Rechtsprechung
| EuG, 13.09.2018 - T-715/14, T-732/14, T-734/14, T-735/14, T-737/14, T-739/14, T-798/14, T-799/14 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
NK Rosneft u.a./ Rat
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Auswärtige Beziehungen - Das Gericht der EU bestätigt die vom Rat im Zuge der Ukraine-Krise gegenüber mehreren russischen Banken sowie Erdöl- und Erdgasunternehmen erlassenen restriktiven Maßnahmen
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
NK Rosneft u.a./ Rat
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
NK Rosneft u.a./ Rat
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Verteidigungsrechte und Recht auf effektiven gerichtlichen ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EuG bestätigt während Ukraine-Krise ausgesprochene Sanktionen gegen russische Unternehmen - EuG bestätigt während Ukraine-Krise ausgesprochene Sanktionen gegen russische Unternehmen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rosneft u.a. / Rat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 13.09.2018 - T-715/14, T-732/14, T-734/14, T-735/14, T-737/14, T-739/14, T-798/14, T-799/14
- EuGH, 17.09.2020 - C-732/18
Wird zitiert von ... (22)
- EuG, 15.11.2023 - T-193/22
OT/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Im Hinblick auf den Wortlaut dieses Kriteriums ist festzustellen, dass die erfassten Personen aufgrund ihrer Bedeutung in dem Sektor, in dem sie tätig sind, und der Bedeutung, die dieser Sektor für die russische Wirtschaft hat, als führend betrachtet werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 157).Rn. 49 Was darüber hinaus das unter Buchst. g genannte Kriterium angeht, besteht entgegen der Behauptung des Klägers ein logischer Zusammenhang einerseits zwischen der Ausrichtung auf führende Geschäftsleute in Wirtschaftssektoren, die aufgrund ihrer Bedeutung für die russische Wirtschaft eine wesentliche Einnahmequelle für die Regierung darstellen, und andererseits dem im vorliegenden Fall verfolgten Ziel der restriktiven Maßnahmen, das darin besteht, den Druck auf die Russische Föderation zu erhöhen und die Kosten für ihre Handlungen zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine in die Höhe zu treiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 157 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 139 In dieser Hinsicht besteht, wie bereits erwähnt (…siehe oben, Rn. 49), ein logischer Zusammenhang einerseits zwischen der Ausrichtung auf führende Geschäftsleute in Wirtschaftssektoren, die eine wesentliche Einnahmequelle für die Regierung darstellen, und andererseits dem im vorliegenden Fall verfolgten Ziel der restriktiven Maßnahmen, das darin besteht, den Druck auf die Russische Föderation zu erhöhen und die Kosten für ihre Handlungen zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine in die Höhe zu treiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 157).
Rn. 143 Denn zum einen ist im Hinblick auf den Wortlaut des unter Buchst. g genannten Kriteriums, wie oben in Rn. 44 dargelegt, davon auszugehen, dass die erfassten Personen aufgrund ihrer Bedeutung in dem Sektor, in dem sie tätig sind, und in Anbetracht der Bedeutung, die dieser Sektor für die russische Wirtschaft hat, als führend betrachtet werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 157 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 144 Zum anderen besteht das Ziel der in Rede stehenden restriktiven Maßnahmen nicht darin, bestimmte Personen oder Organisationen aufgrund ihrer Verbindung zur Lage in der Ukraine oder ihrer Verbindungen zur russischen Regierung mit Sanktionen zu belegen, sondern, wie oben in Rn. 46 dargelegt, Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation zu verhängen, um den Druck auf diese zu erhöhen, die Kosten für ihre Handlungen zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine in die Höhe zu treiben und die gegen die Ukraine gerichtete Aggression schnellstmöglich zu beenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 160).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-72/15
Rosneft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und …
Rn. 29 Mit Beschluss vom 26. März 2015 hat der Präsident des Gerichts das Verfahren über die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache NK Rosneft u. a./Rat (T-715/14) gemäß Art. 54 Abs. 3 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bis zum Erlass des Urteils des Gerichtshofs in der vorliegenden Rechtssache ausgesetzt.Rn. 161 Wie sich aus den den schriftlichen Erklärungen von Rosneft und des Rates beigefügten Dokumenten ergibt, versuchte Rosneft, auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission{FN-VERWEIS:94} einen privilegierten Zugang ("privileged access") zu den Dokumenten des Rates zu erhalten, um sie im Rahmen der beim Gericht in der Rechtssache NK Rosneft u. a./Rat (T-715/14) anhängigen Nichtigkeitsklage zu verwenden.
{FN:7} - Anhängige Rechtssache NK Rosneft u. a./Rat (T-715/14).
- EuG, 20.12.2023 - T-313/22
Krieg in der Ukraine: Das Gericht der Europäischen Union weist die Klage von …
Rn. 93 In dieser Hinsicht besteht ein logischer Zusammenhang einerseits zwischen der Ausrichtung auf führende Geschäftsleute in Wirtschaftssektoren, die eine wesentliche Einnahmequelle für die russische Regierung darstellen, und andererseits dem verfolgten Ziel der betreffenden restriktiven Maßnahmen, das insbesondere darin besteht, den Druck auf die Russische Föderation zu erhöhen und die Kosten für ihre Handlungen zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine in die Höhe zu treiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 157 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 96 Denn zum einen ist im Hinblick auf den Wortlaut des unter Buchst. g genannten Kriteriums davon auszugehen, dass die erfassten Personen aufgrund ihrer Bedeutung in dem Wirtschaftssektor, in dem sie tätig sind, und in Anbetracht der Bedeutung, die dieser Sektor für die russische Wirtschaft hat, als führend betrachtet werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 157 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 142 Angesichts der Entwicklung der Lage in der Ukraine konnte der Rat, indem er auch gegen Geschäftsleute vorging, die in Wirtschaftssektoren tätig sind, die eine wesentliche Einnahmequelle für die russische Regierung darstellen, berechtigterweise erwarten, dass solche Handlungen eingestellt oder für diejenigen, die sie vornehmen, kostspieliger werden, um eine Beendigung der eklatanten Verletzung der territorialen Unversehrtheit, der Souveränität und der Unabhängigkeit der Ukraine zu fördern (vgl. entsprechend Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 157).
- EuG, 20.12.2023 - T-233/22
Durch die restriktiven Maßnahmen, die gegen Russland erlassen wurden, ist es …
Da diese Beschränkungen die russische Luftfahrtindustrie wirtschaftlich beeinträchtigen, tragen sie nämlich zu dem Ziel bei, die Kosten für die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergrabenden Handlungen Russlands zu erhöhen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 157 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 13.09.2023 - T-65/18
Das Gericht weist die Klage von Venezuela gegen die restriktiven Maßnahmen der EU …
Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung lässt sich das Recht auf Anhörung im Rahmen eines eine bestimmte Person betreffenden Verwaltungsverfahrens, das auch dann beachtet werden muss, wenn es an einer Regelung für das betreffende Verfahren fehlt, nicht auf ein Verfahren gemäß Art. 29 EUV oder Art. 215 AEUV übertragen, das wie im vorliegenden Fall zum Erlass einer Maßnahme mit allgemeiner Geltung führt (vgl. Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 133 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diese eingeschränkte Kontrolle gilt insbesondere für die Beurteilung der Zweckmäßigkeitserwägungen, auf denen solche Maßnahmen beruhen (…vgl. Urteil vom 25. Januar 2017, Almaz-Antey Air and Space Defence/Rat, T-255/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:25, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 155).
Vielmehr verleihen diese Vertragsbestimmungen dem Rat die Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsakten, die selbständige restriktive Maßnahmen enthalten, die sich von den vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen besonders empfohlenen Maßnahmen unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:544, Rn. 159 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 10.07.2024 - T-309/22
PC/ Rat
Eu égard au libellé de ce critère, il y a lieu de considérer que les personnes visées doivent être considérées comme influentes du fait de leur importance dans le secteur dans lequel elles exercent leur activité et de l'importance pour l'économie desdits secteurs (voir, en ce sens, arrêt du 13 septembre 2018, Rosneft e.a./Conseil, T-715/14, non publié, EU:T:2018:544, point 157).D'autre part, le pouvoir d'appréciation du Conseil doit être apprécié également à la lumière de l'objectif poursuivi par les mesures restrictives, à savoir, faire pression sur le gouvernement russe afin de diminuer sa capacité à financer les actions compromettant l'intégrité territoriale, la souveraineté et l'indépendance de l'Ukraine (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 13 septembre 2018, Rosneft e.a./Conseil, T-715/14, non publié, EU:T:2018:544, point 158).
Rn. 58 À cet égard, il existe un lien logique entre, d'une part, le fait de cibler les femmes et les hommes d'affaires influents exerçant leurs activités dans des secteurs économiques fournissant une source substantielle de revenus au gouvernement russe, au vu de l'importance que revêtent ces secteurs pour l'économie russe, et, d'autre part, l'objectif des mesures restrictives en l'espèce, qui est d'accroître la pression sur la Fédération de Russie ainsi que le coût des actions visant à compromettre l'intégrité territoriale, la souveraineté et l'indépendance de l'Ukraine (voir, en ce sens, arrêt du 13 septembre 2018, Rosneft e.a./Conseil, T-715/14, non publié, EU:T:2018:544, point 157 et jurisprudence citée).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19
Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf …
{FN:86} Vgl. entsprechend Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (…C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 241 bis 247), und vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat (T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 68). - EuG, 20.09.2019 - T-65/18
Venezuela/ Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
Im Übrigen hat das Gericht in seinen gerade im Bereich der restriktiven Maßnahmen ergangenen Urteilen vom 13. September 2018, NK Rosneft u. a./Rat (T-715/14, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2018:544, Rn. 80 und 81), und vom 13. September 2018, Gazprom Neft/Rat (…T-735/14 und T-799/14, EU:T:2018:548, Rn. 88, 89 und 97), entschieden, dass zum Nachweis der unmittelbaren Betroffenheit von Personen, die in den betreffenden Rechtsakten namentlich bezeichnet sind und die anhand von dem Gericht vorgelegten Schriftstücken nachgewiesen haben, dass sie auf dem von den Ausfuhrrestriktionen betroffenen Markt tätig sind, nicht nur zu berücksichtigen ist, wie sich die Restriktionen auf die Rechtsstellung dieser Personen auswirken, sondern auch, welche Auswirkungen tatsächlicher Art sie auf diese Personen haben. - EuG, 11.09.2024 - T-635/22
Wirtschaftssanktionen gegen Russland: Der Rat ist für die Einführung von …
Die Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der klagegegenständlichen Maßnahme unmittelbar betroffen sein muss, verlangt nach ständiger Rechtsprechung, dass zwei kumulative Kriterien erfüllt sind, nämlich zum einen, dass sich die beanstandete Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsstellung dieser Person auswirkt, und zum anderen, dass sie den Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (…vgl. Urteil vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat [Beeinträchtigung eines Drittstaats], C-872/19 P, EU:C:2021:507, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 65). - EuG, 11.09.2024 - T-494/22
Krieg in der Ukraine: Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen das …
Rn. 56 Die mit den restriktiven Maßnahmen verfolgte Zielsetzung besteht darin, größtmöglichen Druck auf die russischen Behörden auszuüben, damit sie ihre Aktionen und ihre Politik zur Destabilisierung der Ukraine sowie den militärischen Angriff auf dieses Land beenden (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 27. Juli 2022, RT France/Rat, T-125/22, EU:T:2022:483, Rn. 163 und die dort angeführte Rechtsprechung), insbesondere durch die Erhöhung der Kosten für die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergrabenden Handlungen der Russischen Föderation (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Rosneft u. a./Rat, T-715/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:544, Rn. 157). - EuG, 11.09.2024 - T-644/22
Wirtschaftssanktionen gegen Russland: Der Rat ist für die Einführung von …
- EuG, 04.04.2024 - T-139/23
Miskolci Egyetem/ Rat und Kommission
- EuG, 04.04.2024 - T-132/23
Óbudai Egyetem/ Rat und Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-802/24
Generalanwalt Biondi: Das Verbot, einen Anspruch einer russischen Organisation zu …
- EuG, 15.01.2025 - T-193/23
Krieg in der Ukraine: Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den …
- EuG, 04.04.2024 - T-133/23
Állatorvostudományi Egyetem/ Rat und Kommission
- EuG, 04.04.2024 - T-140/23
Dunaújvárosi Egyetem/ Rat und Kommission
- EuG, 04.04.2024 - T-138/23
Semmelweis Egyetem/ Rat
- EuG, 18.09.2024 - T-528/22
Belaruskali/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
- EuG, 30.04.2025 - T-102/23
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von …
- EuG, 05.03.2025 - T-249/22
Ponomarenko/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
- EuG, 04.04.2024 - T-115/23
Debreceni Egyetem/ Rat
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Rechtsprechung
| EuG, 13.09.2018 - T-732/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Sberbank of Russia/ Rat
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - Aufnahme des Namens der Klägerin in die und Verbleib dieses Namens auf der Liste der Organisationen, auf die die ...
- ra.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Sberbank of Russia/ Rat
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Sberbank of Russia/ Rat
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren - Aufnahme des Namens der Klägerin in die und Verbleib dieses Namens auf der Liste der Organisationen, auf die die ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Sberbank of Russia / Rat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (26)
- EuGH, 28.03.2017 - C-72/15
Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber …
Auszug aus EuG, 13.09.2018 - T-732/14
Rn. 33 Nachdem das Urteil vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236), ergangen war, wurde die Aussetzung des Verfahrens nach Art. 71 Abs. 3 der Verfahrensordnung beendet.Rn. 34 Die Hauptparteien wurden in diesem Zusammenhang aufgefordert, ihre Stellungnahmen zu den Schlussfolgerungen abzugeben, die aus dem Urteil vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236), im Hinblick auf die im Rahmen der vorliegenden Klage vorgetragenen Klagegründe und Argumente zu ziehen sind.
In seiner schriftlichen Antwort auf die Frage des Gerichts nach dem Erlass des Urteils vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236), hat der Rat ausgeführt, dass er die Zuständigkeit des Gerichts für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses nicht mehr in Frage stelle, da es dabei um restriktive Maßnahmen im Sinne von Art. 275 Abs. 2 AEUV gehe, was in der mündlichen Verhandlung bestätigt worden ist.
Rn. 64 Insoweit eröffnet nämlich jede Aufnahme in eine Liste von Personen oder Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, dieser Person oder Einrichtung, sofern sie ihr gegenüber einer Einzelfallentscheidung gleichkommt, den Zugang zum Unionsrichter gemäß Art. 263 Abs. 4 AEUV, auf den Art. 275 Abs. 2 AEUV verweist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. November 2013, Rat/Manufacturing Support & Procurement Kala Naft, C-348/12 P, EU:C:2013:776, Rn. 50…, vom 1. März 2016, National Iranian Oil Company/Rat, C-440/14 P, EU:C:2016:128, Rn. 44, und vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 82 Da im vorliegenden Fall mit Art. 5 Abs. 1 der angefochtenen Verordnung in Einklang mit Art. 215 AEUV die zur Umsetzung von Art. 1 Abs. 1 des angefochtenen Beschlusses erforderlichen Maßnahmen erlassen werden sollen, ist erstere Vorschrift, soweit möglich, im Licht der Bestimmungen Letzterer auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 141).
Es handelt sich daher in Bezug auf die Klägerin um individuelle restriktive Maßnahmen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 100 und 119).
In den streitigen Rechtsakten wird also die Gesamtlage, die zum Erlass der streitigen Rechtsakte geführt hat, angegeben, und es werden die allgemeinen Ziele bezeichnet, die mit ihnen erreicht werden sollen (Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 123).
Die Zuständigkeit des Gerichts für den angefochtenen Beschluss ergibt sich nämlich gerade aus der Tatsache, dass die vorliegende Klage auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit von restriktiven Maßnahmen gegenüber natürlichen oder juristischen Personen im Sinne von Art. 275 Abs. 2 AEUV gerichtet ist, wie der Gerichtshof im Urteil vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236), entschieden hat.
Ein solches Ziel entspricht dem Ziel der Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit, in Einklang mit den in Art. 21 EUV genannten Zielen des auswärtigen Handelns der Union (Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 115).
Folglich ist eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Solche Auswirkungen haben gezielte restriktive Maßnahmen erst recht für die Organisationen, gegen die sie gerichtet sind (vgl. Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 149 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 151 Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass die Bedeutung der mit den angefochtenen Rechtsakten verfolgten Ziele, nämlich der Schutz der territorialen Unversehrtheit, der Souveränität und der Unabhängigkeit der Ukraine und die Unterstützung einer friedlichen Beilegung der Krise in diesem Land - die sich in das übergeordnete Ziel der Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit in Einklang mit den in Art. 21 EUV genannten Zielen des auswärtigen Handelns der Union einfügen -, auch erhebliche negative Folgen für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer rechtfertigt, die für die Situation, die zum Erlass der Sanktionen geführt hat, nicht verantwortlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 149 und 150 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Ihr Ziel besteht nämlich u. a. darin, die Kosten für die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergrabenden Handlungen Russlands zu erhöhen, so dass das Abzielen auf öffentliche russische Banken mit diesem Ziel in Einklang steht und jedenfalls nicht als offensichtlich ungeeignet in Bezug auf das verfolgte Ziel angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 147).
Rn. 156 Unter diesen Umständen und insbesondere in Anbetracht dessen, dass sich die Intensität der vom Rat als Reaktion auf die Krise in der Ukraine erlassenen restriktiven Maßnahmen allmählich steigerte, kann der Eingriff in die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht der Klägerin nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 150).
- EuGH, 18.07.2013 - C-584/10
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der …
Auszug aus EuG, 13.09.2018 - T-732/14
Dies setzt eine Überprüfung der Tatsachen voraus, die in der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Begründung angeführt werden, so dass sich die gerichtliche Kontrolle nicht auf die Beurteilung der abstrakten Wahrscheinlichkeit der angeführten Gründe beschränkt, sondern auf die Frage erstreckt, ob diese Gründe - oder zumindest einer von ihnen, der für sich genommen als ausreichend angesehen wird, um diese Entscheidung zu stützen - erwiesen sind (Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 119).Rn. 113 Im Zusammenhang mit dieser Mitteilung muss die zuständige Unionsbehörde diese Person in die Lage versetzen, ihren Standpunkt zu den in Bezug auf sie herangezogenen Gründen in sachdienlicher Weise vorzutragen (Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 112).
- EuG, 06.09.2011 - T-18/10
Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung …
Auszug aus EuG, 13.09.2018 - T-732/14
Rn. 61 Im Übrigen stützt sich der Rat insoweit vergeblich auf die Rechtssache, in der der Beschluss vom 6. September 2011, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (T-18/10, EU:T:2011:419), ergangen ist.In jener Rechtssache hat das Gericht nämlich die Ansicht vertreten, dass sich die Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen (…ABl. 2009, L 286, S. 36) nur auf die Rechtsstellung derjenigen Kläger auswirkte, die im Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen in der Union tätig und von dem allgemeinen Verbot des Inverkehrbringens dieser Erzeugnisse betroffen waren, im Unterschied zu Klägern, die nicht im Inverkehrbringen dieser Erzeugnisse tätig waren oder zu denen, die unter die in der Verordnung Nr. 1007/2009 vorgesehene Ausnahme fielen, da das Inverkehrbringen in der Union von Robbenerzeugnissen, die aus einer Jagd stammten, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften traditionsgemäß betrieben wurde und zu deren Lebensunterhalt beitrug, grundsätzlich weiterhin zulässig war (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 6. September 2011, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, T-18/10, EU:T:2011:419, Rn. 79).
- EuGH, 21.12.2011 - C-27/09
und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel Frankreichs gegen …
Auszug aus EuG, 13.09.2018 - T-732/14
In diesem Fall genügt es grundsätzlich, dass das Organ gleichzeitig mit oder unmittelbar nach Erlass des Beschlusses der betroffenen Person oder Organisation die Gründe mitteilt und sie anhört (Urteil vom 21. Dezember 2011, Frankreich/People's Mojahedin Organization of Iran, C-27/09 P, EU:C:2011:853, Rn. 61).Rn. 127 Was zweitens die nachfolgenden Rechtsakte betrifft, mit denen die restriktiven Maßnahmen gegen die Klägerin aufrechterhalten wurden, hat die Rechtsprechung festgestellt, dass der Rat, wenn er beschließt, den Namen einer Person oder Einrichtung auf einer Liste von Personen oder Einrichtungen, für die restriktive Maßnahmen gelten, zu belassen, das Recht der betreffenden Person oder Einrichtung auf Mitteilung der ihr zur Last gelegten Umstände und das Recht auf Anhörung vor Erlass dieses Beschlusses wahren muss, wenn er in dem Beschluss ihr gegenüber neue Umstände anführt, d. h. solche, die im ursprünglichen Beschluss über ihre Aufnahme in diese Liste nicht enthalten waren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, Frankreich/People's Mojahedin Organization of Iran, C-27/09 P, EU:C:2011:853, Rn. 63, …und vom 18. Juni 2015, 1patau/Rat, C-535/14 P, EU:C:2015:407, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.11.2013 - C-348/12
Rat / Manufacturing Support & Procurement Kala Naft - Rechtsmittel - Restriktive …
Auszug aus EuG, 13.09.2018 - T-732/14
Rn. 64 Insoweit eröffnet nämlich jede Aufnahme in eine Liste von Personen oder Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, dieser Person oder Einrichtung, sofern sie ihr gegenüber einer Einzelfallentscheidung gleichkommt, den Zugang zum Unionsrichter gemäß Art. 263 Abs. 4 AEUV, auf den Art. 275 Abs. 2 AEUV verweist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. November 2013, Rat/Manufacturing Support & Procurement Kala Naft, C-348/12 P, EU:C:2013:776, Rn. 50…, vom 1. März 2016, National Iranian Oil Company/Rat, C-440/14 P, EU:C:2016:128, Rn. 44, …und vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 140 Jedoch beanspruchen die von der Klägerin geltend gemachten Grundrechte keine absolute Geltung und können folglich unter den Voraussetzungen von Art. 52 Abs. 1 der Charta begrenzt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. November 2013, Rat/Manufacturing Support & Procurement Kala Naft, C-348/12 P, EU:C:2013:776, Rn. 121, …und vom 27. Februar 2014, Ezz u. a./Rat, T-256/11, EU:T:2014:93, Rn. 195 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 30.11.2016 - T-720/14
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt das gegen Herrn Arkady Rotenberg für …
Auszug aus EuG, 13.09.2018 - T-732/14
Andererseits darf der "Wesensgehalt", d. h. die Substanz, des fraglichen Rechts oder der in Rede stehenden Freiheit nicht beeinträchtigt werden (vgl. Urteil vom 30. November 2016, Rotenberg/Rat, T-720/14, EU:T:2016:689, Rn. 170 bis 173 und die dort angeführte Rechtsprechung).So ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen, und die verursachten Nachteile müssen in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. Urteil vom 30. November 2016, Rotenberg/Rat, T-720/14, EU:T:2016:689, Rn. 178 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 27.02.2014 - T-256/11
Ezz u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Auszug aus EuG, 13.09.2018 - T-732/14
Rn. 104 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass allein deshalb, weil für den Erlass restriktiver Maßnahmen gegen mehrere Personen dieselben Erwägungen angestellt werden, nicht ausgeschlossen ist, dass diese Erwägungen eine hinreichend spezifische Begründung für jede der betroffenen Personen darstellen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 27. Februar 2014, Ezz u. a./Rat, T-256/11, EU:T:2014:93, Rn. 115).Rn. 140 Jedoch beanspruchen die von der Klägerin geltend gemachten Grundrechte keine absolute Geltung und können folglich unter den Voraussetzungen von Art. 52 Abs. 1 der Charta begrenzt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. November 2013, Rat/Manufacturing Support & Procurement Kala Naft, C-348/12 P, EU:C:2013:776, Rn. 121, und vom 27. Februar 2014, Ezz u. a./Rat, T-256/11, EU:T:2014:93, Rn. 195 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 15.06.2017 - T-262/15
Kiselev/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Auszug aus EuG, 13.09.2018 - T-732/14
Rn. 111 Das ausdrücklich in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta verankerte Recht auf Achtung der Verteidigungsrechte umfasst in einem Verfahren, das dem Erlass restriktiver Maßnahmen vorausgeht, den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf Akteneinsicht unter Beachtung der berechtigten Interessen an Vertraulichkeit (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, EU:C:2013:775, Rn. 60, und vom 15. Juni 2017, Kiselev/Rat, T-262/15, EU:T:2017:392, Rn. 139 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 125 Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führt nämlich nur dann zur Nichtigerklärung einer Handlung, wenn das Verfahren ohne diese Verletzung zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2014, Georgias u. a./Rat und Kommission, T-168/12, EU:T:2014:781, Rn. 106, und vom 15. Juni 2017, Kiselev/Rat, T-262/15, EU:T:2017:392, Rn. 153).
- EuG, 24.05.2016 - T-423/13
Good Luck Shipping / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
Auszug aus EuG, 13.09.2018 - T-732/14
Rn. 110 Es ist darauf hinzuweisen, dass das Recht auf Achtung der Verteidigungsrechte und das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz Grundrechte sind, die einen integralen Bestandteil der Unionsrechtsordnung bilden, im Hinblick auf die die Gerichte der Union eine grundsätzlich umfassende Kontrolle der Rechtmäßigkeit sämtlicher Handlungen der Union gewährleisten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2016, Good Luck Shipping/Rat, T-423/13 und T-64/14, EU:T:2016:308, Rn. 47 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 112 Das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, das in Art. 47 der Charta bekräftigt wird, verlangt, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch das Studium der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, damit der Betroffene seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es angebracht ist, das zuständige Gericht anzurufen, und damit dieses umfassend in die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Entscheidung zu überprüfen (vgl. Urteil vom 24. Mai 2016, Good Luck Shipping/Rat, T-423/13 und T-64/14, EU:T:2016:308, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 14.04.2016 - T-200/14
Ben Ali / Rat
Auszug aus EuG, 13.09.2018 - T-732/14
Das Begründungserfordernis ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Urteil vom 14. April 2016, Ben Ali/Rat, T-200/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:216, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).Außerdem müssen die Anforderungen an die Genauigkeit, die an die Begründung eines Rechtsakts zu stellen sind, den tatsächlichen Möglichkeiten sowie den technischen und zeitlichen Bedingungen angepasst werden, unter denen der Rechtsakt ergeht (vgl. Urteil vom 14. April 2016, Ben Ali/Rat, T-200/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:216, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - …
- EuGH, 01.03.2016 - C-440/14
Der Gerichtshof bestätigt das Einfrieren der Gelder der National Iranian Oil …
- EuGH, 28.11.2013 - C-280/12
Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Rechtsakte des Rates der EU, mit …
- EuG, 14.10.2009 - T-390/08
Bank Melli Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
- EuGH, 18.06.2015 - C-535/14
Ipatau / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- EuG, 16.07.2014 - T-578/12
National Iranian Oil Company / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- EuG, 05.11.2014 - T-307/12
Das Gericht bestätigt die Gültigkeit der restriktiven Maßnahmen, die gegen Herrn …
- EuG, 22.04.2015 - T-190/12
Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt …
- EuG, 18.09.2014 - T-168/12
Das Gericht weist die Schadensersatzklage von Herrn Georgias, Vizeminister der …
- EuGH, 22.09.2016 - C-595/15
NIOC u.a. / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische …
- EuG, 03.07.2014 - T-565/12
National Iranian Tanker Company / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik …
- EuGH, 21.11.1974 - 6/74
Moulijn / Kommission
- EuG, 30.06.2016 - T-545/13
Al Matri / Rat
- EuG, 08.09.2015 - T-564/12
Ministry of Energy of Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der …
- EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
Kommission / Infront WM - Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen - …
- EuG, 27.07.2022 - T-125/22
The Grand Chamber of the General Court dismisses RT France's application for …
Rn. 93 Eine Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, führt jedenfalls nach ständiger Rechtsprechung nur dann zur Nichtigerklärung des fraglichen Rechtsakts, wenn das dem Erlass dieses Rechtsakts vorausgegangene Verwaltungsverfahren ohne diese Regelwidrigkeit - ihr Vorliegen unterstellt - zu einem anderen Ergebnis hätte führen können; die Beweislast dafür trägt die Person, die sich auf die Regelwidrigkeit beruft (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 38…, vom 25. Juni 2020, Vnesheconombank/Rat, C-731/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:500, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. September 2018, Sberbank of Russia/Rat, T-732/14, EU:T:2018:541, Rn. 125 und die dort angeführte Rechtsprechung).Außerdem müssen die an die Genauigkeit der Begründung eines Rechtsakts zu stellenden Anforderungen den tatsächlichen Möglichkeiten sowie den technischen und zeitlichen Bedingungen angepasst werden, unter denen der Rechtsakt zu ergehen hat (vgl. Urteil vom 13. September 2018, Sberbank of Russia/Rat, T-732/14, EU:T:2018:541, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 105 Nach der Rechtsprechung muss überdies in der Begründung eines Rechtsakts des Rates, mit dem eine restriktive Maßnahme verhängt wird, nicht nur die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme genannt werden, sondern es müssen auch die besonderen und konkreten Gründe angegeben werden, aus denen der Rat es in Ausübung seines Ermessens für angebracht hielt, den Betroffenen einer solchen Maßnahme zu unterwerfen (vgl. Urteil vom 13. September 2018, Sberbank of Russia/Rat, T-732/14, EU:T:2018:541, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 16.09.2026 - T-459/24
Trotsenko/ Rat
Rn. 36 Le droit à une protection juridictionnelle effective, affirmé à l'article 47 de la charte des droits fondamentaux de l'Union européenne (ci-après « la Charte "), exige que l'intéressé puisse connaître les motifs sur lesquels est fondée la décision prise à son égard soit par la lecture de la décision elle-même, soit par une communication de ces motifs faite à sa demande (voir arrêts du 18 juillet 2013, Commission e.a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P et C-595/10 P, EU:C:2013:518, point 100 et jurisprudence citée, et du 13 septembre 2018, Sberbank of Russia/Conseil, T-732/14, EU:T:2018:541, point 112 et jurisprudence citée). - EuG, 16.09.2026 - T-460/24
Gagarina/ Rat
Rn. 35 Selon une jurisprudence constante, le droit à une protection juridictionnelle effective, affirmé à l'article 47 de la charte des droits fondamentaux de l'Union européenne (ci-après la « Charte "), exige que l'intéressé puisse connaître les motifs sur lesquels est fondée la décision prise à son égard soit par la lecture de la décision elle-même, soit par une communication de ces motifs faite à sa demande (voir arrêts du 18 juillet 2013, Commission e.a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P et C-595/10 P, EU:C:2013:518, point 100 et jurisprudence citée, et du 13 septembre 2018, Sberbank of Russia/Conseil, T-732/14, EU:T:2018:541, point 112 et jurisprudence citée).
- EuG, 08.11.2023 - T-563/21
Zaytsev/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Rn. 26 Die Begründung eines Rechtsakts des Rates, mit dem eine restriktive Maßnahme verhängt wird, muss nicht nur die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme nennen, sondern auch die besonderen und konkreten Gründe, aus denen der Rat in Ausübung seines Ermessens annimmt, dass der Betroffene einer solchen Maßnahme zu unterwerfen sei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Sberbank of Russia/Rat, T-732/14, EU:T:2018:541, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 28 Somit ist ein beschwerender Rechtsakt hinreichend begründet, wenn er in einem Kontext ergangen ist, der dem Betroffenen bekannt war und ihm gestattet, die Tragweite der ihm gegenüber getroffenen Maßnahme zu verstehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Sberbank of Russia/Rat, T-732/14, EU:T:2018:541, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 10.09.2025 - T-573/23
und Sicherheitspolitik - Krieg in der Ukraine: Das Gericht bestätigt die …
Rn. 158 Zum einen verlangt das in Art. 47 der Charta verankerte Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz nach ständiger Rechtsprechung, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch das Studium der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe (…vgl. Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. September 2018, Sberbank of Russia/Rat, T-732/14, EU:T:2018:541, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 18.12.2024 - T-489/23
Destabilisierung von Moldau: Das Gericht bestätigt die gegen Herrn Shor und Frau …
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung muss die Begründung eines Rechtsakts des Rates, mit dem eine restriktive Maßnahme verhängt wird, nicht nur die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme nennen, sondern auch die besonderen und konkreten Gründe, aus denen der Rat in Ausübung seines Ermessens annimmt, dass der Betroffene einer solchen Maßnahme zu unterwerfen sei (vgl. Urteil vom 13. September 2018, Sberbank of Russia/Rat, T-732/14, EU:T:2018:541, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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