Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.06.2004 - 11 U 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Reisevertrag: Gesamtwürdigung der Reisemängel bei Bemessung der Reisepreisminderung und Berücksichtigung der Mietwagenkosten bei Mängeln der Ferienhausmiete
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 651f Abs. 2 BGB; § 5 UWG; § 13a UWG
Berechnung und Ermittlung der Minderungsquote bei Mängeln einer Reiseveranstaltung; Im Rahmen einer Minderung anrechenbare Mängel der bei einem Reisveranstalter gebuchten Unterkunft; Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen entgangener Urlaubsfreuden gegen ... - reise-recht-wiki.de
Mängel beim Ferienhaus müssen im Gesamten betrachtet werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung und Ermittlung der Minderungsquote bei Mängeln einer Reiseveranstaltung; Im Rahmen einer Minderung anrechenbare Mängel der bei einem Reisveranstalter gebuchten Unterkunft; Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen entgangener Urlaubsfreuden gegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bei Mängeln einfach summieren?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ferienhaus mit vielen Macken - OLG Celle berechnet Minderung des Reisepreises
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 651d § 651f Abs. 2
Berechnung der Minderung des Reisepreises wegen Mängel; Einbeziehung der Mietwagenkosten bei Mangelhaftigkeit eines angemieteten Ferienhauses
Verfahrensgang
- LG Hannover, 28.11.2003 - 4 O 171/02
- OLG Celle, 17.06.2004 - 11 U 1/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2985
- MDR 2005, 23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 16.07.2003 - 11 U 84/03
Bestimmung der Höhe einer Reisepreisminderung; Bewertung von Mängeln anhand …
Auszug aus OLG Celle, 17.06.2004 - 11 U 1/04
Rn. 21 Dabei hat der Senat zur Ermittlung der Minderungsquote - wie in ständiger Rechtsprechung, worauf der Klägervertreter auch hingewiesen worden war: die Minderung durch eine wertende Betrachtung aller feststehenden Umstände des konkreten Einzelfalls und nicht etwa durch Addition von Tabellenwerten ermittelt (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2003, 11 U 84/03, MDR 2004, 203 ff. bzw. RRa 2004, Seite 9 ff. oder OLG Report Celle 2003, S. 417 f.).Rn. 37 Angesichts der vorstehenden Ausführungen zur Minderungsquote und angesichts der Tatsache, dass der Senat daran festhält, eine Minderung durch eine Gesamtschau der tatsächlichen Umstände eines jeden einzelnen Streitfalles zu bestimmen und nicht etwa durch die Addition anhand anderer Fälle gebildeter Tabellenwerte etwa der Frankfurter Tabelle (vgl. Senatsbeschluss in der Sache 11 U 84/03) kommt eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise, die im Regelfall ab einer Minderung von 50 % angenommen wird, im Einzelfall aber auch bei schwerwiegenden Mängeln darunter gegeben sein kann, im Streitfall nicht in Betracht.
- OLG Celle, 26.09.2002 - 11 U 337/01
Minderungsquote des Reisepreises; Abweichung von der ausgeschriebenen Route bei …
Auszug aus OLG Celle, 17.06.2004 - 11 U 1/04
Vielmehr stellt sich die Anmietung des Fahrzeuges als mit der Wahl eines abgelegenen Ferienhauses anstelle einer Hotelunterbringung notwendig einhergehende Maßnahme dar (vgl. auch Senatsurteil vom 26. September 2002, 11 U 337/01, RRa 2003, S. 12 f. sowie OLG Report Celle, 2003, S. 53 f.).
- AG Frankfurt/Main, 05.09.2005 - 30 C 1259/05
Wenn es nachts im Schiff dröhnt
d. Schriftltg.: Zur Reisepreisminderungsberechnung s. OLG Celle, NJW 2004, 2985. - OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19
Minderung des Reisepreises wegen Fluglärms; Umfang der Pflicht des …
Eine pauschale Bemessung von Minderungsquoten orientiert an allgemeinen Fallgruppen mag zwar die Fallbearbeitung erleichtern, entspricht aber nicht der im Zivilprozess geltenden Maxime der Einzelfallbetrachtung (vgl. dazu z. B. auch Senat, Urteil vom 17. Juni 2004 - 11 U 1/04, juris Rn. 21). - LG Bonn, 24.03.2010 - 5 S 175/09
Silvesterreise, Reisepreisminderung, Silvestermenu
Es ist nämlich zu beachten, dass die dem Reisenden wegen feststellbarer Mängel zustehende Minderung des Reisepreises nicht durch eine Addition der für die einzelnen Mängelpunkte zustehenden Minderungsquoten, sondern durch eine Gesamtwürdigung zu ermitteln ist (vgl. etwa OLG Celle Urt. v. 17.06.2004 - 11 U 1/04 - NJW 2004, 160ff. m.w.N.).
- AG Duisburg, 06.07.2005 - 35 C 210/04
Reisepreisminderung aufgrund mangelnder Nutzbarkeit eines zum Hotel gehörenden …
Rn. 40 Die dem Reisenden wegen Mängeln zustehende Minderung des Reisepreises ist im Wegen einer Gesamtwürdigung zu ermitteln und nicht durch Addition der anhand anderer Fälle gefundenen Minderungsquoten aus tabellarischen Aufstellungen ( OLG Celle, Urteil vom 17.6.2004 - 11 U 1/04 -, veröffentlicht in Reiserecht Aktuell ( RRa 2004, 160 f. ). - OLG Celle, 12.05.2005 - 11 U 268/04
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Reisemangels; Hinweis auf Bauarbeiten im …
Bei der Ermittlung der Minderungsquote hat eine wertende Betrachtung aller Umstände des konkreten Einzelfalles zu erfolgen (vgl. Senat, OLG Report Celle 2003, 417 f.; Senat, RRa 2004, 160 ff.). - AG Duisburg, 06.06.2007 - 70 C 2886/06
Reisepreisminderung wegen mangelhafter Reise; Größe und Zustand des Bungalows als …
Rn. 60 Da die Reisepreisminderung im Wege der Gesamtwürdigung zu ermitteln ist und nicht durch reine Addition von Minderungsquoten ( vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.6.2004 - 11 U 1/04, veröffentlicht in Reiserecht aktuell (RRa) 2004, 160 f. ) ergibt sich eine Reisepreisminderung von insgesamt 290, 00 EUR.
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02, 8 U 30/02 - 9 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vermietung eines Tankstellengrundstücks: Fingierte Rückgabe der Mietsache bei "nahtlosem" Neuabschluss mit dem bisherigen Mieter; Entlastung des Mieters bei Kontaminierung des Grundstücks
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § ... 254; ; BGB § 291; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 414; ; BGB § 415; ; BGB § 548 a.F.; ; BGB § 556; ; BGB § 556 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 558 a.F.; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 571 a.F.; ; BGB § 823 Abs. 1; ; HGB § 25 Abs. 1; ; HGB § 25 Abs. 3; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 282 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 523 a.F.; ; AGBG § 3
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 558
Fingierte Rückgabe der Mietsache in Bezug auf den alten Mietvertrag bei einem nahtlosen Neuabschluss des Mietvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Entlastung des Mieters bei Kontamination des Grundstücks
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Schadensersatzansprüche nach Beendigung eines Tankstellenmietvertrags
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fingierte Rückgabe bei einem nahtlosen Neuabschluss mit dem bisherigen Mieter; Erfordernis einer eindeutigen Vereinbarung der Beteiligten zur Annahme einer fingierten Rückgabe; Verpflichtung zur Durchführung von Sanierungen auf Tankstellengeländen; Entlastung des Mieters ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.11.2001 - 6 O 41/00
- OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02, 8 U 30/02 - 9
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99
Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Dabei handelt es sich bei der Pflicht des Mieters zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes der Mietsache, sofern - wie hier - erhebliche Kosten zur Wiederherstellung aufzuwenden sind, um eine vertragliche Hauptleistungspflicht (vgl. BGH-NJW 2002, 3234, 3235, m.w.N.), wenn auch die laufenden mietvertraglichen Obhutspflichten bloße Nebenleistungspflichten darstellen; auf Sekundärebene führt dies gegebenenfalls zu einem Anspruch aus § 326 BGB a.F., nicht aus pVV. - BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01
Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Dies gilt auch, wenn der sich auf Verjährung berufende Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Erhebung der Klage gegen ihn - als verjährungsunterbrechende Maßnahme - abgehalten hat (vgl. BGH WM 2002, 1842 ff.; NJW-RR 1991, 1033 ff; OLG Düsseldorf OLGZ 1972, 205 ff.). - BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91
Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Ohne weiteres stattzugeben war darüber hinaus dem hilfsweisen Feststellungsbegehren zu Ziffer I. 2. c), da die in Bezug auf den diesbezüglichen Leistungsantrag durchgreifenden Einwände hinsichtlich einer bloßen Feststellung der entsprechenden Verpflichtung der Beklagten nicht bestehen (vgl. BGH-NJW 1992, 436, 437 m.w.N.).
- OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98
Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Dass sich anlässlich der Begutachtung nicht ausschließlich von der Beklagten zu verantwortende Kontaminationen ergeben haben, ist unschädlich, da der Schädiger das Risiko der - teilweisen - Unbrauchbarkeit oder Erfolglosigkeit der Gutachtertätigkeit trägt (vgl. OLG Hamm, NZV 1999, 377) Eine anteilige Kürzung des Erstattungsanspruchs kommt demgemäß nicht in Betracht. - BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90
Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Dies gilt auch, wenn der sich auf Verjährung berufende Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Erhebung der Klage gegen ihn - als verjährungsunterbrechende Maßnahme - abgehalten hat (vgl. BGH WM 2002, 1842 ff.; NJW-RR 1991, 1033 ff; OLG Düsseldorf OLGZ 1972, 205 ff.). - OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95
Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Diese sind nämlich als Folgeschäden in jedem Fall zu ersetzen, da sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ersichtlich notwendig waren (vgl. BGH NJW-RR 1989, 956; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255). - OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Diese sind nämlich als Folgeschäden in jedem Fall zu ersetzen, da sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ersichtlich notwendig waren (vgl. BGH NJW-RR 1989, 956; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255). - OLG Frankfurt, 24.05.1984 - 1 U 219/83
Einrede der Verjährung ; Verspätete Beantragung der Rente ; Erlöschen von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Es ist mithin davon auszugehen, dass die Beklagte insoweit einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, an dem sie sich festhalten lassen muss, ohne den Klägern vorwerfen zu können, keinen Einblick ins Handelsregister genommen zu haben, wozu diese unter den gegebenen Umständen keinen Anlass hatten, abgesehen davon dass diesbezügliche (einfache) Fahrlässigkeit unschädlich wäre (vgl. OLG Frankfurt VersR 1984, 1065, 1066 f.). - BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84
Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Ihr unterliegen - neben den vertraglichen Ansprüchen- nicht nur sämtliche konkurrierenden Ansprüche aus unerlaubter Handlung (vgl. BGH-NJW 1986, 1608) und aus dem Eigentum (vgl. BGH-NJW 1987, 187), sondern - ausgehend von ihrem Zweck, die mit der Beendigung eines Gebrauchsüberlassungsverhältnisses verbundenen Ansprüche einer beschleunigten Klarstellung zuzuführen - in persönlicher Hinsicht auch die Konstellationen bei Personenverschiedenheit von Eigentümer und Vermieter, jedenfalls wenn - wie vorliegend - von einer Gestattung des (Mit-) Eigentümers zur Vermietung der Sache auszugehen ist (vgl. BGH-NJW 1997, 1983/1984). - BGH, 21.03.1997 - V ZR 217/95
Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Eigentümers wegen Veränderung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Ihr unterliegen - neben den vertraglichen Ansprüchen- nicht nur sämtliche konkurrierenden Ansprüche aus unerlaubter Handlung (vgl. BGH-NJW 1986, 1608) und aus dem Eigentum (vgl. BGH-NJW 1987, 187), sondern - ausgehend von ihrem Zweck, die mit der Beendigung eines Gebrauchsüberlassungsverhältnisses verbundenen Ansprüche einer beschleunigten Klarstellung zuzuführen - in persönlicher Hinsicht auch die Konstellationen bei Personenverschiedenheit von Eigentümer und Vermieter, jedenfalls wenn - wie vorliegend - von einer Gestattung des (Mit-) Eigentümers zur Vermietung der Sache auszugehen ist (vgl. BGH-NJW 1997, 1983/1984). - BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96
Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen …
- OLG Karlsruhe, 22.04.1993 - 11 U 60/92
Räumung; Prozeß; Tod; Vermieter; Klageabweisung; Eigenbedarf
- OLG Hamburg, 09.04.1997 - 4 U 136/96
Verlust einer Kautionsforderung nach Zwangsversteigerung eines Pachtobjekts; …
- KG, 31.05.1999 - 8 U 3844/97
- OLG Düsseldorf, 29.10.1992 - 10 U 29/92
- AG Hamburg, 29.04.2022 - 48 C 481/19
Neubegründung eines Mietverhältnisses bei Wechsel der Parteien einer …
Rn. 77 Allerdings gehen Teile der Rechtsprechung in dem Fall, dass der modifizierende Neuabschluss eines Mietvertrages zwischen denselben Mietvertragsparteien vereinbart wird, grundsätzlich nicht, beziehungsweise nur dann von einem den Verjährungsbeginn auslösenden fingierten Rückerhalt aus, wenn die Parteien anlässlich des Neuabschlusses ausdrücklich vereinbaren, dass ein Rückgriff auf den früheren Vertrag ausgeschlossen sein soll (KG Berlin…, Urteil vom 31. Mai 1999 - 8 U 3844/97 -, juris Rn. 28; Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01. Juli 2004 - 8 U 30/02 -, juris Rn. 30). - OLG Hamm, 28.09.2018 - 30 U 90/17
Ansprüche aus einem Mietvertrag für einen Supermarkt
Auch wenn man berücksichtigt, dass die Verjährung auch von Ansprüchen aus dem vorherigen Mietverhältnis erst mit der endgültigen Rückgabe der Mietsache am 06.01.2011 erfolgt sein mag (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01. Juli 2004 - 8 U 30/02, juris Rn. 30f; KG Berlin, Urteil vom 31. Mai 1999 - 8 U 3844/97), wären die von der Klägerin aus abgetretenem Recht geltend zu machenden Ansprüche jetzt ganz eindeutig verjährt. - LG Köln, 06.04.2006 - 30 O 280/05
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers durch …
In diesen Fällen lag es jedoch stets so, dass entweder die die Tankstelle als selbständige Handelsvertreter betreibenden Kläger dem beklagten Mineralölunternehmen das Tankstellengelände als dessen Eigentümer in dem Tankstellenvertrag vermietet hatten (so OLG Köln ZMR 2002, 748; OLG E OLGR 2001, 7; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 493), oder aber es ging um Ansprüche des vom Tankstellenbetreiber personenverschiedenen Grundstückseigentümers gegen das Mineralölunternehmen, dem das Tankstellengelände durch den Tankstellenbetreiber mit Gestattung des Eigentümers vermietet war (so BGH NJW 1997, 1983).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
VBLS § 42 Abs. 2 a a.F.; ; VBLS § 42 Abs. 2 aa a.F.; ; VBLS § 56 a.F.; ; VBLS (ab 1.1.2001) § 39 n.F.; ; VBLS (ab 1.1.2001) § 75 Abs. 2 Satz 1 n.F.; ; BGB § ... 307; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 3; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14
- ra.de
- rechtsportal.de
Zur Vereinbarkeit der Ersetzung des Anpassungsmaßstabes für Besitzstandsrenten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder mit höherrangigem Recht und zur Rechtmäßigkeit der Halbanrechnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vereinbarkeit der Ersetzung des Anpassungsmaßstabes für Besitzstandsrenten mit höherrangigem Recht; Zulässigkeit der Halbanrechnung der Vordienstzeiten im Rahmen der Betriebsrente; Grundrechtsschutz bei gerichtlicher Behandlung von Tarifverträgen; Inhaltskontrolle bei ...
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 26.06.2003 - 6 O 43/03
- OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
Papierfundstellen
- VersR 2005, 253
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (12)
- BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02
Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
Dieser Änderungsvorbehalt ist wirksam; auf die Zustimmung des Versicherten zu einer Änderung kommt es nicht an (vgl. BGHZ 155, 132 unter II 1 m.w.N.).b) Ob die §§ 310 Abs. 4 Satz 3, § 307 Abs. 3 BGB einer Überprüfung der - ihrem Regelungsgehalt nach grundsätzlich kontrollfähigen (vgl. BGHZ 155, 132 unter II 2) - Satzungsänderungen zur Anpassung der Renten nach den Vorschriften der §§ 305 ff BGB entgegenstehen, ist nicht entscheidungserheblich.
Eine Prüfung nach dem einfachrechtlichen Maßstab der §§ 307 ff BGB - bei der im Übrigen die Grundrechte und objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes zugunsten der bei der Beklagten Versicherten zu berücksichtigen wären (BGHZ 155, 132 unter 2 b m.w.N.) - findet deshalb nicht statt.
Jedenfalls wird der Zweck des Gruppenversicherungsvertrages nicht schon dadurch gefährdet, daß die Dynamisierung der Versorgungsrenten nach einem anderen Maßstab erfolgt als in Anknüpfung an Erhöhungen oder Verminderungen bei den Versorgungsbezügen der Versorgungsempfänger des Bundes (BGHZ 155, 132 unter II 2 d).
aa) Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Ansprüche auf eine Zusatzversorgungsrente im System der Beklagten Eigentumsschutz genießen (vgl. BVerfGE 100, 1, 32; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).
bb) Dass auch der Anspruch auf Rentenanpassung unter Eigentumsschutz stehe, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht festgestellt (vgl. BVerfGE 100, 1, 44; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).
Nur so kann verhindert werden, daß inflationsbedingt ein fortlaufender Wertverlust der Renten mit der Folge eintritt, daß diese über kurz oder lang ihre existenzsichernde Funktion nicht mehr erfüllen können (vgl. BGHZ 155, 132 unter II 2 e sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung BVerfGE 100, 1, 42).
Nicht zu beanstanden ist deshalb eine Anpassung, die unmittelbar an die Veränderung der Lebenshaltungskosten gekoppelt ist (BGHZ 155, 132).
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
aa) Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Ansprüche auf eine Zusatzversorgungsrente im System der Beklagten Eigentumsschutz genießen (vgl. BVerfGE 100, 1, 32; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).bb) Dass auch der Anspruch auf Rentenanpassung unter Eigentumsschutz stehe, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht festgestellt (vgl. BVerfGE 100, 1, 44; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).
Ihm ist mit Rücksicht auf den starken sozialen Bezug der gesetzlichen Rente gegebenenfalls auch die Befugnis verliehen, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten (vgl. BVerfGE 100, 1, 37 f).
Nur so kann verhindert werden, daß inflationsbedingt ein fortlaufender Wertverlust der Renten mit der Folge eintritt, daß diese über kurz oder lang ihre existenzsichernde Funktion nicht mehr erfüllen können (vgl. BGHZ 155, 132 unter II 2 e sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung BVerfGE 100, 1, 42).
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. März 2000 (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341) in der Halbanrechnung von Vordienstzeiten bei voller Berücksichtigung der gesetzlichen Rente eine Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) gegenüber denjenigen Versicherten gesehen, die ihr ganzes Berufsleben im öffentlichen Dienst verbracht haben.Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
- BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02
Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
Die Halbanrechnung sogenannter Vordienstzeiten bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente von Versicherten, die bis zum 31.12.200 versorgungsberechtigt geworden sind, ist auch nach diesem Stichtag rechtmäßig (BGH VersR 2004, 183).a) Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. November 2003 (VersR 2004, 183), auf das verwiesen wird, ausgeführt, das Bundesverfassungsgericht sei in seinem Beschluss vom 22. März 2000 davon ausgegangen, dass alle Versicherten, die vor Ablauf des Jahres 2000 Rentner bei der Beklagten geworden sind, noch zu denjenigen Generationen zählen, für die ein bruchloser Verlauf der (bei Rentenbeginn abgeschlossenen) Erwerbsbiographie als typisch angesehen werden könne, weshalb für diese Jahrgänge die Halbanrechnung der Vordienstzeiten gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst.
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
Dies beruhte unter anderem auf einer erheblichen Schmälerung ihrer finanziellen Basis aufgrund eines stark zunehmenden Personalabbaus bei den ihr angeschlossenen Arbeitgebern, aber auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 18 BetrAVG (BVerfGE 98, 365) sowie zur Anrechnung von Vordienstzeiten, die ohne Systemänderung zu praktisch nicht mehr finanzierbaren Leistungssteigerungen hätte führen müssen (vgl. zur Entwicklung ingesamt Kiefer/Langenbrinck, Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst, Bearbeitung 11/2003, Einführung A 4.8;… Gilbert/Hesse/Bischoff, aaO, Einl. 10 Rn. 51). - BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R
Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
Das Bundessozialgericht (NJW 2003, 1474) will bei der gesetzlichen Rentenversicherung einer lohn- und gehaltsorientierten Rentenanpassung auch insoweit Eigentumsschutz zumessen, als sie den Schutz erworbener geldwerter Rechte vor inflationsbedingten Einbußen, also dem Schutz des realen Geldwertes des Rechts auf Rente zu dienen bestimmt ist (…aaO unter 3 c). - BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
Ein wichtiger, auch Eingriffe in einen erlangten Besitzstand rechtfertigender Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein unveränderter Fortbestand des Versorgungswerks langfristig zu einer Substanzgefährdung des Versorgungsschuldners führen würde (vgl. BAG DB 2003, 214 unter I 3 b aa). - BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
Vielmehr bleibt es grundsätzlich dem Konsens der Sozialpartner überlassen, in welchem Maße die Versorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes an die Versorgung der Beamten angeglichen werden soll (BGHZ 103, 370, 384). - BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 329/00
Zusatzversorgung im Baugewerbe - Erlöschen des Versicherungsverhältnisses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
Gerade die Schutzfunktion von Grundrechten kann sich gemäß Art. 1 Abs. 3 GG jedenfalls mittelbar auf die gerichtliche Behandlung von Tarifverträgen und damit auch auf tarivertragliche Versorgungsregelungen auswirken (vgl. BAG VersR 2002, 44 unter II 2 m.w.N.). - BGH, 14.07.1988 - IX ZR 254/87
Geltung von Krankenhauspflegesätzen für Privatpatienten; Rückwirkende Erhöhung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
cc) Nach der Rechtsprechung des BGH ist jedoch auch eine (vermeintlich) rein deklaratorische AGB-Klausel der Inhaltskontrolle nur entzogen, wenn sie die Rechtslage zutreffend wiedergibt (BGHZ 105, 160 unter II 2). - BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS
- BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Dass der Senat - ebenso wie das Bundesarbeitsgericht für Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAGE 101, 186, 194; BAG ZTR 2005, 263; BAG DB 2004, 2590, 2591; BAG NZA 2002, 36, 38 f.; BAG, Urteile vom 24. Februar 2004 - 3 AZR 10/02 - veröffentlicht in juris - unter B II 1 c; vom 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - veröffentlicht in juris - unter I 2 a ee) - Versorgungsrenten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, das heißt die nach Eintritt des Versorgungsfalles bestehenden Rentenansprüche, dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterstellt hat (vgl. BGHZ 155, 132, 140; ebenso OLG Karlsruhe VersR 2005, 253, 254), steht dazu nicht in Widerspruch. - OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage …
Auch Rentenempfänger können die Dynamisierung nach §§ 75 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 39 VBLS nicht mit Erfolg beanstanden (vgl. die Senatsurteile OLGR 2004, 493 sowie vom 26.07.2005 - 12 U 67/05).Bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr davon auszugehen, dass die Rentenanwartschaften als Eigentum grundrechtlich geschützt sind (vgl. BVerfGE 100, 1 unter C I 1; jeweils offen gelassen von BVerfGE 98, 365 unter C IV und BVerfG NZA-RR 1999, 204 unter II 2; BVerfG BB 1991, 2531 unter II 2 b; siehe weiterhin BGHZ 155, 132 unter II 2 f; Senatsurteil vom 20.07.04 - 12 U 83/03 - Maunz/Dürig/Papier, Grundgesetz, Art. 14 Rn. 141).
- OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Stellung eingetragener Lebenspartner
Ob und inwieweit Art. 3 Abs. 1 GG die Tarifvertragsparteien überhaupt bindet und als Maßstab einer Inhaltskontrolle der einschlägigen Satzungsbestimmungen der Beklagten herangezogen werden kann, soweit sie eine tarifvertragliche Vereinbarung umsetzen (vgl. §§ 310 Abs. 4 Satz 3, 307 Abs. 3 BGB), kann dahin stehen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 20.07.2004 - 12 U 83/03 - unter II 2 b, c m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04
VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den …
Auch Rentenempfänger können die Dynamisierung nach §§ 75 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 39 VBLS nicht mit Erfolg beanstanden (vgl. die Senatsurteile OLGR 2004, 493 sowie vom 26.07.2005 12 U 67/05).Bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr davon auszugehen, dass die Rentenanwartschaften als Eigentum grundrechtlich geschützt sind (vgl. BVerfGE 100, 1 unter C I 1; jeweils offen gelassen von BVerfGE 98, 365 unter C IV und BVerfG NZA-RR 1999, 204 unter II 2; BVerfG BB 1991, 2531 unter II 2 b; siehe weiterhin BGHZ 155, 132 unter II 2 f; Senatsurteil vom 20.07.04 - 12 U 83/03 - Maunz/Dürig/Papier, Grundgesetz, Art. 14 Rn. 141).
- BGH, 10.03.2010 - IV ZR 333/07
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Satzung der …
Zwar unterstellt der Senat die mit Eintritt des Versicherungs- bzw. Versorgungsfalles bestehenden Rentenansprüche aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (BGHZ 155, 132, 140; so auch OLG Karlsruhe VersR 2005, 253, 254) - ebenso wie das BAG die Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAGE 101, 186, 194; DB 2004, 2590, 2591). - BGH, 25.11.2009 - IV ZR 340/07
Zulassunge einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer Frage über die …
Zwar weist sie im Ansatz zutreffend darauf hin, dass der Senat die mit Eintritt des Versicherungs- bzw. Versorgungsfalles bestehenden Rentenansprüche aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - ebenso wie das BAG die Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAGE 101, 186, 194;… BAG ZTR aaO 263; DB 2004, 2590, 2591) - dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterstellt hat (BGHZ 155, 132, 140; ebenso OLG Karlsruhe VersR 2005, 253, 254). - BGH, 14.04.2010 - IV ZR 90/09
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Ausschluss der Hinterbliebenen vom …
Demgemäß unterstellt der Senat die mit Eintritt des Versicherungs- bzw. Versorgungsfalles bestehenden Rentenansprüche aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (BGHZ 155, 132, 140; so auch OLG Karlsruhe VersR 2005, 253, 254) - ebenso wie das BAG die Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (…vgl. BAGE 101 aaO; DB 2004, 2590, 2591). - OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 103/07
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch eines rentenfernen …
Letzteres gilt selbst dann, wenn man nicht nur Ansprüche auf (Mindest-)Versorgungsrenten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in den Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG einbezieht (vgl. BGHZ 155, 132, 140; Senat VersR 2005, 253, 254), sondern diesen Grundrechtsschutz vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 100, 1, 5, 32, 36, 40; 112, 368, 370) mit der bisherigen Senatsrechtsprechung auch auf die entsprechende Rentenanwartschaft als wesensgleiches Minus (vgl. BAGE 24, 177, 185) - deren Entstehung die Erfüllung der Wartezeit voraussetzt (BGHZ 84, 158, 173) - erstreckt. - OLG München, 28.04.2006 - 25 U 2154/05
Zur Auswirkung der Neugestaltung der Zusatzversorgung auf eine zuvor geleistete …
Dass die 1 % - ige jährliche Dynamisierung den Grundanforderungen der Eigentumsgarantie nicht gerecht würde, ist nicht ersichtlich (vgl. hierzu OLG Karlsruhe VersR 2005, 253).Der Senat sieht sich in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe VersR 2005, 253; BGH VersR 2003, 1161 und VersR 1987, 214).
- LG Karlsruhe, 29.07.2005 - 6 O 689/03 (Vgl. auch Urteil des BGH vom 11.06.2003 AZ.: IV ZR 156/02 und Urteil des OLG Karlsruhe vom 20.07.2004, Az.: 12 U 83/03 , in VersR 2005, 253 ff).
- OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 210/05
Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Tarifparteien; Zulässigkeit von …
- LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen …
- LG Essen, 13.01.2009 - 8 O 433/05
Anspruch auf Sanierungsgelder zur Schließung von Deckungslücken durch die …
- LG Karlsruhe, 18.01.2008 - 6 S 18/07
- LG Karlsruhe, 18.05.2006 - 6 O 382/05
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Gleichbehandlung von …
- LG Karlsruhe, 05.05.2006 - 6 O 150/05
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnungsgrundlagen der …
- LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 95/06
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnung der Startgutschrift für …
- LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 30/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Vordienstzeiten außerhalb …
- LG Essen, 13.01.2009 - 8 O 432/05
Erhebung eines Sanierungsgelds i. R. der Gewährung einer zusätzlichen Alters-, …
- LG Karlsruhe, 03.06.2005 - 6 S 32/04
Steuerrechtliches Gnadensplitting und VBL-Bestandsrentner
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - I-9 U 78/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Pfändbarkeit des Anspruchs auf Auszahlung der Darlehensvaluta aus einem Grundstückskaufvertrag
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 3 O 309/02
- OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - I-9 U 78/03
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