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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8569
BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24 (https://dejure.org/2025,8569)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2025 - V ZB 27/24 (https://dejure.org/2025,8569)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2025 - V ZB 27/24 (https://dejure.org/2025,8569)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    BeA-Nutzungspflicht eines Rechtsanwaltes bei Beschwerdeeinlegung in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130d S 1 ZPO, § 569 Abs 1 S 1 ZPO, § 572 Abs 2 S 2 ZPO
    BeA-Nutzungspflicht eines Rechtsanwaltes bei Beschwerdeeinlegung in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache

  • IWW

    § 31a BRAO, § ... 569 Abs. 1 ZPO, § 130a ZPO, § 130d ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 575 ZPO, § 74a Abs. 5 Satz 3, § 180 Abs. 1 ZVG, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 572 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 130d Satz 1 ZPO, § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 55d Satz 1 VwGO, § 55d VwGO, § 14b FamFG, § 52d FGO, § 130d Abs. 1 ZPO, § 130a Abs. 1 ZPO, § 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 43 BRAO, § 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 173 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 52d Satz 4 FGO, § 572 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 100 GG, Art. 267 AEUV, § 130d Satz 2 ZPO, §§ 91 ff. ZPO

  • Betriebs-Berater

    Tätigwerden eines RA in eigener Sache und Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130d S. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 130d S. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    ERV-Nutzungspflicht des Rechtsanwalts auch in eigenen Angelegenheiten?

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilungsversteigerung - und der Schriftsatz des selbst beteiligten Rechtsanwalts

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwälte dürfen privat nicht faxen! (IBR 2025, 1099)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Digitalzwang" für den als Privatperson auftretenden Anwalt? (IVR 2025, 106)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 1660
  • NZM 2025, 450
  • WM 2025, 805
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23

    Verpflichtung zur Nutzung des beA bei Tätigwerden eines Anwalts in eigener …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
    Wählt der Rechtsanwalt nicht diesen Weg, sondern entscheidet er sich für die Einreichung einer Beschwerdeschrift, kommt § 130d Satz 1 ZPO zur Anwendung mit der Folge, dass diese Beschwerdeschrift nur elektronisch eingereicht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255 Rn. 27 mwN).

    Ebenfalls ist der als Rechtsanwalt zugelassene Insolvenzverwalter zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen verpflichtet, wenn er im Insolvenzverfahren Rechtsmittel einlegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 6; zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesarbeitsgerichts BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255 Rn. 20 f. mwN).

    Rn. 14 (2) Geklärt ist aber, dass ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet ist, wenn er Rechtsmittel einlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255; dort: Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers, sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts).

    Eine Beschränkung auf den Fall der Vertretung einer Partei durch den Rechtsanwalt ergibt sich aus dem Wortlaut von § 130d Satz 1 ZPO jedenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 23).

    Dieser Vergleich legt die Annahme nahe, dass jedenfalls die Verpflichtung aus § 130d Satz 1 ZPO statusbezogen zu verstehen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 14; Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 23).

    Rn. 22 (3) Der Gesetzgebungsgeschichte lässt sich, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat, für die Beurteilung der Frage nach einer rollen- oder statusbezogenen Nutzungspflicht des Rechtsanwalts nichts entnehmen (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 16;… Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 19; Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 24).

    Dies gilt ebenso, wenn der Rechtsanwalt in eigener Sache tätig wird (…vgl. zu § 52d Satz 4 FGO BFHE 276, 566 Rn. 3), und zwar jedenfalls für Rechtsmittel im Teilungsversteigerungsverfahren auch dann, wenn der Rechtsanwalt in dem ihn selbst betreffenden Verfahren nicht als Rechtsanwalt auftritt (vgl. allgemein zu Zwangsvollstreckungsverfahren BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 25).

  • BGH, 31.01.2023 - XIII ZB 90/22

    Freiheitsentziehungssache: Pflicht des anwaltlichen Verfahrenspflegers zur …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
    Rn. 10 (1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Pflicht zur elektronischen Übermittlung für Rechtsanwälte auch dann gilt, wenn sie berufsmäßig im eigenen Namen auftreten, etwa als Berufsbetreuer (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - XII ZB 428/22, NJW-RR 2023, 1233 Rn. 9 zu § 14b Abs. 1 FamFG) oder als Verfahrenspfleger (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 16).

    Rn. 13 (1) Insoweit hat der Bundesgerichtshof bislang offengelassen, ob der als Rechtsanwalt zugelassene Betreuer oder Verfahrenspfleger auch dann zur Nutzung des ERV verpflichtet ist, wenn er seine Tätigkeit bewusst als Privatperson in eigener Sache oder ehrenamtlich entfaltet und - nach außen erkennbar - von seiner Stellung als Rechtsanwalt trennt (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - XII ZB 428/22, NJW-RR 2023, 1233 Rn. 16; Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 22).

    Der Regelung ist kein allgemeiner Rechtsgedanke der Rollenbezogenheit der Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr zu entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 18 entgegen ArbG Stuttgart, BeckRS 2022, 18879 Rn. 14).

    Rn. 22 (3) Der Gesetzgebungsgeschichte lässt sich, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat, für die Beurteilung der Frage nach einer rollen- oder statusbezogenen Nutzungspflicht des Rechtsanwalts nichts entnehmen (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 16; Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 19;… Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 24).

    Rn. 25 (b) Dieser Gesetzeszweck lässt es nur konsequent erscheinen, anwaltliche Verfahrensbeteiligte, die ohnehin ein beA für die elektronische Kommunikation vorzuhalten haben (§ 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 31a BRAO), generell in die Nutzungspflicht einzubeziehen, also auch dann, wenn sie in dem Verfahren nicht im anwaltlichen Erstberuf tätig sind (vgl. zu § 14b FamFG BGH…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - XII ZB 428/22, NJW-RR 2023, 1233 Rn. 13; Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 20; zu Rechtsmitteln des anwaltlichen Insolvenzverwalters BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 16).

  • BGH, 24.11.2022 - IX ZB 11/22

    Notwendigkeit der elektronischen Übermittlung einer Beschwerdeschrift im …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
    Ebenfalls ist der als Rechtsanwalt zugelassene Insolvenzverwalter zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen verpflichtet, wenn er im Insolvenzverfahren Rechtsmittel einlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 6; zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesarbeitsgerichts BGH…, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255 Rn. 20 f. mwN).

    Dieser Vergleich legt die Annahme nahe, dass jedenfalls die Verpflichtung aus § 130d Satz 1 ZPO statusbezogen zu verstehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 14;… Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 23).

    Rn. 22 (3) Der Gesetzgebungsgeschichte lässt sich, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat, für die Beurteilung der Frage nach einer rollen- oder statusbezogenen Nutzungspflicht des Rechtsanwalts nichts entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 16;… Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 19;… Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 24).

    Rn. 25 (b) Dieser Gesetzeszweck lässt es nur konsequent erscheinen, anwaltliche Verfahrensbeteiligte, die ohnehin ein beA für die elektronische Kommunikation vorzuhalten haben (§ 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 31a BRAO), generell in die Nutzungspflicht einzubeziehen, also auch dann, wenn sie in dem Verfahren nicht im anwaltlichen Erstberuf tätig sind (vgl. zu § 14b FamFG BGH…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - XII ZB 428/22, NJW-RR 2023, 1233 Rn. 13;… Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 20; zu Rechtsmitteln des anwaltlichen Insolvenzverwalters BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 16).

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2023 - 18 WF 208/22

    Familiengerichtliche Genehmigung der Ermächtigung eines Minderjährigen zum …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
    Eine Beschränkung auf den Fall der Vertretung einer Partei durch den Rechtsanwalt ergibt sich aus dem Wortlaut von § 130d Satz 1 ZPO jedenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 23).

    Dieser Vergleich legt die Annahme nahe, dass jedenfalls die Verpflichtung aus § 130d Satz 1 ZPO statusbezogen zu verstehen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 14; Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 23).

    Rn. 22 (3) Der Gesetzgebungsgeschichte lässt sich, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat, für die Beurteilung der Frage nach einer rollen- oder statusbezogenen Nutzungspflicht des Rechtsanwalts nichts entnehmen (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 16;… Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 19; Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 24).

    Dies gilt ebenso, wenn der Rechtsanwalt in eigener Sache tätig wird (…vgl. zu § 52d Satz 4 FGO BFHE 276, 566 Rn. 3), und zwar jedenfalls für Rechtsmittel im Teilungsversteigerungsverfahren auch dann, wenn der Rechtsanwalt in dem ihn selbst betreffenden Verfahren nicht als Rechtsanwalt auftritt (vgl. allgemein zu Zwangsvollstreckungsverfahren BGH, Beschluss vom 4. April 2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 225 Rn. 25).

  • BGH, 31.05.2023 - XII ZB 428/22

    Pflicht zur Einreichung eines Beschwerdeschrift durch Berufsbetreuer in …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
    Rn. 10 (1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Pflicht zur elektronischen Übermittlung für Rechtsanwälte auch dann gilt, wenn sie berufsmäßig im eigenen Namen auftreten, etwa als Berufsbetreuer (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - XII ZB 428/22, NJW-RR 2023, 1233 Rn. 9 zu § 14b Abs. 1 FamFG) oder als Verfahrenspfleger (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 16).

    Rn. 13 (1) Insoweit hat der Bundesgerichtshof bislang offengelassen, ob der als Rechtsanwalt zugelassene Betreuer oder Verfahrenspfleger auch dann zur Nutzung des ERV verpflichtet ist, wenn er seine Tätigkeit bewusst als Privatperson in eigener Sache oder ehrenamtlich entfaltet und - nach außen erkennbar - von seiner Stellung als Rechtsanwalt trennt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - XII ZB 428/22, NJW-RR 2023, 1233 Rn. 16;… Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 22).

    Rn. 25 (b) Dieser Gesetzeszweck lässt es nur konsequent erscheinen, anwaltliche Verfahrensbeteiligte, die ohnehin ein beA für die elektronische Kommunikation vorzuhalten haben (§ 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 31a BRAO), generell in die Nutzungspflicht einzubeziehen, also auch dann, wenn sie in dem Verfahren nicht im anwaltlichen Erstberuf tätig sind (vgl. zu § 14b FamFG BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - XII ZB 428/22, NJW-RR 2023, 1233 Rn. 13;… Beschluss vom 31. Januar 2023 - XIII ZB 90/22, FamRZ 2023, 719 Rn. 20; zu Rechtsmitteln des anwaltlichen Insolvenzverwalters BGH…, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 11/22, NJW 2023, 525 Rn. 16).

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
    Rn. 32 (a) Die Nutzungspflicht findet ihre gesetzliche Grundlage (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 141, 82 Rn. 47) in § 130d Satz 1 ZPO.

    Bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs, dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe wird die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 141, 82 Rn. 53).

  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
    Rn. 33 (b) Bei dem auch mit § 130d Satz 1 ZPO verfolgten Ziel der Förderung des ERV, der Schaffung einer rechtssicheren und schnellen Kommunikation mit den Gerichten und der Kostenreduktion bezüglich Porto- und Druckkosten handelt es sich um vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls, die grundsätzlich geeignet sind, damit in Zusammenhang stehende Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. allgemein zum beA BVerfG, NJW 2018, 288 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22

    Teilungsversteigerung eines Miteigentumsanteils an Grundstück: Stellung der …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
    Die Anwendung der §§ 91 ff. ZPO erscheint daher nur gerechtfertigt, wenn die Miteigentümer im Rahmen der Teilungsversteigerung mit entgegengesetzten Interessen und Anträgen streiten, sodass die Auseinandersetzung einen kontradiktorischen Charakter hat (vgl. Senat…, Beschluss vom 15. Februar 2024 - V ZB 44/23, NJW 2024, 1751 Rn. 14; Beschluss vom 22. September 2022 - V ZB 8/22, ZfIR 2023, 35 Rn. 23;… Beschluss vom 26. September 2024 - V ZB 8/24, RNotZ 2025, 23 Rn. 24).
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87

    Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
    Prüfung von Amts wegen bedeutet nicht Amtsermittlung der Tatsachen und Ausforschung der Wahrheit wie beim Untersuchungsgrundsatz, sondern nur eine umfassende Prüfung des dem Gericht vorliegenden oder offenkundigen Prozessstoffs (vgl. Senat, Urteil vom 20. Januar 1989 - V ZR 173/87, NJW 1989, 2064, 2065; BGH…, Beschluss vom 12. Februar 2020 - IV ZB 29/18, FamRZ 2020, 768 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 25.01.2023 - IV ZB 7/22

    Wiedereinsetzung: Auslegung des Begriffs der "technischen Gründe" bei der …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
    Der Formverstoß führt zur Unwirksamkeit der Prozesserklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2023 - IV ZB 7/22, NJW 2023, 1062 Rn 16 mwN).
  • BFH, 23.08.2022 - VIII S 3/22

    Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 lediglich per Telefax erhobenen Anhörungsrüge

  • BGH, 26.09.2024 - V ZB 8/24

    Zwangsversteigerung: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines einzelnen …

  • BGH, 12.02.2020 - IV ZB 29/18

    Wirksamkeit einer gerichtlichen Zustellung: Beweiskraft der Zustellungsurkunde; …

  • BGH, 15.02.2024 - V ZB 44/23

    Widerrufbarkeit einer Rücknahme des Versteigerungsantrags

  • BGH, 15.09.2022 - V ZB 71/21

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses zum selbständigen Beweisverfahren

  • BGH, 15.12.2023 - AnwZ (Brfg) 10/23

    Pflicht zur Schriftsatzeinreichung in elektronischer Form

  • ArbG Stuttgart, 18.07.2022 - 4 Ca 1688/22

    Keine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für einen als …

  • BayObLG, 14.07.2023 - 201 ObOWi 707/23

    Rechtsbeschwerdebegründung eines Rechtsanwalts in eigener Sache - …

  • LG Düsseldorf, 04.10.2022 - 25 T 353/22
  • BFH, 25.11.2025 - VIII R 2/25

    Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters

    Er teilt damit die Auffassung anderer Bundesgerichte zur Auslegung der dem § 52d Satz 1 und 2 FGO vergleichbaren Vorschriften anderer Prozessordnungen (vgl. zu § 130d ZPO Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 04.04.2024 - I ZB 64/23, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2024, 2255; vom 27.03.2025 - V ZB 27/24, NJW 2025, 1660; zu § 55d der Verwaltungsgerichtsordnung Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.2024 - 11 VR 9.24, Bayerische Verwaltungsblätter 2025, 177; zu § 46g Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2023 - 10 AZR 512/20, NJW 2023, 3253; vom 23.05.2023 - 10 AZB 18/22, BAGE 181, 89).

    Angesichts dieses Gesetzeszwecks, der auch mit dem gleichzeitig eingeführten § 52d FGO verfolgt wird, ist es nur konsequent, im finanzgerichtlichen Verfahren professionelle Verfahrensbevollmächtigte, die ohnehin ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) beziehungsweise beSt für die elektronische Kommunikation vorzuhalten haben, generell in die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs einzubeziehen, also auch dann, wenn sie in dem Verfahren in eigener Sache tätig werden und auch dann, wenn sie in einem sie selbst betreffenden Verfahren nicht als Rechtsanwalt beziehungsweise Steuerberater auftreten (so zu Rechtsanwälten auch BGH-Beschluss vom 27.03.2025 - V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rz 25).

    Dies lässt sich auch nicht daraus schließen, dass das Gesetz zur privaten Nutzung schweigt, denn ein Verbot bedürfte --wenn es überhaupt zulässig wäre-- einer ausdrücklichen Regelung (so zu den Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung auch BGH-Beschluss vom 27.03.2025 - V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rz 20).

    Daher wäre im Gegenteil systematisch zu erwarten gewesen, dass der Gesetzgeber als privat gekennzeichnete Schriftsätze von Steuerberatern in eigener Sache ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des § 52d FGO herausnimmt, wenn dies gewollt gewesen wäre (so zu § 130d ZPO auch BGH-Beschluss vom 27.03.2025 - V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rz 20).

    Eine Verpflichtung zur Nutzung des beSt besteht aber nicht (so auch zu einer --fehlenden-- Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Nutzung des beA als sicheren Übermittlungsweg BGH-Beschluss vom 27.03.2025 - V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rz 18 ff.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23

    Rechtsanwalt nicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs …

    In gleicher Weise hat der BGH jüngst (Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660) in einem Fall entschieden, wo ein Rechtsanwalt in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig geworden war, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten; auch hier hat der BGH die Nutzungspflicht jedenfalls dann bejaht, wenn es um die Einlegung eines Rechtsmittels geht, wobei auch dort kein Anwaltszwang bestand.

    bei einem Handeln in eigener Sache in Betracht kommt (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rn. 29, wobei die dortige Argumentation auf das finanzgerichtliche Verfahren nicht ohne Weiteres übertragbar ist, weil der BGH darauf abstellt, dass im Zivilprozess, - anders als im finanzgerichtlichen Verfahren - nicht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt).

    (bb) Insoweit hält der Senat die Argumentation des BGH in seinem Beschluss vom 27.03.2025 (V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rn. 19, 36) nicht für überzeugend.

    Alternativ kann gem. § 130a Abs. 4 Nr. 4 ZPO ein "Mein Justizpostfach" (MJP) eingerichtet werden, das in seiner aktuellen Ausgestaltung jedoch den Nachteil hat, dass die Privatadressen der Nutzer zwingend über den SAFE-Verzeichnisdienst abrufbar und somit für die Berechtigten bei den Gerichten sowie Staatsanwaltschaften sowie alle Personen, die auf ein beA, beN, beSt oder beBPo Zugriff haben, sichtbar ist (Biallaß, NJW 2025, 1664 [BGH 27.03.2025 - V ZB 27/24] (1665)) und zum Zeitpunkt der Klageerhebung ohnehin noch nicht zur Verfügung stand (Pilotbetrieb ab 12.10.2023).

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23

    Unzumutbarkeit der beA-Nutzung für Rechtsanwalt bei Klage in eigener Sache - …

    Rn. 53 In gleicher Weise hat der BGH jüngst (Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660) in einem Fall entschieden, wo ein Rechtsanwalt in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig geworden war, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten; auch hier hat der BGH die Nutzungspflicht jedenfalls dann bejaht, wenn es um die Einlegung eines Rechtsmittels geht, wobei auch dort kein Anwaltszwang bestand.

    bei einem Handeln in eigener Sache in Betracht kommt (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rn. 29, wobei die dortige Argumentation auf das finanzgerichtliche Verfahren nicht ohne Weiteres übertragbar ist, weil der BGH darauf abstellt, dass im Zivilprozess, - anders als im finanzgerichtlichen Verfahren - nicht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt).

    Rn. 58 (bb) Insoweit hält der Senat die Argumentation des BGH in seinem Beschluss vom 27.03.2025 (V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rn. 19, 36) nicht für überzeugend.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2025 - 3 K 3179/24

    Elektronische Übermittlungspflicht bei finanzgerichtlicher Klage eines …

    Rn. 54 In gleicher Weise hat der BGH jüngst (Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660) in einem Fall entschieden, wo ein Rechtsanwalt in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig geworden war, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten; auch hier hat der BGH die Nutzungspflicht jedenfalls dann bejaht, wenn es um die Einlegung eines Rechtsmittels geht, wobei auch dort kein Anwaltszwang bestand.

    bei einem Handeln in eigener Sache in Betracht kommt (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rn. 29, wobei die dortige Argumentation auf das finanzgerichtliche Verfahren nicht ohne Weiteres übertragbar ist, weil der BGH darauf abstellt, dass im Zivilprozess, - anders als im finanzgerichtlichen Verfahren - nicht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt).

  • VG Karlsruhe, 03.06.2026 - 2 K 11254/25

    Zulässigkeit; Rechtsanwalt; Terrassenüberdachung; Sichtschutzwand; …

    Dies ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Parallelvorschriften in anderen Prozessordnungen im Wesentlichen geklärt (…vgl. für § 130d ZPO eingehend BGH, Beschl. v. 04.04.2024 - I ZB 64/23 -, NJW 2024, 2255 = juris Rn. 24 f.; Beschl. v. 27.03.2025 - V ZB 27/24 -, NJW 2025, 1660 = juris Rn. 12 ff.;… für § 52d FGO BFH, Urt. v. 25.11.2025 - VIII R 2/25 -, NJW 2026, 1013 = juris Rn. 15 ff.).

    Im Übrigen nimmt das Gericht ausdrücklich auf die in den benannten Entscheidungen aus der höchstrichterlichen zivil- und finanzgerichtlichen Rechtsprechung (…BGH, Beschl. v. 04.04.2024 - I ZB 64/23 -, NJW 2024, 2255 = juris Rn. 24 f.; Beschl. v. 27.03.2025 - V ZB 27/24 -, NJW 2025, 1660 = juris Rn. 12 ff.;… BFH, Urt. v. 25.11.2025 - VIII R 2/25 -, NJW 2026, 1013 = juris Rn. 15 ff.) dargelegten Gründe Bezug.

  • FG Düsseldorf, 31.03.2026 - 10 K 71/26
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu der § 52d FGO vergleichbaren Vorschrift des § 130d der Zivilprozessordnung (ZPO) wiederholt unter ausführlicher Auseinandersetzung mit dem Wortlaut und dem Zweck der Norm entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet ist, wenn er Rechtsmittel einlegt (Beschlüsse vom 04.04.2024 - I ZB 64/23, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2024, 2255, und vom 27.03.2025 - V ZB 27/24, NJW 2025, 1660).

    So ist etwa der Beschluss des BGH vom 27.03.2025 (V ZB 27/24) u. a. in der steuerrechtlichen Fachzeitschrift HFR veröffentlicht worden (HFR 2025, 692).

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.08.2025 - 3 K 3148/25

    Unzulässigkeit einer von einem Rechtsanwalt ohne Hinweis auf seine …

    Rn. 23 In gleicher Weise hat der BGH jüngst (Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660) in einem Fall entschieden, wo ein Rechtsanwalt in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig geworden war, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten; auch hier hat der BGH die Nutzungspflicht jedenfalls dann bejaht, wenn es um die Einlegung eines Rechtsmittels geht, wobei auch dort kein Anwaltszwang bestand.

    bei einem Handeln in eigener Sache in Betracht kommt (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rn. 29, wobei die dortige Argumentation auf das finanzgerichtliche Verfahren nicht ohne Weiteres übertragbar ist, weil der BGH darauf abstellt, dass im Zivilprozess, - anders als im finanzgerichtlichen Verfahren - nicht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2025 - 3 K 3148/25

    BeA, Nutzungspflicht, Rechtsanwalt in eigener Sache

    In gleicher Weise hat der BGH jüngst (Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660) in einem Fall entschieden, wo ein Rechtsanwalt in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig geworden war, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten; auch hier hat der BGH die Nutzungspflicht jedenfalls dann bejaht, wenn es um die Einlegung eines Rechtsmittels geht, wobei auch dort kein Anwaltszwang bestand.

    bei einem Handeln in eigener Sache in Betracht kommt (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rn. 29, wobei die dortige Argumentation auf das finanzgerichtliche Verfahren nicht ohne Weiteres übertragbar ist, weil der BGH darauf abstellt, dass im Zivilprozess, - anders als im finanzgerichtlichen Verfahren - nicht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2026 - 5 WF 64/26

    Elektronische Einreichungspflicht für von Notarin eingereichte Beschwerde

    In beiden Fällen unterliegt sie der Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.09.2025 - 10 W 118/25, BeckRS 2025, 45650; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2024 - 3 Wx 201/24, NJW-RR 2025, 252; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 27.06.2024 - 20 W 105/23 , BeckRS 2024, 43107 je zum bevollmächtigten Notar; vgl. BGH, Beschluss vom 27.03.2025 - V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, und BGH, Beschluss vom 04.04.2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255 je zu § 130d S. 1 ZPO und dem Agieren eines Rechtsanwalts im eigenen Namen).
  • BFH, 07.04.2026 - VIII B 21/25

    Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs bei …

    Zugleich hat er in dieser Entscheidung bestätigt, dass dies auch in Fällen des Vertretungszwangs nach § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO gilt, in denen sich eine in § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO bezeichnete Person nach § 62 Abs. 4 Satz 5 i.V.m. § 62 Abs. 4 Satz 3 FGO selbst vertritt (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2025 - VIII R 2/25, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 26; BFH-Beschluss vom 23.08.2022 - VIII S 3/22, BFHE 276, 566, BStBl II 2023, 83; zu § 130d Satz 1 der Zivilprozessordnung: Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 27.03.2025 - V ZB 27/24, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2025, 1660, Rz 9 ff.; vom 04.04.2024 - I ZB 64/23, NJW 2024, 2255, Rz 22 ff.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2025 - 1 K 1800/25

    Zum Formzwang bei Klage eines Steuerberaters in eigener Sache

  • AGH Stuttgart II, 08.12.2025 - AGH 8/24

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Erhebung einer Klage mit E-Mail; …

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2025 - L 1 EG 4/22

    Elterngeld; Lohnsteuer-Richtlinien 2015 ; sonstige Bezüge; Mehrarbeitspauschale; …

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.09.2025 - 1 AGH 23/25

    Elektronische Klageeinreichung in verwaltungsrechtlicher Anwaltssache

  • AGH Baden-Württemberg, 12.12.2025 - AGH 8/24

    Erfolglose Klage der Rechtsanwältin gegen Widerruf ihrer Zulassung wegen …

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