Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Fünfter Abschnitt - Nachlaß- und Teilungssachen (§§ 72 - 99) |
(1) 1Hat das Nachlaßgericht nach § 1964 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgestellt, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist, so steht die Einsicht der dieser Feststellung vorausgegangenen Ermittlungen jedem zu, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. 2Das gleiche gilt von der Einsicht einer Verfügung, welche die Bestimmung einer Inventarfrist oder die Ernennung oder die Entlassung eines Testamentsvollstreckers betrifft, eines Protokolls über die Abgabe der im § 79 bezeichneten eidesstattlichen Versicherung sowie von der Einsicht eines Erbscheins und eines der in den §§ 1507, 2368 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und den §§ 37, 38 der Grundbuchordnung vorgesehenen gerichtlichen Zeugnisse.
(2) Von den Schriftstücken, deren Einsicht gestattet ist, kann eine Abschrift gefordert werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen.
Hinweis der Redaktion:Die in Absatz 1 in Bezug genommenen Vorschriften der Grundbuchordnung finden sich nun in §§ 36, 37 GBO.
Rechtsprechung zu § 78 FGG
13 Entscheidungen zu § 78 FGG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers
- BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 214/96
Voraussetzungen der Einsicht in Nachlassakten
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2010 - 1 O 144/10
Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen, Ausdrucken und Abschriften durch das ...
- OLG Brandenburg, 14.07.2008 - 3 Wx 3/08
Nachlasssache: Beschwerde bei Verweigerung der Übersendung der Akten an die ...
- BGH, 01.12.1952 - IV ZB 73/52
Wertpapierbereinigung. Eidesstattlidie Versicherung
- BayObLG, 08.03.1999 - 1Z BR 73/98
Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben oder an einen Vorerben
- LG Aachen, 25.01.2006 - 7 T 132/05
Anspruch auf Erteilung der Kopie eines Erbscheins an einen Notar für einen ...
- OLG Stuttgart, 06.09.1993 - 8 W 346/92
Erteilung von Akteneinsicht in das beendete Pflegschaftsverfahren der ...
- OLG Köln, 02.11.1999 - 2 Wx 43/99
- OLG München, 21.11.2016 - 34 Wx 420/16
Beiordnung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten für die Eintragung einer ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 78 FGG:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 15 II