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Rechtsprechung
   EuG, 14.02.2012 - T-59/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,767
EuG, 14.02.2012 - T-59/09 (https://dejure.org/2012,767)
EuG, Entscheidung vom 14.02.2012 - T-59/09 (https://dejure.org/2012,767)
EuG, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - T-59/09 (https://dejure.org/2012,767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001- Dokumente, die sich auf ein eingestelltes Vertragsverletzungsverfahren beziehen - Von einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Gewährung des Zugangs - Vorherige Zustimmung des Mitgliedstaats

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001- Dokumente, die sich auf ein eingestelltes Vertragsverletzungsverfahren beziehen - Von einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Gewährung des Zugangs - Vorherige Zustimmung des Mitgliedstaats

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001- Dokumente, die sich auf ein eingestelltes Vertragsverletzungsverfahren beziehen - Von einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Gewährung des Zugangs - Vorherige Zustimmung des Mitgliedstaats“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung SG.E.3/RG/mbp D(2008) 10067 der Kommission vom 5. Dezember 2008, mit der Bürgern entgegen dem Widerspruch Deutschlands Zugang zu bestimmten, von deutschen Behörden im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens übermittelten Dokumenten ...

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (15)

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN …

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-59/09
    Rn. 73 Hierzu ist festzustellen, dass die in Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehene Ausnahme nach der Rechtsprechung nicht die Untersuchungstätigkeiten als solche schützen soll, sondern deren Zweck, der im Fall eines Vertragsverletzungsverfahrens darin besteht, den betreffenden Mitgliedstaat dazu zu bewegen, das Gemeinschaftsrecht zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. September 2007, API/Kommission, T-36/04, Slg. 2007, II-3201, Randnrn. 127 und 133, sowie Bavarian Lager, oben in Randnr. 8 angeführt, Randnr. 149).

    Rn. 75 Um die Anwendung der in Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahme zu rechtfertigen, muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Freigabe der betreffenden Dokumente den Schutz des Zwecks der Untersuchungstätigkeiten der Kommission bezüglich der fraglichen Vertragsverletzungen tatsächlich beeinträchtigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Franchet und Byk, oben in Randnr. 8 angeführt, Randnrn. 105 und 109, sowie API/Kommission, oben in Randnr. 73 angeführt, Randnr. 127).

  • EuG, 11.12.2001 - T-191/99

    Petrie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-59/09
    Die Bundesrepublik Deutschland verweist hierzu auf die Urteile des Gerichts vom 11. Dezember 2001, Petrie u. a./Kommission (T-191/99, Slg. 2001, II-3677, Randnrn. 68 und 69), und vom 14. Oktober 1999, Bavarian Lager/Kommission (T-309/97, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 46).

    Die Bundesrepublik Deutschland kann sich daher nicht auf die Urteile Petrie u. a./Kommission und Bavarian Lager/Kommission (oben in Randnr. 71 angeführt) berufen, denn diese Urteile betreffen Fälle, in denen das Vertragsverletzungsverfahren zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung entweder bei der Verwaltung oder vor den Gerichten noch in Gang war.

  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-59/09
    Rn. 63 Sodann ist mit der Kommission darauf hinzuweisen, dass die Gründungsverträge der Union im Unterschied zu gewöhnlichen internationalen Verträgen eine über eigene Organe verfügende neue Rechtsordnung geschaffen haben, zu deren Gunsten die Staaten in immer weiteren Bereichen ihre Souveränitätsrechte eingeschränkt haben und deren Rechtssubjekte nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch deren Bürger sind (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Februar 1963, Van Gend & Loos, 26/62, Slg. 1963, 3, 5 f., und Gutachten des Gerichtshofs 1/91 vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 21).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-59/09
    Rn. 52 Anders als die Bundesrepublik Deutschland in entsprechender Heranziehung der im Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a. (283/81, Slg. 1982, 3415, Randnr. 13), festgelegten Kriterien hilfsweise vorträgt, kann dabei nicht davon ausgegangen werden, dass eine Prüfung des Organs nur dann erfolgen darf, wenn die streitige Fallkonstellation bereits zu einem Urteil des Unionsrichters in einer gleich gelagerten oder ähnlichen Rechtssache geführt hat oder wenn die richtige Anwendung des Rechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt.
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-59/09
    Die Begriffe des nationalen Rechts und die des Unionsrechts können nämlich miteinander übereinstimmen, einander ergänzen oder auch der gegenseitigen Bezugnahme dienen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 27, und Schweden/Kommission, oben in Randnr. 6 angeführt, Randnr. 84).
  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der …

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-59/09
    Rn. 63 Sodann ist mit der Kommission darauf hinzuweisen, dass die Gründungsverträge der Union im Unterschied zu gewöhnlichen internationalen Verträgen eine über eigene Organe verfügende neue Rechtsordnung geschaffen haben, zu deren Gunsten die Staaten in immer weiteren Bereichen ihre Souveränitätsrechte eingeschränkt haben und deren Rechtssubjekte nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch deren Bürger sind (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Februar 1963, Van Gend & Loos, 26/62, Slg. 1963, 3, 5 f., und Gutachten des Gerichtshofs 1/91 vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 21).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES …

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-59/09
    Dabei kann sich das Organ gegebenenfalls auf allgemeine Vermutungen stützen, die für bestimmte Kategorien von Dokumenten gelten, da für Anträge auf Verbreitung von Dokumenten gleicher Art vergleichbare allgemeine Erwägungen gelten können (Urteile des Gerichtshofs vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg. 2008, I-4723, Randnrn.
  • EuGH, 29.06.2010 - C-139/07

    Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur …

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR …

  • EuG, 14.10.1999 - T-309/97

    Bavarian Lager / Kommission

  • EuG, 13.09.2000 - T-20/99

    Denkavit Nederland / Kommission

  • EuG, 08.11.2007 - T-194/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE KOMMISSION ES …

  • EuG, 05.04.2017 - T-344/15

    Frankreich/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

    Rn. 46 Schließlich hat das Gericht im Urteil vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission (T-59/09, EU:T:2012:75), entschieden, dass die Prüfung durch das Organ nicht darin besteht, zu klären, ob die vom betreffenden Mitgliedstaat vorgetragene Begründung ohne jeden möglichen Zweifel fehlerhaft ist, sondern darin, zu klären, ob die von dem Mitgliedstaat für seinen Widerspruch vorgetragenen Gründe in Anbetracht der Umstände des Einzelfalls und der anwendbaren Rechtsvorschriften auf den ersten Blick geeignet sind, eine solche Verweigerung zu rechtfertigen, und ob sie es folglich diesem Organ ermöglichen, die ihm durch Art. 8 der Verordnung Nr. 1049/2001 übertragene Verantwortung wahrzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, EU:T:2012:75, Rn. 52 und 53, …und Beschluss vom 27. März 2014, Ecologistas en Acción/Kommission, T-603/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:182, Rn. 46).

    Bevor es den Zugang zu einem Dokument, das aus einem Mitgliedstaat stammt, verweigert, muss es deshalb prüfen, ob dieser Mitgliedstaat seinen Widerspruch auf die materiellen Ausnahmen des Art. 4 Abs. 1 bis 3 der Verordnung Nr. 1049/2001 gestützt und ob er seinen Standpunkt in Bezug auf diese Ausnahmen ordnungsgemäß begründet hat (Urteil vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, EU:T:2012:75, Rn. 54, vgl. ebenfalls in diesem Sinne Beschluss vom 27. März 2014, Ecologistas en Acción/Kommission, T-603/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:182, Rn. 43).

    Rn. 48 Diese Prüfung muss im Rahmen des loyalen Dialogs erfolgen, der den in Art. 4 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Entscheidungsprozess charakterisiert, wobei das Organ dem Mitgliedstaat ermöglichen muss, seine Gründe so gut wie möglich darzustellen oder sie zu überdenken, damit sie prima facie als vertretbar angesehen werden können (Urteil vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, EU:T:2012:75, Rn. 55).

    Rn. 49 Diese Prüfung ist zudem unter angemessener Berücksichtigung des Grundsatzes durchzuführen, wonach die in Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 aufgezählten Ausnahmen vom Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten der Organe angesichts der mit der Verordnung verfolgten Ziele, insbesondere des in deren zweitem Erwägungsgrund genannten Umstands, dass dieses Recht mit dem demokratischem Charakter der Unionsorgane zusammenhängt, und des im vierten Erwägungsgrund und in Art. 1 genannten Zwecks der Verordnung, der Öffentlichkeit größtmöglichen Zugang zu verschaffen, eng auszulegen und anzuwenden sind (Urteil vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, EU:T:2012:75, Rn. 56).

    Rn. 50 Im vorliegenden Fall macht die Französische Republik geltend, die Argumentation im Urteil vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission (T-59/09, EU:T:2012:75), sei durch das Urteil vom 21. Juni 2012, 1FAW/Kommission (C-135/11 P, EU:C:2012:376), und das Urteil vom 25. September 2014, Spirlea/Kommission (T-669/11, EU:T:2014:814), in Frage gestellt worden.

    Rn. 57 Entgegen der Auffassung der Französischen Republik kann also nicht angenommen werden, dass das Gericht im Urteil vom 25. September 2014, Spirlea/Kommission (T-669/11, EU:T:2014:814), seinen im Urteil vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission (T-59/09, EU:T:2012:75), gewählten Ansatz aufgegeben hat.

    Rn. 83 Zum anderen dient die in dieser Vorschrift geregelte Ausnahme nicht dem Schutz der Untersuchungstätigkeiten als solcher, sondern dem Schutz des Zwecks dieser Tätigkeiten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, EU:T:2006:190, Rn. 105 und 109, und vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, EU:T:2012:75, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15

    Umweltinformation; Informationszugang; Europäische Kommission; …

    Dieser Begriff der internationalen Beziehungen umfasst nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichts nicht die Kommunikation zwischen einem Mitgliedstaat und der Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, weil andernfalls entgegen dem Zweck der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ein Großteil der in den Tätigkeitsbereichen der Union verwendeten Dokumente dem Informationszugang der Öffentlichkeit entzogen würde (EuG, Urteil vom 14. Februar 2012 - T-59/09 [ECLI:EU:T:2012:75], Deutschland/Kommission - Rn. 64 f.).

    Der Begriff der internationalen Beziehungen ist, soweit er sich in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Spiegelstrich 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 findet, ein Begriff des Unionsrechts, der unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs, in dem er steht, ausgelegt werden muss; seine Bedeutung kann folglich nicht davon abhängen, welchen Inhalt er nach mitgliedstaatlichen Bestimmungen und den ihnen zugrunde liegenden Regelungen hat (EuG, Urteil vom 14. Februar 2012 - T-59/09 - Rn. 62).

    Die Begriffe des nationalen Rechts und die des Unionsrechts können nämlich miteinander übereinstimmen, einander ergänzen oder auch der gegenseitigen Bezugnahme dienen (EuG, Urteil vom 14. Februar 2012 - T-59/09 - Rn. 67).

    Rn. 26 Im Übrigen kann hier an der Auslegung des Unionsrechts kein Zweifel bestehen, weil - wie bereits dargelegt - der Begriff der internationalen Beziehungen im nationalen Recht unabhängig von dem gleichlautenden Begriff in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 zu verstehen ist (vgl. dazu auch tho Pesch, EuZW 2012, 51 ) und Raum für gegenseitige Ergänzung zum Schutz eines öffentlichen Interesses lässt (EuG, Urteil vom 14. Februar 2012 - T-59/09 - Rn. 62 und 67).

  • EuG, 17.07.2024 - T-689/21

    Auken u.a. ./. Kommission - Zugang zu Dokumenten über den Kauf von Vakzinen durch …

    Rn. 196 Zum Ermessen der Unionsorgane bei der Behandlung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten Dritter ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1049/2001, die vorbehaltlich der in ihr vorgesehenen Ausnahmen ein Recht auf Zugang zu allen im Besitz eines Organs befindlichen Dokumenten vorsehen, von dem Organ, an das der Antrag auf Zugang gerichtet ist, tatsächlich umgesetzt werden müssen (Urteil vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, EU:T:2012:75, Rn. 48).

    Müsste das Organ im Fall von Dokumenten Dritter automatisch der vom betroffenen Dritten angeführten Begründung folgen, wäre es gezwungen, gegenüber der Person, die den Antrag auf Zugang gestellt hat, und gegebenenfalls vor den Kontrollinstanzen Positionen zu vertreten, die es selbst nicht für vertretbar hält (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, EU:T:2012:75, Rn. 47).

  • EuG, 27.02.2015 - T-188/12

    Die Kommission darf den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten im Rahmen …

    Das Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Parlaments, des Rates und der Kommission umfasst somit nicht nur die von diesen Organen erstellten Dokumente, sondern auch die Dokumente, die sie von Dritten erhalten haben, zu denen - wie Art. 3 Buchst. b der Verordnung ausdrücklich klarstellt - auch die Mitgliedstaaten zählen (…Urteile Schweden/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:C:2007:802, Rn. 55, und vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, Slg, EU:T:2012:75, Rn. 27).

    Nach der Rechtsprechung eröffnet diese Bestimmung dem Mitgliedstaat die Möglichkeit, sich an der Entscheidung zu beteiligen, die das Organ zu erlassen hat, und sieht zu diesem Zweck einen Entscheidungsprozess vor, damit festgestellt werden kann, ob die in Art. 4 Abs. 1 bis 3 aufgezählten materiellen Ausnahmen der Gewährung des Zugangs zu dem betreffenden Dokument entgegenstehen (Urteil Deutschland/Kommission, oben in Rn. 40 angeführt, Slg, EU:T:2012:75, Rn. 31;… vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil Schweden/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:C:2007:802, Rn. 76, 81, 83 und 93).

    Rn. 110 Was zum anderen eine etwaige Verpflichtung, einen Antrag bei dem Mitgliedstaat, der Urheber der in Rede stehenden Schriftsätze ist, zu stellen, betrifft, ist festzustellen, dass der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass der Verordnung Nr. 1049/2001 die Urheberregel abgeschafft hat, nach der der Antrag auf Zugang zu einem Dokument, wenn es sich im Besitz eines Organs befand und sein Urheber ein Dritter war, direkt an den Urheber dieses Dokuments zu richten war (Urteile Schweden/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:C:2007:802, Rn. 56, und Deutschland/Kommission, oben in Rn. 40 angeführt, EU:T:2012:75, Rn. 28), was die Kommission im Übrigen nicht bestreitet.

  • EuG, 11.12.2014 - T-476/12

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung …

    Rn. 46 Außerdem geht aus dem zehnten Erwägungsgrund und aus Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1049/2001 klar hervor, dass alle Dokumente, die sich im Besitz eines Organs befinden, in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, auch die Dokumente, die von einem Mitgliedstaat stammen, so dass der Zugang zu solchen Dokumenten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der Verordnung richtet, insbesondere denjenigen, die materielle Ausnahmen vom Zugangsrecht vorsehen (…Urteil Schweden/Kommission, Rn. 67;… Urteile des Gerichts vom 17. September 2003, Messina/Kommission, T-76/02, Slg. 2003, II-3203, Rn. 38, und vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 27 und 29).

    Nach der Rechtsprechung eröffnet diese Vorschrift dem Mitgliedstaat somit die Möglichkeit, sich an der Entscheidung zu beteiligen, die das Organ zu erlassen hat, und sieht zu diesem Zweck einen Entscheidungsprozess vor, damit festgestellt werden kann, ob die in Art. 4 Abs. 1 bis 3 aufgezählten materiellen Ausnahmen der Gewährung des Zugangs zu dem betreffenden Dokument entgegenstehen (Urteil Deutschland/Kommission, Rn. 31;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil Schweden/Kommission, Rn. 76, 81, 83 und 93).

    Rn. 124 Der betreffende Mitgliedstaat, der nach dem loyalen Dialog mit dem Organ der Verbreitung des fraglichen Dokuments widerspricht, muss diesen Widerspruch nämlich anhand dieser Ausnahmen begründen (…Urteil Schweden/Kommission, Rn. 87; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Deutschland/Kommission, Rn. 70).

  • EuG, 01.09.2015 - T-344/15

    Frankreich/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zugang zu Dokumenten der …

    Rn. 31 Es ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in seinem Urteil vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission (T-59/09, Slg, EU:T:2012:75, Rn. 51 bis 53 und 57), auf das sich die Kommission beruft, festgestellt hat, dass die Prüfung des Organs darin besteht, dass geklärt wird, ob die vom Mitgliedstaat für seinen Widerspruch gegen die Verbreitung des angeforderten Dokuments angeführten Gründe eine solche Ablehnung auf den ersten Blick rechtfertigen, um sich zu vergewissern, dass diese Gründe nicht einer Grundlage entbehren.

    Rn. 33 Die Kommission stützte den angefochtenen Beschluss somit ganz offensichtlich auf das Urteil Deutschland/Kommission (oben in Rn. 31 angeführt, EU:T:2012:75).

    Rn. 35 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Urteil Deutschland/Kommission (oben in Rn. 31 angeführt, EU:T:2012:75) zwar Rechtskraft erlangt hat, jedoch älter ist als das Urteil IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds/Kommission (…oben in Rn. 30 angeführt, EU:C:2012:376).

  • EuG, 14.07.2021 - T-185/19

    Public.Resource.Org und Right to Know/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - …

    Müsste das Organ im Fall von Dokumenten Dritter automatisch der vom betroffenen Dritten angeführten Begründung folgen, wäre es gezwungen, gegenüber der Person, die den Antrag auf Zugang gestellt hat, und gegebenenfalls vor den Kontrollinstanzen Positionen zu vertreten, die es selbst nicht für vertretbar hält (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, EU:T:2012:75, Rn. 47).
  • EuG, 25.09.2014 - T-306/12

    Spirlea / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

    Es handelt sich insbesondere um die vorerwähnten Urteile Petrie u. a./Kommission, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, vom 14. November 2013, LPN/Kommission, Kommission/Éditions Odile Jacob und Kommission/Agrofert Holding sowie die Urteile des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission (C-64/05 P, Slg. 2007, I-11389), und des Gerichts vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission (T-59/09).
  • EuG, 13.09.2013 - T-111/11

    ClientEarth / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

    Rn. 97 Ohne jeglichen Anhaltspunkt dafür kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Übereinkommen von Aarhus den Unionsgesetzgeber daran hindert, in Umweltangelegenheiten eine Ausnahme vom Grundsatz des Zugangs zu den Dokumenten der Organe vorzusehen, wenn die Dokumente ein Vertragsverletzungsverfahren betreffen, das zu den konstitutionellen Mechanismen des Unionsrechts, wie sie in den Verträgen vorgesehen sind, gehört (Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, Randnrn.
  • EuG, 16.04.2015 - T-402/12

    Schlyter / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

    Rn. 84 Hilfsweise ist festzustellen, dass die in Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehene Ausnahme, selbst wenn die von der Kommission im Rahmen des Verfahrens nach der Richtlinie 98/34 abgegebene ausführliche Stellungnahme Teil einer Untersuchungstätigkeit im Sinne dieser Vorschrift wäre, nicht die Untersuchungstätigkeiten als solche schützen soll, sondern deren Zweck (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, Slg, EU:T:2006:190, Rn. 52, und vom 14. Februar 2012, Deutschland/Kommission, T-59/09, Slg, EU:T:2012:75, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.11.2020 - T-166/19

    Bronckers/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

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