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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 02.07.2025 | BGH, 24.06.2025

Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2025 - V ZB 63/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8983
BGH, 20.03.2025 - V ZB 63/23 (https://dejure.org/2025,8983)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2025 - V ZB 63/23 (https://dejure.org/2025,8983)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2025 - V ZB 63/23 (https://dejure.org/2025,8983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vererbter Miteigentumsanteil an einem Grundstück und Möglichkeit einer Teilungsversteigerung des gesamten Grundstücks

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 749 Abs 1 BGB, § 753 Abs 1 S 1 BGB, § 2039 S 1 BGB, § 28 Abs 1 ZVG, § 28 Abs 2 ZVG
    Vererbter Miteigentumsanteil an einem Grundstück und Möglichkeit einer Teilungsversteigerung des gesamten Grundstücks

  • IWW

    § 28 ZVG, §§ ... 859, 857, 829 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 95 ZVG, § 28 Abs. 1 ZVG, § 28 Abs. 2 ZVG, § 2042 Abs. 1 BGB, § 753 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 180 Abs. 1, § 181 Abs. 2 ZVG, § 749 Abs. 1 BGB, § 2039 Satz 1 BGB, § 2040 Abs. 1 BGB, § 859 Satz 1, §§ 857, 829, 835, 836 ZPO, § 804 ZPO, § 857 Abs. 1 ZPO, § 2039 BGB, § 1258 BGB, § 771 ZPO, § 29 ZVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 74a Abs. 5 ZVG, § 47 Abs. 1 Satz 1, § 54 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG

  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 180; BGB §§ 749 Abs. 1, 753 Abs. 1 S. 1, 2039 S. 1
    Erbengemeinschaft am Miteigentumsanteil an einem Grundstücks; Recht des einzelnen Erben zur Teilungsversteigerung des gesamten Grundstücks; Einfluss der Erbteilspfändung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 180; BGB § 749 Abs. 1, § 753 Abs. 1 Satz 1, § 2039 Satz 1
    Großes Antragsrecht zur Teilungsversteigerung (gesamtes Grundstück) des Miterben eines "nur" Miteigentumsanteils/Betreiben der Teilungsversteigerung allein durch Pfändungsschuldner eines gepfändeten Erbteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gepfändete Erbteil - und die vom Erben betriebene Teilungsversteigerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vererbte Miteigentumsanteil an einem Grundstück - und die Teilungsversteigerung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Miterbe darf Teilungsversteigerung trotz Pfändung allein beantragen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Großes Antragsrecht von Miterben betreffend Miteigentumsanteil an Grundstück

Besprechungen u.ä. (3)

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betreibung des Teilungsversteigerungsverfahrens durch Miterben trotz Pfändung und Überweisung seines Erbteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilungsversteigerung durch pfändungsbelasteten Miterben - Fortführung trotz Überweisung und Veräußerung (IVR 2025, 108)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine materiell-rechtliche Prüfung durch Vollstreckungsgericht bei Erbteilsübertragung (IVR 2025, 109)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 1144
  • MDR 2025, 880
  • DNotZ 2025, 534
  • NZM 2025, 496
  • FamRZ 2025, 959
  • WM 2025, 802
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66

    Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des …

    Auszug aus BGH, 20.03.2025 - V ZB 63/23
    Ein Miterbe wird durch die Pfändung und Überweisung seines Erbteils nicht gehindert, ein Teilungsversteigerungsverfahren selbstständig ohne Mitwirkung des Pfändungsgläubigers zu betreiben, um den vormals dem Erblasser zustehenden Anspruch auf Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück gemäß § 2039 Satz 1 BGB geltend zu machen (Fortführung BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060).

    Zu solchen Einwirkungen auf das gepfändete Recht, die das Pfändungspfandrecht des Gläubigers nicht beeinträchtigen, ist der Pfändungsschuldner trotz der Pfändung und Überweisung in der Lage; denn nach wie vor ist er und nicht der Pfändungsgläubiger Träger des gepfändeten Rechts (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2017 - IX ZB 98/16, BGHZ 215, 139 Rn. 29).

    Dieselbe Bindung, die die Erbteilspfändung bisher hinsichtlich der Forderung bewirkte, besteht nach deren Realisierung gemäß § 2039 BGB hinsichtlich des Hinterlegungsbetrags (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060).

    Rn. 16 (3) Etwas anderes ergibt sich - wie die Erwiderung zutreffend ausführt - auch nicht aus § 1258 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060).

    Die Beteiligte zu 2 mag als Miteigentümerin und Miterbin ein verständliches Interesse daran haben, dass die Teilungsversteigerung nicht durchgeführt wird; das kann aber ihre Stellung als Pfändungsgläubigerin nicht auf Kosten der Beteiligten zu 1 verbessern (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060 f.; ähnlich BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2017 - IX ZB 98/16, BGHZ 215, 139 Rn. 36).

  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag …

    Auszug aus BGH, 20.03.2025 - V ZB 63/23
    Zu solchen Einwirkungen auf das gepfändete Recht, die das Pfändungspfandrecht des Gläubigers nicht beeinträchtigen, ist der Pfändungsschuldner trotz der Pfändung und Überweisung in der Lage; denn nach wie vor ist er und nicht der Pfändungsgläubiger Träger des gepfändeten Rechts (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - IX ZB 98/16, BGHZ 215, 139 Rn. 29).

    Insoweit gilt entsprechendes wie bei der Pfändung und Überweisung eines Anspruchs auf Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - IX ZB 98/16, BGHZ 215, 139 Rn. 38 ff.).

    Die Beteiligte zu 2 mag als Miteigentümerin und Miterbin ein verständliches Interesse daran haben, dass die Teilungsversteigerung nicht durchgeführt wird; das kann aber ihre Stellung als Pfändungsgläubigerin nicht auf Kosten der Beteiligten zu 1 verbessern (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060 f.; ähnlich BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - IX ZB 98/16, BGHZ 215, 139 Rn. 36).

  • BGH, 08.07.2021 - V ZB 94/20

    Zwangsversteigerungssache: Antrag einer GbR auf Wiederversteigerung ihres …

    Auszug aus BGH, 20.03.2025 - V ZB 63/23
    Im Übrigen könnten darauf bezogene Einwendungen ohnehin nur im Wege der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO geltend gemacht werden (vgl. Senat…, Beschluss vom 29. November 2007 - V ZB 26/07, NJW-RR 2008, 1547 Rn. 11; Beschluss vom 8. Juli 2021 - V ZB 94/20, ZIP 2021, 2506 Rn. 10).

    Das ist bei einer Entscheidung über die Aufhebung oder Einstellung der Teilungsversteigerung der Fall (vgl. Senat…, Beschluss vom 29. November 2007 - V ZB 26/07, NJW-RR 2008, 1547 Rn. 12; Beschluss vom 8. Juli 2021 - V ZB 94/20, ZIP 2021, 2506 Rn. 16).

  • BGH, 29.11.2007 - V ZB 26/07

    Einstellung oder Aufhebung der Teilungsversteigerung bei Wechsel der Beteiligten

    Auszug aus BGH, 20.03.2025 - V ZB 63/23
    Im Übrigen könnten darauf bezogene Einwendungen ohnehin nur im Wege der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO geltend gemacht werden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2007 - V ZB 26/07, NJW-RR 2008, 1547 Rn. 11;… Beschluss vom 8. Juli 2021 - V ZB 94/20, ZIP 2021, 2506 Rn. 10).

    Das ist bei einer Entscheidung über die Aufhebung oder Einstellung der Teilungsversteigerung der Fall (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2007 - V ZB 26/07, NJW-RR 2008, 1547 Rn. 12;… Beschluss vom 8. Juli 2021 - V ZB 94/20, ZIP 2021, 2506 Rn. 16).

  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 333/12

    Zuschlag an den geschiedenen Ehegatten in der Teilungsversteigerung: Fortsetzung …

    Auszug aus BGH, 20.03.2025 - V ZB 63/23
    Daran setzt sich das Pfandrecht im Wege der dinglichen Surrogation fort (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 333/12, BGHZ 199, 71 Rn. 16).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 183/14

    Beschlagnahme in der Teilungsversteigerung: Veräußerungsverbot bei Pfändung eines …

    Auszug aus BGH, 20.03.2025 - V ZB 63/23
    § 28 ZVG findet auf das Verfahren zur Teilungsversteigerung insoweit entsprechende Anwendung, als sich das Hindernis für dieses Verfahren als beachtlich erweist (vgl. zu § 28 Abs. 1 ZVG Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 183/14, NZG 2016, 1307 Rn. 15 mwN;… zur Anwendbarkeit auch des § 28 Abs. 2 ZVG vgl. Keller in Schneider, ZVG, § 28 Rn. 6;… Stöber/Nicht, ZVG, 23. Aufl., § 28 Rn. 3).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 58/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung des Erstehers in der Teilungsversteigerung gegen …

    Auszug aus BGH, 20.03.2025 - V ZB 63/23
    Auch in diesem Fall tritt an die Stelle des Auseinandersetzungsanspruchs der (ungeteilte) Anspruch auf Auszahlung des anteiligen Übererlöses (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 58/04, BGHZ 175, 297 Rn. 32).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 284/97

    Verwertung eines gepfändeten Miterbenanteils an einem zum Nachlaß gehörenden …

    Auszug aus BGH, 20.03.2025 - V ZB 63/23
    Gehört ein Grundstück zum Nachlass, ist jeder Miterbe nach § 2042 Abs. 2 i.V.m. § 753 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 180 Abs. 1, § 181 Abs. 2 ZVG berechtigt, die Zwangsversteigerung des Grundstücks zum Zwecke der Teilung zu beantragen (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1998 - IV ZR 284/97, NJW-RR 1999, 504).
  • BGH, 07.05.2026 - V ZB 16/25
    Die Vorschriften sind anwendbar, weil sich die Beteiligten wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen, wenn sie - wie hier - um die Anordnung der Zwangsversteigerung streiten (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2025 - V ZB 63/23, ZfIR 2025, 418 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 07.05.2026 - V ZB 17/25

    Anordnung der Zwangsversteigerung eines im Eigentum des Schuldners (hier: des …

    Die Vorschriften sind anwendbar, weil sich die Beteiligten wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen, wenn sie - wie hier - um die Anordnung der Zwangsversteigerung streiten (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2025 - V ZB 63/23, ZfIR 2025, 418 Rn. 23 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2025 - V ZB 63/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,17082
BGH, 02.07.2025 - V ZB 63/23 (https://dejure.org/2025,17082)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2025 - V ZB 63/23 (https://dejure.org/2025,17082)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2025 - V ZB 63/23 (https://dejure.org/2025,17082)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenstandswert für anwaltliche Vertretung im Teilungsversteigerungsverfahren nach § 26 RVG (IVR 2025, 144)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2025, 1398
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.08.2021 - GSZ 1/20

    Einscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Wertes …

    Auszug aus BGH, 02.07.2025 - V ZB 63/23
    Rn. 1 1. Gemäß § 33 Abs. 1 RVG war auf Antrag des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 3 der Gegenstandswert für die anwaltliche Vertretung der Beteiligten zu 1 und 3 festzusetzen, weil sich die Gebühren für die anwaltliche Vertretung im vorliegenden Rechtsbeschwerdeverfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert richten; die Festsetzung hat nach § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG durch die Einzelrichterin zu erfolgen (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 9. August 2021 - GSZ 1/20, NJW 2021, 3191).
  • BGH, 22.04.2020 - V ZB 135/18

    Teilungsversteigerungsverfahren: Gegenstandswert für Rechtsanwaltskosten der …

    Auszug aus BGH, 02.07.2025 - V ZB 63/23
    Rn. 2 2. Der Gegenstandswert für die anwaltliche Vertretung der Beteiligten im Teilungsversteigerungsverfahren bestimmt sich nach § 26 RVG, da auch eine Teilungsversteigerung eine Zwangsversteigerung im Sinne dieser Vorschrift ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 2020 - V ZB 135/18, juris Rn. 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2025 - V ZB 63/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,18092
BGH, 24.06.2025 - V ZB 63/23 (https://dejure.org/2025,18092)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2025 - V ZB 63/23 (https://dejure.org/2025,18092)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2025 - V ZB 63/23 (https://dejure.org/2025,18092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,18092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 183/14

    Beschlagnahme in der Teilungsversteigerung: Veräußerungsverbot bei Pfändung eines …

    Auszug aus BGH, 24.06.2025 - V ZB 63/23
    Insoweit bemisst sich der Gegenstandswert für das gerichtliche Verfahren gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem gemäß § 74a Abs. 5 ZVG - hier auf 4, 9 Mio. EUR - festgesetzten Verkehrswert, nicht hingegen nach den Anteilen der Beteiligten zu 2 an dem Versteigerungsobjekt (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 183/14, ZfIR 2016, 759 Rn. 30;… Beschluss vom 8. Juli 2021 - V ZB 94/20, ZIP 2021, 2506 Rn. 16).
  • BGH, 08.07.2021 - V ZB 94/20

    Zwangsversteigerungssache: Antrag einer GbR auf Wiederversteigerung ihres …

    Auszug aus BGH, 24.06.2025 - V ZB 63/23
    Insoweit bemisst sich der Gegenstandswert für das gerichtliche Verfahren gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem gemäß § 74a Abs. 5 ZVG - hier auf 4, 9 Mio. EUR - festgesetzten Verkehrswert, nicht hingegen nach den Anteilen der Beteiligten zu 2 an dem Versteigerungsobjekt (vgl. Senat…, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 183/14, ZfIR 2016, 759 Rn. 30; Beschluss vom 8. Juli 2021 - V ZB 94/20, ZIP 2021, 2506 Rn. 16).
  • BGH, 17.08.2017 - V ZR 277/16

    Gegenvorstellung nach Wertfestsetzung durch den BGH für ein …

    Auszug aus BGH, 24.06.2025 - V ZB 63/23
    Rn. 1 1. Die Gegenvorstellung der Beteiligten zu 2 gegen die Wertfestsetzung in dem Beschluss des Senats vom 20. März 2025 ist statthaft, da der Gegenstandswert nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG auch von Amts wegen geändert werden könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 17. August 2017 - V ZR 277/16, NJW-RR 2017, 1471 Rn. 5 mwW).
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