Rechtsprechung
| EuG, 10.05.2017 - T-754/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Efler u.a./ Kommission
Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative - Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft - Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen - Offenkundiges Fehlen von Befugnissen der Kommission - Vorschlag für einen Rechtsakt zur Anwendung der Verträge ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Institutionelles Recht - Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative "Stop TTIP" abgelehnt wurde
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Efler u.a./ Kommission
Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative - Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft - Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen - Offenkundiges Fehlen von Befugnissen der Kommission - Vorschlag für einen Rechtsakt zur Anwendung der Verträge ...
- heise.de (Pressebericht, 11.05.2017)
Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA rehabilitiert
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Kommission durfte Registrierung der Bürgerinitiative "Stop TTIP" nicht ablehnen
- taz.de (Pressebericht, 11.05.2017)
Verbot von "Stop-TTIP" war rechtswidrig: Zwei Jahre zu spät
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
EuG-Urteil zur Europäischen Bürgerinitiative: Gut für Bürgerbeteiligung, zu spät für "Stop TTIP"
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative - Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft - Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen - Offenkundiges Fehlen von Befugnissen der Kommission - Vorschlag für einen Rechtsakt zur Anwendung der Verträge ...
Verfahrensgang
- EuG, 23.05.2016 - T-754/14
- EuGH, 29.09.2016 - C-400/16
- EuG, 10.05.2017 - T-754/14
Papierfundstellen
- NVwZ 2017, 1363
- EuZW 2017, 581
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Außenpolitisches Handeln der Europäischen …
Auszug aus EuG, 10.05.2017 - T-754/14
Rn. 34 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Parteien darin einig sind, dass ein Beschluss des Rates, mit dem die Kommission gemäß den Art. 207 und 218 AEUV zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss einer internationalen Übereinkunft ermächtigt wird, eine vorbereitende Handlung im Hinblick auf einen späteren Beschluss über die Unterzeichnung und den Abschluss einer solchen Übereinkunft darstellt und dass sie lediglich Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen der Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Organen der Union entfaltet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 40, …und vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 28).Rn. 36 Weder der Wortlaut der fraglichen Bestimmungen noch die mit ihnen verfolgten Ziele rechtfertigen insbesondere, dass ein Beschluss, mit dem der Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines internationalen Abkommens zugestimmt wird, wie hier von TTIP und CETA, der auf der Grundlage von Art. 207 Abs. 3 und 4 AEUV und Art. 218 AEUV erlassen wurde und der offensichtlich einen Beschluss gemäß Art. 288 Abs. 4 AEUV darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 40, …und vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 28), für die Zwecke einer EBI nicht unter den Begriff des Rechtsakts fällt.
- EuGH, 16.07.2015 - C-425/13
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss des Rates zur Ermächtigung, …
Auszug aus EuG, 10.05.2017 - T-754/14
Rn. 34 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Parteien darin einig sind, dass ein Beschluss des Rates, mit dem die Kommission gemäß den Art. 207 und 218 AEUV zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss einer internationalen Übereinkunft ermächtigt wird, eine vorbereitende Handlung im Hinblick auf einen späteren Beschluss über die Unterzeichnung und den Abschluss einer solchen Übereinkunft darstellt und dass sie lediglich Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen der Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Organen der Union entfaltet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 40, und vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 28).Rn. 36 Weder der Wortlaut der fraglichen Bestimmungen noch die mit ihnen verfolgten Ziele rechtfertigen insbesondere, dass ein Beschluss, mit dem der Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines internationalen Abkommens zugestimmt wird, wie hier von TTIP und CETA, der auf der Grundlage von Art. 207 Abs. 3 und 4 AEUV und Art. 218 AEUV erlassen wurde und der offensichtlich einen Beschluss gemäß Art. 288 Abs. 4 AEUV darstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 40, und vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 28), für die Zwecke einer EBI nicht unter den Begriff des Rechtsakts fällt.
- EuGH, 14.04.2015 - C-409/13
Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Makrofinanzhilfen an Drittländer - …
Auszug aus EuG, 10.05.2017 - T-754/14
Rn. 46 Diese Möglichkeit zuzulassen, verstößt daher auch nicht gegen den Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts, der für den organisatorischen Aufbau der Union kennzeichnend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2015, Rat/Kommission, C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 64), da es der Kommission obliegt, zu entscheiden, ob sie einer EBI Fortgang gewährt, indem sie gemäß Art. 10 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 211/2011 in einer Mitteilung ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der EBI sowie ihr weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die Gründe hierfür darlegt.
- EuG, 30.09.2015 - T-450/12
Das Gericht der EU bestätigt, dass die europäische Bürgerinitiative, die darauf …
Auszug aus EuG, 10.05.2017 - T-754/14
Rn. 24 Wie es im ersten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 211/2011 heißt, mit der das Europäische Parlament und der Rat gemäß Art. 24 Abs. 1 AEUV die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine EBI im Sinne des Art. 11 EUV gelten, festgelegt haben, stärkt der EU-Vertrag die Unionsbürgerschaft und führt zu einer weiteren Verbesserung der demokratischen Funktionsweise der Union, indem u. a. festgelegt wird, dass jeder Bürger das Recht hat, sich über eine EBI am demokratischen Leben der Union zu beteiligen (Urteile vom 30. September 2015, Anagnostakis/Kommission, T-450/12, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2015:739, Rn. 26, …und vom 19. April 2016, Costantini u. a/Kommission, T-44/14, EU:T:2016:223, Rn. 53 und 73). - EuG, 23.05.2016 - T-754/14
Efler u.a./ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Institutionelles Recht - …
Auszug aus EuG, 10.05.2017 - T-754/14
Rn. 8 Die Kläger haben mit besonderem Schriftsatz, der am 15. April 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der mit Beschluss vom 23. Mai 2016, Efler u. a./Kommission (T-754/14 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:306), zurückgewiesen wurde. - EuG, 19.04.2016 - T-44/14
Costantini u.a. / Kommission - Institutionelles Recht - Europäische …
Auszug aus EuG, 10.05.2017 - T-754/14
Rn. 24 Wie es im ersten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 211/2011 heißt, mit der das Europäische Parlament und der Rat gemäß Art. 24 Abs. 1 AEUV die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine EBI im Sinne des Art. 11 EUV gelten, festgelegt haben, stärkt der EU-Vertrag die Unionsbürgerschaft und führt zu einer weiteren Verbesserung der demokratischen Funktionsweise der Union, indem u. a. festgelegt wird, dass jeder Bürger das Recht hat, sich über eine EBI am demokratischen Leben der Union zu beteiligen (…Urteile vom 30. September 2015, Anagnostakis/Kommission, T-450/12, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2015:739, Rn. 26, und vom 19. April 2016, Costantini u. a/Kommission, T-44/14, EU:T:2016:223, Rn. 53 und 73). - EuGH, 29.09.2016 - C-400/16
Efler u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - …
Auszug aus EuG, 10.05.2017 - T-754/14
Die Kläger haben mit Schriftsatz vom 17. Juli 2016 ein Rechtsmittel gemäß Art. 57 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegt, das durch Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 29. September 2016, Efler u. a./Kommission (C-400/16 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2016:735), zurückgewiesen wurde.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-418/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek hat das Gericht die Entscheidung der …
{FN:4} Vgl. Urteile vom 12. September 2017, Anagnostakis/Kommission (C-589/15 P, EU:C:2017:663), und vom 7. März 2019, 1zsák und Dabis/Kommission (C-420/16 P, EU:C:2019:177), sowie Urteile des Gerichts vom 19. April 2016, Costantini u. a./Kommission (T-44/14, EU:T:2016:223), vom 3. Februar 2017, Minority SafePack - one million signatures for diversity in Europe/Kommission (T-646/13, EU:T:2017:59), vom 5. April 2017, HB u. a./Kommission (T-361/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:252), und vom 10. Mai 2017, Efler u. a./Kommission (T-754/14, EU:T:2017:323).{FN:48} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Mai 2017, Efler u. a./Kommission (T-754/14, EU:T:2017:323' Rn. 45).
- EuG, 26.11.2018 - T-458/17
Brexit: Die Klage dreizehn britischer Staatsbürger, die in anderen EU-Staaten als …
In Bezug auf die Rechte der Staatsbürger des Vereinigten Königreichs in der EU-27 ab dem Zeitpunkt des Austritts ist der angefochtene Beschluss bloß eine vorbereitende Handlung im Hinblick auf das endgültige Abkommen, dessen Abschluss eine bloße Möglichkeit ist und später vom Rat mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments beschlossen werden müsste (vgl. entsprechend zu einem Beschluss des Rates, mit dem die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss einer internationalen Übereinkunft ermächtigt wurde, Urteil vom 10. Mai 2017, Efler u. a./Kommission, T-754/14, EU:T:2017:323, Rn. 34). - EuG, 24.09.2019 - T-391/17
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission, den …
Dieses Recht soll, wie es im ersten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 211/2011 heißt, die europäische Bürgerschaft stärken und zu einer Verbesserung der demokratischen Funktionsweise der Union führen (…Urteile vom 3. Februar 2017, Minority SafePack - one million signatures for diversity in Europe/Kommission, T-646/13, EU:T:2017:59, Rn. 18, und vom 10. Mai 2017, Efler/Kommission, T-754/14, EU:T:2017:323, Rn. 24).
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Rechtsprechung
| EuG, 23.05.2016 - T-754/14 R |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Efler u.a./ Kommission
Vorläufiger Rechtsschutz - Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative - Ablehnung der Registrierung - Antrag auf einstweilige Anordnung - Unzulässigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Efler u.a. / Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 23.05.2016 - T-754/14 R
- EuGH, 29.09.2016 - C-400/16
- EuG, 10.05.2017 - T-754/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- EuG, 15.05.2013 - T-198/12
Deutschland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Grenzwerte für Antimon, …
Auszug aus EuG, 23.05.2016 - T-754/14
Ganz im Gegenteil: Nichts erlaubt die Annahme, dass die Kommission in Durchführung eines solchen Urteils dem Unterlassungsbegehren der Antragsteller aller Wahrscheinlichkeit nach stattgeben würde (vgl. dazu Beschluss vom 15. Mai 2013, Deutschland/Kommission, T-198/12 R, EU:T:2013:245, Rn. 37).Rn. 30 Zwar stehen dem Eilrichter durchaus Anordnungsbefugnisse zu, deren Gestaltungswirkung gegenüber der betroffenen EU-Institution den kassatorische Effekt eines Nichtigkeitsurteils übersteigt, vorausgesetzt allerdings, diese Anordnungen gelten nur für die Dauer des Hauptverfahrens, nehmen die Entscheidung zur Hauptsache nicht vorweg und beeinträchtigen nicht deren praktische Wirksamkeit (vgl. Beschluss vom 15. Mai 2013, Deutschland/Kommission, T-198/12 R, EU:T:2013:245, Rn. 33).
- EuG, 29.03.2001 - T-18/01
Goldstein / Kommission - "Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeit - …
Auszug aus EuG, 23.05.2016 - T-754/14
Rn. 20 Aus dieser primärrechtlichen Regelung ergibt sich notwendig, dass ein hinreichend enger Zusammenhang zwischen dem Antrag auf einstweilige Anordnung und dem Gegenstand der diesem Antrag zugrunde liegenden Klage bestehen muss (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 29. März 2001, Goldstein/Kommission, T-18/01 R, EU:T:2001:110, Rn. 32, …und vom 2. Juli 2004, Sumitomo Chemical/Kommission, T-78/04 R, EU:T:2004:204, Rn. 43).Rn. 22 Eine vom Eilrichter erlassene einstweilige Anordnung muss sich folglich im Rahmen der Endentscheidung halten, die das Gericht hinsichtlich der Hauptsache erlassen könnte (Beschluss vom 29. März 2001, Goldstein/Kommission, T-18/01 R, EU:T:2001:110, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.04.2015 - C-409/13
Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Makrofinanzhilfen an Drittländer - …
Auszug aus EuG, 23.05.2016 - T-754/14
Rn. 33 Wie die Kommission unter Hinweis auf das Urteil vom 14. April 2015, Rat/Kommission (C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 70), zu Recht ausgeführt hat, kann das ihr durch Art. 17 Abs. 2 EUV und Art. 289 AEUV eingeräumte Initiativrecht keinesfalls während dieses Zählvorgangs automatisch blockiert werden.
- EuGH, 27.09.2004 - C-7/04
Kommission / Akzo und Akcros
Auszug aus EuG, 23.05.2016 - T-754/14
In der Tat verfolgt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach ständiger Rechtsprechung allein den Zweck, die volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung zur Hauptsache sicherzustellen und so die Lückenlosigkeit des vom Unionsrichter gewährten Rechtsschutzes zu gewährleisten (…vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, EU:C:1996:193, Rn. 46…, vom 21. Februar 2002, Front national und Martinez/Parlament, C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, EU:C:2002:116, Rn. 87, und vom 27. September 2004, Kommission/Akzo und Akcros, C-7/04 P[R], EU:C:2004:566, Rn. 36). - EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
Front National und Martinez / Parlament
Auszug aus EuG, 23.05.2016 - T-754/14
In der Tat verfolgt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach ständiger Rechtsprechung allein den Zweck, die volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung zur Hauptsache sicherzustellen und so die Lückenlosigkeit des vom Unionsrichter gewährten Rechtsschutzes zu gewährleisten (…vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, EU:C:1996:193, Rn. 46, vom 21. Februar 2002, Front national und Martinez/Parlament, C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, EU:C:2002:116, Rn. 87, …und vom 27. September 2004, Kommission/Akzo und Akcros, C-7/04 P[R], EU:C:2004:566, Rn. 36). - EuGH, 03.05.1996 - C-399/95
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuG, 23.05.2016 - T-754/14
In der Tat verfolgt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach ständiger Rechtsprechung allein den Zweck, die volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung zur Hauptsache sicherzustellen und so die Lückenlosigkeit des vom Unionsrichter gewährten Rechtsschutzes zu gewährleisten (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, EU:C:1996:193, Rn. 46…, vom 21. Februar 2002, Front national und Martinez/Parlament, C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, EU:C:2002:116, Rn. 87, …und vom 27. September 2004, Kommission/Akzo und Akcros, C-7/04 P[R], EU:C:2004:566, Rn. 36). - EuG, 17.12.2009 - T-396/09
Vereniging Mileudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht gegen …
Auszug aus EuG, 23.05.2016 - T-754/14
Rn. 31 Insoweit ist der vorliegende Fall mit der Fallkonstellation vergleichbar, die dem Beschluss vom 17. Dezember 2009, Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht/Kommission (T-396/09 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:526), zugrunde lag. - EuGH, 17.05.1991 - C-313/90
CIRFS u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 23.05.2016 - T-754/14
Dies bedeutet, dass die beantragte einstweilige Anordnung vorläufiger Natur sein muss und weder die Entscheidung zur Hauptsache vorwegnehmen noch über den Rahmen der dem Eilantrag zugrunde liegenden Klage hinausgehen darf (Beschlüsse vom 17. Mai 1991, CIRFS u. a./Kommission, C-313/90 R, EU:C:1991:220, Rn. 23 und 24, …und vom 12. Dezember 1995, Connolly/Kommission, T-203/95 R, EU:T:1995:208, Rn. 16). - EuG, 16.01.2004 - T-369/03
Arizona Chemical u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie …
Auszug aus EuG, 23.05.2016 - T-754/14
Der Eilrichter würde auf diese Weise eine Maßnahme anordnen, die selbst die rein kassatorischen Zuständigkeiten des Gerichts im Verfahren zur Hauptsache überstiege, und somit de facto eine Entscheidung treffen, die allein der Exekutive zustünde (vgl. Beschlüsse vom 5. Oktober 1969, Deutschland/Kommission, 50/69 R, EU:C:1969:42, S. 451, und vom 16. Januar 2004, Arizona Chemical u. a./Kommission, T-369/03 R, EU:T:2004:9, Rn. 67). - EuG, 12.12.1995 - T-203/95
Bernard Connolly gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Auszug aus EuG, 23.05.2016 - T-754/14
Dies bedeutet, dass die beantragte einstweilige Anordnung vorläufiger Natur sein muss und weder die Entscheidung zur Hauptsache vorwegnehmen noch über den Rahmen der dem Eilantrag zugrunde liegenden Klage hinausgehen darf (…Beschlüsse vom 17. Mai 1991, CIRFS u. a./Kommission, C-313/90 R, EU:C:1991:220, Rn. 23 und 24, und vom 12. Dezember 1995, Connolly/Kommission, T-203/95 R, EU:T:1995:208, Rn. 16). - EuG, 11.03.2013 - T-4/13
Communicaid Group / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Ausschreibung …
- EuG, 02.07.2004 - T-78/04
Sumitomo Chemical / Kommission
- EuG, 12.02.1996 - T-228/95
S. Lehrfreund Ltd gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der …
- EuG, 08.01.2014 - T-505/13
Vorläufiger Rechtsschutz; Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1969 - 50/69
Deutschland / Kommission
- EuG, 10.05.2017 - T-754/14
Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für …
Rn. 8 Die Kläger haben mit besonderem Schriftsatz, der am 15. April 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der mit Beschluss vom 23. Mai 2016, Efler u. a./Kommission (T-754/14 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:306), zurückgewiesen wurde. - EuGH, 29.09.2016 - C-400/16
Efler u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Rechtsmittelführer im Wesentlichen die Aufhebung des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts der Europäischen Union vom 23. Mai 2016, Efler u. a./Kommission (T-754/14 R, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2016:306), mit dem dieser ihren Antrag auf einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Beschluss C(2014) 6501 final der Europäischen Kommission vom 10. September 2014, durch den die Registrierung der geplanten Bürgerinitiative "Stop TTIP" abgelehnt wurde (im Folgenden: streitiger Beschluss), zurückgewiesen hat.Diese Rechtssache wurde unter dem Aktenzeichen T-754/14 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen.
Rn. 6 Am 15. April 2016 beantragten die Rechtsmittelführer sodann beim Präsidenten des Gerichts im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes, es der Kommission bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache T-754/14 zu untersagen, dem Rat den Entwurf des CETA-Vertragstexts zur Beschlussfassung über den Abschluss dieses Abkommens vorzulegen.
- der Kommission aufzugeben, den fraglichen Beschlussvorschlag zurückzunehmen und dem Rat bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Rechtssache T-754/14 keinen erneuten Vorschlag in diesem Sinne zu unterbreiten;.
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