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Rechtsprechung
   EuG, 28.01.2016 - T-570/13   

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https://dejure.org/2016,589
EuG, 28.01.2016 - T-570/13 (https://dejure.org/2016,589)
EuG, Entscheidung vom 28.01.2016 - T-570/13 (https://dejure.org/2016,589)
EuG, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - T-570/13 (https://dejure.org/2016,589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Agriconsulting Europe / Kommission

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Operative technische Unterstützung beim Aufbau und bei der Verwaltung eines Netzwerks für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Agriconsulting Europe / Kommission

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Operative technische Unterstützung beim Aufbau und bei der Verwaltung eines Netzwerks für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" - ...

  • ra.de

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Agriconsulting Europe / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin infolge einiger Unregelmäßigkeiten entstanden sein soll, die es im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens AGRI"2012"EIP"01 gegeben habe, das die Dienstleistung operativer technischer Unterstützung zum Aufbau und zur Verwaltung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (26)

  • EuG, 09.09.2010 - T-300/07

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-570/13
    Rn. 32 Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Union wegen rechtswidrigen Verhaltens ihrer Organe im Sinne dieser Bestimmung von drei Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des dem betreffenden Organ vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Vorliegen eines Schadens und dem Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (…Urteile vom 29. September 1982, 01eifici Mediterranei/EWG, 26/81, Slg, EU:C:1982:318, Rn. 16…, vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg, EU:C:2008:476, Rn. 106 und 164 bis 166, vom 9. September 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-300/07, Slg, EU:T:2010:372, Rn. 137, …und vom 16. Oktober 2014, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-297/12, EU:T:2014:888, Rn. 28).

    Rn. 33 Liegt eine der drei Voraussetzungen für die Auslösung der außervertraglichen Haftung der Union nicht vor, sind die Schadensersatzforderungen zurückzuweisen, ohne dass die beiden übrigen Voraussetzungen geprüft zu werden brauchen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1994, KYDEP/Rat und Kommission, C-146/91, EU:C:1994:329, Rn. 81, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2014:888, Rn. 33).

    Rn. 39 Was die Voraussetzung des tatsächlichen Bestehens des Schadens betrifft, so wird die Haftung der Union nur ausgelöst, wenn die Klägerin einen "tatsächlichen und sicheren" Schaden erlitten hat, wofür sie beweispflichtig ist (vgl. Urteile vom 14. Oktober 2014, Giordano/Kommission, C-611/12 P, Slg, EU:C:2014:2282, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2014:888, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 92 Nach der das Bestehen des Schadens betreffenden Voraussetzung muss der Schaden, für den Ersatz begehrt wird, tatsächlich und sicher sein, wofür der Kläger beweispflichtig ist (vgl. Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:2011:721, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 94 Selbst wenn der Vergabeausschuss vorgeschlagen hätte, den Auftrag an die Klägerin zu vergeben, wäre also der öffentliche Auftraggeber nicht an den Vorschlag des Bewertungsausschusses gebunden gewesen, sondern verfügte über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Erteilung des Auftrags zu berücksichtigen waren (vgl. in diesem Sinne Urteile TEAM/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:1998:254, Rn. 76, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2005:107, Rn. 113 und 114, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:2011:721, Rn. 47).

    Rn. 121 Allerdings beschränkt sich die Klägerin darauf, einen ungerechten Druck geltend zu machen, der wiederum mit der Enttäuschung zusammenhänge, zu Unrecht ausgeschlossen worden zu sein, ohne nachzuweisen, dass sie wirklich einen tatsächlichen und sicheren Schaden erlitten hat, und ohne irgendeinen Beweis für das Vorliegen eines Schadens im Sinne der geltenden Rechtsprechung anzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2014, Giordano/Kommission, C-611/12 P, Slg, EU:C:2014:2282, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2014:888, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.10.2014 - T-297/12

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-570/13
    Rn. 32 Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Union wegen rechtswidrigen Verhaltens ihrer Organe im Sinne dieser Bestimmung von drei Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des dem betreffenden Organ vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Vorliegen eines Schadens und dem Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (…Urteile vom 29. September 1982, 01eifici Mediterranei/EWG, 26/81, Slg, EU:C:1982:318, Rn. 16…, vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg, EU:C:2008:476, Rn. 106 und 164 bis 166…, vom 9. September 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-300/07, Slg, EU:T:2010:372, Rn. 137, und vom 16. Oktober 2014, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-297/12, EU:T:2014:888, Rn. 28).

    Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, besteht darin, dass das Organ bzw. die betreffende Einrichtung der Union die Grenzen, die ihrem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg, EU:C:2000:361, Rn. 42 bis 44…, vom 10. Dezember 2002, Kommission/Camar und Tico, C-312/00 P, Slg, EU:C:2002:736, Rn. 54, vom 17. März 2005, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, T-160/03, Slg, EU:T:2005:107, Rn. 93, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, EU:T:2014:888, Rn. 29).

    Rn. 33 Liegt eine der drei Voraussetzungen für die Auslösung der außervertraglichen Haftung der Union nicht vor, sind die Schadensersatzforderungen zurückzuweisen, ohne dass die beiden übrigen Voraussetzungen geprüft zu werden brauchen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1994, KYDEP/Rat und Kommission, C-146/91, EU:C:1994:329, Rn. 81, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2014:888, Rn. 33).

    Rn. 39 Was die Voraussetzung des tatsächlichen Bestehens des Schadens betrifft, so wird die Haftung der Union nur ausgelöst, wenn die Klägerin einen "tatsächlichen und sicheren" Schaden erlitten hat, wofür sie beweispflichtig ist (vgl. Urteile vom 14. Oktober 2014, Giordano/Kommission, C-611/12 P, Slg, EU:C:2014:2282, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2014:888, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 121 Allerdings beschränkt sich die Klägerin darauf, einen ungerechten Druck geltend zu machen, der wiederum mit der Enttäuschung zusammenhänge, zu Unrecht ausgeschlossen worden zu sein, ohne nachzuweisen, dass sie wirklich einen tatsächlichen und sicheren Schaden erlitten hat, und ohne irgendeinen Beweis für das Vorliegen eines Schadens im Sinne der geltenden Rechtsprechung anzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2014, Giordano/Kommission, C-611/12 P, Slg, EU:C:2014:2282, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2014:888, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 29.10.1998 - T-13/96

    TEAM Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm - …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-570/13
    Rn. 91 Nach der Rechtsprechung ist eine Klage auf Ersatz eines Schadens wegen entgangenen Gewinns abzuweisen, weil es sich nicht um einen gegenwärtigen, sondern um einen hypothetischen zukünftigen Schaden handelt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1998, TEAM/Kommission, T-13/96, Slg, EU:T:1998:254, Rn. 76, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2005:107, Rn. 113 und 114, …und vom 8. Dezember 2011, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-39/08, EU:T:2011:721, Rn. 47).

    Rn. 94 Selbst wenn der Vergabeausschuss vorgeschlagen hätte, den Auftrag an die Klägerin zu vergeben, wäre also der öffentliche Auftraggeber nicht an den Vorschlag des Bewertungsausschusses gebunden gewesen, sondern verfügte über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Erteilung des Auftrags zu berücksichtigen waren (vgl. in diesem Sinne Urteile TEAM/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:1998:254, Rn. 76, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2005:107, Rn. 113 und 114, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:2011:721, Rn. 47).

    Rn. 113 Folglich können die Kosten, die einem Bieter für seine Teilnahme an einer Ausschreibung entstehen, grundsätzlich keinen ersatzfähigen Schaden darstellen (Urteile CAS Succhi di Frutta/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:C:2009:273, Rn. 81, TEAM/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:1998:254, Rn. 71, und Embassy Limousines & Services/Parlament, oben in Rn. 34 angeführt, EU:T:1998:302, Rn. 97).

    Rn. 114 Aus der Rechtsprechung ergibt sich zwar auch, dass dieser Grundsatz in den Fällen keine Anwendung finden kann, in denen eine Verletzung des Unionsrechts bei der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens die Chancen eines Bieters beeinträchtigt, den Zuschlag zu erhalten, da sonst die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes beeinträchtigt würden (…Urteile CAS Succhi di Frutta/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:C:2009:273, Rn. 82; TEAM/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:1998:254, Rn. 72, und AFCon Management Consultants u. a./Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2005:107, Rn. 98).

  • EuGH, 30.04.2009 - C-497/06

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-570/13
    In den von der Klägerin angeführten Rn. 80 bis 82 des Urteils vom 30. April 2009, CAS Succhi di Frutta/Kommission (C-497/06 P, EU:C:2009:273), geht es gerade um den Schaden wegen entgangener Geschäftsmöglichkeiten oder wegen Gebühren und Kosten eines Bieters für die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung und nicht um den entgangenen Gewinn.

    Die so entstandenen Kosten gehen also zulasten des Unternehmens, das beschlossen hat, an diesem Verfahren teilzunehmen, wobei aus der Möglichkeit, sich um die Vergabe eines Auftrags zu bewerben, nicht die Gewissheit abgeleitet werden kann, den Zuschlag zu erhalten (Urteil CAS Succhi di Frutta/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:C:2009:273, Rn. 79).

    Rn. 113 Folglich können die Kosten, die einem Bieter für seine Teilnahme an einer Ausschreibung entstehen, grundsätzlich keinen ersatzfähigen Schaden darstellen (Urteile CAS Succhi di Frutta/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:C:2009:273, Rn. 81, TEAM/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:1998:254, Rn. 71, und Embassy Limousines & Services/Parlament, oben in Rn. 34 angeführt, EU:T:1998:302, Rn. 97).

    Rn. 114 Aus der Rechtsprechung ergibt sich zwar auch, dass dieser Grundsatz in den Fällen keine Anwendung finden kann, in denen eine Verletzung des Unionsrechts bei der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens die Chancen eines Bieters beeinträchtigt, den Zuschlag zu erhalten, da sonst die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes beeinträchtigt würden (Urteile CAS Succhi di Frutta/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:C:2009:273, Rn. 82;… TEAM/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:1998:254, Rn. 72, und AFCon Management Consultants u. a./Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2005:107, Rn. 98).

  • EuG, 17.03.2005 - T-160/03

    AFCon Management Consultants u.a. / Kommission - Programm TACIS - Ausschreibung - …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-570/13
    Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, besteht darin, dass das Organ bzw. die betreffende Einrichtung der Union die Grenzen, die ihrem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg, EU:C:2000:361, Rn. 42 bis 44…, vom 10. Dezember 2002, Kommission/Camar und Tico, C-312/00 P, Slg, EU:C:2002:736, Rn. 54, vom 17. März 2005, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, T-160/03, Slg, EU:T:2005:107, Rn. 93, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, EU:T:2014:888, Rn. 29).

    Rn. 91 Nach der Rechtsprechung ist eine Klage auf Ersatz eines Schadens wegen entgangenen Gewinns abzuweisen, weil es sich nicht um einen gegenwärtigen, sondern um einen hypothetischen zukünftigen Schaden handelt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1998, TEAM/Kommission, T-13/96, Slg, EU:T:1998:254, Rn. 76, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2005:107, Rn. 113 und 114, …und vom 8. Dezember 2011, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-39/08, EU:T:2011:721, Rn. 47).

    Rn. 94 Selbst wenn der Vergabeausschuss vorgeschlagen hätte, den Auftrag an die Klägerin zu vergeben, wäre also der öffentliche Auftraggeber nicht an den Vorschlag des Bewertungsausschusses gebunden gewesen, sondern verfügte über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Erteilung des Auftrags zu berücksichtigen waren (vgl. in diesem Sinne Urteile TEAM/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:1998:254, Rn. 76, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2005:107, Rn. 113 und 114, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:2011:721, Rn. 47).

    Rn. 114 Aus der Rechtsprechung ergibt sich zwar auch, dass dieser Grundsatz in den Fällen keine Anwendung finden kann, in denen eine Verletzung des Unionsrechts bei der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens die Chancen eines Bieters beeinträchtigt, den Zuschlag zu erhalten, da sonst die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes beeinträchtigt würden (…Urteile CAS Succhi di Frutta/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:C:2009:273, Rn. 82; TEAM/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:1998:254, Rn. 72, und AFCon Management Consultants u. a./Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2005:107, Rn. 98).

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-570/13
    Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags im Wege der Ausschreibung zu berücksichtigen sind (…Urteile vom 17. Dezember 1998, Embassy Limousines & Services/Parlament, T-203/96, Slg, EU:T:1998:302, Rn. 56, und vom 20. September 2011, Evropaïki Dynamiki/EIB, T-461/08, Slg, EU:T:2011:494, Rn. 137).

    Zudem verfügt die Kommission über einen weiten Spielraum für die Beurteilung sowohl des Inhalts als auch der Anwendung der Vorschriften über die Vergabe eines Auftrags für eigene Rechnung im Wege einer Ausschreibung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2006, TEA-CEGOS u. a./Kommission, T-376/05 und T-383/05, Slg, EU:T:2006:47, Rn. 50 und 51, Evropaïki Dynamiki/EIB, EU:T:2011:494, Rn. 137, …und vom 25. Oktober 2012, Astrim und Elyo Italia/Kommission, T-216/09, EU:T:2012:574, Rn. 17).

    Rn. 40 Hinsichtlich der Voraussetzung des Bestehens eines Kausalzusammenhangs zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden muss nach ständiger Rechtsprechung der geltend gemachte Schaden die unmittelbare Folge des gerügten Verhaltens sein, wofür die Klägerin die Beweislast trägt (vgl. Urteile vom 30. Januar 1992, Finsider u. a./Kommission, C-363/88 und C-364/88, Slg, EU:C:1992:44, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Evropaïki Dynamiki/EIB, oben in Rn. 34 angeführt, EU:T:2011:494, Rn. 209 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Kein Grundsatz und keine für die Ausschreibungsverfahren der Kommission geltende Regelung verpflichtet diese, den Vertrag über den Auftrag mit demjenigen zu unterzeichnen, der aufgrund des Ausschreibungsverfahrens als Auftragnehmer bestimmt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/EIB, oben in Rn. 34 angeführt, EU:T:2011:494, Rn. 211).

  • EuG, 08.12.2011 - T-39/08

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-570/13
    Rn. 91 Nach der Rechtsprechung ist eine Klage auf Ersatz eines Schadens wegen entgangenen Gewinns abzuweisen, weil es sich nicht um einen gegenwärtigen, sondern um einen hypothetischen zukünftigen Schaden handelt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1998, TEAM/Kommission, T-13/96, Slg, EU:T:1998:254, Rn. 76, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2005:107, Rn. 113 und 114, und vom 8. Dezember 2011, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-39/08, EU:T:2011:721, Rn. 47).

    Rn. 92 Nach der das Bestehen des Schadens betreffenden Voraussetzung muss der Schaden, für den Ersatz begehrt wird, tatsächlich und sicher sein, wofür der Kläger beweispflichtig ist (vgl. Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:2011:721, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 94 Selbst wenn der Vergabeausschuss vorgeschlagen hätte, den Auftrag an die Klägerin zu vergeben, wäre also der öffentliche Auftraggeber nicht an den Vorschlag des Bewertungsausschusses gebunden gewesen, sondern verfügte über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Erteilung des Auftrags zu berücksichtigen waren (vgl. in diesem Sinne Urteile TEAM/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:1998:254, Rn. 76, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2005:107, Rn. 113 und 114, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:2011:721, Rn. 47).

  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services gegen Europäisches Parlament. - Schiedsklausel - …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-570/13
    Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags im Wege der Ausschreibung zu berücksichtigen sind (Urteile vom 17. Dezember 1998, Embassy Limousines & Services/Parlament, T-203/96, Slg, EU:T:1998:302, Rn. 56, …und vom 20. September 2011, Evropaïki Dynamiki/EIB, T-461/08, Slg, EU:T:2011:494, Rn. 137).

    Rn. 113 Folglich können die Kosten, die einem Bieter für seine Teilnahme an einer Ausschreibung entstehen, grundsätzlich keinen ersatzfähigen Schaden darstellen (Urteile CAS Succhi di Frutta/Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, EU:C:2009:273, Rn. 81, TEAM/Kommission, oben in Rn. 91 angeführt, EU:T:1998:254, Rn. 71, und Embassy Limousines & Services/Parlament, oben in Rn. 34 angeführt, EU:T:1998:302, Rn. 97).

    Rn. 122 Das Vorbringen, der erlittene immaterielle Schaden brauche nicht nachgewiesen zu werden, das die Klägerin insbesondere auf das Urteil Embassy Limousines & Services/Parlament (oben in Rn. 34 angeführt, EU:T:1998:302) stützt, ist zurückzuweisen.

  • EuGH, 18.12.2014 - C-568/13

    Data Medical Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-570/13
    So hat der Gerichtshof klargestellt, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Prüfung, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, zur Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs nicht nur die in Art. 139 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen genannten, sondern auch alle im Hinblick auf die fragliche Leistung maßgeblichen Umstände berücksichtigen kann (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, Slg, EU:C:2014:2466, Rn. 50).

    Rn. 71 Aus Art. 139 Abs. 1 und Art. 146 Abs. 4 der Durchführungsbestimmungen geht hervor, dass der öffentliche Auftraggeber bei der Prüfung, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, dazu verpflichtet ist, den Bieter zur Vorlage der erforderlichen Belege für die Seriosität seines Angebots aufzufordern (…vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg, EU:C:2001:640, Rn. 46 und 51, vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, Slg, EU:C:2012:191, Rn. 28, und Data Medical Service, oben in Rn. 55 angeführt, EU:C:2014:2466, Rn. 47).

    Es stellt daher ein grundlegendes Erfordernis bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dar, dass eine effektive kontradiktorische Erörterung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bieter zu einem zweckmäßigen Zeitpunkt im Verfahren der Prüfung von Angeboten stattfindet, damit der Bieter den Nachweis der Seriosität seines Angebots erbringen kann; dadurch soll Willkür des öffentlichen Auftraggebers verhindert und ein gesunder Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile Lombardini und Mantovani, EU:C:2001:640, Rn. 57, Data Medical Service, oben in Rn. 55 angeführt, EU:C:2014:2466, Rn. 48, …und vom 21. Mai 2008, Belfass/Rat, T-495/04, Slg, EU:T:2008:160, Rn. 97 und 98).

  • EuGH, 14.10.2014 - C-611/12

    Die Kommission hat nicht rechtswidrig gehandelt, als sie den französischen …

    Auszug aus EuG, 28.01.2016 - T-570/13
    Rn. 39 Was die Voraussetzung des tatsächlichen Bestehens des Schadens betrifft, so wird die Haftung der Union nur ausgelöst, wenn die Klägerin einen "tatsächlichen und sicheren" Schaden erlitten hat, wofür sie beweispflichtig ist (vgl. Urteile vom 14. Oktober 2014, Giordano/Kommission, C-611/12 P, Slg, EU:C:2014:2282, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2014:888, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 121 Allerdings beschränkt sich die Klägerin darauf, einen ungerechten Druck geltend zu machen, der wiederum mit der Enttäuschung zusammenhänge, zu Unrecht ausgeschlossen worden zu sein, ohne nachzuweisen, dass sie wirklich einen tatsächlichen und sicheren Schaden erlitten hat, und ohne irgendeinen Beweis für das Vorliegen eines Schadens im Sinne der geltenden Rechtsprechung anzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2014, Giordano/Kommission, C-611/12 P, Slg, EU:C:2014:2282, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2014:888, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung …

  • EuG, 20.07.2006 - T-114/06

    Globe / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches …

  • EuG, 23.11.2011 - T-514/09

    bpost NV van publiek recht gegen Europäische Kommission.

  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer …

  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN …

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico - "Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - …

  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

  • EuGH, 30.01.1992 - 363/88

    Finsider u.a. / Kommission

  • EuGH, 17.02.2011 - C-251/09

    Kommission / Zypern

  • EuG, 14.02.2006 - T-376/05

    TEA-CEGOS u.a. / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches …

  • EuG, 21.05.2008 - T-495/04

    Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches …

  • EuG, 16.09.2013 - T-402/06

    Spanien / Kommission - Kohäsionsfonds - Verordnung (EG) Nr. 1164/94 - Im Gebiet …

  • EuG, 25.10.2012 - T-216/09

    Astrim SpA und Elyo Italia Srl gegen Europäische Kommission. - Öffentliche …

  • EuG, 02.09.2026 - T-430/25

    Außervertragliche Haftung - Öffentliches Gesundheitswesen - Rechtsrahmen der …

    Rn. 68 Die bloße Feststellung, dass der Schaden, der sich aus dem vom Kläger behaupteten entgangenen Gewinn ergibt, mangels einer abschließenden Entscheidung der Kommission zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht tatsächlich und sicher, sondern hypothetisch ist, genügt indessen für die Feststellung, dass dieser Schaden nicht ersatzfähig ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 2009, Transports Schiocche - Excursions/Kommission, C-335/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:372, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 28. Januar 2016, Agriconsulting Europe/Kommission, T-570/13, EU:T:2016:40, Rn. 91).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-198/16

    Agriconsulting Europe/ Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Agriconsulting Europe SA (im Folgenden: Agriconsulting) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 28. Januar 2016, Agriconsulting Europe/Kommission (T-570/13, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:40), mit dem ihre Klage auf Verurteilung der Europäischen Union zum Ersatz des Schadens, der ihr aufgrund von Unregelmäßigkeiten der Europäischen Kommission im Rahmen der Ausschreibung "Aufbau eines Netzwerks für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft 'Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit'" (AGRI-2012-PEI-01) entstanden sein soll, abgewiesen wurde.
  • EuG, 29.10.2025 - T-750/22

    UniSystems Luxembourg und Unisystems systimata pliroforikis/ ESMA

    De plus, en vue d'assurer une saine concurrence, le pouvoir adjudicateur peut, dans le cadre de cette appréciation, tenir compte de tous les éléments pertinents au regard de la prestation en cause (voir, en ce sens, arrêt du 28 janvier 2016, Agriconsulting Europe/Commission, T-570/13, EU:T:2016:40, point 55 et jurisprudence citée).

    Rn. 76 De plus, il a déjà été jugé que le large pouvoir d'appréciation reconnu à l'autorité adjudicatrice pour évaluer les offres qui lui sont soumises impliquait que l'éventuelle irrégularité d'un aspect mineur ou isolé de l'offre qui n'était pas susceptible d'entacher la cohérence du prix global proposé et, partant, l'offre dans son ensemble, ne saurait à elle seule caractériser l'existence d'une erreur manifeste d'appréciation qu'aurait commise le pouvoir adjudicateur en retenant cette offre (voir, en ce sens, arrêt du 28 janvier 2016, Agriconsulting Europe/Commission, T-570/13, EU:T:2016:40, point 60).

  • EuG, 04.07.2017 - T-392/15

    European Dynamics Luxembourg u. a./ Eisenbahnagentur der Europäischen Union - …

    Nach der Rechtsprechung ist jedoch die Frage, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, im Verhältnis zu den Einzelposten des Angebots und zur betreffenden Leistung zu beurteilen (Urteil vom 28. Januar 2016, Agriconsulting Europe/Kommission, T-570/13, EU:T:2016:40, Rn. 55).
  • EuG, 10.09.2019 - T-741/17

    Trasys International und Axianseu - Digital Solutions/ EASA - Öffentliche …

    Nach der Rechtsprechung ist jedoch die Frage, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, in Anbetracht der Einzelposten des Angebots und der betreffenden Leistung zu beurteilen (Urteil vom 28. Januar 2016, Agriconsulting Europe/Kommission, T-570/13, EU:T:2016:40, Rn. 55).
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