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Rechtsprechung
   EuGH, 30.09.1987 - 12/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,51
EuGH, 30.09.1987 - 12/86 (https://dejure.org/1987,51)
EuGH, Entscheidung vom 30.09.1987 - 12/86 (https://dejure.org/1987,51)
EuGH, Entscheidung vom 30. September 1987 - 12/86 (https://dejure.org/1987,51)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2760/72 Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 48

  • EU-Kommission PDF

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer

  • EU-Kommission

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft; Abschiebung eines Ausländers; Voraussetzungen an eine Familienzusammenführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Handlungen der Organe - Verträge der Gemeinschaft - Assoziierungsabkommen - Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Freizügigkeit nach dem Assoziationsvertrag EWG-Türkei: Auslegungskompetenz, unmittelbare Anwendbarkeit und Famillennachzug (Wiss. Ref. Assessor Georg Nolte; ZaöRV 47/1987, S. 755-777)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 3719
  • NJW 1988, 1442
  • NVwZ 1988, 235
  • DVBl 1988, 35
 
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Wird zitiert von ... (186)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 30.09.1987 - 12/86
    7 IN DIESEM ZUSAMMENHANG IST ZUNÄCHST DARAUF HINZUWEISEN, DASS, WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 30. APRIL 1974 IN DER RECHTSSACHE 171/73 ( HAEGEMAN, SLG. 1974, 449 ) ENTSCHIEDEN HAT, EIN VOM RAT GEMÄSS DEN ARTIKELN 228 UND 238 EWG-VERTRAG GESCHLOSSENES ABKOMMEN FÜR DIE GEMEINSCHAFT DIE HANDLUNG EINES GEMEINSCHAFTSORGANS IM SINNE DES ARTIKELS 177 ABSATZ 1 BUCHSTABE B DARSTELLT, DASS DIE BESTIMMUNGEN EINES SOLCHEN ABKOMMENS SEIT DESSEN INKRAFTTRETEN EINEN INTEGRIERENDEN BESTANDTEIL DER GEMEINSCHAFTSRECHTSORDNUNG BILDEN UND DASS DER GERICHTSHOF IN DEM DURCH DIESE RECHTSORDNUNG GESTECKTEN RAHMEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG ÜBER DIE AUSLEGUNG DIESES ABKOMMENS BEFUGT IST.
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus EuGH, 30.09.1987 - 12/86
    11 WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 26. OKTOBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 104/81 ( KUPFERBERG, SLG. 1982, 3641 ) FESTGESTELLT HAT, ERFÜLLEN DIE MITGLIEDSTAATEN, INDEM SIE DAFÜR SORGEN, DASS DIE VERPFLICHTUNGEN AUS EINEM VON DEN GEMEINSCHAFTSORGANEN GESCHLOSSENEN ABKOMMEN EINGEHALTEN WERDEN, IM RAHMEN DER GEMEINSCHAFTSORDNUNG EINE PFLICHT GEGENÜBER DER GEMEINSCHAFT, DIE DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ORDNUNGSGEMÄSSE DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ÜBERNOMMEN HAT.
  • EuGH, 11.07.1985 - 60/84

    Cinéthèque / Fédération nationale des cinémas français

    Auszug aus EuGH, 30.09.1987 - 12/86
    28 WAS ETWAIGE AUSWIRKUNGEN DES ARTIKELS 8 DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION AUF DIE BEANTWORTUNG DIESER FRAGE ANGEHT, IST FESTZUSTELLEN, DASS DER GERICHTSHOF NACH SEINEM URTEIL VOM 11. JULI 1985 IN DER RECHTSSACHE 60 UND 61/84 ( CINETHEQUE, SLG. 1985, 2605, 2618 ) FÜR DIE BEACHTUNG DER GRUNDRECHTE IM BEREICH DES GEMEINSCHAFTSRECHTS SORGE ZU TRAGEN HAT, ABER NICHT PRÜFEN KANN, OB EINE NATIONALE REGELUNG, DIE NICHT IM RAHMEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS LIEGT, MIT DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION VEREINBAR IST.
  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung …

    So hat der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung im Vorabentscheidungsverfahren dann, wenn wie im Ausgangsverfahren eine innerstaatliche Situation in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, den nationalen Gerichten alle Auslegungshinweise zu geben, die diese benötigen, um beurteilen zu können, ob die Grundrechte, deren Wahrung der Gerichtshof sichert und wie sie sich insbesondere aus der EMRK ergeben, in dieser Situation beachtet sind (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86, Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 28).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Eine auf dem Abkommen und dem Zusatzprotokoll beruhende Pflicht der in den Ausgangsverfahren 2 BvR 101/84 und 2 BvR 313/84 tätig gewordenen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte, den Aufenthaltsbegehren der Beschwerdeführer zu entsprechen, bestand hiernach nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 30. September 1987, RS 12/86).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - …

    Im Rahmen dieser Rechtsordnung ist demnach der Gerichtshof dafür zuständig, im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung dieses Übereinkommens zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 30. April 1974, Haegeman, 181/73, Slg. 1974, 449, Randnrn. 4 bis 6, und vom 30. September 1987, Demirel, 12/86, Slg. 1987, 3719, Randnr. 7).
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