 Rdnr. 60; Ermann/Hagen/Lorenz, BGB 10. Aufl., § 928 Rdnr. 2; a. A.: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 79 f; Kanzleiter NJW 1996, 905 ff), dass ein Wohn- und Teileigentum nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden kann.
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- oder Teileigentum

    2 Z 16/91|KG; 14.11.1990; 23 U 5029/89">NJW 1991, 1962; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 137; OLG Celle MDR 2004, 29) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde mit Beschluss vom 6. Februar 2007 (NZM 2007, 219) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 3 Wx 5/07

    Zur Wirksamkeit der Aufgabe eines Grundstücksmiteigentumsanteils durch Verzicht

    2 Z 16/91|KG; 14.11.1990; 23 U 5029/89">NJW 1991, S. 1962; OLG Zweibrücken ZMR 2003, S. 137 f.; OLG Celle, MDR 2004, S. 29 f.; so auch noch Senat a.a.O.; weitere Nachweise bei Riecke/Schmid-Elzer, WEG, 2006, § 11 Rn. 20 und Staudinger-Rapp, BGB, 13. Bearb. 2005, § 1 WEG Rdnr. 50).
  • KG, 08.11.2005 - 4 U 175/04

    Finanzierter Wohnungskaufvertrag: Bestellung einer Grundschuld; Widerruf eines …

    Ein Kreditinstitut trifft für die Unangemessenheit des Kaufpreises im Regelfall ebenso wenig eine Aufklärungspflicht (BGH vom 18.11,2003, Xi ZR 322/01, dort S. 10; wie hinsichtlich einer versteckten Innenprovision (KG, 4 W 79/03, dort S. 7f).
  • LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07

    Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschlussförderung im sozialen …

    Dies kann der Fall sein, wenn das Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb der Anlage über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn es einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn es in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt ist oder wenn es in Bezug auf spezielle Risiken der Anlage einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. nur BGHZ 161, 15/20.; OLG Köln…, Urt. vom 15.12.2004, Seite 19 f.; KG, Beschluß vom 20.05.2003, 4 W 79/03, Seite 7).
  • LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 10/07

    Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschlussförderung im sozialen …

    Dies kann der Fall sein, wenn das Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb der Anlage über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn es einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn es in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt ist oder wenn es in Bezug auf spezielle Risiken der Anlage einen konkreten Wissensvorsprung vordem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. nur BGHZ 161, 15/20.; OLG Köln…, Urt. vom 15.12.2004, Seite 19 f.; KG, Beschluß vom 20.05.2003, 4 W 79/03, Seite 7).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - Wx 5/07
    Weil diese Verpflichtungen unmittelbar mit dem Wohnungseigentum verbunden seien und ohne dieses nicht weiter bestünden, könnten sie nur dadurch aufrechterhalten werden, dass eine Eigentumsaufgabe von Wohnungseigentum nicht zugelassen werde (BayObLG NJW 1991, S.1962 [=WuM 1991, 298]; OLG Zweibrücken ZMR 2003, S.137 f.; OLG Celle MDR 2004, S. 29 f.;… so auch noch Senat a. a. O.;… weitere Nachweise bei Riecke/Schmid-Elzer, WEG, 2006, § 11 Rn. 20 und Staudinger-Rapp, BGB, 13. Bearb. 2005, § 1 WEG Rdnr. 50).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03 - 39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5213
OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03 - 39 (https://dejure.org/2003,5213)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.07.2003 - 5 W 155/03 - 39 (https://dejure.org/2003,5213)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 5 W 155/03 - 39 (https://dejure.org/2003,5213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Dienstliche Stellungnahme bei Ablehnung wegen Rechtsverstößen bei der Urteilsfindung

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 44 Abs. 3; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 321; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 569

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn; Bauarbeiten an einer Fischereihafenschleuse; Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Unsachliche Einstellung des Richters; Verdacht der willkürlichen Entscheidung; Gewährung eines Schriftsatznachlasses; Vertreten einer abwegigen ...

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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 15.10.2001 - 2 W 206/01

    Weitere Beschwerde bei Ablehnung eines Richters am Insolvenzgericht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03
    Demgemäß ist eine Ablehnung wegen einer fehlerhaften Entscheidung erst dann gerechtfertigt, wenn ein festgestellter Rechtsfehler auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht oder die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie das Gepräge eines willkürlichen Handelns trägt (st. Rspr. OLG Köln, OLGR 2002, 85; Frankfurt, OLGR 2000, 36; Oldenburg, FamRZ 1992, 193; BayObLG, DRiZ 1977, 245;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 42, Rdn. 24;… Münchkomm(ZPO)/Feiber, 2. Aufl. § 42, Rdn. 28 ff.).
  • BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96

    Klageabweisung ohne Feststellung des Sachverhalts im Sinne von Willkür und …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03
    Vielmehr ist die Rechtskontrolle des Urteils allein dem Rechtsmittelverfahren vorbehalten (BFH, BFH/NV 1998, 861, 863).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03
    Demgemäß ist eine Ablehnung wegen einer fehlerhaften Entscheidung erst dann gerechtfertigt, wenn ein festgestellter Rechtsfehler auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht oder die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie das Gepräge eines willkürlichen Handelns trägt (st. Rspr. OLG Köln, OLGR 2002, 85; Frankfurt, OLGR 2000, 36; Oldenburg, FamRZ 1992, 193; BayObLG, DRiZ 1977, 245;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 42, Rdn. 24;… Münchkomm(ZPO)/Feiber, 2. Aufl. § 42, Rdn. 28 ff.).
  • KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Ablehnung eines …

    Rn. 16 Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - Rn. 11, NJW-RR 2012, 61; BGH…, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - Rn. 17, NJW 2011, 1358, jeweils m. w. N.) sowie der nahezu einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 1 W 1735/09 -, OLGR 2009, 875; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 W 155/03 - OLGR 2003, 362;… Musielak/Voit/Heinrich, a. a. O., § 44 Rn. 9 m. w. N.; a. A. offenbar OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2013 - 11 WF 86/13, MDR 2013, 1525; E. Schneider; NJW 2008, 491 [492]) dient die nach § 44 Abs. 3 ZPO vorgesehene dienstliche Äußerung allein der Tatsachenfeststellung.
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Vielmehr dient die dienstliche Äußerung der Tatsachenfeststellung, nämlich der Feststellung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblichen Sachverhalts (vgl. BFH Beschluß vom 23. Juli 1998 - VII B 92/98 -, juris;… BFH/NV 2007, 2139 ff.; BVerwG, Beschluß vom 8. März 2006 - 3 B 182/05 -, juris OLG Saarbrücken, OLG-Report 2003, 362 f.), und insoweit auch der Glaubhaftmachung nach § 44 Abs. 2 ZPO.
  • OLG Naumburg, 10.10.2006 - 10 W 72/06

    Zur Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines ärztlichen Sachverständigen …

    Die Befangenheitsablehnung ist nämlich kein Instrument der Verfahrens- oder Fehlerkontrolle (vgl. BGH NJW 2002, 2396 - 2397 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2003, 362, 363; OLG Frankfurt NJW 2004, 621;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 28).

    (2) Die Besorgnis der Befangenheit ist allerdings dann bei einem für fehlerhaft erachteten Gutachten gerechtfertigt, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Unzulänglichkeit und Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Sachverständigen gegenüber einer Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH NJW 2002, 2396 - 2397; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2003, 362, 363; OLG Frankfurt NJW 2004, 621;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 28).

  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605

    Ablehnung von Richtern (hier im Prüfungsrechtsstreit)

    Da die Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO der Tatsachenfeststellung dient (…BGH, B.v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 - juris Rn. 11; OLG Saarbrücken, B.v. 23.7.2003 - 5 W 155/03 - 39, 5 W 155/03 - juris Rn. 10), kann sie sich vielmehr auf Angaben zu solchem Vorbringen beschränken, das Behauptungen tatsächlicher Art zum Gegenstand hat und dessen Richtigkeit oder Unrichtigkeit sich nicht bereits abschließend aus den Akten ergibt.

    Demgegenüber ist es nicht Aufgabe einer solchen Stellungnahme, dass der betroffene Richter sich zu behaupteten Verfahrensfehlern äußert oder eine von ihm getroffene Entscheidung rechtfertigt (OLG Saarbrücken, B.v. 23.7.2003 - 5 W 155/03 - 39, 5 W 155/03 - juris Rn. 10).

  • OLG Köln, 26.07.2007 - 2 W 58/07

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Die Befangenheitsablehnung ist nämlich kein Instrument der Verfahrens- oder Fehlerkontrolle (vgl. BGH NJW 2002, 2396 [2397]; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 362 [363];… OLG Naumburg, a.a.O.).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten …

    Das Ablehnungsverfahren ist dagegen weder dazu bestimmt noch geeignet, die Rechtsauffassung oder das Verfahren des Richters zur Überprüfung anderer, mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befaßter Richter oder des Rechtsmittelsgerichts zu stellen; es ist kein Instrument zur Fehler- oder Verfahrenskontrolle (vgl. BGH NJW 2002, 2396; BAG NJW 1993, 879; KG MDR 1999.253; KG KG-Report 2005, 140 f.; OLG Brandenburg, Beschluß vom 6. März 2007 - 1 W 3/07 - hier zitiert nach juris; OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2003, 362 [363]; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 42, Rdn. 15; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 26 mit weit.
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 16 WF 114/07

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Übesehen von Unterlagen im …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2003, OLGR 2003, Seite 362; OLG Schleswig, Beschluss vom 14.05.2002, OLGR 2002, Seite 327;… Zöller, a. a. O., Rn. 28 m. w. N.).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 205/12

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde in einer …

    Das Ablehnungsverfahren ist dagegen weder dazu bestimmt noch geeignet, die Rechtsauffassung oder das Verfahren des Richters zur Überprüfung anderer, mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befasster Richter zu stellen; es ist kein Instrument der Fehler- oder Verfahrenskontrolle (vgl. BGH, NJW 2002, 2396; BAG, NJW 1993, 879; KG, MDR 1999, 253; KG, OLGR 2005, 140; OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 362 [363];… Zöller/Vollkommer, aaO, § 42 Rn. 26 m.w.N.).

    Rn. 11 Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrige, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (…vgl. Senat, aaO;… BFH/NV 1995, 410; KG, NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLGR 2000, 36, OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 362 [363];… Zöller/Vollkommer, aaO, § 42 Rn. 24, 28).

  • OLG Braunschweig, 31.08.2020 - 9 W 21/20

    Anschein einer willkürlichen Gerichtsentscheidung; Behauptete Erinnerungslücken …

    Die Befangenheitsablehnung ist grundsätzlich kein Instrument zur Fehler- (vgl. BGH NJW 2002, 2396; OLG Frankfurt NJW 2004, 621; OLGR Saarbrücken 2003, 362, 363) und zur Verfahrenskontrolle (…Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42 Rn. 28; OLG Braunschweig, Beschl. v. 16.8.2011 - 1 W 33/11; v. 19.2.2019 - 1 W 4/19).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 1 W 51/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Der Richter ist nicht verpflichtet, sich in seiner dienstlichen Stellungnahme für die von ihm getroffenen Entscheidungen zu rechtfertigen, weil die inhaltliche Überprüfung der richterlichen Entscheidungen dem Rechtmittelgericht zugewiesen ist (Saarländisches Oberlandesgericht OLGR Saarbrücken 2003, 362).
  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei …

  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17

    Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die …

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 07.01.2003 - 4 UF 68/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4422
OLG Bremen, 07.01.2003 - 4 UF 68/02 (https://dejure.org/2003,4422)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.01.2003 - 4 UF 68/02 (https://dejure.org/2003,4422)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 4 UF 68/02 (https://dejure.org/2003,4422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1587 Abs. 2; ; BeamtVG § 12 Abs. 1; ; BeamtVG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; Versorgungsänderungsgesetz 2001 Art. 1 Nr. 11

  • rechtsportal.de

    Zur Berücksichtigung der Absenkung des Ruhegehaltssatzes von 75 v. H. auf 71,75 v. H. im Rahmen des Versorgungsausgleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich nach Scheidung; Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes; Höhe des maßgeblichen Ruhegehaltssatzes ; Auswirkungen des Versorgungsänderungsgesetzes vom 20.12.2001 auf die Bewertung der ehezeitlichen Versorgungsanwartschaften; Zuordnung von Studienzeiten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 929
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 598/80

    Versorgungsausgleich - Ausbildungszeit - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - …

    Auszug aus OLG Bremen, 07.01.2003 - 4 UF 68/02
    Dass eine solche von allgemeinen Kriterien bestimmte Zuordnung bei Durchführung des Versorgungsausgleichs von dem Ehepartner des Beamten ohne Rücksicht darauf hinzunehmen ist, ob er von dieser Regelung begünstigt ist oder ob sie ihm zum Nachteil gereicht, hat der Bundesgerichtshof bereits für die Frage der Anrechnung von Ausbildungszeiten ohne Rücksicht auf den erforderlichen Antrag bejaht (BGH FamRZ 1981, 665 ff.; BGH FamRZ 1983, 999, 1000).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen; …

    Auszug aus OLG Bremen, 07.01.2003 - 4 UF 68/02
    Denn hier werden nicht effektiv verbrachte Zeiten hinzugerechnet, sondern es wird lediglich eine Rechengröße verändert (vgl. BGH FamRZ 82, 36 und FamRZ 95, 28, OLG Hamm FamRZ 1994, 710, Borth FamRZ 1996, 641, 645).
  • OLG Celle, 30.04.2002 - 10 UF 268/00

    Berechnung einer Anwartschaft auf Beamtenversorgung; Rentenanwartschaft der …

    Auszug aus OLG Bremen, 07.01.2003 - 4 UF 68/02
    Die damit angesprochene Frage, ob und in welcher Weise den Auswirkungen des Versorgungsänderungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3926) im Versorgungsausgleich Rechnung getragen werden muss, ist umstritten (vgl. einerseits OLG Celle, FamRZ 2002, 823 und andererseits OLG Koblenz FamRZ 2002, 1629, sowie die Zusammenstellung bei Bergner, FamRZ 2002, 1230).
  • BGH, 19.10.1994 - XII ZB 20/94

    Auswirkungen der erhöhten Berücksichtigung von Zeiten der Verwendung eines …

    Auszug aus OLG Bremen, 07.01.2003 - 4 UF 68/02
    Denn hier werden nicht effektiv verbrachte Zeiten hinzugerechnet, sondern es wird lediglich eine Rechengröße verändert (vgl. BGH FamRZ 82, 36 und FamRZ 95, 28, OLG Hamm FamRZ 1994, 710, Borth FamRZ 1996, 641, 645).
  • OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01

    Versorgungsausgleich: Ausschluss - Bayerische Apothekerversorgung - …

    Auszug aus OLG Bremen, 07.01.2003 - 4 UF 68/02
    Die damit angesprochene Frage, ob und in welcher Weise den Auswirkungen des Versorgungsänderungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3926) im Versorgungsausgleich Rechnung getragen werden muss, ist umstritten (vgl. einerseits OLG Celle, FamRZ 2002, 823 und andererseits OLG Koblenz FamRZ 2002, 1629, sowie die Zusammenstellung bei Bergner, FamRZ 2002, 1230).
  • OLG Hamm, 29.11.1993 - 6 UF 564/92

    Versorgungsausgleich; Beamter; Abordnung in die neuen Bundesländer; Verdoppelung …

    Auszug aus OLG Bremen, 07.01.2003 - 4 UF 68/02
    Denn hier werden nicht effektiv verbrachte Zeiten hinzugerechnet, sondern es wird lediglich eine Rechengröße verändert (vgl. BGH FamRZ 82, 36 und FamRZ 95, 28, OLG Hamm FamRZ 1994, 710, Borth FamRZ 1996, 641, 645).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 133/08

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleich degressiver Bestandteile …

    Rn. 35 Der Senat schließt sich nunmehr der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, welche eine Berücksichtigung im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich befürwortet (OLG Hamm FamRZ 2008, 898, 899; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1024; OLG Celle FamRZ 2006, 422, 424; OLG Bremen FamRZ 2003, 929, 930; Bergner FamRZ 2002, 1229, 1234;… Borth Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 43; Bundesministerium der Justiz FamRZ 2002, 804, 805; Glockner FamRZ 2006, 625, 626;… vgl. auch Wick aaO Rn. 107, 335 c, 341b; aA OLG Koblenz OLGR 2008, 503, 504).
  • OLG Hamm, 29.09.2004 - 11 UF 93/04

    Bewertung von Beamtenversorgungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Der Senat folgt hinsichtlich der Bewertung der vorgenannten beamtenrechtlichen Versorgung der in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. u.a. OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 1928 f; OLG Bremen, FamRZ 2003, 929 ff; vgl. zum Streitstand auch Bergener, FamRZ 2002, 1229 ff) verbreitet vertretenen Auffassung, dass bei einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich jedenfalls dann, wenn der Versorgungsfall bei normalem Verlauf voraussichtlich nach der achten Versorgungsanpassung eintritt, die Übergangsregelungen des § 69e BeamtVG nicht mehr anwendbar sind, sondern die Berechnung der Anwartschaften nach Maßgabe der Bestimmung des § 14 I BeamtVG in der ab 1.1.2003 geltenden Fassung des Versorgungsänderungsgesetz VÄG zu erfolgen hat und dementsprechend von einem Höchstversorgungssatz von 71, 75 % statt bislang 75 % auszugehen ist.

    Der Berechnung der Anwartschaften ist deshalb im vorliegenden Fall § 14 I BeamtVG i. d. F. des VÄG 2001 zugrunde zu legen (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 1928, 1929; OLG Bremen, FamRZ 2003, 929; OLG Celle, FamRZ 2002, 823, 825, bereits für die Zeit ab 1.1. 2002; OLG Frankfurt, Beschluss v. 29.1. 2003, 5 UF 156/97;… Bergner, a. a. O., S. 1234).

  • OLG Celle, 11.10.2005 - 10 UF 55/05

    Berechnung eines schuldrechtlichen Ausgleichs einer Beamtenversorgung; …

    Dieser degressive Bestandteil der Versorgung unterliegt nicht dem öffentlich-rechtlichen, wohl aber - und zwar in vollem Umfang - dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (vgl. BGH FamRZ 2004, 259, 261; Senat FamRZ 2002, 823; OLG Bremen FamRZ 2003, 929, 930; OLG München FamRZ 2003, 932).
  • OLG Koblenz, 18.02.2004 - 7 UF 828/03

    Berücksichtigung der Absenkung der Versorgungsbezüge bei der Entscheidung über …

    Diese degressiven Bestandteile der Versorgung sind schuldrechtlich auszugleichen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2003, 929 ; Bergner, Zu den Auswirkungen des Versorgungsänderungsgesetzes auf den Versorgungsausgleich, FamRZ 2002, 1229 ff, 1234;… für die insoweit vergleichbare ruhegehaltsfähige Überleitungszulage auch Borth, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rdn. 156; vom BGH in XII ZB 30/03 offen gelassen).
  • OLG München, 03.11.2003 - 4 UF 42/03

    Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich in einem …

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.2003 - 6 W 41/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4318
OLG Köln, 15.07.2003 - 6 W 41/03 (https://dejure.org/2003,4318)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2003 - 6 W 41/03 (https://dejure.org/2003,4318)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 6 W 41/03 (https://dejure.org/2003,4318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Ein im Eilverfahren erlassenes Verbot erfasst keine an Dringlichkeit ermangelnden Verstöße

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Bestrafung wegen eines inhaltsähnlichen Internetauftritts bei gerichtlicher Untersagung eines wettbewerbswidrigen Einladungsschreibens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Reichweite einer einstweiligen Verfügung

  • beck.de (Leitsatz)

    Dringlichkeitsverlust für einstweiligen Rechtsschutz bei Internetauftritt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reichweite einer einstweiligen Verfügung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestrafungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Kern eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsgebots; Kumulatives Verbot verschiedener Werbeaussagen; Einstweilige Verfügung und sofortige Beschwerde; Fehlende Dringlichkeit im Zeitpunkt der Antragstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 178
 
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.06.2003 - 20 U 224/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11388
OLG Hamm, 27.06.2003 - 20 U 224/99 (https://dejure.org/2003,11388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.2003 - 20 U 224/99 (https://dejure.org/2003,11388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 20 U 224/99 (https://dejure.org/2003,11388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 581
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2003 - 20 U 224/99
    Rn. 26 Allerdings genügt der Versicherungsnehmer nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGHZ 130, 1) in einem Fall wie dem vorliegenden seiner Beweislast zunächst dadurch, dass er Tatsachen beweist, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme der versicherten Sache gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen.
  • BGH, 16.06.1993 - IV ZR 145/92

    Darlegung eines Einbruchsdiebstahls; Berufung des Versicherers auf …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2003 - 20 U 224/99
    Rn. 27 Der Versicherungsnehmer muss aber den vollen Beweis für den behaupteten Diebstahl erbringen, wenn Tatsachen feststehen oder von dem Versicherer bewiesen sind, welche mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (vgl. etwa BGH VersR 1994, 45; 1992, 999).
  • BGH, 20.05.1992 - IV ZR 105/91

    Versicherungsnehmer braucht nur Tatsachen zu beweisen, aus denen sich das äußere …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2003 - 20 U 224/99
    Rn. 27 Der Versicherungsnehmer muss aber den vollen Beweis für den behaupteten Diebstahl erbringen, wenn Tatsachen feststehen oder von dem Versicherer bewiesen sind, welche mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (vgl. etwa BGH VersR 1994, 45; 1992, 999).
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