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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.01.2018 | BGH, 07.11.2018 | OLG Hamburg, 21.06.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 07.08.2018 - C-161/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23133
EuGH, 07.08.2018 - C-161/17 (https://dejure.org/2018,23133)
EuGH, Entscheidung vom 07.08.2018 - C-161/17 (https://dejure.org/2018,23133)
EuGH, Entscheidung vom 07. August 2018 - C-161/17 (https://dejure.org/2018,23133)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Renckhoff - "Öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG erfasst grundsätzlich das Einstellen einer Fotografie auf eine Website ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers

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  • damm-legal.de

    Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das Urheberrecht zu beachten

  • Europäischer Gerichtshof

    Renckhoff

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Informationsgesellschaft - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Begriff - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Renckhoff

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Informationsgesellschaft - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Begriff - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Renckhoff

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Informationsgesellschaft - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Begriff - ...

  • aufrecht.de

    Veröffentlichung eines Fotos auf einer Schulwebseite

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1 ; AEUV Art. 267
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Informationsgesellschaft - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Begriff - ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Land Nordrhein-Westfalen/Dirk Renckhoff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Verwendung einer Fotografie auf der Schulhomepage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Die Einstellung einer Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, auf eine andere Website bedarf einer neuen Zustimmung des Urhebers

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kreative atmen auf: Entscheidung bringt nicht das Ende der Exklusivität von Urheberrechten im Internet

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines Fotos auf einer Schulwebseite

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das Urheberrecht zu beachten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines Fotos, das mit Zustimmung des Urhebers auf anderer Website frei zugänglich war, auf Website bedarf erneuter Zustimmung des Urhebers

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Zum erneuten Einstellen frei zugänglicher Fotos ins Internet

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Renckhoff

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Informationsgesellschaft - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Begriff - ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verwendung von im Internet frei zugänglichem Foto für eigene Webseite

  • heise.de (Pressemeldung, 07.08.2018)

    Schüler: Vorsicht mit Fotos aus dem Internet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einstellung einer frei zugänglichen Fotografie auf einer anderen Webseite

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Einstellen fremder Fotos auf der Schulhomepage: Urheber muss erneut zustimmen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Auch frei zugängliche Fotografie darf nur mit Zustimmung des Urhebers auf andere Webseite eingestellt werden

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Nutzung einer frei zugänglichen Fotografie auf anderer Website unzulässig - neues Publikum (Renckhoff / Land NRW)

  • versr.de (Kurzinformation)

    Die Einstellung einer Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, auf eine andere Website bedarf einer neuen Zustimmung des Urhebers

  • taz.de (Pressebericht, 07.08.2018)

    Urheberrecht gilt auch für Schüler

  • recht.help (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Wann dürfen Fotos und Videos ohne Einwilligung des Urhebers (Fotograf) im Internet veröffentlicht werden?

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Cordoba

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Cordoba: Urheber sind doch nicht vogelfrei!

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Zugänglichmachung von fremder Seite kopierter Fotos

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Fremde Bilder verlinken ist erlaubt, hochladen hingegen nicht

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Hochladen frei zugänglicher Fotografien auf fremder Website zustimmungsbedürftig?

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht ist auch von Schulen zu beachten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schlussanträge des Generalanwalts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässiges Einstellen eines Fotos in andere Webseite

  • juve.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopie vs. Link - Urheberrechtsverletzung bei Fotos im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begriff der öffentlichen Wiedergabe bei der Einbindung einer Fotografie in eine Internetseite

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begriff der öffentlichen Wiedergabe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fotografie-Benutzung auf anderer Webseite bedarf neuer Zustimmung des Urhebers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung eines frei zugänglichen Fotos auf weiterer Website bedarf der Zustimmung des Urhebers - Fotografie wird durch Verwendung neuem Publikum zugänglich gemacht

Besprechungen u.ä. (4)

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Bilderklau im Internet

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Frei zugängliche Fotos im Internet: Verlinken ja, Hochladen nein

  • it-rechts-portal.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH rettet das Urheberrecht

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Bildveröffentlichungen im Internet: Frei zugängliche Fotografien dürfen nicht kopiert werden

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Renckhoff

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Informationsgesellschaft - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Begriff - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3501
  • ZIP 2018, 2503
  • GRUR 2018, 911
  • GRUR Int. 2018, 1204
  • EuZW 2018, 819
  • MMR 2018, 658
  • MIR 2018, Dok. 037
  • K&R 2018, 562
  • ZUM 2018, 674
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.06.2017 - C-610/15

    Die Bereitstellung und das Betreiben einer Plattform für das Online-Filesharing …

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
    Rn. 17 Da in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 der Begriff "öffentliche Wiedergabe" nicht erläutert wird, sind Sinn und Tragweite dieses Begriffs mit Blick auf die Ziele, die mit dieser Richtlinie verfolgt werden, und den Zusammenhang, in den sich die auszulegende Vorschrift einfügt, zu bestimmen (Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist der Begriff "öffentliche Wiedergabe" weit zu verstehen, wie dies im Übrigen auch ausdrücklich aus dem 23. Erwägungsgrund dieser Richtlinie hervorgeht (Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 19 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29, dass der Begriff "öffentliche Wiedergabe" zwei kumulative Tatbestandsmerkmale vereint, nämlich eine "Handlung der Wiedergabe" eines Werks und dessen "öffentliche" Wiedergabe (…Urteil vom 16. März 2017, AKM, C-138/16, EU:C:2017:218, Rn. 22, und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 20 Was das erste Tatbestandsmerkmal - nämlich das Vorliegen einer "Handlung der Wiedergabe" - angeht, reicht es für eine solche Handlung, wie sich aus Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 ergibt, insbesondere aus, wenn ein Werk einer Öffentlichkeit in der Weise zugänglich gemacht wird, dass deren Mitglieder dazu Zugang haben, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder nicht (…Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 19, und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 31 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Hinsichtlich des zweiten der vorgenannten Tatbestandsmerkmale, nämlich, dass das geschützte Werk tatsächlich "öffentlich" wiedergegeben wird, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass "Öffentlichkeit" begrifflich eine unbestimmte Zahl potenzieller Adressaten bedeutet und ferner aus einer ziemlich großen Zahl von Personen bestehen muss (…Urteile vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 21, und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 24 Allerdings ist, wie sich ebenfalls aus ständiger Rechtsprechung ergibt, für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" außerdem erforderlich, dass die Wiedergabe des geschützten Werks unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein "neues Publikum" erfolgt, d. h. für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe seines Werks erlaubte (…Urteile vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 24…, vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 37, und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 28).

    Rn. 29 Insoweit ist erstens auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach vorbehaltlich der in Art. 5 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen jede Handlung der Vervielfältigung oder der öffentlichen Wiedergabe eines Werks durch einen Dritten der vorherigen Zustimmung seines Urhebers bedarf und die Urheber nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 über ein Recht vorbeugender Art verfügen, das es ihnen erlaubt, sich bei Nutzern ihrer Werke vor der öffentlichen Wiedergabe, die diese Nutzer durchzuführen beabsichtigen, einzuschalten, und zwar, um diese zu verbieten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 30…, vom 16. November 2016, Soulier und Doke, C-301/15, EU:C:2016:878, Rn. 33, und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.02.2014 - C-466/12

    Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über …

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
    Rn. 20 Was das erste Tatbestandsmerkmal - nämlich das Vorliegen einer "Handlung der Wiedergabe" - angeht, reicht es für eine solche Handlung, wie sich aus Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 ergibt, insbesondere aus, wenn ein Werk einer Öffentlichkeit in der Weise zugänglich gemacht wird, dass deren Mitglieder dazu Zugang haben, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder nicht (Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 19, …und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 31 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Hinsichtlich des zweiten der vorgenannten Tatbestandsmerkmale, nämlich, dass das geschützte Werk tatsächlich "öffentlich" wiedergegeben wird, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass "Öffentlichkeit" begrifflich eine unbestimmte Zahl potenzieller Adressaten bedeutet und ferner aus einer ziemlich großen Zahl von Personen bestehen muss (Urteile vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 21, …und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 24 Allerdings ist, wie sich ebenfalls aus ständiger Rechtsprechung ergibt, für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" außerdem erforderlich, dass die Wiedergabe des geschützten Werks unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein "neues Publikum" erfolgt, d. h. für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe seines Werks erlaubte (Urteile vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 24…, vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 37, …und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 28).

    Rn. 27 Das Land Nordrhein-Westfalen und die italienische Regierung machen nämlich insbesondere unter Berufung auf das Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76), geltend, dass zwischen der Wiedergabe eines Werks durch seine Einstellung auf eine Website einerseits und der Wiedergabe dieses Werks durch die Einfügung eines Hyperlinks auf einer Website, der auf eine andere Website verweise, auf der das betreffende Werk ursprünglich ohne beschränkende Maßnahme und mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers wiedergegeben worden sei, andererseits keine Unterscheidung gemacht werden dürfe.

    Rn. 37 Im Übrigen hat der Gerichtshof zwar - u. a. in seinem Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 25 und 26), und in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International (…C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315, Rn. 16) - in Bezug auf die Zugänglichmachung geschützter Werke über einen anklickbaren Link, der auf eine andere Website verweist, auf der die ursprüngliche Wiedergabe erfolgt war, angenommen, dass das Zielpublikum der ursprünglichen Wiedergabe alle potenziellen Besucher der betreffenden Seite waren, da die Werke in Anbetracht dessen, dass der Zugang zu ihnen auf dieser Seite keiner beschränkenden Maßnahme unterlag, für sämtliche Internetnutzer frei zugänglich waren.

    Rn. 45 Drittens schließlich hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 27 und 28), die Wertung, dass die Wiedergabe, die in der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache in Frage stand, nicht gegenüber einem neuen Publikum erfolgt war, mit dem mangelnden Zutun des Betreibers der Website begründet, auf der der anklickbare Link eingefügt worden war, der den Zugang zu den betreffenden Werken auf der Website ermöglichte, auf der sie ursprünglich mit der Zustimmung des Urheberrechtsinhabers wiedergegeben worden waren.

  • EuGH, 16.11.2016 - C-301/15

    Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die …

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
    Rn. 16 Folglich verletzt vorbehaltlich der in Art. 5 der Richtlinie 2001/29 erschöpfend aufgeführten Ausnahmen und Beschränkungen jede Nutzung eines Werks durch einen Dritten ohne eine solche vorherige Zustimmung die Rechte des Urhebers dieses Werks (Urteil vom 16. November 2016, Soulier und Doke, C-301/15, EU:C:2016:878, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Insoweit ist erstens auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach vorbehaltlich der in Art. 5 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen jede Handlung der Vervielfältigung oder der öffentlichen Wiedergabe eines Werks durch einen Dritten der vorherigen Zustimmung seines Urhebers bedarf und die Urheber nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 über ein Recht vorbeugender Art verfügen, das es ihnen erlaubt, sich bei Nutzern ihrer Werke vor der öffentlichen Wiedergabe, die diese Nutzer durchzuführen beabsichtigen, einzuschalten, und zwar, um diese zu verbieten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 30, vom 16. November 2016, Soulier und Doke, C-301/15, EU:C:2016:878, Rn. 33, …und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat aber bereits betont, dass der Urheber eines Werks die Möglichkeit haben muss, die Ausübung seiner Rechte zu dessen Nutzung in digitaler Form durch einen Dritten zu beenden und dem Dritten dadurch jede künftige Nutzung dieses Werks in digitaler Form zu untersagen, ohne zuvor andere Förmlichkeiten beachten zu müssen (vgl. entsprechend Urteil vom 16. November 2016, Soulier und Doke, C-301/15, EU:C:2016:878, Rn. 51).

    Denn der Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass der Genuss und die Ausübung des in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Rechts nicht an die Erfüllung irgendwelcher Förmlichkeiten gebunden werden dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2016, Soulier und Doke, C-301/15, EU:C:2016:878, Rn. 50).

  • EuGH, 08.09.2016 - C-160/15

    Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten …

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
    Rn. 24 Allerdings ist, wie sich ebenfalls aus ständiger Rechtsprechung ergibt, für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" außerdem erforderlich, dass die Wiedergabe des geschützten Werks unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein "neues Publikum" erfolgt, d. h. für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe seines Werks erlaubte (…Urteile vom 13. Februar 2014, Svensson u. a., C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 24, vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 37, …und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 28).

    Rn. 40 Im Gegensatz zu Hyperlinks, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum guten Funktionieren des Internets beitragen, indem sie die Verbreitung von Informationen in diesem Netz ermöglichen, das sich durch die Verfügbarkeit immenser Informationsmengen auszeichnet (Urteil vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 45), trägt die Einstellung eines Werks auf eine Website ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers, nachdem es zuvor auf einer anderen Website mit dessen Zustimmung wiedergegeben worden war, jedoch nicht im gleichen Maße zu diesem Ziel bei.

  • EuGH, 21.10.2014 - C-348/13

    BestWater International - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
    Rn. 37 Im Übrigen hat der Gerichtshof zwar - u. a. in seinem Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (…C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 25 und 26), und in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2014, BestWater International (C-348/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2315, Rn. 16) - in Bezug auf die Zugänglichmachung geschützter Werke über einen anklickbaren Link, der auf eine andere Website verweist, auf der die ursprüngliche Wiedergabe erfolgt war, angenommen, dass das Zielpublikum der ursprünglichen Wiedergabe alle potenziellen Besucher der betreffenden Seite waren, da die Werke in Anbetracht dessen, dass der Zugang zu ihnen auf dieser Seite keiner beschränkenden Maßnahme unterlag, für sämtliche Internetnutzer frei zugänglich waren.
  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
    Rn. 34 Eine solche Regel widerspräche nicht nur dem Wortlaut von Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29, sondern nähme dem Urheberrechtsinhaber die im zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie genannte Möglichkeit, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seines Werkes zu verlangen, obwohl, wie der Gerichtshof ausgeführt hat, der spezifische Gegenstand des geistigen Eigentums insbesondere den Inhabern der betreffenden Rechte den Schutz der Befugnis gewährleisten soll, das Inverkehrbringen oder die Zugänglichmachung der Schutzgegenstände dadurch kommerziell zu nutzen, dass gegen Zahlung einer Vergütung Lizenzen erteilt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 107 und 108).
  • EuGH, 31.05.2016 - C-117/15

    Reha Training - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
    Rn. 29 Insoweit ist erstens auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach vorbehaltlich der in Art. 5 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen jede Handlung der Vervielfältigung oder der öffentlichen Wiedergabe eines Werks durch einen Dritten der vorherigen Zustimmung seines Urhebers bedarf und die Urheber nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 über ein Recht vorbeugender Art verfügen, das es ihnen erlaubt, sich bei Nutzern ihrer Werke vor der öffentlichen Wiedergabe, die diese Nutzer durchzuführen beabsichtigen, einzuschalten, und zwar, um diese zu verbieten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 30…, vom 16. November 2016, Soulier und Doke, C-301/15, EU:C:2016:878, Rn. 33, …und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
    Rn. 14 Zunächst ist daran zu erinnern, dass eine Fotografie urheberrechtlich geschützt sein kann, sofern sie, was das nationale Gericht im Einzelfall zu prüfen hat, die eigene geistige Schöpfung des Urhebers darstellt, in der dessen Persönlichkeit zum Ausdruck kommt und die sich in dessen bei ihrer Herstellung getroffenen freien kreativen Entscheidungen ausdrückt (vgl.in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 94).
  • EuGH, 16.03.2017 - C-138/16

    AKM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
    Rn. 19 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29, dass der Begriff "öffentliche Wiedergabe" zwei kumulative Tatbestandsmerkmale vereint, nämlich eine "Handlung der Wiedergabe" eines Werks und dessen "öffentliche" Wiedergabe (Urteil vom 16. März 2017, AKM, C-138/16, EU:C:2017:218, Rn. 22, …und vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-476/17

    Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers …

    Rn. 32 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach den Erwägungsgründen 3 und 31 der Richtlinie 2001/29 die durch diese Richtlinie bewirkte Harmonisierung insbesondere vor dem Hintergrund der elektronischen Medien einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Inhaber von Urheber- und verwandten Schutzrechten am Schutz ihres nun in Art. 17 Abs. 2 der Charta verankerten Rechts am geistigen Eigentum auf der einen Seite und dem Schutz der Interessen und Grundrechte der Nutzer von Schutzgegenständen sowie dem Allgemeininteresse auf der anderen Seite sichern soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 41).

    Rn. 58 Wie sowohl aus der Begründung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vom 10. Dezember 1997 (KOM[97] 628 endg.) als auch aus dem 32. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 hervorgeht, sind die Ausnahmen und Beschränkungen in Art. 5 dieser Richtlinie erschöpfend aufgeführt, was der Gerichtshof auch mehrfach festgestellt hat (…Urteile vom 16. November 2016, Soulier und Doke, C-301/15, EU:C:2016:878' Rn. 34, und vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634' Rn. 16).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …

    Dass bei der Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten alle hierdurch im Ergebnis betroffenen Grundrechte berücksichtigt werden müssen, ergibt sich nicht nur ohne weiteres aus dem der Charta unterliegenden Grundsatz der umfassenden Grundrechtsbindung selbst, sondern entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. nur EuGH…, Urteil vom 29. Januar 2008, Promusicae, C-275/06, EU:C:2008:54, Rn. 65 ff.; Urteil vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 41 f.; EGMR [GK], von Hannover v. Deutschland, Urteil vom 7. Februar 2012, Nr. 40660/08 und 60641/08, § 106 m.w.N.).
  • LG München I, 11.11.2025 - 42 O 14139/24

    GEMA erfolgreich gegen OpenAI (ChatGPT): Originalgetreue Wiedergabe von …

    Rn. 260 (1) Für eine unmittelbare Handlung der Wiedergabe reicht es aus, wenn ein Werk einer Öffentlichkeit in der Weise zugänglich gemacht wird, dass deren Mitglieder dazu Zugang haben, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder nicht (EuGH 07.08.2018, C-161/17 Rn. 20 - Cordoba).
  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei …

    Rn. 10 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 7. August 2018 (C-161/17, GRUR 2018, 911 = WRP 2018, 1052 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff) wie folgt entschieden:.

    Unter diesen Kriterien hat der Gerichtshof der Europäischen Union die zentrale Rolle des Nutzers und die Vorsätzlichkeit seines Handelns hervorgehoben (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11, GRUR 2013, 500 Rn. 21 und 31 = WRP 2013, 618 - ITV Broadcasting/TVC;… EuGH, GRUR 2014, 360 Rn. 16 - Svensson/Retriever Sverige; EuGH…, Urteil vom 19. November 2015 - C-325/14, GRUR 2016, 60 Rn. 14 und 15 - SBS/SABAM;… Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, GRUR 2016, 684 Rn. 35 bis 37 - Reha Training/GEMA;… Urteil vom 8. September 2016 - C-160/15, GRUR 2016, 1152 Rn. 32 bis 34 = WRP 2016, 1347 - GS Media BV/Sanoma u.a.;… Urteil vom 26. April 2017 - C-527/15, GRUR 2017, 610 Rn. 28 bis 30 = WRP 2017, 677 - Stichting Brein/Wullems [Filmspeler];… Urteil vom 14. Juni 2017 - C-610/15, GRUR 2017, 790 Rn. 23 bis 25 = WRP 2017, 936 - Stichting Brein/XS 4ALL [The Pirate Bay]; EuGH, GRUR 2018, 911 Rn. 19 bis 46 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff; BGH…, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 85/17, GRUR 2018, 608 Rn. 27 = WRP 2018, 701 - Krankenhausradio).

    Für eine solche Handlung reicht es aus, wenn ein Werk einer Öffentlichkeit in der Weise zugänglich gemacht wird, dass deren Mitglieder dazu Zugang haben, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder nicht (EuGH, GRUR 2018, 911 Rn. 20 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff).

    Durch ein solches Einstellen wird den Besuchern der Website, auf der die Einstellung erfolgt ist, der Zugang zur betreffenden Fotografie auf dieser Website ermöglicht (EuGH, GRUR 2018, 911 Rn. 21 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff;… BGH, GRUR 2017, 514 Rn. 24 - Cordoba I).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bedeutet "Öffentlichkeit" eine unbestimmte Zahl potentieller Adressaten, die aus einer ziemlich großen Zahl von Personen bestehen muss (EuGH, GRUR 2018, 911 Rn. 22 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff, mwN).

    Vorliegend richtet sich die beanstandete Wiedergabehandlung an sämtliche potentielle Nutzer der Website der Gesamtschule W. und damit an eine unbestimmte und ziemlich große Zahl von Adressaten, so dass sie als "öffentlich" im Sinne der vorstehenden Grundsätze anzusehen ist (vgl. EuGH, GRUR 2018, 911 Rn. 23 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff;… BGH, GRUR 2017, 514 Rn. 27 - Cordoba I).

    Rn. 43 Für die Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" ist erforderlich, dass die Wiedergabe des geschützten Werks unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein "neues Publikum" erfolgt, das heißt für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe seines Werks erlaubte (EuGH, GRUR 2018, 911 Rn. 24 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff, mwN).

    Rn. 44 Im vorliegenden Fall ist zwar sowohl die ursprüngliche Wiedergabe des Werks auf der Website "www.s.de" als auch dessen spätere Wiedergabe auf der Website der Gesamtschule W. unter Verwendung des gleichen technischen Verfahrens erfolgt (EuGH, GRUR 2018, 911 Rn. 25 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff;… BGH, GRUR 2017, 514 Rn. 29 bis 31 - Cordoba I).

    Die Wiedergabe erfolgte aber für ein "neues Publikum" (EuGH, GRUR 2018, 911 Rn. 26 bis 47 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff).

    Das Publikum, an das der Urheberrechtsinhaber gedacht hatte, als er der Wiedergabe seines Werks auf der Website zugestimmt hatte, auf der es ursprünglich veröffentlicht wurde, besteht nur aus den Nutzern dieser Website und nicht aus den Nutzern der Website, auf der das Werk später ohne seine Zustimmung eingestellt worden ist (EuGH, GRUR 2018, 911 Rn. 29 bis 36 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff).

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach die Zugänglichmachung eines geschützten Werks über einen anklickbaren Link, der auf eine andere Website verweist, auf der die ursprüngliche Wiedergabe erfolgt war, nicht zu einer Wiedergabe des fraglichen Werks für ein neues Publikum führt, wenn die Werke auf der anderen Website ohne beschränkende Maßnahmen mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für sämtliche Internetnutzer frei zugänglich waren, ist auf diese Fallgestaltung nicht anwendbar (EuGH, GRUR 2018, 911 Rn. 37 bis 46 - Land Nordrhein-Westfalen/Renckhoff).

  • EuGH, 09.03.2021 - C-392/19

    Hat der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder …

    Rn. 21 Nach dieser Bestimmung verfügen die Urheber damit über ein Recht vorbeugender Art, das es ihnen erlaubt, sich bei Nutzern ihrer Werke vor der öffentlichen Wiedergabe, die diese Nutzer durchzuführen beabsichtigen, einzuschalten, und zwar, um diese zu verbieten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 27 Aus den Erwägungsgründen 4, 9 und 10 der Richtlinie 2001/29 ergibt sich nämlich, dass deren Hauptziel darin besteht, ein hohes Schutzniveau für die Urheber zu erreichen und diesen damit die Möglichkeit zu geben, für die Nutzung ihrer Werke u. a. bei einer öffentlichen Wiedergabe eine angemessene Vergütung zu erhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 47 Im Übrigen besteht, wie der Generalanwalt in den Nrn. 73 und 84 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, unter solchen Umständen das Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts gedacht hat, als er der Wiedergabe seines Werks auf der Website zugestimmt hatte, auf der es ursprünglich veröffentlicht wurde, allein aus den Nutzern dieser Website und nicht aus den Nutzern der Website, in die das Werk später ohne Erlaubnis dieses Rechtsinhabers eingebettet wurde, oder aus anderen Internetnutzern (vgl. entsprechend Urteil vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 35).

    Rn. 52 Ginge man nämlich davon aus, dass, wenn in eine Website eines Dritten im Wege der Framing-Technik ein Werk eingebettet wird, das zuvor auf einer anderen Website mit Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers wiedergegeben worden ist, obwohl dieser Rechtsinhaber Maßnahmen zum Schutz gegen dieses Framing getroffen oder veranlasst hat, dieses Werk keinem neuen Publikum zugänglich gemacht wird, liefe dies darauf hinaus, eine Regel über die Erschöpfung des Rechts der Wiedergabe aufzustellen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 32 und 33).

    Rn. 53 Eine solche Regel widerspräche nicht nur dem Wortlaut von Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29, sondern nähme diesem Urheberrechtsinhaber die im zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie genannte Möglichkeit, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seines Werkes zu verlangen, obwohl, wie der Gerichtshof ausgeführt hat, der spezifische Gegenstand des geistigen Eigentums insbesondere den Inhabern der betreffenden Rechte den Schutz der Befugnis gewährleisten soll, das Inverkehrbringen oder die Zugänglichmachung der Schutzgegenstände dadurch kommerziell zu nutzen, dass gegen Zahlung einer Vergütung Lizenzen erteilt werden (Urteil vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 54 Eine solche Einbettung im Wege der Framing-Technik zuzulassen, ohne dass der Urheberrechtsinhaber die in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Rechte geltend machen kann, liefe daher dem in den Erwägungsgründen 3 und 31 dieser Richtlinie genannten angemessenen Ausgleich zuwider, den es zwischen den Interessen der Inhaber von Urheber- und verwandten Rechten am Schutz ihres Rechts am geistigen Eigentum, das von Art. 17 Abs. 2 der Charta garantiert wird, einerseits und dem Schutz der Interessen und Grundrechte der Nutzer von Schutzgegenständen, insbesondere deren Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, die von Art. 11 der Charta garantiert wird, sowie dem Allgemeininteresse andererseits im Umfeld der Digitaltechnik zu sichern gilt (vgl. entsprechend Urteil vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 41).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-516/17

    Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse …

    als auch aus dem 32. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 hervorgeht, dass die Ausnahmen und Beschränkungen in Art. 5 dieser Richtlinie erschöpfend aufgeführt sind, was der Gerichtshof auch mehrfach festgestellt hat (…Urteile vom 16. November 2016, Soulier und Doke, C-301/15, EU:C:2016:878' Rn. 34, und vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634' Rn. 16).

    Rn. 42 Wie den Erwägungsgründen 3 und 31 der Richtlinie 2001/29 zu entnehmen ist, soll die durch die Richtlinie bewirkte Harmonisierung insbesondere vor dem Hintergrund der elektronischen Medien einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Inhaber von Urheber- und verwandten Schutzrechten am Schutz ihres durch Art. 17 Abs. 2 der Charta garantierten Rechts am geistigen Eigentum auf der einen Seite und dem Schutz der Interessen und Grundrechte der Nutzer von Schutzgegenständen, insbesondere ihrer durch Art. 11 der Charta garantierten Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, sowie dem Allgemeininteresse auf der anderen Seite sichern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 41).

    Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, tragen Hyperlinks zum guten Funktionieren des Internets bei, das für die durch Art. 11 der Charta gewährleistete Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit von besonderer Bedeutung ist, sowie zum Meinungs- und Informationsaustausch in diesem Netz, das sich durch die Verfügbarkeit immenser Informationsmengen auszeichnet (…Urteile vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644' Rn. 45, und vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634' Rn. 40).

  • EuGH, 12.09.2019 - C-683/17

    Modellen kann nicht allein aufgrund des Umstands, dass sie über ihren …

    Rn. 30 Hinsichtlich des ersten Merkmals kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Gegenstand erst bzw. bereits dann als Original angesehen werden, wenn er die Persönlichkeit seines Urhebers widerspiegelt, indem er dessen freie kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 88, 89 und 94, sowie vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 14).
  • BGH, 27.07.2020 - VI ZR 476/18

    Auslistungsbegehren gegen Google

    Ohne die Hilfestellung einer Suchmaschine, die durch die Verlinkung von Informationen diese zugänglich macht und damit zum guten Funktionieren des Internets beiträgt, wäre das Internet aufgrund der immensen Flut von Informationen für den Einzelnen nicht sinnvoll nutzbar und damit in seiner Funktion eingeschränkt, den allgemeinen Zugang zu Nachrichten zu verbessern und die Verbreitung von Nachrichten allgemein zu erleichtern (vgl. EuGH…, Urteil vom 29. Juli 2019 - Rs. C-516/17, AfP 2019, 424, 432 Rn. 81; vom 7. August 2018 - C-161/17, NJW 2018, 3501, 3503 Rn. 40;… vom 8. September 2016 - Rs. C-160/15, NJW 2016, 3149, 3152 Rn. 45;… EGMR, NJW 2019, 3201, 3203 Rn. 73 ff.;… NJW 2017, 2091, 2093 Rn. 56).

    Das Aufsuchen der über die hinterlegte Verlinkung nachvollziehbaren Seite des ursprünglichen Inhalteanbieters wird insoweit entbehrlich; die - gesellschaftlich erwünschte - Verlinkungsfunktion des Suchdienstes verliert an Gewicht (vgl. EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - Rs. C-161/17, NJW 2018, 3501, 3503 Rn. 40).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-469/17

    Die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit können außerhalb der in der …

    als auch aus dem 32. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 hervorgeht, dass die Ausnahmen und Beschränkungen in Art. 5 dieser Richtlinie erschöpfend aufgeführt sind, was der Gerichtshof auch mehrfach festgestellt hat (…Urteile vom 16. November 2016, Soulier und Doke, C-301/15, EU:C:2016:878' Rn. 34, und vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634' Rn. 16).

    Rn. 57 Wie den Erwägungsgründen 3 und 31 der Richtlinie 2001/29 zu entnehmen ist, soll die durch die Richtlinie bewirkte Harmonisierung insbesondere vor dem Hintergrund der elektronischen Medien einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Inhaber von Urheber- und verwandten Schutzrechten am Schutz ihres durch Art. 17 Abs. 2 der Charta garantierten Rechts am geistigen Eigentum auf der einen Seite und dem Schutz der Interessen und Grundrechte der Nutzer von Schutzgegenständen, insbesondere ihrer durch Art. 11 der Charta garantierten Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, sowie dem Allgemeininteresse auf der anderen Seite sichern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 41).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 140/15

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung von YouTube …

    Das Einstellen urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Zustimmung des Rechtsinhabers auf einer Webseite erfolgt selbst dann für ein neues Publikum, wenn diese Inhalte zuvor mit Zustimmung des Rechtsinhabers und ohne beschränkende Maßnahmen, die ein Herunterladen verhindern, auf einer anderen Webseite eingestellt worden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-161/17, GRUR 2018, 911 Rn. 29 bis 47 = WRP 2018, 1052 - Renckhoff/Land Nordrhein Westfalen).
  • EuGH, 17.06.2021 - C-597/19

    M.I.C.M. - Systematische Speicherung und Weiterleitung von IP-Daten, Namen und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-392/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar bedarf die Einbettung von von anderen …

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 53/17

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung eines …

  • LG München I, 31.07.2026 - 42 O 763/25

    Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und …

  • OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 10/16

    Palast der Republik

  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 132/17

    Darstellen des Bereithaltens eines Computerprogramms zum Abruf auf einem …

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 113/18

    Zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe haften Betreiber von …

  • BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23

    BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur weiteren Klärung des …

  • OLG Hamm, 29.10.2020 - 4 U 19/19

    Schadensersatz wegen rechtswidriger öffentlicher Wiedergabe eines geschützten …

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 1.18

    Antragsunterlagen; Erstveröffentlichungsrecht; Gutachten; Immissionsschutzrecht; …

  • BGH, 03.09.2026 - I ZR 34/23

    Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim ist nicht …

  • OLG Frankfurt, 16.06.2020 - 11 U 46/19

    Öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Lichtbildes

  • OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20

    Unterlassunganspruch aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung wegen der …

  • BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23

    Content Delivery Network

  • OLG Hamm, 29.10.2020 - 4 U 20/19
  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 171/19

    Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2018 - C-476/17

    Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass Sampling …

  • BGH, 03.09.2026 - I ZR 35/23

    Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim ist nicht …

  • LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17

    Verbot der Zugänglichmachung verlagsgebundener Fachartikel in Forschernetzwerk

  • LG München I, 20.02.2019 - 37 O 5140/18

    Zugänglichmachung von Produktfotos auf Internet-Verkaufsplattform

  • OLG München, 11.04.2019 - 29 U 3773/17

    Vergütung für eine Benutzungshandlung einer Lizenz

  • EuGH, 20.04.2023 - C-775/21

    Die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem …

  • EuGH, 08.09.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges …

  • KG, 18.09.2023 - 24 U 110/22

    Lindner-Foto - Framing auf rechtswidrige Inhalte durch Presseunternehmen; …

  • EuGH, 02.04.2020 - C-753/18

    The hiring out of motor vehicles equipped with radio receivers does not …

  • LG Hamburg, 25.02.2021 - 310 O 167/20

    Zahlung von Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie wegen der Nutzung von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das …

  • LG München I, 06.02.2019 - 37 O 484/18

    Urheberrechtsverletzung durch Webradio-Recherche

  • LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 145/17
  • OLG München, 24.11.2022 - 29 U 6583/21

    EuGH-Vorlage: Öffentliche Wiedergabe durch Fernsehapparat in Hotelzimmer bei …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-637/19

    BY (Preuve photographique) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …

  • BFH, 23.02.2023 - IV R 37/18

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von …

  • LG Hamburg, 23.12.2020 - 310 O 427/20

    Urheberrecht: Inlandsbezug bei Verwendung eines Lichtbilds im Internet

  • LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16

    Lichtbildwerke ohne Nutzungsberechtigung auf einer Online-Verkaufsplattform

  • OLG Nürnberg, 26.08.2025 - 3 U 1451/24

    Urheberrechtsverletzung wegen Zitate in Lehrerhandreichung zu einem Jugendroman

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-597/19

    M.I.C.M. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - 20 U 41/19

    Veröffentlichung von Inhalten einer Verfassungsbeschwerde eines Dritten

  • AG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 32 C 1565/22

    Pizzalieferservice - Musikbeschallung im Verkaufsraum

  • LG Köln, 13.02.2020 - 14 O 57/19
  • OLG München, 18.12.2025 - 29 U 6583/21

    Öffentliche Wiedergabe, Hotelzimmer, Kabelverteilanlage, Lizenzierung, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-753/18

    Stim und SAMI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …

  • LG Hamburg, 03.03.2020 - 310 O 360/19

    Nutzung von Video-Standbildern durch Presseunternehmen in Print- und …

  • LG Hamburg, 12.11.2020 - 310 O 352/20

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Wiederveröffentlichung einer Fotografie per …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-263/18

    Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers - Richtlinie 2001/29/EG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-683/17

    Cofemel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte …

  • LG Hamburg, 15.02.2021 - 310 O 149/19

    Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung eines Unterlassungsvertrages …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23

    GEMA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …

  • EuGH, 14.11.2019 - C-484/18

    Spedidam u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-833/18

    Brompton Bicycle - Vorabentscheidungsverfahren - Geistiges und gewerbliches …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-145/18

    Regards Photographiques - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-579/24

    " Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - …

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2020 - 20 U 27/19

    Spaßbrille zur Kostümierung als Hase Anspruch wegen Verletzung von Urheberrechten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-484/18

    Spedidam u.a.

  • LG Bielefeld, 29.11.2018 - 4 O 127/16
  • LG Bielefeld, 20.12.2018 - 4 O 127/16
  • LG Bielefeld, 03.12.2018 - 4 O 73/18
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   BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17   

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BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17 (https://dejure.org/2018,660)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2018 - KVR 3/17 (https://dejure.org/2018,660)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - KVR 3/17 (https://dejure.org/2018,660)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wettbewerbsbeschränkung. Aufforderung eines marktbeherrschenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen zur Gewährung von Vorteilen ohne sachlich gerechtfertigten Grund; Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung bei offensichtlichem Missverhältnis; Aufforderung an die ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Hochzeitsrabatte

    § 19 Abs 1 GWB 2013, § 19 Abs 2 Nr 5 GWB 2013, § 20 Abs 2 GWB 2013, § 20 Abs 3 S 2 GWB 2007
    Wettbewerbsbeschränkung. Aufforderung eines marktbeherrschenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen zur Gewährung von Vorteilen ohne sachlich gerechtfertigten Grund; Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung bei offensichtlichem Missverhältnis; Aufforderung an die ...

  • IWW

    § 32 Abs. 3 GWB, § ... 20 Abs. 3 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB, §§ 19 Abs. 2 Nr. 5, 20 Abs. 2 GWB, § 20 Abs. 2 GWB, § 20 Abs. 3 Satz 1 GWB, § 19 Abs. 1, 2 Nr. 5 GWB, § 20 Abs. 3 Satz 2 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, §19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 5, §19 Abs. 2 Nr. 5 GWB, § 21 Abs. 2 GWB, § 21 Abs. 1 GWB, § 26 Abs. 4 GWB, § 19 Abs. 1 GWB, § 20 Abs. 1 GWB, § 78 Satz 1 GWB

  • Wolters Kluwer

    Kartellrechtliche Prüfung einer Behinderung durch Konditionenmissbrauch durch EDEKA gegenüber Sektherstellern; Aufforderung zum "Bestwertabgleich" und zur "Anpassung der Zahlungsziele" durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen; Sachliche Rechtfertigung ...

  • Betriebs-Berater

    Aufforderung zur Vorteilsgewährung durch marktstarkes Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund - Hochzeitsrabatte

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB; § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB 2013
    Anzapfverbot: Forderung von Hochzeitsrabatten gegenüber Sektlieferanten war kartellrechtswidrig

  • rechtsportal.de

    Kartellrechtliche Prüfung einer Behinderung durch Konditionenmissbrauch durch EDEKA gegenüber Sektherstellern; Aufforderung zum "Bestwertabgleich" und zur "Anpassung der Zahlungsziele" durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen; Sachliche Rechtfertigung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Kartellrecht: Hochzeitsrabatte

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsbeschränkung. Aufforderung eines marktbeherrschenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen zur Gewährung von Vorteilen ohne sachlich gerechtfertigten Grund; Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung bei offensichtlichem Missverhältnis; Aufforderung an die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen darf von Lieferanten keine anteilige Beteiligung an Kosten für Modernisierung übernommener Filialen verlangen - Hochzeitsrabatte

  • zeit.de (Pressemeldung, 23.01.2018)

    Bundeskartellamt setzt sich teilweise gegen Edeka durch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit mit Bundeskartellamt: Edeka deutliche Absage wegen Lieferbedinungen erteilt

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Edekas Rabattforderungen gegen Lieferanten nach Plus-Übernahme waren kartellrechtswidrig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufforderung zur Vorteilsgewährung durch marktstarkes Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund - Hochzeitsrabatte

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Edeka: Lieferantenrabatte

  • juve.de (Kurzinformation)

    Anzapfverbot: Kartellamt gewinnt gegen Edeka

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    IdR keine "Hochzeitsrabatte" nach Unternehmensfusion

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine "Hochzeitsrabatte" nach Unternehmensfusion

Besprechungen u.ä. (3)

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Einfordern von Hochzeitsrabatten durch Edeka war teilweise missbräuchlich

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen das Anzapfverbot durch ungerechtfertigte Rabattforderungen

  • fgs.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hochzeitsrabatte: BGH zieht rote Linien für Ausübung von Nachfragemacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2503
  • MDR 2018, 416
  • BB 2018, 321
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01

    Zum Verlangen des Metro-Konzerns nach rückwirkender Konditionenanpassung nach …

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    Ob der Vorschrift in dieser ursprünglichen Fassung in besonderen Ausnahmefällen auch ein vertikaler Schutzzweck im Verhältnis zwischen Nachfrager und Anbieter beigemessen werden konnte, hat der Bundesgerichtshof offengelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 112 - Konditionenanpassung).

    Dieses Verlangen geht damit weit über eine Anpassung von Konditionen nach der Übernahme eines Wettbewerbers hinaus, die auch im Rahmen laufender Verträge als Mengenrabatt oder aufgrund rationellerer Geschäftsabwicklung nach Wegfall eines Abnehmers gerechtfertigt sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 113 f. - Konditionenanpassung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ohne weiteres als Ausdruck der Abhängigkeit eines Lieferanten von einem Normadressaten anzusehen, wenn dieser den Lieferanten ohne sachlich gerechtfertigten Grund zu einer rückwirkenden Konditionenanpassung veranlasst (BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 112 f. - Konditionenanpassung).

  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige …

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    Rn. 93 bb) Ausgangspunkt der Beurteilung ist danach bei vertriebsbezogenen Sachverhalten der aus der unternehmerischen Handlungsfreiheit abzuleitende Grundsatz, dass das Behinderungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB den Normadressaten grundsätzlich nicht daran hindert, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2012 - KZR 65/10, WuW/E DE-R 3549 Rn. 29 - Werbeanzeigen, zu § 20 Abs. 1 GWB aF, st. Rspr.).
  • BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

    Zahnersatz aus Manila

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    Das steht im Einklang mit dem Begriff des Aufforderns in § 21 Abs. 1 GWB, das jeden Versuch umfasst, ein anderes Unternehmen in bestimmter Weise zu beeinflussen, wobei sich diese Einflussnahme im Fall des § 21 Abs. 1 GWB darauf bezieht, Lieferbeziehungen zu bestimmten Unternehmen nicht einzugehen oder zu beenden (BGH, Urteil vom 14. März 2000 - KZR 15/98, WuW/E DE-R 487, 490 - Zahnersatz aus Manila).
  • BGH, 06.11.1984 - KVR 13/83

    Begriff des Mißbrauchs

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    Diese Feststellungen des Beschwerdegerichts stehen im Einklang mit dem Erfahrungssatz, dass ein Kaufmann die Vorteilhaftigkeit oder Rentabilität eines Geschäfts auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller von ihm zu erbringenden Leistungen und von seinem Geschäftspartner gewährten Gegenleistungen beurteilen wird (zur gebotenen Gesamtbetrachtung des Leistungsbündels vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 1984 - KVR 13/83, WuW/E BGH 2103, 2105 - Favorit).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19

    Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und …

    Da diese Interessenabwägung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB vorzunehmen ist (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 23. Januar 2018 - KVR 3/17, NZKart 2018, 136 = WuW 2018, 209 Rz. 92 - Hochzeitsrabatte;… Urteil v. 7. Juni 2016 - KZR 6/15, BGHZ 210, 292 = NZKart 2016, 328 = WuW 2016, 364 Rz. 47 - Pechstein/International Skating Union;… Urteil v. 24. Oktober 2011 - KZR 7/10, WuW/E DE-R 3446 Rz. 37 - Grossistenkündigung), muss der Missbrauch von Marktmacht im gesamten Anwendungsbereich von § 19 GWB eine wettbewerbsschädliche Verhaltensweise des Marktbeherrschers voraussetzen und kann zur Tatbestandsverwirklichung ein einfachgesetzlicher Rechtsverstoß als solcher nicht ausreichen.

    Rn. 62 (3) Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Sachen VBL-Gegenwert (…BGH, Urteil v. 6. November 2013 - KZR 58/11, BGHZ 199, 1 = NZKart 2014, 31 = WuW/E DE-R 4037 Rz. 65 - VBL-Gegenwert I;… Urteil v. 24. Januar 2017 - KZR 47/14, NZKart 2017, 242 = WuW 2017, 283 Rz. 35 - VBL-Gegenwert II) und Hochzeitsrabatte (BGH, Beschluss v. 23. Januar 2018 - KVR 3/17, NZKart 2018, 136 = WuW 2018, 209 Rzn. 83-86 - Hochzeitsrabatte) führen zu keiner anderen Beurteilung.

    Rn. 68 (3.2) Der Beschluss des Bundesgerichtshofs Hochzeitsrabatte (BGH, Beschluss v. 23. Januar 2018 - KVR 3/17, NZKart 2018, 136 = WuW 2018, 209 Rzn. 83-86 - Hochzeitsrabatte) rechtfertigt gleichfalls nicht die Annahme, dass beim Ausbeutungsmissbrauch eine Kausalität bzw. eine Verhaltenskausalität zur marktbeherrschenden Stellung entbehrlich ist.

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Bereits deshalb fehlt es an einem Verstoß gegen das sogenannte Anzapfverbot aus §§ 19 Abs. 2 Nr. 5, 20 Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV durch die Übertragungsvereinbarung, dessen Feststellung im Übrigen im Hinblick auf das Verhältnis der Know-how-Übertragung zu der im Gegenzug erfolgten Beauftragung der Klägerin auch eine umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfordern würde (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 17 bei juris;… Markert in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2014, § 19 GWB Rn. 377;… Loewenheim in Loewenheim/Meessen/ Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann, Kartellrecht, 3. Auflage 2016, § 19 GWB Rn. 107).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 11 U 98/18

    Kartellschadensersatzansprüche als Folge eines Informationsaustauschs auf …

    v. 23.01.2018 - KVR 3/17 - um ein unzulässiges Anzapfen handele.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Rn. 393 Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jüngst erneut bestätigt (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 18 ff. bei juris) und betont, dass für die Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit einer Forderung eine Gesamtbetrachtung der vom Normadressaten dem Lieferanten angebotenen Konditionen maßgeblich ist.

    Rn. 410 Dies gilt schon deshalb, weil es nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 18 ff. bei juris;… Beschluss vom 06.11.1984, KVR 13/83 - Favorit, Rn. 27 ff. bei juris) nicht Aufgabe des Gerichts ist, seine Auffassung über den angemessenen Preis einer Leistung an die Stelle der in einem Wettbewerbsprozess gewonnenen Einschätzung der Vertragsparteien zu setzen, und weil für die Frage der sachlichen Rechtfertigung eines Preishöhenmissbrauchs eine Gesamtbetrachtung des Gesamtkonditionenpakets erforderlich ist, die hier dazu führt, dass das Festhalten an den kartellrechtlich unbedenklich vereinbarten Nutzungsentgelten schon deshalb gerechtfertigt ist, weil diese den Kaufpreis für das Breitbandkabelgeschäft maßgeblich mitbestimmt haben, daher nicht verändert werden können, ohne dass dem gesamten Vertragspaket der Boden entzogen würde.

  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13

    Missbrauch marktbeherrschender Stellung

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jüngst erneut bestätigt (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 18 ff. bei juris) und betont, dass für die Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit einer Forderung eine Gesamtbetrachtung der vom Normadressaten dem Lieferanten angebotenen Konditionen maßgeblich ist.
  • BGH, 28.03.2025 - KZR 73/23

    Steinbruch - Beteiligung des Steinbruchbetreibers bei der Neuvergabe des …

    Rn. 24 (3) Das Berufungsgericht ist ferner zutreffend davon ausgegangen, dass der Klägerin vor diesem Hintergrund auch keine gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 GWB zu berücksichtigende Gegenmacht zukommt, die ihrer Abhängigkeit entgegenstehen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - KVR 3/17, WuW 2018, 209 Rn. 26 - Hochzeitsrabatte).
  • LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Dies ist durch den BGH selber in seiner Entscheidung "Hochzeitsrabatte" (Urt. v. 23.01.18, KVR 3/17 = NZKart 2018, 136, Rn. 46 ff.) noch mit dem Bild einer Asymmetrie der wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen Unternehmen näher verdeutlicht worden.
  • OLG Celle, 14.11.2024 - 13 U 13/24

    Kooperationsvertrag; Rahmen-Liefervertrag; Absatzmittlungsverhältnis; …

    Die daraus resultierende Gegenmacht der Klägerin dürfte dazu führen, dass bereits deren unternehmensbedingte Abhängigkeit zu verneinen sein dürfte (vgl. grundlegend zu diesem Kriterium BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - KVR 3/17, juris Rn. 26;… MüKoEuWettbR/Westermann, 4. Aufl., § 20 GWB Rn. 18).
  • LG Dortmund, 25.02.2019 - 8 O 16/16
    Im Gegenteil hat etwa der Bundesgerichtshof in seiner "Hochzeitsrabatte"-Entscheidung auf die im dortigen Fall gegebene deutliche Asymmetrie der wechselseitigen Abhängigkeiten abgestellt (vgl. BGH, KVR 3/17, Rn. 47 - juris).
  • VG Köln, 08.04.2019 - 1 K 408/16
    Rn. 65 So aber jedenfalls für die Regelbeispiele des § 19 Abs. 2 GWB und Betroffenheit von nur einem Markt: BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 - KVR 3/17 -, juris Rn. 16 ff.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38788
BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,38788)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,38788)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,38788)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Besorgnis der Befangenheit: Mitwirkung des abgelehnten Richters an einer juristischen Festschrift zu Ehren des Beklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit: Mitwirkung des abgelehnten Richters an einer juristischen Festschrift zu Ehren des Beklagten

  • IWW

    § 42 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der früheren Mitwirkung an einer juristischen Festschrift zum Lob des beklagten Insolvenzverwalters in einem Verfahren wegen Verletzung insolvenzrechtlicher Pflichten

  • Anwaltsblatt

    § 42 ZPO
    Lobeshymne in Festschrift führt zur Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der früheren Mitwirkung an einer juristischen Festschrift zum Lob des beklagten Insolvenzverwalters in einem Verfahren wegen Verletzung insolvenzrechtlicher Pflichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Herausgeberschaft schadet!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Richter als Autor in einer Festschrift

  • lto.de (Pressebericht, 27.11.2018)

    Richter nach Festschriftbeitrag befangen: Wer den Beklagten ehrt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Richter als Autor - oder: die Festschrift als Befangenheitsgrund

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 42 ZPO
    Lobeshymne in Festschrift führt zur Besorgnis der Befangenheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Festschrift - Zur Befangenheit von Richtern in Zivilverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung an einer Festschrift

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 42 ZPO
    Lobeshymne in Festschrift führt zur Besorgnis der Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 308
  • ZIP 2018, 2503
  • MDR 2019, 211
  • MDR 2019, 50
  • NZI 2018, 998
  • FamRZ 2019, 224
  • WM 2018, 2289
  • AnwBl 2019, 110
  • AnwBl Online 2019, 143
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.2017 - IX ZR 260/15

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Aufhebung von Beschlüssen der Gläubiger einer …

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Rn. 8 4. Ebenso wenig sind die Richter Grupp, Dr. Schoppmeyer und Meyberg aufgrund ihrer Mitwirkung am früheren Verfahren IX ZR 260/15, an dem die Kläger nicht beteiligt waren, aus Sicht der verständigen Partei darin beeinträchtigt, dem Sachverhalt des hier vorliegenden Rechtsstreits unbefangen gegenüberzutreten.
  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung eines anwaltlichen …

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH Beschluss vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - NJW-RR 2017, 187 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Unzulässige Berufung gegen das den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen …

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH Beschluss vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - NJW-RR 2017, 187 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als …

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Allgemeine berufliche Kontakte des Richters zu einer Partei ohne besondere Nähe oder Intensität genügen dafür nicht (BGH Beschluss vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12 - NJW-RR 2013, 1211 Rn. 8).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Eine Mitautorenschaft als solche begründet weder enge berufliche noch nahe persönliche Kontakte zwischen den Mitautoren und -herausgebern (vgl. BGH Beschluss vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350).
  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung …

    Rn. 15 Maßgeblich ist, ob aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10…, vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6, vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, WM 2018, 2289 Rn. 1 …und vom 19. November 2020 - V ZB 59/20, NJW-RR 2021, 187 Rn. 7).

    Überdies ist Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits nicht ein auf den Vorwurf einer Pflichtverletzung bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gestützter Schadensersatzanspruch gegen den durch die Festschrift Geehrten (zu einem solchen Fall BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, NJW 2019, 308 Rn. 4 f.), sondern die (Un-)Wirksamkeit verschiedener von allen Beklagten als Gesellschaftern gemeinsam getroffener Beschlüsse.

  • BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19

    Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der …

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2018, 2503 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 28.07.2020 - VI ZB 94/19

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen …

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9; vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2018, 2503 Rn. 1 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28931
OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17 (https://dejure.org/2018,28931)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2018 - 3 U 151/17 (https://dejure.org/2018,28931)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 3 U 151/17 (https://dejure.org/2018,28931)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 9 Abs 2 Buchst a EUV 2015/2424, Art 9 Abs 3 EUV 2015/2424, Art 15 Abs 1 EUV 2015/2424, Art 15 Abs 2 EUV 2015/2424, Art 25 Abs 3 S 1 EUV 2015/2424
    Verletzung einer Unionsmarke: Vertrieb eines luxuriösen Kosmetikprodukts auf Onlineplattform

  • damm-legal.de

    Markenverletzung durch Vertrieb eines Luxusprodukts auf Onlineplattform

  • aufrecht.de

    Zur Zulässigkeit eines selktiven Vertriebsmodel für für luxuriöse Kosmetikprodukte

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Selektiver Vertrieb luxuriöser Kosmetikprodukte über Online-Plattform Dritter

  • rechtsportal.de

    Verletzung einer Marke durch Vertrieb von Produkten außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Markenrecht: Rufschädigung durch Vertrieb von Luxuskosmetik über Onlineplattform

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Vertrieb eines Luxusprodukts auf Onlineplattform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Sonstiges

  • noerr.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Vertrieb von Graumarktware gestoppt - Luxuskosmetikhersteller Kanebo erzielt Grundsatzurteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2503
  • MMR 2019, 703
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2018 - 20 U 113/17

    Voraussetzungen der Erschöpfung gem. Art. 15 UMV

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17
    Rn. 50 Die anzuwendenden Grundsätze für die Feststellung eines berechtigten Grundes werden in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. März 2018 (Az. I-20 U 113/17, Anlage ASt 37), die ebenfalls den streitgegenständlichen Internetauftritt www.real.de betraf, ausführlich herausgearbeitet.

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH birgt gerade der Online-Verkauf von Luxuswaren über nicht zum selektiven Vertriebssystem dieser Waren gehörende Plattformen, in dessen Rahmen der Anbieter nicht die Möglichkeit hat, die Bedingungen, unter denen seine Waren verkauft werden, zu überprüfen, die Gefahr einer Verschlechterung der Präsentation dieser Waren im Internet, die ihr Luxusimage und somit ihr Wesen beeinträchtigen kann (EuGH, GRUR 2018, 211 - Coty Germany; OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 113/17, Anlage ASt 37, Seite 16f).

    Darüber hinaus wurde der Onlineshop von Douglas, wie das OLG Düsseldorf zutreffend ausführt (vgl. OLG Düssseldorf, Az. I-20 U 113/17, Anlage ASt 37, Seite 16f), in deutlich dezenteren Farben gestaltet.

  • EuGH, 06.12.2017 - C-230/16

    Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17
    Erst mit dem Urteil des EuGH vom 6. Dezember 2017, C-230/16 - Coty sei geklärt, dass den Depositären ein Onlinevertrieb auf einer Drittmarktplattform untersagt werden könne.Die Produktfotos bei www.real.de seien teilweise auch unprofessionell.

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH birgt gerade der Online-Verkauf von Luxuswaren über nicht zum selektiven Vertriebssystem dieser Waren gehörende Plattformen, in dessen Rahmen der Anbieter nicht die Möglichkeit hat, die Bedingungen, unter denen seine Waren verkauft werden, zu überprüfen, die Gefahr einer Verschlechterung der Präsentation dieser Waren im Internet, die ihr Luxusimage und somit ihr Wesen beeinträchtigen kann (EuGH, GRUR 2018, 211 - Coty Germany; OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 113/17, Anlage ASt 37, Seite 16f).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17
    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (vgl. BGH, GRUR 2011, 152. Rn. 30 - Kinderhochstühle).
  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17
    Danach hält der EuGH das Vorliegen eines berechtigten Grundes grundsätzlich dann für möglich, wenn die Verwendung der Marke geeignet ist, deren Ruf zu schädigen (vgl. EuGH, GRUR Int. 1998, 140, Rn. 43 - Dior/Evora;… Thiering in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage 2018, § 24 Rn. 164;… Eisenführ/Eberhardt in: Eisenführ/Schennen, UMV, 5 Auflage 2017, Art. 13 Rn. 33).
  • LG Hamburg, 21.06.2017 - 315 O 95/17
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2018 - 3 U 151/17
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. Juni 2017, Az. 315 O 95/17, wird - soweit sie nach der teilweisen Rücknahme des Verfügungsantrags im Termin am 7. Juni 2018 noch anhängig ist - zurückgewiesen.
  • OLG München, 08.11.2018 - 29 U 3700/17

    Vertrieb von Hautpflegeprodukten aus dem Hochpreissegment in einem …

    Rn. 40 (3) Soweit die obergerichtliche Rechtsprechung in jüngerer Zeit (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2018, 335 - Japanischer Kosmetikhersteller; OLG Hamburg, BeckRS 2018, 22030) in den dort entschiedenen Fällen § 24 Abs. 2 MarkenG für anwendbar gehalten hat, führt auch dies im vorliegenden Fall nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2026 - 20 U 89/25

    Voraussetzungen für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch eines Inhabers …

    Hierfür müsste der unautorisierte Vertrieb bereits einen solchen Umfang erreicht haben, dass jedenfalls rein faktisch kein selektives Vertriebsnetz der Antragstellerin mehr besteht und der Verkehr deshalb hierin auch kein Qualitätsmerkmal mehr zu erkennen vermag (…vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2023, Az.: I-20 U 277/22, ZVertriebsR 2025, 96 Rn. 60 - Sensai;… Senatsurteil vom 6. März 2018, Az.: I-20 U 113/17, GRUR-RR 2018, 335 Rn. 36 - Japanischer Kosmetikhersteller; OLG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2018, Az. 3 U 151/17, ZVertriebsR 2019, 44 Rn. 47).
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