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   EuG, 05.06.2001 - T-6/99   

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EuG, 05.06.2001 - T-6/99 (https://dejure.org/2001,3240)
EuG, Entscheidung vom 05.06.2001 - T-6/99 (https://dejure.org/2001,3240)
EuG, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - T-6/99 (https://dejure.org/2001,3240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EGKS-Vertrag - Staatliche Beihilfen - Investitionsbeihilfen - Betriebsbeihilfen - Anwendungsbereich des EGKS-Vertrags - Grundsatz des Vertrauensschutzes

  • Europäischer Gerichtshof

    ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag, Artikel 4 Buchstabe c und 80
    1. EGKS - Anwendungsbereich des Vertrages - Vorschriften über staatliche Beihilfen - Anwendung auf sämtliche Tätigkeiten eines Stahlunternehmens - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag - Staatliche Beihilfen - Investitionsbeihilfen - Betriebsbeihilfen - Anwendungsbereich des EGKS-Vertrags - Grundsatz des Vertrauensschutzes.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rüge der fehlerhaften Anwendung des EGKS-Vertrags und der unzulässigen Änderung des primären Gemeinschaftsrechts; Einführung gemeinschaftlicher Vorschriften über Beihilfen an die Eisen- und Stahlindustrie und mit dem Gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl; Beihilferecht ...

  • Judicialis

    Entscheidung 1999/580/EGKS Art. 1 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 11. November 1998 über Beihilfen Deutschlands zugunsten der ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.06.2001 - T-6/99
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit des betroffenen Gemeinschaftsrechtsakts im Rahmen einer Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 33 EGKS-Vertrag nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen ist, die bei Erlass des Rechtsakts bestanden (entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81).

    Die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, sind daher nur anhand der Informationen zu prüfen, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 33; Urteil British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Randnr. 81).

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus EuG, 05.06.2001 - T-6/99
    9 bis 11, und Schlussanträge des Generalanwalts VerLoren van Themaat in dieser Rechtssache, Slg. 1985, 3508, Nr. 3.1; vgl. auch in diesem Sinne Gutachten des Gerichtshofes 1/94 vom 15. November 1994 [Slg. 1994, I-5267] über die Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluss völkerrechtlicher Abkommen auf dem Gebiet der Dienstleistungen und des Schutzes des geistigen Eigentums, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.06.2001 - T-6/99
    Die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, sind daher nur anhand der Informationen zu prüfen, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 33; Urteil British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Randnr. 81).
  • EuGH, 24.10.1985 - 239/84

    Gerlach / Minister van Economische Zaken

    Auszug aus EuG, 05.06.2001 - T-6/99
    Da der Rat von dieser Vorschrift keinen Gebrauch gemacht hat, um kaltgerichteten Walzdraht in diese Anlage aufzunehmen, kann man diese nicht als das genannte Produkt mit umfassend verstehen, ohne sich darüber hinwegzusetzen, dass der EGKS-Vertrag gemäß Artikel 232 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 305 Absatz 1 EG) eine Lex specialis darstellt, die vom EG-Vertrag als Lex generalis abweicht (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1985 in der Rechtssache 239/84, Gerlach, Slg. 1985, 3507, Randnrn.
  • EuGH, 24.02.1987 - 304/85

    Falck / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.06.2001 - T-6/99
    Die Kommission weist ergänzend darauf hin, dass sie nicht nachträglich das Wesen der betroffenen Beihilfen verändernde Angaben akzeptieren könne (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 304/85, Falck/Kommission, Slg. 1987, 871, Randnr. 16, und die zitierte Rechtsprechung).Dies erkläre, warum sie sich im vorliegenden Fall an die ihr ursprünglich von Deutschland übermittelten Angaben gehalten und die Beihilfen als Investitionsbeihilfen genehmigt habe.
  • EuGH, 14.10.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

    Auszug aus EuG, 05.06.2001 - T-6/99
    Die Kommission ist jedoch verpflichtet, dieses Verfahren sorgfältig und unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes durchzuführen, der zu den tragenden Grundsätzen der Gemeinschaft zählt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97 P, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1999, I-6983, Randnr. 52) und im vorliegenden Zusammenhang die Berücksichtigung des berechtigten Vertrauens in Bezug auf das Verfahren verlangt, das die Ausführungen in der Entscheidung des Organs, das Prüfverfahren hinsichtlich der streitigen Beihilfen zu eröffnen, bei den Betroffenen erwecken konnten.
  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    ADT Projekt / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.06.2001 - T-6/99
    Die Aufgabe, die von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 18. Februar 1998 vorgesehene Untersuchung durchzuführen, fällt nicht dem Gericht zu, das eine solche Untersuchung nicht vornehmen kann, ohne in die Kompetenzen des betroffenen Gemeinschaftsorgans einzugreifen (u. a. Urteil des Gerichts vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache T-145/98, ADT Projekt/Kommission, Slg. 2000, II-387, Randnr. 83).
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.06.2001 - T-6/99
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit des betroffenen Gemeinschaftsrechtsakts im Rahmen einer Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 33 EGKS-Vertrag nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen ist, die bei Erlass des Rechtsakts bestanden (entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-241/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.06.2001 - T-6/99
    Die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, sind daher nur anhand der Informationen zu prüfen, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 33; Urteil British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Randnr. 81).
  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.06.2001 - T-6/99
    Diese Dokumente und die damit verbundenen Tatsachenbehauptungen müssten daher als irrelevant für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung angesehen werden (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 55, und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.03.1999 - T-37/97

    Forges de Clabecq / Kommission

  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

  • EuGH, 15.12.1987 - 328/85

    Deutsche Babcock / Hauptzollamt Lübeck-Ost

  • EuGH, 17.12.1959 - 23/59

    Acciaieria Ferriera di Roma (F.E.R.A.M.) gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 06.07.1971 - 59/70

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 21.01.1999 - T-129/95

    STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • EuGH, 17.12.1959 - 14/59

    Société des fonderies de Pont-à-Mousson gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuG, 24.10.1997 - T-243/94

    British Steel / Kommission

  • EuG, 24.10.1997 - T-244/94

    Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission

  • EuGH, 28.04.1993 - C-364/90

    Italien / Kommission

  • EuGH, 02.05.1996 - C-18/94

    Hopkins u.a.

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Soweit sich die Verfahrensbeteiligten auf Informationen beziehen, die zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verordnung nicht verfügbar waren, ist außerdem daran zu erinnern, dass die Beurteilung durch die Gemeinschaftsorgane nur dann in Frage gestellt werden kann, wenn sie im Hinblick auf die tatsächlichen und rechtlichen Erkenntnisse, über die die Gemeinschaftsorgane zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung verfügten, irrig erscheint (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes Wuidart u. a., zitiert oben in Randnr. 166, Randnr. 14, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 43, Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2001 in der Rechtssache T-6/99, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, Slg. 2001, II-1523, Randnr. 93 und dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-106/09

    Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der

    Hierzu verweisen die Kläger im ersten Rechtszug u. a. auf Randnr. 126 des Urteils des Gerichts vom 5. Juni 2001, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission (T-6/99, Slg. 2001, II-1523), und Randnr. 88 des Urteils des Gerichts vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission (T-176/01, Slg. 2004, II-3931).
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Nach dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung müsse die Kommission einen Fall sorgfältig und unparteiisch anhand des Sachstands zu dem Zeitpunkt prüfen, zu dem sie ihre Entscheidung erlasse (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2001 in der Rechtssache T-6/99, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, Slg. 2001, II-1523, Randnr. 93).

    75 ff., und vom 10. Mai 2001 in den Rechtssachen T-186/97, T-187/97, T-190/97 bis T-192/97, T-210/97, T-211/97, T-216/97 bis T-218/97, T-279/97, T-280/97, T-293/97 und T-147/99, Kaufring u. a./Kommission, Slg. 2001, II-1337, Randnr. 153, sowie Urteil ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, Randnrn.

    75 ff., Kaufring u. a./Kommission, Randnr. 153, und ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Dieser Plan stimme nicht mit dem Umstrukturierungsvorhaben der Klägerin zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung am 12. Juni 2001 überein, auf den es im vorliegenden Fall ankomme (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2001 in der Rechtssache T-6/99, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, Slg. 2001, II-1523, Randnr. 93).

    Die Kommission müsse daher aus eigener Initiative alle erforderlichen Gesichtspunkte prüfen und insbesondere von den Beihilfeempfängern Informationen einholen, um in voller Kenntnis der am Tag des Erlasses ihrer Entscheidung relevanten Tatsachen zu entscheiden (Urteil ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, Randnrn. 93, 126, 128 und 130).

  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

    Nichts anderes ergibt sich aus Randnr. 189 des Urteils des Gerichts vom 5. Juni 2001, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission (T-6/99, Slg. 2001, II-1523), auf das sich die Region Sardinien beruft.

    Genau aus diesem Grund ist das Gericht davon ausgegangen, dass der Grundsatz des Schutzes berechtigten Vertrauens einer Rückforderung der betreffenden Beihilfen bei den Begünstigten entgegenstand, obwohl die Kommission später aufgrund neuer Informationen die Unvereinbarkeit der Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hatte (Urteil ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, Randnrn. 188 und 189).

  • EuG, 15.11.2018 - T-207/10

    Das Gericht bestätigt die Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit denen die

    Daher geht aus den Urteilen, in denen der Vertrauensschutz bejaht wurde, hervor, dass der Gerichtshof und das Gericht sich auf die bloße Erwähnung des Fehlens eines zwingenden öffentlichen Interesses - wie die Erwähnung in der angefochtenen Entscheidung - beschränkt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 1997, de Compte/Parlament, C-90/95 P, EU:C:1997:198, Rn. 39) oder ein solches Interesse überhaupt nicht angesprochen haben, da diese Voraussetzung von den Parteien nicht in Abrede gestellt worden war (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 1987, RSV/Kommission, 223/85, EU:C:1987:502, Rn. 13 bis 17, und vom 5. Juni 2001, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, T-6/99, EU:T:2001:145, Rn. 188 bis 191).

    Vielmehr geht aus dem von der Kommission in der Gegenerwiderung angeführten Urteil vom 5. Juni 2001, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission (T-6/99, EU:T:2001:145), hervor, dass das Gericht, wenn auch in Bezug auf andere Umstände als die des vorliegenden Falles, zumindest grundsätzlich bejaht hat, dass ein berechtigtes Vertrauen auch für Vorgänge gelten kann, die vor der dieses Vertrauen begründenden Handlung vorgenommen wurden.

  • EuG, 01.07.2009 - T-24/07

    ThyssenKrupp Stainless / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse

    25 bis 27, und Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2001, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, T-6/99, Slg. 2001, II-1523, Randnr. 102).
  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Drittens ist, soweit sich die Verfahrensbeteiligten auf Informationen beziehen, die zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verordnung nicht verfügbar waren, daran zu erinnern, dass die Beurteilung durch die Gemeinschaftsorgane nur dann in Frage gestellt werden kann, wenn sie im Hinblick auf die tatsächlichen und rechtlichen Erkenntnisse, über die die Gemeinschaftsorgane zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung verfügten oder hätten verfügen müssen, irrig erscheint (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes Wuidart u. a., zitiert oben in Randnr. 177, Randnr. 14, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 43, Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2001 in der Rechtssache T-6/99, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, Slg. 2001, II-1523, Randnr. 93 und dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.01.2013 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlindustrie - Steuerliche

    Der Umstand, dass ein Unternehmen wie im vorliegenden Fall Produktionstätigkeiten auf dem Gebiet von Stahl ausübt, bedeutet jedoch nicht, dass alle seine Tätigkeiten als dem EGKS-Vertrag unterliegende Tätigkeiten betrachtet werden müssen (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2001, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, T-6/99, Slg. 2001, II-1523, Randnr. 60).

    Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn "die Organisation der Tätigkeiten der Klägerin nicht ausreichend Gewähr dafür bietet, dass eine Zweckentfremdung der streitigen Investitionsbeihilfen zugunsten ihrer dem EGKS-Vertrag unterliegenden Produktionstätigkeiten und somit eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem dem EGKS-Vertrag unterliegenden Markt ausgeschlossen werden kann" (Urteil ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, oben in Randnr. 77 angeführt, Randnr. 74).

  • EuG, 25.10.2007 - T-27/03

    SP / Kommission - Kartelle - Hersteller von Bewehrungsrundstahl - Entscheidung,

    Sie verweist zu diesem Zweck auf Art. 305 Abs. 1 EG und die Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofs vom 24. Oktober 1985, Gerlach, 239/84, Slg. 1985, 3507, Randnrn. 9 bis 11, Gutachten des Gerichtshofs 1/94 vom 15. November 1994, Slg. 1994, I-5267, Randnrn. 25 bis 27, Schlussanträge von Generalanwalt Van Gerven in der Rechtssache C-128/92 zum Urteil des Gerichtshofs vom 13. April 1994, Banks, Slg. 1994, I-1209, I-1212, Nr. 8, sowie Urteile des Gerichts vom 5. Juni 2001, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, T-6/99, Slg. 2001, II-1523, Randnr. 102, und vom 8. Juli 2003, Verband der freien Rohrwerke u. a./Kommission, T-374/00, Slg. 2003, II-2275, Randnr. 68).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der EGKS-Vertrag nach Art. 305 Abs. 1 EG eine lex specialis darstellte, die vom EG-Vertrag als lex generalis abwich (Schlussanträge von Generalanwalt M. Van Gerven in der Rechtssache Banks, oben in Randnr. 57 angeführt, Nr. 8, sowie Urteile ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 102, und Verband der freien Rohrwerke u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 68).

  • EuG, 18.11.2004 - T-176/01

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 01.07.2004 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 25.10.2007 - T-79/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-46/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-334/99

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 25.10.2007 - T-80/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-98/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-58/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-97/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission - Staatliche Beihilfen - Herstellung von

  • EuG, 12.09.2007 - T-25/04

    González y Díez / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen zur Deckung

  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-408/04

    Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Allgemeine

  • EuG, 06.10.2009 - T-8/06

    FAB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen -

  • EuG, 06.05.2009 - T-122/04

    Outokumpu und Luvata / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 12.05.2011 - T-279/08

    Communauté d'Agglomération du Douaisis / Kommission

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