Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11130
OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08 (https://dejure.org/2008,11130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.2008 - 19 U 153/08 (https://dejure.org/2008,11130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 2008 - 19 U 153/08 (https://dejure.org/2008,11130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 241 BGB, § 311 BGB, § 781 BGB
    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit einer Zahlungszusage als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • verkehrslexikon.de

    Zur rechtlichen Bewertung des Abrechnungsschreibens einer Versicherung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • Judicialis

    BGB § 241; ; BGB § 311; ; BGB § 781

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241; BGB § 311; BGB § 781
    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Haftpflichtversicherer durch Mitteilung der Anerkennung einzelner Schadenspositionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers; Auslegung eines Briefes des Haftpflichtversicherers als Schuldanerkenntnis; Auflistung verschiedener Schadenspositionen und Zahlungsbeträge unter der Überschrift "wir zahlen heute an Sie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Das vertraglich bestätigende (deklaratorische) Schuldanerkenntnis ist als ein im BGB nicht geregelter Vertragstyp neben dem sog. konstitutiven Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB und einem Anerkenntnis, das keinen rechtsgeschäftlichen Willen verkörpert, allgemein anerkannt (BGHZ 66, 250; WM 1976.689;… Palandt-Sprau, BGB, 67. Aufl. 2008, § 781 Rn. 3).
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Vor der Erklärung der Beklagten in ihrem Schreiben vom 20.8.2007 bestand Streit oder zumindest subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld und/oder einzelner Positionen (BGH NJW 1995, 960, 961 m. w. N.).
  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (BGH WM 1976, 689; BGHZ 131, 136; NJW 1999, 418).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (BGH WM 1976, 689; BGHZ 131, 136; NJW 1999, 418).
  • OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05

    Rechtliche Einordnung der Mitteilung des Versicherers einer Lebensversicherung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Den von der Beklagten genannten Rechtsprechungsbeispielen (etwa OLG Celle VersR 2007, 930 ff.; OLG Köln VersR 2003, 95 f.) lag ein Versicherungsverhältnis zugrunde, im Rahmen dessen etwa ein Auszahlungsbetrag aus einer Lebensversicherung mitgeteilt wird oder ohne konkreten Anlass eines zu Grunde liegenden Streitverhältnisses eine Mitteilung oder Auskunft ergeht, hinsichtlich derer ein Rechtsbindungswille fehlt.
  • KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Im Gegensatz hierzu bestand vorliegend ein Streit oder jedenfalls eine subjektive Ungewissheit über die Frage der Schadensregulierung durch die Beklagte und lag nicht nur eine tatsächliche Auskunft über eine Auszahlungssumme vor, wie die Beklagte meint (vgl. zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zusammenhang mit Erklärungen von Versicherungen in Haftungsangelegenheiten auch OLG Karlsruhe, ZfSch 1999, 350 ff.; KG in KGReport Berlin 1999, 44; OLG Hamm OLGReport Hamm 1997, 245; auch OLG Köln RuS 2006, 376 ff.).
  • OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05

    Inanspruchnahme der Gebäudehaftpflichtversicherung wegen eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Im Gegensatz hierzu bestand vorliegend ein Streit oder jedenfalls eine subjektive Ungewissheit über die Frage der Schadensregulierung durch die Beklagte und lag nicht nur eine tatsächliche Auskunft über eine Auszahlungssumme vor, wie die Beklagte meint (vgl. zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zusammenhang mit Erklärungen von Versicherungen in Haftungsangelegenheiten auch OLG Karlsruhe, ZfSch 1999, 350 ff.; KG in KGReport Berlin 1999, 44; OLG Hamm OLGReport Hamm 1997, 245; auch OLG Köln RuS 2006, 376 ff.).
  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Zugleich wird beim bestätigenden Schuldanerkenntnis regelmäßig die Verwirklichung der Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen oder Einreden befreit (BGH NJW 1963, 2316; RuS 1984, 67).
  • OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs einer i.R.e. Verkehrsunfalls durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Im Gegensatz hierzu bestand vorliegend ein Streit oder jedenfalls eine subjektive Ungewissheit über die Frage der Schadensregulierung durch die Beklagte und lag nicht nur eine tatsächliche Auskunft über eine Auszahlungssumme vor, wie die Beklagte meint (vgl. zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zusammenhang mit Erklärungen von Versicherungen in Haftungsangelegenheiten auch OLG Karlsruhe, ZfSch 1999, 350 ff.; KG in KGReport Berlin 1999, 44; OLG Hamm OLGReport Hamm 1997, 245; auch OLG Köln RuS 2006, 376 ff.).
  • OLG Köln, 30.10.2002 - 5 U 9/02

    Mitteilung über Kapitalbetrag einer Lebensversicherung kein Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Den von der Beklagten genannten Rechtsprechungsbeispielen (etwa OLG Celle VersR 2007, 930 ff.; OLG Köln VersR 2003, 95 f.) lag ein Versicherungsverhältnis zugrunde, im Rahmen dessen etwa ein Auszahlungsbetrag aus einer Lebensversicherung mitgeteilt wird oder ohne konkreten Anlass eines zu Grunde liegenden Streitverhältnisses eine Mitteilung oder Auskunft ergeht, hinsichtlich derer ein Rechtsbindungswille fehlt.
  • BGH, 18.10.1972 - VIII ZR 110/71

    Abschluss eines Kaufvertrages mit einer schweizerischen Firma - Abschluss eines …

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge des Einscherens im …

    Dies mag der Fall sein, wenn die volle Einstandspflicht des Schuldners für den Schaden bei der Regulierung eingeräumt wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10.07.2006, Az. 12 U 449/05; OLG Frankfurt, OLGR 2009, 362) oder die Parteien auf der Basis einer zugrunde gelegten Teilhaftung einvernehmlich abrechnen.
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 236/10

    Umfang des Schadens bei einem Motorradunfall

    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbaren und mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und auf die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (Senat, a.a.O. mit Hinweis auf OLG Frankfurt, OLGR 2009, 362 mit Hinweis auf BGH NJW 1963, 2316; BGH RuS 1984, 67).
  • OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12

    Tierhalterin haftet nicht für hengstischen Ausbruch ihres Wallachs

    Selbst wenn man in der Abrechnung ein Angebot auf Abschluss eines Schuldanerkenntnisses sehen wollte, fehlt es an der korrespondierenden Annahmeerklärung durch den Kläger (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2009, 362).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2018 - 16 U 51/16

    Gemeinsame Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 SGB VII

    Das setzt voraus, dass die Beteiligten einen nachvollziehbaren Anlass für ein Schuldanerkenntnis haben, insbesondere Streit oder zumindest Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne Einwendungen herrscht und damit der Wille erkennbar wird, diese Unsicherheit durch vertragliche Vereinbarung zu beseitigen (…BGH aaO; BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 239/07, iuris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. August 2008 - 19 U 153/08, iuris Rn 5).

    In dem vom OLG Frankfurt am 15. August 2008 (Az.: 19 U 153/08) entschiedenen Fall, lag dem ebenfalls ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • LG Saarbrücken, 12.10.2012 - 13 S 100/12

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderungsanspruch eines Versicherers von …

    Dies mag der Fall sein, wenn die volle Einstandspflicht des Schuldners für den Schaden bei der Regulierung eingeräumt wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10. Juli 2006 - 12 U 449/05, juris; vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2009, 362) oder die Parteien auf der Basis einer zugrunde gelegten Teilhaftung einvernehmlich abrechnen.
  • OLG Schleswig, 07.06.2023 - 7 U 15/23
    Teilt die dem Grunde nach einstandspflichtige gesetzliche Haftpflichtversicherung dem Geschädigten nach vorangegangener Korrespondenz, die auch das Verlangen nach Vorlage von Urkunden und Belegen zum Zwecke der Überprüfung der vom Geschädigten geltend gemachten Schadenspositionen zum Gegenstand hatte, mit, dass sie hinsichtlich einzeln aufgeführter Positionen diesen jeweils zugeordnete Beträge zahlen werde, handelt es sich bei dieser Mitteilung um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis und nicht lediglich um eine ohne Rechtsbindungswillen abgegebene unverbindliche Mitteilung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.8.2008,19 U 153/08, juris).
  • LG Köln, 03.09.2019 - 31 O 276/17
    Das bestätigende (deklaratorische) Schuldanerkenntnis verstärkt den in Rede stehenden Anspruch unter Beibehaltung des Anspruchsgrunds dadurch, dass dieser insgesamt oder in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entzogen und (insoweit) endgültig festgelegt wird (OLG Frankfurt NJOZ 2009, 2044).

    An der Annahme bestehen schon deshalb keine Zweifel, weil die Beklagte die Leistung so wie von der Klägerseite beantragt, zugesagt hat (OLG Frankfurt NJOZ 2009, 2044).

    Die formale Annahmeerklärung ist des Gläubigers ist nach § 151 S. 1 BGB verzichtbar (OLG Frankfurt NJOZ 2009, 2044;… Staudinger/Marburger, 2015, Rn. 9;… BeckOK BGB/Gehrlein, 50. Ed. 1.5.2019, BGB § 781 Rn. 7).

  • OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16

    Zulässigkeit der Berufung des Rechtsschutzversicherers auf die Erschöpfung der …

    Zugleich wird beim deklaratorischen Schuldanerkenntnis regelmäßig die Verwirklichung der Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen oder Einreden befreit (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2008, Az: 19 U 153/08, zitiert nach juris).
  • KG, 11.04.2011 - 22 U 1/10

    Zum Regulierungsverhalten der Versicherung als deklaratorisches …

    Zwar kann in einer Mitteilung einer Versicherung an den Geschädigten, sie werde auf bestimmte geltend gemachte Schadenpositionen leisten, ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegen, wenn hierdurch eine zwischen den Parteien bestehende Ungewissheit über den Haftungsgrund oder die Forderungshöhe unter Verzicht auf bereits bekannt Einwendungen beseitigt werden soll (etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 15. August 2008 - 19 U 153/08).
  • LG Frankfurt/Main, 25.06.2018 - 26 O 302/17
    Durch den Abschluss des Schuldanerkenntnisvertrages mit dem Inhalt des Schreibens vom 19.10.2017 kann die Beklagte sich nicht mehr auf Einwendungen gegen das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs berufen, soweit diese ihr bei Abgabe des Anerkenntnisses bekannt waren oder sie jedenfalls mit diesen rechnen musste (vgl. OLG Frankfurt am Main v. 15.08.2008 - 19 U 153/08 - NJOZ 2009, 2044, 2047).
  • AG Bremen, 30.07.2020 - 10 C 3/20
  • LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
  • AG Wuppertal, 28.10.2021 - 31 C 79/21
  • LG Dresden, 13.04.2015 - 3 S 597/14
  • AG Emden, 23.05.2013 - 5 C 135/13
  • LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11

    Ermittlung des Wiederbeschaffungsaufwands aus dem Wiederbeschaffungswert des …

  • LG Köln, 02.11.2023 - 2 O 101/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4125
OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08 (https://dejure.org/2008,4125)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.2008 - 2 W 127/08 (https://dejure.org/2008,4125)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 2 W 127/08 (https://dejure.org/2008,4125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 42 Abs. 1, 44 Abs. 3, 46 Abs. 2, 47 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; BRAO § 1
    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § 44 Abs. 3; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 47 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; BRAO § 1

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs als Mittel der Konfliktvertretung im Zivilprozess; Anforderungen an die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters; Erforderlichkeit einer dienstlichen Äußerung bei Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit wegen des Inhalts einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs als Mittel der Konfliktvertretung im Zivilprozess; Anforderungen an die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters; Erforderlichkeit einer dienstlichen Äußerung bei Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit wegen des Inhalts einer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (49)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; …

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08
    Denn insoweit würde die dienstliche allein auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und könnte deshalb zur Entscheidung über das Gesuch nichts beitragen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2008, 140 f.).

    Denn insoweit würde eine dienstliche Äußerung allein auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und könnte daher zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nichts beitragen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2008, 140 f.).

  • OLG Oldenburg, 07.10.1991 - 3 WF 106/91

    Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung; …

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verhaltensweise entfernt, daß sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (…vgl. BFH/NV 1995, 410 ff.; BayObLG DRiZ 1977, 244 [245];… Senat, a.a.O.; KG NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193];… OLG Naumburg, a.a.O.;… OLG Saarbrücken, a.a.O.;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 24 und 28).

    Zwar trifft es zu, daß Egon Schneider (NJW 2008, 491 [492]; vgl. auch OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]) die Auffassung vertritt, daß ein Richter, welcher in seiner dienstlichen Äußerung nicht auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingehe, sich damit weigere, den Sachvortrag des Ablehnenden zur Kenntnis zu nehmen "und zu würdigen".

  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten …

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08
    Das Rechtsschutzbedürfnis für ein solches Gesuch fehlt mit der Folge, daß es unzulässig ist, unter anderem dann, wenn mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden, weil es allein darauf zielt, das Verfahren zu verzögern (vgl. Senat, Beschluß vom 19. November 2008 - 2 W 114/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen [NRWE], abzurufen unter www.justiz.nrw.de/nrwe; OLG Braunschweig, OLG-Report 2000, 35 f.; OLG Naumburg, OLG-Report 2007, 157 ff.;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 42, Rdn. 6).

    Auch Verfahrensfehler, die einem Richter bei der Prozeßleitung unterlaufen, sind deshalb grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (vgl. Senat, OLG-Report Köln 2002, 85 [86]; Senat, Beschluß vom 19. November 2008, a.a.O.).

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen …

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG…, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH…, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis; …

    Rn. 41 Der betroffene Richter hat im Ablehnungsverfahren lediglich die Stellung einer Auskunftsperson vergleichbar einem Zeugen (vgl OLG Köln, Beschluss vom 30.12.2008, 2 W 127/08, JMBl NW 2009, 89).
  • VGH Bayern, 12.01.2015 - 10 ZB 14.1874

    Besorgnis der Befangenheit; Verfahrensfehler; Anspruch auf rechtliches Gehör; …

    Dies ist lediglich dann der Fall, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (…vgl. etwa BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 2 BvR 54/04 - juris Rn. 17;… BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u.a. - juris Rn. 5;… B.v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 3;… BGH, B.v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 6: BFH, B.v. 20.1.1982 - I B 55/81 - juris Rn. 15;… B.v. 14.10.1999 - IV B 72/99 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 31.1.2013 - 5 ZB 12.2690 - juris Rn. 8;… B.v. 29.9.2014 - 22 CS 14.1834 - juris Rn. 9; OLG Köln, B.v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris Rn. 19).

    Denn die dienstliche Äußerung des Richters ist dessen Zeugnis, auf das sich der Ablehnende zur Glaubhaftmachung nach § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 44 Abs. 2 Satz 2 ZPO beziehen darf (…vgl. BGH, B.v. 21.2.2011 - II ZB 2/10 - juris Rn. 17; OLG Köln, B.v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris Rn. 22).

    Die dienstliche Äußerung dient damit der Feststellung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. OLG Köln, B.v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris Rn. 22;… OLG LSA, B.v. 18.7.2012 - 10 W 40/12 - juris Rn. 14).

  • VerfG Brandenburg, 17.01.2025 - VfGBbg 1/23
    Schließlich dient die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters gerade der Feststellung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblichen Sachverhalts (BFH, Beschluss vom 23. Juli 1998 - VII B 92/98 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05 - juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11 -, Rn. 36, juris; OLG Köln, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 W 127/08 -, Rn. 22, juris).

    Dies ist allein Aufgabe des für die Entscheidung über das Gesuch zuständigen Richters (OLG Köln, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 W 127/08 -, Rn. 22, juris).

  • OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 208/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Erbscheinsverfahren

    Hierfür ausreichend, aber auch erforderlich ist nach allgemeiner Auffassung und insbesondere ständiger Rechtsprechung ein Sachverhalt, der aus der Sicht des Ablehnenden, wobei der Maßstab einer verständigen Prozesspartei zugrunde zu legen ist, bei Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschl. v. 16.2. 1995 - 2 BvR 1852/94 - BVerfGE 92, 138, 139; BGH, Beschl. v. 21.2.2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1538; BayObLG, Beschl. v. 24.2.1999 - 2Z BR 18/99 - NJW 1999, 1875; Senat, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - JMBl. NW 2009, 89ff.;… Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 42 Rn. 5;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl. 2012, § 42 Rn. 9;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2011, § 42, Rdn. 9; jeweils m. w. N.).

    Rein subjektive unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden bleiben dabei - unabhängig davon, ob er sie tatsächlich hegt oder nur vorschützt - außer Betracht (BayObLG, Beschl. v. 3.7. 1986 - 3 Z 26/86 - BayObLGZ 1986, 249, 252; Senat, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - JMBl. NW 2009, 89ff;… Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 42 Rn. 6).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich das prozessuale Verhalten des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verfahrensweise entfernt, dass sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (BayObLG, Beschl. v. 9.2.1998 - 1Z BR 10/98 - NJW-FER 1996, 256; Senat, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - JMBl. NW 2009, 89ff.; KG, Beschl. v. 12.4.2004 - 15 W 2/04 - NJW 2004, 2104, 2105; OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.11.1999 - 13 W 66/99 - OLGR Frankfurt 2000, 36;… Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 42 Rn. 11 m. w. N.).

  • OLG Köln, 29.09.2020 - 3 U 75/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prozessfähigkeit einer …

    Sie kann vielmehr indiziell auch durch das übrige prozessuale Verhalten des Ablehnenden im bisherigen Verfahren belegt werden (OLG Köln, Beschluss vom 30.12.2008 - 2 W 127/08, juris Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14

    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines …

    Es ist auch nicht Aufgabe des abgelehnten Richters, in seiner Erklärung das Vorbringen des Ablehnungsgesuchs "zu würdigen", vielmehr hat er hiervon Abstand zu nehmen (…BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 49 [juris Rn. 11]; OLG Köln, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08, JMBl. NW 2009, 89 [juris Rn. 22];… MüKoZPO-Gehrlein, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14

    Richterablehnung: Befangenheit wegen "grundloser" Verfahrensbeschleunigung

    Hierauf kann nicht nur aus dem Inhalt des Ablehnungsgesuchs selbst, sondern auch indiziell aus dem übrigen prozessualen Verhalten des Ablehnenden geschlossen werden (OLG Köln, OLGR 2009, 362).
  • LAG Köln, 27.02.2019 - 3 Sa 777/16

    Unzulässige Richterablehnung, Wiederholende Richterablehnung, Rechtsmissbrauch

    Zu den Fällen der offensichtlichen Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gehört die wiederholende Ablehnung (LAG Hessen - 9 Sa 606/00 - OLG Köln - 2 W 127/08) und die Ablehnung eines ganzen Gerichts ohne sachliche oder ernsthafte Gründe (BGH - V ZR 8/10 -).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei …

    Rn. 25 Die dienstliche Äußerung dient der Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. BFH v. 23. Juli 1998 - VII B 92/98 -, juris;… BFH/NV 2007, 2139 ff.; BVerwG, v. 8. März 2006 - 3 B 182/05 -, juris; OLG Köln v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris - JMBl NW 2009, 89).

    Der abgelehnte Richter hat im Ablehnungsverfahren lediglich die Stellung einer Auskunftsperson, vergleichbar einem Zeugen (vgl. OLG Köln v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris - JMBl NW 2009, 89).

  • OLG Naumburg, 18.07.2012 - 10 W 40/12

    Richterablehnungsverfahren: Anforderungen an eine dienstliche Äußerung des …

  • OLG Köln, 24.04.2015 - 19 W 15/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214

    Unbegründete Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsantrag …

  • VG München, 06.11.2012 - M 19 DB 12.3852

    Begründeter Befangenheitsantrag

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2025 - L 2 R 101/24

    Beweisantragsrecht; Ersetzbarkeit eines Sachverständigen; Erwerbsminderungsrente

  • OLG Köln, 12.08.2016 - 19 SchH 15/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters

  • VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 CE 11.1955

    Rechtskräftige Entscheidung über eine Beschwerde; sich hierauf beziehende …

  • BSG, 18.06.2009 - B 12 R 8/09 B
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10256
OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08 (https://dejure.org/2008,10256)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.11.2008 - 6 U 63/08 (https://dejure.org/2008,10256)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. November 2008 - 6 U 63/08 (https://dejure.org/2008,10256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AVBWasserV § 4 Abs. 1; ; AVBWasserV § 4 Abs. 2; ; BGB § 315 Abs. 1; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 558 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 1 BGB bei einseitigen Tariferhöhungen eines Trinkwasserversorgungsunternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einseitige Tariferhöhungen eines Trinkwasserversorgungsunternehmens als Gegenstand gerichtlicher Billigkeitskontrolle; Umfang der richterlichen Billigkeitskontrolle i.R.d. § 315 Abs. 3 BGB; Ausschluss der Anwendung des § 558 Abs. 3 BGB i.R.d. gerichtlichen Billigkeitskontrolle ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08
    b) Die Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB ist auch nicht durch die hier bestehende Bindung der Beklagten an die öffentlich-rechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Äquivalenz und der Kostendeckung ausgeschlossen, vielmehr soll die Billigkeitskontrolle gerade sicher stellen, dass dem Bürger nicht Entgelte für Leistungen abverlangt werden, für die bei öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses keine Abgaben erhoben werden dürften (vgl. BGHZ 115, 311, 318; BGH, NJW-RR 2006, 133, 134).

    Soweit der BGH in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, es könne dahinstehen, ob bei öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung die Entgelte als Gebühren verlangt werden könnten (BGHZ 115, 311, 319), bezog sich dies allein auf die Frage, ob überhaupt eine Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB durchzuführen ist.

    c) Was deren Maßstab anbelangt, hat der BGH hingegen ausgeführt, die Bindung an die o.g. öffentlich-rechtlichen Grundsätze könne, jedenfalls soweit es dabei um Prinzipen gehe, denen - wie dem Gleichheitsgebot und den Äquivalenzgrundsatz - ihrerseits ein Gerechtigkeits- und Billigkeitsgehalt immanent sei, im konkreten Fall wesentlich zur Rechtfertigung der Billigkeitsentscheidung beitragen (vgl. BGHZ 115, 311, 319).

    Im konkreten Fall ging es insoweit darum, dass der Kunde - anders als vorliegend - nicht das Tarifsystem des Versorgungsunternehmens grundsätzlich infrage gestellt, sondern lediglich eine noch weitergehende einzelfallbezogene Differenzierung im Rahmen des billigen Ermessens erstrebt hatte (vgl. BGHZ 115, 311, 320).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08
    Dem liegt die Erfahrungstatsache zu Grunde, dass die Zahl der Personen, die sich üblicherweise auf einem Grundstück aufhalten können, größer ist, je mehr selbständige Haushalte in einem Wohnzwecken dienenden Gebäude untergebracht werden können (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 01.04.2004, 1 K 93/03, Rn. 10, ziert nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.09.1994, 2 L 93/93, Rn. 29;… OVG Brandenburg, Urt. v. 22.05.2002, 2 D 78/00.NE, Rn. 95, zitiert nach juris).

    Der Maßstab der Wohneinheit stellt gegenüber dem bisherigen, ebenfalls zulässigen Maßstab der Zählergröße sogar den "feineren", zu einer größeren Gebührengerechtigkeit führenden Gebührenmaßstab dar (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.09.1994, 2 L 93/93, Rn. 32;… VG Potsdam, Urt. v. 13.11.2002, 8 K 6109/00, Rn. 64, 67; jeweils zitiert nach juris).

    Würde man in Fällen wie dem vorliegenden eine Unbilligkeit i.S.d. § 315 Abs. 3 BGB annehmen, könnte ein Versorgungsunternehmen, das zur Erzielung einer größeren Einnahmesicherheit zulässigerweise seine Tarifstruktur ändern möchte (…vgl. VG Potsdam, a.a.O., Rn. 64), dies nicht tun, wenn sich dadurch erhebliche Preissteigerungen für einzelne Kunden ergeben würden, und zwar selbst dann nicht, wenn nicht nur sämtliche speziell hierfür entwickelten öffentlich-rechtlichen Vorgaben befolgt werden, sondern die neue Tarifstruktur wie hier auch noch zu einer höheren Gebührengerechtigkeit führt (siehe dazu vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.09.1994, 2 L 93/93, Rn. 32;… VG Potsdam, Urt. v. 13.11.2002, 8 K 6109/00, Rn. 64, 67; jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08
    Einseitige Tariferhöhungen eines Trinkwasserversorgungsunternehmens nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV unterliegen gem. § 315 Abs. 1 BGB gerichtlicher Billigkeitskontrolle (vgl. BGH Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06 - Rn 13 zitiert nach juris).

    Einseitige Tariferhöhungen der Beklagten nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBWasserV unterliegen gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2007, VIII ZR 36/06, Rn. 13, zitiert nach juris).

    a) § 315 Abs. 3 BGB stellt eine Regelung des Vertragsrechts dar, der ein hoher Gerechtigkeitsgehalt zukommt, und wird daher durch den rein deliktischen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus §§ 19 Abs. 4 Nr. 2, 33 GWB nicht verdrängt (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2007, VIII ZR 36/06, Rn. 18, zitiert nach juris).

  • VG Potsdam, 13.11.2002 - 8 K 6109/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08
    Der Maßstab der Wohneinheit stellt gegenüber dem bisherigen, ebenfalls zulässigen Maßstab der Zählergröße sogar den "feineren", zu einer größeren Gebührengerechtigkeit führenden Gebührenmaßstab dar (…vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.09.1994, 2 L 93/93, Rn. 32; VG Potsdam, Urt. v. 13.11.2002, 8 K 6109/00, Rn. 64, 67; jeweils zitiert nach juris).

    Würde man in Fällen wie dem vorliegenden eine Unbilligkeit i.S.d. § 315 Abs. 3 BGB annehmen, könnte ein Versorgungsunternehmen, das zur Erzielung einer größeren Einnahmesicherheit zulässigerweise seine Tarifstruktur ändern möchte (…vgl. VG Potsdam, a.a.O., Rn. 64), dies nicht tun, wenn sich dadurch erhebliche Preissteigerungen für einzelne Kunden ergeben würden, und zwar selbst dann nicht, wenn nicht nur sämtliche speziell hierfür entwickelten öffentlich-rechtlichen Vorgaben befolgt werden, sondern die neue Tarifstruktur wie hier auch noch zu einer höheren Gebührengerechtigkeit führt (…siehe dazu vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.09.1994, 2 L 93/93, Rn. 32; VG Potsdam, Urt. v. 13.11.2002, 8 K 6109/00, Rn. 64, 67; jeweils zitiert nach juris).

  • KG, 15.02.2005 - 7 U 140/04

    Vertragsverhältnis zwischen den Berliner Wasserbetrieben und ihren Kunden: …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08
    In diesem Sinne wird der BGH auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung verstanden (vgl. BayOblG, Beschl. v. 20.12.2001, 5Z RR 398/01, R. 7, zitiert nach juris; KG, ZMR 2006, 38, 40).

    Im Übrigen könnten etwaige zu hohe Personalkosten von vornherein nicht über das Gebührenrecht korrigiert werden; vielmehr muss die Beklagte ihre Tarife unabhängig vom derzeitigen Personalbestand zumindest kostendeckend korrigieren (vgl. KG, ZMR 2006, 38, 40).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2000 - 1 K 12/00

    Anforderungen an den Vertrauensschutz bei Erlass einer gemeindlichen Satzung mit …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08
    Der Preiserhöhung stehen auch keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegen, denn das im Gebührenrecht geschützte Vertrauen bezieht sich lediglich auf Fälle echter Rückwirkung, d.h. in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.03.200, 1 K 12/00, zitiert nach juris), wohingegen das Vertrauen, auf Dauer nicht zu dem tatsächlichen Aufwand der Wasserversorgung herangezogen zu werden, nicht schützenswert ist (…vgl. VG München, Urt. v. 30.01.1997, M10 K 95.4015, Rn. 26, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 160/03

    Erhöhung einer Teilinklusivmiete

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08
    Die Wasserpreise sind im Verhältnis zur Beklagten auch kein Entgelt für eine Gebrauchsüberlassung, sondern Kaufpreis; im Verhältnis zum Wohnungsmieter als Endabnehmer handelt es sich ebenfalls nicht um Miete i.S.d. § 558 Abs. 3 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.2003, VIII ZR 160/03, zitiert nach juris), sondern um Betriebskosten i.S.d. § 560 BGB.
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 7/05

    Anforderungen an die Ausgestaltung der Baukostenzuschüsse in der Wasserversorgung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08
    b) Die Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB ist auch nicht durch die hier bestehende Bindung der Beklagten an die öffentlich-rechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Äquivalenz und der Kostendeckung ausgeschlossen, vielmehr soll die Billigkeitskontrolle gerade sicher stellen, dass dem Bürger nicht Entgelte für Leistungen abverlangt werden, für die bei öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses keine Abgaben erhoben werden dürften (vgl. BGHZ 115, 311, 318; BGH, NJW-RR 2006, 133, 134).
  • OVG Brandenburg, 22.05.2002 - 2 D 78/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08
    Dem liegt die Erfahrungstatsache zu Grunde, dass die Zahl der Personen, die sich üblicherweise auf einem Grundstück aufhalten können, größer ist, je mehr selbständige Haushalte in einem Wohnzwecken dienenden Gebäude untergebracht werden können (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 01.04.2004, 1 K 93/03, Rn. 10, ziert nach juris;… OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.09.1994, 2 L 93/93, Rn. 29; OVG Brandenburg, Urt. v. 22.05.2002, 2 D 78/00.NE, Rn. 95, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03

    Abwassergebühren, Grundgebühr, Maßstab, Wohneinheiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08
    Dem liegt die Erfahrungstatsache zu Grunde, dass die Zahl der Personen, die sich üblicherweise auf einem Grundstück aufhalten können, größer ist, je mehr selbständige Haushalte in einem Wohnzwecken dienenden Gebäude untergebracht werden können (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 01.04.2004, 1 K 93/03, Rn. 10, ziert nach juris;… OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.09.1994, 2 L 93/93, Rn. 29;… OVG Brandenburg, Urt. v. 22.05.2002, 2 D 78/00.NE, Rn. 95, zitiert nach juris).
  • LG Halle, 25.04.2008 - 5 O 74/06
  • BayObLG, 20.12.2001 - 5Z RR 398/01

    Entgeltforderung für Tierkörperbeseitigung

  • OLG Brandenburg, 17.11.2015 - 2 U 36/14

    Wasserlieferungsvertrag: Billigkeitskontrolle der Tarifgestaltung des …

    Schon nach dem Wortlaut ist eindeutig darauf abzustellen, dass es auf den Nutzungszweck des "Endverbrauchers" ankommt (so im Ergebnis zu der Regelung betreffend das Abwasser: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 07.11.2012 - OVG 9 A 7.10 -, Rdnr. 8 und Rdnr. 35, juris; so wohl auch OLG Naumburg, Urteil vom 13.11.2008 - 6 U 63/08 -, juris).

    Der von der Beklagten zitierten Literaturmeinung, wonach es einer besonderen Rechtfertigung bedürfe, wenn der Anteil der mengenunabhängigen Grundgebühr mehr als die Hälfte des Gesamtgebührenaufkommens ausmachte, ist schon deshalb nicht zu folgen, da der Grundpreis gerade die Fixkosten ganz oder teilweise abgelten soll (s. o.; siehe hierzu auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.11.2008 - 6 U 63/08 -, juris Rdnr. 16).

    Denn die Argumentation der Beklagten wirkt sich allein auf die Höhe der Mengengebühr aus; diese steht hier aber nicht im Streit (vgl. hierzu OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.11.2008 - 6 U 63/08 -, juris Rdnr. 16).

    Eine weitere Differenzierung nach der Größe der Wohneinheit oder der Anzahl der Wohnräume ist aus Rechtsgründen nicht geboten, weil es einen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach die Anzahl der Bewohner mit der Größe der Wohnung steigt, nicht gibt (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.11.2008 - 6 U 63/08 -, Rdnr. 24, juris;… vgl. OVG Sachsen-Anhalt, a. a. O., Rdnr. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2012 - OVG 9 A 7.10).

    (2) Die Bemessung der Grundgebühr nach Wohneinheiten trägt dem unterschiedlichen tatsächlichen Nutzungsmaßstab bei Einfamilienhäusern einerseits und großflächigen mehrgeschossigen Mietwohnungsobjekten andererseits hinreichend Rechnung, wobei die Vorhalteleistung unabhängig von der Belegungsdichte einer Wohneinheit erbracht wird (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.11.2008 - 6 U 63/08 -, Rdnr. 24, juris;… vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, a. a. O., Rdnr. 11).

    Es ist deshalb sachgerecht, wenn die Beklagte nur insoweit weiterhin auf die Nennleistung der Wasserzähler abstellt (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.11.2008 - 6 U 63/08 -, Rdnr. 24, juris;… vgl. OVG Sachsen-Anhalt, a. a. O., Rdnr. 14;… OVG Brandenburg, a. a. O., Rdnr. 97).

    Zu beachten ist bei der Frage der Unbilligkeit insoweit auch, dass die Beklagte die Erhöhung an ihre Mieter weitergeben kann, für welche der erhöhte Wasserpreis auch nur einen Teil in ihrer Betriebskostenabrechnung ausmacht (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.11.2008 - 6 U 63/08 -, juris Rdnr. 24) und der Kläger zugleich den Mengenpreis für das Trinkwasser gesenkt hat.

    Denn diese Einbeziehung hätte nach dem Vortrag der Beklagten zum einen nur Auswirkungen auf die Verbrauchsgebühr (vgl. hierzu OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.11.2008 - 6 U 63/08 -, juris Rdnr. 16).

  • BGH, 17.05.2017 - VIII ZR 245/15

    Tarifgestaltung durch Wasserversorgungsunternehmen: Verbrauchsunabhängige …

    Dem liegt die Erfahrungstatsache zugrunde, dass die Zahl der Personen, die sich üblicherweise auf einem Grundstück aufhalten können, umso größer ist, je mehr selbständige Haushalte in einem Wohnzwecken dienenden Gebäude untergebracht werden können (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2009, 362, 363; OVG Magdeburg…, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 10;… vgl. auch Kluge in Becker u.a., aaO).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 164/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines …

    Rn. 10 Zwar werde die Anzahl der Wohneinheiten in der Instanzrechtsprechung (z.B. OLG Naumburg, Urteil vom 13. November 2008 - 6 U 63/08) als tauglicher und ausreichend differenzierender Maßstab für die Inanspruchnahme wegen der Vorhaltekosten angesehen.
  • OLG Celle, 25.06.2015 - 13 U 62/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Entgelte für die privatrechtlich …

    Darüber hinaus hat der Beklagte auch den öffentlich-rechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und das Äquivalenzprinzip zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, juris Tz. 6; zum Ganzen auch: OLG Naumburg, Urteil vom 13. November 2008 - 6 U 63/08, juris Tz. 12).

    Die Preisbestimmung ist dabei regelmäßig billig, wenn sie die Grundsätze der Gleichbehandlung, Äquivalenz und der Kostendeckung beachtet (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 13. November 2008 - 6 U 63/08, juris Tz. 12).

  • VG Augsburg, 19.03.2018 - Au 6 K 17.21

    Benutzungsgebühr für öffentliche Entwässerungsanlage

    Rn. 39 b) Demgegenüber vertritt der Bundesgerichtshof in Hinblick auf einen öffentlich-rechtlichen Verband, der auf privatrechtlicher Grundlage die einem Benutzungszwang unterliegenden Anschlussnehmer mit Frischwasser versorgte, die Auffassung, dass ein Grundpreis ohne weitere Differenzierung nach der Größe der Wohneinheiten nicht unbillig i.S.v. § 315 BGB sei (BGH, U.v. 20.5.2015 - VIII ZR 164/14 - juris;… ebenso OVG LSA, U.v. 1.4.2004 - 1 K 93/03 - juris Rn. 16; OLG LSA, U.v. 13.11.2008 - 6 U 63/08 - juris Rn. 18;… OLG Brandenburg, U.v. 17.11.2015 - 2 U 36/14 - juris Rn. 55 m.w.N.;… SächsOVG, U.v. 23.6.2016 - 5 A 243/14 - juris Rn. 41; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Stand Mai 2017, Teil IV, Frage 33, Ziff. 5.5; offen Nitsche/Baumann/Mühlfeld, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Stand: August 2017, Anm. 3b) zu Nr. 20.092).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2015 - 7 U 94/14

    Trinkwasserversorgung: Auf welcher Grundlage werden die Tarife gestaltet?

    Das Landgericht bezieht sich auf das Urteil des 6. Zivilsenates des OLG Naumburg vom 13.11.2008 - 6 U 63/08 -, das allerdings nur pauschale Aussagen auf der Grundlage verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine billige Preisbestimmung macht.
  • OLG Celle, 25.06.2015 - 13 U 66/14

    Gerichtliche Überprüfung der Entgelte eines Abwasserverbandes für die …

    Darüber hinaus hat der Beklagte auch den öffentlich-rechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und das Äquivalenzprinzip zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, juris Tz. 6; zum Ganzen auch: OLG Naumburg, Urteil vom 13. November 2008 - 6 U 63/08, juris Tz. 12).
  • LG Köln, 05.03.2014 - 9 S 169/13

    Festsetzung von Tarifen bzgl. der Leistungen zur Daseinsvorsorge auf Grundlage …

    Rn. 37 Die Preisbestimmung eines Versorgungsunternehmens soll regelmäßig billig i. S. d. § 315 Abs. 3 BGB sein, wenn sie die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Äquivalenz und der Kostendeckung beachtet (vgl. BayOblG, NVwZ-RR 2002, 276; KGR 2005, 213; OLG Naumburg, OLGR 2009, 362; OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 8).
  • LG Cottbus, 18.03.2014 - 11 O 84/08

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens in Brandenburg: Einseitige …

    Die Preisbestimmung durch die Klägerin ist im Wesentlichen dann billig i. S. v. § 315 Abs. 3 BGB, wenn sie die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Äquivalenz und der Kostendeckung beachtet (vgl. OLGR Naumburg 2009, 362 = rechtskräftig nach zurückgewiesener Nichtzulassungsbeschwerde in dem Verfahren BGH VII ZR 331/08; LG Köln, Urteil vom 28.04.2004, 19 S 253/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Naumburg

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.03.2009 - I-15 Wx 158/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2481
OLG Hamm, 26.03.2009 - I-15 Wx 158/08 (https://dejure.org/2009,2481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2009 - I-15 Wx 158/08 (https://dejure.org/2009,2481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2009 - I-15 Wx 158/08 (https://dejure.org/2009,2481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 147 Abs. 2 und 3, 35
    Keine Betreuungsgebühr für Erstellung des XML-Strukturdatensatzes bei vom Notar entworfener und beglaubigter Handelsregisteranmeldung

  • rechtsportal.de

    KostO § 147 Abs. 2; KostO § 147 Abs. 3
    Gebühren bei Übermittlung einer Anmeldung zum Genossenschaftsregister in elektronischer Form

  • rechtsportal.de

    KostO § 35; KostO § 147 Abs. 2; KostO § 147 Abs. 3
    Höhe der Notargebühren für eine elektronische Registeranmeldung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhe der Notargebühren für eine elektronische Registeranmeldung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 935
  • MDR 2009, 893
  • FGPrax 2009, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.2006 - V ZB 87/05

    Notargebühren für die Einholung einer Rangrücktrittserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08
    Bei dem Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO handelt es sich um eine Auffangregelung, deren Anwendung voraussetzt, dass die Kostenordnung für die betreffende Notartätigkeit keine Gebühr bestimmt und auch keine Regelung enthält, aus der sich ergibt, dass dem Notar für diese Tätigkeit keine gesonderte Gebühr erwachsen soll (BGH NJW 2006, 3428; 2007, 3212).

    Denn § 147 Abs. 3 KostO setzt gerade nicht voraus, dass es sich um ein pflichtgebundenes Geschäft des Notars handelt (BGH NJW 2006, 3428; Rohs/Wedewer, KostO, Stand 2007, § 147 Rdn.26).

  • BGH, 12.07.2007 - V ZB 113/06

    Gebühren des Notars für die Löschung von Grundpfandrechten im Rahmen der …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08
    Bei dem Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO handelt es sich um eine Auffangregelung, deren Anwendung voraussetzt, dass die Kostenordnung für die betreffende Notartätigkeit keine Gebühr bestimmt und auch keine Regelung enthält, aus der sich ergibt, dass dem Notar für diese Tätigkeit keine gesonderte Gebühr erwachsen soll (BGH NJW 2006, 3428; 2007, 3212).
  • BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05

    Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08
    Schon grundsätzlich ist der Aufwand einer Tätigkeit kein tragfähiges Argument für das Entstehen einer Gebühr (BGH NJW 2005, 3218).
  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 252/00

    Anfertigen einer Gesellschafterliste durch den Notar als gebührenfreies …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08
    Als Nebengeschäft i.S. des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. etwa Senat FGPrax 2002, 40f; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; …
  • OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00

    Gesonderte Notargebühr - Übersendung beurkundeter GmbH-Handelsregisteranmeldung …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08
    Als Nebengeschäft i.S. des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. etwa Senat FGPrax 2002, 40f; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; …
  • BGH, 20.02.2013 - II ZB 27/12

    Notarkosten: Betreuungsgebühr für die Erstellung einer XML-Datei im Rahmen einer …

    Nach Nr. 6 der aufgrund § 10 der ERegister-VO NRW vom 19. Dezember 2006 (…GV NRW 2006, S. 606) erfolgten Bekanntmachung der Landesjustizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (abrufbar unter www.egvp.de) muss lediglich eine XML-Datei mit dem gerichtlichen Aktenzeichen, einer schlagwortartigen Bezeichnung des Gegenstands der Anmeldung, dem Firmennamen und dem Namen des Einreichers übermittelt werden, also eine Art elektronisches Deckblatt, damit der Vorgang eingeordnet werden kann (OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134).

    Die hier in Frage stehende XML-Datei enthält über diese geforderten Daten hinaus sämtliche anmelderelevanten Informationen und ermöglicht die komplette elektronische Steuerung und Bearbeitung des Anmeldevorgangs (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134).

    Als Nebengeschäft im Sinne des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und dazu dient, das Hauptgeschäft vorzubereiten oder zu fördern (BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - II ZB 18/10, ZIP 2012, 720 Rn. 34; OLG Stuttgart, NZG 2010, 476; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134; OLG Frankfurt, NZG 2007, 919, 920).

    Die über die elektronische Übermittlung der für die Anmeldung zum Handelsregister notwendigen Dokumente hinausgehende Datenerfassung hat gegenüber dem Hauptgeschäft, namentlich der Registeranmeldung im Sinne des § 12 HGB als solcher, keine selbstständige Bedeutung, ist das minder wichtige Geschäft und dient dazu, den Vollzug des Hauptgeschäfts zu fördern (OLG Stuttgart, NZG 2010, 476; OLG Celle, FGPrax 2009, 279; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 124;… im Ergebnis auch Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 147 Rn. 23;… Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2012, § 147 Rn. 29b; aA Diehn, NotBZ 2009, 282, 283; Sikora, MittBayNot 2009, 326, 327; Elsing, RNotZ 2009, 673, 674; Otto, JurBüro 2007, 120, 123).

    Die Eintragung in das Handelsregister kann ohne Übermittlung einer XML-Datei erfolgen, jedoch nicht umgekehrt die Eintragung allein auf der Grundlage der übermittelten XML-Datei (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134).

    Dass der Notar zu der umfassenden Datenaufbereitung im XML-Format nicht verpflichtet ist, hindert die Einordnung als Nebengeschäft ebenso wenig (OLG Stuttgart, NZG 2010, 476, 477; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652, 653; OLG Celle, FGPrax 2009, 279; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134) wie der mit der Tätigkeit verbundene Aufwand (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2005 - V ZB 40/05, NJW 2005, 3218, 3219; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652, 653; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134;… aA Filzek, KostO, 4. Aufl., § 1a Rn. 18; Jeep/Wiedemann, NJW 2007, 2439, 2446; Tiedtke/Sikora, MittBayNot 2006, 393, 396).

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2009 - 10 W 55/09

    Notargebühren für die im Rahmen einer Handelsregisteranmeldung erstellte …

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die XML-Datei über die genannten Mindestangaben hinausgehend sämtliche anmelderelevanten Informationen enthält und damit die komplette elektronische Steuerung und Bearbeitung des Anmeldevorgangs durch das Registergericht ermöglicht; diese Datenvorerfassung geht über das nach der ERegister-VO in Verbindung mit der o.g. Bekanntmachung geforderte Maß hinaus (vgl. auch OLG Hamm v. 26.03.2009, I-15Wx 158/08, NotBZ 2009, 281; Diehn NotBZ 2009, 282f; Tiedtke ZNotP 2009, 246ff, 248; Sikora MittBayNot 2009, 326ff, 328; Bund, JurBüro 2008, 625ff, 627; Prüfungsabteilung der Ländernotarkasse A.d.ö.R, NotBZ 2007, 356).

    Nach diesen Maßgaben ist das Erstellen der über die Mindestangaben hinausgehenden XML-Strukturdatei als Nebengeschäft zu beurteilen, nicht als eigenständig zu vergütende Betreuungsleistung (vgl. OLG Hamm v. 26.03.2009, I-15Wx 158/08, NotBZ 2009, 281; Bund JurBüro 2008, 625ff, 627 ohne Differenzierung nach dem Umfang der XML-Datei; aA: Diehn NotBZ 2009, 282ff, 283; Otto JurBüro 2007, 120ff, 123; Sikora MittBayNot 2009, 326ff, 327).

    Dies spricht eher für die Annahme, dass sich aus der derzeitigen Fassung der KostO eine Gebührengrundlage für die hier fragliche Tätigkeit gerade nicht ergibt (aA: Diehn NotBZ 2009, 282ff, 283) und insoweit eine Gesetzeslücke geschlossen werden soll (vgl. Tiedtke ZNotP 2009, 246ff, 248 aE).

  • OLG Nürnberg, 19.11.2014 - 12 W 2217/14

    Elektronisches Handelsregister: Auslegung eines elektronisch übermittelten …

    Hierbei handelt es sich um eine Art elektronisches Deckblatt, damit der Vorgang eingeordnet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134; BGH, Beschluss vom 20.02.2013 - II ZB 27/12, NJW-RR 2013, 632).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2010 - 8 W 282/09

    Notarkosten: Gesonderte Gebühr für die Erstellung einer XML-Strukturdatei bei …

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (NotBZ 2009, 281 mit ablehnender Anmerkung von Thomas Diehn = MittBayNot 2009, 326 mit ablehnender Anmerkung von Markus Sikora), Celle (NotBZ 2009, 412 = JurBüro 2009, 649 mit zustimmender Anmerkung von Norbert Bund) und Düsseldorf (RNotZ 2009, 673 mit ablehnender Anmerkung von Andre Elsing) an, wonach die Erstellung einer XML-Datei ein Nebengeschäft im obengenannten Sinn ist und nicht als eigenständig zu vergütende Betreuungsleistung behandelt werden kann (anderer Ansicht außer den oben Genannten sind Otto JurBüro 2007, 120, 123; Tiedtke/Sikora MittBayNot 2006 393, 395).

    Dies spricht eher für die Annahme, dass sich aus der derzeitigen Fassung der KostO eine Grundlage für die hier fragliche Tätigkeit gerade nicht ergibt und insoweit eine Gesetzeslücke geschlossen werden soll (…OLG Düsseldorf a.a.O.; a.A. Diehn NotBZ 2009, 282 - Anm. zu OLG Hamm NotBZ 2009, 281; zu ders. Entscheidung Tiedke ZNotP 2009, 246).

  • LG Düsseldorf, 08.05.2009 - 25 T 756/08

    Qualifizierung der Erstellung einer XML-Datei als gebührenfreies Nebengeschäft …

    Rn. 10 Die Kammer teilt die von dem Präsidenten des Landgerichts vertretene Ansicht, wonach es sich bei der Erstellung einer XML-Datei um ein gebührenfreies Nebengeschäft im Sinne der §§ 147 Abs. 3, 35 KostO handelt, welches mit der Gebühr für das Hauptgeschäft abgegolten ist (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2009, Az.: I-15 Wx 158/08).

    Die Kammer teilt die von dem Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 26. März 2009 - I-15 Wx 158/08 - vertretene Ansicht, wonach auf Grundlage dieser Definition des Nebengeschäfts der rechtliche Vollzug des beurkundeten Vorgangs selbst - unabhängig von den daneben bestehenden Rechtsverhältnissen der Beteiligten - zu dem Tätigkeitsbereich zählt, in dem der Notar nach §§ 147 Abs. 3, 35 KostO keine gesonderte Vergütung verlangen kann.

  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 15 W 233/11

    Notarkosten für die Erstellung einer XML-Datei im Zuge einer elektronischen …

    Rn. 9 Der Senat hat bereits mit seinem Beschluss vom 26.03.2009 (15 Wx 158/08 = ZNotP 2009, 246 = FGPrax 2009, 133 = MittBayNot 2009, 325) die Auffassung vertreten, dass der Notar für die Erstellung einer xml-Datei im Zuge einer elektronischen Handelsregisteranmeldung keine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO verlangen kann, da es sich um ein gebührenfreies Nebengeschäft handelt.
  • OLG Celle, 28.05.2009 - 2 W 136/09

    Keine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Erstellung einer XML-Datei

    Der Senat folgt insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des OLG Hamm in seinem Beschluss vom 26. März 2009 (Az.: I - 15 Wx 158/08, 15 Wx 158/08), wonach die Erstellung einer XML-Datei (eXtensible Markup Language) ein Nebengeschäft im Sinne der §§ 147 Abs. 3, 35 KostO darstellt (…OLG Hamm, aaO, zitiert nach JURIS Rdz. 11ff. ).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 20 W 160/09

    Notarkosten: Keine Gebühr für Erzeugung einer XML-Strukturdatei

    Diese Auffassung entspricht der - soweit ersichtlich - derzeit einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die auf Rechtsmittel gegen die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Landgerichts Münster ergangene Entscheidung des OLG Hamm FGPrax 2009, 133; OLG Stuttgart NZG 2010, 476; OLG Celle FGPrax 2009, 279; OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 652; vgl. weiter LG Braunschweig JurBüro 2010, 95;… Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 147 KostO Rz. 23).
  • LG Bielefeld, 16.05.2011 - 23 T 174/11

    Anspruch eines Notars auf Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Erstellung einer …

    Rn. 8 Die Kammer folgt insoweit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung wonach die Erstellung einer XML-Datei ein Nebengeschäft im Sinne der §§ 147 Abs. 3, 35 KostO darstellt (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 935; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652; OLG Sruttgart, JurBüro 2010, 312; OLG Celle, JurBüro 2009, 649).
  • LG Braunschweig, 27.05.2009 - 11 T 97/09

    Rechtmäßigkiet einer Berechnung einer Notarkostenrechnung für die Erstellung von …

    Rn. 7 Nebengeschäfte im Sinne des § 35 KostO sind alle Tätigkeiten, die mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängen, dass sie nicht als eigenständiges Geschäft in Erscheinung treten und die im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minderwichtig erscheinen und die vorgenommen werden, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen, OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2009, I-15 Wx 158/08.
  • LG Erfurt, 08.02.2012 - 3 OH 32/11

    Anfallende Notargebühren für Organbeschlüsse und Registeranmeldung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht