Rechtsprechung
| BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesarbeitsgericht
Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
- rechtsinformationen.bund.de
Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 157 Abs 1 AEUV, § 15 Abs 2 AGG, § 3 Abs 1 EntgTranspG, § 7 EntgTranspG, Art 2 Abs 1 Buchst a EGRL 54/2006
Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts - Wolters Kluwer
Rechtsgrundlagen für Ansprüche auf gleiches Entgelt ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts; "Gleichwertige Arbeit" i.S.d. Art. 157 AEUV; Vergleichsmaßstab für gleiche und gleichwertige Arbeit verschiedener Arbeitnehmer; Prüfungsfolge und -methodik für die Einhaltung des ...
- Betriebs-Berater
Entgeltgleichheitsklage - Benachteiligung wegen des Geschlechts -Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG
- arbeitsrecht-hessen.de
Equal Pay ist keine Verhandlungssache
- datenbank.nwb.de
Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
Kurzfassungen/Presse (42)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Entgeltgleichheit von Männern und Frauen
- lto.de (Kurzinformation)
Entgeltgleichheit: Equal Pay ist keine Verhandlungssache
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entgeltgleichheit von Männern und Frauen - und die Frage des Verhandlungsgeschicks
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Benachteiligung beim Gehalt - wegen des Geschlechts
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein höheres Gehalt für männliche Kollegen: BAG entscheidet über Entgeltgleichheit ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Gründe zum Equal-Pay-Urteil des BAG - Wann ungleiche Bezahlung möglich bleibt
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Besseres Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine schlechtere Bezahlung von Frauen gegenüber männlichen Kollegen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit! - Die schlechtere Bezahlung einer Frau ist nicht mit "größerem Verhandlungsgeschick" des Kollegen zu rechtfertigen
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Entgeltgleichheit von Männern und Frauen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Frau Entschädigung wegen Lohnungleichheit zugesprochen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entgeltgleichheit von Männern und Frauen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit - rückwirkende Gehaltserhöhung möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gleicher Lohnanspruch bei gleicher Arbeit - Verhandlungsgeschick begründet kein Abweichen vom Equal-Pay-Grundsatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Frauen haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gleiches Geld für gleiche Arbeit für Männer und Frauen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Equal-Pay - Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit für Mann und Frau - Verhandlungsgeschick unbeachtlich!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Diskriminierungsfreie Bezahlung für Alle gesichert
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Verhandlungsgeschick kein Grund für höhere Bezahlung von Männern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fortschritt für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Job
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entgeltgleichheit von Frauen und Männern - Nachzahlung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gleiches Geld für gleiche Arbeit!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entgeltgleichheit (Equal Pay)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Lohndiskriminierung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anforderungen zur Rechtfertigung von Lohnungleichheit verschärft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Umgehung des Equal Pay-Grundsatzes durch besseres Verhandlungsgeschick
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gender - Pay - Gap - Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gleicher Lohn für Männer und Frauen - Gleiche Arbeit = Gleicher Lohn
- anwalt.de (Kurzinformation)
EqualPay
- anwalt.de (Kurzinformation)
Frau hat Anspruch auf gleiches Gehalt wie männlicher Kollege - besseres Verhandlungsgeschick kein Argument
- anwalt.de (Kurzinformation)
Muss eine Frau immer genauso viel verdienen wir ein Mann?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zur Entgeltgleichheit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
- anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Anspruch auf geschlechtsneutrale gleiche Bezahlung!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine Gehaltsdifferenz zwischen Mann und Frau
- arbrb.de (Kurzinformation)
Equal Pay und AGG
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Gleiche Bezahlung von Männern und Frauen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundesarbeitsgericht stärkt Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen - Gleiche Bezahlung ist keine Verhandlungssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Rechtsgrundlagen für Ansprüche auf gleiches Entgelt ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts; "Gleichwertige Arbeit" i.S.d. Art. 157 AEUV ; Vergleichsmaßstab für gleiche und gleichwertige Arbeit verschiedener Arbeitnehmer; Prüfungsfolge und -methodik für die Einhaltung ...
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.02.2023)
Gleicher Lohn: "Equal Pay ist keine Verhandlungssache"
Besprechungen u.ä. (3)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Endlich gleicher Lohn für alle?
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Hintergründe und Auswirkungen des Urteils zu Equal Pay: Meilenstein für echte Entgeltgleichheit gesetzt
- arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)
"Gleichwertige Arbeit" im Vertriebsaußendienst
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 04.10.2019 - 5 Ca 638/19
- LAG Sachsen, 03.09.2021 - 1 Sa 358/19
- BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2797
- ZIP 2023, 1494
- MDR 2023, 1057
- NZA 2023, 958
- NZA-RR 2023, 498
- RdA 2024, 52
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (38)
- BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Rn. 22 1. Als Anspruchsgrundlage für gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts kommen sowohl der direkt anwendbare Art. 157 AEUV als auch - für die Zeit ab dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes - § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG in Betracht (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 17, BAGE 173, 331).Die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt, darunter insbesondere deren Art. 2 Abs. 1 Buchst. e und Art. 4, werden von der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 157 AEUV miterfasst (…vgl. EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne] Rn. 53 ff. zu Vorgängerbestimmungen; BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 18, BAGE 173, 331).
Zudem ist dieses Verbot in § 7 EntgTranspG niedergelegt, wonach für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 19, BAGE 173, 331;… 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 64, 98, BAGE 171, 195).
§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO;… vgl. näher BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 63 ff., aaO).
§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO).
Diese Bestimmung steht im Einklang mit Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/54/EG, wonach eine Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, eine unmittelbare Diskriminierung darstellt (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 35, BAGE 173, 331).
Danach bezeichnet "Entgelt" iSd. EntgTranspG alle Grund- oder Mindestarbeitsentgelte sowie alle sonstigen Vergütungen, die unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 20, BAGE 173, 331;… 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 52, 67, BAGE 171, 195).
Dies kann insbesondere mit den Methoden der Arbeitsbewertung erfolgen, soweit diese selbst diskriminierungsfrei sind (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 37, BAGE 173, 331).
Rn. 42 aa) § 22 AGG, der auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht maßgebend ist (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 25 f., BAGE 173, 331; kritisch Höpfner/Frank Anm. AP EntgTranspG § 3 Nr. 1), sieht für den Rechtsschutz bei Diskriminierungen im Hinblick auf den Kausalzusammenhang eine Erleichterung der Darlegungslast, eine Absenkung des Beweismaßes und eine Umkehr der Beweislast vor.
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 24, aaO;… 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51, BAGE 164, 117).
Nach den unionsrechtlichen Vorgaben ist sie nämlich bereits dann dem ersten Anschein nach Opfer einer nur mit dem unterschiedlichen Geschlecht erklärbaren Diskriminierung (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 51, BAGE 173, 331;… vgl. EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 58).
Rn. 46 aa) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (…EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20;… 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31; BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 31, BAGE 173, 331).
Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot vorliegt, sondern ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO;… vgl. 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36, BAGE 169, 302).
Bloße allgemeine Behauptungen des Arbeitgebers genügen zur Widerlegung der Vermutung nicht, der Arbeitgeber muss vielmehr einen Vortrag leisten, der eine wirksame Kontrolle und Nachprüfung durch die Gerichte ermöglicht (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 63, aaO).
Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf zu prüfen, ob sich das Landesarbeitsgericht den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (zu den Überprüfungsgrundsätzen vgl. etwa: BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 32, BAGE 173, 331;… 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302;… 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48, BAGE 156, 107;… vgl. ferner BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 28;… 17. Dezember 2015 - 8 AZR 421/14 - Rn. 27).
Das EntgTranspG geht dem AGG für entgeltbezogene Benachteiligungen wegen des Geschlechts als lex specialis (nur) dann vor, wenn es eine abschließende Regelung trifft (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 26, BAGE 173, 331; vgl. bereits BT-Drs. 18/11133 S. 48).
- EuGH, 26.06.2001 - C-381/99
Brunnhofer - "Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Nur auf diese Weise werden echte Transparenz und eine wirksame Kontrolle erreicht (…BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 370/20 (A) - Rn. 23; zu Art. 119 EG-Vertrag EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 35).Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (…vgl. etwa - teilweise zu den Vorgängerbestimmungen Art. 119 EG-Vertrag bzw. Art. 141 EG und Richtlinie 75/117/EWG -: EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 27, 52; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 43, 48;… 11. Mai 1999 - C-309/97 - [Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse] Rn. 17).
Nach den unionsrechtlichen Vorgaben ist sie nämlich bereits dann dem ersten Anschein nach Opfer einer nur mit dem unterschiedlichen Geschlecht erklärbaren Diskriminierung (…BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 51, BAGE 173, 331; vgl. EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 58).
Jedenfalls in einem solchen Fall reicht es zur Begründung der Kausalitätsvermutung ohne Weiteres aus, dass sie einen Kollegen des anderen Geschlechts aufgezeigt hat, der - wie der Mitarbeiter P - bei gleicher Arbeit ein höheres Entgelt erhielt (vgl. EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 56 bis 58).
Dabei ist es Sache der für die Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen nationalen Gerichte zu beurteilen, ob objektive Faktoren vorliegen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 65).
Zum anderen können Umstände, die sich bei der Einstellung nicht objektiv bestimmen lassen, sondern sich erst während der konkreten Ausübung einer Tätigkeit herausstellen, wie die persönliche Leistungsfähigkeit oder die Qualität der tatsächlich erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers, ohnehin nicht zur Widerlegung der Vermutung einer von Anfang an bestehenden Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts herangezogen werden (vgl. EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 76 bis 78).
- EuGH, 28.02.2013 - C-427/11
Kenny u.a. - Art. 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer …
Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Dabei ist es Sache der nationalen Gerichte, die allein für die Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts zuständig sind, zu entscheiden, ob die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer angesichts ihrer konkreten Natur als gleich zu bewerten sind bzw. als gleichwertig anerkannt werden können (…vgl. EuGH 3. Juni 2021 - C-624/19 - [Tesco Stores] Rn. 30; 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 26).Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (vgl. etwa - teilweise zu den Vorgängerbestimmungen Art. 119 EG-Vertrag bzw. Art. 141 EG und Richtlinie 75/117/EWG -: EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 27, 52;… 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 43, 48;… 11. Mai 1999 - C-309/97 - [Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse] Rn. 17).
Rn. 46 aa) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20;… 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31;… BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 31, BAGE 173, 331).
Insoweit ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht nur anerkannt, dass die Berufsausbildung in jeder Hinsicht einen Faktor darstellt, der eine unterschiedliche Vergütung der Arbeitnehmer, die die gleiche Arbeit verrichten, objektiv rechtfertigen kann (EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 29;… 11. Mai 1999 - C-309/97 - [Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse] Rn. 19).
- BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19
Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz
Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Zudem ist dieses Verbot in § 7 EntgTranspG niedergelegt, wonach für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (…BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 19, BAGE 173, 331; 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 64, 98, BAGE 171, 195).§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (…BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO; vgl. näher BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 63 ff., aaO).
Danach bezeichnet "Entgelt" iSd. EntgTranspG alle Grund- oder Mindestarbeitsentgelte sowie alle sonstigen Vergütungen, die unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden (…BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 20, BAGE 173, 331; 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 52, 67, BAGE 171, 195).
Das Entgeltgleichheitsgebot bei gleichwertiger Arbeit ermöglicht für das Grundentgelt den Vergleich sehr unterschiedlicher Tätigkeiten bezogen auf deren etwaige Gleichwertigkeit und einen etwaigen Anspruch auf gleiches Entgelt (BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 59, BAGE 171, 195; vgl. etwa EuGH 30. März 2000 - C-236/98 - [JämO] zur Möglichkeit des Vergleichs der Tätigkeit von Hebammen und Krankenhausingenieuren; 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] zur Möglichkeit des Vergleichs der Tätigkeit einer Logopädin, eines klinischen Psychologen und eines leitenden Apothekers).
- BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18
AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu …
Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot vorliegt, sondern ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (…BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO; vgl. 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36, BAGE 169, 302).Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf zu prüfen, ob sich das Landesarbeitsgericht den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (…zu den Überprüfungsgrundsätzen vgl. etwa: BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 32, BAGE 173, 331; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302;… 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48, BAGE 156, 107;… vgl. ferner BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 28;… 17. Dezember 2015 - 8 AZR 421/14 - Rn. 27).
- BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19
Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion
Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
2 Z 13/83">14/83 - [von Colson] Rn. 23 f. zur Richtlinie 76/207/EWG; BAG 27. August 2020 - 8 AZR 62/19 - Rn. 87, BAGE 172, 99).Vielmehr sind die tatsächlich entstandenen Nachteile gemäß den anwendbaren staatlichen Regeln in vollem Umfang auszugleichen (BAG 27. August 2020 - 8 AZR 62/19 - aaO;… 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 18 f., BAGE 170, 340).
- EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für …
Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Rn. 46 aa) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (…EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31;… BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 31, BAGE 173, 331).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es ebenso grundsätzlich legitim, die Berufserfahrung zu honorieren, weil sie Arbeitnehmer im Allgemeinen befähigt, ihre Arbeit besser zu verrichten (vgl. EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 34 ff.).
- BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20
Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und …
Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Rn. 71 b) Die Auslegung von § 19 des Haustarifvertrags ergibt, dass diese Bestimmung auf Ansprüche, die - wie die vorliegend im Streit stehenden Entgeltansprüche - in einer Zeit vor dem Inkrafttreten des Haustarifvertrags am 1. August 2018 entstanden sind, keine Anwendung findet (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen für Tarifverträge BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21 mwN).Rn. 88 b) Zwar spricht viel dafür, dass die in § 18 des Haustarifvertrags enthaltene Deckelungsregelung - für sich betrachtet - diskriminierungsfrei ist; entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts ist diese Bestimmung des Haustarifvertrags allerdings dahin auszulegen, dass die dort vorgesehene Deckelung nur eingreift, wenn das neue tarifliche Grundentgelt das bisherige "tarifliche" Entgelt überschreitet, nicht dagegen, wenn - wie bei der Klägerin - das neue tarifliche Grundentgelt das bisherige individuell vereinbarte Entgelt überschreitet (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen für Tarifverträge BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21 mwN).
- EuGH, 11.05.1999 - C-309/97
PSYCHOTHERAPEUTEN MIT UNTERSCHIEDLICHER BERUFSAUSBILDUNG UND BERUFSBERECHTIGUNG …
Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (…vgl. etwa - teilweise zu den Vorgängerbestimmungen Art. 119 EG-Vertrag bzw. Art. 141 EG und Richtlinie 75/117/EWG -: EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 27, 52;… 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 43, 48; 11. Mai 1999 - C-309/97 - [Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse] Rn. 17).Insoweit ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht nur anerkannt, dass die Berufsausbildung in jeder Hinsicht einen Faktor darstellt, der eine unterschiedliche Vergütung der Arbeitnehmer, die die gleiche Arbeit verrichten, objektiv rechtfertigen kann (…EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 29; 11. Mai 1999 - C-309/97 - [Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse] Rn. 19).
- EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei …
Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Rn. 23 a) Nach Art. 157 Abs. 1 AEUV, der zwingenden Charakter hat und von den nationalen Gerichten direkt anwendbar ist (st. Rspr., EuGH 3. Juni 2021 - C-624/19 - [Tesco Stores] Rn. 22 ff.;… zur Vorgängerregelung in Art. 119 EWG-Vertrag EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne] Rn. 38 f.), gilt bei Beschäftigungsverhältnissen der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.Dabei ist es Sache der nationalen Gerichte, die allein für die Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts zuständig sind, zu entscheiden, ob die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer angesichts ihrer konkreten Natur als gleich zu bewerten sind bzw. als gleichwertig anerkannt werden können (vgl. EuGH 3. Juni 2021 - C-624/19 - [Tesco Stores] Rn. 30;… 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 26).
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …
- BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14
Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")
- BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11
Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist
- BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14
Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - …
- BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19
Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG
- BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21
Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher …
- BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07
Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
- BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20
Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen
- BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17
Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"
- BAG, 17.12.2015 - 8 AZR 421/14
Unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts bzw. der sexuellen Identität - …
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08
Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 371/20
Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG
- EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen, …
- BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern
- BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05
Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff
- BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11
Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist
- EuGH, 12.01.2023 - C-356/21
Die sexuelle Ausrichtung stellt keinen Grund dar, aus dem der Abschluss eines …
- BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 449/19
Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) - …
- BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
Urhebervergütung - Redakteure an Zeitschriften
- EuGH, 30.03.2000 - C-236/98
JämO - "Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
- BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12
Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche …
- BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18
Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von …
- BAG, 25.05.2022 - 4 AZR 454/21
Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Redaktionsversehen
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 370/20
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um …
- LAG Sachsen, 03.09.2021 - 1 Sa 358/19
- BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
Teilzeitbeschäftigung - Überstundenzuschläge
Das ist im Hinblick auf den Ersatz eines immateriellen Schadens, wie er in § 15 Abs. 2 AGG vorgesehen ist, nicht der Fall (vgl. BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 100 mwN, BAGE 180, 194).Bei der beanstandeten Abrechnungspraxis des Beklagten, in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern in Anwendung von § 10 Ziff. 7 Satz 2 MTV für Arbeitsstunden, die zwar ihre individuell geschuldete regelmäßige Arbeitszeit, nicht jedoch die regelmäßige Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers überschreiten, keine Überstundenzuschläge zu berechnen, handelt es sich um einen Dauertatbestand (vgl. BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 103 mwN, BAGE 180, 194), der zum Zeitpunkt der Zustellung der Klageerweiterung noch nicht abgeschlossen war.
Rn. 70 aa) Der Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG setzt einen Verstoß gegen das in § 7 Abs. 1 AGG geregelte Benachteiligungsverbot voraus, wobei § 7 Abs. 1 AGG sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen verbietet (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 105 mwN, BAGE 180, 194).
Rn. 91 (aa) Das Bundesarbeitsgericht hat dies bisher offengelassen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 109, BAGE 180, 194;… 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 64;… 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 68, BAGE 129, 181).
Vielmehr sind die tatsächlich entstandenen Nachteile gemäß den anwendbaren staatlichen Regeln in vollem Umfang auszugleichen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 111 f. mwN, BAGE 180, 194).
Dieser Betrag ist erforderlich, aber - unter Berücksichtigung der Vielzahl betroffener Arbeitnehmerinnen des Beklagten - auch ausreichend, um die notwendige abschreckende Wirkung zu erzielen, und wahrt insoweit die Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 110 ff., BAGE 180, 194).
- BAG, 23.10.2025 - 8 AZR 300/24
Entgeltgleichheit - Paarvergleich - Beweislast
Die Vorschrift hat zwingenden Charakter und ist von den nationalen Gerichten direkt anzuwenden (…st. Rspr., EuGH 3. Juni 2021 - C-624/19 - [Tesco Stores] Rn. 22 ff.;… zur Vorgängerregelung in Art. 119 EWG-Vertrag EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne/SABENA] Rn. 38 ff.; vgl. Schlachter RdA 2024, 52, 53;… Sagan JbArbR Bd. 61, S. 157 ff.).Sie sind daher entsprechend den Vorgaben der Richtlinie und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24 mwN, BAGE 180, 194).
Rn. 21 a) Der Grundsatz der Entgeltgleichheit gilt für jeden einzelnen Bestandteil des den Arbeitnehmern gezahlten Entgelts und wird nicht nur im Wege einer Gesamtbewertung der diesen gewährten Vergütungen angewandt (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 29 mwN, BAGE 180, 194).
Die Zulässigkeit der Beschränkung auf eine einzelne Vergleichsperson und die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast sind - trotz im Schrifttum geäußerter Bedenken - unionsrechtlich geklärt (für die Zulässigkeit des Paarvergleichs auch: BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 44, BAGE 180, 194;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 55, BAGE 173, 331; Sagan NZA Beilage 1/2025, 1034, 1038; Schlachter RdA 2024, 52, 55; Junker JZ 2023, 775, 778 f.;… Däubler/Beck/Reingard Zimmer 5. Aufl. EntgTranspG § 4 Rn. 14; Krieger/Plambeck NZA 2023, 1001, 1002;… EuArbRK/Franzen 5. Aufl. AEUV Art. 157 Rn. 54; ablehnend Hartmann ZfA 2024, 4, 9 f.).
Damit hat es die unionsrechtlich vorgegebenen Anforderungen an die Darlegungslast iSv. § 22 AGG verkannt (vgl. auch Schlachter RdA 2024, 52, 54; aA Uffmann ZfA 2022, 51, 68).
Mit dem Begriff der "gleichwertigen Arbeit" werden verschiedenartige Arbeiten unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren daraufhin verglichen, ob sie von gleichem Wert sind (vgl. hierzu BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 34 f. mwN, BAGE 180, 194).
Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot vorliegt (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 46 mwN, BAGE 180, 194).
Zwar kann die Qualität der Arbeit ein zulässiges Differenzierungskriterium sein (vgl. BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 61 ff., BAGE 180, 194;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 72, BAGE 173, 331).
Ihrem Vorbringen lässt sich auch im Übrigen nicht entnehmen, welche Tätigkeiten der weltweit mit den höchsten virtuellen Aktienzuteilungen bedachte Mann ausübt und warum diese unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 4 Abs. 2 Satz 2 EntgTranspG gleich oder gleichwertig sind (zur Anwendung von § 4 Abs. 2 Satz 2 EntgTranspG auch im Rahmen von § 4 Abs. 1 EntgTranspG vgl. BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 36 mwN, BAGE 180, 194).
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt - …
Steht fest, dass die Vergütung eines zum Paarvergleich herangezogenen männlichen Kollegen oberhalb des Medianentgelts der männlichen Vergleichsgruppe liegt (anders als in BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21), besteht keine hinreichende Kausalitätsvermutung dahingehend, dass die volle Differenz des individuellen Entgelts einer Klägerin zum individuellen Entgelt des namentlich benannten männlichen Kollegen auf einer geschlechtsbedingten Benachteiligung beruht.Rn. 121 Das Arbeitsgericht habe verkannt, dass nach den Regelungen des EntgTranspG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21) es zur Darlegung des Indizes einer Geschlechterdiskriminierung gemäß § 22 AGG ausreichend sei, eine einzige Vergleichsperson zu benennen, um eine Umkehrung der Beweislast zu begründen.
Rn. 230 aa) Als Anspruchsgrundlage für gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts kommen sowohl der direkt anwendbare Art. 157 AEUV als auch - für die Zeit ab dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes - § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG in Betracht (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 22;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 17, BAGE 173, 331; zitiert hier und im Folgenden nach juris, soweit nicht anders angegeben).
Die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt, darunter insbesondere deren Art. 2 Abs. 1 Buchst. e und Art. 4, werden von der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 157 AEUV miterfasst (…vgl. EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne] Rn. 53 ff. zu Vorgängerbestimmungen; BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 23;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 18, BAGE 173, 331).
Zudem ist dieses Verbot in § 7 EntgTranspG niedergelegt, wonach für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 19, BAGE 173, 331;… 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 64, 98, BAGE 171, 195).
§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO;… vgl. näher BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 63 ff).
§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - aaO 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO).
Rn. 233 bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht § 22 AGG anzuwenden (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 42;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 24).
Rn. 234 Dabei kann es nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts zur Begründung der Kausalitätsvermutung iSv. § 22 AGG nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ausreichend sein, wenn ein Arbeitnehmer darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass sein Arbeitgeber ihm ein niedrigeres Entgelt zahlt als einem zum Vergleich herangezogenen Kollegen des anderen Geschlechts und dass zudem gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichtet wird (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 43).
Das Bundesarbeitsgericht hat bezogen auf diesen besonders Umstand ausgeführt, dass es "[j]edenfalls in einem solchen Fall" zur Begründung der Kausalitätsvermutung ausreiche, dass ein einzelner Vergleichskollege benannt werde (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 44; zustimmend Schlachter RdA 2024, 52 ff; Junker EuZA 2024, 1 f; ablehnend: Benecke EuZA 2024, 263 ff; Höpfner/Mohrbutter RdA 2024, 45 ff).
Rn. 238 Es fehlt nach den Gesamtumständen richtigerweise dann an der entsprechenden Indizwirkung, wenn feststeht, dass sich ein Kläger gerade eine Person des anderen Geschlechts zum Vergleich ausgesucht hat, die trotz gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit deutlich besser entlohnt wird, während das auf die übrigen Kollegen des anderen Geschlechts gerade nicht zutrifft (zutreffend Schlachter RdA 2024, 52, 55; vgl. dazu auch Benecke EuZA 2024, 263, 270).
- LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt
Auch der 8. Senat des BAG ist bislang davon ausgegangen, dass § 22 AGG erst Anwendung findet, nachdem ein Arbeitnehmer dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen hat, dass sein Arbeitgeber ihm ein niedrigeres Entgelt zahlt als einem zum Vergleich herangezogenen Kollegen des anderen Geschlechts und dass er die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichtet (BAG NZA 2023, 958 Rn. 43).Rn. 268 b) Das BAG erkennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich an, dass - entgegen einer zuvor in der Literatur teilweise geäußerten Ansicht (Sagan, NZA 2025 S. 1034, 1038) - die Gesamtsituation bei der Vergütung innerhalb der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe - sei es im Median oder im Durchschnitt - im Rahmen der vom Arbeitgeber zu erbringenden Widerlegung der Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung zu beachten ist (…BAG 23. Oktober 2025 - 8 AZR 300/24 - Rn. 29; ebenso zuvor bereits Schlachter RdA 2024, 52, 55: Vermutung der Geschlechtsbedingtheit aus dem Paarvergleich mit dem Spitzenverdiener durch "Verweis auf das niedrigere Entgelt der Gesamtgruppe leicht […] zu widerlegen").
Auch in der Literatur wird der Verweis auf die niedrigere Gruppenvergütung zu Recht als "leichter[e]" Möglichkeit der Widerlegung der ersten Anscheinswirkung des Paarvergleichs angesehen (Schlachter RdA 2024, 52, 55).
Rn. 293 1. Als Anspruchsgrundlage für gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts kommen sowohl der direkt anwendbare Art. 157 AEUV als auch - für die Zeit ab dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes - § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG in Betracht (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 22;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 17, BAGE 173, 331).
Die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt, darunter insbesondere deren Art. 2 Abs. 1 Buchst. e und Art. 4, werden von der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 157 AEUV miterfasst (…vgl. EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne] Rn. 53 ff. zu Vorgängerbestimmungen; BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 23;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 18, BAGE 173, 331).
Zudem ist dieses Verbot in § 7 EntgTranspG niedergelegt, wonach für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 19, BAGE 173, 331;… 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 64, 98, BAGE 171, 195).
§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO;… vgl. näher BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 63 ff).
§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - aaO 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO).
Rn. 296 2. Nach der Rechtsprechung des BAG ist auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht § 22 AGG anzuwenden (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 42;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 24).
- BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 123/24
Stellenbesetzung - Verbindung mit Agentur für Arbeit
Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf zu prüfen, ob die Würdigung der Tatsachengerichte rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (…BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; vgl. BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 47, BAGE 180, 194). - LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
Auslegung einer Versetzungsklausel - Gleichbehandlungsgrundsatz - …
§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -).Rn. 144 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99, Brunnhofer).
Rn. 145 Im Hinblick auf die Methode, mit der anhand eines Vergleichs der den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gewährten Vergütungen zu prüfen ist, ob der Grundsatz des gleichen Entgelts beachtet wurde, ergibt sich zudem aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass eine echte Transparenz, die eine wirksame Kontrolle erlaubt, nur gewährleistet ist, wenn dieser Grundsatz für jeden einzelnen Bestandteil des den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gezahlten Entgelts gilt und nicht nur im Wege einer Gesamtbewertung der diesen gewährten Vergütungen angewandt wird (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99, Brunnhofer).
Rn. 147 § 22 AGG ist auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit nach den speziellen Regelungen in § 3 Abs. 1 bzw. § 7 EntgTranspG maßgebend, mit denen die zuvor im AGG unterbliebene, zwingend erforderliche Umsetzung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. e sowie von Art. 4 der Richtlinie 2006/54/EG in das innerstaatliche Recht in Deutschland erfolgte (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -).
- BAG, 26.06.2025 - 8 AZR 276/24
Entschädigung - Schwerbehinderung - Inklusionsbeauftragter
Zwar beginnt die Frist im Fall eines Dauertatbestands nicht vor dessen Beendigung (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 103 mwN, BAGE 180, 194). - BAG, 23.10.2025 - 8 AZR 269/24
Entgeltgleichheit - Bruttostundenlohn - Darlegung
Zudem trägt ein solches Verständnis dem Umstand Rechnung, dass der Grundsatz der Entgeltgleichheit - um echte Transparenz und eine wirksame Kontrolle zu erreichen - für jeden einzelnen Bestandteil des den Arbeitnehmern gezahlten Entgelts gilt und nicht nur im Wege einer Gesamtbewertung der diesen gewährten Vergütungen anzuwenden ist (vgl. BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 29 mwN, BAGE 180, 194).Die Vorschrift hat zwingenden Charakter und ist von den nationalen Gerichten direkt anzuwenden (…st. Rspr., EuGH 3. Juni 2021 - C-624/19 - [Tesco Stores] Rn. 22 ff.;… zur Vorgängerregelung in Art. 119 EWG-Vertrag EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne/SABENA] Rn. 38 ff.; vgl. Schlachter RdA 2024, 52, 53;… Sagan JbArbR Bd. 61, S. 157 ff.).
Sie sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen ( BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24 mwN, BAGE 180, 194 ).
Damit kann jede Frau und jeder Mann zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit eine Person des anderen Geschlechts als Vergleichsmaßstab heranziehen (…zur Zulässigkeit des Paarvergleichs vgl.: BAG 23. Oktober 2025 - 8 AZR 300/24 - Rn. 24 ff.; 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 44, BAGE 180, 194;… 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 55, BAGE 173, 331; Sagan NZA Beilage 1/2025, 1034, 1038; Schlachter RdA 2024, 52, 55; Junker JZ 2023, 775, 778 f.;… Däubler/Beck/Reingard Zimmer 5. Aufl. EntgTranspG § 4 Rn. 14; Krieger/Plambeck NZA 2023, 1001, 1002;… EuArbRK/Franzen 5. Aufl. AEUV Art. 157 Rn. 54; ablehnend Hartmann ZfA 2024, 4, 9 f.).
Mit dem Begriff der "gleichwertigen Arbeit" werden verschiedenartige Arbeiten unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren daraufhin verglichen, ob sie von gleichem Wert sind (zum Ganzen vgl. BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 33 ff. mwN, BAGE 180, 194).
Im Ergebnis ergeben sich daraus für die Feststellung "gleicher" oder "gleichwertiger" Arbeit keine Unterschiede, da aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben die Kriterien des § 4 Abs. 2 Satz 2 EntgTranspG auch für die Feststellung gleicher Arbeit iSv. § 4 Abs. 1 EntgTranspG maßgeblich sind (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 36 mwN, aaO).
- LAG Niedersachsen, 10.09.2024 - 10 SLa 221/24
Verbot der Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts; Anspruch auf …
Als Anspruchsgrundlage für gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts kommen sowohl der direkt anwendbare Art. 157 AEUV als auch § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG in Betracht (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 22).Zudem ist dieses Verbot in § 7 EntgTranspG niedergelegt, wonach für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24 mwN).
§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 24).
Mit dem Begriff der "gleichwertigen Arbeit" werden verschiedenartige Arbeiten unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren daraufhin verglichen, ob sie von gleichem Wert sind (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 35).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können; § 4 Abs. 1 EntgTranspG ist daher unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Kriterien des § 4 Abs. 2 Satz 2 EntgTranspG auch für die Feststellung gleicher Arbeit maßgeblich sind (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 36 mwN).
§ 22 AGG, der auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht maßgebend ist (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 42 mwN), sieht für den Rechtsschutz bei Diskriminierungen im Hinblick auf den Kausalzusammenhang eine Erleichterung der Darlegungslast, eine Absenkung des Beweismaßes und eine Umkehr der Beweislast vor.
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 36).
Nach den unionsrechtlichen Vorgaben ist sie nämlich bereits dann dem ersten Anschein nach Opfer einer nur mit dem unterschiedlichen Geschlecht erklärbaren Diskriminierung (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 43 mwN).
- ArbG Siegburg, 13.12.2023 - 3 Ca 1253/23 Rn. 57 a) Als Anspruchsgrundlage für gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts kommen sowohl der direkt anwendbare Art. 157 AEUV als auch - für die Zeit ab dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes - § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG in Betracht (BAG, Urteil vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 -, Rn. 22, juris).
Art. 157 Abs. 1 AEUV verlangt, dass Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit das gleiche Entgelt erhalten (BAG, Urteil vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 -, Rn. 23, juris).
§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen (zum gesamten Vorstehenden: BAG, Urteil vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 -, Rn. 24, juris).
Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG liegt eine unmittelbare Entgeltbenachteiligung vor, wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein geringeres Entgelt erhält, als eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter des jeweils anderen Geschlechts erhält, erhalten hat oder erhalten würde (BAG, Urteil vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 -, Rn. 26, juris).
Dabei ist es Sache der nationalen Gerichte, die allein für die Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts zuständig sind, zu entscheiden, ob die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer angesichts ihrer konkreten Natur als gleich zu bewerten sind bzw. als gleichwertig anerkannt werden können (BAG, Urteil vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 -, Rn. 32, juris).
Es ist von den tatsächlichen, für die jeweilige Tätigkeit wesentlichen Anforderungen auszugehen, die von den ausübenden Beschäftigten und deren Leistungen unabhängig sind, § 4 Abs. 2 Satz 3 EntgTranspG (BAG, Urteil vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 -, Rn. 34, juris).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" i. S. v. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" i. S. v. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (BAG, Urteil vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 -, Rn. 36, juris).
Bloße allgemeine Behauptungen des Arbeitgebers genügen zur Widerlegung der Vermutung nicht, der Arbeitgeber muss vielmehr einen Vortrag leisten, der eine wirksame Kontrolle und Nachprüfung durch die Gerichte ermöglicht (zum gesamten Vorstehenden: BAG, Urteil vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 -, Rn. 46, juris m. w. N.).
Dies gilt nicht nur für eine bessere Qualifikation wegen einer fachspezifischen Ausbildung, sondern auch im Hinblick auf eine einschlägige Berufserfahrung (BAG, Urteil vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 -, Rn. 61, juris).
- BAG, 25.07.2024 - 8 AZR 21/23
Entschädigungsanspruch - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2025 - 5 SLa 159/24
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Vergütung - Vergleichbarkeit
- BAG, 19.02.2026 - 8 AZR 83/25
Entgelttransparenz - Auskunft
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.2025 - 5 SLa 44/24
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - Vorstellungsgespräch - Entschädigung
- LAG Köln, 23.01.2025 - 8 SLa 178/24
Regelungssperre; Gleichbehandlung; Entgelttransparenz
- ArbG Köln, 06.03.2024 - 17 Ca 4080/23
- LAG Köln, 05.02.2026 - 6 SLa 121/25
Entgelttransparenz; Auskunftsanspruch; Daten- und Persönlichkeitsschutz
- BAG, 24.04.2025 - 6 AZR 208/24
Klageanpassung in der Revisionsinstanz
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2025 - 12 Sa 1014/24
Benachteiligung, Maßregelungsverbot, Trotzwort
- LAG Köln, 21.08.2025 - 8 SLa 12/24
Eingruppierung; TVöD -VKA
- LAG Köln, 21.08.2025 - 8 SLa 619/24
Eingruppierung; TVöD -VKA; Gruppenleiter
- ArbG Gelsenkirchen, 06.05.2025 - 1 Ca 1608/24
Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter: Wenn die erste Entlassung …
- LG Bochum, 02.12.2025 - 17 O 56/24
EntgTranspG: Entgeltbenachteiligung einer Fremdgeschäftsführerin wegen des …
- LAG Hessen, 30.04.2024 - 4 Sa 1424/21
Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Vergütung trotz des …
- LAG Hessen, 09.04.2024 - 4 Sa 1424/21
- ArbG Düsseldorf, 12.03.2024 - 13 Ca 5385/23
- ArbG Bonn, 22.05.2026 - 4 Ca 2424/25
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.2025 - 5 SLa 44/24
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - Vorstellungsgespräch - Entschädigung
- AG Passau, 26.07.2024 - 23 C 1112/22
Leistungsverweigerungsrecht, Wohnungseigentümergemeinschaft, …
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