Rechtsprechung
   LG Aachen, 16.10.1985 - 7 S 90/85   

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https://dejure.org/1985,3565
LG Aachen, 16.10.1985 - 7 S 90/85 (https://dejure.org/1985,3565)
LG Aachen, Entscheidung vom 16.10.1985 - 7 S 90/85 (https://dejure.org/1985,3565)
LG Aachen, Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - 7 S 90/85 (https://dejure.org/1985,3565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Patienten auf Herausgabe der Röntgenaufnahmen gegenüber seinem behandelnden Arzt; Anforderungen an die Eigentumsfähigkeit einer Röntgenaufnahme; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 985; BGB § 810; BGB § 675; BGB § 667; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; RöV § 29 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1551
  • VersR 1986, 1129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.1962 - VI ZR 29/62

    Beweiswürdigung bei Vereitelung oder Erschwerung der Beweisführung durch eine

    Auszug aus LG Aachen, 16.10.1985 - 7 S 90/85
    Eine Röntgenaufnahme stellt keine Urkunde im Sinne der genannten Vorschrift dar (vergleiche BGH Urteil vom 06.11.62, NJW 1963, Seite 389 ff.; BGH Urteil vom 23.11.1982, NJW 1983, Seite 328 ff. IV a).
  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus LG Aachen, 16.10.1985 - 7 S 90/85
    Eine Röntgenaufnahme stellt keine Urkunde im Sinne der genannten Vorschrift dar (vergleiche BGH Urteil vom 06.11.62, NJW 1963, Seite 389 ff.; BGH Urteil vom 23.11.1982, NJW 1983, Seite 328 ff. IV a).
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Rechtsprechung
   LG Rottweil, 18.12.1985 - 1 S 119/85   

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https://dejure.org/1985,2747
LG Rottweil, 18.12.1985 - 1 S 119/85 (https://dejure.org/1985,2747)
LG Rottweil, Entscheidung vom 18.12.1985 - 1 S 119/85 (https://dejure.org/1985,2747)
LG Rottweil, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - 1 S 119/85 (https://dejure.org/1985,2747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1996
  • NJW-RR 1986, 903 (Ls.)
  • VersR 1986, 1129
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Trier, 21.10.1982 - 3 S 182/82
    Auszug aus LG Rottweil, 18.12.1985 - 1 S 119/85
    Soweit das LG Trier Ä obiter, nicht tragend Ä (VersR 1983, 791) die Auffassung vertritt, die weitere Entwicklung des Kaskoversicherungsvertrages stehe nicht fest, daher könne der nach der letzten mündlichen Verhandlung noch entstehende Schaden nicht ersetzt verlangt werden .., vermag sich dem die Kammer nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 10.07.1985 - 17 U 123/84

    Gewerblich und privat genutztes Fahrzeug - Verdienstentgang

    Auszug aus LG Rottweil, 18.12.1985 - 1 S 119/85
    Anderer Ansicht OLG Frankfurt (Urteil Ä 17 U 123/84 Ä v 10 7.85, in BB 1985 Heft 30 S. 1941 = DB 1985 Heft 50 S. 2606 = DAR 1986 Heft 1 S. 24 = NJW 1985 Heft 49 S. 2955).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 140/91

    Geltendmachung des Rabattverlustes durch Rückstufung in der Vollkaskoversicherung

    Feststellungsantrag anstelle des Leistungsantrags verwiesen (OLG Frankfurt, VersR 1987, 204, 205 = NJW 1985, 2955, 2956; LG Darmstadt, ZfS 1983, 40; LG Trier, VersR 1983, 791; AG Hadamar, NJW-RR 1987, 17, 18 [AG Hadamar 18.11.1985 - 3 C 472/85]; a.A. LG Rottweil, NJW 1986, 1996 [LG Rottweil 18.12.1985 - 1 S 119/85]; AG Itzehoe, ZfS 1983, 139; mit Bedenken LG Itzehoe, aaO; ebenso Soergel/Mertens, BGB, 12. Aufl., vor § 249 Rdn. 288).

    Zwar haben das Landgericht Rottweil, NJW 1986, 1996 und das Amtsgericht die auch (wohl mit Bedenken) das Landgericht Itzehoe, ZfS 1983, 139 für gleichgelagerte Fälle unter Hinweis auf diese Vorschrift dem Leistungsantrag stattgegeben,.

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Rechtsprechung
   AG Ahaus, 17.04.1985 - 5 C 1226/84   

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https://dejure.org/1985,4404
AG Ahaus, 17.04.1985 - 5 C 1226/84 (https://dejure.org/1985,4404)
AG Ahaus, Entscheidung vom 17.04.1985 - 5 C 1226/84 (https://dejure.org/1985,4404)
AG Ahaus, Entscheidung vom 17. April 1985 - 5 C 1226/84 (https://dejure.org/1985,4404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Schadensersatz; Totalschaden; Gutachterkosten; Fiktive Sachverständigenkosten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1129
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Rechtsprechung
   LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85   

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https://dejure.org/1985,3953
LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85 (https://dejure.org/1985,3953)
LG Hechingen, Entscheidung vom 29.08.1985 - 1 O 169/85 (https://dejure.org/1985,3953)
LG Hechingen, Entscheidung vom 29. August 1985 - 1 O 169/85 (https://dejure.org/1985,3953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 981
  • VersR 1986, 1129
  • BB 1986, 902
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85
    Treten aber Unangemessenheit und Unüberschaubarkeit der Regelung im Fall des Ratenzahlungsverzugs hinzu, und ist bei der durch einseitige Vertragsgestaltung festgelegten Gegenleistung des Darlehensnehmers - auch im Falle des Verzugs - ein auffallendes Mißverhältnis festzustellen, dann ist die Sittenwidrigkeit anzunehmen, wenn der Darlehensgeber sich leichtfertig der Erkenntnis verschließt, daß der Darlehensnehmer, um überhaupt zu Geld zu kommen, regelmäßig bereit sein wird, auch auf erschwerende Darlehensbedingungen einzugehen und insoweit Bedenken verdrängt (vgl. BGH NJW 79, 2089; 80, 2301; 81, 1206; 83, 1420),wobei es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit auf den Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts ankommt (vgl. BGH NJW 83, 2692/3), so daß weder die spätere Erhöhung des Marktzinses noch später vereinbarte günstigere Kreditbedingungen von Einfluß sind.

    Das entspricht gerade nicht dem Gedankengang der dort angeführten Entscheidung des BGH (vgl. S. 4 2. und 3. Absatz = BGH NJW 80, 2074 und 81, 1206).

  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 156/77

    Rechtswirkungen eines Geständnisses

    Auszug aus LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85
    Treten aber Unangemessenheit und Unüberschaubarkeit der Regelung im Fall des Ratenzahlungsverzugs hinzu, und ist bei der durch einseitige Vertragsgestaltung festgelegten Gegenleistung des Darlehensnehmers - auch im Falle des Verzugs - ein auffallendes Mißverhältnis festzustellen, dann ist die Sittenwidrigkeit anzunehmen, wenn der Darlehensgeber sich leichtfertig der Erkenntnis verschließt, daß der Darlehensnehmer, um überhaupt zu Geld zu kommen, regelmäßig bereit sein wird, auch auf erschwerende Darlehensbedingungen einzugehen und insoweit Bedenken verdrängt (vgl. BGH NJW 79, 2089; 80, 2301; 81, 1206; 83, 1420),wobei es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit auf den Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts ankommt (vgl. BGH NJW 83, 2692/3), so daß weder die spätere Erhöhung des Marktzinses noch später vereinbarte günstigere Kreditbedingungen von Einfluß sind.

    Schon der Vergleich des effektiven Jahreszinses des in Frage stehenden Ratenkreditvertrags mit einem unter im Februar 1979 marktüblichen Bedingungen (monatlicher Zinssatz 0, 32 % bei 2 % Bearbeitungsgebühr) zustandegekommenen ergibt eine erhebliche Abweichung, die sich unter Absetzung der Restschuldversicherungsprämie für den Marktvergleich am zu überprüfenden Kredit (vgl. so BGH NJW 81, 2433/4 2. Spalte oben) jedoch der Einbeziehung der laufzeitunabhängigen Kosten, nämlich der Vermittlungsgebühr (hier mit 5 % aus der Kreditsumme) und der Bearbeitungsgebühr (hier mit 3 %) des zu überprüfenden Kredits (vgl. so BGH NJW 79, 2089/90, 1. Spalte) unter Anwendung der vom BGH ständig verwendeten Annäherungsformel (Uniform-Methode).

  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages - Umfang der Bereicherung bei Nichtigkeit

    Auszug aus LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85
    Treten aber Unangemessenheit und Unüberschaubarkeit der Regelung im Fall des Ratenzahlungsverzugs hinzu, und ist bei der durch einseitige Vertragsgestaltung festgelegten Gegenleistung des Darlehensnehmers - auch im Falle des Verzugs - ein auffallendes Mißverhältnis festzustellen, dann ist die Sittenwidrigkeit anzunehmen, wenn der Darlehensgeber sich leichtfertig der Erkenntnis verschließt, daß der Darlehensnehmer, um überhaupt zu Geld zu kommen, regelmäßig bereit sein wird, auch auf erschwerende Darlehensbedingungen einzugehen und insoweit Bedenken verdrängt (vgl. BGH NJW 79, 2089; 80, 2301; 81, 1206; 83, 1420),wobei es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit auf den Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts ankommt (vgl. BGH NJW 83, 2692/3), so daß weder die spätere Erhöhung des Marktzinses noch später vereinbarte günstigere Kreditbedingungen von Einfluß sind.

    Der BGH bezieht sich ständig auf diesen Vergleichsmaßstab, auch bei höheren Darlehensbeträgen (vgl. BGH NJW 83, 1420: 30.000,- DM) und bei längerer Laufzeit (vgl. BGH NJW 82, 942/3: 47 Monate).

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 177/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufs eines PKW -

    Auszug aus LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85
    Treten aber Unangemessenheit und Unüberschaubarkeit der Regelung im Fall des Ratenzahlungsverzugs hinzu, und ist bei der durch einseitige Vertragsgestaltung festgelegten Gegenleistung des Darlehensnehmers - auch im Falle des Verzugs - ein auffallendes Mißverhältnis festzustellen, dann ist die Sittenwidrigkeit anzunehmen, wenn der Darlehensgeber sich leichtfertig der Erkenntnis verschließt, daß der Darlehensnehmer, um überhaupt zu Geld zu kommen, regelmäßig bereit sein wird, auch auf erschwerende Darlehensbedingungen einzugehen und insoweit Bedenken verdrängt (vgl. BGH NJW 79, 2089; 80, 2301; 81, 1206; 83, 1420),wobei es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit auf den Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts ankommt (vgl. BGH NJW 83, 2692/3), so daß weder die spätere Erhöhung des Marktzinses noch später vereinbarte günstigere Kreditbedingungen von Einfluß sind.
  • OLG Hamburg, 30.10.1981 - 14 U 185/79
    Auszug aus LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85
    Der BGH bezieht sich ständig auf diesen Vergleichsmaßstab, auch bei höheren Darlehensbeträgen (vgl. BGH NJW 83, 1420: 30.000,- DM) und bei längerer Laufzeit (vgl. BGH NJW 82, 942/3: 47 Monate).
  • BGH, 10.04.1980 - III ZR 59/79
    Auszug aus LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85
    Das entspricht gerade nicht dem Gedankengang der dort angeführten Entscheidung des BGH (vgl. S. 4 2. und 3. Absatz = BGH NJW 80, 2074 und 81, 1206).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80

    Zulässigkeit einer Revision im Jugendstrafrecht bei Verwerfung der Berufung wegen

    Auszug aus LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85
    Schon der Vergleich des effektiven Jahreszinses des in Frage stehenden Ratenkreditvertrags mit einem unter im Februar 1979 marktüblichen Bedingungen (monatlicher Zinssatz 0, 32 % bei 2 % Bearbeitungsgebühr) zustandegekommenen ergibt eine erhebliche Abweichung, die sich unter Absetzung der Restschuldversicherungsprämie für den Marktvergleich am zu überprüfenden Kredit (vgl. so BGH NJW 81, 2433/4 2. Spalte oben) jedoch der Einbeziehung der laufzeitunabhängigen Kosten, nämlich der Vermittlungsgebühr (hier mit 5 % aus der Kreditsumme) und der Bearbeitungsgebühr (hier mit 3 %) des zu überprüfenden Kredits (vgl. so BGH NJW 79, 2089/90, 1. Spalte) unter Anwendung der vom BGH ständig verwendeten Annäherungsformel (Uniform-Methode).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85
    Das ist überschaubar und steht von vornherein fest (vgl. BGH NJW 74, 410, 412 1. Spalte), so daß das angegangene Gericht die Beklagte auch aus diesem Grund zur Unterlassung anhalten kann.
  • OLG Hamburg, 29.09.1983 - 5 U 214/82
    Auszug aus LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85
    Daß das von der Beklagten vorgelegte Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.9.1983 (5 U 214/82) zu einer anderen Würdigung gelangt, beruht in erster Linie auf seiner verabsolutierenden Orientierung an den "Effektivzinssätzen" (vgl. S. 4 1. Absatz).
  • BGH, 30.06.1983 - III ZR 114/82

    Bestimmung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts nach den im Zeitpunkt

    Auszug aus LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85
    Treten aber Unangemessenheit und Unüberschaubarkeit der Regelung im Fall des Ratenzahlungsverzugs hinzu, und ist bei der durch einseitige Vertragsgestaltung festgelegten Gegenleistung des Darlehensnehmers - auch im Falle des Verzugs - ein auffallendes Mißverhältnis festzustellen, dann ist die Sittenwidrigkeit anzunehmen, wenn der Darlehensgeber sich leichtfertig der Erkenntnis verschließt, daß der Darlehensnehmer, um überhaupt zu Geld zu kommen, regelmäßig bereit sein wird, auch auf erschwerende Darlehensbedingungen einzugehen und insoweit Bedenken verdrängt (vgl. BGH NJW 79, 2089; 80, 2301; 81, 1206; 83, 1420),wobei es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit auf den Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts ankommt (vgl. BGH NJW 83, 2692/3), so daß weder die spätere Erhöhung des Marktzinses noch später vereinbarte günstigere Kreditbedingungen von Einfluß sind.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 30.10.1985 - 18 O 263/85   

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https://dejure.org/1985,4474
LG Berlin, 30.10.1985 - 18 O 263/85 (https://dejure.org/1985,4474)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.10.1985 - 18 O 263/85 (https://dejure.org/1985,4474)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 1985 - 18 O 263/85 (https://dejure.org/1985,4474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1939
  • NJW-RR 1986, 931 (Ls.)
  • VersR 1986, 1129
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04

    Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen von Kunden eines Nachtclubs mit

    Für das Sittenwidrigkeitsurteil über abverlangte Anerkenntnisse gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände, unter denen es zu der Abgabe der Anerkenntnisse gekommen ist, erforderlich, insbesondere kommt es auf das Gesamtgepräge des Geschäfts an, wie es sich erkennbar aus dem äußeren Inhalt, dem Beweggrund und dem Zweck ergibt (LG Berlin NJW 1986, 1939, 1940; BGH NJW 1987, 2014, 2015).
  • OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01

    Widerruf von Kreditkartenzahlungen gegenüber der emittierenden Bank

    a) In Rechtsprechung und Lehre herrscht die Auffassung vor, dass die im Rahmen der Kreditkartenverwendung durch Belegunterzeichnung erteilte Weisung grundsätzlich als unwiderruflich anzusehen ist (z.B. LG Berlin, NJW 1986, 1939; LG Aachen, WM 1994, 2158; OLG Schleswig, WM 1991, 453; OLG München, WM 1999, 2356 = MDR 2000, 1446 mit Bespr.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 17.12.1985 - 27 O 200/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,10184
LG Berlin, 17.12.1985 - 27 O 200/85 (https://dejure.org/1985,10184)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.12.1985 - 27 O 200/85 (https://dejure.org/1985,10184)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Dezember 1985 - 27 O 200/85 (https://dejure.org/1985,10184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1265
  • VersR 1986, 1129
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
    Aus diesem Grund hat eine Person, die zum Gegenstand einer identifizierenden Wortverdachtsberichterstattung gemacht werden darf, aber nicht automatisch auch die Veröffentlichung von Lichtbildern im gleichen Kontext hinzunehmen (vgl. schon OLG Stuttgart v. 19.12.1958 - 1 Ss 723/58, JZ 1960, 126 (128); LG Berlin v. 17.12.1985 - 27 0 200/85, NJW 1986, 1265; siehe ferner etwa Koebel , JZ 1966, 389, 390; Schlüter , Verdachtsberichterstattung, 2011, S. 116; Helle , Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 160 f.; Endress Wanckel , a.a.O., Rn. 191).
  • OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19

    Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

    Aus diesem Grund hat eine Person, die zum Gegenstand einer identifizierenden Wortverdachtsberichterstattung gemacht werden darf, aber nicht automatisch auch die Veröffentlichung von Lichtbildern im gleichen Kontext hinzunehmen (vgl. schon OLG Stuttgart v. 19.12.1958 - 1 Ss 723/58, JZ 1960, 126 (128); LG Berlin v. 17.12.1985 - 27 O 200/85, NJW 1986, 1265; siehe ferner etwa Koebel, JZ 1966, 389, 390; Schlüter, Verdachtsberichterstattung, 2011, S. 116; Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 160 f.; Endress Wanckel, a.a.O., Rn. 191).
  • OLG Celle, 20.04.2000 - 13 U 160/99

    Presseberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren:

    Maßgebliche Bewertungsfaktoren sind hierbei etwa die Schwere der Straftaten (etwa Kapitalverbrechen) wegen derer ermittelt wird, eine Verhaftung sowie die öffentliche Stellung des Betroffenen (OLG Brandenburg NJW 1995, 886, 888; OLG Frankfurt AfP 1990, 229 f.; LG Köln NJW 1986, 1265; Schricker-Gerstenberg/Götting § 23 KUG Rn. 13; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rn. 8.8; Lampe NJW 1973, 217, 218).
  • LG Köln, 04.11.2020 - 28 O 238/20
    Aus diesem Grund hat eine Person, die zum Gegenstand einer identifizierenden Wortverdachtsberichterstattung gemacht werden darf, aber nicht automatisch auch die Veröffentlichung von Lichtbildern im gleichen Kontext hinzunehmen (vgl. schon OLG Stuttgart v. 19.12.1958 - 1 Ss 723/58, JZ 1960, 126 (128); LG Berlin v. 17.12.1985 - 27 0 200/85, NJW 1986, 1265; siehe ferner etwa Koebel , JZ 1966, 389, 390; Schlüter , Verdachtsberichterstattung, 2011, S. 116; Helle , Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 160 f.; Wanckel , Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017, Rn. 191).
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