Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidung unten: ArbG Berlin, 30.04.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.2005 - C-188/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11
EuGH, 27.01.2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff 'Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • Judicialis

    Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 1; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. J... uli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 2; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 3; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 4; ; KSchG § 17 Abs. 3; ; KSchG § 18; ; KSchG § 18 Abs. 1; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 111

  • Europäischer Gerichtshof

    Junk

  • EU-Kommission PDF

    Irmtraud Junk gegen Wolfgang Kühnel.

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff 'Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • EU-Kommission

    Irmtraud Junk gegen Wolfgang Kühnel

    Sozialvorschriften , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits über die Entlassung einer Arbeitnehmerin; Erteilung von zweckdienlichen Auskünften an den Betriebsrat und Unterrichtung desselben über die Gründe für die geplanten Entlassungen durch den Arbeitgeber; Vereinbarung eines ...

  • hensche.de

    Massenentlassung, EU-Recht

  • Techniker Krankenkasse
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff ,Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • datenbank.nwb.de

    Begriff "Entlassung" - Zeitpunkt von Entlassungen und Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Junk

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff "Entlassung" - Zeitpunkt der Entlassung

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Neue Anforderungen an die Massenentlassungsanzeige

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Voraussetzung für wirksame Massenentlassungen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige - Strenge Vorgaben nach deutschem Recht bleiben, Gesetzgeber gefordert

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.1.2005)

    Betriebsräte bei Massenentlassungen gestärkt // Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigungen verhandeln

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.2.2005)

    Firma muss Massenentlassungen rechtzeitig Arbeitsagentur mitteilen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kündigungsrecht - Wie die Massenentlassungsanzeige im Lichte der neuen EuGH-Entscheidung zu sehen ist

  • zap-verlag.de PDF (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Auswirkungen der jüngsten EuGH-Rechtsprechung zur Massenentlassungsrichtlinie auf das deutsche Kündigungsschutzrecht

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Begriff der Entlassung (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 3/2005, S. 30)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Berlin - Auslegung der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225, S. 16) - Begriff der Entlassung oder der Kündigung - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1099
  • ZIP 2003, 1265
  • ZIP 2005, 230
  • EuZW 2005, 145
  • NZA 2005, 213
  • BB 2005, 331
  • DB 2005, 453
  • DB 2005, 454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (418)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a. - "Außenbeziehungen - Assoziierungsabkommen Gemeinschaften/Republik …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    29 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    29 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 07.07.1988 - 55/87

    Moksel / BALM

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

    Rn. 71 1. Durch das Anzeigeverfahren soll die Agentur für Arbeit rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47;… ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53).

    Die Kündigung kann daher erst wirksam erklärt werden, wenn die Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß erfolgt ist (…BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 17, BAGE 155, 245; vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 46 ff.;… BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 25 ff., BAGE 128, 256).

    Die Anzeigepflicht als selbstständiger Teil des Massenentlassungsverfahrens soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, durch geeignete Maßnahmen Belastungen des Arbeitsmarkts zu vermeiden oder zumindest zu verzögern, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47;… ebenso BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 28;… 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 24, BAGE 157, 1;… 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53).

    Aus dem Zweck des Anzeigeverfahrens folgt aber, dass die Anzeige bei der Agentur für Arbeit zu erstatten ist, bei der es zu den innerhalb der Sperrfrist zu bewältigenden sozioökonomischen Auswirkungen kommt (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47 f.).

    Diese Sanktionsfolge hat im Übrigen bereits der Gerichtshof klargestellt, wenn er annimmt, dass Art. 3 der MERL der Kündigung nicht "entgegensteht", wenn die Kündigung erst nach der Anzeige bei der zuständigen Behörde erfolgt (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 53).

    Die Massenentlassungsanzeige soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47;… ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Rn. 82 (b) Der Zweite, der Sechste und der Achte Senat bejahen die Möglichkeit, nationalen Vertrauensschutz annehmen zu können, für Sekundärrecht auch dann, wenn der EuGH die Wirkung einer Vorabentscheidung nicht zeitlich begrenzt hat (vgl. in der Folge der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 [- C-188/03 - Rn. 31 ff., 40 ff., Slg. 2005, I-885] grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32 ff., vor allem Rn. 42, BAGE 117, 281;… bestätigt zB von 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - Rn. 20 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33;… 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 27 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156;… dem zustimmend 22. März 2007 - 6 AZR 499/05 - Rn. 16 ff., EzA KSchG § 17 Nr. 19;… 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 66 f., AP BGB § 613a Nr. 324)..

    Rn. 110 (3) Beanstandet wird insbesondere die zeitliche Anknüpfung an das Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens (Abele RdA 2009, 312, 317; Kock BB 2009, 1181; Krieger/Arnold NZA 2009, 530, 531 f.; Sedlmeier EuZA 2010, 88, 97 f.). Die Kritiker meinen, sie widerspreche der Vorgehensweise des Zweiten, des Sechsten und des Achten Senats in der Folge der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - Slg. 2005, I-885) zur Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 KSchG (…grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32 ff., BAGE 117, 281;… bestätigt zB von 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - Rn. 20 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33;… 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 27 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156;… dem zustimmend 22. März 2007 - 6 AZR 499/05 - Rn. 16 ff., EzA KSchG § 17 Nr. 19;… 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 66 f., AP BGB § 613a Nr. 324). Dort wurde Vertrauensschutz angenommen und nicht an das Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens oder der Schlussanträge des Generalanwalts angeknüpft.

    Rn. 120 (bb) Der Zweite Senat hatte nicht sehr lange vor der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - Slg. 2005, I-885) mit Urteil vom 18. September 2003 seine bisherige Auffassung bestätigt.

  • EuGH, 30.10.2025 - C-134/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …

    Rn. 38 Das Urteil vom 27. Januar 2005, Junk (C-188/03, EU:C:2005:59), stehe einer solchen Auslegung nicht entgegen.

    Rn. 58 Somit kann nach dem Wortlaut dieser Bestimmungen die Kündigung eines Arbeitsvertrags im Rahmen einer beabsichtigten Massenentlassung nicht vor Ablauf der in Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/59 vorgesehenen Frist wirksam werden, die ab der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung läuft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2005, Junk, C-188/03, EU:C:2005:59, Rn. 50), was zwangsläufig voraussetzt, dass der Arbeitgeber die beabsichtigte Massenentlassung der zuständigen Behörde anzeigt.

    Rn. 60 Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/59 garantiert somit einen Mindestzeitraum, der der zuständigen Behörde für die Suche nach Lösungen für die betroffenen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen muss (Urteil vom 27. Januar 2005, Junk, C-188/03, EU:C:2005:59, Rn. 51).

    Rn. 77 Somit darf der betreffende Arbeitgeber im Fall einer Massenentlassung Arbeitsverträge nicht kündigen, ohne die genannten Verfahrenspflichten erfüllt zu haben (Urteil vom 27. Januar 2005, Junk, C-188/03, EU:C:2005:59, Rn. 41).

    Der Vorbehalt des Ablaufs einer anderen als der in der Richtlinie vorgesehenen Kündigungsfrist wäre nämlich sinnlos, wenn überhaupt keine Frist zu laufen begonnen hätte (Urteil vom 27. Januar 2005, Junk, C-188/03, EU:C:2005:59, Rn. 52).

    Rn. 80 Demnach ist festzustellen, dass die Art. 3 und 4 der Richtlinie 98/59 der Kündigung von Arbeitsverträgen während des durch sie eingeführten Verfahrens nicht entgegenstehen, sofern diese Kündigung nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung bei der zuständigen Behörde erfolgt (Urteil vom 27. Januar 2005, Junk, C-188/03, EU:C:2005:59, Rn. 53).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1498
ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02 (https://dejure.org/2003,1498)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02 (https://dejure.org/2003,1498)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30. April 2003 - 36 Ca 19726/02 (https://dejure.org/2003,1498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Betriebsrat an Bord: Kündigungen doch erst nach Abschluss des Sozialplanes?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1265
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 08.06.1994 - C-383/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02
    Der Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass Zweck der Massenentlassungsrichtlinie der Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen ist (EUGH vom 08.06.1994, Rs. C-383/92 - Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2483, und vom 17.12.1998, Rs. C-250/97 - John Lauge u. a., Slg. 1998, I-8751).

    Zu diesem Zweck wird der Pflicht des Arbeitgebers zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter, um zu einer Einigung zu gelangen, gegenüber der Anzeigepflicht bei der Arbeitbehörde eine überragende und vorrangige Bedeutung beigemessen (siehe dazu die Ausführungen des Generalanwalts van Gerven in der Begründung der Schlussanträge in den Verfahren C-382/92 und C-383/92 - jeweils Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2438, 2445).

    Ferner müssen die im nationalen Recht bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Massenentlassungsrichtlinie vorgesehenen Sanktionen nach dem Effektivitätsgebot des Artikel 10 Unterabsatz 1 Satz 1 EG denen entsprechen, die bei nach Art. und Schwere vergleichbaren Verstößen gegen nationales Recht gelten und müssen in jedem Fall wirksam, verhältnismäßig und hinreichend abschreckend sein (EUGH vom 08.06.1994, Rs. C-383/92 - Kommission/Vereinigtes Königreich, a.a.O.) Danach darf die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die §§ 17 f. KSchG nicht hinter § 102 Abs. 1 BetrVG zurückbleiben, wonach - wie bereits oben erwähnt - eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats unwirksam ist.

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02
    Der Arbeitgeber sei lediglich gehindert, die Entlassungen durchzuführen (BAG vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 -, AP Nr. 8 zu § 17 KSchG 1969, und vom 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 -, AP Nr. 13 zu § 17 KSchG 1969).

    Soweit das Bundesarbeitgericht in der Entscheidung vom 13. April 2000 (a.a.O.) die Auffassung vertreten hat, dass, wenn der Arbeitgeber bis zum vorgesehenen Ende des Arbeitsverhältnisses keine Massenentlassungsanzeige erstattet hat, das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung trotz deren Wirksamkeit nicht aufgelöst wird, steht dem entgegen, dass ein Rechtsgeschäft nicht wirksam und zugleich wirkungslos sein kann (Bauer/Powietzka, DB 2001, Seite 384;… zur weiteren Kritik an dieser Entscheidung Hinrichs, a.a.O., Seite 122 Fn. 760).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02
    Der Arbeitgeber sei lediglich gehindert, die Entlassungen durchzuführen (BAG vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 -, AP Nr. 8 zu § 17 KSchG 1969, und vom 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 -, AP Nr. 13 zu § 17 KSchG 1969).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-250/97

    Lauge u.a. - Richtlinie 75/129/EWG - Massenentlassungen - Einstellung der …

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02
    Der Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass Zweck der Massenentlassungsrichtlinie der Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen ist (EUGH vom 08.06.1994, Rs. C-383/92 - Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2483, und vom 17.12.1998, Rs. C-250/97 - John Lauge u. a., Slg. 1998, I-8751).
  • EuGH, 08.06.1994 - C-382/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02
    Zu diesem Zweck wird der Pflicht des Arbeitgebers zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter, um zu einer Einigung zu gelangen, gegenüber der Anzeigepflicht bei der Arbeitbehörde eine überragende und vorrangige Bedeutung beigemessen (siehe dazu die Ausführungen des Generalanwalts van Gerven in der Begründung der Schlussanträge in den Verfahren C-382/92 und C-383/92 - jeweils Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2438, 2445).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Sie erging nach dem Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Berlin in der Sache Junk vom 30. April 2003 (- 36 Ca 19726/02 - ZIP 2003, 1265). Der Zweite Senat stellte deshalb bei der Rezeption der Junk-Vorabentscheidung vor allem darauf ab, dass er selbst noch nach der Vorlage vom 30. April 2003 mit Urteil vom 18. September 2003 einen Vertrauenstatbestand geschaffen und eine richtlinienkonforme Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG verneint habe (…vgl. 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 30, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156)..
  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07

    Stattgebender Kammerbeschluss: Beschränkte Möglichkeit nationaler Gerichte zur …

    Rn. 5 3. Mit Urteil vom 27. Januar 2005 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache Junk (EuGH, Urteil vom 27. Januar 2005, Junk, C-188/03, Slg. 2005, I-885) im Rahmen eines vom Arbeitsgericht Berlin beantragten Vorabentscheidungsverfahrens zur Auslegung der Art. 1 bis Art. 4 Massenentlassungsrichtlinie (vgl. ArbG Berlin, Vorlagebeschluss vom 30. April 2003 - 36 Ca 19726/02 -, juris), dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis sei, das als Entlassung gelte, und dass der Arbeitgeber Massenentlassungen (erst) nach Ende des Konsultationsverfahrens nach Art. 2 Massenentlassungsrichtlinie und nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung im Sinne der Art. 3 und Art. 4 Massenentlassungsrichtlinie vornehmen dürfe (vgl. EuGH…, Urteil vom 27. Januar 2005, Junk, C-188/03, Slg. 2005, I-885, Rn. 39 ff.).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    (2) Der Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. April 2003 (- 36 Ca 19726/02 - ZIP 2003, 1265) und die Thesen von Hinrichs in ihrer im Jahr 2001 erschienenen Dissertation "Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassung" konnten das Vertrauen in die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht relevant erschüttern.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht ArbG Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht