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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 09.01.2003 - C-157/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5905
EuGH, 09.01.2003 - C-157/00 (https://dejure.org/2003,5905)
EuGH, Entscheidung vom 09.01.2003 - C-157/00 (https://dejure.org/2003,5905)
EuGH, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - C-157/00 (https://dejure.org/2003,5905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahre 1996 bis 1998 - Ausfuhrerstattungen - Obst und Gemüse

  • Judicialis

    Entscheidung 2000/216/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Griechenland / Kommission

    "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahre 1996 bis 1998 - Ausfuhrerstattungen - Obst und Gemüse"

  • EU-Kommission PDF

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 5 [jetzt Artikel 10 EG]; Verordnung Nr. 729/70 des Rates, Artikel 8 Absatz 1
    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Grundsätze - Vereinbarkeit der Ausgaben mit den Gemeinschaftsvorschriften - Kontrollpflicht der Mitgliedstaaten

  • EU-Kommission

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , EAGFL

  • Wolters Kluwer

    EAGFL; Rechnungsabschluss; Haushaltsjahre 1996 bis 1998; Ausfuhrerstattungen; Obst und Gemüse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 2000/216/EWG
    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Grundsätze - Vereinbarkeit der Ausgaben mit den Gemeinschaftsvorschriften - Kontrollpflicht der Mitgliedstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2000/216/EG der Kommission vom 1. März 2000 über den Ausschluß bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-153
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.01.2003 - C-157/00
    Indem diese Artikel der Kommission nur die Übernahme der gemäß den Gemeinschaftsvorschriften vorgenommenen Interventionen zu Lasten des EAGFL erlauben, verpflichten sie diese nämlich, die Finanzierung von Ausgaben abzulehnen, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - Unregelmäßigkeiten feststellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 8).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994 - …

    Auszug aus EuGH, 09.01.2003 - C-157/00
    Was zweitens die Würdigung der Tatsachen durch die Kommission angeht, ist darauf hinzuweisen, dass der EAGFL nur die nach Gemeinschaftsvorschriften vorgenommenen Interventionen im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte finanziert (vgl. Urteil vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98, Niederlande/Kommission, Slg. 2001, I-1501, Randnr. 38).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-247/98

    Griechenland / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994"

    Auszug aus EuGH, 09.01.2003 - C-157/00
    Zum anderen ergibt sich aus dieser Vorschrift, betrachtet im Licht der durch Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) aufgestellten Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit mit der Kommission, für die Frage der ordnungsgemäßen Verwendung der Gemeinschaftsmittel, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ein System von Verwaltungskontrollen und Kontrollen an Ort und Stelle zu schaffen, das die ordnungsgemäße Erfüllung der materiellen und formellen Voraussetzungen für die Gewährung der betreffenden Prämien sicherstellt (Urteil vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1, Randnr. 81).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-253/97

    Italien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993"

    Auszug aus EuGH, 09.01.2003 - C-157/00
    Gelingt dem Mitgliedstaat nicht der Nachweis, dass die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, so können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-253/97, Italien/Kommission, Slg. 1999, I-7529, Randnr. 7).
  • EuGH, 18.05.2000 - C-242/97

    Belgien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - Getreide …

    Auszug aus EuGH, 09.01.2003 - C-157/00
    Zudem kann die Kommission nach ständiger Rechtsprechung die Übernahme sämtlicher Ausgaben durch den EAGFL ablehnen, wenn sie feststellt, dass es keine ausreichenden Kontrollmechanismen gibt (vgl. u. a. Urteil vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-242/97, Belgien/Kommission, Slg. 2000, I-3421, Randnr. 122).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2004 - C-332/01

    Griechenland / Kommission

    {FN:9} - Siehe z. B. Urteil vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-157/00 (Griechenland/Kommission, Slg. 2003, I-153, Randnr. 44).

    {FN:12} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnrn.

    {FN:14} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnrn.

    {FN:15} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnr. 18.

    {FN:17} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnr. 37.

    {FN:24} - Siehe zuletzt Urteile Frankreich/Kommission, zitiert in Fußnote 8, Randnr. 49, Griechenland/Kommission (C-157/00), zitiert in Fußnote 9, Randnr. 115, und Griechenland/Kommission (C-331/00), zitiert in Fußnote 14, Randnr. 73, sowie die Zusammenfassung der Vorgehensweise des Gerichtshofes in den Nrn. 21 bis 25 der Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed in der Rechtssache C-375/99 (Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5983).

    {FN:32} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission (C-157/00), zitiert in Fußnote 9, Randnrn.

    {FN:33} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnr. 18.

    {FN:40} - Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331), Nr. 49 der Schlussanträge.

    {FN:41} - Urteil vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-61/95 (Griechenland/Kommission, Slg. 1998, I-207, Randnrn.

    {FN:42} - Urteile vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-46/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5719, Randnrn.

    12 und 16) und in der Rechtssache C-243/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5813, Randnr. 14).

    {FN:43} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnr. 16.

    {FN:45} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnr. 17.

    {FN:60} - Siehe z. B. Urteile Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnr. 18, und Spanien/Kommission, zitiert in Fußnote 13, Randnr. 42.

    {FN:63} - Siehe z. B. Urteile Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnr. 18, und Spanien/Kommission, zitiert in Fußnote 13, Randnr. 42.

    {FN:64} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnr. 18.

    {FN:68} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnr. 37.

    {FN:73} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnrn.

    {FN:75} - Siehe z. B. Urteil Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 9, Randnr. 18.

  • EuGH, 09.09.2004 - C-332/01

    Griechenland / Kommission

    50 Zum Argument der griechischen Regierung, das Fehlen von Kontrollen in diesen beiden Nomoi im Wirtschaftsjahr 1995/96 sei ein einmaliges, auf einen vorübergehenden Personalmangel zurückzuführendes Vorkommnis gewesen, ist darauf hinzuweisen, dass es Sache der Behörden der Mitgliedstaaten ist, ein zuverlässiges und funktionierendes Kontrollsystem zu schaffen, das so gestaltet ist, dass das Auftreten solcher Mängel verhindert wird (in diesem Sinne auch Urteil vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-157/00, Griechenland/Kommission, Slg. 2003, I-153, Randnr. 18).

    51 Zu der von der Kommission festgestellten verspäteten Durchführung der Kontrollen der Baumwollaussaatflächen im Wirtschaftsjahr 1996/97 ist darauf hinzuweisen, dass es dem betroffenen Mitgliedstaat obliegt, die Vornahme seiner Kontrollen eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Behauptungen der Kommission darzutun (Urteil Griechenland/Kommission, Randnr. 17).

    61 Unter diesen Umständen ist es nicht Sache der Kommission, für die Haushaltsjahre 1997 und 1998, um die es im vorliegenden Fall geht, andere Beweise für das Fehlen der Ölkartei und der EDV-Datei als die vorzulegen, die sie zu diesem Zweck für das Haushaltsjahr 1996 gesammelt hatte, sondern der betroffene Mitgliedstaat muss nachweisen, dass er seit dem Haushaltsjahr 1996 die Ölkartei und die EDV-Datei tatsächlich erstellt hat (in diesem Sinne auch Urteil, Griechenland/Kommission, Randnr. 18).

    Eine solche finanzielle Berichtigung soll verhindern, dass Beträge zulasten des EAGFL gehen, die nicht zur Finanzierung eines mit der betreffenden Gemeinschaftsregelung verfolgten Zieles gedient haben, und stellt daher entgegen dem Vorbringen der griechischen Regierung keine Sanktion dar (vgl. Urteil vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1, Randnrn.

    Er kann deren Feststellungen nur dadurch erschüttern, dass er seine Behauptungen auf Umstände stützt, mit denen das Vorhandensein eines zuverlässigen und funktionierenden Kontrollsystems nachgewiesen wird (vgl. Urteil vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, Randnrn.

    Die Hellenische Republik ist insoweit ihrer Verpflichtung, das Vorhandensein eines zuverlässigen und funktionierenden Kontrollsystems nachzuweisen (vgl. Urteil vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, Randnr. 18), nicht nachgekommen.

    118 Unter diesen Umständen ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Sache der griechischen Regierung, die Vornahme ihrer Kontrollen eingehend und vollständig nachzuweisen (vgl. Urteil vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, Randnrn.

    128 In Bezug auf die in Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung Nr. 3887/92 vorgesehene Risikoanalyse ist darauf hinzuweisen, dass ein Mitgliedstaat die Feststellungen der Kommission nur dadurch erschüttern kann, dass er seine Behauptungen auf Umstände stützt, mit denen das Vorhandensein eines zuverlässigen und funktionierenden Kontrollsystems nachgewiesen wird (vgl. Urteil vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, Randnr. 18).

  • EuG, 25.09.2018 - T-260/16

    Schweden/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene …

    Folglich muss die Kommission ihre Entscheidung rechtfertigen, mit der sie feststellt, dass der betroffene Mitgliedstaat keine oder mangelhafte Kontrollen durchgeführt hat (vgl. Urteil vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, C-157/00, EU:C:2003:5, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 70 Die Kommission ist jedoch nicht verpflichtet, die Unzulänglichkeit der von den nationalen Verwaltungen durchgeführten Kontrollen oder die Unrichtigkeit der von diesen mitgeteilten Zahlen umfassend darzulegen, sondern sie braucht nur glaubhaft zu machen, dass bei ihr ernsthafte und berechtigte Zweifel an diesen Kontrollen oder diesen Zahlen bestehen (vgl. Urteil vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, C-157/00, EU:C:2003:5, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 71 Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des EGFL erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen, so dass es ihm obliegt, die Richtigkeit seiner Kontrollen und seiner Zahlen eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Behauptungen der Kommission darzutun (vgl. Urteil vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, C-157/00, EU:C:2003:5, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gelingt ihm nicht der Nachweis, dass die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, so können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (vgl. Urteil vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, C-157/00, EU:C:2003:5, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.06.2005 - C-287/02

    Spanien / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 2001 - …

    52 Ferner erlaubt nach ständiger Rechtsprechung die Grundverordnung der Kommission nur, die Beträge zu Lasten des EAGFL zu übernehmen, die gemäß den in den verschiedenen Agrarsektoren geltenden Vorschriften gezahlt worden sind (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 327/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, Randnr. 24, vom 8. Januar 1992 in der Rechtssache C-197/90, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-1, Randnr. 38, und vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-118/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-747, Randnr. 38), und verpflichtet die Kommission, die Finanzierung von Ausgaben abzulehnen, wenn sie Unregelmäßigkeiten feststellt (Urteil vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-157/00, Griechenland/Kommission, Slg. 2003, I-153, Randnr. 44).

    39 bis 41, Griechenland/Kommission, Randnrn.

    54 Der Gerichtshof hat ferner mehrfach entschieden, dass der betroffene Mitgliedstaat die Feststellungen der Kommission nur dadurch erschüttern kann, dass er seine Behauptungen auf Umstände stützt, mit denen das Vorhandensein eines zuverlässigen und funktionierenden Kontrollsystems nachgewiesen wird (Urteil Griechenland/Kommission, Randnr. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-297/02

    Italien / Kommission

    7 - Siehe zuletzt Urteile vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-118/99 (Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-747, Randnr. 49), vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-157/00 (Griechenland/Kommission, Slg. 2003, I-153, Randnr. 115) und vom 18. September 2003 in der Rechtssache C-331/00 (Griechenland/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73) sowie die Zusammenfassung der Vorgehensweise des Gerichtshofes in den Nrn. 21 bis 25 der Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed in der Rechtssache C-375/99 (Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5983).

    29 - Siehe z. B. Rechtssache C-157/00, Randnrn.

    30 - Siehe z. B. Rechtssache C-157/00, zitiert in Fußnote 7, Randnr. 18.

  • EuG, 06.12.2018 - T-22/17

    Portugal/ Kommission - ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von …

    Die Kommission ist jedoch nicht verpflichtet, die Unzulänglichkeit der von den nationalen Verwaltungen durchgeführten Kontrollen oder die Unrichtigkeit der von ihnen vorgelegten Zahlen umfassend darzulegen, sondern braucht nur glaubhaft zu machen, dass an diesen Kontrollen oder diesen Zahlen berechtigte Zweifel bestehen (vgl. entsprechend Urteile vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, C-157/00, EU:C:2003:5, Rn. 15 und 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 24. Februar 2005, Griechenland/Kommission, C-300/02, EU:C:2005:103, Rn. 32 bis 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gelingt ihm der Nachweis, dass die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, nicht, können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel daran begründen, dass ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (vgl. entsprechend Urteile vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, C-157/00, EU:C:2003:5, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 24. Februar 2005, Griechenland/Kommission, C-300/02, EU:C:2005:103, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des ELER erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen, so dass es ihm obliegt, die Richtigkeit seiner Kontrollen und seiner Zahlen eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Feststellungen der Kommission darzutun (vgl. entsprechend Urteile vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, C-157/00, EU:C:2003:5, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 24. Februar 2005, Griechenland/Kommission, C-300/02, EU:C:2005:103, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 04.09.2015 - T-503/12

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Rn. 52 Vorab ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Fonds nur die nach Unionsrechtsvorschriften vorgenommenen Interventionen im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte finanzieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, C-157/00, Slg, EU:C:2003:5, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 24. Februar 2005, Griechenland/Kommission, C-300/02, Slg, EU:C:2005:103, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. September 2009, Österreich/Kommission, T-368/05, EU:T:2009:305, Rn. 70).

    Mängel des LPIS-GIS, wie im vorliegenden Fall die unzureichende Genauigkeit der darin enthaltenen Informationen, die sich auf die Durchführung der Verwaltungskontrollen und der Kontrollen vor Ort, die zur Kontrolle der Beihilfefähigkeit der angegebenen Flächen erfolgten, auswirken, bringen als solche ein hohes Risiko eines Schadens für den Unionshaushalt mit sich (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil Griechenland/Kommission, oben in Rn. 52 angeführt, EU:C:2005:103, Rn. 97).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-287/02

    Spanien / Kommission

    {FN:20} - Vgl. z. B. Urteil vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-157/00 (Griechenland/Kommission, Slg. 2003, I-153, Randnr. 44).

    {FN:24} - Vgl. z. B. Urteil Griechenland/Kommission (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 18).

  • EuG, 04.09.2015 - T-245/13

    Vereinigtes Königreich / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER …

    Rn. 64 Als Erstes ist zunächst vorab darauf hinzuweisen, dass der Fonds nur die nach Unionsrechtsvorschriften vorgenommenen Interventionen im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte finanziert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Januar 2003, Griechenland/Kommission, C-157/00, Slg, EU:C:2003:5, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vom 24. Februar 2005, Griechenland/Kommission, C-300/02, Slg, EU:C:2005:103, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. September 2009, Österreich/Kommission, T-368/05, EU:T:2009:305, Rn. 70).

    Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des Fonds erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen, so dass es ihm obliegt, die Richtigkeit seiner Kontrollen oder seiner Zahlen eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Feststellungen der Kommission darzutun (vgl. in diesem Sinne Urteile Griechenland/Kommission, oben in Rn. 64 angeführt, EU:C:2005:103, Rn. 33 bis 36 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 6. März 2001, Niederlande/Kommission, C-278/98, Slg, EU:C:2001:124, Rn. 39 bis 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Österreich/Kommission, oben in Rn. 64 angeführt, EU:T:2009:305, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-138/02

    Collins

    {FN:51} - - Urteil vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-257/00 (Slg. 2003, I-153).
  • EuGH, 24.04.2008 - C-418/06

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Sektor Kulturpflanzen - …

  • EuGH, 13.02.2020 - C-252/18

    Griechenland/ Kommission (Dauergrünland) - Rechtsmittel - Europäischer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-4/17

    Tschechische Republik/ Kommission - Rechtsmittel - EGFL - Ausschluss bestimmter …

  • EuG, 07.06.2013 - T-2/11

    Portugal / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Von der …

  • EuG, 04.09.2009 - T-368/05

    Österreich / Kommission - EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-293/00

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 19.06.2015 - T-358/11

    Italien / Kommission - EAGFL - Abteilung "Garantie" - EGFL und ELER - Von der …

  • EuGH, 06.11.2003 - C-293/00

    Niederlande / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung 2000/362/EG der …

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   Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00   

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https://dejure.org/2002,27568
Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00 (https://dejure.org/2002,27568)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.04.2002 - C-157/00 (https://dejure.org/2002,27568)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. April 2002 - C-157/00 (https://dejure.org/2002,27568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Griechenland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahre 1996 bis 1998 - Ausfuhrerstattungen - Obst und Gemüse

  • EU-Kommission

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 22.11.2001 - C-147/99

    Italien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Nicht interventionsfähiger …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
    19: - Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-147/99 (Italien/Kommission, Slg. 2001, I-8999, Randnr. 54); Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-28/94 (Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-1973, Randnrn.

    20: - Urteil in der Rechtssache Niederlande/Kommission (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 75); Urteil vom 28. Okrober 1999 in der Rechtssache C-253/97 (Italien/Kommission, Slg. 1999, I-7529, Randnrn.

    Vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Darmon vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-197/90 (Italien/Kommission, Slg. 1992, I-1, I-13, Nr. 42).

  • EuGH, 13.07.2000 - C-46/97

    Griechenland / Kommission - "Rechnungsabschluß des EAGFL - Haushaltsjahr 1992"

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
    6 f.); Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-46/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5719, Randnr. 58).

    26: - Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26).

  • EuGH, 24.03.1988 - 347/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
    Schon in seinem Urteil in der Rechtssache 347/85 hat der Gerichtshof festgestellt, dass sich die Kommission, wenn sie nicht die gesamten von der Verletzung betroffenen Ausgaben zurückweist, was sie rechtlich könnte, um die Feststellung der finanziellen Auswirkungen des rechtswidrigen Handelns mit Hilfe von Berechnungen bemühen kann, die auf einer Würdigung der Lage beruhen, die auf dem fraglichen Markt ohne die Verletzung eingetreten wäre.

    27: - Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85 (Vereinigtes Königreich und Nordirland/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnrn. 15 f.).

  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
    VI/10529/99 vom 17. Januar 2000, Seiten 2 bis 3 unter Ziffer 2.4.16: - Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-54/95 (Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-35, Randnr. 66); Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-2/93 (Exportslachterijen van Oordegem, Slg. 1994, I-2283, Randnrn.
  • EuGH, 19.11.1998 - C-235/97

    Frankreich / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
    17 f.); Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97 (Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555, Randnr. 45).
  • EuGH, 04.07.1996 - C-50/94

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
    26: - Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26).
  • EuGH, 22.04.1999 - C-28/94

    Niederlande / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1990 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
    19: - Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-147/99 (Italien/Kommission, Slg. 2001, I-8999, Randnr. 54); Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-28/94 (Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-1973, Randnrn.
  • EuGH, 18.05.2000 - C-242/97

    Belgien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - Getreide …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
    30: - Urteil vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-242/97 (Belgien/Kommission, Slg. 2000, I-3421, Randnr. 124 bis 126); Urteil in der Rechtssache Niederlande/Kommission (zitiert in Fußnote 19, Randnrn. 54 bis 56).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-2/93

    Exportslachterijen van Oordegem / OBEA und Generale Bank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
    VI/10529/99 vom 17. Januar 2000, Seiten 2 bis 3 unter Ziffer 2.4.16: - Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-54/95 (Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-35, Randnr. 66); Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-2/93 (Exportslachterijen van Oordegem, Slg. 1994, I-2283, Randnrn.
  • EuGH, 24.01.2002 - C-118/99

    Frankreich / Kommission - "Rechnungsabschluss - EAGFL - Haushaltsjahr 1995 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00
    Vgl. auch Urteil vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-118/99 (Frankreich/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 37 f.).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-238/96

    Irland / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und 1993 - …

  • EuGH, 06.07.2000 - C-45/97

    Spanien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und 1993"

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1991 - C-197/90

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

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