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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8291
OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05 (https://dejure.org/2005,8291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.03.2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05 (https://dejure.org/2005,8291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. März 2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05 (https://dejure.org/2005,8291)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden Motorradfahrers mit einem auf der Fahrbahn wendenden Fahrzeugführer; Schmerzensgeld für HWS- Distorsion ersten Grades sowie Claviculafraktur und Prellungen des Motorradfahrers

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § ... 91; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 533; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; StVG § 17 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 18 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 254; ; BGB § 249; ; BGB § 823; ; BGB § 847 a. F.; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § ... 91; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 533; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; StVG § 17 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 18 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 254; ; BGB § 249; ; BGB § 823; ; BGB § 847 a. F.; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen wendendem PKW und zu schnell fahrendem Motorrad - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 25 %

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen wendendem und geradeaus fahrendem Fahrzeug; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 25 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ereignet sich ein Unfall beim Wenden, so spricht gegen den Wendenden der Anscheinsbeweis, dass er den gesteigerten Sorgfaltsanforderungen gem. § 9 Abs. 5 StVO nicht genügt hat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall beim Wenden - wer ist schuld?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schadensersatz wegen eines beim Wenden auf einer Fahrbahn entstandenen Verkehrsunfalls; Festsetzung einer Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall unter Rekonstruktion des Geschehens; Anspruch auf Schmerzensgeld ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schadensersatz wegen eines beim Wenden auf einer Fahrbahn entstandenen Verkehrsunfalls; Festsetzung einer Haftungsquote bei einem Verkehrsunfalls unter Rekonstruktion des Geschehens; Bestehen eines Anspruchs auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1287
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (12)

  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Diesen Anscheinsbeweis kann der Betroffene nur widerlegen, wenn er Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Unfallverlaufs ergibt (…BGH, Urt. v. 4.6.1985 - VI ZR 15/84, DAR 1985, 316, 317;… Hentschel, aaO., § 9 StVO Rdn. 50;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 9 Rdn. 59; KG, Urt. v. 1.10.2001 - 12 U 2139/00, NZV 2002, 230, zit. nach juris).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH, Urt. v. 25.3.1969 - VI ZR 263/67, VersR 1969, 614; VersR 1982, 442; KG, NZV 2002, 230) sind bei der Bestimmungen der Haftungsquote nur solche Tatsachen zu berücksichtigen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.

    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).

  • OLG Hamm, 27.03.2000 - 13 U 192/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegen kommenden Fahrzeug beim …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01

    Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision eines Motorradfahrers mit einem …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1982 - 24 U 92/82

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Zuge eines Wendemanövers …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • OLG Köln, 26.03.1999 - 19 U 139/98

    Haftungsverteilung bei einem durch ein Wendemanöver entstandenen Unfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Zieht man weiterhin in Betracht, dass der Wendende mit einer gewissen Überschreitung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch den Herannahenden rechnen muss und er sein Fahrverhalten so auszurichten hat, dass auch einem mäßig zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmer keine Gefahren drohen, so wird eine Haftungsquote von 25 % den beiderseitigen Verursacherbeiträgen selbst unter Beachtung der technischen Eigenheiten eines Motorrades gerecht (vgl. OLG Köln, VersR 1999, 993).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Dieser gebotene rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einem Verkehrsunfall ist nur dann zu bejahen, wenn der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrslage vermeidbar gewesen wäre (BGH, Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Alle erforderlichen Tatsachen sind unstreitig (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2004 - IX ZR 229/03, NJW 2005, 291).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Diesen Anscheinsbeweis kann der Betroffene nur widerlegen, wenn er Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Unfallverlaufs ergibt (BGH, Urt. v. 4.6.1985 - VI ZR 15/84, DAR 1985, 316, 317;… Hentschel, aaO., § 9 StVO Rdn. 50;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 9 Rdn. 59;… KG, Urt. v. 1.10.2001 - 12 U 2139/00, NZV 2002, 230, zit. nach juris).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Auch die nachgewiesene Geschwindigkeitsüberschreitung des Klägers um 13, 5 km/h erschüttert den Anscheinsbeweis noch nicht, da der Wendende mit verkehrsüblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen rechnen muss und eine nicht selten anzutreffende Geschwindigkeitsüberschreitung um 13, 5 km/h nicht darauf schließen lässt, dass der Kläger zu Beginn des Wendevorgangs so weit von der Beklagten zu 1) entfernt gewesen sein mag, dass diese - eine vernünftige Fahrweise des Klägers unterstellt - eine Gefährdung des Klägers für ausgeschlossen hätte halten dürfen (zur Erschütterung des Anscheinsbeweises bei grober Geschwindigkeitsüberschreitung: BGH, DAR 1985, 317;… Hentschel, aaO., § 9 StVO Rdnr. 50; OLG Celle, VRS 100, 289).
  • BGH, 25.03.1969 - VI ZR 263/67

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen von einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 25.3.1969 - VI ZR 263/67, VersR 1969, 614; VersR 1982, 442; KG, NZV 2002, 230) sind bei der Bestimmungen der Haftungsquote nur solche Tatsachen zu berücksichtigen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • OLG Celle, 12.10.2000 - 14 U 265/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter …

  • OLG Stuttgart, 08.11.1974 - 2 U 82/74

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem wendenden

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden …

    Sie wird durch die Schäden bestimmt, die dadurch Dritten drohen, und hängt insbesondere von der Fahrzeuggröße, der Fahrzeugart und dem Gewicht des Fahrzeugs ab (Senat, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 - 17/05, MDR 2005, 1287;… König, a.a.O., § 17 StVG Rn. 6).

    Ihre Höhe ist nicht abstrakt zu berechnen; vielmehr ist die Betriebsgefahr, weil sie sich erst im Unfallgeschehen manifestiert, als Faktor bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge, bezogen auf den konkreten Schadensfall, zu beurteilen (Senat, Urteil vom 15. März 2005, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 25.02.2020 - 4 U 1914/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Bei einem Zusammenstoß des Wendenden mit dem fließenden Verkehr spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis für ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache; ihn trifft im Allgemeinen die Alleinhaftung (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2005, 1287;… Geigel/Zieres a. a. O. Rn. 300;… s. auch die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen 10. Aufl. 2007, S. 260).

    Da der Wendende aber mit verkehrsüblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen rechnen muss, reicht eine festgestellte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit für sich genommen noch nicht aus, um den Anscheinsbeweis zu entkräften (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 -, Rn. 37, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 U 149/10 -, Rn. 26, juris).

    Dies gilt besonders dann, wenn sich der Wendeunfall - wie hier - beim Anfahren ereignet, da dieses Fahrmanöver für andere Verkehrsteilnehmer kaum erkennbar ist (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 -, Rn. 44, juris Grüneberg, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 150/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kausalität des Geschwindigkeitsverstoßes für …

    Rn. 36 aa) Ein Geschwindigkeitsverstoß wird zum einen dann ursächlich für den Schadensfall, wenn der Unfall bei Einhaltung der zulässigen vermieden worden wäre (Senat, MDR 2005, 1287;… BGH, Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision mit einem ausschwenkenden Entsorgungsfahrzeug an …

    Die Höhe der Betriebsgefahr kann nicht losgelöst von der konkreten Unfallsituation, vor allem nicht ohne Blick auf das Fahrverhalten des Unfallgegners bestimmt werden (Senat, MDR 2005, 1287;… Hentschel/König/Dauer, aaO. § 17 StVG Rdnr. 6).
  • AG Offenburg, 08.07.2026 - 4 C 83/25
    Rn. 31 Denn die Betriebsgefahr bestimmt sich durch die Gesamtheit aller Umstände, die geeignet sind, Gefahr in den Verkehr zu tragen, so dass aufgrund der physikalischen Natur des Fahrvorgangs das Gefahrenpotential u.a. von der Fahrzeuggröße, der Fahrzeugart und dem Gewicht des Fahrzeugs abhängt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 -, Rn. 43, juris).
  • AG Offenburg, 26.06.2026 - 4 C-116/25

    Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren: alleinige Haftung

    Denn die Betriebsgefahr bestimmt sich durch die Gesamtheit aller Umstände, die geeignet sind, Gefahr in den Verkehr zu tragen, so dass aufgrund der physikalischen Natur des Fahrvorgangs das Gefahrenpotential u.a. von der Fahrzeuggröße, der Fahrzeugart und dem Gewicht des Fahrzeugs abhängt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 -, Rn. 43, juris).
  • AG Offenburg, 26.06.2026 - 4 C 116/25

    Rückwärtsfahrt begründet vollständige Haftung bei nicht erschüttertem …

    Rn. 26 Denn die Betriebsgefahr bestimmt sich durch die Gesamtheit aller Umstände, die geeignet sind, Gefahr in den Verkehr zu tragen, so dass aufgrund der physikalischen Natur des Fahrvorgangs das Gefahrenpotential u.a. von der Fahrzeuggröße, der Fahrzeugart und dem Gewicht des Fahrzeugs abhängt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 -, Rn. 43, juris).
  • KG, 29.03.2012 - 22 U 131/11

    Zu den gekennzeichneten Fahrstreifen auf den großen Kreisverkehren in Berlin

    Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges wird durch die Gesamtheit aller Umstände definiert, die geeignet sind, Gefahr in den Verkehr zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04, juris Rn. 43, MDR 2005, 1287 f zu § 17 Abs. 1 StVG a.F. m. w. N.).
  • AG Offenburg, 08.07.2026 - 4 C-83/25

    Haftung nach einem Verkehrsunfall: Autofahrer haftet allein

    Denn die Betriebsgefahr bestimmt sich durch die Gesamtheit aller Umstände, die geeignet sind, Gefahr in den Verkehr zu tragen, so dass aufgrund der physikalischen Natur des Fahrvorgangs das Gefahrenpotential u.a. von der Fahrzeuggröße, der Fahrzeugart und dem Gewicht des Fahrzeugs abhängt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 -, Rn. 43, juris).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit …

    Bei einem Zusammenstoß des Wendenden mit dem fließenden Verkehr spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis für ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache; ihn trifft im Allgemeinen die Alleinhaftung (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2005, 1287;… Geigel/Zieres a. a. O. Rn. 300;… s. auch die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen 10. Aufl. 2007, S. 260).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 79/06

    Haftungsverteilung bei Sturz eines einen Linksabbieger überholenden …

  • LG Dresden, 12.01.2006 - 9 O 2879/05

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund eines …

  • LG Köln, 11.04.2012 - 16 O 140/11

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für Körperverletzungen nach einem Sturz in …

  • AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17

    Verkehrsunfall - Kollision zwischen abbiegendem und geradeaus fahrenden Fahrzeug

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dejure.org Übersicht OLG Saarbrücken

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5520
OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,5520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,5520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,5520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webhosting-und-recht.de

    Keine Verpflichtung der DENIC bei falschen Admin-C-Einträgen

  • rechtsportal.de

    Unterlassungsanspruch gegen DENIC aus wettbewerbsrechtlicher Störerhaftung wegen Werbung auf Websites einer Domain für ausländische Online-Casinos

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine DENIC-Haftung bei Glücksspiel-Domains / fehlerhaftem Admin-C

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine DENIC-Haftung bei Glücksspiel-Domains/fehlerhaftem Admin-C

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werbung für ein verbotenes Glücksspiel; Konnektierthalten einer auf ihren Websites für ausländische Online-Casinos werbende Internet-Domain ; Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbsrechtlicher Störerhaftung; Prüfungspflichten bei der Erstregistrierung eines Domain-Namens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2005, 392
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Eine Störerhaftung der DENIC für die Inhalte auf der Website eines Dritten besteht bei der Erstregistrierung der Domain mangels Prüfungspflicht nicht (Fortführung von BGH GRUR 2001, 1038 - "ambiente.de"), etwaige Versäumnisse der DENIC nach positiver Kenntnis von Verstößen betreffen einen anderen Streitgegenstand.

    (a) Nach den Grundsätzen der Störerhaftung kann gemäß § 1004 BGB analog, § 1 UWG auch derjenige, der ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist, zur Unterlassung verpflichtet sein, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente, GRUR 2002, 618 - Meißener Dekor, WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. April 2004 (I ZR 317/01 - Schöner Wetten m. w. Nw.; die Entscheidung ist zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt, es könne für das (dortige) Revisionsverfahren davon ausgegangen werden, dass ein Glücksspielunternehmen dadurch wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG handele, dass es über das Inland dafür werbe, an ihren Glücksspielen teilzunehmen, und solche Glücksspiele auch im Inland veranstalte, weil sie damit gegen § 284 StGB verstoße; denn diese gegen die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen gerichtete Strafvorschrift sei eine wettbewerbsbezogene Norm, die auch dem Schutz der Verbraucher diene (BGH GRUR 2002, 636).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Auch auf völlig eindeutige, für jedermann erkennbare Verstöße braucht die Antragsgegnerin in dieser Phase der Erstregistrierung nicht zu achten (BGH a. a. O. - ambiente, BGH NJW 2004, 1793 - kurt-biedenkopf.de).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    (a) Nach den Grundsätzen der Störerhaftung kann gemäß § 1004 BGB analog, § 1 UWG auch derjenige, der ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist, zur Unterlassung verpflichtet sein, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente, GRUR 2002, 618 - Meißener Dekor, WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen).
  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. April 2004 (I ZR 317/01 - Schöner Wetten m. w. Nw.; die Entscheidung ist zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt, es könne für das (dortige) Revisionsverfahren davon ausgegangen werden, dass ein Glücksspielunternehmen dadurch wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG handele, dass es über das Inland dafür werbe, an ihren Glücksspielen teilzunehmen, und solche Glücksspiele auch im Inland veranstalte, weil sie damit gegen § 284 StGB verstoße; denn diese gegen die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen gerichtete Strafvorschrift sei eine wettbewerbsbezogene Norm, die auch dem Schutz der Verbraucher diene (BGH GRUR 2002, 636).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    (a) Nach den Grundsätzen der Störerhaftung kann gemäß § 1004 BGB analog, § 1 UWG auch derjenige, der ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist, zur Unterlassung verpflichtet sein, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente, GRUR 2002, 618 - Meißener Dekor, WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen).
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 55/04

    Keine Klagebefugnis einer bloßen Komplementärin ohne aktive eigene …

    Der Senat hat in einem anderen Verfahren (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, Beschluss vom 1. Juli 2004, 3 U 5/04) den Unterlassungsanspruch aus materiellrechtlichen Gründen verneint und zu der - dort nicht bestrittenen - Klagebefugnis der Antragstellerin nicht Stellung genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.2005 - 8 W 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8334
OLG Köln, 23.03.2005 - 8 W 4/05 (https://dejure.org/2005,8334)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2005 - 8 W 4/05 (https://dejure.org/2005,8334)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2005 - 8 W 4/05 (https://dejure.org/2005,8334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 45 § 348 § 348a § 572
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Zuständigkeit für die Nichtabhilfeprüfung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für eine Ablehnung eines Richters; Ordnungsgemäße Durchführung eines Abhilfeverfahrens als Verfahrensvoraussetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2005 - 8 W 4/05
    Das Beschwerdegericht kann aber auch - insbesondere in bei gänzlich fehlender oder nicht begründeter Nichtabhilfeentscheidung - das Verfahren zur ordnungsgemäßen Abhilfeprüfung an die Ausgangsinstanz zurückgeben (…vgl. Zöller/Gummer aaO § 572 Rdn. 4;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO, jeweils m. weit. Nachw.; enger - "in der Regel nicht" - BayObLG FamRZ 1996, 1023).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen …

    Die Oberlandesgerichte Köln (OLGR 2005, 481, 482), Frankfurt (OLGR 2004, 271), Schleswig (OLGR 2005, 10, 11) sowie der 14. Zivilsenat (NJW-RR 2005, 1660) und der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 82) vertreten die Auffassung, dass auch nach den Änderungen durch das Zivilprozessrechtsreformgesetz weiterhin die Kammer nach § 45 Abs. 1 ZPO zur Entscheidung berufen sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2010 - 6 S 2429/09

    Zu den Auswirkungen eines formellen Fehlers des Abhilfeverfahrens oder des …

    Rn. 3 Entgegen der Ansicht des Antragstellers zwingt ein formeller Fehler des Abhilfeverfahrens oder des Abhilfebeschlusses auch nicht dazu, den ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss oder den Nichtabhilfebeschluss aufzuheben und das Verfahren zur ordnungsgemäßen Abhilfeprüfung an die Ausgangsinstanz zurückzugeben (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2005 - 8 W 4/05 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05

    Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der …

    Zudem "(stehe) der Justiz gut an", wegen der Bedeutung des gesetzlichen Richters, dem Ansehen der Justiz und der höheren Richtigkeitsgewähr von Kollegialentscheidungen, Befangenheitsgesuche durch den vollbesetzten Spruchkörper und nicht durch einen Vertreterkollegen des abgelehnten Einzelrichters entscheiden zu lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. April 2004 - 1 W 26/04 -, OLGR 2004, 271; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. September 2004 - 16 W 97/04 -, OLGR 2005, 10; OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 15 W 23/04 -,OLGR 2005, 82 und Beschluss vom 15. Juli 2005 - 14 W 8/05 -, veröffentlicht in juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2005 - 8 W 4/05 -, OLGR 2005, 481; ebenso - wenn auch zumeist unter Berufung auf ältere Rechtsprechung vor der Zivilprozessreform 2002 - die Kommentarliteratur: Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 45 Rdnrn. 1,2; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rdnr. 4; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 45 Rdnrn. 1, 9; Hk-ZPO/Kayser, § 45 Rdnr. 2; zweifelnd: Feiber in MünchKomm.
  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen …

    Der Senat schließt sich jedenfalls für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch, das sich gegen den gemäß §§ 526, 527 Abs. 4 ZPO obligatorischen Einzelrichter am Oberlandesgericht richtet, der bisher herrschenden Ansicht an, die trotz der Einführung des originären Einzelrichters und der Neufassung von § 45 ZPO durch das ZPO-RG weiterhin Geltung beanspruchen kann (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2004, 271 f; OLG Schleswig OLGR 2005, 10 f; OLG Oldenburg - 14. ZS - NJW-RR 2005, 1660; OLG Köln OLGR 2005, 481 ff; OLG Oldenburg - 15. ZS - OLGR 2005, 82 für den Fall des obligatorischen Einzelrichters).
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2006 - 19 W 23/06

    Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen die Zurückweisung eines …

    Die Frage, ob in den Fällen des mit Zivilprozessreformgesetz geänderten § 45 ZPO für den Fall der landgerichtlichen Zuständigkeit der Einzelrichter oder die Kammer für das Ablehnungsgesuch zuständig ist, ist sowohl für die Fälle des § 45 Abs. 1 ZPO als auch des § 45 Abs. 3 ZPO von den Obergerichten in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden (Köln OLGR 2005, 481; Frankfurt OLGR 2004, 271; Schleswig OLGR 2005, 10; Oldenburg OLGR 2005, 82 und NJW-RR 2005, 1660; Karlsruhe OLGR 2003, 523 und 2004, 490; KG NJW 2004, 2104).
  • OLG Nürnberg, 20.05.2026 - 8 Wx 898/26

    Gegenstandswertfestsetzung, Verfahrensbevollmächtigter, Abhilfeverfahren, …

    Rn. 13 c) Hat anstelle des zuständigen Kollegiums eines seiner Mitglieder als Einzelrichter eine Nichtabhilfeentscheidung getroffen, so dass eine formell ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung noch nicht vorliegt, dann kann das Beschwerdegericht das Verfahren zur ordnungsgemäßen Abhilfeprüfung an das erstinstanzliche Gericht zurückgeben (vgl. OLG Köln, BeckRS 2005, 7957;… Zöller/Feskorn, ZPO, 36. Aufl., § 572 Rn. 9).
  • LG Kaiserslautern, 07.03.2006 - 1 T 38/06
    Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist zwar keine zwingende Voraussetzung dafür, dass das Beschwerdegericht in der Sache selbst entscheidet ( OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2005, Az.: 8 W 4/05 , zit. nach Juris; OLG Dresden NJW 2002, 2722, [OLG Dresden 21.02.2002 - 22 WF 88/02] jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16443
OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05 (https://dejure.org/2005,16443)
OLG München, Entscheidung vom 11.05.2005 - 33 Wx 45/05 (https://dejure.org/2005,16443)
OLG München, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 33 Wx 45/05 (https://dejure.org/2005,16443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung der Hauptsache durch Entlassung im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Durch Beschwerdeentscheidung begrenzter Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde in Unterbringungssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1589 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach …

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Es kann nur dann auch die Rechtmäßigkeit der Unterbringungsmaßnahme des VormG und/oder die Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung überprüfen, wenn dies auch Gegenstand der Beschwerdeentscheidung war (Anschluss BayObLG München, 14. Oktober 2002, 3Z BR 149/02) .

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLG, Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002 ,137/138).

    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Rechtmäßigkeit der Genehmigung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes …

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Dennoch fehlt der sofortigen Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).

    Rn. 9 Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (vgl. BayObLGZ 2002, 304/309 f.).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLG, Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002 ,137/138).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Rn. 17 Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Die Wiedereinsetzung konnte auch ohne ausdrücklichen Antrag gewährt werden, weil die versäumte Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt wurde und die Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung offenkundig sind (BayObLG NJW-RR 2003, 211/212).
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02

    Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Für die Frage, ob eine Betreuung notwendig ist, kommt es auf die genaue Klassifizierung nicht an, solange nur feststeht, dass es sich um eine psychische Erkrankung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB handelt (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 14.10.2002, 3Z BR 172/02).
  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer …

    Denn der Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde wird begrenzt durch den Gegenstand, über den das Beschwerdegericht eine Entscheidung getroffen hat (OLG München OLG-Report 2005, 481).
  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der …

    (3) Eine engere Auffassung hält grundsätzlich daran fest, dass Gegenstand der Überprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (nur) die Entscheidung des Beschwerdegerichts und damit das ist, was Gegenstand der Beschwerdeentscheidung war (BayObLG OLG-Report 2005, 481; OLG Zweibrücken FGPrax 2004, 95).
  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer …

    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit …

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002, 3Z BR 149/02 m.w.N.; OLG München OLG-Report 2005, 481; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter …

    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Rechtmäßigkeit der Genehmigung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (vgl. Senatsbeschluss vom 11.5.2005 - 33 Wx 045/05; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02).
  • OLG München, 18.05.2005 - 33 Wx 13/05

    Versäumung der Beschwerdefrist im Unterbringungsverfahren bei zumutbarer …

    Die in Art. 19 Abs. 4 FGG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossenen Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses der Betroffenen an der Feststellung einer Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456;… BayObLG a.a.O; Senatsbeschluss vom 11.5.2005 - 33 Wx 045/05).
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