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Rechtsprechung
   BFH, 24.10.2017 - II R 44/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55524
BFH, 24.10.2017 - II R 44/15 (https://dejure.org/2017,55524)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2017 - II R 44/15 (https://dejure.org/2017,55524)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - II R 44/15 (https://dejure.org/2017,55524)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 14, ErbStG § ... 13a, ErbStG § 13b Abs 2 S 1, ErbStG § 13b Abs 2 S 2 Nr 1 S 2 Buchst d, GG Art 3 Abs 1, EStG § 15 Abs 3 Nr 2, GG Art 14 Abs 1, EStG VZ 2011, KStG § 1 Abs 1 Nr 1, KStG VZ 2011, ErbStR R E13b.13 Abs 2
    Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 AO, § 13a ErbStG 1997, § 13b Abs 2 S 1 ErbStG 1997, § 13b Abs 2 S 2 Nr 1 S 2 Buchst d ErbStG 1997 vom 24.12.2008, Art 3 Abs 1 GG
    Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Kommanditanteils an einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft von Todes wegen; Voraussetzungen der Steuerbefreiung gemäß § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 lit. d ErbStG 2009

  • Betriebs-Berater

    Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    AO § 14; ErbStG 2009 § 13a, § 13b Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d
    Kein erbschaftssteuerlich begünstigter Erwerb des Kommanditanteils an einer Wohnungsvermietungsgesellschaft mangels wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    ErbStG a.F. § 13a; ErbStG a.F. § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2 lit. d; ErbStG n.F. § 13b Abs. 4 S. 2 Nr. 1 S. 2 lit. d
    Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei Wohnungsvermietungsgesellschaft

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 14 Abs. 3; ErbStG § 13a; ErbStG § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. d (a.F.); ErbStG (n.F.) § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d
    Erbschaftsteuerliche Begünstigung des Betriebsvermögens: Tatbestandsmerkmal wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Kommanditanteils an einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft von Todes wegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    § 13a, 13b ErbStG unabhängig von vermieteter Wohnungsanzahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsvermietungsgesellschaft - und das erbschaftsteuerrechtlich begünstigte Vermögen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei KG-Anteil an Wohnungsvermietungsgesellschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungen zur Nutzungsüberlassung an Dritte können erbschaftssteuerrechtlich begünstigtes Vermögen darstellen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein begünstigtes Betriebsvermögen bei Wohnungsvermietungsgesellschaft

  • esche.de (Kurzinformation)

    Nichtanwendungserlass gegen Verschärfungen bei erbschaftsteuerlicher Begünstigung von Wohnungsunternehmen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 13b Abs 1, ErbStG § 13b Abs 2 S 2 Nr 1, ErbStG § 13a, BewG § 181 Abs 9, AO § 14 S 3
    Erbschaftsteuer, Vermögensverwaltung, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Erbschaftsteuer; Vermögensverwaltung; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 260, 363
  • FamRZ 2018, 644
  • BB 2018, 468
  • BB 2018, 547
  • DB 2018, 487
  • BStBl II 2018, 358
  • NZG 2018, 389
  • ZfIR 2018, 247
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.05.2011 - I R 60/10

    Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus …

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - II R 44/15
    Denn dabei ist begrifflich auch der Rahmen einer Vermögensverwaltung i.S. des § 14 Satz 3 AO überschritten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. März 2001 I R 78/99, BFHE 195, 239, BStBl II 2001, 449, unter II.1.a, und vom 25. Mai 2011 I R 60/10, BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858, Rz 8).

    Dies gilt ebenso für die Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist; die daraus bezogenen Gewinnanteile stellen Einkünfte des Gesellschafters aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar (BFH-Urteil in BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858, Rz 9).

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung schließen einander im Grundsatz aus (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., und BFH-Urteil in BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858, Rz 11).

    Da es sich bei dem Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs um einen eigenständigen abgabenrechtlichen Begriff handelt, wäre aber für einen Gleichlauf mit § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG eine entsprechende Fiktion oder ein Verweis auf die Einkünfte i.S. des § 15 EStG erforderlich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858, Rz 11).

  • BFH, 12.03.1964 - IV 136/61 S

    Errichtung von Häusern als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - II R 44/15
    Entscheidend ist der Zweck, der in der Einkünfteerzielung in Form von Vermögensanlage und -nutzung liegt (BFH-Urteil vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364).

    Die die Einkunftsart charakterisierende Relation zwischen Vermögen und Tätigkeit bleibt aber erhalten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364, unter B.5., zur Abgrenzung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 EStG zu einer gewerblichen Tätigkeit).

    Rn. 27 Von einer gewerblichen Vermietungstätigkeit ist auszugehen, wenn der Vermieter bestimmte ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen --wie z.B. die Übernahme der Reinigung der vermieteten Wohnungen oder der Bewachung des Gebäudes-- erbringt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364, unter B.1., und in BFHE 192, 100, BStBl II 2001, 359, unter II.6., m.w.N.) oder wegen eines besonders schnellen, sich aus der Natur der Vermietung ergebenden Wechsels der Mieter oder Benutzer der Räume eine Unternehmensorganisation erforderlich ist (…BFH-Urteil vom 27. Februar 1987 III R 217/82, BFH/NV 1987, 441, zur gewerblichen Vermietung eines Wohnheims).

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - II R 44/15
    Rn. 36 Nach den Ausführungen des BVerfG im Urteil vom 17. Dezember 2014 1 BvL 21/12 (BVerfGE 138, 136, BStBl II 2015, 50, Rz 133, 163, 171 und 172) soll die Verschonungsregelung nach §§ 13a und 13b ErbStG a.F. vor allem Unternehmen schützen, die durch einen besonderen personalen Bezug des Erblassers oder auch des Erben zum Unternehmen geprägt sind, wie es namentlich für Familienunternehmen typisch ist.

    Die Besserstellung der Erwerber unternehmerischen Vermögens gegenüber den Erwerbern sonstigen Vermögens ist im Grundsatz mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG-Urteil in BVerfGE 138, 136, BStBl II 2015, 50, Rz 127 ff.).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - II R 44/15
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung schließen einander im Grundsatz aus (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., und BFH-Urteil in BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858, Rz 11).

    Rn. 22 aa) Die Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) ist im Regelfall private Vermögensverwaltung und kein Gewerbebetrieb (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., m.w.N.).

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - II R 44/15
    Die Vermietung von Grundbesitz bleibt auch Vermögensverwaltung, wenn an eine Vielzahl von Mietern vermietet und zur Verwaltung ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb unterhalten wird (…vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1997 IV R 21/96, BFH/NV 1997, 762, unter 1., und vom 18. April 2000 VIII R 68/98, BFHE 192, 100, BStBl II 2001, 359, unter II.6.).

    Rn. 27 Von einer gewerblichen Vermietungstätigkeit ist auszugehen, wenn der Vermieter bestimmte ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen --wie z.B. die Übernahme der Reinigung der vermieteten Wohnungen oder der Bewachung des Gebäudes-- erbringt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364, unter B.1., und in BFHE 192, 100, BStBl II 2001, 359, unter II.6., m.w.N.) oder wegen eines besonders schnellen, sich aus der Natur der Vermietung ergebenden Wechsels der Mieter oder Benutzer der Räume eine Unternehmensorganisation erforderlich ist (…BFH-Urteil vom 27. Februar 1987 III R 217/82, BFH/NV 1987, 441, zur gewerblichen Vermietung eines Wohnheims).

  • FG Düsseldorf, 24.06.2015 - 4 K 2086/14

    Erbschaftsteuerbegünstigung für Wohnungsunternehmen: Überschreitung der 50 …

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - II R 44/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 2015 4 K 2086/14 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1621 veröffentlicht.

  • BFH, 27.02.1987 - III R 217/82

    Steuerliche Bewertung der Vermietung eines Wohnheims als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - II R 44/15
    Rn. 27 Von einer gewerblichen Vermietungstätigkeit ist auszugehen, wenn der Vermieter bestimmte ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen --wie z.B. die Übernahme der Reinigung der vermieteten Wohnungen oder der Bewachung des Gebäudes-- erbringt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364, unter B.1., und in BFHE 192, 100, BStBl II 2001, 359, unter II.6., m.w.N.) oder wegen eines besonders schnellen, sich aus der Natur der Vermietung ergebenden Wechsels der Mieter oder Benutzer der Räume eine Unternehmensorganisation erforderlich ist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1987 III R 217/82, BFH/NV 1987, 441, zur gewerblichen Vermietung eines Wohnheims).

    Sonderleistungen des Vermieters liegen beispielsweise vor, wenn die Räume in der mit dem Mieter vereinbarten Weise ausgestattet werden, Bettwäsche überlassen und monatlich gewechselt wird, ein Aufenthaltsraum mit Fernsehapparat und ein Krankenzimmer bereitgehalten werden sowie ein Hausmeister bestellt wird (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 441).

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF - …

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - II R 44/15
    Verwaltungsvorschriften, zu denen die ErbStR 2011 gehören, sind keine die Gerichte bindenden Rechtsnormen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 2016 GrS 1/15, BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393, Rz 40).
  • BFH, 30.09.2015 - II R 13/14

    Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene …

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - II R 44/15
    Die Gesetzesmaterialien dürfen nicht dazu verleiten, die subjektiven Vorstellungen der gesetzgebenden Instanzen dem objektiven Gesetzesinhalt gleichzusetzen (BFH-Urteil vom 30. September 2015 II R 13/14, BFHE 251, 569, Rz 15, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 78/99

    Kommanditbeteiligung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - II R 44/15
    Denn dabei ist begrifflich auch der Rahmen einer Vermögensverwaltung i.S. des § 14 Satz 3 AO überschritten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. März 2001 I R 78/99, BFHE 195, 239, BStBl II 2001, 449, unter II.1.a, und vom 25. Mai 2011 I R 60/10, BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858, Rz 8).
  • BFH, 06.03.1997 - IV R 21/96

    Umwandlung einer GmbH in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

  • FG Münster, 10.10.2024 - 3 K 751/22

    Erbschaftsteuergesetz: Rückausnahme für Wohnungsunternehmen

    Da die KG im Streitfall einen einheitlichen Gewerbebetrieb unterhalte, der insgesamt unter § 15 Abs. 2 EStG falle und bei dem die Nutzungsüberlassung von Wohnungen integraler Bestandteil dieser einheitlichen gewerblichen Tätigkeit sei, welche eine Mitunternehmerschaft nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG sei, könne die Einstufung der KG als begünstigtes Wohnungsunternehmen nicht nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BStBl. II 2018, 358) bzw. des FG Münster (FG Münster, Urteil vom 25.06.2020 3 K 13/20, EFG 2020, 1316) versagt werden.

    Die Anforderungen an einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemäß dem BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BStBl. II 2018, 358, seien nicht erfüllt.

    Nach der BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BStBl. II 2018, 358) sei die Vermietung von Wohnungen grundsätzlich eine klassische vermögensverwaltende Tätigkeit.

    Rn. 41 Anhand der strengen Anforderungen, die der BFH im Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BStBl. II 2018, 358, aufgeführt habe, würde ein Wohnungsunternehmen niemals die Merkmale des § 14 AO erfüllen können, da die Tätigkeit mit Ausnahme von Hotels immer nah an der Hauptleistung sei.

    Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG, die keine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt, sondern lediglich vermögensverwaltend tätig ist, unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. des § 14 Satz 1 AO, auch wenn sie ertragsteuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und buchführungspflichtig ist (BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BStBl. II 2018, 358).

    Es genügt nicht, dass sich die Wohnungen im Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Gesellschaft befinden (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BStBl. II 2018, 358).

    Auf die Zahl der vermieteten Wohnungen kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl. II 2018, 358).

  • FG Münster, 25.06.2020 - 3 K 13/20

    Erbschaftsteuerliche Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem …

    Rn. 24 Die Kläger bringen vor, ihr Fall sei gleich gelagert wie derjenige, den der BFH mit Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15 entschieden habe, und wiederholen und ergänzen im Übrigen den Vortrag aus dem Einspruchsverfahren.

    Rn. 31 Zur Begründung verweist er auf seine Ausführungen in der Einspruchsentscheidung und den Nichtanwendungserlass vom 23.4.2018 zum BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15.

    Rn. 41 Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG, die keine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt, sondern lediglich vermögensverwaltend tätig ist, unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. des § 14 Satz 1 AO, auch wenn sie ertragsteuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und buchführungspflichtig ist (BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358).

    Auf die Zahl der vermieteten Wohnungen kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358).

    Auf den zeitlichen und organisatorischen Umfang dieser Tätigkeiten kommt es nach der oben dargestellten Rechtsprechung des BFH, insbesondere dem BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358, ebenso wenig an wie auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen.

  • BFH, 28.02.2024 - II R 27/21

    Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

    Danach ist auch die reine Gebrauchsüberlassung im Rahmen eines Mietvertrags (§ 535 BGB) eine Nutzungsüberlassung (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2017 - II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358, zu § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG a.F.).

    § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Satz 2 Alternative 2 ErbStG bezieht sich auf Wohnungsvermietungsgesellschaften im Sinne des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG (zu den Voraussetzungen der Rückausnahme des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG --vormals § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG a.F.-- vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2017 - II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358).

    Die Gesetzesmaterialien dürfen nicht dazu verleiten, die subjektiven Vorstellungen der gesetzgebenden Instanzen dem objektiven Gesetzesinhalt gleichzusetzen (BFH-Urteil vom 24.10.2017 - II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358, Rz 31).

  • BFH, 29.08.2019 - II B 79/18

    Keine analoge Anwendung der §§ 13a und 13b ErbStG auf im Privatvermögen des …

    Rn. 7 aaa) Für den Erwerb von Betriebsvermögen sieht § 13a i.V.m. § 13b ErbStG unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen in Höhe von mindestens 85 % vor (BFH-Urteil vom 24.10.2017 - II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358, Rz 11 ff.).

    Nachträglich eingetretene Änderungen spielen grundsätzlich keine Rolle, es sei denn, dies wird ausdrücklich gesetzlich bestimmt (BFH-Urteil in BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358, Rz 33).

    Rn. 19 bb) Der Senat hat bereits im Urteil II R 44/15 (in BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358) --aus Sicht des auch hier im Zusammenhang mit § 13c ErbStG gerügten § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG-- die Frage der Verfassungsmäßigkeit der erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigungsvorschriften in Bezug auf Mietwohngrundstücke bejaht, auch wenn es in der dortigen Entscheidung um Wohnungsvermietungsunternehmen ging, die zwar Betriebsvermögen darstellten, aber nicht zum begünstigten Vermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG gehörten.

    Der Senat hat in diesem Urteil ausgeführt, der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, in Fällen, in denen sich die Vermietung von Wohnungen der Sache nach als Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten und Vermögensverwaltung darstellt, die Steuervergünstigungen nach §§ 13a und 13b ErbStG allein deshalb zu gewähren, weil sich die Wohnungen ertragsteuerrechtlich im Betriebsvermögen befinden (BFH-Urteil in BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358, Rz 35).

    Dabei hat sich der Senat ausdrücklich auch mit einem großen Wohnungsbestand auseinandergesetzt (BFH-Urteil in BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358, Rz 23).

    Rn. 20 Soweit sich die Klägerin gegen die Entscheidung des BFH in BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358 wendet, hält sie den dortigen Rechtsausführungen im Wesentlichen entgegen, dass die wortlautgetreue Anwendung des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG zu eng ist und damit die betrieblichen Wohnungsunternehmen zu stark eingegrenzt werden.

  • BFH, 14.11.2018 - II R 34/15

    Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften; …

    Die Gesetzesmaterialien dürfen nicht dazu verleiten, die subjektiven Vorstellungen der gesetzgebenden Instanzen dem objektiven Gesetzesinhalt gleichzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2017 II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358, Rz 30, m.w.N.).
  • FG Münster, 29.04.2020 - 3 V 605/20

    Gesonderte Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen für Zwecke der …

    Rn. 25 Die Antragsteller bringen vor, ihr Fall sei gleich gelagert wie derjenige, den der BFH mit Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15 entschieden habe, und wiederholen und ergänzen im Übrigen den Vortrag aus dem Einspruchsverfahren.

    Rn. 30 Zur Begründung verweist er auf seine Ausführungen in der Einspruchsentscheidung und den Nichtanwendungserlass vom 23.4.2018 zum BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15.

    Rn. 43 Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG, die keine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt, sondern lediglich vermögensverwaltend tätig ist, unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. des § 14 Satz 1 AO, auch wenn sie ertragsteuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und buchführungspflichtig ist (BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358).

    Auf die Zahl der vermieteten Wohnungen kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358).

    Auf den zeitlichen und organisatorischen Umfang dieser Tätigkeiten kommt es nach der oben dargestellten Rechtsprechung des BFH, insbesondere dem BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358, ebenso wenig an wie auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen.

  • FG Köln, 10.06.2021 - 7 K 2718/20

    Qualifizierung eines mit einem Parkhaus bebauten Grundstückes als …

    Die Gesetzesmaterialien dürfen nicht dazu verleiten, die subjektiven Vorstellungen der gesetzgebenden Instanzen dem objektiven Gesetzesinhalt gleichzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15, BStBl II 2018, 358, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.06.2018 - 31 U 64/17
    Dies hätten der BFH mit Urteil vom 24.10.2017 - II R 44/15 - und auch der BGH mit Urteil vom 20.02.2018 - XI ZR 445/17 - so entschieden.
  • FG Düsseldorf, 03.08.2022 - 7 K 2498/18

    Streit über das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art und die einer …

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung sei von einer gewerblichen Vermietungstätigkeit nur dann auszugehen, wenn der Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbringe, oder wegen eines besonders schnellen, sich aus der Natur der Vermietung ergebenden Wechsels der Mieter oder Benutzer der Räume eine Unternehmensorganisation erforderlich sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 24.10.2017 II R 44/15).
  • BFH, 23.11.2021 - VII R 31/19

    Steuerfreie Verwendung von Kohle zur Herstellung von Asphaltmischgut

    Die Gesetzesmaterialien dürfen nicht dazu verleiten, die subjektiven Vorstellungen der gesetzgebenden Instanzen dem objektiven Gesetzesinhalt gleichzusetzen (BFH-Urteil vom 24.10.2017 - II R 44/15, BFHE 260, 363, BStBl II 2018, 358, Rz 31).
  • FG Hamburg, 15.10.2024 - 3 K 134/22

    Disquotale Einlage in KGaA keine Schenkung an persönlich haftenden Gesellschafter

  • BFH, 23.11.2021 - VII R 32/19

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.11.2021 VII R 31/19 - Steuerfreie Verwendung …

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 6 K 6066/21

    Anspruch einer GmbH für An- und Verkauf bzw. Verwaltung und Vermittlung von …

  • FG Münster, 26.09.2023 - 3 K 2466/21

    Anzahl der für Zwecke einer Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG …

  • SG Aachen, 01.09.2022 - S 6 KR 52/22
  • SG Aachen, 01.09.2022 - 6 KR 52/22
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48206
BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16 (https://dejure.org/2017,48206)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2017 - 9 C 11.16 (https://dejure.org/2017,48206)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 (https://dejure.org/2017,48206)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 105a Abs. 2 Satz 1; BMG § 22 Abs. 1
    Erwerbszweitwohnung; Geeignetheit; Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit; Kapitalanlage; Nutzungszeiten; Schutz von Ehe und Familie; Stufentarif; Ungleichbehandlung; Verhältnismäßigkeit; Verwaltungsvereinfachung; Willkürverbot; Wohnungsgröße; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer nach einem Stufentarif; verfassungswidrige Degression

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 105 Abs 2a S 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Erhebung von Zweitwohnungssteuer nach einem Stufentarif; verfassungswidrige Degression

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Stufentarifs für die Erhebung von Zweitwohnungssteuer

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, Art. 3 Abs. 1 KAG
    Kommunalabgabenrecht: Zur Zulässigkeit eines Stufentarifs bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer | Zweitwohnungssteuer; Stufentarif; Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit; Degressiver Tarifverlauf; Erwerbszweitwohnung; Schutz von Ehe und Familie

  • zfir-online.de

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Art. 105a Abs. 2 Satz 1; BMG § 22 Abs. 1
    Verletzung des Gleichheitssatzes durch den nach Mietaufwandsstufen gestaffelten Steuersatz bei der Zweitwohnungssteuer (hier: auch durch Eigentümer genutzte Wohnung)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, Art. 3 Abs. 1 KAG
    Kommunalabgabenrecht: Zur Zulässigkeit eines Stufentarifs bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer | Zweitwohnungssteuer; Stufentarif; Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit; Degressiver Tarifverlauf; Erwerbszweitwohnung; Schutz von Ehe und Familie

  • doev.de PDF

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer nach einem Stufentarif

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 ; BMG § 22 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit eines Stufentarifs für die Erhebung von Zweitwohnungssteuer

  • datenbank.nwb.de

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer nach einem Stufentarif; verfassungswidrige Degression

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufentarif bei der Zweitwohnungssteuer

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    BVerwG zur Zweitwohnungsteuer - Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, Art. 3 Abs. 1 KAG
    Kommunalabgabenrecht: Zur Zulässigkeit eines Stufentarifs bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer | Zweitwohnungssteuer; Stufentarif; Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit; Degressiver Tarifverlauf; Erwerbszweitwohnung; Schutz von Ehe und Familie

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 161, 119
  • NVwZ 2018, 661
  • DÖV 2018, 415
  • ZfIR 2018, 247
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 m.w.N.).

    Denn weniger Leistungsfähige müssen in diesem Fall einen höheren Anteil ihres Einkommens oder Vermögens als Steuer abgeben als wirtschaftlich Leistungsfähigere (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 53 ff. m.w.N.).

    Der jeweilige Mietaufwand als Bemessungsgröße der Zweitwohnungssteuer spiegelt die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit der Wohnungsinhaber wider (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 58 f.).

    Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob der Normgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 67 f., 70 ff.).

    Ausgangspunkt der Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts war, dass bereits die Differenz zwischen der höchsten und der niedrigsten Steuerbelastung auf einer Stufe ein beträchtliches Ausmaß erreichte (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 76).

    Denn gerade der Mietaufwand spiegelt die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit der Wohnungsinhaber wider (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 59).

    Zu Recht weist der Verwaltungsgerichtshof darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht keine grundsätzlichen Bedenken gegen nach Aufwandsstufen gestaffelte feste Steuerbeträge und die mit ihnen zwangsläufig verbundenen Degressionswirkungen erhoben hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 67).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Denn eine Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf liegt immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Zweitwohnung selbst bewohnt (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 , Kammerbeschlüsse vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 - BVerfGK 17, 44 und - 1 BvR 2664/09 - HFR 2010, 651 ).

    Sie befinden sich insoweit in einer melderechtlichen Zwangslage, weil nach § 22 Abs. 1 BMG zwingend die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie ihre Hauptwohnung ist (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich offengelassen, ob Art. 6 Abs. 1 GG auch in anderen Fallkonstellationen der Zweitwohnungssteuererhebung als derjenigen einer von einem Verheirateten vorwiegend genutzten Erwerbszweitwohnung verletzt sein kann (BVerfG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 und vom 14. März 2014 - 1 BvR 1159/11 - HFR 2014, 845); diese Frage bedarf auch hier keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 14.03.2014 - 1 BvR 1159/11

    Nichtannahmebeschluss: Heranziehung Verheirateter zur Zweitwohnungssteuer für …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Rn. 41 Darüber hinaus kann die Zweitwohnungssteuer einen unzulässigen Eingriff in das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung der Kinder nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG bedeuten, wenn sie eine so erhebliche Belastung darstellt, dass sie die Entscheidung der Eltern über die Pflege und Erziehung ihrer Kinder beeinflussen könnte (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2014 - 1 BvR 1159/11 - HFR 2014, 845).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich offengelassen, ob Art. 6 Abs. 1 GG auch in anderen Fallkonstellationen der Zweitwohnungssteuererhebung als derjenigen einer von einem Verheirateten vorwiegend genutzten Erwerbszweitwohnung verletzt sein kann (BVerfG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 und vom 14. März 2014 - 1 BvR 1159/11 - HFR 2014, 845); diese Frage bedarf auch hier keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Der Satzungsgeber darf im Hinblick auf den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG in typisierender Weise davon ausgehen, dass Verheirateten im Unterschied zu ungebundenen Personen nicht ohne weiteres die Möglichkeit offensteht, durch schlichte Verlagerung des Lebensmittelpunktes an den Ort der Beschäftigung der Zweitwohnungssteuerpflicht zu entgehen (BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13 - HFR 2017, 172 Rn. 37 ff., 46).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Denn eine Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf liegt immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Zweitwohnung selbst bewohnt (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 , Kammerbeschlüsse vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 - BVerfGK 17, 44 und - 1 BvR 2664/09 - HFR 2010, 651 ).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ohne die entgeltliche Übernachtung die Berufsausübung, gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit nicht ausgeübt und deshalb Einkommen nicht erwirtschaftet werden könnte (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 16 f.).
  • BFH, 30.09.2015 - II R 13/14

    Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Rn. 38 Ob in Anlehnung an diese Rechtsprechung aus beruflichen Gründen notwendige Zweitwohnungen möglicherweise von der Zweitwohnungssteuerpflicht auszunehmen sind (vgl. auch BFH, Urteil vom 30. September 2015 - II R 13/14 - BFHE 251, 569 Rn. 30), muss hier wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit offenbleiben.
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Denn eine Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf liegt immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Zweitwohnung selbst bewohnt (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 , Kammerbeschlüsse vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 - BVerfGK 17, 44 und - 1 BvR 2664/09 - HFR 2010, 651 ).
  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13

    Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Vielmehr ist der Verwendungszweck auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 31 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15

    Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
    Zwar begibt er sich mit dieser Vermietung formal seiner Befugnis, als Eigentümer jederzeit selbst zu bestimmen, ob, wann und wie er die Wohnung selbst nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - Buchholz 406.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 32 Rn. 13).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22

    Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam

    Ein solcher Grund kann sich dabei insbesondere aus anderen Gebührenzwecken (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 - BVerfGE 138, 136 Rn. 124 zu steuerlichen Lenkungszwecken) oder dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung ergeben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 71 ff.; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 20 ff. jeweils zu einem Zweitwohnungssteuerstufentarif).
  • BVerwG, 17.10.2023 - 9 CN 3.22

    Vertrauensschutz auf Grund hypothetischer Festsetzungsverjährung des …

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 14…, vom 29. April 2021 - 9 C 1.20 - BVerwGE 172, 292 Rn. 39…, vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 54 …und vom 13. Juni 2023 - 9 CN 2.22 - NVwZ 2023, 1813 Rn. 68).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17

    Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz …

    Ob die am 29. Januar 2002 beschlossene Zweitwohnungsteuersatzung in Ansehung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2014 (…- 1 BvR 1656/09 - a. a. O.) und der daran anknüpfenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2017 (- 9 C 11.16 - NVwZ 2018, 661 und - 9 C 3.17 - juris) tatsächlich unwirksam war und ob sie in diesem Fall infolge der lediglich punktuellen Änderungen durch die 1. und 2. Änderungssatzungen geheilt werden konnte (…siehe dazu den Senatsbeschluss vom 18.8.2017, a. a. O.), kann dahinstehen.

    Der Mietwert spiegelt die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers wieder (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15.1.2014, a. a. O., Rn. 61; BVerwG, Urteile vom 14.12.2017 - 9 C 11.16 - NVwZ 2018, 661 = juris Rn. 15;… vom 13.5.2009, a. a. O., Rn. 26).

  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 14).
  • VG Aachen, 08.05.2019 - 9 K 795/18

    Zweitwohnungssteuer; Unverheiratete

    Rn. 43 Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. März 2014 - 1 BvR 1159/11 -, juris, Rn. 23 f.; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris, Rn. 41; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2017 - OVG 9 N 27.14 -, juris, Rn. 6.

    Rn. 45 vgl. in diesem Sinne wohl BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris, Rn. 40; offen gelassen durch OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2018 - 14 A 650/17 -, NRWE, Rn. 16,.

    Rn. 47 vgl. offen gelassen durch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris, Rn. 43 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. März 2014 - 1 BvR 1159/11 -, juris, Rn. 21 f.

    Rn. 49 Vgl. zum gänzlichen Fehlen einer Ausnahmevorschrift für Erwerbszweitwohnungen Verheirateter Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 4 ZB 17.1801 -, juris, Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 LA 318/08 -, juris, Rn. 14; die hiesigen Fragen im Ergebnis teilweise ebenfalls offen lassend BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris, Rn. 43; OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2018 - 14 A 650/17 -, NRWE, Rn. 16.

  • BVerwG, 03.12.2025 - 9 C 5.24

    Heranziehung der Eigentümerin von Tagebaurestlochflächen zur Umlage der …

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 14…, vom 29. April 2021 - 9 C 1.20 - BVerwGE 172, 292 Rn. 39…, vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 - BVerwGE 173, 324 Rn. 54 …und vom 13. Juni 2023 - 9 CN 2.22 - BVerwGE 179, 93 Rn. 68).

    Ein solcher Grund kann sich insbesondere aus dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung ergeben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 71 ff.; BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 20 ff. …und vom 13. Juni 2023 - 9 CN 2.22 - BVerwGE 179, 93 Rn. 68).

    Der Gesetzgeber unterliegt insoweit über das Willkürverbot hinausgehenden Bindungen nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 67 und 71 ff.; BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 20 ff. …und vom 13. Juni 2023 - 9 CN 2.22 - BVerwGE 179, 93 Rn. 68 und 72 ff.).

  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 2 S 3636/21

    Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer

    Erforderlich ist somit eine Einzelfallbeurteilung auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände (BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 9 C 11.16 - BVerwGE 161, 119, juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20

    Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; …

    Der Mietwert spiegelt die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers wieder (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 61; BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 9 C 11.16 - juris Rn. 15).
  • VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6523

    Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsteuer

    Das Gleiche gilt für die davor (ab 2005) geltende Satzung, bei der die Zweitwohnungsteuer nach gestaffelten Steuersätzen erhoben wurde (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris).

    Zwar spricht viel dafür, dass diese echte Rückwirkung für die noch nicht abgeschlossenen Steuerfälle der Jahre von 2010 bis 2019 zulässig ist, da die zuvor geltende Satzung der Beklagten wegen der Besteuerung nach der indexierten Jahresrohmiete (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.2019 - 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13 - juris) und die davor geltende Satzung wegen der Besteuerung nach gestaffelten Steuersätzen (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris) nichtig war.

    Rn. 33 (2) Die Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen anhand einer Schätzung der Jahresnettokaltmiete in ortsüblicher Höhe gemäß § 4 Abs. 3 ZwStS ist ebenso nach ständiger Rechtsprechung zulässig (…s. jüngst hierzu: BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 13 ff.;… vgl. auch: BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 71;… U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - juris Rn. 49; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 9 C 11/16 - juris).

  • VG München, 20.07.2023 - M 10 K 19.5708

    Zugrundlegung eines progressiven (Stufen-) Steuersatzes bei Erhebung der …

  • VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6827

    Beurtreilungsmaßstäbe bei der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei …

  • VG Gelsenkirchen, 19.05.2020 - 18 K 5422/17

    Erhöhte Hundesteuer, Rasse Bullmastiff, Abgrenzung (auch) privater Haltung …

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 4 ZB 20.246

    Ermittlung der Zweitwohnungsteuer durch Schätzung

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 32.18

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21

    Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete; …

  • VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22

    Ausschluss der Eigennutzungsmöglichkeit; Ausstattung; Baujahr; Mietaufwand; …

  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 18.949

    Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer

  • VG Oldenburg, 08.06.2022 - 3 B 2301/21

    Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; Vollstreckung; …

  • VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.130

    Berechnung der Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer

  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 23 ZB 23.1152

    Entschädigung für auf behördliche Anordnung getötete Rinder

  • VG München, 27.07.2023 - M 10 K 21.5510

    Rechtmäßige Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

  • VG Würzburg, 28.07.2022 - W 3 K 18.675

    Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, natürliche Betrachtungsweise, …

  • VG München, 11.07.2019 - M 10 K 18.3744

    Kurbeitrag und Zweitwohnungsteuer

  • VG Oldenburg, 15.12.2022 - 3 B 2000/21

    Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; subjektive …

  • VG Schleswig, 02.10.2020 - 2 B 39/20

    Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - …

  • VG München, 25.05.2022 - M 10 S 21.2160

    Zweitwohnungsteuer, Leerstehenlassen, Kapitalanlage, Nutzbarkeit zu Wohnzwecken

  • VG München, 10.05.2022 - M 10 S 20.6854

    Zweitwohnungsteuer, Reine Kapitalanlage, Beabsichtigter Abriss des Gebäudes, Gas- …

  • VG Cottbus, 23.01.2020 - 2 K 1700/15
  • VG Wiesbaden, 28.05.2020 - 1 K 128/17

    Keine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer für Geschwister

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Rechtsprechung
   OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3015
OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17 (https://dejure.org/2018,3015)
OLG München, Entscheidung vom 14.02.2018 - 34 Wx 380/17 (https://dejure.org/2018,3015)
OLG München, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 34 Wx 380/17 (https://dejure.org/2018,3015)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • notar-drkotz.de

    Wohnungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Amtslöschung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1093 ; BGB § 1105 ; GBO § 53
    Rechtliche Einordnung der dinglichen Zurverfügungstellung von Wohnraum einer bestimmten Größe und Qualität ohne Festlegung der Räume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungsrecht statt Wohnungsreallast: Eintragung ist zu löschen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Löschung eines eingetragenen Wohnungs- und Mitbenützungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliche Einordnung der dinglichen Zurverfügungstellung von Wohnraum einer bestimmten Größe und Qualität ohne Festlegung der Räume; Verfahren des Grundbuchamts bei innerlich unrichtiger Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit klickt Bearbeitung ...

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 110
  • Rpfleger 2018, 364
  • ZfIR 2018, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung …

    Auszug aus OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
    Rn. 23 a) Um inhaltlich unzulässige Eintragungen i. S. v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO handelt es sich, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann (…Demharter § 53 Rn. 42; BGH DNotZ 2015, 362).
  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17

    Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten

    Auszug aus OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
    Rn. 38 Auch wenn die Bewilligung insofern zunächst von einer Reallast spricht, konnte das Grundbuchamt - wie es dies mit unzutreffendem Ergebnis hinsichtlich des Wohnrechts tat - die Urkunde auch nach den Grundsätzen der falsa demonstratio auslegen (Senat vom 4.12.2017, 34 Wx 95/17, in juris).
  • OLG München, 09.05.2008 - 34 Wx 139/07

    Grundbucherklärungen: Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Zusammenhang mit …

    Auszug aus OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
    Der Eintragungsvermerk und das zulässigerweise in Bezug Genommene bilden insgesamt den maßgeblichen Grundbuchinhalt; beides kann nur zusammen sowie einheitlich gelesen und gewürdigt werden (Senat vom 9.5.2008, 34 Wx 139/07 = RNotZ 2008, 495;… Demharter § 44 Rn. 15).
  • BGH, 12.01.1972 - V ZB 24/71

    Eintragung eines Altenteils

    Auszug aus OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
    Ist dagegen der Eigentümer ohne Festlegung der Räume in der Bewilligung allgemein verpflichtet, dem Berechtigten Wohnraum mit einer bestimmten Größe und Qualität zur Verfügung zu stellen, so handelt es sich um eine Wohnungsreallast (BGHZ 58, 57, 58;… Staudinger/Reymann Einl. zu §§ 1105 - 1112 Rn. 67;… Meikel GBO 11. Aufl. Einl. B Rn. 414).
  • KG, 11.02.2014 - 1 W 130/13

    Grundbuchverfahren: Unzulässigkeit einer Beschwerde des Urkundsnotars gegen die …

    Auszug aus OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
    Aus § 15 Abs. 2 GBO erwächst dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht und somit auch keine Beschwerdebefugnis (KG RNotZ 2014, 311, 312 f. m. w. N.).
  • BGH, 23.03.2023 - V ZR 113/22

    Auslegung eines im Grundbuch eingetragenen "Wohnungsrechts"; Anspruch auf …

    Behält sich der Eigentümer dagegen die Mitbenutzung vor, so kann nur ein Wohnnutzungsrecht in der Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1090 BGB bestellt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 4. August 2010 - XII ZR 14/09, BGHZ 186, 372 Rn. 18; OLG Hamm, DNotZ 1962, 402; OLG München, FGPrax 2018, 110, 111 = juris Rn. 29;… Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1093 Rn. 3; Böhringer, BWNotZ 1987, 129, 131).
  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 5 K 2500/21

    Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Übernahme der einem Dritten …

    Dies ergibt sich aus dem Zweck der "Wohnungsreallast" (§ 1105 BGB), die im Unterschied zu einem Wohnungsrecht den Eigentümer verpflichtet, nicht lediglich die Benutzung von Räumen zu Wohnzwecken zu dulden, sondern Wohnraum durch positive, wiederkehrende Leistung zur Verfügung zu stellen (zu gewähren) und in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten, wobei dies aber nur allgemein - nicht an bestimmten Gebäuden oder Gebäudeteilen - und nicht unter Ausschluss des Eigentümers geschehen darf (OLG München, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 34 Wx 380/17 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2019 - 3 Wx 191/17

    Wirksamkeit der Vereinbarung und Bewilligung einer Reallast zur Absicherung der …

    Denn eine Gebrauchsgewährung kann nur dann zulässiger Inhalt einer Reallast sein, sofern diejenigen Räume, die zum Gebrauch zu belassen sind, nicht örtlich feststehen und damit eine Absicherung durch eine Dienstbarkeit oder ein Wohnungsrecht nicht möglich ist (OLG München FGPrax 2018, 110;… Wegmann, in: BeckOK BGB, Stand: 1. November 2018, § 1105 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.03.2018 - 34 Wx 30/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5636
OLG München, 16.03.2018 - 34 Wx 30/18 (https://dejure.org/2018,5636)
OLG München, Entscheidung vom 16.03.2018 - 34 Wx 30/18 (https://dejure.org/2018,5636)
OLG München, Entscheidung vom 16. März 2018 - 34 Wx 30/18 (https://dejure.org/2018,5636)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 12 Abs. 1
    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines berechtigten Interesses an Grundbucheinsicht

  • zfir-online.de

    GBO § 12
    Kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht bei fehlender Nachvollziehbarkeit des (eigenen) Interesses an der Kenntnis vom Grundbuchinhalt

  • notar-drkotz.de

    Grundbucheinsicht - berechtigtes Interesse

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GBO § 12
    Anforderungen an die Darlegung des Sachverhalts in einem Antrag auf Einsicht in das Grundbuch

  • ibr-online

    Kein nachvollziehbares Interesse dargelegt: Keine Einsichtnahme!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Transportrecht: Betriebsfremde Mitfahrer mitnehmen - eine gute Idee?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Einsichtnahme ins Grundbuch - berechtigtes Interesse gemäß § 12 GBO

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung des Sachverhalts in einem Antrag auf Einsicht in das Grundbuch

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Interesse zur Einsichtnahme

Papierfundstellen

  • ZfIR 2018, 247
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

    Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von …

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 34 Wx 30/18
    Deshalb kommt eine Einsicht auch dann nicht in Betracht, wenn sie von vornherein ungeeignet ist, das vorgetragene Informationsbedürfnis zu befriedigen, weil das Grundbuch schon nach seiner Art und Aufgabe die erwarteten Informationen nicht bereitstellt (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG Rpfleger 2004, 346; OLG Oldenburg Rpfleger 2014, 131;… Demharter GBO 30. Aufl. § 12 Rn. 7, 9 und 12).

    Vielmehr ist es erforderlich, durch nachvollziehbares Tatsachenvorbringen einen Sachverhalt glaubhaft zu beschreiben, aus dem sich für das Grundbuchamt - und in der Beschwerdeinstanz für das Beschwerdegericht - die Verfolgung eines berechtigten Interesses erschließt (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217;… Demharter § 12 Rn. 13).

  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei …

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 34 Wx 30/18
    Deshalb kommt eine Einsicht auch dann nicht in Betracht, wenn sie von vornherein ungeeignet ist, das vorgetragene Informationsbedürfnis zu befriedigen, weil das Grundbuch schon nach seiner Art und Aufgabe die erwarteten Informationen nicht bereitstellt (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG Rpfleger 2004, 346; OLG Oldenburg Rpfleger 2014, 131;… Demharter GBO 30. Aufl. § 12 Rn. 7, 9 und 12).
  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der …

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 34 Wx 30/18
    Deshalb kommt eine Einsicht auch dann nicht in Betracht, wenn sie von vornherein ungeeignet ist, das vorgetragene Informationsbedürfnis zu befriedigen, weil das Grundbuch schon nach seiner Art und Aufgabe die erwarteten Informationen nicht bereitstellt (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG Rpfleger 2004, 346; OLG Oldenburg Rpfleger 2014, 131;… Demharter GBO 30. Aufl. § 12 Rn. 7, 9 und 12).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 34 Wx 30/18
    Ob die angefochtene Entscheidung tatsächlich in der behaupteten Weise unrichtig ist, ist hingegen eine Frage der Begründetheit des Rechtsmittels (vgl. BGHZ 80, 126/127;… Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 213).
  • VGH Bayern, 09.03.2023 - 13a B 22.1688

    Anspruch auf Auskunft aus dem Liegenschaftskataster über Eigentümerdaten eines …

    Das Interesse des Eigentümers oder des sonstigen Grundstücksberechtigten am Schutz persönlicher und wirtschaftlicher Geheimnisse ist dabei gegen das Interesse des Antragstellers an der Kenntniserlangung abzuwägen (…BGH, B.v. 9. Januar 2020 - V ZB 98/19 - juris Rn. 9 m.w.N.;… OLG Zweibrücken, B.v. 15.7.2022 - 3 W 44/22 - juris Rn. 9;… OLG Hamm, B.v. 24.6.2022 - 15 W 53/22 - juris Rn. 8 m.w.N.;… OLG Saarbrücken, B.v. 3.11.2021 - 5 W 58/21 - juris Rn. 7 m.w.N.;… KG Berlin, B.v. 18.6.2019 - 1 W 140/19 - juris Rn. 9; OLG München, B.v. 16.3.2018 - 34 Wx 30/18 - juris Rn. 10 m.w.N.;… OLG LSA, B.v. 20.4.2021 - 12 Wx 76/20 - juris Rn. 9;… OLG Düsseldorf, B.v. 17.6.2020 - I-3 Wx 99/20 - juris Rn. 14; vgl. auch bereits die vom Beklagten ins Verfahren eingeführte Entscheidung des BayObLG, B.v. 15.3.1984 - 2 Z 17/84 - BA S. 5 f. m.w.N.).

    Zur Darlegung des berechtigten Interesses muss der Antragsteller durch nachvollziehbares Tatsachenvorbringen einen Sachverhalt glaubhaft beschreiben, aus dem sich die Verfolgung eines berechtigten Interesses erschließt und unberechtigte Zwecke oder bloße Neugier ausgeschlossen erscheinen lässt (…OLG Saarbrücken, B.v. 3.1.2021 - 5 W 58/21 - juris Rn. 7 m.w.N.; OLG München, B.v. 16.3.2018 - 34 Wx 30/18 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VG Hannover, 01.11.2022 - 12 A 4356/20

    Berechtigtes Interesse; Liegenschaftskataster; Anspruch auf Bereitstellung von …

    Weder schlagwortartige Bezeichnungen angeblicher Gründe noch bloße Behauptungen reichen aus, um der Darlegungspflicht zu genügen (zu § 12 Abs. 1 GBOOLG München, Beschl. v. 16.3.2018 - 34 Wx 30/18 -, juris Rn. 11;… vgl. Wilsch, in: BeckOK GBO, 47. Ed. 30.9.2022, § 12 GBO Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 24.09.2025 - 2 VA 13/25
    Lässt sich - wie hier - ein Interesse nicht beziffern, weil die Akteneinsicht der Vorbereitung einer nichtvermögensrechtlichen Auseinandersetzung dient, ist der Auffangwert von 5.000,00 EUR festzusetzen (OLG München Beschl. v. 16.3.2018 - 34 Wx 30/18, BeckRS 2018, 3323).
  • BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20

    Geschäftswertfestsetzung bei Akteneinsicht

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 16. März 2018 zum Az. 34 Wx 30/18 in einem Verfahren wegen Einsicht in das Grundbuch ist zu einem Sachverhalt ergangen, in dem sich den Ausführungen der antragstellenden Person ein Interesse an der Kenntnis vom Grundbuchinhalt schlechthin nicht entnehmen ließ, weshalb ausnahmsweise keinerlei Anhaltspunkte für eine Schätzung vorgelegen haben (…juris Rn. 25).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2018 - V ZR 135/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3086
BGH, 25.01.2018 - V ZR 135/17 (https://dejure.org/2018,3086)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2018 - V ZR 135/17 (https://dejure.org/2018,3086)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - V ZR 135/17 (https://dejure.org/2018,3086)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Glaubhaftmachung des Beschwerdewerts nach gerichtlicher Feststellung eines alleinigen Nutzungsrechts eines Wohnungseigentümers an einer Dachterrasse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 13 WoEigG
    Nichtzulassungsbeschwerde: Glaubhaftmachung des Beschwerdewerts nach gerichtlicher Feststellung eines alleinigen Nutzungsrechts eines Wohnungseigentümers an einer Dachterrasse

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Werts der Beschwer im Rechtsmittelverfahren; Wertminderung der klägerischen Wohnung durch die Nichtnutzung seiner Dachterrasse

  • zfir-online.de

    ZPO § 544; EGZPO § 26 Nr. 8; WEG § 10 Abs. 2
    Feststellung der Wertminderung einer Eigentumswohnung durch das einer anderen Wohneinheit eingeräumte alleinige Nutzungsrecht an der Dachterrasse

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 15 Abs. 3; EGZPO § 26 Nr. 8
    Erforderliche Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8 ; ZPO § 522 Abs. 2
    Bemessung des Werts der Beschwer im Rechtsmittelverfahren; Wertminderung der klägerischen Wohnung durch die Nichtnutzung seiner Dachterrasse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfIR 2018, 247
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.2016 - V ZR 260/15

    Duldung der Wasserversorgung (Notleitung) des Nachbargrundstücks; Maßgeblichkeit …

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - V ZR 135/17
    Rn. 3 1. Maßgebend für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung (Senat, Beschluss vom 30. Juni 2016 - V ZR 260/15, Rn. 4, juris).
  • BGH, 06.12.2018 - V ZR 338/17

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Beklagten nach gerichtlicher Feststellung …

    Die Beschwer des Beklagten, der sich gegen die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers wendet, richtet sich nach der Wertminderung, die seine Wohneinheit erfährt, wenn es bei dem Urteil bliebe (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018, V ZR 135/17, WuM 2018, 181 Rn. 3).

    Streiten die Parteien - wie hier - um das Bestehen eines Sondernutzungsrechts, ist zu unterscheiden: Die Beschwer des Beklagten, der sich gegen die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers wendet, richtet sich nach der Wertminderung, die seine Wohneinheit erfährt, wenn es bei dem Urteil bliebe (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZR 135/17, WuM 2018, 181 Rn. 3).

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