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   EuGH, 16.06.1998 - C-162/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,482
EuGH, 16.06.1998 - C-162/96 (https://dejure.org/1998,482)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1998 - C-162/96 (https://dejure.org/1998,482)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - C-162/96 (https://dejure.org/1998,482)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kooperationsabkommen EWG/Jugoslawien - Aussetzung der Handelszugeständnisse - Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge - Clausula rebus sic stantibus

  • Europäischer Gerichtshof

    Racke

  • EU-Kommission PDF

    A. Racke GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Mainz.

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Gültigkeitsprüfung - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Umfang

  • EU-Kommission

    Racke / Hauptzollamt Mainz

  • Wolters Kluwer

    Kooperationsabkommen EWG/Jugoslawien ; Aussetzung der Handelszugeständnisse ; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge ; Begriff der "Clausula rebus sic stantibus"

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3300/91/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 3300/91/EWG
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Gültigkeitsprüfung - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 177 Abs. 1 b; 189 Abs. 2; 228 ff EGV
    Begrenzung des VO-Ermessens durch das Völkerrecht

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 3300/91 des Rates vom 11. November 1991 zur Aussetzung der Handelszugeständnisse nach dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 694
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus EuGH, 16.06.1998 - C-162/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens als unmittelbar anwendbar anzusehen, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und nach Gegenstand und Art des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlaß eines weiteren Aktes abhängen (vgl. u. a. Urteil vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86, Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 14).

    Ferner ist darauf hinzuweisen, daß ein vom Rat gemäß den Bestimmungen des EG-Vertrags geschlossenes Abkommen mit einem Drittland für die Gemeinschaft eine Handlung eines Gemeinschaftsorgans darstellt und daß die Bestimmungen eines solchen Abkommens ein wesentlicher Bestandteil des Gemeinschaftsrechts sind (Urteil Demirel, Randnr. 7).

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus EuGH, 16.06.1998 - C-162/96
    Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 12. Dezember 1972 in den Rechtssachen 21/72 bis 24/72 (International Fruit Company u. a., Slg. 1972, 1219, Randnr. 5) entschieden hat, ist seine Zuständigkeit, gemäß Artikel 177 des Vertrages über die Gültigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane zu entscheiden, hinsichtlich möglicher Ungültigkeitsgründe nicht eingeschränkt.

    Da sich diese Zuständigkeit auf sämtliche Gründe erstreckt, aus denen solche Handlungen ungültig sein können, muß der Gerichtshof prüfen, ob deren Gültigkeit dadurch beeinträchtigt sein kann, daß sie einer Regel des Völkerrechts widersprechen (Urteil International Fruit Company u. a., Randnr. 6).

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.06.1998 - C-162/96
    Die Betroffene beruft sich gegenüber der in Anwendung dieser Regeln erlassenen streitigen Verordnung, durch die ihr Ansprüche auf Zollbegünstigung genommen werden, die ihr nach dem Kooperationsabkommen zustehen, auf Regeln des Völkergewohnheitsrechts von grundlegendem Charakter (vgl. zu einer ähnlichen Situation in bezug auf Grundregeln vertraglicher Art Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-69/89, Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069, Randnr. 31).
  • EuGH, 24.11.1992 - C-286/90

    Anklagemindigheden / Poulsen und Diva Navigation

    Auszug aus EuGH, 16.06.1998 - C-162/96
    Die Gemeinschaft muß ihre Befugnisse nach dem Urteil vom 24. November 1992in der Rechtssache C-286/90 (Poulsen und Diva Navigation, Slg. 1992, I-6019, Randnr. 9) unter Beachtung des Völkerrechts ausüben.
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Sie wäre außerdem unvereinbar mit dem Grundsatz, dass die Befugnisse der Gemeinschaft und damit die des Gerichts unter Beachtung des Völkerrechts ausgeübt werden müssen (... Urteile [vom 24. November 1992] Poulsen und Diva Navigation [C-286/90, Slg. 1992, I-6019], Randnr. 9, und [vom 16. Juni 1998] Racke [C-162/96, Slg. 1998, I-3655], Randnr. 45).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

    Diese Bestimmungen müssen außerdem inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sein, und ihre Natur und ihre Systematik dürfen einer Berufung auf sie nicht entgegenstehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Demirel, Randnr. 14, vom 16. Juni 1998, Racke, C-162/96, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 31, sowie vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 39).
  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

    In einem solchen Fall können die Interessen der Gegenpartei nach dem Grundsatz pacta sunt servanda, der einen tragenden Grundsatz einer jeden Rechtsordnung darstellt (EuGH, Urteil vom 16. Juni 1998 - C-162/96, Slg. 1998, I-3655 Rn. 49 f., Racke), vorrangig erscheinen.
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