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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.1990 - 133/87, C-150/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1276
EuGH, 14.03.1990 - 133/87, C-150/87 (https://dejure.org/1990,1276)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.1990 - 133/87, C-150/87 (https://dejure.org/1990,1276)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 1990 - 133/87, C-150/87 (https://dejure.org/1990,1276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 2176/84 Art. 2 Abs. 8 Buchst. a; ; Verordnung Nr. 2176/84 Art. 10; ; Verordnung Nr. 2176/84 Art. 13 Abs. 3; ; ... Verordnung Nr. 535/87

  • EU-Kommission PDF

    Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 173; Verordnung Nr . 2176/84 des Rates, Artikel 10
    1 . Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen - Entscheidung der Kommission, mit der ein Verpflichtungsangebot im Rahmen eines Antidumpingverfahrens abgelehnt wird - Zwischenmaßnahme mit vorbereitendem Charakter - ...

  • EU-Kommission

    Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat

  • Wolters Kluwer

    Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Normalpapierkopierern; Ablehnung eines Verpflichtungsangebots durch die Kommission im Rahmen eines Antidumpingverfahrens; Zwischenmaßnahme mit vorbereitendem Charakter; Normativer Charakter von Verordnungen zur Einführung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen - Entscheidung der Kommission, mit der ein Verpflichtungsangebot im Rahmen eines Antidumpingverfahrens abgelehnt wird - Zwischenmaßnahme mit vorbereitendem Charakter - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Dumping - Verpflichtung - Endgültiger Zoll - Normalpapierkopierer mit Ursprung in Japan.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-719
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - 133/87
    Das trifft im allgemeinen für diejenigen Produktions - und Exportunternehmen zu, die nachweisen können, daß sie in den Rechtsakten der Kommission oder des Rates namentlich genannt sind oder von den vorbereitenden Untersuchungen betroffen waren ( siehe die Urteile vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation I, Slg. 1984, 1005, Randnrn.
  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - 133/87
    10 Wie jedoch aus den Urteilen vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84 ( Toyo Bearing/Rat, Slg. 1987, 1809 ), 255/84 ( Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861 ) und 256/84 ( Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899 ) hervorgeht, können die Wirtschaftsteilnehmer jede sich auf die Ablehnung ihrer Verpflichtungsangebote beziehende Rechtswidrigkeit in der Weise geltend machen, daß sie die Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls anfechten.
  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - 133/87
    30 Was das Vorbringen in bezug auf eine - vom Rat bestrittene - einschlägige Praxis der Vereinigten Staaten von Amerika betrifft, so ist an die Feststellungen des Gerichtshofes in seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 ( Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 15 ) zu erinnern, wonach die Haltung eines - wenn auch bedeutenden - ihrer Handelspartner nicht genügt, um die Gemeinschaft zu verpflichten, in der gleichen Weise vorzugehen.
  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - 133/87
    10 Wie jedoch aus den Urteilen vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84 ( Toyo Bearing/Rat, Slg. 1987, 1809 ), 255/84 ( Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861 ) und 256/84 ( Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899 ) hervorgeht, können die Wirtschaftsteilnehmer jede sich auf die Ablehnung ihrer Verpflichtungsangebote beziehende Rechtswidrigkeit in der Weise geltend machen, daß sie die Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls anfechten.
  • EuGH, 23.05.1985 - 53/83

    Allied Corporation / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - 133/87
    11 und 12, und vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83, Allied Corporation II, Slg. 1985, 1621, Randnr. 4 ).
  • EuGH, 07.05.1987 - 256/84

    Koyo Seiko / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - 133/87
    10 Wie jedoch aus den Urteilen vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84 ( Toyo Bearing/Rat, Slg. 1987, 1809 ), 255/84 ( Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861 ) und 256/84 ( Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899 ) hervorgeht, können die Wirtschaftsteilnehmer jede sich auf die Ablehnung ihrer Verpflichtungsangebote beziehende Rechtswidrigkeit in der Weise geltend machen, daß sie die Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls anfechten.
  • EuGH, 29.03.1979 - 118/77

    ISO / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - 133/87
    15 Das gleiche gilt für diejenigen Importeure, deren Wiederverkaufspreise bei der rechnerischen Ermittlung der Ausfuhrpreise berücksichtigt wurden und die daher von den Feststellungen über das Vorliegen einer Dumpingpraktik betroffen sind ( siehe die Urteile vom 29. März 1979 in der Rechtssache 118/77, ISO, Slg. 1979, 1277, Randnr. 15, und das Urteil vom 21. Februar 1984, Allied Corporation I, a. a. O., Randnr. 15 ).
  • EuGH, 11.11.1987 - 150/87

    Nashua Corporation / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - 133/87
    8 Wie der Gerichtshof in seinem Beschluß vom 11. November 1987 in der Rechtssache 150/87 ( Nashua/Rat und Kommission, Slg. 1987, 4421, Randnr. 6 ) festgestellt hat, fügt sich die Rolle der Kommission in den Entscheidungsprozeß des Rates ein.
  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter …

    Rn. 61 Zweitens kann dies auch für diejenigen Importeure der betroffenen Ware gelten, deren Weiterverkaufspreise bei der rechnerischen Ermittlung der Ausfuhrpreise berücksichtigt wurden und die daher von den Feststellungen über das Vorliegen eines Dumpings betroffen sind (Urteile Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, C-133/87 und C-150/87, EU:C:1990:115, Rn. 15, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, C-156/87, EU:C:1990:116, Rn. 18, und TMK Europe, C-143/14, EU:C:2015:236, Rn. 20).

    Rn. 64 Zwar hat insoweit der Gerichtshof unter besonderen Umständen im Licht der in Rn. 61 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung bereits entschieden, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der das oben genannte Wirtschaftsmodell gewählt hat, als von einer Verordnung, mit der Antidumpingzölle eingeführt werden, individuell betroffen anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, C-133/87 und C-150/87, EU:C:1990:115, Rn. 3 und 17 bis 20, sowie Gestetner Holdings/Rat und Kommission, C-156/87, EU:C:1990:116, Rn. 3 und 20 bis 23).

    Rn. 66 Während nämlich in den Rechtssachen Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat (C-133/87 und C-150/87, EU:C:1990:115) und Gestetner Holdings/Rat und Kommission (C-156/87, EU:C:1990:116) der individuellen Situation einiger der Lieferanten der Klägerinnen, denen ein Antidumpingzoll auferlegt wurde, vom Rat unmittelbar Rechnung getragen worden war, erwähnen die Erwägungsgründe der vorläufigen Verordnung und der endgültigen Verordnung, die in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils angeführt sind, keinen bestimmten Wirtschaftsteilnehmer und nehmen zum Teil Bezug auf Feststellungen zu brasilianischen Gesellschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-659/13

    C & J Clark International - Vorabentscheidungsersuchen - Dumping - Gültigkeit der …

    Die FESI machte geltend, dass sie und ihre Mitglieder in Ansehung der Rechtsprechung Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat (C-133/87 und C-150/87, EU:C:1990:115) sowie Gestetner Holdings/Rat und Kommission (C-156/87, EU:C:1990:116) individuell betroffen seien.

    Infolgedessen ist die Berichtigung des Einfuhrpreises für die Berechnung der Dumpingspanne zum Zweck der Berücksichtigung der Kosten für Design, Forschung und Entwicklung der Einführer nur ein Umstand unter anderen, der es erlaubt zu dem Ergebnis betreffend die Schädigung zu gelangen, und kann keineswegs die Lieferanten dieser Angaben und Daten in gleicher Weise hervorheben wie die Wirtschaftsteilnehmer in den Rechtssachen, die [mit den Urteilen Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat (C-133/87 und C-150/87, EU:C:1990:115) sowie Gestetner Holdings/Rat und Kommission (C-156/87, EU:C:1990:116)] abgeschlossen worden sind".

    Ein OEM ist vom Gerichtshof als Lieferant definiert worden, der unter seinem eigenen Firmennamen von anderen Unternehmen hergestellte Erzeugnisse vertreibt (vgl. Urteil Nashua Corporation u. a./Rat und Kommission, C-133/87 und C-150/87, EU:C:1990:115, Rn. 3).

    {FN:21} - C-133/87 und C-150/87, EU:C:1990:115.

    {FN:23} - Urteile Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat (C-133/87 und C-150/87, EU:C:1990:115, Rn. 16 bis 20) sowie Gestetner Holdings/Rat und Kommission (…C-156/87, EU:C:1990:116, Rn. 19 bis 23).

  • EuG, 09.06.2016 - T-276/13

    Growth Energy und Renewable Fuels Association/ Rat - Dumping - Einfuhren von …

    Rn. 70 Zweitens sind diejenigen Einführer der betreffenden Waren, deren Wiederverkaufspreise bei der rechnerischen Ermittlung der Ausfuhrpreise berücksichtigt wurden und die daher von den Feststellungen über das Vorliegen einer Dumpingpraktik betroffen sind, von den Verordnungen, durch die Antidumpingzölle eingeführt werden, unmittelbar und individuell betroffen (Urteile vom 14. März 1990, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, C-133/87 und C-150/87, Slg, EU:C:1990:115, Rn. 15, und Gestetner Holdings/Rat und Kommission, C-156/87, Slg, EU:C:1990:116, Rn. 18).

    Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, wegen dieser Besonderheiten habe der Rat bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts eine bestimmte Gewinnspanne festgesetzt, die er sodann bei der Berechnung der Dumpingspanne berücksichtigt habe, auf deren Grundlage der Antidumpingzoll festgesetzt worden sei, so dass der Hersteller von Originalerzeugnissen von den Feststellungen zum Vorliegen des beanstandeten Dumpings betroffen sei (vgl. in diesem Sinne Urteile Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, oben in Rn. 70 angeführt, EU:C:1990:115, Rn. 17 bis 20, und Gestetner Holdings/Rat und Kommission, oben in Rn. 70 angeführt, EU:C:1990:116, Rn. 20 bis 23).

    Insbesondere trägt die Kommission vor, aus dem Urteil Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, oben in Rn. 70 angeführt (EU:C:1990:115), und aus dem Beschluss vom 7. März 2014, FESI/Rat (T-134/10, EU:T:2014:143), ergebe sich, dass es entscheidend darauf ankomme, ob die Organe diese Angaben tatsächlich in einer Weise verwendet hätten, die das Unternehmen, das sie gemacht habe, individualisiere.

    Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen den Voraussetzungen, unter denen Hersteller und Ausführer einerseits und Einführer andererseits durch die Verordnungen zur Einführung eines Antidumpingzolls individuell betroffen sind (Urteile Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, oben in Rn. 70 angeführt, EU:C:1990:115, Rn. 14 und 15, sowie Gestetner Holdings/Rat und Kommission, oben in Rn. 70 angeführt, EU:C:1990:116, Rn. 17 und 18).

  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post und Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …

    Bei diesen Zwischenmaßnahmen handelt es sich jedoch in erster Linie um Handlungen, die eine vorläufige Meinung des Organs zum Ausdruck bringen (vgl. in diesem Sinne Urteile IBM/Kommission, Randnr. 20, vom 14. März 1990, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, C-133/87 und C-150/87, Slg. 1990, I-719, Randnrn.
  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    (…siehe Urteile vom 21. Februar 1984 und 23. Mai 1985, Allied Corporation I und II, a. a. O.; Urteile vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua, Slg. 1990, I-719, und in der Rechtssache C-156/87, Gestetner, Slg. 1990, I-781), sowie für die Importeure, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren der Ermittlung des Ausfuhrpreises zugrunde gelegt wurden (siehe zuletzt Urteile vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/86, Enital, Slg. 1990, I-2939, in der Rechtssache C-305/86, Neotype Techmashexport, Slg. 1990, I-2945, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex, Slg. 1990, I-3021).
  • EuG, 27.01.2006 - T-280/03

    Van Mannekus / Rat - Dumping - Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit …

    63 Zur individuellen Betroffenheit sei darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter in ständiger Rechtsprechung drei Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern ein Klagerecht gegen Verordnungen zur Einführung von Antidumpingzöllen zuerkannt habe (Beschluss des Gerichtshofes vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109, Randnr. 15; Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in den Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 8, vom 14. März 1990 in den Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 14, und C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 17, und vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 20. Juni 2000 in der Rechtssache T-597/97, Euromin/Rat, Slg. 2000, II-2419, Randnr. 45, und vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-598/87, BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Slg. 2002, II-1155, Randnr. 45), aber die Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für ihre individuelle Betroffenheit habe (Urteil BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Randnrn. 52 ff.), gehöre keiner dieser drei Gruppen an.

    69 Das Argument der Klägerin, dass der Gerichtshof in den oben in Randnummer 63 angeführten Urteilen Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat (Randnr. 20) und Gestetner Holdings/Rat und Kommission (Randnr. 23) die Klagebefugnis von zwei Einführern anerkannt habe, greife nicht durch, da diese Rechtsprechung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar sei, weil die Klägerin kein Hersteller von Originalteilen (Original Equipment Manufacturer, im Folgenden: OEM) sei und nicht in einem vergleichbar engen geschäftlichen Verhältnis zu einem Ausführer in China gestanden habe oder stehe.

    Zwecks Berücksichtigung dieser Besonderheiten hatte der Rat nämlich im Rahmen der Ermittlung des Normalwerts die Gewinnspanne auf einen bestimmten Prozentsatz festgesetzt, der dann bei der Berechnung der Dumpingmarge herangezogen wurde, die als Grundlage zur Bemessung des Antidumpingzolls diente, so dass der OEM von den Feststellungen über das Vorliegen der beanstandeten Dumpingpraxis betroffen war (vgl. in diesem Sinne oben in Randnr. 63 angeführte Urteile Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Randnrn.

  • EuG, 27.01.2006 - T-278/03

    Van Mannekus / Rat - Dumping - Einfuhren von Magnesiumoxid mit Ursprung in China …

    68 Zur individuellen Betroffenheit sei darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter in ständiger Rechtsprechung drei Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern ein Klagerecht gegen Verordnungen zur Einführung von Antidumpingzöllen zuerkannt habe (Beschluss des Gerichtshofes vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109, Randnr. 15; Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in den Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 8, vom 14. März 1990 in den Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 14, und C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 17, und vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 20. Juni 2000 in der Rechtssache T-597/97, Euromin/Rat, Slg. 2000, II-2419, Randnr. 45, und vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-598/87, BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Slg. 2002, II-1155, Randnr. 45), aber die Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für ihre individuelle Betroffenheit habe (Urteil BSC Footwear Supplies u. a./Rat, Randnrn. 52 ff.), gehöre keiner dieser drei Gruppen an.

    74 Das Argument der Klägerin, dass der Gerichtshof in den oben in Randnummer 68 angeführten Urteilen Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat (Randnr. 20) und Gestetner Holdings/Rat und Kommission (Randnr. 23) die Klagebefugnis von zwei Einführern anerkannt habe, greife nicht durch, da diese Rechtsprechung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar sei, weil die Klägerin kein Hersteller von Originalteilen (Original Equipment Manufacturer, im Folgenden: OEM) sei und nicht in einem vergleichbar engen geschäftlichen Verhältnis zu einem Ausführer in China gestanden habe oder stehe.

    Zwecks Berücksichtigung dieser Besonderheiten hatte der Rat nämlich im Rahmen der Ermittlung des Normalwerts die Gewinnspanne auf einen bestimmten Prozentsatz festgesetzt, der dann bei der Berechnung der Dumpingmarge herangezogen wurde, die als Grundlage zur Bemessung des Antidumpingzolls diente, so dass der OEM von den Feststellungen über das Vorliegen der beanstandeten Dumpingpraxis betroffen war (vgl. in diesem Sinne oben in Randnr. 68 angeführte Urteile Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Randnrn.

  • EuGH, 30.09.2003 - C-76/01

    Eurocoton u.a. / Rat - "Rechtsmittel - Dumping - Nichtannahme eines Vorschlags …

    Zwar haben die Verordnungen zur Einführung von Antidumpingzöllen aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Tragweite normativen Charakter, da sie für die Gesamtheit der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, sie können aber gleichwohl nicht nur die Gemeinschaftshersteller, die Antragsteller sind, unmittelbar und individuell betreffen (vgl. u. a. Urteil Fediol/Kommission, Randnrn. 27 bis 30), sondern unter bestimmten Umständen auch die Hersteller und Exporteure des fraglichen Erzeugnisses, denen die Dumpingpraktiken vorgeworfen werden, sowie dessen Importeure (vgl. u. a. Urteil vom 14. März 1990 in den Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnrn.
  • EuG, 20.06.2000 - T-597/97

    Euromin / Rat

    11 und 12, vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83, Allied Corporation/Rat, Slg. 1985, 1621, Randnr. 4, vom 14. März 1990 in den Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 14, und in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 17); - Einführer, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren als Grundlage für die Bestimmung des Ausfuhrpreises gedient hätten (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, Enital/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2939, in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex u. a./Rat, Slg. 1990, I-3021, sowie des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-161/94, Sinochem Heilongjiang/Rat, Slg. 1996, II-695); - Personen, die nachweisen könnten, daß sie von diesen Maßnahmen wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände betroffen seien (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, und Extramet Industrie/Rat, zitiert oben in Randnr. 35, Randnr. 14).

    Das trifft für diejenigenProduktions- und Exportunternehmen zu, die nachweisen können, daß sie in den Rechtsakten der Kommission oder des Rates bezeichnet sind oder von den vorbereitenden Untersuchungen betroffen waren (Beschluß Sermes/Kommission, zitiert oben in Randnr. 32, Randnr. 15, Urteile Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, zitiert oben in Randnr. 37, Randnr. 14, sowie Gestetner Holdings/Rat und Kommission, zitiert oben in Randnr. 37, Randnr. 17, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Auch Einführer, deren Wiederverkaufspreise bei der rechnerischen Ermittlung der Ausfuhrpreise berücksichtigt wurden, sind im allgemeinen von einigen Bestimmungen der Verordnungen zur Einführung von Antidumpingzöllen unmittelbar und individuell betroffen (Urteile Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Randnr. 15, und Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Randnr. 18).

  • EuGH, 18.10.2018 - C-207/17

    Blaas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Handelspolitik - Endgültiger …

    Rn. 34 Zweitens kann dies auch für diejenigen Importeure der betroffenen Ware gelten, deren Weiterverkaufspreise bei der rechnerischen Ermittlung der Ausfuhrpreise berücksichtigt wurden und die daher von den Feststellungen über das Vorliegen eines Dumpings betroffen sind (Urteile vom 14. März 1990, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, C-133/87 und C-150/87, EU:C:1990:115, Rn. 15, vom 14. März 1990, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, C-156/87, EU:C:1990:116, Rn.18, …sowie vom 16. April 2015, TMK Europe, C-143/14, EU:C:2015:236, Rn. 20).
  • EuG, 28.02.2002 - T-598/97

    BSC Footwear Supplies u.a. / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-15/91

    Josef Buckl & Söhne OHG und andere gegen Kommission der Europäischen …

  • EuGH, 27.03.2019 - C-236/17

    Canadian Solar Emea u.a./ Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von …

  • EuGH, 16.04.2015 - C-143/14

    TMK Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - Einfuhren bestimmter Rohre …

  • EuGH, 18.09.2014 - C-374/12

    Valimar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - Kabel und Seile aus Eisen …

  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-666/19

    Changmao Biochemical Engineering/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren …

  • EuG, 14.03.1996 - T-134/95

    Dysan Magnetics Ltd und Review Magnetics (Macao) Ltd gegen Kommission der …

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  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 172/87

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,18670
Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87 (https://dejure.org/1989,18670)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.07.1989 - 133/87 (https://dejure.org/1989,18670)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 1989 - 133/87 (https://dejure.org/1989,18670)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Nashua Corporation gegen Kommission Europäischen Gemeinschaften.

    Dumping - Verpflichtung - Endgültiger Zoll - Normalpapierkopierer mit Ursprung in Japan

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-719
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
    Hierzu ist zu sagen, daß das Risiko einer Häufung von Klagen ein Gesichtspunkt ist, der bei der Erörterung der Frage, ob derartige Unternehmen einen Anspruch auf 6 - Siehe z. B. das Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 240/84, NTN Toyo Bearing/Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 19.

    In seinen Urteilen vom 7. Mai 1987 in den Kugellager-Fällen (240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84, Slg. 1987, 1809, 1861, 1899, 1923 und 1975) hat der Gerichtshof die Unterschiedlichkeit der Methoden zur Berechnung des Normalwerts einerseits und des Ausfuhrpreises andererseits betont (Randnrn. 13 und 14).

  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
    Was den Hinweis auf die Praxis der wichtigsten Handelspartner der Gemeinschaft, insbesondere der Vereinigten Staaten, betrifft, die den Gemeinschaftsorganen bei der Anwendung ihrer eigenen Antidumpingvorschriften nach Ansicht der Klägerin als Leitbild dienen sollten, so braucht nur an das Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (Canon/Rat, Slg. 1988, 5731) erinnert zu werden, wonach.

    In seinen Urteilen vom 5. Oktober 1988 ("elektronische Schreibmaschinen") hat er klargestellt, daß "die Gültigkeit des in Artikel 2 Absatz 9 vorgeschriebenen Vergleichs... nicht davon abhängen [kann], daß Normalwert und Ausfuhrpreis aufgrund gleicher Methoden errechnet wurden" (siehe das Urteil in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 37).

  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
    Artikel 13 Absatz 3 begnügt sich damit, Höchstwerte festzusetzen, die die Gemeinschaftsorgane in keinem Fall über- 8 - Siehe zur Frage des Beweises das Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 33.

    In seinen Urteilen vom 7. Mai 1987 in den Kugellager-Fällen (240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84, Slg. 1987, 1809, 1861, 1899, 1923 und 1975) hat der Gerichtshof die Unterschiedlichkeit der Methoden zur Berechnung des Normalwerts einerseits und des Ausfuhrpreises andererseits betont (Randnrn. 13 und 14).

  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
    Er räumt zwar ein, daß sich Nashua bis zu einem gewissen Grade in einer anderen Lage befinde als der nicht geschäftlich verbundene Importeur in der Rechtssache Allied Corporation u. a./Kommission (Urteil vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82, Slg. 1984, 1005), ist aber der Meinung, sie erfülle insoweit nicht die in der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere im Beschluß vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86 (SA Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109), aufgestellten Voraussetzungen.
  • EuGH, 06.10.1982 - 307/81

    Alusuisse / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
    Wie bereits im Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 307/81 (Alusuisse Italia/ Kommission, Slg. 1982, 3463) entschieden wurde, können diese Personen nicht zulässigerweise die Nichtigerklärung einer Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls beantragen, da dieser Zoll sie als Angehörige einer allgemein und abstrakt bezeichneten Personengruppe berührt, das heißt wegen ihrer objektiven Eigenschaft als Einführer des dem Antidumpingzoll unterliegenden Erzeugnisses (siehe die Randnrn. 9 bis 11).
  • EuGH, 14.07.1983 - 231/82

    Spijker / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
    Muß hieraus gefolgert werden, um die Formulierung Ihrer ständigen Rechtsprechung aufzugreifen, daß die angefochtene Verordnung die Klägerin nicht wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt, sondern lediglich wegen ihrer objektiven Eigenschaft als OEM, ebenso wie jeden anderen Marktteilnehmer, der sich tatsächlich oder potentiell in einer gleichgelagerten Situation befindet, das heißt derjenigen eines OEM, der unter seinem eigenen Firmennamen in Japan hergestellte NPK importiert? (Siehe das Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker, Slg. 1983, 2559.).
  • EuGH, 23.05.1985 - 53/83

    Allied Corporation / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
    Dies ist im allgemeinen bei Herstellungs- und Ausfuhrunternehmen der Fall, die nachweisen können, daß sie in den Handlungen der Kommission oder des Rates identifiziert oder von den vorbereitenden Untersuchungen betroffen worden sind (siehe erwähntes Urteil vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/85 und 275/85 und Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83, Allied Corporation II, Slg. 1985, 1621).
  • EuGH, 05.10.1988 - 260/85

    TEC / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
    sowie daß "es drei Reihen unterschiedlicher Vorschriften gibt, von denen jede gesondert zu beachten ist und die jeweils die Feststellung des Normalwerts, die Ermittlung des Ausfuhrpreises und den Vergleich zwischen beiden betreffen" (siehe das Urteil in den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86, Tokyo Electric Company/Rat, Slg. 1988, 5855, Randnr. 31).
  • EuGH, 07.05.1987 - 256/84

    Koyo Seiko / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
    Die von Nashua angebotene Verpflichtung zielte aber darauf ab, das Volumen dieser Einfuhren auf dem Niveau zu stabilisieren, das sie während des jünsten Zwölfmonatszeitraums erreicht hatten, für den Zahlenangaben verfügbar wa- 9 - Siehe z. B. das Urteilvom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnr. 26.10 - Siehe insbesondere das Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnrn.
  • EuGH, 29.03.1979 - 118/77

    ISO / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 133/87
    Das gleiche gilt für diejenigen Einfiibrer, die vor den Feststellungen über das Vorliegen einer Dumpingpraktik dadurch, daß die Ausfuhrpreise aufgrund ihrer Wiederverkaufspreise und nicht aufgrund der von den betreffenden Herstellern oder Ausführern praktizierten Ausfuhrpreise festgesetzt wurden, unmittelbar betroffen sind (siehe das Urteil vom 29. März 1979 in der Rechtssache 118/77, ISO, Slg. 1979, 1277, und das erwähnte Urteil vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/83 und 275/83).
  • EuGH, 08.07.1987 - 279/86

    Sermes / Kommission

  • EuGH, 11.11.1987 - 150/87

    Nashua Corporation / Rat und Kommission

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.04.2019 - C-251/18

    Trace Sport - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Antidumpingzölle - …

    {FN:26} Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Mischo in den verbundenen Rechtssachen Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat (C-133/87 und C-150/87, nicht veröffentlicht, EU:C:1989:286, Nr. 35).

    {FN:30} Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Mischo in den verbundenen Rechtssachen Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat (C-133/87 und C-150/87, nicht veröffentlicht, EU:C:1989:286, Nrn. 36 und 37).

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